04.11.2013 Aufrufe

DSSG-Sachkundelehrgang

DSSG-Sachkundelehrgang

DSSG-Sachkundelehrgang

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

15. Aufbewahren von Waffen<br />

Nach dem neuen Waffengesetz sind die Anforderungen an die sichere Verwahrung von Waffen,<br />

insbesondere Schusswaffen, erheblich gesteigert worden. Durch die Angleichung an die EU<br />

und damit an EU-Richtlinien und Normen, wurden andere Schutzklassen als bisher Grundlage<br />

der Anforderungen zur Aufbewahrung gemäß Waffengesetz. Diese Anforderungen variieren je<br />

nach Anzahl und Art der Waffen zum Teil erheblich und bedingen auch bei Altbestand meist<br />

eine Neuanschaffung der Erforderlichen Behältnisse.<br />

Weiter zu beachten bei der Aufbewahrung ist die Versicherungstechnische Seite, da bestimmte<br />

Behältnisse nur einen begrenzten Versicherungsschutz genießen. Auch die Verbote in Bezug<br />

auf die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition oder Lang- und Kurzwaffen sind<br />

zu beachten. Die Erlaubnisbehörden sind gehalten, unangekündigte Überprüfungen<br />

vorzunehmen. Bei einer solchen Kontrolle ist unter Umständen (Begründungssache) das<br />

Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt, also auch ein Eindringen<br />

bzw. Betreten gegen den Willen des Wohnungsinhabers möglich.<br />

Um einen Anhaltspunkt zu liefern, wurde die nachfolgende Tabelle erstellt. Fachkundigen Rat<br />

findet der Waffenbesitzer bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, den<br />

Erlaubnisbehörden und den seriösen Herstellern/Händlern von Waffenschränken und –tresoren.<br />

Copyright A. Schacht Seite 82

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!