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Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
15. Aufbewahren von Waffen<br />
Nach dem neuen Waffengesetz sind die Anforderungen an die sichere Verwahrung von Waffen,<br />
insbesondere Schusswaffen, erheblich gesteigert worden. Durch die Angleichung an die EU<br />
und damit an EU-Richtlinien und Normen, wurden andere Schutzklassen als bisher Grundlage<br />
der Anforderungen zur Aufbewahrung gemäß Waffengesetz. Diese Anforderungen variieren je<br />
nach Anzahl und Art der Waffen zum Teil erheblich und bedingen auch bei Altbestand meist<br />
eine Neuanschaffung der Erforderlichen Behältnisse.<br />
Weiter zu beachten bei der Aufbewahrung ist die Versicherungstechnische Seite, da bestimmte<br />
Behältnisse nur einen begrenzten Versicherungsschutz genießen. Auch die Verbote in Bezug<br />
auf die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition oder Lang- und Kurzwaffen sind<br />
zu beachten. Die Erlaubnisbehörden sind gehalten, unangekündigte Überprüfungen<br />
vorzunehmen. Bei einer solchen Kontrolle ist unter Umständen (Begründungssache) das<br />
Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt, also auch ein Eindringen<br />
bzw. Betreten gegen den Willen des Wohnungsinhabers möglich.<br />
Um einen Anhaltspunkt zu liefern, wurde die nachfolgende Tabelle erstellt. Fachkundigen Rat<br />
findet der Waffenbesitzer bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, den<br />
Erlaubnisbehörden und den seriösen Herstellern/Händlern von Waffenschränken und –tresoren.<br />
Copyright A. Schacht Seite 82