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DSSG-Sachkundelehrgang

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Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Bei der Selbstverschuldung der auftretenden Gefahr (Verteidigungs- oder Abwehrhandlung)<br />

genügt z.B. schon Leichtfertigkeit bei der Herbeiführung einer Situation die eine<br />

Abwehrhandlung zur Folge hat.<br />

Ein bereits mehrfach genanntes besonderes Rechtsverhältnis liegt in der Regel bei Polizisten,<br />

Feuerwehrleuten (und Personen in ähnlichen Berufen wie Bergwacht pp.), Soldaten und<br />

Seeleuten vor, die die für ihre Arbeit typische Gefährdung akzeptieren müssen. Auch diesem<br />

Personenkreis kann jedoch nicht zugemutet werden, in den sicheren Tod zu gehen um ihre<br />

Aufgabe wahrzunehmen.<br />

Copyright A. Schacht Seite 15

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