05.11.2013 Aufrufe

Info's zu Parkausweisen für Behinderte - VG-Westendorf

Info's zu Parkausweisen für Behinderte - VG-Westendorf

Info's zu Parkausweisen für Behinderte - VG-Westendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bundesweiter Parkausweis (orange) <strong>für</strong> <strong>Behinderte</strong><br />

Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung<br />

(GdB) können einen orange-farbigen Parkausweis beantragen. Damit erhalten sie in ganz<br />

Deutschland die Erlaubnis <strong>zu</strong>m gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten und<br />

diversen anderen Bereichen. Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid,<br />

der alle Parkerleichterungen erklärt.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen:<br />

- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> gemeldet.<br />

- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,<br />

früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung<br />

des ZBFS.<br />

Art der Behinderung:<br />

- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60<br />

- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung<br />

nach außen) mit einem GdB von mindestens 70<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

- Antrag (siehe letzte Seite)<br />

- Personalausweis oder Reisepass<br />

- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)<br />

- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)<br />

Besonderheiten:<br />

- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.<br />

- Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.<br />

- Der Parkausweis gilt nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen<br />

- Der Parkausweis gilt <strong>für</strong> maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.<br />

- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.


Bayernweiter Parkausweis (dunkelblau) <strong>für</strong> <strong>Behinderte</strong><br />

Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung<br />

(GdB) können nach einer bayerischen Sonderregelung einen dunkelblauen BY-Parkausweis beantragen.<br />

Damit erhalten sie im Bundesland Bayern die Erlaubnis <strong>zu</strong>m Parken auf allgemeinen<br />

<strong>Behinderte</strong>nparkplätzen, gebührenfrei an Parkuhren und Parkscheinautomaten und in diversen<br />

anderen Bereichen. Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid, der alle<br />

Parkmöglichkeiten erklärt.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen:<br />

- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> gemeldet.<br />

- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,<br />

früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung<br />

des ZBFS.<br />

Art der Behinderung:<br />

- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem<br />

GdB von mindestens 80 nur <strong>für</strong> die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen<br />

(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)<br />

- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem<br />

GdB von mindestens 70 nur <strong>für</strong> die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen<br />

(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und einem<br />

GdB von 50 wegen Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

- Antrag (siehe letzte Seite)<br />

- Personalausweis oder Reisepass<br />

- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)<br />

- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die Parkerleichterungen <strong>für</strong> Bayern)<br />

Besonderheiten:<br />

- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.<br />

- Berechtigung <strong>zu</strong>m Parken auf den allgemeinen <strong>Behinderte</strong>nparkplätzen (mit Rollstuhlsymbol)<br />

in Bayern.<br />

- Der BY Parkausweis gilt nur in Bayern.<br />

- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.<br />

- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.


EU-weiter Parkausweis (hellblau) <strong>für</strong> <strong>Behinderte</strong><br />

Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können einen EU-Parkausweis beantragen.<br />

Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken. Außerdem erhalten sie die<br />

Erlaubnis <strong>zu</strong>m gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten oder in Bereichen<br />

in Bewohnerparkplätzen .Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid, der<br />

alle Parkmöglichkeiten erklärt sowie ein Faltblatt <strong>für</strong> Auslandsfahrten.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen:<br />

- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> gemeldet.<br />

- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,<br />

früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung<br />

des ZBFS.<br />

Art der Behinderung:<br />

- außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)<br />

- Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)<br />

- Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren<br />

Beeinträchtigungen (<strong>zu</strong>m Beispiel Amputation beider Arme)<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

- Antrag (siehe letzte Seite)<br />

- Personalausweis oder Reisepass<br />

- Passfoto<br />

- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des<br />

ZBFS über die Funktionseinschränkung<br />

- alter Parkausweis (falls vorhanden)<br />

Besonderheiten:<br />

- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.<br />

- Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern.<br />

Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum<br />

(ITF).<br />

- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.<br />

- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.


Behörde:<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong><br />

Dösingen<br />

Kaltentaler Straße 1<br />

87679 <strong>Westendorf</strong><br />

Antrag auf Erteilung einer<br />

Ausnahmegenehmigung<br />

<strong>zu</strong>r Gewährung von Parkerleichterungen <strong>für</strong><br />

schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher<br />

beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder<br />

mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen<br />

sowie <strong>für</strong> blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr.<br />

11 Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

Antrag auf Umtausch<br />

des bisherigen Parkausweises in<br />

den EU-einheitlichen Parkausweis<br />

Ich beantrage: eine Ausnahmegenehmigung den Umtausch des bisherigen Parkausweises<br />

Antragsteller (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum):<br />

Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort):<br />

Telefonnr. (bei Rückfragen)<br />

Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und kann mich wegen der Schwere meines Leidens nur<br />

mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb meines Kraftfahrzeuges bewegen.<br />

Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und besitze keine Fahrererlaubnis.<br />

Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und kann mich nur mit fremder Hilfe bewegen und bin<br />

auf die Benut<strong>zu</strong>ng eines Kraftfahrzeuges angewiesen.<br />

Ich bin Schwerbehinderte(r) mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder habe vergleichbare Funktionseinschränkungen.<br />

Ich bin Blinde(r) und kann mich nur mit fremder Hilfe bewegen und bin auf die Benut<strong>zu</strong>ng eines Kraftfahrzeuges angewiesen.<br />

Ich besitze bereits einen Schwerbehindertenausweis<br />

Da ich die Vorausset<strong>zu</strong>ngen des § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erfülle, stelle ich hiermit einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung<br />

<strong>zu</strong>r Bewegung von Parkerleichterung.<br />

Da ich bereits einen Parkausweis besitze, beantrage ich den Umtausch in den EU Parkausweis.<br />

Ich lege vor/bei:<br />

Schwerbeschädigten-Ausweis Schwerbehindertenausweis Rentenbescheid 1Lichtbild<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

I. Verfügung<br />

Dem Antragsteller wurde bewilligt:<br />

Ausnahmegenehmigung Nr.<br />

Zusatzausweis <strong>zu</strong>m Parkausweis Nr.<br />

!!!!Nur von der Behörde aus<strong>zu</strong>füllen!!!!<br />

mit den Eintragungen:<br />

Parkausweis Nr.<br />

II. Zum Akt am , Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> ___________________<br />

Unterschrift

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!