Info's zu Parkausweisen für Behinderte - VG-Westendorf
Info's zu Parkausweisen für Behinderte - VG-Westendorf
Info's zu Parkausweisen für Behinderte - VG-Westendorf
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Bundesweiter Parkausweis (orange) <strong>für</strong> <strong>Behinderte</strong><br />
Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung<br />
(GdB) können einen orange-farbigen Parkausweis beantragen. Damit erhalten sie in ganz<br />
Deutschland die Erlaubnis <strong>zu</strong>m gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten und<br />
diversen anderen Bereichen. Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid,<br />
der alle Parkerleichterungen erklärt.<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen:<br />
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> gemeldet.<br />
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,<br />
früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung<br />
des ZBFS.<br />
Art der Behinderung:<br />
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60<br />
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung<br />
nach außen) mit einem GdB von mindestens 70<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
- Antrag (siehe letzte Seite)<br />
- Personalausweis oder Reisepass<br />
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)<br />
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)<br />
Besonderheiten:<br />
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.<br />
- Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.<br />
- Der Parkausweis gilt nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen<br />
- Der Parkausweis gilt <strong>für</strong> maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.<br />
- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.
Bayernweiter Parkausweis (dunkelblau) <strong>für</strong> <strong>Behinderte</strong><br />
Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung<br />
(GdB) können nach einer bayerischen Sonderregelung einen dunkelblauen BY-Parkausweis beantragen.<br />
Damit erhalten sie im Bundesland Bayern die Erlaubnis <strong>zu</strong>m Parken auf allgemeinen<br />
<strong>Behinderte</strong>nparkplätzen, gebührenfrei an Parkuhren und Parkscheinautomaten und in diversen<br />
anderen Bereichen. Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid, der alle<br />
Parkmöglichkeiten erklärt.<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen:<br />
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> gemeldet.<br />
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,<br />
früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung<br />
des ZBFS.<br />
Art der Behinderung:<br />
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem<br />
GdB von mindestens 80 nur <strong>für</strong> die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen<br />
(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)<br />
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem<br />
GdB von mindestens 70 nur <strong>für</strong> die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen<br />
(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und einem<br />
GdB von 50 wegen Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
- Antrag (siehe letzte Seite)<br />
- Personalausweis oder Reisepass<br />
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)<br />
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die Parkerleichterungen <strong>für</strong> Bayern)<br />
Besonderheiten:<br />
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.<br />
- Berechtigung <strong>zu</strong>m Parken auf den allgemeinen <strong>Behinderte</strong>nparkplätzen (mit Rollstuhlsymbol)<br />
in Bayern.<br />
- Der BY Parkausweis gilt nur in Bayern.<br />
- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.<br />
- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.
EU-weiter Parkausweis (hellblau) <strong>für</strong> <strong>Behinderte</strong><br />
Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können einen EU-Parkausweis beantragen.<br />
Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken. Außerdem erhalten sie die<br />
Erlaubnis <strong>zu</strong>m gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten oder in Bereichen<br />
in Bewohnerparkplätzen .Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid, der<br />
alle Parkmöglichkeiten erklärt sowie ein Faltblatt <strong>für</strong> Auslandsfahrten.<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen:<br />
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> gemeldet.<br />
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,<br />
früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung<br />
des ZBFS.<br />
Art der Behinderung:<br />
- außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)<br />
- Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)<br />
- Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren<br />
Beeinträchtigungen (<strong>zu</strong>m Beispiel Amputation beider Arme)<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
- Antrag (siehe letzte Seite)<br />
- Personalausweis oder Reisepass<br />
- Passfoto<br />
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des<br />
ZBFS über die Funktionseinschränkung<br />
- alter Parkausweis (falls vorhanden)<br />
Besonderheiten:<br />
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.<br />
- Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern.<br />
Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum<br />
(ITF).<br />
- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.<br />
- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.
Behörde:<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong><br />
Dösingen<br />
Kaltentaler Straße 1<br />
87679 <strong>Westendorf</strong><br />
Antrag auf Erteilung einer<br />
Ausnahmegenehmigung<br />
<strong>zu</strong>r Gewährung von Parkerleichterungen <strong>für</strong><br />
schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher<br />
beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder<br />
mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen<br />
sowie <strong>für</strong> blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr.<br />
11 Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />
Antrag auf Umtausch<br />
des bisherigen Parkausweises in<br />
den EU-einheitlichen Parkausweis<br />
Ich beantrage: eine Ausnahmegenehmigung den Umtausch des bisherigen Parkausweises<br />
Antragsteller (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum):<br />
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort):<br />
Telefonnr. (bei Rückfragen)<br />
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und kann mich wegen der Schwere meines Leidens nur<br />
mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb meines Kraftfahrzeuges bewegen.<br />
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und besitze keine Fahrererlaubnis.<br />
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und kann mich nur mit fremder Hilfe bewegen und bin<br />
auf die Benut<strong>zu</strong>ng eines Kraftfahrzeuges angewiesen.<br />
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder habe vergleichbare Funktionseinschränkungen.<br />
Ich bin Blinde(r) und kann mich nur mit fremder Hilfe bewegen und bin auf die Benut<strong>zu</strong>ng eines Kraftfahrzeuges angewiesen.<br />
Ich besitze bereits einen Schwerbehindertenausweis<br />
Da ich die Vorausset<strong>zu</strong>ngen des § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erfülle, stelle ich hiermit einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung<br />
<strong>zu</strong>r Bewegung von Parkerleichterung.<br />
Da ich bereits einen Parkausweis besitze, beantrage ich den Umtausch in den EU Parkausweis.<br />
Ich lege vor/bei:<br />
Schwerbeschädigten-Ausweis Schwerbehindertenausweis Rentenbescheid 1Lichtbild<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
I. Verfügung<br />
Dem Antragsteller wurde bewilligt:<br />
Ausnahmegenehmigung Nr.<br />
Zusatzausweis <strong>zu</strong>m Parkausweis Nr.<br />
!!!!Nur von der Behörde aus<strong>zu</strong>füllen!!!!<br />
mit den Eintragungen:<br />
Parkausweis Nr.<br />
II. Zum Akt am , Verwaltungsgemeinschaft <strong>Westendorf</strong> ___________________<br />
Unterschrift