Der Bildungsausschuss des Betriebsrates - Weiterbilden - Ausbilden ...
Der Bildungsausschuss des Betriebsrates - Weiterbilden - Ausbilden ...
Der Bildungsausschuss des Betriebsrates - Weiterbilden - Ausbilden ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anhänge<br />
§ 4<br />
Soll ein Ausgebildeter/eine Ausgebildete nicht übernommen werden,<br />
so muss ihm/ihr dieses in jedem Fall spätestens 3 Monate vor Beendigung<br />
der Berufsausbildung schriftlich mitgeteilt werden. Anderenfalls<br />
wird unabhängig von § 3 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet.<br />
§ 5<br />
Ist eine unbefristete Übernahme nach eingehender Prüfung aller relevanten<br />
Tatsachen nicht möglich, jedoch eine befristete Übernahme für<br />
den Arbeitgeber zumutbar, so beträgt diese min<strong>des</strong>tens 12 Monate.<br />
§ 6<br />
Finden während <strong>des</strong> Zeitraums der Übernahmeberatungen Verhandlungen<br />
über einen Interessenausgleich und Sozialplan statt, so ist die<br />
Übernahmeproblematik hierin zu integrieren. Auslernende, die nicht<br />
übernommen werden sollen, erhalten hierbei den gleichen Status wie<br />
die anderen Beschäftigten <strong>des</strong> Betriebes.<br />
§ 7<br />
Ändert sich im Zeitraum von 12 Monaten nach einer Nichtübernahme<br />
die personalpolitische Situation <strong>des</strong> Betriebes, so erhalten bei eventuellen<br />
Neueinstellungen die Nichtübernommenen Vorrang. Rechte, die<br />
aus Betriebszugehörigkeitszeiten während der Ausbildung erworben<br />
wurden, bleiben erhalten.<br />
§ 8<br />
Diese Betriebsvereinbarung gilt vom ... für alle Auszubildenden bei ...<br />
und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt<br />
werden. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Betriebsvereinbarung gilt die<br />
vorstehende Vereinbarung weiter.<br />
101