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Brandenburgische Verkaufsstätten-Bauverordnung - Ministerium für ...

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- Seite 16 -<br />

1. Rettungswege entgegen § 10 Abs. 8 und § 13 Abs. 4 einengt oder einengen<br />

läßt,<br />

2. Türen im Zuge von Rettungswegen entgegen § 15 Abs. 2 während der Betriebszeit<br />

abschließt oder abschließen läßt,<br />

3. in notwendigen Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen oder in notwendigen<br />

Fluren entgegen § 25 Abs. 2 Dekorationen anbringt oder anbringen läßt,<br />

4. in notwendigen Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und notwendigen<br />

Fluren sowie auf Ladenstraßen und Hauptgängen auf den nach § 13 Abs.<br />

4 freizuhaltenden Flächen entgegen § 25 Abs. 3 Gegenstände abstellt oder<br />

abstellen läßt,<br />

5. Rettungswege auf dem Grundstück oder Flächen <strong>für</strong> die Feuerwehr entgegen<br />

§ 26 Abs. 3 nicht freihält oder nicht freihalten läßt,<br />

6. als Betreiber oder dessen Vertreter entgegen § 27 Abs. 1 während der Betriebszeit<br />

nicht ständig anwesend ist,<br />

7. als Betreiber entgegen § 27 Abs. 2 den Brandschutzbeauftragten oder die<br />

Selbsthilfekräfte <strong>für</strong> den Brandschutz in der erforderlichen Anzahl nicht bestellt,<br />

8. als Betreiber entgegen § 27 Abs. 5 nicht sicherstellt, daß die Selbsthilfekräfte<br />

<strong>für</strong> den Brandschutz in der erforderlichen Anzahl während der Betriebszeit<br />

anwesend sind,<br />

9. als Betreiber entgegen § 28 Abs. 1 keine Brandschutzordnung aufstellt oder<br />

10. die durch Rechtsverordnung aufgrund des § 80 Abs. 1 Nr. 2 der <strong>Brandenburgische</strong>n<br />

Bauordnung vorgeschriebenen wiederholenden Nachprüfungen nicht<br />

durchführen läßt.<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 79 Abs. 5 der <strong>Brandenburgische</strong>n Bauordnung<br />

mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden.<br />

§ 33<br />

(Inkrafttreten)<br />

Diese Verordnung tritt am 1. September 1998 in Kraft.<br />

Potsdam, den 21. Juli 1998<br />

Der Minister <strong>für</strong> Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr<br />

Hartmut Meyer

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