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Kontrollhandbuch für die Kontrollen der hygienischen Milchproduktion

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. Tiere, <strong>die</strong> an einer auf den Menschen übertragbaren Krankheit leiden o<strong>der</strong> bei<br />

denen entsprechen<strong>der</strong> Verdacht besteht, sind in wirksamer Weise abzuson<strong>der</strong>n.<br />

73 Tierarten in Milchviehställen<br />

3 c. Das Halten von an<strong>der</strong>en Nutztieren als Tieren <strong>der</strong> Rin<strong>der</strong>-, Pferde-, Schaf- und<br />

Ziegengattung in Milchviehställen und Laufhöfen ist verboten.<br />

74 Futtermittelart und -qualität<br />

4, 5<br />

Anh. 1<br />

u. 2<br />

4<br />

Anh. 1<br />

Ziff. 1<br />

1 Futter und Tränkewasser dürfen <strong>die</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Tiere und <strong>die</strong> Qualität <strong>der</strong><br />

Milch nicht beeinträchtigen. Es dürfen nur saubere, hygienisch einwandfreie und<br />

unverdorbene Futtermittel verfüttert werden.<br />

2 Anhang 1 legt <strong>die</strong> Futtermittel fest, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Tiere, <strong>die</strong> in Milchviehställen gehalten<br />

werden, verboten sind o<strong>der</strong> nur beschränkt eingesetzt werden dürfen.<br />

Verbotene o<strong>der</strong> nur beschränkt einsetzbare Futtermittel<br />

Die folgenden Futtermittel dürfen Milchtieren und Tieren, <strong>die</strong> in Milchviehställen<br />

gehalten werden, nicht o<strong>der</strong> nur beschränkt verfüttert werden.<br />

Verbotene Futtermittel<br />

- Verdorbene Futtermittel<br />

- Futter, das sich in Gärung befindet<br />

- schlechte Silage<br />

- Melasse und an<strong>der</strong>e flüssige Futtermittel, direkt in <strong>die</strong> Krippe o<strong>der</strong> über <strong>die</strong><br />

Selbsttränke verabreicht<br />

- Futtermittel, <strong>die</strong> so melassiert sind, dass in <strong>der</strong> Krippe Melasserückstände entstehen<br />

- verschmutztes Raufutter<br />

- Futter, das mit Dünger behaftet ist<br />

- Samen von Kreuzblütlern mit Ausnahme von Raps<br />

- Samen von Gemüse mit Ausnahme von Proteinerbsen, Ackerbohnen und Sojabohnen<br />

- Gemüseabfälle mit Ausnahme <strong>der</strong> Gemüse nach Ziffer 2<br />

- Lauchgewächse<br />

- Zwiebelgewächse<br />

- Futtermittel, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Futtermittelbuch-Verordnung vom 10. Juni<br />

1999 nicht erfüllen<br />

- Mischfuttermittel, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong> Milchtiere bestimmt sind<br />

- Starke Verschmutzung, vernachlässigte Fell- und<br />

Klauenpflege, unbehandelte kranke Tiere o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

erhebliche Verletzungen <strong>der</strong> Tierschutzvorschriften.<br />

Bei starker Vernachlässigung und bei Tierquälerei<br />

hat <strong>die</strong> Meldung sofort telefonisch zu erfolgen.<br />

- Seuchenverdächtige Erscheinungen. In <strong>die</strong>sen Fällen<br />

hat eine sofortige telefonische Benachrichtigung zu<br />

erfolgen.<br />

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