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pa - Horst Südkamp - Kulturhistorische Studien

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Nach dem Willen des Ordens- oder Religionsstifters sollten die Laien<br />

den Lebensunterhalt der Mönchsgemeinschaft durch freiwillige Zuwendungen<br />

garantieren und sich auf diesem Wege Verdienste (dGeba)<br />

erwerben, damit sich die Möchsgemeinschaft ihrer religiösen<br />

Aufgabe ohne Ablenkung durch weltliche Angelegenheiten widmen<br />

könne. Dieses Versorgungskonzept wurde in der Feudalgesellschaft<br />

durch Standesdifferenzierung beider Gruppen politisch institutionalisiert,<br />

so daß einem bestimmten Stand der Laien als Hörigen die Versorgung<br />

der Mönche, die in den Stand der Herren versetzt wurden, als<br />

Standespflicht auferlegt wurde. Ein Vorteil dieser Regelung für das<br />

Kloster bestand in der Kalkulierbarkeit der regelmäßigen Zuwendungen<br />

durch die Laien, welche die Mönche vom obligatorischen Bettelgang<br />

befreite.<br />

Wie sehr die Zwecke, das Handeln und die Übungen der Mönche im<br />

Kloster und im Orden auch religiös bestimmt sein mögen, soziologisch<br />

repräsentieren ihre Begriffe organisierte Formen des Zusammenlebens,<br />

Rechtsformen wie juristische Personen oder Körperschaften<br />

nicht nur kirchlichen Rechts, Statussysteme mit differenzierten<br />

Rollen, kulturelle Idealtypen, angestrebte und ausgeführte Lebensstile<br />

relativ autonomer Gemeinschaften, die in ihren Grenzen nach selbst<br />

gesetzten Regeln leben und in einem durch Status geregelten Verhältnis<br />

mit der übrigen Gesellschaft.<br />

Wer Regeln folgt, hat sich diszipliniert. Wer sich diszipliniert, unterwirft<br />

sein Verhalten der Erfüllung bestimmter Zwecke, und d.h. er<br />

handelt nach eigenem individuellen Willen; denn daß man etwas<br />

zweckgemäß hervorzubringen vermag, zeichnet ja den Willen aus. Die<br />

im Kloster geübte Methode der Lebensführung appelliert nicht nur an<br />

den individuellen Willen, sondern sie setzt seine Entscheidung voraus,<br />

sie stellt eine soziale Organisation des Verhaltens dar, die den individuellen<br />

Willen institutionalisiert, die ihre Maximen und Regeln nur<br />

auf der Grundlage der Geltung und Zustimmung des individuellen<br />

Willens jedes einzelnen Klostermitgliedes zu verwirklichen vermag,<br />

gerade weil sie ihn auf ihre Regeln hin verpflichtet. Damit erweist sich<br />

das Kloster als eine der frühesten sozialen Einrichtungen (wenn nicht<br />

gar als die früheste), die explizit auf dem individuellen Willen aufbauen<br />

und sein Vermögen als soziale Institution herausstellen und fördern.<br />

Als Schöpfungen des Willens, der Übereinkunft verschiedener Willen<br />

im Hinblick auf einen bestimmten Zweck, realisieren die Institutionen:<br />

Mönch, Orden und Kloster, einen der drei Grundtypen, in welche

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