06.11.2013 Aufrufe

„Einigung über europäische Erbrechtsverordnung ... - Convocat.de

„Einigung über europäische Erbrechtsverordnung ... - Convocat.de

„Einigung über europäische Erbrechtsverordnung ... - Convocat.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT<br />

<strong>„Einigung</strong> <strong>über</strong> <strong>europäische</strong> <strong>Erbrechtsverordnung</strong> (EuErbVO)<br />

- Grenz<strong>über</strong>schreiten<strong>de</strong>s Erben innerhalb <strong>de</strong>r EU wird einfacher -“<br />

von<br />

Bernhard Schmid<br />

Rechtsanwalt<br />

convocat GbR München<br />

www.convocat.<strong>de</strong><br />

Die Ferienwohnung im sonnigen Spanien o<strong>de</strong>r das Anwesen in <strong>de</strong>r Idylle <strong>de</strong>r Toskana bieten<br />

zu Lebzeiten ein angenehmes Refugium. Tritt allerdings <strong>de</strong>r Erbfall ein, wer<strong>de</strong>n die Erben<br />

<strong>de</strong>s vormaligen Eigentümers oftmals mit komplexen Rechtsfragen konfrontiert, die nicht<br />

selten die Situation <strong>de</strong>r ohnehin schon durch <strong>de</strong>n To<strong>de</strong>sfall belasteten Familienangehörigen<br />

weiter erschweren.<br />

Dass grenz<strong>über</strong>schreiten<strong>de</strong> Erbabwicklungen innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union inzwischen<br />

keine Seltenheit mehr sind, belegen die folgen<strong>de</strong>n Zahlen: Nach Schätzungen sind hiervon<br />

mittlerweile ca. 10 % aller Erbschaften betroffen, was in etwa 450.000 Fällen entspricht. Das<br />

jährliche Gesamtvolumen <strong>de</strong>r so abzuwickeln<strong>de</strong>n Nachlässe wird auf etwa 120 Milliar<strong>de</strong>n<br />

Euro geschätzt.<br />

Neue Verordnung tritt im Sommer 2015 in Kraft<br />

Das <strong>europäische</strong> Parlament hat auf die vorbenannte Entwicklung reagiert und am<br />

13.03.2012 einem Verordnungsentwurf zugestimmt, <strong>de</strong>r das grenz<strong>über</strong>greifen<strong>de</strong> Erben<br />

erleichtern soll. Dieser wird voraussichtlich im Sommer 2015 in Kraft treten, wobei <strong>de</strong>r<br />

Ministerrat noch zustimmen muss. Unter Experten gilt diese Zustimmung allerdings als<br />

sicher.<br />

Im Wesentlichen bringt die Reform folgen<strong>de</strong> Neuerungen, die eine grenz<strong>über</strong>schreiten<strong>de</strong><br />

Nachlassabwicklung vereinfachen sollen:<br />

Europäisches Nachlasszeugnis<br />

Das Europäische Nachlasszeugnis soll die Abwicklung von grenz<strong>über</strong>schreiten<strong>de</strong>n Erbfällen<br />

innerhalb <strong>de</strong>r EU erleichtern. Dieses ähnelt von Inhalt und Wirkung her <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen<br />

Erbschein und ist in allen EU-Staaten gültig. In <strong>de</strong>r Praxis benötigten Erben bisher für je<strong>de</strong>s<br />

Land, in <strong>de</strong>m sie Ansprüche am Nachlass geltend machen wollten, einen eigenen Erbschein,<br />

was regelmäßig zu einer nicht unerheblichen Gebührenbelastung sowie einem größerem<br />

Zeitaufwand für die Abwicklung führte.<br />

Copyright bei convocat GbR, M€nchen


Das Europäische Nachlasszeugnis gibt insbeson<strong>de</strong>re Auskunft <strong>über</strong> das anwendbare Recht,<br />

Art und Weise <strong>de</strong>r Berufung, Person <strong>de</strong>s Erben, die Erbquoten und die <strong>de</strong>m<br />

Nachlassberechtigten zustehen<strong>de</strong>n Vermögenswerte. Das Zeugnis enthält eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Vermutungswirkung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r vorbenannten Auskünfte.<br />

Klarheit bezüglich <strong>de</strong>s anzuwen<strong>de</strong>n Rechts<br />

Gera<strong>de</strong> die Frage <strong>de</strong>s anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechts führt in <strong>de</strong>r Praxis regelmäßig zu<br />

unbefriedigen<strong>de</strong>n Ergebnissen: Nach französischem internationalem Erbrecht richtet sich die<br />

Erbfolge betreffend das bewegliche Vermögen nach <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>s Staates, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Das <strong>de</strong>utsche internationale Erbrecht stellt<br />

hingegen allein auf die Staatsangehörigkeit <strong>de</strong>s Erblassers ab. Der Erbfall eines in<br />

Frankreich leben<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Staatsangehörigen wird daher sowohl nach <strong>de</strong>utschem als<br />

auch französischem Erbrecht beurteilt. War <strong>de</strong>r Erblasser dazu Eigentümer einer in<br />

Österreich belegenen Immobilie, kann u. U. auch noch österreichisches Erbrecht zur<br />

Anwendung kommen. Das hängt in <strong>de</strong>r Regel davon ab, welches Gericht ein Kläger hier<br />

anruft (sog. Forum Shopping).<br />

Hier soll die neue Verordnung europaweit Klarheit dar<strong>über</strong> bringen, welches nationale<br />

Erbrecht für grenz<strong>über</strong>schreiten<strong>de</strong> Erbfälle gilt. Zukünftig soll dabei grundsätzlich an <strong>de</strong>n<br />

letzten gewöhnlichen Aufenthalt <strong>de</strong>s Erblassers angeknüpft wer<strong>de</strong>n. Der in Frankreich<br />

leben<strong>de</strong> Deutsche wür<strong>de</strong> also grundsätzlich nach französischem Recht vererben und<br />

umgekehrt. Daneben wird je<strong>de</strong>m Erblasser die Möglichkeit eingeräumt, seine<br />

testamentarischen Verfügungen nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen seines EU-<br />

Ursprungslan<strong>de</strong>s abwickeln zu lassen, was eine wesentliche Neuerung zur bisherigen<br />

Rechtslage darstellt. Der in Frankreich leben<strong>de</strong> Deutsche kann sich mithin auch für das<br />

<strong>de</strong>utsche Erbrecht entschei<strong>de</strong>n.<br />

Zuständigkeit von Gerichten<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Vereinheitlichung <strong>de</strong>s anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechts soll die Erbschaft prinzipiell<br />

von <strong>de</strong>n Gerichten jenes Mitgliedslan<strong>de</strong>s abgewickelt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Erblasser zuletzt<br />

seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Damit wird vermie<strong>de</strong>n, dass sich Gerichte in<br />

verschie<strong>de</strong>nen Mitgliedslän<strong>de</strong>rn für zuständig erklären und unterschiedliche, teils<br />

wi<strong>de</strong>rsprüchliche Regeln zur Anwendung kämen. Auch hier besteht die Option, sich<br />

zusammen mit <strong>de</strong>m anwendbaren Recht für die entsprechen<strong>de</strong> Judikative zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

Keine Harmonisierung <strong>de</strong>s Erbrechts und <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

Die Neuregelungen führen allerdings nicht zu einer Harmonisierung <strong>de</strong>s Erbrechts innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Union. Die nationalen Regelungen zu Erbschaften und Erbgütern wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r neuen Verordnung nicht angetastet. Die sich in <strong>de</strong>n Mitgliedsstaaten teils erheblich<br />

voneinan<strong>de</strong>r unterschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Regelungen zu Fragen <strong>de</strong>r Erfolge, Testamentserrichtung,<br />

Ausschlagen <strong>de</strong>r Erbschaft, Erbengemeinschaft, Pflichtteil etc. bleiben von <strong>de</strong>r Verordnung<br />

vollständig unberührt. Gleiches gilt für die mit Erbschaften bzw. Schenkungen verbun<strong>de</strong>ne<br />

Besteuerung. Regelungen zu Freibeträgen, Steuersätzen sowie Privilegierungen bestimmter<br />

Copyright bei convocat GbR, M€nchen


Vermögen bleiben <strong>de</strong>n nationalen Gesetzgebern vorbehalten. Auch das Problem <strong>de</strong>r<br />

Doppelbesteuerung bleibt weiter bestehen. Hier kann es weiterhin zu Doppel- o<strong>de</strong>r sogar<br />

Dreifachbesteuerungen kommen.<br />

Drei Län<strong>de</strong>r machen nicht mit<br />

Drei Län<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n die Vorgaben aus Brüssel nicht umsetzen: Die Regierungen von<br />

Großbritannien, Irland und Dänemark haben dies bereits angekündigt. Hier bleibt die aktuelle<br />

Rechtslage mithin bestehen.<br />

Copyright bei convocat GbR, M€nchen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!