A. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Mietingen
A. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Mietingen
A. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Mietingen
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
A. <strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
Die Abgrenzung dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es ist im Lageplan durch eine schwarz-weiße Umrandung<br />
gekennzeichnet.<br />
Mit Inkrafttreten dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es treten im Geltungsbereich alle bisherigen <strong>Festsetzungen</strong><br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Mühlhalde“ außer Kraft.<br />
Rechtmäßig errichtete Anlagen genießen Bestandschutz.<br />
Gesetzliche Grundlagen dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es sind:<br />
- Baugesetzbuch – BauGB – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 27.08.1997 (BGBl. I<br />
S. 2141) ber. 1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I<br />
S. 2850)<br />
- Baunutzungsverordnung – BauNVO – in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.01.1990<br />
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />
- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58).<br />
In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:<br />
A.1. Art der baulichen Nutzung<br />
(§ 9(1) Nr. 1 BauGB und §§ 1 – 15 BauNVO)<br />
A.1.1. Mischgebiet (MI)<br />
(§ 6 BauNVO)<br />
Nicht zulässig sind gemäß § 1(5) BauNVO Einzelhandelsbetriebe, Schank- und<br />
Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Tankstellen. Nicht<br />
zulässig sind außerdem gemäß § 1(5) BauNVO und § 1(6) BauNVO Vergnügungsstätten.<br />
A.2. Maß der baulichen Nutzung<br />
(§§ 16 – 20 BauNVO)<br />
A.2.1. Zahl der Vollgeschosse<br />
II – zweigeschossig als Höchstmaß – gemäß Einschrieb im Plan (Nutzungsschablone).
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
A.2.2. Grundflächenzahl (GRZ)<br />
gemäß Einschrieb im Plan (Nutzungsschablone)<br />
A.2.3. Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
gemäß Einschrieb im Plan (Nutzungsschablone)<br />
A.2.4. Höhe baulicher Anlagen<br />
gemäß Einschrieb im Plan (Nutzungsschablone)<br />
Die maximale Firsthöhe beträgt 10,00 m. Unterer Bezugspunkt ist die<br />
Erdgeschossrohfußbodenhöhe, oberer Bezugspunkt ist die Firsthöhe bei gedecktem Dach.<br />
Bei Flachdachgebäuden ist der obere Bezugspunkt der oberste Abschluss der Außenwand.<br />
Bei Pultdächern beträgt die max. Höhe des oberen Pultabschlusses 10,0 m, gemessen von<br />
der Erdgeschossrohfußbodenhöhe bis höchste OK-Dachhaut.<br />
A.3. Höhenlage von baulichen Anlagen<br />
(§ 9(2) BauGB)<br />
A.3.1. Erdgeschossrohfußbodenhöhe<br />
Die Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) darf höchstens 0,3 m über der<br />
STraßenbegrenzungskante (Randstein) liegen, gemessen am höchsten Punkt bei der dem<br />
Gebäude direkt vorgelagerten Straßenbegrenzungskante.<br />
A.4. Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche<br />
(§§ 22 – 23 BauNVO)<br />
A.4.1. Offene Bauweise<br />
(§ 22 BauNVO)<br />
Einzelhäuser gemäß Einschrieb im Plan (Nutzungsschablone)<br />
A.4.2. Gebäudestellung<br />
(§ 9(1) Nr. 2 BauGB)
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
Die Stellung der Gebäude ist nicht festgesetzt.<br />
A.4.3. Garagen<br />
(§ 9(1) Nr. 4 BauGB)<br />
Der senkrechte Abstand zwischen Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche muss mind.<br />
5,5 m betragen.<br />
A.5.<br />
Sichtflächen<br />
(§ 9(1) Nr. 10 BauGB)<br />
Die im Plan ausgewiesenen Sichtflächen sind von Sichthindernissen aller Art über 0,8 m<br />
Höhe, gemessen ab Oberkante Fahrbahn, freizuhalten. Lichtmasten, Lichtsignalgeber und<br />
Verkehrszeichen sind zulässig.<br />
A.6.<br />
Flächen zur Erstellung von Verkehrsflächen<br />
(§ 9(1) Nr. 26 BauGB)<br />
Die für die Herstellung der Verkehrsflächen erforderlichen Aufschüttungen und<br />
Abgrabungen sind auf den angrenzenden Grundstücken zu dulden.<br />
Zur Herstellung der Verkehrsflächen sind in den angrenzenden Grundstücken Randeinfassungen<br />
mit unterirdischen Stützbauwerken (Hinterbeton für Randsteine bzw.<br />
Stellplatten) entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von ca. 0,3 m und einer Tiefe<br />
von ca. 0,5 m zu dulden.<br />
Ebenso sind auf den Grundstücken die Straßenbeleuchtungsmasten zu dulden.<br />
A.7. Vorkehrungen <strong>zum</strong> Schutz vor Gewerbelärm<br />
(§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)<br />
Bei Wohngebäuden der Grundstücke entlang des Gewerbegebietes „Mühlhalde“ sollten<br />
Wohn- und Schlafräume so angeordnet werden, dass eine natürliche Belüftung durch<br />
mindestens ein abgewandtes Fenster erfolgen kann. Alternativ sind auch<br />
schallabsorbierende Lüftungseinrichtungen möglich. Fensteröffnungen an den<br />
gewerbezugewandten Gebäudefronten sollten bei Schlaf- und Wohnräumen mit<br />
Schallschutzfenstern ausgestattet werden.<br />
A.8.<br />
Grünordnerische <strong>Festsetzungen</strong><br />
A.8.1. Grünflächen zur Regenwasserversickerung
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
Die dargestellten Flächen sind als Grünfläche anzulegen und zu erhalten. Eine Befestigung<br />
der Flächen ist nicht zulässig. Eine Nutzung der Flächen zur Regenwasserversickerung wird<br />
empfohlen.<br />
Der vorhandene dichte Bewuchs ist auszulichten, um die Standfestigkeit der Bäume zu<br />
erhöhen. Auf den Waldbestand gemäß LBO wird hingewiesen.<br />
A.9.<br />
Sonstige <strong>Festsetzungen</strong><br />
A.9.1. Waschen von Kraftfahrzeugen<br />
Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist auf den privaten und öffentlichen Flächen nicht<br />
gestattet.<br />
A.9.2. Wasserdichte Kellergeschosse<br />
Die Untergeschosse der Gebäude sind gegen eindringendes Sickerwasser abzudichten.<br />
A.9.3. Bodenschutz<br />
Bodenversiegelungen sind auf das Mindestmaß zu beschränken.<br />
Anfallender Erdaushub (getrennt nach Ober- und Unterboden) soll nach Möglichkeit<br />
innerhalb des Baugebietes verwendet werden.<br />
A.9.4. Hinweise<br />
Die geplanten Bauflächen liegen in einem ehemaligen Kiesabbaugebiet und wurden <strong>zum</strong><br />
Teil wieder aufgefüllt.<br />
Altlasten sind der Gemeinde und dem Landratsamt keine bekannt, können aber trotzdem<br />
nicht ausgeschlossen werden.
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
Merkblatt für den Bauherrn<br />
Bodenschutz bei Bauarbeiten<br />
Böden sind gewachsene Naturkörper mit wichtigen Funktionen in der Natur:<br />
- Lebensraum für Bodenlebewesen (Pilze, Bakterien, Würmer, Insektenlarven, größere Tiere)<br />
- Standort für natürliche Vegetation und Kulturpflanzen<br />
- Wasserkreislauf, langsames Versickern, Schadstofffilter, Grundwasserschutz<br />
- Wichtige Zeugnisse der Landschafts- und Kulturgeschichte<br />
Das sollten Sie beachten:<br />
- Erdarbeiten sollten nur bei trockener Witterung und gut trockenem, bröseligem Boden ausgeführt werden.<br />
Zu feuchter Boden wir leicht verdichtet. Der humose Oberboden (sog. Mutterboden) sollte gleich zu<br />
Beginn der Bauarbeiten auf allen beanspruchten Flächen abgeschoben werden. Hohes Gras und andere<br />
Pflanzen sollten Sie abmähen und kompostieren.<br />
- Erdaushub sollte abseits des Baubetriebes in Mieten gelagert werden. Fragen Sie nach<br />
Zwischenlagerplätzen in Ihrem Baugebiet. Humoser Oberboden und humusfreier Unterboden müssen<br />
getrennt werden. Mutterbodenmieten sollten nicht höher als 2 m aufgeschüttet werden. Regenwasser soll<br />
gut abfließen können, damit die Mieten nicht vernässen. Wenn Sie die Mieten mit Raps, Senf, Phazelie,<br />
Kürbis o.ä. einsäen, bleibt das Bodenleben aktiv und Sie schützen den Boden zusätzlich vor starker<br />
Austrocknung und Vernässung.<br />
- Verwendung des Erdaushubes steht vor Entsorgung . Erdaushub sollte soweit wie möglich auf der<br />
Baustelle zur Auffüllung und Geländegestaltung verwertet werden. Bei Auffüllungen darf niemals humoser<br />
Mutterboden vergraben werden. Nicht benötigter Erdaushub muss sinnvoll verwertet werden. Fragen Sie<br />
bei Ihrer Gemeinde nach Verwertungsmöglichkeiten. Bei notwendigen Auffüllungen auf Ihrer Baustelle<br />
sollten Sie nur unbelastetes Erdmaterial verwenden. Sie sollten Ihren Lieferanten nach der Herkunft fragen<br />
und sich die Unbedenklichkeit bestätigen lassen.<br />
- Bodenverdichtungen durch Befahren mit schweren Baumaschinen sind nicht immer vermeidbar.<br />
Markierte Bauwege können dazu beitragen, dass nicht wahllos verdichtet wird. Sie sollten dort angelegt<br />
werden, wo später Abstellplätze oder Zufahrten liegen sollen.<br />
- Bodenversiegelungen auf Zufahrten, Abstellplätzen und Gartenwegen vermindern die<br />
Wasserversickerung und belasten die Kläranlagen. Vermeiden Sie wasserdichte Beläge wie Beton,<br />
Asphalt oder Pflaster mit engen Fugen. Besser sind breitfugige Pflaster, Rasengittersteine, Kies- bzw.<br />
Schotterbeläge oder einfach nur Rasen. Wo immer es möglich ist, sollten Sie auf Einrütteln und Verdichten<br />
des Unterbaues verzichten.<br />
- Verunreinigungen des Bodens mit Bauchemikalien wie Farben, Lacken, Verdünnern, Lösungsmitteln, Öl<br />
müssen vermieden werden. Leere Behälter und Reste müssen fachgerecht entsorgt werden. Es ist<br />
verboten, Bauabfälle bei der Hinterfüllung der Kellerwände zu vergraben. Dadurch entstehen Altlasten von<br />
morgen. Sie dürfen auf keinen Fall Abfälle verbrennen. Dabei können hochgefährliche Stoffe entstehen,<br />
die den Boden für immer belasten.<br />
- Torf zur Bodenverbesserung:Verzichten Sie auf Torf, schonen Sie unsere bedrohten Moore und Feuchtgebiete.<br />
Gründüngung mit Raps, Senf oder Phazelie schafft dauerhaften Humus und schließt den Boden<br />
auf.<br />
- Überdüngung: Bevor Sie zuviel des Guten tun, sollten Sie Ihren Boden auf Nährstoffe untersuchen<br />
lassen. Adressen vermitteln: Gartenbauberater, Gartenbauvereine und Landwirtschaftsämter.<br />
- Merkblatt für den Bauherrn: Bodenschutz bei Bauarbeiten, Stand Januar 2000
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
B. Örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan <strong>zum</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> durch eine schwarz-weiße Umrandung gekennzeichnet.<br />
Mit Inkrafttreten der örtlichen Bauvorschriften treten im Geltungsbereich alle bisherigen<br />
<strong>Festsetzungen</strong> der örtlichen Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> „Mühlhalde“ außer Kraft.<br />
Rechtmäßig errichtete Anlagen genießen Bestandsschutz.<br />
Gesetzliche Grundlagen der örtlichen Bauvorschriften sind:<br />
- Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (Gbl. S. 617), zuletzt geändert am<br />
19.12.2000 (Gbl. S. 760).<br />
B.1.<br />
Dachgestaltung<br />
Wohn- und Gewerbegebäude:<br />
Dachneigung gemäß Planeintrag.<br />
Die Dächer sind mit roten bis rotbraunen oder grauen Dachsteinen oder Dachziegeln zu<br />
decken oder mit einer Dachbegrünung zu versehen. Es sind auch rote, rotbraune oder<br />
graue, nicht glänzende und nicht reflektierende Metalldächer zulässig. Um in den<br />
Versickerungsflächen keine Schwermetallanreicherung zu erhalten, sind aber nicht<br />
beschichtete oder nicht in ähnlicher Weise (z.B. dauerhafte Lackierung) behandelte kupfer-,<br />
zink- oder bleigedeckte Dächer unzulässig. Untergeordnete Dachflächen bis 50 m²<br />
Gesamtfläche pro Baugrundstück bleiben außer Betracht.<br />
Das Anbringen von Anlagen zur Sonnenenergiegewinnung ist zulässig und erwünscht.<br />
B.2.<br />
Einfriedungen<br />
Als Einfriedung sind Hecken, Holzzäune oder Metallzäune zulässig. Metallzäune sollten<br />
eingegrünt werden. Stacheldrahtzäune sind unzulässig. Mauern über 0,20 m Höhe sowie<br />
Sichtschutzzäune sind unzulässig.<br />
Mit den Einfriedungen ist vom Fahrbahnrand ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten.<br />
Gegenüber Nachbargrundstücken bemessen sich die Höhe und der Abstand der Hecken<br />
und Zäune nach dem Nachbarrecht.
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
B.3. Gestaltung der unbebauten und der befestigten Flächen<br />
Aufschüttungen und Abgrabungen über 0,50 m Höhenunterschied gegenüber dem<br />
Urgelände sind nicht zulässig. Höhere Aufschüttungen und Abgrabungen sind entlang von<br />
Gebäuden und den an sie angebauten Terrassen zulässig. Alle Aufschüttungen,<br />
Abgrabungen und Stützmauern sind in den Eingabeplänen maßstäblich im Schnitt und in N-<br />
Höhen darzustellen.<br />
B.4.<br />
Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser<br />
Nicht schädlich verschmutztes Niederschlagswasser (Dachflächenwasser, Wasser von den<br />
befestigten Grundstücksflächen) ist auf dem Grundstück zu versickern. Das<br />
Niederschlagswasser darf nicht direkt in den Untergrund eingeleitet sondern nur über eine<br />
Oberbodenschicht zur Versickerung gebracht werden.<br />
Bei der Planung der Gebäude muss besonders berücksichtigt werden, dass alle<br />
Dachflächen versickert werden.<br />
Auch bei Einbau einer Zisterne oder einer anderweitigen Regenwassernutzungsanlage<br />
muss der Überlauf zur Versickerung gebracht werden.<br />
B.5. Anzahl der Stellplätze<br />
Je Wohnung sind mind. 2 Stellplätze herzustellen.<br />
B.6.<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(§ 75(3) Nr. 2 LBO)<br />
Ordnungswidrig nach § 75(3) Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf<br />
Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften, die sich auf die Ziffer B.1<br />
Dachgestaltung und auf die Ziffer B.4 Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser<br />
beziehen, zuwider handelt.
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003<br />
Verfahrensvermerke<br />
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.09.2002 beschlossen, den Bebbauungsplan<br />
" Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften <strong>zum</strong><br />
Bebbauungsplan " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss ist<br />
am 04.12.2002 ortsüblich bekannt gemacht worden.<br />
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3(1) BauGB hat in Form einer Informationsveranstaltung am 09.10.2002<br />
stattgefunden.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.04.2003 erneut die Aufstellung beschlossen und<br />
darüber hinaus beschlossen, den Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil<br />
Baltringen sowie seine Begründung und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong><br />
" Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen öffentlich auszulegen.<br />
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind am 30.05.2003 ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem<br />
Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die nach<br />
§ 4(1) BauGB Beteiligten sind von der Auslegung gem. § 3(2) BauGB benachrichtigt worden.<br />
Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen mit Begründung und der<br />
Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
hat in der Zeit vom 10.06.2003 bis 11.07.2003 öffentlich ausgelegen.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.09.2003 die während der Auslegungsfrist<br />
eingegangenen Anregungen geprüft und gem. § 3(3) BauGB den Beschluss gefasst, die erneute Auslegung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen und die Satzung über die örtlichen<br />
Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen durchzuführen. Ort und<br />
Dauer der öffentlichen Auslegung sind am 12.09.2003 ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis,<br />
dass Anregungen während der Auslegungsfrist nur noch zu den ergänzten oder geänderten Teilen<br />
vorgebracht werden können. Die nach § 4(4) BauGB Beteiligten sind von der Auslegung nach § 3(3) BauGB<br />
benachrichtigt worden.<br />
Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen mit Begründung und<br />
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil<br />
Baltringen hat in der Zeit vom 22.09.2003 bis 24.10.2003 öffentlich ausgelegen.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1.12.2003 den <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in<br />
<strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen und die Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde<br />
II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen als Satzung beschlossen.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Mietingen</strong>, den 02.12.2003<br />
.......................................<br />
Buck, Bürgermeister<br />
Der als Satzung beschlossene <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen und die<br />
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil<br />
Baltringen wurde gem. § 10(2) BauGB mit Schreiben vom 10.12.2003 dem Landratsamt Biberach zur<br />
Genehmigung vorgelegt.<br />
Die Genehmigung des Landratsamtes ist gem. § 10(3) BauGB am ............... ortsüblich bekannt gemacht<br />
worden. Der <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen und die Satzung über die<br />
örtlichen Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen treten gemäß<br />
§ 10(3) BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
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Gemeinde <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
Baugebiet " Mühlhalde II " in <strong>Mietingen</strong>, Ortsteil Baltringen<br />
<strong>Textliche</strong> <strong>Festsetzungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> / Satzung über örtliche Bauvorschriften <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> vom 01.12.2003