Sparkasse Mainz
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Sparkasse Mainz
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong><br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG<br />
und<br />
nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung<br />
(Vergütungsbericht)<br />
per 31. Dezember 2012<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 1 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Inhaltsverzeichnis............................................................................................................................................................ 2<br />
Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................................................... 3<br />
1. Vorwort................................................................................................................................................................... 4<br />
2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) .................................................................................................................... 5<br />
3. Risikomanagement (§ 322 SolvV) ...................................................................................................................... 6<br />
4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)...................................................................................................................... 7<br />
5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)/Marktrisiko (§ 330 SolvV)............................ 9<br />
6. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) .......................................10<br />
7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV).................................................................................................................11<br />
7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten.......................................................11<br />
7.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten....................................................11<br />
7.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten.........................................................................12<br />
7.4 Vertragliche Restlaufzeiten ..............................................................................................................................12<br />
7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche..................................................................13<br />
7.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet ....................................................................14<br />
7.7 Entwicklung der Risikovorsorge.......................................................................................................................15<br />
8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)..............................................................16<br />
9. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV).................................................................................................................17<br />
10. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) ..........................................................18<br />
10.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente .....................................................................................................18<br />
10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten .....................................19<br />
11. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV).......................................................................................20<br />
12. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) ......................................................................................21<br />
13. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)...........................................................................................22<br />
14. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Institutsvergütungs-Verordnung<br />
(Vergütungsbericht)...........................................................................................................................................23<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 2 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
a. F. Alte Fassung<br />
BaFin<br />
BIA<br />
CDS<br />
EStG<br />
EWB<br />
E UEB<br />
GuV<br />
HGB<br />
IAS<br />
InstitutsVergV<br />
IRBA<br />
IFRS<br />
KRMT<br />
KSA<br />
KWG<br />
MaRisk<br />
PD<br />
PWB<br />
RL<br />
SolvV<br />
USD<br />
VaR<br />
VRZ<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Basisindikator-Ansatz<br />
Credit-Default-Swaps<br />
Einkommensteuergesetz<br />
Einzelwertberichtigung<br />
Eigenkapitalbogen<br />
Gewinn und Verlust<br />
Handelsgesetzbuch<br />
International Accounting Standards<br />
Institutsvergütungsverordnung<br />
Auf internen Ratings basierender Ansatz<br />
(Internal Ratings-Based Approach)<br />
International Financial Reporting Standards<br />
Kreditrisikominderungstechniken<br />
Kreditrisiko-Standardansatz<br />
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)<br />
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute<br />
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)<br />
Pauschalwertberichtigung<br />
Richtlinie<br />
Solvabilitätsverordnung<br />
US-Dollar<br />
Value at Risk<br />
Verbandsrechenzentrum<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 3 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
1. Vorwort<br />
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur<br />
angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells<br />
verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch<br />
das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum<br />
Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität<br />
und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen<br />
(Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2).<br />
Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,<br />
eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren<br />
Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der<br />
Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und<br />
den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser<br />
Bericht zur Offenlegung die nach § 7 InstitutsVergV und der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht<br />
schon im Lagebericht 2012 oder im Jahresabschluss 2012 enthalten sind. Die Angaben in diesem<br />
Bericht der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag 31. Dezember 2012.<br />
Seit dem Geschäftsjahr 2008 wendet die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen<br />
Eigenkapitalanforderungen den KSA für das Kreditrisiko und den BIA für das operationelle Risiko an. Die<br />
nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong>. Sie ist kein übergeordnetes<br />
Unternehmen einer Institutsgruppe. Der Jahresabschluss wird nach den Vorgaben des HGB erstellt.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 4 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche<br />
und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> nicht.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 5 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
3. Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />
Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht dargestellt, der im Bundesanzeiger<br />
veröffentlicht wird.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 6 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />
In nachfolgender Übersicht sind die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> zum<br />
31.12.2012 dargestellt. Datenbasis ist die aufsichtsrechtliche Eigenmittelübersicht zum vorgenannten<br />
Meldestichtag.<br />
TEUR<br />
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 126.392<br />
dar.: Stammkapital 5.113<br />
dar.: offene Rücklagen 59.187<br />
dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0<br />
dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB 46.900<br />
dar.: Anderes Kapital nach § 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG 0<br />
dar.: Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG 15.339<br />
dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. § 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) 15.339<br />
dar.: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG -147<br />
Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der<br />
10.723<br />
Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs.<br />
2c KWG<br />
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG<br />
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG 0<br />
davon Summe der Abzugspositionen gem. § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG 0<br />
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1<br />
KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
137.115<br />
Das Kernkapital besteht überwiegend aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 59,2 Mio. €, welche die<br />
durch Thesaurierung der Jahresüberschüsse gebildeten Rücklagen umfasst, sowie dem Sonderposten<br />
für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 46,9 Mio. €. Darüber hinaus verfügt die<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> über Stammkapital und sonstiges Kapital von insgesamt 20,5 Mio. €. Nach Verrechnung<br />
mit einer Abzugsposition für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 0,1 Mio. € ergibt sich ein<br />
Gesamtbetrag von 126,4 Mio. €.<br />
Das dem Kernkapital zugerechnete sonstige Kapital besteht aus vor dem 31.12.2010 emittierten<br />
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter. Diese werden im Rahmen der Übergangsregelungen gem.<br />
§ 64m Abs. 1 KWG in Höhe von 15,3 Mio. € als sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG angerechnet. Die<br />
Anrechnung im Rahmen dieser Übergangsregelung ist zu 100% bis zum 31.12.2020 möglich. Die<br />
Vermögenseinlagen wurden unbefristet gewährt und können beiderseits mit einer Frist von zwei Jahren<br />
gekündigt werden. Die in drei Tranchen aufgeteilten Vermögenseinlagen werden mit 4,56%, 4,87% und<br />
5,13%, zzgl. der auf die Vermögenseinlage entfallenden Steuern und Abgaben, verzinst. Die<br />
Zinsbindungsfristen laufen bis zum 30.12.2014, 30.12.2016 und 30.12.2018. Der Vertrag sieht eine<br />
Aussetzung der Verzinsung bzw. eine Verlustteilnahme bei einem Bilanzverlust vor. Weiterhin ist für<br />
diesen Fall eine Nachzahlungsverpflichtung bzw. eine Besserungsabrede vereinbart.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 7 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> besteht aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten, die<br />
die Anforderungen nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Kapitalgeber des Nachrangkapitals erhalten<br />
eine gewinnunabhängige Ausschüttung. Im Falle eines Verlustes ist die <strong>Sparkasse</strong> berechtigt<br />
Ausschüttungen aufzuschieben. Die Verzinsung liegt zwischen 2,00% und 4,84% bei Fälligkeiten bis<br />
zum 31.12.2022. Eine Kündigung seitens der Kapitalgeber ist ausgeschlossen. Hinsichtlich weiterer<br />
Informationen zu den Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss<br />
2012.<br />
Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der <strong>Sparkasse</strong>, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital,<br />
betrug damit per 31.12.2012 137,1 Mio. €. Drittrangmittel hatte die <strong>Sparkasse</strong> zum Jahresultimo keine<br />
im Bestand.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 8 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) /<br />
Marktrisiko (§ 330 SolvV)<br />
Die Angemessenheit der Eigenmittel richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung.<br />
Nachfolgende Übersicht zeigt die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zum 31.12.2012. Die<br />
Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko erfolgte nach dem Kreditrisiko-<br />
Standardansatz. Für die operationellen Risiken wurde der Basisindikatoransatz herangezogen.<br />
Mit Eigenmitteln zu unterlegende Marktrisiken und sonstige Risiken bestanden zum vorgenannten<br />
Stichtag nicht. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwendet die <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong> die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.<br />
Intern beurteilt die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> die Kapitaladäquanz, zusätzlich zur regulatorischen Betrachtung,<br />
über die Berechnung der Risikotragfähigkeit in wertorientierter und periodischer Sichtweise. Die<br />
Risikotragfähigkeitsbetrachtung ist ausführlich im Lagebericht der <strong>Sparkasse</strong>, welcher im<br />
Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt.<br />
Eigenkapitalanforderung<br />
Kreditrisiko<br />
in TEUR<br />
KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): 72.594<br />
- Zentralregierungen 0<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0<br />
- sonstige öffentliche Stellen 808<br />
- Multilaterale Entwicklungsbanken 0<br />
- Internationale Organisationen 0<br />
- Institute 240<br />
- Unternehmen 21.948<br />
- Mengengeschäft 20.497<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 19.806<br />
- überfällige Positionen 2.071<br />
- Beteiligungen 2.089<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 123<br />
- Investmentanteile 3.686<br />
- sonstige Positionen 1.327<br />
Verbriefungen<br />
Verbriefungen im Standardansatz 0<br />
Abwicklungsrisiken<br />
Abwicklungsrisiken 0<br />
Marktrisiken 1)<br />
Marktrisiken im Standardansatz: 0<br />
operationelle Risiken<br />
Basisindikatoransatz 8.053<br />
Gesamtsumme 80.647<br />
1) § 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV<br />
Zum 31.12.2012 ergab sich für die <strong>Sparkasse</strong> eine Gesamtkapitalquote von 13,6 % und eine<br />
Kernkapitalquote von 12,5 %.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 9 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
6. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />
(§ 326 SolvV)<br />
Neben dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente in den Spezialfonds hatte die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> in<br />
2012 Zinsswaps zur allgemeinen Absicherung gegen das Zinsänderungsrisiko im Bestand.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der<br />
Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages<br />
werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und bei der<br />
Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung<br />
der Risikobeträge. Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht betrachtet.<br />
Weiterhin nimmt die <strong>Sparkasse</strong> keine Sicherheiten für Derivate herein und es bestehen keine Verträge,<br />
die sie im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss<br />
von Sicherheiten verpflichtet.<br />
Das potentielle Volumen von Swapgeschäften wird von uns durch ein Segmentlimit ex ante begrenzt.<br />
Zudem sind derivative Finanzgeschäfte nur mit bestimmten Kontrahenten zulässig – welche alle dem<br />
verbundweiten Sicherungssystem angehören. Die Messung des Kontrahentenrisikos ist im Lagebericht<br />
der <strong>Sparkasse</strong>, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt.<br />
Zum 31.12.2012 befanden sich Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 113,5 Mio. € im<br />
Bestand der <strong>Sparkasse</strong>. Davon wurden 3,5 Mio. € mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz<br />
AdöR zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der <strong>Sparkasse</strong> abgeschlossen. Bei den<br />
übrigen Swapgeschäften in Höhe von nominal 110 Mio. € handelt es sich um Absicherungsgeschäfte zur<br />
Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Daher entfällt eine Bilanzierung und Bewertung<br />
dieser Swapgeschäfte.<br />
Positive Wiederbeschaffungswerte<br />
Es bestanden keine positiven Wiederbeschaffungswerte der zinsbezogenen Kontrakte.<br />
Betrag des Kontrahentenausfallrisikos nach der Laufzeitmethode<br />
Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Laufzeitmethode auf<br />
7,1 Mio. €.<br />
Geschäfte in Kreditderivaten<br />
- Fehlanzeige -<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 10 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)<br />
Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />
nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Hinsichtlich der Angaben zu<br />
Beteiligungen wird auf den Abschnitt 10 dieses Berichtes verwiesen. Die bilanziellen und<br />
außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung und die<br />
derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen ausgewiesen.<br />
7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten<br />
Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen,<br />
konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden.<br />
Kredite, Zusagen und<br />
andere nicht derivative<br />
außerbilanzielle Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative<br />
Finanzinstrumente<br />
Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />
Gesamtbetrag der Forderungen 2.001.914 515.821 7.100<br />
7.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist ein regional tätiges Unternehmen. Der überwiegende Anteil der Forderungen entfällt<br />
auf Deutschland. Daher beschränkt sich die geografische Gliederung auf Deutschland, EWR ohne<br />
Deutschland und Sonstige.<br />
geografische Hauptgebiete<br />
Kredite, Zusagen und<br />
andere nicht derivative<br />
außerbilanzielle Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative<br />
Finanzinstrumente<br />
Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />
Deutschland 1.990.654 499.823 7.100<br />
EWR ohne Deutschland 6.969 2.020 0<br />
Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 4.291 13.978 0<br />
Gesamt 2.001.914 515.821 7.100<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 11 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
7.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />
Hauptbranchen<br />
Kredite, Zusagen und andere<br />
nicht derivative<br />
außerbilanzielle Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative<br />
Finanzinstrumente<br />
Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />
Banken 97.146 303.655 7.100<br />
Investmentfonds (inkl.<br />
Geldmarktfonds)<br />
Öffentliche Haushalte<br />
0 208.056 0<br />
263.992 2.089 0<br />
Privatpersonen<br />
803.412 0 0<br />
Unternehmen und wirtschaftlich<br />
selbständige Privatpersonen 790.997 2.021 0<br />
davon:<br />
Land- und Forstwirtschaft,<br />
Fischerei und Aquakultur 11.064 0 0<br />
Energie- und Wasservers.,<br />
Entsorgung, Bergbau und<br />
Gewinnung Steine und Erden 53.271 0 0<br />
Verarbeitendes Gewerbe<br />
40.435 0 0<br />
Baugewerbe<br />
63.415 0 0<br />
Handel, Instandhaltung und<br />
Reparatur von Kfz 65.293 0 0<br />
Verkehr und Lagerei,<br />
Nachrichtenübermittlung 35.746 0 0<br />
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />
47.578 2.021 0<br />
Grundstücks- und<br />
Wohnungswesen 282.745 0 0<br />
Sonstiges<br />
Dienstleistungsgewerbe 191.450 0 0<br />
Organisationen ohne<br />
Erwerbszweck 46.367 0 0<br />
Gesamt<br />
2.001.914 515.821 7.100<br />
7.4 Vertragliche Restlaufzeiten<br />
Kredite, Zusagen und<br />
andere nicht derivative<br />
außerbilanzielle Aktiva<br />
Wertpapiere<br />
Derivative<br />
Finanzinstrumente<br />
Restlaufzeiten Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />
< 1 Jahr 712.115 76.406 0<br />
1 Jahr - 5 Jahre 162.439 221.399 800<br />
> 5 Jahre bis unbefristet 1.127.360 218.016 6.300<br />
Gesamt 2.001.914 515.821 7.100<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 12 von 23
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche<br />
Für die <strong>Sparkasse</strong> gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als „überzogen“. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen<br />
vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei<br />
der <strong>Sparkasse</strong> dabei kontenbezogen (§ 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt.<br />
Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge.<br />
Hauptbranchen<br />
Gesamtinanspruchnahme<br />
aus notleidenden<br />
Krediten<br />
Bestand EWB<br />
Bestand PWB<br />
Bestand<br />
Rückstellungen<br />
Nettozuführung/<br />
Auflösungen von<br />
EWB/<br />
Rückstellungen<br />
Direktabschreibung<br />
/ Eingänge auf<br />
abgeschriebene<br />
Forderungen<br />
Kredite in Verzug<br />
Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />
Banken 0 0 0 0 0 0<br />
Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 0 0 0 0 0 0<br />
Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 0<br />
Privatpersonen 6.145 3.887 0 -850 74 6.268<br />
Unternehmen und wirtschaftliche<br />
selbstständige Privatpersonen<br />
davon:<br />
Land- und Forstwirtschaft,<br />
Fischerei und Aquakultur<br />
Energie- und Wasservers.,<br />
Entsorgung, Bergbau,<br />
Gewinnung Steine und Erden<br />
18.166 11.605 16 1.110 -209 10.558<br />
0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 2<br />
Verarbeitendes Gewerbe 517 354 11 -137 3 1.031<br />
Baugewerbe 1.019 613 0 140 -82 680<br />
Handel; Instandhaltung<br />
und Reparatur von Kfz<br />
4.396 3.010 0 -144 -252 759<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 13 von 23
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
Verkehr und Lagerei,<br />
Nachrichtenübermittlung<br />
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />
Grundstücks- und<br />
Wohnungswesen<br />
Sonstiges<br />
Dienstleistungsgewerbe<br />
879 431 0 232 6 301<br />
149 131 0 26 28 180<br />
2.999 2.020 3 -47 2 4.044<br />
8.206 5.046 2 1.040 87 3.561<br />
Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 0 0 0 29<br />
Gesamt 24.310 15.492 4.000 16 260 -135 16.855<br />
7.6. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet<br />
geografische Hauptgebiete<br />
Gesamtinanspruchnahme<br />
aus notleidenden und in<br />
Verzug geratenen Krediten<br />
(mit Wertberichtigungsbedarf)<br />
Bestand EWB<br />
Bestand PWB<br />
Bestand<br />
Rückstellungen<br />
Kredite in<br />
Verzug (ohne<br />
Wertberichtigungsbedarf)<br />
Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />
Deutschland 24.310 15.492 16 16.855<br />
EWR ohne Deutschland 0 0 0 0<br />
Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 0 0 0 0<br />
Gesamt 24.310 15.492 4.000 16 16.855<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 14 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
7.7 Entwicklung der Risikovorsorge<br />
Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im<br />
Geschäftsjahr 2012.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei<br />
Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge<br />
(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen<br />
Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember<br />
2012.<br />
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht.<br />
Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden<br />
Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen<br />
vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine<br />
Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können,<br />
welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden.<br />
Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag<br />
kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf.<br />
daraus resultierende Anpassungen der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder<br />
bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, wird die Risikovorsorge<br />
aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in<br />
einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen.<br />
Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.<br />
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der<br />
Risikovorsorgen geregelt.<br />
Anfangsbestand<br />
der Periode<br />
Zuführung Auflösung Verbrauch<br />
wechselkursbedingte<br />
und sonstige<br />
Veränderungen<br />
Endbestand<br />
der Periode<br />
Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />
Betrag in<br />
TEUR<br />
EWB 17.544 2.616 -2.346 -2.322 0 15.492<br />
Rückstellungen 26 11 -21 0 0 16<br />
PWB 3.950 50 0 0 0 4.000<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 15 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)<br />
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen<br />
aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte<br />
vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten.<br />
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge<br />
Risikogewicht<br />
in %<br />
vor Kreditrisikominderung<br />
Standardansatz<br />
nach Kreditrisikominderung<br />
Betrag in TEUR<br />
Betrag in TEUR<br />
0 480.116 480.116<br />
10 81.287 81.287<br />
20 166.940 166.940<br />
35 499.678 499.678<br />
50 167.008 167.008<br />
70 0 0<br />
75 341.611 341.611<br />
90 0 0<br />
100 340.862 340.862<br />
115 0 0<br />
150 7.851 7.851<br />
190 0 0<br />
250 0 0<br />
290 0 0<br />
350 0 0<br />
370 0 0<br />
1250 0 0<br />
Kapitalabzug 0 0<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der<br />
Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen",<br />
„multilaterale Entwicklungsbanken“, "Institute", "von Kreditinstituten emittierte gedeckte<br />
Schuldverschreibungen", „Unternehmen“ und „Investmentanteile“ anhand der Bonitätsbeurteilungen<br />
der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s Investors Service.<br />
Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der<br />
Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings).<br />
Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein<br />
Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf<br />
die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes<br />
Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen<br />
der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene<br />
Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 16 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
9. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)<br />
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken erfolgte auf Grundlage des<br />
Basisindikatoransatzes. Bei diesem wird der Unterlegungsbetrag durch Multiplikation des Durchschnitts<br />
der Bruttoerträge der letzten 3 Jahre - jeweils die Stichtagswerte zum Jahresultimo - mit dem<br />
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Faktor von 15% berechnet.<br />
Der per 31.12.2012 ermittelte Unterlegungsbetrag ist in Kapitel 5 „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung<br />
(§ 325 SolvV) / Marktrisiko (§ 330 SolvV)“ aufgeführt.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 17 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
10. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)<br />
Die Beteiligungen im Anlagebuch der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> wurden aufgrund langfristiger strategischer<br />
Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit<br />
den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des<br />
öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens. Eine<br />
Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.<br />
Grundsätzlich gliedert die <strong>Sparkasse</strong> ihre Beteiligungen in strategische, Funktions- und<br />
Kapitalbeteiligungen.<br />
10.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />
Im Folgenden werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der Zeitwert ausgewiesen. Bei<br />
gehandelten Wertpapieren wird ein Vergleich zum notierten Börsenwert vorgenommen, wenn dieser<br />
sich wesentlich vom Zeitwert unterscheidet. Der Wert der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen<br />
Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Reduzierung resultiert insbesondere aus<br />
einer notwendig gewordenen Teilabschreibung bei einer unserer Beteiligungen.<br />
Es wird regelmäßig mit einem vereinfachten Bewertungsverfahren überprüft, dass der Zeitwert nicht<br />
unter dem Buchwert liegt. Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt nach<br />
rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Beteiligungswerte werden zum<br />
Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem<br />
Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Grundsätzlich gliedert die <strong>Sparkasse</strong> die Beteiligungen nach folgenden Kriterien:<br />
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie<br />
der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe. Sie tragen zum operativen Erfolg der <strong>Sparkasse</strong> bei und sind in der Regel<br />
nicht disponibel. Hierzu zählen z. B. die Beteiligungen bei der Deutsche Leasing AG und der Bayerischen<br />
Versicherungskammer.<br />
Der <strong>Sparkasse</strong>nverband Rheinland-Pfalz (SVRP) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die<br />
<strong>Sparkasse</strong> gehört dem SVRP als Pflichtmitglied an. Nach einer Entscheidung der Aufsicht für IRBA-<br />
Institute werden diese nach SolvV als Beteiligung behandelt. Deshalb wurde das Stammkapital am SVRP<br />
im Offenlegungsbericht in diese Kategorie eingeordnet.<br />
Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im<br />
Unterschied zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden über<br />
Umlagen finanziert. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste<br />
erbringen, wie den Betrieb des Rechenzentrums und die Verwaltung von Immobilien.<br />
Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem <strong>Sparkasse</strong>ngesetz die regionale<br />
Wirtschaft mit Krediten zu versorgen.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 18 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.<br />
Vergleich<br />
Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />
Buchwert 1)<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
(Fair Value)<br />
Börsenwert 2)<br />
in TEUR<br />
in TEUR<br />
Strategische Beteiligungen<br />
börsennotiert 0 0 0<br />
nicht börsennotiert, aber zu einem<br />
hinreichend diversifizierten<br />
Beteiligungsportfolio gehörend<br />
0 0<br />
andere 21.976 21.976<br />
Funktionsbeteiligungen<br />
börsennotiert 0 0 0<br />
nicht börsennotiert, aber zu einem<br />
hinreichend diversifizierten<br />
Beteiligungsportfolio gehörend<br />
0 0<br />
andere 0 0<br />
Kapitalbeteiligungen<br />
börsennotiert 0 0 0<br />
nicht börsennotiert, aber zu einem<br />
hinreichend diversifizierten<br />
0 0<br />
Beteiligungsportfolio gehörend<br />
andere 1.633 1.633<br />
1)<br />
Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.<br />
2) Der Börsenwert ist der zum Kassakurs am Berichtstag ermittelte Wert der Beteiligung.<br />
10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten<br />
realisierter<br />
Gewinn / Verlust<br />
aus Verkauf / Abwicklung<br />
Unrealisierte Neubewertungsgewinne/-verluste<br />
insgesamt<br />
davon im Ergänzungskapital<br />
berücksichtigte Beträge<br />
in TEUR in TEUR in TEUR<br />
Summe 68 0 0<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 19 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
11. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)<br />
Die Ausführungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch können dem Kapitel „Risikomanagement“<br />
im Lagebericht der <strong>Sparkasse</strong>, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, entnommen werden.<br />
Aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, ermittelt die <strong>Sparkasse</strong> die Ausprägung des so genannten<br />
Zinsrisikokoeffizienten. Der Barwertverlust bei Eintritt eines aufsichtlich vorgegebenen Zinsschocks,<br />
welcher z. Zt. über Nacht +200 bzw. -200 Basispunkte beträgt, wird in das Verhältnis zu den Eigenmitteln<br />
nach § 10 KWG gesetzt. Per 31.12.2012 beläuft sich der Barwertrückgang bei einer unterstellten<br />
Zinserhöhung von 200 Basispunkten over-night auf ca. 28 Mio. € oder rund 20% der Eigenmittel. Eine<br />
entsprechende Zinssenkung würde zu einem Anstieg des Barwertes um ca. 23 Mio. € führen.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 20 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
12. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> war zum 31.12.2012 nicht in der Forderungsklasse „Verbriefungen“ investiert.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 21 von 23
S<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
13. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />
Kreditrisikominderungstechniken werden von der <strong>Sparkasse</strong> nicht verwendet.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 22 von 23
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<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Mainz</strong><br />
14. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7<br />
Institutsvergütungs-Verordnung (Vergütungsbericht)<br />
I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV<br />
Auf die Arbeitsverhältnisse der bankspezifisch Beschäftigten der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> finden die<br />
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Besonderer Teil <strong>Sparkasse</strong>n (TVöD-S),<br />
Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser<br />
tarifvertraglichen Basis. Die Vergütung besteht somit in der Regel aus den Monatstabellenentgelten und<br />
der jährlichen <strong>Sparkasse</strong>nsonderzahlung.<br />
Ab dem Jahr 2010 konnten erstmals Kundenberater und Führungskräfte im Marktbereich<br />
Geschäftsstellen neben der tarifvertraglichen Vergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus<br />
einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie<br />
abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses bis auf die Ebene des einzelnen Beschäftigten<br />
heruntergebrochen sind. Im Jahr 2011 wurde dieses Prämiensystem auf die Bereiche S-<br />
Vermögensmanagement, Firmen sowie das Immobiliencenter ausgeweitet.<br />
Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad für die Berater aus bis zu zehn funktionsspezifischen<br />
Einzelzielen zusammen. Die maximal erreichbare Prämie aus diesem System betrug 3.000 €. Die<br />
Begünstigten der Prämienzahlung (Zielerreichung > 105%) erhielten eine durchschnittliche Prämie von<br />
2.110 €.<br />
Darüber hinaus erhielten im Marktbereich Geschäftsstellen die besten Servicekräfte eine Prämie<br />
zwischen 500 € und 1.000 €.<br />
Grundsätzlich ist für Mitarbeiter der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> (Ausnahme: Vorstandsmitglieder, s.u.) die Höhe<br />
der variablen Vergütung auf max. 20% der Jahresvergütung begrenzt.<br />
Die Prämien aus der zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des<br />
Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausgezahlt.<br />
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> erfolgt auf der Grundlage der<br />
Vergütungsrichtlinien des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes Rheinland-Pfalz für Mitglieder von<br />
<strong>Sparkasse</strong>nvorständen vom 13.11.2007. Sie besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und<br />
einer variablen Zulage (Leistungszulage). Die Leistungszulage ist vom Erreichen individueller<br />
Zielvereinbarungen abhängig und beträgt bis zu 25% des Jahresgrundbetrages. Der Verwaltungsrat hat<br />
jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses über die Leistungszulage zu beschließen.<br />
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.<br />
II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />
Der Gesamtbetrag der fixen Vergütung im Jahr 2012 betrug 17.716 TEUR. Der Gesamtbetrag der<br />
übertariflichen variablen Vergütung betrug 361 TEUR. Insgesamt erhalten 156 Personen eine variable<br />
übertarifliche Vergütung. In diesen Angaben sind auch die fixen und variablen Vergütungen der<br />
Vorstandsmitglieder enthalten.<br />
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 23 von 23