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Sparkasse Mainz

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S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong><br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG<br />

und<br />

nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung<br />

(Vergütungsbericht)<br />

per 31. Dezember 2012<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 1 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Inhaltsverzeichnis............................................................................................................................................................ 2<br />

Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................................................... 3<br />

1. Vorwort................................................................................................................................................................... 4<br />

2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) .................................................................................................................... 5<br />

3. Risikomanagement (§ 322 SolvV) ...................................................................................................................... 6<br />

4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)...................................................................................................................... 7<br />

5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)/Marktrisiko (§ 330 SolvV)............................ 9<br />

6. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) .......................................10<br />

7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV).................................................................................................................11<br />

7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten.......................................................11<br />

7.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten....................................................11<br />

7.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten.........................................................................12<br />

7.4 Vertragliche Restlaufzeiten ..............................................................................................................................12<br />

7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche..................................................................13<br />

7.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet ....................................................................14<br />

7.7 Entwicklung der Risikovorsorge.......................................................................................................................15<br />

8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)..............................................................16<br />

9. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV).................................................................................................................17<br />

10. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) ..........................................................18<br />

10.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente .....................................................................................................18<br />

10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten .....................................19<br />

11. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV).......................................................................................20<br />

12. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) ......................................................................................21<br />

13. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)...........................................................................................22<br />

14. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Institutsvergütungs-Verordnung<br />

(Vergütungsbericht)...........................................................................................................................................23<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 2 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

a. F. Alte Fassung<br />

BaFin<br />

BIA<br />

CDS<br />

EStG<br />

EWB<br />

E UEB<br />

GuV<br />

HGB<br />

IAS<br />

InstitutsVergV<br />

IRBA<br />

IFRS<br />

KRMT<br />

KSA<br />

KWG<br />

MaRisk<br />

PD<br />

PWB<br />

RL<br />

SolvV<br />

USD<br />

VaR<br />

VRZ<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Basisindikator-Ansatz<br />

Credit-Default-Swaps<br />

Einkommensteuergesetz<br />

Einzelwertberichtigung<br />

Eigenkapitalbogen<br />

Gewinn und Verlust<br />

Handelsgesetzbuch<br />

International Accounting Standards<br />

Institutsvergütungsverordnung<br />

Auf internen Ratings basierender Ansatz<br />

(Internal Ratings-Based Approach)<br />

International Financial Reporting Standards<br />

Kreditrisikominderungstechniken<br />

Kreditrisiko-Standardansatz<br />

Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)<br />

Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)<br />

Pauschalwertberichtigung<br />

Richtlinie<br />

Solvabilitätsverordnung<br />

US-Dollar<br />

Value at Risk<br />

Verbandsrechenzentrum<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 3 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

1. Vorwort<br />

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur<br />

angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells<br />

verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch<br />

das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum<br />

Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität<br />

und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen<br />

(Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2).<br />

Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,<br />

eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren<br />

Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der<br />

Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und<br />

den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser<br />

Bericht zur Offenlegung die nach § 7 InstitutsVergV und der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht<br />

schon im Lagebericht 2012 oder im Jahresabschluss 2012 enthalten sind. Die Angaben in diesem<br />

Bericht der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag 31. Dezember 2012.<br />

Seit dem Geschäftsjahr 2008 wendet die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenkapitalanforderungen den KSA für das Kreditrisiko und den BIA für das operationelle Risiko an. Die<br />

nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong>. Sie ist kein übergeordnetes<br />

Unternehmen einer Institutsgruppe. Der Jahresabschluss wird nach den Vorgaben des HGB erstellt.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 4 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche<br />

und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> nicht.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 5 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

3. Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />

Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht dargestellt, der im Bundesanzeiger<br />

veröffentlicht wird.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 6 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />

In nachfolgender Übersicht sind die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> zum<br />

31.12.2012 dargestellt. Datenbasis ist die aufsichtsrechtliche Eigenmittelübersicht zum vorgenannten<br />

Meldestichtag.<br />

TEUR<br />

Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 126.392<br />

dar.: Stammkapital 5.113<br />

dar.: offene Rücklagen 59.187<br />

dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0<br />

dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB 46.900<br />

dar.: Anderes Kapital nach § 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG 0<br />

dar.: Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG 15.339<br />

dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. § 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) 15.339<br />

dar.: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG -147<br />

Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der<br />

10.723<br />

Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs.<br />

2c KWG<br />

nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG<br />

nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG 0<br />

davon Summe der Abzugspositionen gem. § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG 0<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1<br />

KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

137.115<br />

Das Kernkapital besteht überwiegend aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 59,2 Mio. €, welche die<br />

durch Thesaurierung der Jahresüberschüsse gebildeten Rücklagen umfasst, sowie dem Sonderposten<br />

für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 46,9 Mio. €. Darüber hinaus verfügt die<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> über Stammkapital und sonstiges Kapital von insgesamt 20,5 Mio. €. Nach Verrechnung<br />

mit einer Abzugsposition für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 0,1 Mio. € ergibt sich ein<br />

Gesamtbetrag von 126,4 Mio. €.<br />

Das dem Kernkapital zugerechnete sonstige Kapital besteht aus vor dem 31.12.2010 emittierten<br />

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter. Diese werden im Rahmen der Übergangsregelungen gem.<br />

§ 64m Abs. 1 KWG in Höhe von 15,3 Mio. € als sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG angerechnet. Die<br />

Anrechnung im Rahmen dieser Übergangsregelung ist zu 100% bis zum 31.12.2020 möglich. Die<br />

Vermögenseinlagen wurden unbefristet gewährt und können beiderseits mit einer Frist von zwei Jahren<br />

gekündigt werden. Die in drei Tranchen aufgeteilten Vermögenseinlagen werden mit 4,56%, 4,87% und<br />

5,13%, zzgl. der auf die Vermögenseinlage entfallenden Steuern und Abgaben, verzinst. Die<br />

Zinsbindungsfristen laufen bis zum 30.12.2014, 30.12.2016 und 30.12.2018. Der Vertrag sieht eine<br />

Aussetzung der Verzinsung bzw. eine Verlustteilnahme bei einem Bilanzverlust vor. Weiterhin ist für<br />

diesen Fall eine Nachzahlungsverpflichtung bzw. eine Besserungsabrede vereinbart.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 7 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> besteht aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten, die<br />

die Anforderungen nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Kapitalgeber des Nachrangkapitals erhalten<br />

eine gewinnunabhängige Ausschüttung. Im Falle eines Verlustes ist die <strong>Sparkasse</strong> berechtigt<br />

Ausschüttungen aufzuschieben. Die Verzinsung liegt zwischen 2,00% und 4,84% bei Fälligkeiten bis<br />

zum 31.12.2022. Eine Kündigung seitens der Kapitalgeber ist ausgeschlossen. Hinsichtlich weiterer<br />

Informationen zu den Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss<br />

2012.<br />

Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der <strong>Sparkasse</strong>, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital,<br />

betrug damit per 31.12.2012 137,1 Mio. €. Drittrangmittel hatte die <strong>Sparkasse</strong> zum Jahresultimo keine<br />

im Bestand.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 8 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) /<br />

Marktrisiko (§ 330 SolvV)<br />

Die Angemessenheit der Eigenmittel richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung.<br />

Nachfolgende Übersicht zeigt die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zum 31.12.2012. Die<br />

Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko erfolgte nach dem Kreditrisiko-<br />

Standardansatz. Für die operationellen Risiken wurde der Basisindikatoransatz herangezogen.<br />

Mit Eigenmitteln zu unterlegende Marktrisiken und sonstige Risiken bestanden zum vorgenannten<br />

Stichtag nicht. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwendet die <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong> die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.<br />

Intern beurteilt die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> die Kapitaladäquanz, zusätzlich zur regulatorischen Betrachtung,<br />

über die Berechnung der Risikotragfähigkeit in wertorientierter und periodischer Sichtweise. Die<br />

Risikotragfähigkeitsbetrachtung ist ausführlich im Lagebericht der <strong>Sparkasse</strong>, welcher im<br />

Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt.<br />

Eigenkapitalanforderung<br />

Kreditrisiko<br />

in TEUR<br />

KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): 72.594<br />

- Zentralregierungen 0<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0<br />

- sonstige öffentliche Stellen 808<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken 0<br />

- Internationale Organisationen 0<br />

- Institute 240<br />

- Unternehmen 21.948<br />

- Mengengeschäft 20.497<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 19.806<br />

- überfällige Positionen 2.071<br />

- Beteiligungen 2.089<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 123<br />

- Investmentanteile 3.686<br />

- sonstige Positionen 1.327<br />

Verbriefungen<br />

Verbriefungen im Standardansatz 0<br />

Abwicklungsrisiken<br />

Abwicklungsrisiken 0<br />

Marktrisiken 1)<br />

Marktrisiken im Standardansatz: 0<br />

operationelle Risiken<br />

Basisindikatoransatz 8.053<br />

Gesamtsumme 80.647<br />

1) § 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV<br />

Zum 31.12.2012 ergab sich für die <strong>Sparkasse</strong> eine Gesamtkapitalquote von 13,6 % und eine<br />

Kernkapitalquote von 12,5 %.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 9 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

6. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />

(§ 326 SolvV)<br />

Neben dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente in den Spezialfonds hatte die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> in<br />

2012 Zinsswaps zur allgemeinen Absicherung gegen das Zinsänderungsrisiko im Bestand.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der<br />

Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages<br />

werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und bei der<br />

Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung<br />

der Risikobeträge. Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht betrachtet.<br />

Weiterhin nimmt die <strong>Sparkasse</strong> keine Sicherheiten für Derivate herein und es bestehen keine Verträge,<br />

die sie im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss<br />

von Sicherheiten verpflichtet.<br />

Das potentielle Volumen von Swapgeschäften wird von uns durch ein Segmentlimit ex ante begrenzt.<br />

Zudem sind derivative Finanzgeschäfte nur mit bestimmten Kontrahenten zulässig – welche alle dem<br />

verbundweiten Sicherungssystem angehören. Die Messung des Kontrahentenrisikos ist im Lagebericht<br />

der <strong>Sparkasse</strong>, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt.<br />

Zum 31.12.2012 befanden sich Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 113,5 Mio. € im<br />

Bestand der <strong>Sparkasse</strong>. Davon wurden 3,5 Mio. € mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz<br />

AdöR zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der <strong>Sparkasse</strong> abgeschlossen. Bei den<br />

übrigen Swapgeschäften in Höhe von nominal 110 Mio. € handelt es sich um Absicherungsgeschäfte zur<br />

Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Daher entfällt eine Bilanzierung und Bewertung<br />

dieser Swapgeschäfte.<br />

Positive Wiederbeschaffungswerte<br />

Es bestanden keine positiven Wiederbeschaffungswerte der zinsbezogenen Kontrakte.<br />

Betrag des Kontrahentenausfallrisikos nach der Laufzeitmethode<br />

Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Laufzeitmethode auf<br />

7,1 Mio. €.<br />

Geschäfte in Kreditderivaten<br />

- Fehlanzeige -<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 10 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)<br />

Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />

nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Hinsichtlich der Angaben zu<br />

Beteiligungen wird auf den Abschnitt 10 dieses Berichtes verwiesen. Die bilanziellen und<br />

außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung und die<br />

derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen ausgewiesen.<br />

7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten<br />

Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen,<br />

konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden.<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 2.001.914 515.821 7.100<br />

7.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist ein regional tätiges Unternehmen. Der überwiegende Anteil der Forderungen entfällt<br />

auf Deutschland. Daher beschränkt sich die geografische Gliederung auf Deutschland, EWR ohne<br />

Deutschland und Sonstige.<br />

geografische Hauptgebiete<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

Deutschland 1.990.654 499.823 7.100<br />

EWR ohne Deutschland 6.969 2.020 0<br />

Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 4.291 13.978 0<br />

Gesamt 2.001.914 515.821 7.100<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 11 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

7.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten<br />

Hauptbranchen<br />

Kredite, Zusagen und andere<br />

nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

Banken 97.146 303.655 7.100<br />

Investmentfonds (inkl.<br />

Geldmarktfonds)<br />

Öffentliche Haushalte<br />

0 208.056 0<br />

263.992 2.089 0<br />

Privatpersonen<br />

803.412 0 0<br />

Unternehmen und wirtschaftlich<br />

selbständige Privatpersonen 790.997 2.021 0<br />

davon:<br />

Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei und Aquakultur 11.064 0 0<br />

Energie- und Wasservers.,<br />

Entsorgung, Bergbau und<br />

Gewinnung Steine und Erden 53.271 0 0<br />

Verarbeitendes Gewerbe<br />

40.435 0 0<br />

Baugewerbe<br />

63.415 0 0<br />

Handel, Instandhaltung und<br />

Reparatur von Kfz 65.293 0 0<br />

Verkehr und Lagerei,<br />

Nachrichtenübermittlung 35.746 0 0<br />

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

47.578 2.021 0<br />

Grundstücks- und<br />

Wohnungswesen 282.745 0 0<br />

Sonstiges<br />

Dienstleistungsgewerbe 191.450 0 0<br />

Organisationen ohne<br />

Erwerbszweck 46.367 0 0<br />

Gesamt<br />

2.001.914 515.821 7.100<br />

7.4 Vertragliche Restlaufzeiten<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Restlaufzeiten Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

< 1 Jahr 712.115 76.406 0<br />

1 Jahr - 5 Jahre 162.439 221.399 800<br />

> 5 Jahre bis unbefristet 1.127.360 218.016 6.300<br />

Gesamt 2.001.914 515.821 7.100<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 12 von 23


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche<br />

Für die <strong>Sparkasse</strong> gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als „überzogen“. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen<br />

vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei<br />

der <strong>Sparkasse</strong> dabei kontenbezogen (§ 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt.<br />

Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge.<br />

Hauptbranchen<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus notleidenden<br />

Krediten<br />

Bestand EWB<br />

Bestand PWB<br />

Bestand<br />

Rückstellungen<br />

Nettozuführung/<br />

Auflösungen von<br />

EWB/<br />

Rückstellungen<br />

Direktabschreibung<br />

/ Eingänge auf<br />

abgeschriebene<br />

Forderungen<br />

Kredite in Verzug<br />

Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

Banken 0 0 0 0 0 0<br />

Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 0 0 0 0 0 0<br />

Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 0<br />

Privatpersonen 6.145 3.887 0 -850 74 6.268<br />

Unternehmen und wirtschaftliche<br />

selbstständige Privatpersonen<br />

davon:<br />

Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei und Aquakultur<br />

Energie- und Wasservers.,<br />

Entsorgung, Bergbau,<br />

Gewinnung Steine und Erden<br />

18.166 11.605 16 1.110 -209 10.558<br />

0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 2<br />

Verarbeitendes Gewerbe 517 354 11 -137 3 1.031<br />

Baugewerbe 1.019 613 0 140 -82 680<br />

Handel; Instandhaltung<br />

und Reparatur von Kfz<br />

4.396 3.010 0 -144 -252 759<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 13 von 23


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

Verkehr und Lagerei,<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

Grundstücks- und<br />

Wohnungswesen<br />

Sonstiges<br />

Dienstleistungsgewerbe<br />

879 431 0 232 6 301<br />

149 131 0 26 28 180<br />

2.999 2.020 3 -47 2 4.044<br />

8.206 5.046 2 1.040 87 3.561<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 0 0 0 29<br />

Gesamt 24.310 15.492 4.000 16 260 -135 16.855<br />

7.6. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet<br />

geografische Hauptgebiete<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus notleidenden und in<br />

Verzug geratenen Krediten<br />

(mit Wertberichtigungsbedarf)<br />

Bestand EWB<br />

Bestand PWB<br />

Bestand<br />

Rückstellungen<br />

Kredite in<br />

Verzug (ohne<br />

Wertberichtigungsbedarf)<br />

Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

Deutschland 24.310 15.492 16 16.855<br />

EWR ohne Deutschland 0 0 0 0<br />

Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 0 0 0 0<br />

Gesamt 24.310 15.492 4.000 16 16.855<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 14 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

7.7 Entwicklung der Risikovorsorge<br />

Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im<br />

Geschäftsjahr 2012.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei<br />

Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge<br />

(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen<br />

Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember<br />

2012.<br />

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht.<br />

Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden<br />

Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine<br />

Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können,<br />

welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden.<br />

Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag<br />

kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf.<br />

daraus resultierende Anpassungen der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder<br />

bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, wird die Risikovorsorge<br />

aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in<br />

einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen.<br />

Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.<br />

In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der<br />

Risikovorsorgen geregelt.<br />

Anfangsbestand<br />

der Periode<br />

Zuführung Auflösung Verbrauch<br />

wechselkursbedingte<br />

und sonstige<br />

Veränderungen<br />

Endbestand<br />

der Periode<br />

Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

Betrag in<br />

TEUR<br />

EWB 17.544 2.616 -2.346 -2.322 0 15.492<br />

Rückstellungen 26 11 -21 0 0 16<br />

PWB 3.950 50 0 0 0 4.000<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 15 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)<br />

Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen<br />

aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte<br />

vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten.<br />

Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge<br />

Risikogewicht<br />

in %<br />

vor Kreditrisikominderung<br />

Standardansatz<br />

nach Kreditrisikominderung<br />

Betrag in TEUR<br />

Betrag in TEUR<br />

0 480.116 480.116<br />

10 81.287 81.287<br />

20 166.940 166.940<br />

35 499.678 499.678<br />

50 167.008 167.008<br />

70 0 0<br />

75 341.611 341.611<br />

90 0 0<br />

100 340.862 340.862<br />

115 0 0<br />

150 7.851 7.851<br />

190 0 0<br />

250 0 0<br />

290 0 0<br />

350 0 0<br />

370 0 0<br />

1250 0 0<br />

Kapitalabzug 0 0<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der<br />

Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen",<br />

„multilaterale Entwicklungsbanken“, "Institute", "von Kreditinstituten emittierte gedeckte<br />

Schuldverschreibungen", „Unternehmen“ und „Investmentanteile“ anhand der Bonitätsbeurteilungen<br />

der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s Investors Service.<br />

Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der<br />

Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings).<br />

Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein<br />

Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf<br />

die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes<br />

Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen<br />

der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene<br />

Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 16 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

9. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)<br />

Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken erfolgte auf Grundlage des<br />

Basisindikatoransatzes. Bei diesem wird der Unterlegungsbetrag durch Multiplikation des Durchschnitts<br />

der Bruttoerträge der letzten 3 Jahre - jeweils die Stichtagswerte zum Jahresultimo - mit dem<br />

aufsichtsrechtlich vorgegebenen Faktor von 15% berechnet.<br />

Der per 31.12.2012 ermittelte Unterlegungsbetrag ist in Kapitel 5 „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung<br />

(§ 325 SolvV) / Marktrisiko (§ 330 SolvV)“ aufgeführt.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 17 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

10. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)<br />

Die Beteiligungen im Anlagebuch der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> wurden aufgrund langfristiger strategischer<br />

Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit<br />

den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des<br />

öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens. Eine<br />

Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.<br />

Grundsätzlich gliedert die <strong>Sparkasse</strong> ihre Beteiligungen in strategische, Funktions- und<br />

Kapitalbeteiligungen.<br />

10.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />

Im Folgenden werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der Zeitwert ausgewiesen. Bei<br />

gehandelten Wertpapieren wird ein Vergleich zum notierten Börsenwert vorgenommen, wenn dieser<br />

sich wesentlich vom Zeitwert unterscheidet. Der Wert der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen<br />

Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Reduzierung resultiert insbesondere aus<br />

einer notwendig gewordenen Teilabschreibung bei einer unserer Beteiligungen.<br />

Es wird regelmäßig mit einem vereinfachten Bewertungsverfahren überprüft, dass der Zeitwert nicht<br />

unter dem Buchwert liegt. Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt nach<br />

rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Beteiligungswerte werden zum<br />

Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem<br />

Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Grundsätzlich gliedert die <strong>Sparkasse</strong> die Beteiligungen nach folgenden Kriterien:<br />

Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie<br />

der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe. Sie tragen zum operativen Erfolg der <strong>Sparkasse</strong> bei und sind in der Regel<br />

nicht disponibel. Hierzu zählen z. B. die Beteiligungen bei der Deutsche Leasing AG und der Bayerischen<br />

Versicherungskammer.<br />

Der <strong>Sparkasse</strong>nverband Rheinland-Pfalz (SVRP) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die<br />

<strong>Sparkasse</strong> gehört dem SVRP als Pflichtmitglied an. Nach einer Entscheidung der Aufsicht für IRBA-<br />

Institute werden diese nach SolvV als Beteiligung behandelt. Deshalb wurde das Stammkapital am SVRP<br />

im Offenlegungsbericht in diese Kategorie eingeordnet.<br />

Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im<br />

Unterschied zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden über<br />

Umlagen finanziert. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste<br />

erbringen, wie den Betrieb des Rechenzentrums und die Verwaltung von Immobilien.<br />

Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem <strong>Sparkasse</strong>ngesetz die regionale<br />

Wirtschaft mit Krediten zu versorgen.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 18 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.<br />

Vergleich<br />

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />

Buchwert 1)<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

(Fair Value)<br />

Börsenwert 2)<br />

in TEUR<br />

in TEUR<br />

Strategische Beteiligungen<br />

börsennotiert 0 0 0<br />

nicht börsennotiert, aber zu einem<br />

hinreichend diversifizierten<br />

Beteiligungsportfolio gehörend<br />

0 0<br />

andere 21.976 21.976<br />

Funktionsbeteiligungen<br />

börsennotiert 0 0 0<br />

nicht börsennotiert, aber zu einem<br />

hinreichend diversifizierten<br />

Beteiligungsportfolio gehörend<br />

0 0<br />

andere 0 0<br />

Kapitalbeteiligungen<br />

börsennotiert 0 0 0<br />

nicht börsennotiert, aber zu einem<br />

hinreichend diversifizierten<br />

0 0<br />

Beteiligungsportfolio gehörend<br />

andere 1.633 1.633<br />

1)<br />

Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.<br />

2) Der Börsenwert ist der zum Kassakurs am Berichtstag ermittelte Wert der Beteiligung.<br />

10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten<br />

realisierter<br />

Gewinn / Verlust<br />

aus Verkauf / Abwicklung<br />

Unrealisierte Neubewertungsgewinne/-verluste<br />

insgesamt<br />

davon im Ergänzungskapital<br />

berücksichtigte Beträge<br />

in TEUR in TEUR in TEUR<br />

Summe 68 0 0<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 19 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

11. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)<br />

Die Ausführungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch können dem Kapitel „Risikomanagement“<br />

im Lagebericht der <strong>Sparkasse</strong>, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, entnommen werden.<br />

Aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, ermittelt die <strong>Sparkasse</strong> die Ausprägung des so genannten<br />

Zinsrisikokoeffizienten. Der Barwertverlust bei Eintritt eines aufsichtlich vorgegebenen Zinsschocks,<br />

welcher z. Zt. über Nacht +200 bzw. -200 Basispunkte beträgt, wird in das Verhältnis zu den Eigenmitteln<br />

nach § 10 KWG gesetzt. Per 31.12.2012 beläuft sich der Barwertrückgang bei einer unterstellten<br />

Zinserhöhung von 200 Basispunkten over-night auf ca. 28 Mio. € oder rund 20% der Eigenmittel. Eine<br />

entsprechende Zinssenkung würde zu einem Anstieg des Barwertes um ca. 23 Mio. € führen.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 20 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

12. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> war zum 31.12.2012 nicht in der Forderungsklasse „Verbriefungen“ investiert.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 21 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

13. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />

Kreditrisikominderungstechniken werden von der <strong>Sparkasse</strong> nicht verwendet.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 22 von 23


S<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Mainz</strong><br />

14. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7<br />

Institutsvergütungs-Verordnung (Vergütungsbericht)<br />

I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV<br />

Auf die Arbeitsverhältnisse der bankspezifisch Beschäftigten der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> finden die<br />

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Besonderer Teil <strong>Sparkasse</strong>n (TVöD-S),<br />

Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser<br />

tarifvertraglichen Basis. Die Vergütung besteht somit in der Regel aus den Monatstabellenentgelten und<br />

der jährlichen <strong>Sparkasse</strong>nsonderzahlung.<br />

Ab dem Jahr 2010 konnten erstmals Kundenberater und Führungskräfte im Marktbereich<br />

Geschäftsstellen neben der tarifvertraglichen Vergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus<br />

einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie<br />

abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses bis auf die Ebene des einzelnen Beschäftigten<br />

heruntergebrochen sind. Im Jahr 2011 wurde dieses Prämiensystem auf die Bereiche S-<br />

Vermögensmanagement, Firmen sowie das Immobiliencenter ausgeweitet.<br />

Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad für die Berater aus bis zu zehn funktionsspezifischen<br />

Einzelzielen zusammen. Die maximal erreichbare Prämie aus diesem System betrug 3.000 €. Die<br />

Begünstigten der Prämienzahlung (Zielerreichung > 105%) erhielten eine durchschnittliche Prämie von<br />

2.110 €.<br />

Darüber hinaus erhielten im Marktbereich Geschäftsstellen die besten Servicekräfte eine Prämie<br />

zwischen 500 € und 1.000 €.<br />

Grundsätzlich ist für Mitarbeiter der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Mainz</strong> (Ausnahme: Vorstandsmitglieder, s.u.) die Höhe<br />

der variablen Vergütung auf max. 20% der Jahresvergütung begrenzt.<br />

Die Prämien aus der zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des<br />

Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausgezahlt.<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> erfolgt auf der Grundlage der<br />

Vergütungsrichtlinien des <strong>Sparkasse</strong>nverbandes Rheinland-Pfalz für Mitglieder von<br />

<strong>Sparkasse</strong>nvorständen vom 13.11.2007. Sie besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und<br />

einer variablen Zulage (Leistungszulage). Die Leistungszulage ist vom Erreichen individueller<br />

Zielvereinbarungen abhängig und beträgt bis zu 25% des Jahresgrundbetrages. Der Verwaltungsrat hat<br />

jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses über die Leistungszulage zu beschließen.<br />

Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.<br />

II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />

Der Gesamtbetrag der fixen Vergütung im Jahr 2012 betrug 17.716 TEUR. Der Gesamtbetrag der<br />

übertariflichen variablen Vergütung betrug 361 TEUR. Insgesamt erhalten 156 Personen eine variable<br />

übertarifliche Vergütung. In diesen Angaben sind auch die fixen und variablen Vergütungen der<br />

Vorstandsmitglieder enthalten.<br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 23 von 23

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