06.11.2013 Aufrufe

Akkreditiveröffnungsauftrag _2.Teil - Sparkasse Bielefeld

Akkreditiveröffnungsauftrag _2.Teil - Sparkasse Bielefeld

Akkreditiveröffnungsauftrag _2.Teil - Sparkasse Bielefeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Akkreditiveröffnungsauftrag</strong><br />

gemäß umseitiger Bedingungen<br />

50: Auftraggeber<br />

Konto-Nr.<br />

An<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Bielefeld</strong><br />

Postfach 10 26 73<br />

33526 <strong>Bielefeld</strong><br />

Datum<br />

Eröffnen Sie bitte Ihr unwiderrufliches Dokumenten-Akkreditiv<br />

Auslandsbank<br />

32: Betrag<br />

59: Begünstigter<br />

39: höchstens<br />

circa<br />

31: gültig<br />

bis<br />

in<br />

49: Bestätigung des Akkreditivs durch Auslandbank<br />

nicht gewünscht<br />

40: Das Akkreditiv soll übertragbar sein.<br />

gewünscht<br />

kann folgen<br />

41: benutzbar durch<br />

Sichtzahlung<br />

Negoziierung<br />

Akzeptleistung<br />

hinausgeschobene Zahlung<br />

46: Dokumente (Bitte genau bezeichnen) Das Akkreditiv soll gegen Beibringung folgender Dokumente benutzbar sein:<br />

unterschriebene Handelsrechnung<br />

3-fach<br />

Versicherungspolice oder Versicherungszertifikat, ausweisend "Prämie bezahlt"<br />

Transportdokumente (bitte genau bezeichnen)<br />

Weitere Dokumente (z.B. Ursprungszeugnis, Packliste usw.)<br />

45: Ware (möglichst kurze Warenbeschreibung)<br />

45: Lieferbedingung<br />

(unter Angabe Verlade-/Bestimmungshafens)<br />

FOB<br />

CFR<br />

CIF<br />

oder (sonstige vereinbarte Lieferungsbedingungen)<br />

43 P: Teillieferungen<br />

erlaubt<br />

nicht erlaubt<br />

44: Verladung/Versendung/Übernahme von/in<br />

43 T: Umladungen<br />

erlaubt<br />

bei Bahn-, LKW-, Luftfracht- und Postlieferung an die Adresse von<br />

nicht erlaubt<br />

nicht später als<br />

zur Beförderung nach<br />

und zur Verfügung von<br />

48: Die Dokumente sind innerhalb von<br />

Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Transportdokumentes,<br />

jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Akkreditivs vorzulegen.<br />

47: Zusätzliche Bedingungen<br />

Versicherung/<br />

Fremde Kosten<br />

Versicherung wird<br />

durch uns gedeckt<br />

Versicherung ist vom<br />

Verkäufer zu decken<br />

71:<br />

Fremde Kosten<br />

zu unseren Lasten<br />

Fremde Kosten zu<br />

Lasten Begünstigten<br />

Sollten Ihnen außer den unter dem Akkreditiv beizubringenden<br />

Dokumenten zusätzliche Dokumente oder Schriftstücke zugehen, sind<br />

Sie ermächtigt, diese ungeprüft - und ohne von Ihrem Inhalt Kenntnis zu<br />

nehmen - an uns weiterzuleiten, ohne daß dadurch eine Verantwortung<br />

für Sie begründet wird.<br />

(rechtsverbindliche Unterschrift)


Bedingungen für die Akkreditiveröffnung<br />

1.<br />

Der umseitige Akkreditivauftrag wird nach Maßgabe der<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kontoführenden<br />

<strong>Sparkasse</strong>*) gemäß den jeweils geltenden Vorschriften für<br />

Rechnung des auftraggebenden Kunden ausgeführt.<br />

2.<br />

Für dieses Akkreditiv gelten die „Einheitlichen Richtlinien und<br />

Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“ der internationalen<br />

Handelskammer in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht<br />

ausländisches Recht oder andere Usancen maßgebend sind.<br />

3.<br />

Die Bank ist bereits mit der Eröffnung des Akkreditivs zur<br />

Zahlung verpflichtet, sofern ihr akkreditivgerechte Dokumente<br />

vorgelegt werden.<br />

Der Auftraggeber ermächtigt daher gleichzeitig mit der<br />

Auftragserteilung die Bank unwiderruflich und unter Verzicht<br />

auf jegliche Einrede, den EUR-Betrag – unter gleichzeitiger<br />

Verpfändung an die Bank – auf seinem Konto zur Sicherheit der<br />

Bank bis zur Abrechnung des Akkreditivs zu sperren. Bei<br />

Akkreditiven in fremder Währung wird der EUR-Gegenwert zu<br />

dem von der Bank dem Auftraggeber mitgeteilten Kurs<br />

zuzüglich eines zur Deckung etwaiger Kursschwankungen<br />

erforderlichen Zuschlags ermittelt.<br />

5.<br />

Als Sicherheit für sämtliche Ansprüche, die der Bank gegen den<br />

Auftraggeber aus der Abwicklung des Akkreditivauftrags<br />

erwachsen, steht der Bank das unbedingte Eigentums- und<br />

Verfügungsrecht an der unter diesem Akkreditiv zur Verladung<br />

gelangenden Ware bzw. an den Verladedokumenten zu. Etwaige<br />

Herausgabeansprüche gegen Dritte sind an die Bank<br />

abgetreten. Nach der Übergabe an den auftraggebenden<br />

Kunden verwahrt dieser die Ware unentgeltlich für die Bank.<br />

6.<br />

Soweit der Ablader die zur Verladung gelangenden Waren nicht<br />

oder nicht voll gegen alle üblichen Gefahren durchgehend bis<br />

zum Bestimmungsort versichert, verpflichtet sich der<br />

Auftraggeber, für volle Deckung Sorge zu tragen und der Bank<br />

auf Wunsch den Nachweis darüber zu gegebener Zeit zu<br />

erbringen.<br />

Darüber hinaus tritt der Auftraggeber alle seine Ansprüche<br />

gegenüber dem Versicherungsunternehmen aus der<br />

eingegangenen Versicherung an die Bank zur Sicherung seiner<br />

Verpflichtungen aus dem Akkreditiv ab.<br />

4.<br />

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, der Bank auf Anforderung<br />

außer der Hauptsumme die üblichen Provisionen, alle Spesen<br />

und Kosten zu zahlen, die der Bank aus der Durchführung<br />

dieses Auftrags erwachsen.<br />

*) Für die kontoführende Stelle wird im folgenden stets die<br />

Kurzbezeichnung „Bank“ gesetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!