Akkreditiveröffnungsauftrag _2.Teil - Sparkasse Bielefeld
Akkreditiveröffnungsauftrag _2.Teil - Sparkasse Bielefeld
Akkreditiveröffnungsauftrag _2.Teil - Sparkasse Bielefeld
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Akkreditiveröffnungsauftrag</strong><br />
gemäß umseitiger Bedingungen<br />
50: Auftraggeber<br />
Konto-Nr.<br />
An<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Bielefeld</strong><br />
Postfach 10 26 73<br />
33526 <strong>Bielefeld</strong><br />
Datum<br />
Eröffnen Sie bitte Ihr unwiderrufliches Dokumenten-Akkreditiv<br />
Auslandsbank<br />
32: Betrag<br />
59: Begünstigter<br />
39: höchstens<br />
circa<br />
31: gültig<br />
bis<br />
in<br />
49: Bestätigung des Akkreditivs durch Auslandbank<br />
nicht gewünscht<br />
40: Das Akkreditiv soll übertragbar sein.<br />
gewünscht<br />
kann folgen<br />
41: benutzbar durch<br />
Sichtzahlung<br />
Negoziierung<br />
Akzeptleistung<br />
hinausgeschobene Zahlung<br />
46: Dokumente (Bitte genau bezeichnen) Das Akkreditiv soll gegen Beibringung folgender Dokumente benutzbar sein:<br />
unterschriebene Handelsrechnung<br />
3-fach<br />
Versicherungspolice oder Versicherungszertifikat, ausweisend "Prämie bezahlt"<br />
Transportdokumente (bitte genau bezeichnen)<br />
Weitere Dokumente (z.B. Ursprungszeugnis, Packliste usw.)<br />
45: Ware (möglichst kurze Warenbeschreibung)<br />
45: Lieferbedingung<br />
(unter Angabe Verlade-/Bestimmungshafens)<br />
FOB<br />
CFR<br />
CIF<br />
oder (sonstige vereinbarte Lieferungsbedingungen)<br />
43 P: Teillieferungen<br />
erlaubt<br />
nicht erlaubt<br />
44: Verladung/Versendung/Übernahme von/in<br />
43 T: Umladungen<br />
erlaubt<br />
bei Bahn-, LKW-, Luftfracht- und Postlieferung an die Adresse von<br />
nicht erlaubt<br />
nicht später als<br />
zur Beförderung nach<br />
und zur Verfügung von<br />
48: Die Dokumente sind innerhalb von<br />
Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Transportdokumentes,<br />
jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Akkreditivs vorzulegen.<br />
47: Zusätzliche Bedingungen<br />
Versicherung/<br />
Fremde Kosten<br />
Versicherung wird<br />
durch uns gedeckt<br />
Versicherung ist vom<br />
Verkäufer zu decken<br />
71:<br />
Fremde Kosten<br />
zu unseren Lasten<br />
Fremde Kosten zu<br />
Lasten Begünstigten<br />
Sollten Ihnen außer den unter dem Akkreditiv beizubringenden<br />
Dokumenten zusätzliche Dokumente oder Schriftstücke zugehen, sind<br />
Sie ermächtigt, diese ungeprüft - und ohne von Ihrem Inhalt Kenntnis zu<br />
nehmen - an uns weiterzuleiten, ohne daß dadurch eine Verantwortung<br />
für Sie begründet wird.<br />
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Bedingungen für die Akkreditiveröffnung<br />
1.<br />
Der umseitige Akkreditivauftrag wird nach Maßgabe der<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kontoführenden<br />
<strong>Sparkasse</strong>*) gemäß den jeweils geltenden Vorschriften für<br />
Rechnung des auftraggebenden Kunden ausgeführt.<br />
2.<br />
Für dieses Akkreditiv gelten die „Einheitlichen Richtlinien und<br />
Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“ der internationalen<br />
Handelskammer in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht<br />
ausländisches Recht oder andere Usancen maßgebend sind.<br />
3.<br />
Die Bank ist bereits mit der Eröffnung des Akkreditivs zur<br />
Zahlung verpflichtet, sofern ihr akkreditivgerechte Dokumente<br />
vorgelegt werden.<br />
Der Auftraggeber ermächtigt daher gleichzeitig mit der<br />
Auftragserteilung die Bank unwiderruflich und unter Verzicht<br />
auf jegliche Einrede, den EUR-Betrag – unter gleichzeitiger<br />
Verpfändung an die Bank – auf seinem Konto zur Sicherheit der<br />
Bank bis zur Abrechnung des Akkreditivs zu sperren. Bei<br />
Akkreditiven in fremder Währung wird der EUR-Gegenwert zu<br />
dem von der Bank dem Auftraggeber mitgeteilten Kurs<br />
zuzüglich eines zur Deckung etwaiger Kursschwankungen<br />
erforderlichen Zuschlags ermittelt.<br />
5.<br />
Als Sicherheit für sämtliche Ansprüche, die der Bank gegen den<br />
Auftraggeber aus der Abwicklung des Akkreditivauftrags<br />
erwachsen, steht der Bank das unbedingte Eigentums- und<br />
Verfügungsrecht an der unter diesem Akkreditiv zur Verladung<br />
gelangenden Ware bzw. an den Verladedokumenten zu. Etwaige<br />
Herausgabeansprüche gegen Dritte sind an die Bank<br />
abgetreten. Nach der Übergabe an den auftraggebenden<br />
Kunden verwahrt dieser die Ware unentgeltlich für die Bank.<br />
6.<br />
Soweit der Ablader die zur Verladung gelangenden Waren nicht<br />
oder nicht voll gegen alle üblichen Gefahren durchgehend bis<br />
zum Bestimmungsort versichert, verpflichtet sich der<br />
Auftraggeber, für volle Deckung Sorge zu tragen und der Bank<br />
auf Wunsch den Nachweis darüber zu gegebener Zeit zu<br />
erbringen.<br />
Darüber hinaus tritt der Auftraggeber alle seine Ansprüche<br />
gegenüber dem Versicherungsunternehmen aus der<br />
eingegangenen Versicherung an die Bank zur Sicherung seiner<br />
Verpflichtungen aus dem Akkreditiv ab.<br />
4.<br />
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, der Bank auf Anforderung<br />
außer der Hauptsumme die üblichen Provisionen, alle Spesen<br />
und Kosten zu zahlen, die der Bank aus der Durchführung<br />
dieses Auftrags erwachsen.<br />
*) Für die kontoführende Stelle wird im folgenden stets die<br />
Kurzbezeichnung „Bank“ gesetzt.