07.11.2013 Aufrufe

weihe am Pfingstwochenende laufen auf Hochtouren - Werbe- und ...

weihe am Pfingstwochenende laufen auf Hochtouren - Werbe- und ...

weihe am Pfingstwochenende laufen auf Hochtouren - Werbe- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 8 April 2013<br />

Große Freude bei<br />

Unter Uns Keglerinnen <strong>und</strong> Kegler<br />

„Very British“<br />

Der Rechtstipp<br />

Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze im Arbeitsrecht<br />

Im Arbeitsrecht bestehen bestimmte rechtliche Gr<strong>und</strong>sätze, die jeder<br />

Arbeitnehmer kennen sollte. Nachfolgend sollen exemplarisch verschiedene<br />

Fragen herausgegriffen werden, die erfahrungsgemäß bei<br />

Arbeitnehmern oftmals zu einer gewissen Verunsicherung führen.<br />

Thema: Überst<strong>und</strong>en<br />

Für viele Arbeitnehmer stellt sich oftmals die Frage, inwieweit sie<br />

durch den Arbeitgeber angewiesen werden können, Überst<strong>und</strong>en abzuleisten.<br />

Daneben stellt sich die Frage, ob <strong>und</strong> in welcher Form diese<br />

Überst<strong>und</strong>en dann vergütet oder in anderer Art <strong>und</strong> Weise ausgeglichen<br />

werden.<br />

Die D<strong>am</strong>enmannschaft <strong>und</strong> die „Zweite“ Herren schaffen<br />

Aufstieg<br />

Nachdem letzte Woche die KVOO ihre Auf.- bzw. Abstiegsregelung<br />

für die Saison 2012/13 bekannt gegeben hat,war die Freude beim<br />

Unter Uns groß. Beide Vizemeister der B- Klasse (D<strong>am</strong>en) <strong>und</strong> C-<br />

Klasse (Herren) schaffen den Sprung in eine höhere Spielklasse.<br />

Die D<strong>am</strong>en weisen <strong>am</strong> Ende ein Punktekonto von 20:8 <strong>auf</strong> <strong>und</strong> die<br />

„Zweite“ Herren konnten mit 18:10 Punkten den Vizetitel einfahren.<br />

Vorstand Hans Prölß bedankte sich bei allen Keglerinnen <strong>und</strong> Keglern<br />

im Verein für ihren Einsatz, sowie bei den zahlreichen Fans. Ein<br />

besonderes Lob sprach Prölß demTL Klaus Hensel aus, ohne dessen<br />

Engagement es nicht möglich wäre solche großen Erfolge zu feiern.<br />

Text/Bild kegler<br />

Schulmannschaft aus Altenstadt mit<br />

haarscharfem Vorsprung zum Sieg<br />

„Es ist längst keine Selbstverständlichkeit<br />

mehr, dass wir immer<br />

noch so viele Mädchen <strong>und</strong><br />

Buben haben, die an der Kletterstange<br />

hochkommen“, freute<br />

sich Ernst Werner beim Kreisentscheid<br />

der Gr<strong>und</strong>schüler im<br />

Geräteturnen. Dieses wurde in<br />

der vergangenen Woche in der<br />

Mehrzweckhalle ausgetragen.<br />

Wie der Geschäftsführer des<br />

Arbeitskreises Schulsport im<br />

Schul<strong>am</strong>tsbezirk Neustadt-Weiden<br />

erläuterte, verdeutliche diese<br />

Leistung die gute körperliche<br />

Verfassung der jungen Teilnehmer.<br />

Insges<strong>am</strong>t fünf Te<strong>am</strong>s aus<br />

Altenstadt, Grafenwöhr, Pressath<br />

<strong>und</strong> Windischeschenbach<br />

waren angetreten, um sich als<br />

jeweilige Schulauswahl im Geräteturnen<br />

zu messen. Dabei galt<br />

es für die Mädchen <strong>und</strong> Jungen<br />

bei Einzelübungen <strong>auf</strong> drei unterschiedlichen<br />

Gerätebahnen,<br />

wie etwa Boden <strong>und</strong> Reck oder<br />

Sprung <strong>und</strong> Turnbank, möglichst<br />

gute Ergebnisse für die eigene<br />

Mannschaft zu erzielen. Darüber<br />

hinaus war im Rahmen der Gruppenübungen<br />

- einem Staffell<strong>auf</strong><br />

sowie Synchronbocksprüngen<br />

über die Langbank - Te<strong>am</strong>geist<br />

gefragt. Als K<strong>am</strong>pfrichter fun-<br />

gierten dabei neben Geschäftsführer<br />

Ernst Werner mit Monika<br />

Brunner, Günther Paul, Josef<br />

Bäumler <strong>und</strong> Reinhard Ott weitere<br />

fachk<strong>und</strong>ige Vertreter des<br />

Arbeitskreises Schulsport. „Wir<br />

hatten selten einen Kreisentscheid,<br />

der so knapp war“, betonte<br />

Werner als er nach einem<br />

gelungenen Wettk<strong>am</strong>pf die Siegerehrung<br />

vornahm. Mit einem<br />

haarscharfen Vorsprung gelang<br />

es dem Te<strong>am</strong> aus Altenstadt<br />

den Sieg nach Hause zu fahren.<br />

Sie erhielten als Preis jeweils<br />

ein T-Shirt, das Thomas Geiler<br />

als Vertreter des Sponsors, der<br />

Vereinigten Sparkassen Eschenbach-Neustadt-Vohenstrauß,<br />

an<br />

die Erstplatzierten übergab. Die<br />

Mannschaften aus Grafenwöhr<br />

<strong>und</strong> Windischeschenbach sicherten<br />

sich den zweiten bzw. dritten<br />

Platz vor den beiden Te<strong>am</strong>s aus<br />

Pressath. „Wenn man heute nicht<br />

bei den ersten dabei ist, macht<br />

das nichts!“ tröstetet Rektorin<br />

Gabriele Wachter-Kauschinger,<br />

die als Hausherrin die Wettkämpfe<br />

verfolgte, „alle, die heute hier<br />

angetreten sind, sind ja sowieso<br />

schon die beste Auswahl aus<br />

dem Landkreis!“ Text/bild mlb<br />

Dabei sein ist alles! Auch wenn mit dem Te<strong>am</strong> aus Altenstadt<br />

(vorne) nur eine Mannschaft erster werden konnte, freuten<br />

sich doch alle Mädchen <strong>und</strong> Jungen über den erfolgreichen<br />

Verl<strong>auf</strong> des Kreisentscheids im Geräteturnen. Ernst Werner<br />

(zweite Reihe, Zweiter von rechts), Geschäftsführer des<br />

Arbeitskreises Schulsport, attestierte dem Wettk<strong>am</strong>pf ein<br />

selten dagewesenes sehr knappes Ergebnis. Thomas Geiler<br />

(unten rechts) überreichte den Erstplatzierten in<br />

Vertretung der Vereinigten Sparkassen T-Shirts mit dem<br />

Aufdruck „1st place“.<br />

Mit dem originalen London Cab, das vor einigen Jahren noch<br />

seine Taxir<strong>und</strong>en in der Britischen Hauptstadt drehte, erfüllten<br />

sich Michaela <strong>und</strong> Rainer Pöllath einen Traum. Neben der privaten<br />

Nutzung bieten die beiden das originelle Fahrzeug auch<br />

zur Vermietung an – außergewöhnlich britisches Fahrvergnügen<br />

im Rechtsverkehr <strong>auf</strong> den Oberpfälzer Straßen. Text/Bild<br />

mlb<br />

„Weg der Hoffnung“ als Basis des<br />

ökumenischen Jugendkreuzwegs<br />

Ganz besondere Fotos bildeten<br />

die Gr<strong>und</strong>lage für den<br />

ökumenischen Jugendkreuzweg,<br />

der <strong>am</strong> vergangenen<br />

Dienstag in der Heilig Geist-<br />

Kirche stattfand. Dabei handelte<br />

es sich um Abbildungen<br />

der monumentalen Skulpturen,<br />

die den „Weg der Hoffnung“<br />

<strong>auf</strong> dem Todesstreifen<br />

an der ehemaligen innerdeutschen<br />

Grenze zwischen Hessen<br />

<strong>und</strong> Thüringen säumen.<br />

Mithilfe von sieben der insges<strong>am</strong>t<br />

14 Plastiken zeichneten<br />

die zahlreichen Teilnehmer,<br />

bei weitem nicht nur Jugendliche,<br />

den Kreuzweg Jesu<br />

nach. Mit passenden Liedern<br />

<strong>und</strong> meditativen Texten wurde<br />

dabei zudem eine thema-<br />

Der AWO Ortsverein Windischeschenbach<br />

besucht die Luisenburg<br />

Festspiele Wunsiedel<br />

Sp<strong>am</strong>alott - oder die Ritter<br />

der Kokosnuss (Musikcal nach<br />

Monty Pythons Film)<br />

Termin: S<strong>am</strong>stag, der 27. Juli<br />

2013, Abfahrt Schule Busparkplatz:<br />

19.00 Uhr, Teilnehmerbeitrag<br />

Schüler, Studenten mit<br />

tische Verbindung zum „Weg<br />

der Hoffnung“ <strong>und</strong> in die Gegenwart<br />

hergestellt. So wäre<br />

Jesus in seinem Leiden über<br />

den eigenen „Todesstreifen“<br />

gegangen <strong>und</strong> seine Bezwingung<br />

des Todes wäre vergleichbar<br />

mit dem Grenzfall<br />

in den 90er Jahren. In beiden<br />

Fällen wurden Grenzen überw<strong>und</strong>en.<br />

Eine interaktive Aktion<br />

während der Prozession<br />

durch das Gotteshaus, bei der<br />

alle Teilnehmer durch das<br />

Herausnehmen eines Steines<br />

die Last des Korbträgers<br />

schmälerten, veranschaulichte<br />

zudem, dass durch viele<br />

kleine Beiträge eine große<br />

positive Wirkung erzielt werden<br />

kann. Text/Bild mlb<br />

AWO besucht Luisenburg Festspiele<br />

Ausweis (Bus <strong>und</strong> Eintritt) 39,00<br />

Euro. Teilnehmerbeitrag Erwachsene<br />

(Bus <strong>und</strong> Eintritt) 47,00<br />

Euro. Achtung - begrenzte Teilnehmerzahl!<br />

Anmeldung bei Silvia<br />

Zeitler Tel. 09681 91173 oder<br />

silviazeitler@t-online.de.<br />

Vorschau –<br />

Theater –<br />

Laienspielschar<br />

– Schurkenstück<br />

Die Laienspielschar Windischeschenbach<br />

präsentiert<br />

<strong>auf</strong> der Naturbühne in Neuhaus<br />

im Juni das Schurkenstück<br />

“Reineke Fuchs” oder<br />

“Der alte Lump”, aus der Feder<br />

von Hannes Rupprecht. Die<br />

Proben haben begonnen <strong>und</strong><br />

die Premiere findet <strong>am</strong> Freitag,<br />

14. Juni 2013 statt. Weitere<br />

Aufführungen gibt es <strong>am</strong><br />

Sonntag, 16. Juni, Freitag, 21.<br />

Juni <strong>und</strong> Sonntag, 23. Juni.<br />

Beginn ist jeweils um 20.30<br />

Uhr. Der Kartenvorverk<strong>auf</strong><br />

läuft bereits, Eintrittskarten<br />

gibt es zum Preis von 12 Euro,<br />

ermäßigt 9 Euro bei Elektro-<br />

Hecht in der Hauptstraße.<br />

Text chriwo<br />

Von Überst<strong>und</strong>en spricht man immer dann, wenn der Arbeitnehmer<br />

die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Hier sollte der Arbeitnehmer<br />

dar<strong>auf</strong> achten, dass geleistete Überst<strong>und</strong>en auch tatsächlich<br />

vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Denn nur Überst<strong>und</strong>en,<br />

die mit Anordnung oder Billigung des Arbeitgebers geleistet werden,<br />

müssen von diesem auch bezahlt werden. Dabei stellt sich selbstverständlich<br />

immer ein gewisses Nachweisproblem für den Arbeitnehmer.<br />

Wenn man hier den Nachweis der Anordnung sicherstellen will,<br />

ist es rats<strong>am</strong>, sich von seinem unmittelbaren Vorgesetzten schriftlich<br />

bestätigen zu lassen, dass Überst<strong>und</strong>en geleistet wurden <strong>und</strong> diese<br />

auch <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong> einer Weisung des Arbeitgebers erfolgten.<br />

Rechtlich ist der Arbeitnehmer zunächst nicht dazu verpflichtet, Überst<strong>und</strong>en<br />

zu leisten. Fehlt es an einer entsprechenden arbeitsvertraglichen<br />

Regelung - was gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig ist - braucht der Arbeitnehmer<br />

nur in Notfällen Überst<strong>und</strong>en zu leisten. Wann ein solcher<br />

Notfall vorliegt, wird durch das Gesetz - wenn auch schw<strong>am</strong>mig - definiert.<br />

Danach besteht eine Verpflichtung zur Ableistung von Überst<strong>und</strong>en,<br />

wenn erhebliche betriebliche Interessen gefährdet sind. Die<br />

Gefährdung betrieblicher Interessen müsste sodann der Arbeitgeber<br />

im Streitfall beweisen.<br />

In der Praxis enthalten fast alle Standardarbeitsverträge eine Regelung<br />

zur Ableistung von Überst<strong>und</strong>en durch den Arbeitnehmer. Oft<br />

findet sich dort eine Klausel, die in etwa wie folgt lautet: „Durch die zu<br />

zahlende monatliche Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende<br />

Über- <strong>und</strong> Mehrarbeit abgegolten.“<br />

Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht hat u. a. in einem Urteil vom 17.8.2011<br />

(Aktenzeichen: 5 AZR 406/10) entschieden, dass derartige Bestimmungen<br />

gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB<br />

verstößt. Dies deshalb, weil der Arbeitnehmer nicht weiß, wor<strong>auf</strong> er<br />

sich im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages einlässt.<br />

Er kann also nicht kalkulieren, wie viele St<strong>und</strong>en er letztendlich für<br />

das vereinbarte Bruttomonatsentgelt abzuleisten hat. Sofern arbeitsvertragliche<br />

Klauseln durch das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht für unwirks<strong>am</strong><br />

erklärt werden, gilt in diesem Punkt dann der gesetzliche Regelfall.<br />

Dieser wurde bereits beschrieben. Der Arbeitnehmer muss dann nur<br />

Überst<strong>und</strong>en im Notfall leisten <strong>und</strong> hat jede einzelne Überst<strong>und</strong>e auch<br />

durch den Arbeitgeber vergütet zu bekommen.<br />

Zus<strong>am</strong>mengefasst ist beim Thema Überst<strong>und</strong>en folgendes zu beachten:<br />

- Überst<strong>und</strong>en sind nur dann zu leisten, wenn dies im Arbeitsvertrag<br />

geregelt wurde oder ein Notfall vorliegt.<br />

- Auch die Anordnung unbezahlter Überst<strong>und</strong>en erfordert eine vertragliche<br />

Regelung, die auch wirks<strong>am</strong> sein muss. Dies ist in der Regel<br />

nicht der Fall, wenn die Zahl der zu leistenden Überst<strong>und</strong>en nicht zeitlich<br />

begrenzt ist <strong>und</strong> eine Pauschalabgeltung vereinbart wurde.<br />

- Eine nachträgliche Vergütung unbezahlter Überst<strong>und</strong>en ist in der<br />

Regel nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann,<br />

dass diese durch den Arbeitgeber angewiesen oder zumindest wissentlich<br />

gebilligt wurden.<br />

Sofern Sie sich unsicher sind, ob die Regelungen Ihres Arbeitsvertrags<br />

zur Arbeitszeit <strong>und</strong> insbesondere zur Leistung <strong>und</strong> Bezahlung<br />

von Überst<strong>und</strong>en aktuell geltendes Recht darstellen, so lassen Sie<br />

Ihren Arbeitsvertrag juristisch überprüfen. Auch wenn Sie in der Vergangenheit<br />

unbezahlte Überst<strong>und</strong>en geleistet haben, sollten Sie überprüfen<br />

lassen, ob ggf. eine Nachforderung von Arbeitsentgelt für geleistete<br />

Überst<strong>und</strong>en gegenüber Ihrem Arbeitgeber möglich ist.<br />

Anspruch <strong>auf</strong> Weihnachtsgeld<br />

Um die Weihnachtszeit stellt sich der Arbeitnehmer oftmals die Frage,<br />

ob es durch den Arbeitgeber eine Sonderzahlung in Form von<br />

beispielsweise Weihnachtsgeld geben wird. Falls eine derartige<br />

Zahlung ausbleibt, stellt sich weiterhin die Frage, ob der Arbeitgeber<br />

nicht eigentlich zur Zahlung verpflichtet wäre. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt hier<br />

folgendes:<br />

Beim Weihnachtsgeld (auch Jahressonderzahlung, Sonderzuwendung,<br />

Sonderzahlung oder Gratifikation) handelt es sich um eine zusätzlich<br />

zum regulären Lohn oder Gehalt gewährte Sonderzahlung<br />

aus Anlass des Weihnachtsfestes (Treueprämie), die dementsprechend<br />

in der Regel im November oder Dezember gezahlt wird. Das<br />

Weihnachtsgeld hat als sog. „Einmalzahlung“ keinen Entgeltcharakter<br />

<strong>und</strong> ist deshalb nicht Teil des monatlichen Gehaltsanspruchs.<br />

Nicht zu verwechseln ist das Weihnachtsgeld mit dem „13. Monatsgehalt“.<br />

Beide Begriffe werden häufig als Synonym verwendet. Allerdings<br />

bezeichnen die beiden Begriffe ganz unterschiedliche rechtliche<br />

Ansprüche.<br />

Das 13. Monatsgehalt stellt im Gegensatz zum Weihnachtsgeld keine<br />

Sonderzahlung dar, sondern ist ein Teil des Jahresgehaltes. Im Endeffekt<br />

wird das vereinbarte Jahresgehalt nicht in zwölf Raten, sondern<br />

in dreizehn Raten gezahlt. Deshalb hat das 13. Monatsgehalt auch<br />

Entgeltcharakter, weshalb regelmäßig ein Anspruch <strong>auf</strong> die Zahlung<br />

des 13. Monatsgehaltes bestehen wird.<br />

Der Anspruch <strong>auf</strong> Weihnachtsgeld ist gesetzlich nicht geregelt. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

gibt es dar<strong>auf</strong> keinen gesetzlichen Anspruch.<br />

Fortsetzung in der nächsten Ausgabe<br />

Hinweis: Der Artikel ersetzt keine Einzelberatung. Eine Haftung wird<br />

nicht übernommen.<br />

Text: Rechtsanwalt Markus Blay, Interessensschwerpunkt Arbeitsrecht<br />

u.a.<br />

Einf<strong>am</strong>ilienhaus in Schirmitz, Baujahr 2006,<br />

148qm Wohnfläche, 480qm Gr<strong>und</strong>, Energie-Sparhaus,<br />

keine Maklergebühr. Tel. 0170 2350114

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!