Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Solingen
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<strong>Offizielles</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong><br />
4 € · G 14540
Editorial<br />
3<br />
Hofgarten – die letzte Chance zur<br />
Attraktivierung <strong>der</strong> Solinger Innenstadt?<br />
Die Entwicklung <strong>der</strong> Solinger Innenstadt<br />
ist nicht gerade von rosigen Zeiten<br />
geprägt. Nachdem die Innenstadt<br />
in <strong>der</strong> Nachkriegszeit ein attraktiver<br />
Einkaufsstandort mit vielen kleinen Inhabergeführten<br />
Geschäfte war, eroberten<br />
immer mehr Kettenläden die Straßen<br />
<strong>der</strong> Innenstadt.<br />
Dies ist zum einen <strong>der</strong> Zug <strong>der</strong><br />
Zeit, zum an<strong>der</strong>en aber auch das<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Überlegungen von<br />
Immobilieneigentümer zur Gewinnoptimierung,<br />
wenn sie ihre eigenen Geschäfte<br />
aufgegeben hatten und hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Weitervermietung kein Risiko eingehen<br />
wollten. Große Handelsketten versprachen<br />
da gegenüber Kleinunternehmern die größere<br />
Sicherheit.<br />
Zunächst war die untere Hauptstraße<br />
von dieser Entwicklung betroffen.<br />
Das mit großem Aufwand und mit vielen<br />
Vorschusslorbeeren geplante und schließlich<br />
errichtete „Bachtorcenter“ sollte die<br />
Untere Hauptstraße wie<strong>der</strong> an den Rest <strong>der</strong><br />
Stadt anbinden. Ständige Planungsän<strong>der</strong>ungen<br />
während <strong>der</strong> Bauphase verwässerten<br />
das Konzept und am Ende stand dann<br />
das, was wir heute sehen: Im Wesentlichen<br />
leere Läden und sicher kein Ort, <strong>der</strong> dazu<br />
einlädt, sich dort aufzuhalten.<br />
Dann kamen die „Clemens-Galerien“<br />
am Mühlenhof. Auch hier war von großen<br />
Plänen, von exklusivem Einzelhandel, von<br />
einer bedeutenden Ausstrahlung auf das<br />
Solinger Umfeld und von entsprechenden<br />
Käuferströhmen, von denen die ganze Stadt<br />
profitieren werde, die Rede.<br />
Das Ergebnis ist nach nunmehr 20 Jahren<br />
zu besichtigen: Kettenläden, Leerstände<br />
und die Abwesenheit eines attraktiven und<br />
vor allem dauerhaften Ankermieters.<br />
Und jetzt heißt das jüngste Projekt „Hofgarten“.<br />
Schon bei <strong>der</strong> Errichtung wurde<br />
deutlich, wie viel die Investoren von <strong>Solingen</strong><br />
halten: Am Bau waren Handwerker aus<br />
aller Herren Län<strong>der</strong> beteiligt, Solinger Betriebe<br />
waren jedoch nicht zu finden. Und<br />
dies, obwohl die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> die<br />
Investoren schon früh auf die Leistungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Solinger Handwerker hingewiesen<br />
hat.<br />
Auch die in den Zeitungen in regelmäßigen<br />
Abständen gefeierten Vermietungserfolge<br />
stimmen nachdenklich. Kettenläden,<br />
wie „ Saturn“, „Thalia“, „Douglas“ und<br />
„H&M“ belegen große Flächen und verlassen<br />
– auf kurz o<strong>der</strong> lang – ihre bisherigen<br />
Standorte in <strong>der</strong> Innenstadt, ohne dass dort<br />
Ersatz in Sicht ist.<br />
Solinger Händler findet man nicht. Die<br />
Mietfor<strong>der</strong>ungen sind dem Vernehmen<br />
nach so hoch und die Vorgaben hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Öffnungszeiten und <strong>der</strong> Gemeinschaftsumlagen<br />
so umfangreich, dass sich<br />
das für ortsansässige Händler nicht rechnet.<br />
Der auch hier von den Investoren versprochene<br />
exklusive Einzelhandel ist jedenfalls<br />
auf den Vermietungslisten nicht zu finden.<br />
Wie mit diesem Besatz Kunden aus <strong>Solingen</strong><br />
und dem Umfeld, die bisher nach Köln<br />
o<strong>der</strong> Düsseldorf gefahren sind, in das neue<br />
Center gelockt werden sollen, ist nicht zu erkennen.<br />
Zu befürchten ist dagegen, dass die<br />
Innenstadt <strong>Solingen</strong>s mit zusätzlichen Leerständen<br />
zu kämpfen haben und damit noch<br />
weiter an Attraktivität verlieren wird.<br />
Fazit: Die Erfahrungen mit den genannten<br />
vorangegangenen Projekten in unserer<br />
Stadt und beispielsweise auch mit dem Allee-<br />
Center in Remscheid zeigen, dass <strong>der</strong> Hofgarten<br />
in <strong>der</strong> Anfangsphase vielleicht neue<br />
Kunden anzieht, auf mittel- und langfristige<br />
Sicht aber für den Gesamtstandort <strong>Solingen</strong><br />
nicht hilfreich sein wird.<br />
Der Hofgarten selbst mag weiterleben,<br />
aber darum herum wird sich wohl nichts<br />
bessern. Jedenfalls so lange nicht, bis das<br />
nächste Center in <strong>der</strong> Solinger Innenstadt<br />
geplant und errichtet wird, das sich dann<br />
vielleicht als nachhaltiger Kundenmagnet<br />
mit langfristiger Perspektive präsentiert.<br />
Helfen könnte eine Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />
verschiedenen Center in <strong>der</strong> Stadt etwa <strong>der</strong>art,<br />
dass man die Sortimente so abstimmt<br />
und verteilt, dass alle Standorte gleichermaßen<br />
attraktiv für die Kunden sind. Aber dies<br />
ist lei<strong>der</strong> nicht zu erkennen.<br />
Kai Buschhaus<br />
Kreishandwerksmeister<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de
Ihre Elektro-Meisterbetriebe<br />
und Partner in <strong>Solingen</strong>
…<br />
…<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
5<br />
7<br />
…<br />
20<br />
12<br />
EDITORIAL<br />
Arbeitsrechtsberatung durch die<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong>: Immer<br />
schon zukunftsorientiert! . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
HANDWERK AKTUELL<br />
Ohne Galvanotechnik läuft nichts . . . . . . .7<br />
IGOS feiert Jubiläum. . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />
BRANCHEN-SPECIAL<br />
Impressionen vom Elektro-<br />
Mobilitätstag im Südpark . . . . . . . . . . . . .10<br />
RECHT & SERVICE<br />
Das ArbeitgeberTeam des kommunalen<br />
Jobcenters <strong>Solingen</strong> stellt sich vor . . . . .16<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de<br />
RECHT & SERVICE<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
eine Perspektive bieten . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
„Meisterpolice compact“:<br />
Günstiger Rundumschutz für<br />
Handwerksbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . .19<br />
Wettbewerbsrecht:<br />
Die Direktansprache von Kunden . . . . .20<br />
AUS KH UND INNUNGEN<br />
Tag des Ausbildungsplatzes . . . . . . . . . . .22<br />
Friseure spendeten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22<br />
Unternehmerfrauen<br />
feierten Jubiläum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23<br />
Erfolgreiches Jubiläumsprojekt<br />
<strong>der</strong> Unternehmerfrauen . . . . . . . . . . . . . .24<br />
AUS KH UND INNUNGEN<br />
Dachdeckerarbeiten im Coppelpark . . .28<br />
Robert Müllenschlä<strong>der</strong> GmbH: Ehrung<br />
zum 125-jährigen Betriebsjubiläum. . . .30<br />
Silberner Meisterbrief<br />
für Joachim Forst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />
Silberner Meisterbrief<br />
für Joachim Broch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />
Silberner Meisterbrief<br />
für Klaus Peters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34<br />
TITELBILD<br />
Der „Vielfalts-<br />
Lebensbaum“,<br />
gesehen im<br />
Coppel-Park,<br />
gehört zu einem<br />
Projekt <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-<br />
Mitmachwerkstatt<br />
„Mal mit Matz“,<br />
das das Thema<br />
‚Toleranz und<br />
Vielfalt’ wie<strong>der</strong>gibt.
Ihre Galvaniseur-Innungsbetriebe und Partner in <strong>Solingen</strong>
Handwerk Aktuell<br />
7<br />
Für die SEPA-Umstellung<br />
ist jetzt höchste Eisenbahn<br />
Die klassische Lastschrift wird zum<br />
1. Februar kommenden Jahres in<br />
Deutschland abgeschafft. Das bedeutet<br />
nicht nur eine Umstellung für Vermieter,<br />
Vereine o<strong>der</strong> Privatpersonen,<br />
son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch für Unternehmen,<br />
so auch für Handwerksbetriebe.<br />
Denn ab dem 1. Februar 2014<br />
wird in Europa <strong>der</strong> einheitliche<br />
Zahlungsverkehr SEPA eingeführt.<br />
Die vier Buchstaben stehen für Single<br />
Euro Payments Area. „Wer sich jetzt<br />
noch nicht mit <strong>der</strong> Umstellung beschäftigt<br />
hat, <strong>der</strong> sollte nun sofort tätig werden“, rät<br />
Bettina Schilske von <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse<br />
<strong>Solingen</strong>.<br />
Denn Eile ist mit Blick auf den 1. Februar<br />
2014 geboten. Vor allem für Firmen, die<br />
mit Lastschrifteinzug arbeiten, sie haben<br />
die meisten Umstellungen zu erledigen. „Sie<br />
müssen zunächst bei <strong>der</strong> Bundesbank eine<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen“,<br />
erklärt Schilske. Danach muss sich <strong>der</strong><br />
Betrieb mit <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse o<strong>der</strong> einem<br />
an<strong>der</strong>en Kreditinstitut, mit dem das Handwerksunternehmen<br />
zusammenarbeitet, in<br />
Verbindung setzen, „um eine neue Vereinbarung<br />
zum Lastschrifteneinzug zu vereinbaren“,<br />
so Schilske.<br />
Auch wenn das Lastschriftenverfahren<br />
in einem Betrieb keine Rolle spielt, ist<br />
es unerlässlich, sich mit SEPA zu beschäftigen.<br />
„Wenn die bisherigen Buchungen,<br />
beispielsweise Überweisungen, nicht sepafähig<br />
sind, können sie nicht gebucht werden“,<br />
sagt Schilske mit Blick auf die Auszahlung<br />
von Löhnen o<strong>der</strong> die Begleichung<br />
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Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de
8 Handwerk Aktuell<br />
Bieten kostenlose Beratung rund um‘s Thema SEPA an: Martin Idelberger und Bettina Schilske von <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse <strong>Solingen</strong><br />
von Rechnungen <strong>der</strong> Kunden des Unternehmens.<br />
Geschäftspapiere müssten zudem<br />
mit <strong>der</strong> neuen, 22-stelligen Kontonummer<br />
ausgestattet werden, Kosten kommen auf<br />
die Betriebe auch zu, wenn <strong>der</strong> Firmen-PC<br />
eine neue Software benötigt, die die SEPA-<br />
Umstellungen meistern kann. Denn künftig<br />
sind SEPA-Überweisungen mit einer neuen<br />
Kontonummer IBAN (International Bank<br />
Account Number) und mit <strong>der</strong> Banknummer<br />
BIC (Business Identifier Code) ausgestattet.<br />
Das kostet Porto-Gebühren, und<br />
auch für die Einreichung von Firmenlastschrift-Mandanten<br />
(vorher: Abbuchungsaufträge)<br />
werden die Unternehmen zur<br />
Kasse gebeten. Bei <strong>der</strong> Solinger Sparkasse<br />
fällt dafür einmalig eine Gebühr von zehn<br />
Euro an. An<strong>der</strong>e Kreditinstitute nehmen<br />
an<strong>der</strong>e Gebühren, die bei den zuständigen<br />
Beratern zu erfragen sind.<br />
„Es ist jetzt höchste Eisenbahn, die Umstellungen<br />
betriebsintern zu regeln“, sagt<br />
Bettina Schilske von <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse<br />
<strong>Solingen</strong>. Man sollte diese Arbeiten nicht<br />
vor sich herschieben, son<strong>der</strong>n sich daraum<br />
schnell kümmern. Gut die Hälfte <strong>der</strong> Sparkassen-Firmenkunden<br />
ist bereits auf einem<br />
guten Weg, die an<strong>der</strong>e Hälfte hat trotz brieflicher<br />
Erinnerung noch nicht reagiert. „Die<br />
sollten sich umgehend mit unseren Beratern<br />
in Verbindung setzen, es können beispielsweise<br />
zunächst auch Test-Buchungen<br />
vorgenommen werden, um zu sehen, ob alles<br />
funktioniert“, erklärt Schilske. Die Beratung<br />
<strong>der</strong> Kunden über die SEPA-Umstellung<br />
sei kostenfrei.<br />
Der einheitliche europäische Zahlungsverkehr<br />
ist zunächst mit einigem Aufwand<br />
verbunden. Doch er bietet auch Vorteile.In<br />
insgesamt 33 Län<strong>der</strong>n – neben den<br />
EU-Län<strong>der</strong>n sind das zudem die Län<strong>der</strong><br />
Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco,<br />
Schweiz – gilt ab dem 1. Februar 2014<br />
dann zahlungsmäßig gleiches Recht. Auslandszahlungen<br />
werden wie Inlandszahlungen<br />
betrachtet, wer beispielsweise von<br />
Deutschland aus nach Spanien einen Geldbetrag<br />
überweist, <strong>der</strong> kann künftig davon<br />
ausgehen, dass dieser Betrag spätestens in<br />
maximal zwei Tagen auf dem Konto ist –<br />
„so schnell wie eine Inlandszahlung“, sagt<br />
Bettina Schilske. Überdies könnten Auslandskonten<br />
aufgelöst werden, da sie nicht<br />
mehr erfor<strong>der</strong>lich seien. „Der Zahlungsverkehr<br />
wird schneller, wenn man grenzüberschreitend<br />
tätig ist“, erklärt die Sparkassen-<br />
Mitarbeiterin. Und <strong>der</strong> Zahlungsverkehr<br />
wird zudem auch günstiger.<br />
Was bedeutet die neue IBAN-Nummer?<br />
Die IBAN (International Bank Account Number)<br />
ersetzt die bisherige Kontonummer<br />
und Bankleitzahl. Sie ist länger, aber nach<br />
einem logischen Prinzip aufgebaut: Die ersten<br />
beiden Stellen sind bei deutschen Konten<br />
die Buchstaben DE für Deutschland.<br />
Dann folgen zwei Prüfziffern, dahinter die<br />
bisherige Bankleitzahl und Kontonummer.<br />
Dieser werden Nullen vorangestellt, um auf<br />
zehn Stellen zu kommen. So entsteht die für<br />
Deutschland 22-stellige IBAN.<br />
Die neue IBAN und BIC sind übrigens<br />
bereits auf den Kontoauszügen <strong>der</strong> Kreditinstitute<br />
ersichtlich.<br />
So sieht sie aus: Die neue IBAN und ihre Bestandteile<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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10 Branchen-Spezial<br />
Seit Juni 2013<br />
Wichtige umsatzsteuerliche<br />
Neuerungen<br />
I) Wichtige umsatzsteuerliche<br />
Neuerungen ab Juni 2013:<br />
Erstellung von Gutschriften<br />
Ab dem 30. Juni 2013 ist bei Ausstellung einer<br />
Gutschrift absolute Vorsicht geboten!<br />
Der Grund hierfür ist – wie so oft bei Abrechnungen<br />
über Leistungen – mal wie<strong>der</strong><br />
das deutsche Umsatzsteuerrecht.<br />
Nach dem Umsatzsteuerrecht liegt nämlich<br />
nur noch dann eine Gutschrift vor,<br />
wenn <strong>der</strong> Leistungsempfänger dem Leistenden<br />
Unternehmer eine Abrechnung<br />
über die vom leistenden Unternehmer erbrachten<br />
Leistungen ausstellt! Diese Abrechnung<br />
muss zwingend die Bezeichnung<br />
„Gutschrift“ enthalten. Fehlt diese, so liegt<br />
ein Verstoß gegen die Pflichtangaben einer<br />
Abrechnungsunterlage i.S.v. § 14 UStG vor,<br />
<strong>der</strong>en unmittelbare Folge <strong>der</strong> Verlust des<br />
Vorsteuerabzugs ist!<br />
Diese amtliche Definition einer Gutschrift<br />
führt nun dazu, dass bei einer Rechnungsberichtigung<br />
durch den leistenden<br />
Unternehmer an den Leistungsempfänger<br />
nicht mehr <strong>der</strong> Begriff „Gutschrift“ verwendet<br />
werden darf, da wie oben beschrieben<br />
eine Gutschrift nunmehr nur noch vorliegt,<br />
wenn <strong>der</strong> Leistungsempfänger über die<br />
empfangene Leistung abrechnet!<br />
Tipp: Sofern nach dem 30. Juni 2013<br />
die Notwendigkeit einer Berichtigung einer<br />
Ausgangsrechnung durch den leistenden<br />
Unternehmer besteht (z. B. aufgrund<br />
Warenrücksendungen, Schreibfehlern etc.),<br />
darf daher die bislang in solchen Fällen<br />
gebräuchliche Bezeichnung „Gutschrift“<br />
nicht mehr verwendet werden. In solchen<br />
Fällen sollte daher lieber eine Bezeichnung<br />
wie z. B. „Korrekturbeleg“ gewählt werden,<br />
die verdeutlicht, dass hier eine Ausgangsrechnung<br />
korrigiert wurde o<strong>der</strong> direkt eine<br />
neue Rechnung mit Minusbetrag und Angabe<br />
des Grundes für den Minusbetrag erstellt<br />
werden.<br />
Differenzbesteuerung:<br />
Aufmerksamkeit ist ebenfalls bei Steuerpflichtigen<br />
geboten, die bei Berechnung <strong>der</strong><br />
Umsatzteuer in ihren Ausgangsrechnungen<br />
von <strong>der</strong> sogenannten Differenzbesteuerung<br />
i.S.v. § 25a UStG Gebrauch machen.<br />
Die Regelung zur Differenzbesteuerung<br />
kommt immer dann zum Zuge, wenn z.B.<br />
Gegenstände von Privatleuten gekauft werden<br />
und im Rahmen einer unternehmerischen<br />
Tätigkeit weiterverkauft werden (betrifft<br />
vielfach Antiquitäten- und Kunsthändler,<br />
Autohändler etc.). In diesem Fall wird<br />
die Umsatzsteuer nur auf den vom weiterverkaufenden<br />
Unternehmer bestimmten<br />
Preisaufschlag berechnet und in <strong>der</strong> Rechnung<br />
ausgewiesen.<br />
Diese Rechnungen mussten bislang lediglich<br />
den Hinweis wie „Differenzbesteuerung<br />
nach § 25a UStG“ enthalten. Ab<br />
dem 30. Juni 2013 ist dieser Hinweis zwingend<br />
um die folgenden Angaben zu erweitern,<br />
sofern diese zutreffend sind: „Gebrauchsgegenstände/Son<strong>der</strong>regelung“<br />
bzw.<br />
„Kunstgegenstände/Son<strong>der</strong>regelung“ bzw.<br />
„Sammlerstücke und Antiquitäten/Son<strong>der</strong>regelung“.<br />
II) Verbleib in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung trotz<br />
selbstständiger Tätigkeit:<br />
Mit Urteil vom 29. Februar 2012 hat das<br />
Bundessozialgericht eine Grundsatzentscheidung<br />
zum Verbleib bzw. Ausschluss<br />
von <strong>der</strong> beitragsfreien Familienversicherung<br />
in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenpflichtversicherung<br />
getroffen, mit maßgeblicher Bedeutung<br />
für Arbeitnehmer, die zusätzlich<br />
zu Ihrer Angestelltentätigkeit eine selbstständige/gewerbliche<br />
Tätigkeit ausführen.<br />
Arbeitnehmer, die gleichzeitig eine<br />
hauptberuflich selbstständige/gewerbliche<br />
Tätigkeit ausüben, sind gem. § 5 Abs. 5 SGB<br />
V von <strong>der</strong> Mitgliedschaft in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenpflichtversicherung ausgeschlossen.<br />
Somit verbleibt lediglich die Möglichkeit<br />
einer freiwilligen Mitgliedschaft in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Krankenversicherung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Wahl einer privaten Krankenversicherung.<br />
Als Auswahlkriterium für eine hauptberuflich<br />
selbstständige/gewerbliche Tätigkeit<br />
galt bislang grundsätzlich eine Beschäftigung<br />
eines o<strong>der</strong> mehrerer mehr als geringfügig<br />
beschäftigter Arbeitnehmer.<br />
Mit obigem Urteil ist das Bundessozialgericht<br />
von dieser engen Betrachtungsweise<br />
abgerückt. Nunmehr ist eine hauptberufliche<br />
Selbstständigkeit bei einer gleichzeitig<br />
bestehenden Angestelltentätigkeit nur noch<br />
dann anzunehmen, wenn die selbstständige/<br />
gewerbliche Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen<br />
Bedeutung und ihrem zeitlichen Umfang<br />
her betrachtet, die Angestelltentätigkeit<br />
deutlich übersteigt. Dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn<br />
<strong>der</strong> Steuerpflichtige seine Angestelltentätigkeit<br />
an weniger als 20 Stunden pro Woche<br />
ausübt und sein Arbeitsentgelt dafür weniger<br />
als die Hälfte seiner Einnahmen aus Angestelltentätigkeit<br />
und selbstständiger/gewerblicher<br />
Tätigkeit ausmacht. Auf das Vorhandensein<br />
von Mitarbeitern kommt es insofern<br />
nicht mehr grundsätzlich an.<br />
Im Umkehrschluss heißt das gleichzeitig,<br />
dass bei Arbeitnehmern, die aufgrund<br />
von tariflichen, betriebsbedingten o<strong>der</strong> arbeitsrechtlichen<br />
Regelungen vollschichweiter<br />
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Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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Ihre Kfz-Meisterbetriebe und Partner in <strong>Solingen</strong>
12<br />
Überschrift<br />
tig arbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Arbeitszeit <strong>der</strong> regelmäßigen<br />
Wochenarbeitszeit entspricht,<br />
eine nebenher ausgeübte selbstständige/<br />
gewerbliche Tätigkeit nicht als hauptberuflich<br />
angesehen wird. Insofern führt eine solche<br />
Tätigkeit in diesem Fall auch nicht zum<br />
Ausschluss aus <strong>der</strong> Familienversicherung in<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung bzw.<br />
aus <strong>der</strong> Krankenpflichtversicherung.<br />
Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die mehr<br />
als 20 Stunden pro Woche als Angestellter<br />
arbeiten und <strong>der</strong>en monatliches Arbeitsentgelt<br />
mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Einnahmen aus<br />
selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit und<br />
Angestelltentätigkeit entspricht.<br />
Das Vorhandensein von Arbeitnehmern<br />
führt in den beiden letztgenannten Fällen<br />
aber nicht automatisch zum Ausschluss aus<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Arbeitnehmerpflichtversicherung.<br />
Bestehen Zweifel an <strong>der</strong> Eingruppierung<br />
<strong>der</strong> bestreffenden Person, sollte die Krankenkasse<br />
dieser Person mit in die Entscheidung<br />
eingebunden werden.<br />
III) Kurz notiert:<br />
a) Vermietung und Verpachtung<br />
Umbaumaßnahmen bei vermieteten Gebäuden<br />
führen – neben Anbau und Aufstockungsarbeiten<br />
– nach neuester BFH-<br />
Rechtsprechung vom 15.05.2013 auch<br />
dann nicht zu sofort abziehbaren Werbungskosten<br />
bzw. Betriebsausgaben, wenn<br />
sich die nutzbare Fläche des Gebäudes nach<br />
Abschluss <strong>der</strong> Umbaumaßnahme vergrößert<br />
hat. Dies gilt auch dann wenn es sich<br />
lediglich um eine geringe Vergrößerung <strong>der</strong><br />
nutzbaren Fläche handelt.<br />
Als nutzbare Fläche ist hierbei nicht ausschließlich<br />
die reine Wohnfläche anzusehen,<br />
son<strong>der</strong>n jede zum Gebäude gehörende<br />
zusätzlich nutzbare Fläche (z.B. bei Ersetzung<br />
eines Flachdaches durch ein Satteldach)!<br />
Auf die tatsächliche Nutzung dieser<br />
Fläche kommt es nicht an.<br />
b) Investitionsabzugsbetrag<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines<br />
steuermin<strong>der</strong>nden Investitionsabzugsbetrages<br />
i.S.v. § 7g EStG ist, dass die geplante<br />
Investition von demjenigen, dem <strong>der</strong> Investitionsabzugsbetrag<br />
zuzurechnen ist,<br />
auch durchgeführt werden kann und objektiv<br />
möglich ist.<br />
Diese vorgenannten Voraussetzungen<br />
sind nach einem Urteil vom 11.04.2012 des<br />
Nie<strong>der</strong>sächsischen Finanzgerichtes dann<br />
nicht erfüllt, wenn <strong>der</strong> Steuerpflichtige die<br />
geplante Investition aufgrund einer unentgeltlichen<br />
Betriebsübergabe im Rahmen<br />
<strong>der</strong> vorweggenommenen Erbfolge nicht<br />
mehr selbst durchführen kann. In diesem<br />
Fall wäre <strong>der</strong> steuermin<strong>der</strong>nde Investitionsabzugsbetrag<br />
somit zu verwehren.<br />
c) Vorsteuerabzug bei<br />
Photovoltaikanlagen<br />
Auch bei einer Photovoltaikanlage, <strong>der</strong>en<br />
Stromerzeugung insgesamt nicht ausreicht,<br />
den Eigenbedarf des Steuerpflichtigen zu<br />
decken, dem diese Anlage zuzurechnen ist,<br />
kann ein Vorsteuerabzug in Betracht komweiter<br />
nächste Seite »»»<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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Ihre Kfz-Meisterbetriebe und Partner in <strong>Solingen</strong>
14<br />
Überschrift<br />
men, sofern es sich um eine netzgeführte<br />
Photovoltaikanlage handelt. Ob eine eigene<br />
Stromspeichermöglichkeit bei dieser Anlage<br />
besteht ist unerheblich.<br />
Voraussetzung ist nach einem Urteil des<br />
EuGH vom 20.06.2013, dass die Anlage<br />
zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben<br />
wird. Der Begriff <strong>der</strong> Einnahme ist<br />
hier als Gegenleistung für die ausgeübte Tätigkeit<br />
anzusehen. Diese Voraussetzung ist<br />
grundsätzlich erfüllt, sofern <strong>der</strong> erzeugte<br />
Strom nachhaltig gegen Entgelt in das Netz<br />
eingespielt wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />
ist aber nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Insofern ist es für den Vorsteuerabzug auch<br />
nicht bedeutend, ob <strong>der</strong> erzeugte Strom<br />
überhaupt ausreichend ist, den Eigenbedarf<br />
des Anlagenbetreibers zu decken.<br />
d) Kosten für Betriebsunter brechungsversicherung<br />
abziehbar<br />
Nach Urteil des Finanzgerichtes Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
vom 14.2.2013 sind die von einer<br />
GmbH (!) gezahlten Versicherungsprämien<br />
für eine Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />
die das Erkrankungsrisiko des Geschäftsführers<br />
abdecken soll, als steuermin<strong>der</strong>nde<br />
Betriebsausgaben abziehbar.<br />
Für den Inhaber eines Einzelunternehmens<br />
o<strong>der</strong> Mitunternehmer einer Personen-(handels-)gesellschaft<br />
gilt allerdings<br />
weiterhin, dass es sich bei Versicherungsprämien<br />
für Praxisausfallversicherungen<br />
um nicht abzugsfähige Kosten <strong>der</strong> privaten<br />
Lebensführung handelt (BFH Urteil vom<br />
19.05.2009)!<br />
e) Aufzug in Bäckerei<br />
kein Gebäudebestandteil<br />
Nach Urteil des BFH vom 28.02.2013 ist<br />
ein Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck<br />
in <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Backwaren<br />
sowie <strong>der</strong>en notwendigen Zutaten besteht,<br />
nicht als Gebäudebestandteil anzusehen,<br />
obwohl <strong>der</strong> Aufzug fest mit dem Gebäude<br />
verbunden ist.<br />
Vielmehr zählt <strong>der</strong> Aufzug als Betriebsvorrichtung<br />
zu den beweglichen Wirtschaftsgütern,<br />
sodass für diesen die Abschreibungsvoraussetzungen<br />
für bewegliche<br />
Wirtschaftsgüter gelten.<br />
Dass in vorliegendem Fall es sich um einen<br />
Aufzug gehandelt hat, <strong>der</strong> aufgrund seiner<br />
Größe und Tragkraft sowohl für Lasten<br />
bis 1600 kg als auch für die Beför<strong>der</strong>ung<br />
von bis zu 16 Personen zugelassen war,<br />
spielt keine Rolle. Grundsätzlich gilt zwar<br />
ein Aufzug zur Personenbeför<strong>der</strong>ung als<br />
Gebäudebestandteil. In vorliegendem Fall<br />
ist aber davon auszugehen, dass <strong>der</strong> Hauptzweck<br />
<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Backbleche, Zutaten<br />
und Materialien etc. zwischen den<br />
einzelnen Fertigungsetagen in eindeutigem<br />
Vor<strong>der</strong>grund zur reinen Personenbeför<strong>der</strong>ung<br />
steht, sodass eine Behandlung als reiner<br />
Personenaufzug – und somit Gebäudebestandteil<br />
- nicht in Betracht kommt.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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Überschrift<br />
Das oft unterschätzte Risiko:<br />
Berufsunfähigkeit<br />
15<br />
Gerade für Selbständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
eine<br />
<strong>der</strong> wichtigsten Versicherungen überhaupt,<br />
denn es trifft sie beson<strong>der</strong>s<br />
hart, wenn sie von einem auf den an<strong>der</strong>en<br />
Tag ihre Arbeitskraft verlieren.<br />
Krankheit o<strong>der</strong> Unfall können finanziell<br />
schnell in eine Notlage führen, private<br />
Vorsorge ist deshalb unverzichtbar.<br />
Das regelmäßige berufliche Einkommen<br />
ist <strong>der</strong> entscheidende<br />
Baustein für die persönliche<br />
Zukunft und die Versorgung <strong>der</strong> Familie.<br />
Doch was passiert, wenn Sie durch Unfall<br />
o<strong>der</strong> Krankheit berufsunfähig werden und<br />
damit die Grundlage für Ihre Pläne und<br />
Wünsche in Frage gestellt werden? Gerade<br />
als Unternehmer profitiert man von keinen<br />
staatlichen Unterstützungsmodellen, wie<br />
etwa <strong>der</strong> Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente, sollte es<br />
zu einer Berufsunfähigkeit kommen. Selbständige<br />
sind zumeist nicht gesetzlich versichert<br />
und müssen daher entsprechende<br />
private Absicherungen treffen. Die private<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb<br />
nicht fehlen. Wer nicht privat vorsorgt,<br />
riskiert nach einer schweren Krankheit o<strong>der</strong><br />
einem schlimmen Unfall schnell den finanziellen<br />
Ruin.<br />
Gewählt werden kann zwischen einer<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die<br />
meist an eine Renten- o<strong>der</strong> Lebensversicherung<br />
gekoppelt ist, und einer selbständigen<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung. „Entscheidend<br />
bei <strong>der</strong> Wahl des Berufsunfähigkeitsschutzes<br />
sollte aber die Qualität <strong>der</strong> angebotenen<br />
Leistungen sein und nicht in erster<br />
Linie <strong>der</strong> Preis,“ sagt Christian Meyer <strong>der</strong><br />
Stadt-Sparkasse <strong>Solingen</strong>. Die Provinzial<br />
Rheinland bietet mit ihrer „Top-BUZ“ hier<br />
mehrfach ausgezeichneten Schutz. Nach<br />
den guten Testurteilen <strong>der</strong> Analysehäuser<br />
MORGEN & MORGEN und Franke und<br />
Bornberg bestätigte auch Stiftung Warentest<br />
die Qualität <strong>der</strong> Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
des Versicherers. Der Versicherte<br />
erhält nach Abschluss des Vertrages sofortigen<br />
Versicherungsschutz ohne Wartezeit.<br />
Im Leistungsfall zahlt die Versicherung ab<br />
einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % die<br />
vereinbarte Rente.<br />
Noch ein Hinweis: Berufsunfähigkeit ist<br />
keine Frage des Arbeitsplatzes. Die häufigsten<br />
Ursachen für Berufsunfähigkeit<br />
sind zum Beispiel Rücken- o<strong>der</strong> Herz- und<br />
Kreislauferkrankungen. Bei mehr als 35<br />
Prozent aller Betroffe-nen ist sogar eine<br />
psychische Erkrankung die Ursache <strong>der</strong><br />
Berufsunfähigkeit. So wi<strong>der</strong>legt die Statistik<br />
die allgemeine Annahme, dass lediglich<br />
Menschen in körperlich belastenden Berufen<br />
ein hohes Risiko tragen. Im Gegenteil:<br />
Es kann jeden treffen.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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16<br />
Überschrift<br />
Smartphones im Urlaub mit Bedacht nutzen<br />
Mobiles Internet nach wie vor<br />
potenzielle Kostenfalle<br />
Reisende können sich innerhalb <strong>der</strong><br />
Europäischen Union (EU) seit 1. Juli<br />
über gesunkene Mobilfunkpreise freuen.<br />
Doch nach wie vor sollten bei <strong>der</strong><br />
Nutzung des Smartphones im Urlaubsland<br />
einige Regeln beachtet werden,<br />
um nicht doch von einer hohen Rechnung<br />
überrascht zu werden. Darauf<br />
weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg,<br />
hin.<br />
Seit 1. Juli gelten innerhalb <strong>der</strong> EU<br />
neue Preisobergrenzen für die Mobilfunknutzung.<br />
So dürfen Handytelefonate<br />
beispielsweise maximal rund 29<br />
Cent pro Minute kosten, eingehende Anrufe<br />
schlagen nur noch mit bis zu etwas über<br />
acht Cent zu Buche. Auch das mobile Internet<br />
hat sich deutlich verbilligt: Für ein<br />
Datenvolumen von einem Megabyte fallen<br />
jetzt noch bis zu 45 Cent vor Steuern an.<br />
Vorher wurden für die Nutzung 70 Cent fällig.<br />
Doch gerade bei <strong>der</strong> mobilen Internetnutzung<br />
fallen unter Umständen nach wie<br />
vor hohe Kosten an. Denn ein Datenvolumen<br />
von einem Megabyte ist bereits erreicht,<br />
wenn man zum Beispiel eine Minute<br />
übers Internet Musik hört o<strong>der</strong> ein hoch<br />
aufgelöstes Foto verschickt.<br />
Noch datenintensiver und damit teurer<br />
wird’s, wenn man etwa Anwendungen wie<br />
YouTube o<strong>der</strong> Facebook auch im Urlaubsland<br />
regelmäßig nutzt o<strong>der</strong> online spielt. Etliche<br />
Mailprogramme und viele <strong>der</strong> sogenannten<br />
Apps gehen automatisch und unbemerkt<br />
online, um das Mailpostfach abzufragen<br />
o<strong>der</strong> nach Updates zu suchen.<br />
Das sogenannte Datenroaming ist damit<br />
eine potenzielle Kostenfalle. Zu beachten:<br />
Eine Datenflatrate, wie sie in vielen Verträgen<br />
eingeschlossene ist, gilt im Ausland unter<br />
Umständen nicht.<br />
Allerdings müssen die Provi<strong>der</strong> jetzt die<br />
Verbindungen kappen, sobald Kosten von<br />
59,95 Euro aufgelaufen sind. Der Nutzer<br />
kann erst weiter surfen, wenn er dies ausdrücklich<br />
wünscht.<br />
Deutlich billiger wird’s daher, wenn man<br />
im Urlaubsland das Datenroaming ganz abschaltet:<br />
Damit ist sichergestellt, dass sich<br />
das Smartphone im Ausland nicht automatisch<br />
mit dem Internet verbindet. Telefonie<br />
und SMS sind davon nicht betroffen.<br />
Wer am Urlaubsort surfen möchte, sollte<br />
dies nicht über das Mobilfunknetz tun,<br />
son<strong>der</strong>n drahtlose Funknetze nutzen: Viele<br />
Hotels und Cafés bieten kostenlose WLAN-<br />
Hotspots an. Zu beachten ist hier allerdings,<br />
dass sensible Daten wie fürs Bankkonto<br />
o<strong>der</strong> Mailpostfach nicht sicher sind.<br />
Hat man sich vorher noch eine App zum<br />
Telefonieren übers Internet heruntergeladen<br />
wie Skype, kann man zusätzliche Kosten<br />
sparen. Ein Online-Telefonat ist deutlich<br />
billiger als ein Anruf übers Mobilnetz.<br />
Unter Umständen ist es sinnvoll, am Urlaubsort<br />
eine lokale Prepaid-Karte zu erwerben.<br />
Zudem bieten viele deutsche Provi<strong>der</strong><br />
spezielle Auslandstarife für ihre Vertragskunden<br />
an. Ob sich das lohnt, sollte<br />
man im Vorfeld klären.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de
Überschrift<br />
Eine Toilette ist kein Arbeitszimmer<br />
17<br />
Gemäß Urteil des Finanzgerichts<br />
Baden-Württemberg (FG) vom<br />
21.01.2013 (Az. 9 K 2096 / 12) ist<br />
die Benutzung des Gäste-WC in <strong>der</strong> Privatwohnung<br />
eines Betriebsprüfers nicht beruflich<br />
veranlasst. Daher sind die Kosten für die<br />
Renovierung des WC steuerlich nicht absetzbar.<br />
Das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers<br />
ist auch nicht <strong>der</strong> Mittelpunkt<br />
seiner gesamten beruflichen Betätigung. Im<br />
strittigen Fall stand dem Kläger, einem Fachprüfer<br />
für geschlossene Immobilienfonds, in<br />
den Räumen des Finanzamtes ein fester Arbeitsplatz<br />
zur Verfügung. Im Streitjahr 2008<br />
renovierte er seine Privatwohnung (4 Zimmer,<br />
Küche, Bad mit WC und Gäste-WC)<br />
und richtete sich ein häusliches Arbeitszimmer<br />
ein. Mit seiner Klage machte er insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Kosten für die Renovierung seines<br />
Arbeitszimmers und seines Gäste-WC<br />
als Werbungskosten geltend. Nach dem von<br />
ihm geführten Toilettentagebuch nutze er<br />
die Toilette ca. 9 bis 10 mal täglich, davon 8<br />
bis 9 mal beruflich. Es ergebe sich daher eine<br />
berufliche Toilettennutzung von 73,58 Prozent.<br />
Das Finanzgericht wies die Klage ab<br />
und erkannte we<strong>der</strong> die Aufwendungen für<br />
das Arbeitszimmer noch die Aufwendungen<br />
für die Toilette als Werbungskosten an.<br />
Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit ist<br />
nicht das Arbeitszimmer, da er die für einen<br />
Betriebsprüfer prägenden Tätigkeiten außerhalb<br />
des Arbeitszimmers im Außendienst<br />
ausübt. Dies gilt „erst recht“ für die Toilette.<br />
Bei dieser handelt es sich nicht um einen<br />
betriebsstättenähnlichen Raum, son<strong>der</strong>n um<br />
das private Gäste-WC, das <strong>der</strong> Kläger auch<br />
während seiner Dienstzeit nutze. Aufgrund<br />
dieser Nutzung besteht nach Rechtsauffassung<br />
des Gerichts kein beson<strong>der</strong>er beruflicher<br />
Zusammenhang. Anmerkung: Das Urteil<br />
ist inzwischen rechtskräftig.<br />
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Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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18<br />
Überschrift<br />
Soziale Netzwerke<br />
Reisepläne nicht leichtfertig kundtun<br />
Twitter, Facebook und<br />
Co. sind hervorragend<br />
geeignet, Informationen<br />
schnell einem großen Nutzerkreis<br />
zukommen zu lassen.<br />
Doch wer nicht aufpasst, was er<br />
verbreitet, erlebt rasch eine böse<br />
Überraschung, so die SIGNAL<br />
IDUNA Gruppe, Dortmund/<br />
Hamburg.<br />
Zusammen mit zu freizügig<br />
formulierten, oft öffentlich zugänglichen<br />
Online-Profilen lassen<br />
sich aus den getwitterten<br />
und geposteten Kurznachrichten<br />
mehr Informationen ziehen,<br />
als es dem Nutzer lieb sein<br />
kann. Leicht kann beispielsweise<br />
ein harmloser Urlaubsgruß<br />
über Twitter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> auf Facebook<br />
hochgeladene Schnappschuss<br />
vom Mittelmeerstrand<br />
auch ungebetene Leser erreichen.<br />
Gleiches gilt für denjenigen,<br />
<strong>der</strong> gerne seinen aktuellen<br />
Aufenthaltsort twittert – „Bin<br />
auf dem XY-Konzert“ – und damit<br />
auch Einbrechern gleichzeitig<br />
mitteilt: „Bin nicht zuhause“.<br />
„Freundschaften“ sind in den<br />
sozialen Netzwerken schnell geschlossen,<br />
auch mit Unbekannten,<br />
die hier immer wie<strong>der</strong> auf<br />
Opfersuche gehen, etwa für<br />
Einbrüche. Kommt zur unbedachten<br />
Mitteilung ein detailliertes,<br />
öffentliches Nutzerprofil,<br />
lässt sich mit zum Teil wenigen<br />
Klicks die Adresse <strong>der</strong> dann<br />
wohl leerstehenden Wohnung<br />
o<strong>der</strong> des Hauses herausfinden.<br />
Je<strong>der</strong> Nutzer sozialer Medien<br />
sollte also darauf achten, welche<br />
Informationen er wem zugänglich<br />
macht. Dazu gehört es auch,<br />
Adressdaten o<strong>der</strong> Fotos von <strong>der</strong><br />
eigenen Wohnsituation und –<br />
umgebung nicht ins Nutzerprofil<br />
zu übernehmen. Freundschaftsanfragen<br />
sollte man erst<br />
prüfen, bevor man sie bestätigt.<br />
Dies gilt umso mehr, wenn <strong>der</strong><br />
Anfragende nicht persönlich bekannt<br />
ist.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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<strong>Offizielles</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong><br />
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<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong><br />
Heinestraße 5, 42651 <strong>Solingen</strong><br />
Telefon: (02 12) 2 22 14-0<br />
Telefax: (02 12) 2 22 14 18<br />
eMail: info@kh-solingen.de<br />
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Verantwortlich für den Inhalt<br />
KH-Geschäftsführerin Sonja Dominikowski<br />
Erscheinungsweise<br />
Zweimonatlich, beginnend<br />
im Februar eines jeden Jahres.<br />
Bezugspreis<br />
Einzelpreis pro Heft € 4,–<br />
Jahresbezugspreis € 24,–<br />
Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine<br />
Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.<br />
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Genehmigung des Verlages. Mit Namen o<strong>der</strong> Signum<br />
gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung<br />
des Verfassers, nicht unbedingt auch die <strong>der</strong> Redaktion o<strong>der</strong> des<br />
Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos<br />
o<strong>der</strong> Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für<br />
vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht,<br />
sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung<br />
<strong>der</strong> Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung<br />
des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht<br />
gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem<br />
Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung<br />
übernommen werden, insbeson<strong>der</strong>e nicht für Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit <strong>der</strong> Angaben.
20<br />
Überschrift<br />
Die Sicherung des Lebensstandards im Auge behalten<br />
Effektive Zukunftsvorsorge<br />
Der individuelle Lebensstandard<br />
umfasst zwar weit mehr als die rein finanzielle<br />
Komponente, doch letztlich<br />
legt sie den Grundstock, um sich in seinem<br />
Umfeld einzurichten. Sie wird bei<br />
den wohl Allermeisten gespeist durch<br />
das regelmäßige Einkommen. Wer also<br />
effektive Zukunftsvorsorge betreiben<br />
will, kommt nicht umhin, dieses abzusichern.<br />
Wenn es um die Sicherung des<br />
Lebensstandards geht, fällt<br />
<strong>der</strong> Fokus schnell auf die private<br />
Altersvorsorge. Diese ist zwar wichtig,<br />
um finanzielle Einbußen im Ruhestand aufzufangen,<br />
aber eben nur eine Seite <strong>der</strong> Medaille.<br />
Leicht außer Acht gelassen wird, dass<br />
auch die Arbeitskraft einer Absicherung bedarf,<br />
denn immerhin bildet sie die Basis für<br />
das Einkommen. Und zu guter Letzt sollte<br />
man sich nicht zu schade sein für einen<br />
Blick über den eigenen Tellerrand: Was passiert<br />
beispielsweise mit <strong>der</strong> Familie, wenn<br />
ein Verdiener stirbt?<br />
„Je<strong>der</strong> fünfte Arbeitnehmer muss seinen<br />
Job aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig<br />
an den Nagel hängen mit den entsprechenden<br />
finanziellen Einbußen“, erinnert Frank<br />
Balla, Bezirksdirektor <strong>der</strong> SIGNAL IDU-<br />
NA in <strong>Solingen</strong>. Zumal eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente<br />
nur noch denjenigen<br />
zusteht, die vor dem 1. Januar 1961 geboren<br />
sind. Alle an<strong>der</strong>en sind auf die zweistufige<br />
Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente angewiesen,<br />
die in voller Höhe nur denjenigen zusteht,<br />
die täglich weniger als drei Stunden arbeiten<br />
können. Hier bietet die SIGNAL IDU-<br />
NA mit FlexiJob beispielsweise eine kombinierte<br />
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
an, die an die unterschiedlichen<br />
Lebensphasen angepasst werden kann.<br />
Wer als Arbeitnehmer aufgrund einer<br />
Erkrankung vorübergehend arbeitsunfähig<br />
wird, dem zahlt sein Arbeitgeber ab<br />
Beginn sein Gehalt für 42 Tage weiter. Danach<br />
springt bei gesetzlich Versicherten<br />
die Krankenkasse ein: Sie zahlt für weitere<br />
78 Wochen ein Krankengeld, das allerdings<br />
nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu<br />
sichern. Privat Krankenversicherte müssen<br />
eine private Krankentagegeldversicherung<br />
abschließen, die mit Ablauf <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung<br />
greift. Selbstständige sind zumeist<br />
vom ersten Tag an auf private Vorsorge angewiesen.<br />
Hier greift das EinkommensSicherung-<br />
Programm (ESP) <strong>der</strong> SIGNAL IDUNA für<br />
Selbstständige und Arbeitnehmer. Das ESP<br />
sieht zum Beispiel für Selbstständige Leistungen<br />
bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit<br />
vor, wenn <strong>der</strong> Versicherte vorher sechs Wochen<br />
lang vollständig arbeitsunfähig war.<br />
Kann also beispielsweise ein selbstständiger<br />
Handwerksmeister nach sechs Wochen<br />
zumindest wie<strong>der</strong> Aufsicht führen, so erhält<br />
er maximal 28 Tage lang die Hälfte des versicherten<br />
Tagegeldes.<br />
Keine Frage des Alters ist es auch, durch<br />
Krankheit o<strong>der</strong> Unfall zum Pflegefall zu<br />
werden. So sind hierzulande rund 400.000<br />
unter 60-Jährige pflegebedürftig; knapp<br />
die Hälfte von ihnen ist sogar noch keine<br />
40. Selbst wenn <strong>der</strong> Hauptverdiener nicht<br />
selbst betroffen ist, muss dieser unter Umständen<br />
seine Arbeitszeit reduzieren o<strong>der</strong><br />
seinen Job ganz aufgeben, sofern er die Pflege<br />
zumindest teilweise zuhause übernimmt.<br />
Die Meinungen, was „Lebensstandard“<br />
überhaupt ist, gehen wahrscheinlich mehr<br />
o<strong>der</strong> weniger leicht auseinan<strong>der</strong>. Doch Einigkeit<br />
sollte darüber herrschen, was den<br />
eigenen Lebensstandard potenziell gefährden<br />
kann: Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit<br />
und Tod des Hauptverdieners. Balla:<br />
„Wir halten nicht nur eine Vielzahl passen<strong>der</strong><br />
Bausteine gegen diese Hauptrisiken<br />
parat, son<strong>der</strong>n bieten auch eine umfassende,<br />
ganzheitliche Beratung an. Damit findet<br />
sich für jede Lebenssituation eine individuelle<br />
Lösung.“<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de
Überschrift<br />
21<br />
Ist exzessives Rauchen<br />
in <strong>der</strong> Mietwohnung erlaubt?<br />
Starke Raucher beschädigen die<br />
Wohnung und häufig gibt es Streit mit<br />
den Mietern. Zum Thema „Rauchen in<br />
Mietwohnungen“ hat <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />
ein Grundsatzurteil gefällt<br />
(BGH, Urteil vom 05. März 2008, AZ: XIII<br />
ZR 37/07).<br />
Die Parteien stritten darüber, was<br />
ein vertragsgemäßer Gebrauch einer<br />
gemieteten Wohnung ist. Der<br />
Vermieter war <strong>der</strong> Auffassung, dass ein „exzessives“<br />
Rauchen des Mieters gerade keinen<br />
vertragsgemäßen Gebrauch mehr darstellt.<br />
In dem zu entscheidenden Fall waren<br />
die Kläger von August 2002 bis Juli 2004<br />
Mieter einer Wohnung des Beklagten Vermieters.<br />
Nach dieser nur kurzen Mietzeit<br />
entstand ein erheblicher Renovierungsbedarf.<br />
Mit <strong>der</strong> Klage verlangten die Mieter die<br />
Rückzahlung ihrer geleisteten Kaution. Diese<br />
wollte <strong>der</strong> Vermieter nicht zahlen, weil die<br />
Aufrechnung mit einem von ihm geltend gemachten<br />
Schadensersatzanspruch erklärt<br />
hatte. Er behauptete, die Mieter hätten in <strong>der</strong><br />
Wohnung stark geraucht. Der Zigarettengeruch<br />
habe sich in die Tapete „eingefressen“<br />
und eine Neutapezierung erfor<strong>der</strong>lich gemacht.<br />
Die Vorinstanzen haben zunächst<br />
einen Schadensersatzanspruch des Vermieters<br />
verneint. Nun stand <strong>der</strong> BGH vor <strong>der</strong><br />
schwierigen Abgrenzung, was normales und<br />
was exzessives Rauchen ist.<br />
In seinem Urteil zog das Gericht eine klare<br />
Grenze, die allerdings zu Lasten des Vermieters<br />
ging. Es wird nur dann eine Schadensersatzpflicht<br />
des Vermieters begründet,<br />
wenn durch das Rauchen Verschlechterungen<br />
an <strong>der</strong> Wohnung eintreten, die<br />
<strong>der</strong> Vermieter durch Schönheitsreparaturen<br />
nicht mehr beseitigen kann.<br />
Erst, wenn über Schönheitsreparaturen<br />
hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind, liegt jetzt keine vertragsgemäße<br />
Nutzung mehr vor. Und diese Grenze<br />
war in dem entschiedenen Fall noch nicht<br />
überschritten.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de
22<br />
Überschrift<br />
Mehr Vorsorge für Familien · Kritik am Kassen-Finanzausgleich<br />
IKK classic: Gute Halbjahresbilanz<br />
und neue Leistungen<br />
Die IKK classic hat das erste Halbjahr<br />
2013 mit einem Plus von 126 Millionen<br />
Euro abgeschlossen. Einnahmen<br />
von 4.420,7 Millionen Euro standen bei<br />
Deutschlands größter Handwerkerkrankenkasse<br />
Ausgaben von 4.294,7<br />
Millionen Euro gegenüber.<br />
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />
verzeichnet das Unternehmen in den<br />
ersten sechs Monaten des Jahres einen<br />
Anstieg <strong>der</strong> Leistungsausgaben um 6,3 Prozent<br />
auf mehr als vier Milliarden Euro. Dazu<br />
trugen Mehraufwendungen für Ärzte (+7,6<br />
Prozent), für Arzneimittel (+6,6 Prozent)<br />
und für Krankengeld (+9,6 Prozent) bei.<br />
Größter Ausgabensektor blieben die Krankenhäuser<br />
mit rund 1,476 Milliarden Euro.<br />
Die Verwaltungskosten <strong>der</strong> IKK classic stiegen<br />
um vier Prozent.<br />
Extra-Leistungen erweitert<br />
Bei seiner Sitzung in Köln beschloss <strong>der</strong><br />
Verwaltungsrat einen deutlichen Ausbau<br />
<strong>der</strong> Kassenleistungen. Für Gesundheitskurse<br />
und Extras wie Osteopathie o<strong>der</strong> homöopathische<br />
Arzneien sollen jedem Versicherten<br />
statt bisher 200 Euro künftig insgesamt<br />
300 Euro zur Verfügung stehen. Für Präventionskurse<br />
erhalten die Kunden in Zukunft<br />
einen Zuschuss von jeweils bis zu 90 Euro<br />
(bisher 75 Euro), zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen<br />
in <strong>der</strong> Schwangerschaft werden<br />
mit weiteren 100 Euro im Jahr geför<strong>der</strong>t.<br />
Ebenso beschlossen wurde eine erweiterte<br />
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung<br />
und die Rufbereitschaft von Hebammen.<br />
Auch das umfangreiche Bonussystem<br />
<strong>der</strong> IKK classic umfasst nach dem Willen<br />
des Verwaltungsrats künftig noch mehr<br />
Maßnahmen. Alle Leistungserweiterungen<br />
treten am 1. Januar 2014 in Kraft.<br />
„Die neuen Mehrleistungen bekräftigen<br />
unseren Anspruch als Familienkasse durch<br />
Angebote mit nachweislichem Nutzen“, erläutert<br />
Matthias Triemer, Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />
Verwaltungsrates. „Vorsorge und Prävention<br />
sind die zentralen Bausteine dieser Strategie.“<br />
Reformbedarf beim RSA:<br />
Fehlanreize gefährden Prävention<br />
Entschieden tritt die IKK classic für eine<br />
Entbürokratisierung des Krankenkassen-<br />
Finanzausgleichs (Morbi-RSA) ein. Laut<br />
Matthias Triemer ist das <strong>der</strong>zeitige System<br />
überkompliziert, undurchsichtig und setze<br />
falsche Anreize. Statt Anstrengungen<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen für mehr Prävention<br />
zu för<strong>der</strong>n, bewirke <strong>der</strong> gegenwärtige RSA<br />
das Gegenteil: „Nicht die Vermeidung von<br />
Krankheiten, son<strong>der</strong>n ihr kostengünstiges<br />
Management führt heute zu maximalen Zuweisungen“,<br />
so Triemer.<br />
Seit Einführung des RSA seien wegen<br />
dieser Fehlanreize die GKVAusgaben für<br />
Primärprävention stetig gesunken. „Mit<br />
Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung<br />
<strong>der</strong> Prävention ist ein solcher Negativtrend<br />
nicht hinnehmbar“, erklärt <strong>der</strong><br />
Verwaltungsratschef. Mit Nachdruck unterstützt<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsrat die vom IKK e.V.<br />
entwickelten Reformvorschläge für eine<br />
Rückführung des Morbi-RSA auf ein notwendiges<br />
Maß. Danach würden z. B. Volkskrankheiten,<br />
die durch Prävention vermeidbar<br />
sind, im Finanzausgleich deutlich weniger<br />
berücksichtigt. Zugleich sei <strong>der</strong> RSA<br />
künftig durch geeignete Maßnahmen manipulationssicherer<br />
zu gestalten.<br />
125 Jahre<br />
Betriebsjubiläum<br />
» Firma Robert Müllenschlä<strong>der</strong> GmbH<br />
Straßen- und Tiefbau<br />
Arbeitnehmerjubiläuen<br />
25 Jahre<br />
» Susanne Franzen<br />
Robert Müllenschlä<strong>der</strong> GmbH, <strong>Solingen</strong><br />
» Ingo Jacobi<br />
Autohaus Nouvertné am Schlagbaum GmbH & Co. KG<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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24<br />
Überschrift<br />
Alle Jahre wie<strong>der</strong>... Weihnachtsgeld<br />
Das Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung,<br />
die <strong>der</strong> Arbeitgeber aus Anlass<br />
des Weihnachtsfestes bzw. Ablauf des<br />
Kalen<strong>der</strong>jahres erbringt. Über den Wortsinn<br />
hinaus werden mit „Weihnachtsgeld“<br />
auch (anteilige) 13. Monatsgehälter,<br />
Son<strong>der</strong>zuwendungen und<br />
Jahresson<strong>der</strong>zahlungen bezeichnet.<br />
Anspruchsvoraussetzungen: Ein Anspruch<br />
des Arbeitnehmers auf Auszahlung<br />
des Weihnachtsgeldes kann sich aus einem<br />
Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung,<br />
dem Arbeitsvertrag o<strong>der</strong> aus betrieblicher<br />
Übung ergeben.<br />
Tarifvertrag: In fast allen Gewerken existieren<br />
tarifvertragliche Regelungen zum<br />
Weihnachtsgeld. Ein Anspruch des Arbeitnehmers<br />
auf das tarifvertragliche Weihnachtsgeld<br />
besteht unmittelbar bei Tarifbindung<br />
o<strong>der</strong> Allgemeinverbindlicherklärung<br />
des Tarifvertrages.<br />
Tarifbindung: Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht entsteht eine Tarifbindung nicht bereits<br />
mit <strong>der</strong> Mitgliedschaft in einer Innung. Vielmehr müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
Rechte aus dem Tarifvertrag herleiten können. Zur Innungsmitgliedschaft muss also<br />
hinzukommen, dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer Mitglied <strong>der</strong> tarifschließenden Gewerkschaft ist.<br />
Allgemeinverbindlicherklärung: Die Tarifbindung kann bei nichtgebundenen Arbeitsvertragsparteien<br />
dadurch hergestellt werden, dass <strong>der</strong> Tarifvertrag durch den Bundesminister<br />
für Arbeit o<strong>der</strong> die entsprechenden obersten Landesbehörden für allgemeinverbindlich<br />
erklärt wird. Dann gilt <strong>der</strong> Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
des Gewerks unmittelbar und zwingend. Zurzeit existiert im Bäckerhandwerk sowie im<br />
Dachdeckerhandwerk eine allgemeinverbindliche Regelung zum Weihnachtsgeld.<br />
Bei bestehen<strong>der</strong> Tarifbindung o<strong>der</strong> Allgemeinverbindlichkeit<br />
des Tarifvertrages<br />
ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den<br />
tariflichen Anspruch unwirksam.<br />
Betriebsvereinbarung: Durch Betriebsvereinbarung<br />
können Arbeitgeber und Betriebsrat<br />
tarifvertragliche Regelungen auf<br />
alle Arbeitnehmer ausweiten.<br />
Arbeitsvertrag: Tarifverträge können<br />
auch durch den Einzelarbeitsvertrag einbezogen<br />
werden.<br />
Betriebliche Übung: Ein Anspruch des<br />
Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld kann<br />
durch gleichartige und wie<strong>der</strong>holte Zahlungen<br />
entstehen. Zahlt <strong>der</strong> Arbeitgeber über<br />
einen Zeitraum von mindestens drei Jahren<br />
ein Weihnachtsgeld gleichförmig in bestimmter<br />
Höhe o<strong>der</strong> nach einem bestimmten<br />
Schema (z. B. in Anlehnung an den Tarifvertrag),<br />
kann <strong>der</strong> Arbeitnehmer annehmen,<br />
dass das Weihnachtsgeld auch künftig<br />
auf Dauer gewährt werden soll.<br />
Beachte: Die betriebliche Übung entsteht<br />
nicht, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber die Bindungswirkung<br />
im Arbeitsvertrag folgen<strong>der</strong>maßen<br />
ausdrücklich ausschließt:<br />
Vom Arbeitgeber gezahlte Gratifikationen/Son<strong>der</strong>vergütungen<br />
gelten nur als freiwillige<br />
Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie<br />
wie<strong>der</strong>holt und ohne ausdrücklichen Hinweis<br />
auf die Freiwilligkeit erfolgen, und begründen<br />
keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft.<br />
Einmal aus einer betrieblichen Übung entstandene<br />
Ansprüche können nur noch durch<br />
eine einvernehmliche Vertragsän<strong>der</strong>ung beseitigt<br />
werden. D.h. durch eine gegenläufige betriebliche<br />
Übung (sog. negative betriebliche Übung)<br />
wie z. B. die dreimalige Nichtzahlung eines<br />
Weihnachtsgeldes kann eine in Gang gesetzte<br />
betriebliche Übung nicht mehr beseitigt werden!<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de
Ihre Tischler-Fachbetriebe<br />
und Partner
26<br />
Überschrift<br />
In diesem Jahr fand zum dritten Mal<br />
<strong>der</strong> Tag des Handwerks statt. Unter<br />
dem Motto „365 Tage für Sie. 1 Tag für<br />
uns.“ machte das Handwerk bundesweit mit<br />
zahlreichen Aktionen auf sich aufmerksam.<br />
Aktiv dabei war auch die Solinger Bäcker-<br />
Innung, die wie in den vergangenen Jahren<br />
die „Hand des Handwerks“, eine süße Spezialität<br />
aus Hefe-Quarkteig, für ihre Kunden<br />
am 21.9.2013 im Angebot hatte..<br />
Tag des Handwerks<br />
Wie im vergangenen Jahr nutzte Friseurmeisterin Ursula<br />
Kuhles den Tag des Handwerks dazu, ihren Kunden ein kleines<br />
Präsent zu überreichen. Für jeden Kunden am 21.9.2013 gab<br />
es eine von <strong>der</strong> Bäcker-Innung <strong>Solingen</strong> frisch gebackene<br />
Hand des Handwerks. Diese süße Spezialität, die es nur<br />
zum Tag des Handwerks und nur in <strong>Solingen</strong> gibt, ist bei<br />
den Solinger Bürgern so beliebt, dass sie bereits am frühen<br />
Vormittag in den Solinger Bäckerfilialen ausverkauft war.<br />
Petra Puledda, Mitarbeiterin <strong>der</strong> Fa. Stöcker, präsentiert die Hände des Handwerks.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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Rund um‘s Handwerk
28<br />
Überschrift<br />
Handwerk wie<strong>der</strong> aktiv<br />
bei Forum:Beruf<br />
FORUM:BERUF fand als Berufsinformationsmesse<br />
zum sechsten Mal im<br />
Solinger Theater- Konzerthaus statt.<br />
Nach dem Eröffnungsabend für<br />
die Aussteller am 30.9.2013<br />
strömten am 1.10.2013 ab 9.00<br />
Uhr morgens die Schülerinnen und Schülern<br />
<strong>der</strong> 9. und 10. Klassen sowie <strong>der</strong> Oberstufen<br />
weiterführen<strong>der</strong> Schulen in das Theater-und<br />
Konzerthaus.<br />
Sie konnten sich über die Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Berufsbildung informieren, um so<br />
für einen erleichterten Einstieg ins Berufsleben<br />
zu sorgen. Auch das Solinger Handwerk<br />
war wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> sog. Handwerkerinsel<br />
im Konzertsaal und einem Gemeinschaftsstand<br />
mit dem Technischen Berufskolleg<br />
<strong>Solingen</strong> im unteren Theaterfoyer<br />
vertreten. Die Jugendlichen konnten sich<br />
über die zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten<br />
in den verschiedensten Handwerksberufen<br />
informieren.<br />
Im Einzelnen<br />
waren mit<br />
dabei die...<br />
... Dachdecker-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />
...die Elektro-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />
... die Kfz-Innung <strong>Solingen</strong> , ...<br />
... die Maler- und Lackierer-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />
...die SHK-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />
...die Tischler-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />
...und die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong>.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
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Ihre Partner „rund um den Bau“
30<br />
Überschrift<br />
Gesundheit vor Ort testen lassen: kostenlos und unbürokratisch mit <strong>der</strong> IKK classic<br />
Gesunde Mitarbeiter – starker Betrieb<br />
Arbeitgeber, die sich für die Gesundheit<br />
ihrer Mitarbeiter engagieren, können<br />
bei ihren Mitarbeitern punkten: 80<br />
Prozent aller Angestellten wünschen<br />
sich einen solchen Chef.<br />
Im täglichen Arbeitsstress ist es leichter<br />
gesagt, als getan hier passende Maßnahmen<br />
zu entwickeln. Hier hilft die<br />
IKK classic mit ihrem umfangreichen Angebot<br />
unterschiedlicher Gesundheitstests.<br />
Die Tests können direkt vor Ort im Betrieb<br />
durchgeführt werden und helfen, die Gesundheit<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiter zu bewahren und<br />
zu verbessern.<br />
Folgende Tests bietet<br />
die IKK classic an:<br />
» Herz-Kreislauf-Check<br />
Blutdruck, Blutfettwerte und Körpergewicht<br />
sind wichtige Parameter für Herz und<br />
Kreislauf. Mit verschiedenen Methoden<br />
werden die Werte <strong>der</strong> Mitarbeiter ermittelt.<br />
Im Anschluss erhalten sie eine Beratung,<br />
wie sie langfristig ihr Herz-Kreislauf-System<br />
fit halten können.<br />
» Rücken-Check<br />
Beson<strong>der</strong>s häufig klagen Mitarbeiter über<br />
Rückenschmerzen und fallen deshalb im<br />
Betrieb aus. Egal, ob sie körperlich schwer<br />
arbeiten, lange stehen, viel im Auto o<strong>der</strong> am<br />
Schreibtisch sitzen – <strong>der</strong> Rücken spürt es.<br />
Beim Rückencheck erfahren die Teilnehmer<br />
mehr über den Zustand ihrer Wirbelsäule<br />
und erhalten Tipps für rückengerechtes<br />
Verhalten in Beruf und Freizeit.<br />
» Stress-Check<br />
Ein gesundes Gleichgewicht zwischen Belastung<br />
und Erholung zu halten, ist bei starker<br />
beruflicher Anfor<strong>der</strong>ung häufig schwierig.<br />
Mit einem speziellen Stress-Check wird<br />
deshalb <strong>der</strong> Stress-Status <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
getestet und individuelle Ausgleichsmöglichkeiten<br />
aufgezeigt.<br />
Bereits die Konfrontation mit den Ergebnissen<br />
dieser Tests können zu ersten<br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeits- und Lebensweise<br />
beitragen. Um diese positiven ersten<br />
Schritte zu unterstützen und zu vertiefen,<br />
bietet die IKK classic ergänzend verschiedene<br />
Vorträge, Workshops und Seminare<br />
rund um die Gesundheit im Arbeitsalltag<br />
an. Arbeitgeber und Mitarbeiter erhalten<br />
kompakt in ein bis zwei Stunden praxisnahe<br />
Informationen zur Suchtprävention, zur<br />
Verpflegung während des Arbeitstages o<strong>der</strong><br />
zum Umgang mit körperlichen und psychischen<br />
Belastungen.<br />
Für Betriebe, die ihre Mitarbeiter auf das<br />
Thema Gesundheit aufmerksam machen<br />
möchten, entwickelt die IKK classic – entsprechend<br />
dem Bedarf des Betriebs –kostenfrei<br />
auch spezielle eigene Gesundheitstage.<br />
Bei Interesse informiert die IKK classic<br />
gerne persönlich über ihre Angebote. Ansprechpartnerin<br />
ist Frau Ailyn Westkämper-Ziegan,<br />
die Sie mobil (0151 12216518)<br />
o<strong>der</strong> per E-Mail kontaktieren können (ailyn.westkaemper-ziegan@ikk-classic.de).<br />
Unternehmerfrauen im Handwerk<br />
Zeit für Gemeinsamkeit<br />
und persönlichen Austausch<br />
Unter diesem Motto standen die Angebote<br />
<strong>der</strong> Unternehmerfrauen in den<br />
Monaten August und September beim<br />
„Sommercafé“ und beson<strong>der</strong>s beim<br />
Übernachtungswochenende.<br />
Man muss nicht weit fahren, um<br />
sich etwas Auszeit zu gönnen<br />
und mit Gleichgesinnten vielleicht<br />
zu ganz neuen Einsichten zu gelangen.<br />
Die Teilnehmerinnen waren hochmotiviert<br />
in die Nachbarstadt Wuppertal gereist,<br />
um zu erfahren, wie man „verborgene<br />
Energien entdecken und wecken“ kann. Begeistert<br />
vom Ambiente und Angebot eines<br />
frisch renovierten Tagungshauses, ist <strong>der</strong><br />
nächste Seminaraufenthalt für 2014 bereits<br />
„in trockenen Tüchern“.<br />
Auch die weitere Gestaltung des Jahresprogrammes<br />
2014 ist in vollem Gange.<br />
Das Vorstandsteam freut sich je<strong>der</strong>zeit über<br />
weitere Wünsche und Anregungen! Damit<br />
das bewährte Konzept „Weiterbildung ganz<br />
nach den Bedürfnissen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>“ lebendig<br />
bleibt.<br />
Über das Oktober-Seminar „Nie wie<strong>der</strong><br />
sprachlos – auf unfaire Einwände selbstsicher<br />
reagieren“ werden wir in <strong>der</strong> nächsten<br />
Ausgabe berichten.<br />
Bitte vormerken: Jahresabschluss am<br />
5. Dezember (Beginn gegen 18 Uhr) mit<br />
einem „Frauenfilm“ <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Art<br />
und dazu passendem Büffet.<br />
Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />
www.kh-solingen.de
Ihre SHK-Meisterbetriebe<br />
und Partner in <strong>Solingen</strong><br />
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