08.11.2013 Aufrufe

Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Solingen

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Offizielles</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong><br />

4 € · G 14540


Editorial<br />

3<br />

Hofgarten – die letzte Chance zur<br />

Attraktivierung <strong>der</strong> Solinger Innenstadt?<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Solinger Innenstadt<br />

ist nicht gerade von rosigen Zeiten<br />

geprägt. Nachdem die Innenstadt<br />

in <strong>der</strong> Nachkriegszeit ein attraktiver<br />

Einkaufsstandort mit vielen kleinen Inhabergeführten<br />

Geschäfte war, eroberten<br />

immer mehr Kettenläden die Straßen<br />

<strong>der</strong> Innenstadt.<br />

Dies ist zum einen <strong>der</strong> Zug <strong>der</strong><br />

Zeit, zum an<strong>der</strong>en aber auch das<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Überlegungen von<br />

Immobilieneigentümer zur Gewinnoptimierung,<br />

wenn sie ihre eigenen Geschäfte<br />

aufgegeben hatten und hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Weitervermietung kein Risiko eingehen<br />

wollten. Große Handelsketten versprachen<br />

da gegenüber Kleinunternehmern die größere<br />

Sicherheit.<br />

Zunächst war die untere Hauptstraße<br />

von dieser Entwicklung betroffen.<br />

Das mit großem Aufwand und mit vielen<br />

Vorschusslorbeeren geplante und schließlich<br />

errichtete „Bachtorcenter“ sollte die<br />

Untere Hauptstraße wie<strong>der</strong> an den Rest <strong>der</strong><br />

Stadt anbinden. Ständige Planungsän<strong>der</strong>ungen<br />

während <strong>der</strong> Bauphase verwässerten<br />

das Konzept und am Ende stand dann<br />

das, was wir heute sehen: Im Wesentlichen<br />

leere Läden und sicher kein Ort, <strong>der</strong> dazu<br />

einlädt, sich dort aufzuhalten.<br />

Dann kamen die „Clemens-Galerien“<br />

am Mühlenhof. Auch hier war von großen<br />

Plänen, von exklusivem Einzelhandel, von<br />

einer bedeutenden Ausstrahlung auf das<br />

Solinger Umfeld und von entsprechenden<br />

Käuferströhmen, von denen die ganze Stadt<br />

profitieren werde, die Rede.<br />

Das Ergebnis ist nach nunmehr 20 Jahren<br />

zu besichtigen: Kettenläden, Leerstände<br />

und die Abwesenheit eines attraktiven und<br />

vor allem dauerhaften Ankermieters.<br />

Und jetzt heißt das jüngste Projekt „Hofgarten“.<br />

Schon bei <strong>der</strong> Errichtung wurde<br />

deutlich, wie viel die Investoren von <strong>Solingen</strong><br />

halten: Am Bau waren Handwerker aus<br />

aller Herren Län<strong>der</strong> beteiligt, Solinger Betriebe<br />

waren jedoch nicht zu finden. Und<br />

dies, obwohl die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> die<br />

Investoren schon früh auf die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Solinger Handwerker hingewiesen<br />

hat.<br />

Auch die in den Zeitungen in regelmäßigen<br />

Abständen gefeierten Vermietungserfolge<br />

stimmen nachdenklich. Kettenläden,<br />

wie „ Saturn“, „Thalia“, „Douglas“ und<br />

„H&M“ belegen große Flächen und verlassen<br />

– auf kurz o<strong>der</strong> lang – ihre bisherigen<br />

Standorte in <strong>der</strong> Innenstadt, ohne dass dort<br />

Ersatz in Sicht ist.<br />

Solinger Händler findet man nicht. Die<br />

Mietfor<strong>der</strong>ungen sind dem Vernehmen<br />

nach so hoch und die Vorgaben hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Öffnungszeiten und <strong>der</strong> Gemeinschaftsumlagen<br />

so umfangreich, dass sich<br />

das für ortsansässige Händler nicht rechnet.<br />

Der auch hier von den Investoren versprochene<br />

exklusive Einzelhandel ist jedenfalls<br />

auf den Vermietungslisten nicht zu finden.<br />

Wie mit diesem Besatz Kunden aus <strong>Solingen</strong><br />

und dem Umfeld, die bisher nach Köln<br />

o<strong>der</strong> Düsseldorf gefahren sind, in das neue<br />

Center gelockt werden sollen, ist nicht zu erkennen.<br />

Zu befürchten ist dagegen, dass die<br />

Innenstadt <strong>Solingen</strong>s mit zusätzlichen Leerständen<br />

zu kämpfen haben und damit noch<br />

weiter an Attraktivität verlieren wird.<br />

Fazit: Die Erfahrungen mit den genannten<br />

vorangegangenen Projekten in unserer<br />

Stadt und beispielsweise auch mit dem Allee-<br />

Center in Remscheid zeigen, dass <strong>der</strong> Hofgarten<br />

in <strong>der</strong> Anfangsphase vielleicht neue<br />

Kunden anzieht, auf mittel- und langfristige<br />

Sicht aber für den Gesamtstandort <strong>Solingen</strong><br />

nicht hilfreich sein wird.<br />

Der Hofgarten selbst mag weiterleben,<br />

aber darum herum wird sich wohl nichts<br />

bessern. Jedenfalls so lange nicht, bis das<br />

nächste Center in <strong>der</strong> Solinger Innenstadt<br />

geplant und errichtet wird, das sich dann<br />

vielleicht als nachhaltiger Kundenmagnet<br />

mit langfristiger Perspektive präsentiert.<br />

Helfen könnte eine Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />

verschiedenen Center in <strong>der</strong> Stadt etwa <strong>der</strong>art,<br />

dass man die Sortimente so abstimmt<br />

und verteilt, dass alle Standorte gleichermaßen<br />

attraktiv für die Kunden sind. Aber dies<br />

ist lei<strong>der</strong> nicht zu erkennen.<br />

Kai Buschhaus<br />

Kreishandwerksmeister<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre Elektro-Meisterbetriebe<br />

und Partner in <strong>Solingen</strong>


…<br />

…<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

5<br />

7<br />

…<br />

20<br />

12<br />

EDITORIAL<br />

Arbeitsrechtsberatung durch die<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong>: Immer<br />

schon zukunftsorientiert! . . . . . . . . . . . . . . .3<br />

HANDWERK AKTUELL<br />

Ohne Galvanotechnik läuft nichts . . . . . . .7<br />

IGOS feiert Jubiläum. . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />

BRANCHEN-SPECIAL<br />

Impressionen vom Elektro-<br />

Mobilitätstag im Südpark . . . . . . . . . . . . .10<br />

RECHT & SERVICE<br />

Das ArbeitgeberTeam des kommunalen<br />

Jobcenters <strong>Solingen</strong> stellt sich vor . . . . .16<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de<br />

RECHT & SERVICE<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

eine Perspektive bieten . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

„Meisterpolice compact“:<br />

Günstiger Rundumschutz für<br />

Handwerksbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . .19<br />

Wettbewerbsrecht:<br />

Die Direktansprache von Kunden . . . . .20<br />

AUS KH UND INNUNGEN<br />

Tag des Ausbildungsplatzes . . . . . . . . . . .22<br />

Friseure spendeten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22<br />

Unternehmerfrauen<br />

feierten Jubiläum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23<br />

Erfolgreiches Jubiläumsprojekt<br />

<strong>der</strong> Unternehmerfrauen . . . . . . . . . . . . . .24<br />

AUS KH UND INNUNGEN<br />

Dachdeckerarbeiten im Coppelpark . . .28<br />

Robert Müllenschlä<strong>der</strong> GmbH: Ehrung<br />

zum 125-jährigen Betriebsjubiläum. . . .30<br />

Silberner Meisterbrief<br />

für Joachim Forst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />

Silberner Meisterbrief<br />

für Joachim Broch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />

Silberner Meisterbrief<br />

für Klaus Peters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34<br />

TITELBILD<br />

Der „Vielfalts-<br />

Lebensbaum“,<br />

gesehen im<br />

Coppel-Park,<br />

gehört zu einem<br />

Projekt <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-<br />

Mitmachwerkstatt<br />

„Mal mit Matz“,<br />

das das Thema<br />

‚Toleranz und<br />

Vielfalt’ wie<strong>der</strong>gibt.


Ihre Galvaniseur-Innungsbetriebe und Partner in <strong>Solingen</strong>


Handwerk Aktuell<br />

7<br />

Für die SEPA-Umstellung<br />

ist jetzt höchste Eisenbahn<br />

Die klassische Lastschrift wird zum<br />

1. Februar kommenden Jahres in<br />

Deutschland abgeschafft. Das bedeutet<br />

nicht nur eine Umstellung für Vermieter,<br />

Vereine o<strong>der</strong> Privatpersonen,<br />

son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch für Unternehmen,<br />

so auch für Handwerksbetriebe.<br />

Denn ab dem 1. Februar 2014<br />

wird in Europa <strong>der</strong> einheitliche<br />

Zahlungsverkehr SEPA eingeführt.<br />

Die vier Buchstaben stehen für Single<br />

Euro Payments Area. „Wer sich jetzt<br />

noch nicht mit <strong>der</strong> Umstellung beschäftigt<br />

hat, <strong>der</strong> sollte nun sofort tätig werden“, rät<br />

Bettina Schilske von <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse<br />

<strong>Solingen</strong>.<br />

Denn Eile ist mit Blick auf den 1. Februar<br />

2014 geboten. Vor allem für Firmen, die<br />

mit Lastschrifteinzug arbeiten, sie haben<br />

die meisten Umstellungen zu erledigen. „Sie<br />

müssen zunächst bei <strong>der</strong> Bundesbank eine<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen“,<br />

erklärt Schilske. Danach muss sich <strong>der</strong><br />

Betrieb mit <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse o<strong>der</strong> einem<br />

an<strong>der</strong>en Kreditinstitut, mit dem das Handwerksunternehmen<br />

zusammenarbeitet, in<br />

Verbindung setzen, „um eine neue Vereinbarung<br />

zum Lastschrifteneinzug zu vereinbaren“,<br />

so Schilske.<br />

Auch wenn das Lastschriftenverfahren<br />

in einem Betrieb keine Rolle spielt, ist<br />

es unerlässlich, sich mit SEPA zu beschäftigen.<br />

„Wenn die bisherigen Buchungen,<br />

beispielsweise Überweisungen, nicht sepafähig<br />

sind, können sie nicht gebucht werden“,<br />

sagt Schilske mit Blick auf die Auszahlung<br />

von Löhnen o<strong>der</strong> die Begleichung<br />

weiter nächste Seite »»»<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


8 Handwerk Aktuell<br />

Bieten kostenlose Beratung rund um‘s Thema SEPA an: Martin Idelberger und Bettina Schilske von <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse <strong>Solingen</strong><br />

von Rechnungen <strong>der</strong> Kunden des Unternehmens.<br />

Geschäftspapiere müssten zudem<br />

mit <strong>der</strong> neuen, 22-stelligen Kontonummer<br />

ausgestattet werden, Kosten kommen auf<br />

die Betriebe auch zu, wenn <strong>der</strong> Firmen-PC<br />

eine neue Software benötigt, die die SEPA-<br />

Umstellungen meistern kann. Denn künftig<br />

sind SEPA-Überweisungen mit einer neuen<br />

Kontonummer IBAN (International Bank<br />

Account Number) und mit <strong>der</strong> Banknummer<br />

BIC (Business Identifier Code) ausgestattet.<br />

Das kostet Porto-Gebühren, und<br />

auch für die Einreichung von Firmenlastschrift-Mandanten<br />

(vorher: Abbuchungsaufträge)<br />

werden die Unternehmen zur<br />

Kasse gebeten. Bei <strong>der</strong> Solinger Sparkasse<br />

fällt dafür einmalig eine Gebühr von zehn<br />

Euro an. An<strong>der</strong>e Kreditinstitute nehmen<br />

an<strong>der</strong>e Gebühren, die bei den zuständigen<br />

Beratern zu erfragen sind.<br />

„Es ist jetzt höchste Eisenbahn, die Umstellungen<br />

betriebsintern zu regeln“, sagt<br />

Bettina Schilske von <strong>der</strong> Stadt-Sparkasse<br />

<strong>Solingen</strong>. Man sollte diese Arbeiten nicht<br />

vor sich herschieben, son<strong>der</strong>n sich daraum<br />

schnell kümmern. Gut die Hälfte <strong>der</strong> Sparkassen-Firmenkunden<br />

ist bereits auf einem<br />

guten Weg, die an<strong>der</strong>e Hälfte hat trotz brieflicher<br />

Erinnerung noch nicht reagiert. „Die<br />

sollten sich umgehend mit unseren Beratern<br />

in Verbindung setzen, es können beispielsweise<br />

zunächst auch Test-Buchungen<br />

vorgenommen werden, um zu sehen, ob alles<br />

funktioniert“, erklärt Schilske. Die Beratung<br />

<strong>der</strong> Kunden über die SEPA-Umstellung<br />

sei kostenfrei.<br />

Der einheitliche europäische Zahlungsverkehr<br />

ist zunächst mit einigem Aufwand<br />

verbunden. Doch er bietet auch Vorteile.In<br />

insgesamt 33 Län<strong>der</strong>n – neben den<br />

EU-Län<strong>der</strong>n sind das zudem die Län<strong>der</strong><br />

Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco,<br />

Schweiz – gilt ab dem 1. Februar 2014<br />

dann zahlungsmäßig gleiches Recht. Auslandszahlungen<br />

werden wie Inlandszahlungen<br />

betrachtet, wer beispielsweise von<br />

Deutschland aus nach Spanien einen Geldbetrag<br />

überweist, <strong>der</strong> kann künftig davon<br />

ausgehen, dass dieser Betrag spätestens in<br />

maximal zwei Tagen auf dem Konto ist –<br />

„so schnell wie eine Inlandszahlung“, sagt<br />

Bettina Schilske. Überdies könnten Auslandskonten<br />

aufgelöst werden, da sie nicht<br />

mehr erfor<strong>der</strong>lich seien. „Der Zahlungsverkehr<br />

wird schneller, wenn man grenzüberschreitend<br />

tätig ist“, erklärt die Sparkassen-<br />

Mitarbeiterin. Und <strong>der</strong> Zahlungsverkehr<br />

wird zudem auch günstiger.<br />

Was bedeutet die neue IBAN-Nummer?<br />

Die IBAN (International Bank Account Number)<br />

ersetzt die bisherige Kontonummer<br />

und Bankleitzahl. Sie ist länger, aber nach<br />

einem logischen Prinzip aufgebaut: Die ersten<br />

beiden Stellen sind bei deutschen Konten<br />

die Buchstaben DE für Deutschland.<br />

Dann folgen zwei Prüfziffern, dahinter die<br />

bisherige Bankleitzahl und Kontonummer.<br />

Dieser werden Nullen vorangestellt, um auf<br />

zehn Stellen zu kommen. So entsteht die für<br />

Deutschland 22-stellige IBAN.<br />

Die neue IBAN und BIC sind übrigens<br />

bereits auf den Kontoauszügen <strong>der</strong> Kreditinstitute<br />

ersichtlich.<br />

So sieht sie aus: Die neue IBAN und ihre Bestandteile<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


www.betrieb-ins-internet.de<br />

Tausende Handwerker<br />

gehen mit uns erfolgreich ins Internet.<br />

Dort gewinnen sie neue Aufträge<br />

und Fachkräfte.<br />

Tel. 0 21 83 33 4<br />

www.betrieb-ins-internet.de<br />

Empfohlen von: (Auszug)<br />

Bild: auremar - Fotolia


10 Branchen-Spezial<br />

Seit Juni 2013<br />

Wichtige umsatzsteuerliche<br />

Neuerungen<br />

I) Wichtige umsatzsteuerliche<br />

Neuerungen ab Juni 2013:<br />

Erstellung von Gutschriften<br />

Ab dem 30. Juni 2013 ist bei Ausstellung einer<br />

Gutschrift absolute Vorsicht geboten!<br />

Der Grund hierfür ist – wie so oft bei Abrechnungen<br />

über Leistungen – mal wie<strong>der</strong><br />

das deutsche Umsatzsteuerrecht.<br />

Nach dem Umsatzsteuerrecht liegt nämlich<br />

nur noch dann eine Gutschrift vor,<br />

wenn <strong>der</strong> Leistungsempfänger dem Leistenden<br />

Unternehmer eine Abrechnung<br />

über die vom leistenden Unternehmer erbrachten<br />

Leistungen ausstellt! Diese Abrechnung<br />

muss zwingend die Bezeichnung<br />

„Gutschrift“ enthalten. Fehlt diese, so liegt<br />

ein Verstoß gegen die Pflichtangaben einer<br />

Abrechnungsunterlage i.S.v. § 14 UStG vor,<br />

<strong>der</strong>en unmittelbare Folge <strong>der</strong> Verlust des<br />

Vorsteuerabzugs ist!<br />

Diese amtliche Definition einer Gutschrift<br />

führt nun dazu, dass bei einer Rechnungsberichtigung<br />

durch den leistenden<br />

Unternehmer an den Leistungsempfänger<br />

nicht mehr <strong>der</strong> Begriff „Gutschrift“ verwendet<br />

werden darf, da wie oben beschrieben<br />

eine Gutschrift nunmehr nur noch vorliegt,<br />

wenn <strong>der</strong> Leistungsempfänger über die<br />

empfangene Leistung abrechnet!<br />

Tipp: Sofern nach dem 30. Juni 2013<br />

die Notwendigkeit einer Berichtigung einer<br />

Ausgangsrechnung durch den leistenden<br />

Unternehmer besteht (z. B. aufgrund<br />

Warenrücksendungen, Schreibfehlern etc.),<br />

darf daher die bislang in solchen Fällen<br />

gebräuchliche Bezeichnung „Gutschrift“<br />

nicht mehr verwendet werden. In solchen<br />

Fällen sollte daher lieber eine Bezeichnung<br />

wie z. B. „Korrekturbeleg“ gewählt werden,<br />

die verdeutlicht, dass hier eine Ausgangsrechnung<br />

korrigiert wurde o<strong>der</strong> direkt eine<br />

neue Rechnung mit Minusbetrag und Angabe<br />

des Grundes für den Minusbetrag erstellt<br />

werden.<br />

Differenzbesteuerung:<br />

Aufmerksamkeit ist ebenfalls bei Steuerpflichtigen<br />

geboten, die bei Berechnung <strong>der</strong><br />

Umsatzteuer in ihren Ausgangsrechnungen<br />

von <strong>der</strong> sogenannten Differenzbesteuerung<br />

i.S.v. § 25a UStG Gebrauch machen.<br />

Die Regelung zur Differenzbesteuerung<br />

kommt immer dann zum Zuge, wenn z.B.<br />

Gegenstände von Privatleuten gekauft werden<br />

und im Rahmen einer unternehmerischen<br />

Tätigkeit weiterverkauft werden (betrifft<br />

vielfach Antiquitäten- und Kunsthändler,<br />

Autohändler etc.). In diesem Fall wird<br />

die Umsatzsteuer nur auf den vom weiterverkaufenden<br />

Unternehmer bestimmten<br />

Preisaufschlag berechnet und in <strong>der</strong> Rechnung<br />

ausgewiesen.<br />

Diese Rechnungen mussten bislang lediglich<br />

den Hinweis wie „Differenzbesteuerung<br />

nach § 25a UStG“ enthalten. Ab<br />

dem 30. Juni 2013 ist dieser Hinweis zwingend<br />

um die folgenden Angaben zu erweitern,<br />

sofern diese zutreffend sind: „Gebrauchsgegenstände/Son<strong>der</strong>regelung“<br />

bzw.<br />

„Kunstgegenstände/Son<strong>der</strong>regelung“ bzw.<br />

„Sammlerstücke und Antiquitäten/Son<strong>der</strong>regelung“.<br />

II) Verbleib in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung trotz<br />

selbstständiger Tätigkeit:<br />

Mit Urteil vom 29. Februar 2012 hat das<br />

Bundessozialgericht eine Grundsatzentscheidung<br />

zum Verbleib bzw. Ausschluss<br />

von <strong>der</strong> beitragsfreien Familienversicherung<br />

in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenpflichtversicherung<br />

getroffen, mit maßgeblicher Bedeutung<br />

für Arbeitnehmer, die zusätzlich<br />

zu Ihrer Angestelltentätigkeit eine selbstständige/gewerbliche<br />

Tätigkeit ausführen.<br />

Arbeitnehmer, die gleichzeitig eine<br />

hauptberuflich selbstständige/gewerbliche<br />

Tätigkeit ausüben, sind gem. § 5 Abs. 5 SGB<br />

V von <strong>der</strong> Mitgliedschaft in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenpflichtversicherung ausgeschlossen.<br />

Somit verbleibt lediglich die Möglichkeit<br />

einer freiwilligen Mitgliedschaft in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Wahl einer privaten Krankenversicherung.<br />

Als Auswahlkriterium für eine hauptberuflich<br />

selbstständige/gewerbliche Tätigkeit<br />

galt bislang grundsätzlich eine Beschäftigung<br />

eines o<strong>der</strong> mehrerer mehr als geringfügig<br />

beschäftigter Arbeitnehmer.<br />

Mit obigem Urteil ist das Bundessozialgericht<br />

von dieser engen Betrachtungsweise<br />

abgerückt. Nunmehr ist eine hauptberufliche<br />

Selbstständigkeit bei einer gleichzeitig<br />

bestehenden Angestelltentätigkeit nur noch<br />

dann anzunehmen, wenn die selbstständige/<br />

gewerbliche Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen<br />

Bedeutung und ihrem zeitlichen Umfang<br />

her betrachtet, die Angestelltentätigkeit<br />

deutlich übersteigt. Dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn<br />

<strong>der</strong> Steuerpflichtige seine Angestelltentätigkeit<br />

an weniger als 20 Stunden pro Woche<br />

ausübt und sein Arbeitsentgelt dafür weniger<br />

als die Hälfte seiner Einnahmen aus Angestelltentätigkeit<br />

und selbstständiger/gewerblicher<br />

Tätigkeit ausmacht. Auf das Vorhandensein<br />

von Mitarbeitern kommt es insofern<br />

nicht mehr grundsätzlich an.<br />

Im Umkehrschluss heißt das gleichzeitig,<br />

dass bei Arbeitnehmern, die aufgrund<br />

von tariflichen, betriebsbedingten o<strong>der</strong> arbeitsrechtlichen<br />

Regelungen vollschichweiter<br />

nächste Seite »»»<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre Kfz-Meisterbetriebe und Partner in <strong>Solingen</strong>


12<br />

Überschrift<br />

tig arbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Arbeitszeit <strong>der</strong> regelmäßigen<br />

Wochenarbeitszeit entspricht,<br />

eine nebenher ausgeübte selbstständige/<br />

gewerbliche Tätigkeit nicht als hauptberuflich<br />

angesehen wird. Insofern führt eine solche<br />

Tätigkeit in diesem Fall auch nicht zum<br />

Ausschluss aus <strong>der</strong> Familienversicherung in<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung bzw.<br />

aus <strong>der</strong> Krankenpflichtversicherung.<br />

Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die mehr<br />

als 20 Stunden pro Woche als Angestellter<br />

arbeiten und <strong>der</strong>en monatliches Arbeitsentgelt<br />

mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Einnahmen aus<br />

selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit und<br />

Angestelltentätigkeit entspricht.<br />

Das Vorhandensein von Arbeitnehmern<br />

führt in den beiden letztgenannten Fällen<br />

aber nicht automatisch zum Ausschluss aus<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Arbeitnehmerpflichtversicherung.<br />

Bestehen Zweifel an <strong>der</strong> Eingruppierung<br />

<strong>der</strong> bestreffenden Person, sollte die Krankenkasse<br />

dieser Person mit in die Entscheidung<br />

eingebunden werden.<br />

III) Kurz notiert:<br />

a) Vermietung und Verpachtung<br />

Umbaumaßnahmen bei vermieteten Gebäuden<br />

führen – neben Anbau und Aufstockungsarbeiten<br />

– nach neuester BFH-<br />

Rechtsprechung vom 15.05.2013 auch<br />

dann nicht zu sofort abziehbaren Werbungskosten<br />

bzw. Betriebsausgaben, wenn<br />

sich die nutzbare Fläche des Gebäudes nach<br />

Abschluss <strong>der</strong> Umbaumaßnahme vergrößert<br />

hat. Dies gilt auch dann wenn es sich<br />

lediglich um eine geringe Vergrößerung <strong>der</strong><br />

nutzbaren Fläche handelt.<br />

Als nutzbare Fläche ist hierbei nicht ausschließlich<br />

die reine Wohnfläche anzusehen,<br />

son<strong>der</strong>n jede zum Gebäude gehörende<br />

zusätzlich nutzbare Fläche (z.B. bei Ersetzung<br />

eines Flachdaches durch ein Satteldach)!<br />

Auf die tatsächliche Nutzung dieser<br />

Fläche kommt es nicht an.<br />

b) Investitionsabzugsbetrag<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines<br />

steuermin<strong>der</strong>nden Investitionsabzugsbetrages<br />

i.S.v. § 7g EStG ist, dass die geplante<br />

Investition von demjenigen, dem <strong>der</strong> Investitionsabzugsbetrag<br />

zuzurechnen ist,<br />

auch durchgeführt werden kann und objektiv<br />

möglich ist.<br />

Diese vorgenannten Voraussetzungen<br />

sind nach einem Urteil vom 11.04.2012 des<br />

Nie<strong>der</strong>sächsischen Finanzgerichtes dann<br />

nicht erfüllt, wenn <strong>der</strong> Steuerpflichtige die<br />

geplante Investition aufgrund einer unentgeltlichen<br />

Betriebsübergabe im Rahmen<br />

<strong>der</strong> vorweggenommenen Erbfolge nicht<br />

mehr selbst durchführen kann. In diesem<br />

Fall wäre <strong>der</strong> steuermin<strong>der</strong>nde Investitionsabzugsbetrag<br />

somit zu verwehren.<br />

c) Vorsteuerabzug bei<br />

Photovoltaikanlagen<br />

Auch bei einer Photovoltaikanlage, <strong>der</strong>en<br />

Stromerzeugung insgesamt nicht ausreicht,<br />

den Eigenbedarf des Steuerpflichtigen zu<br />

decken, dem diese Anlage zuzurechnen ist,<br />

kann ein Vorsteuerabzug in Betracht komweiter<br />

nächste Seite »»»<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre Kfz-Meisterbetriebe und Partner in <strong>Solingen</strong>


14<br />

Überschrift<br />

men, sofern es sich um eine netzgeführte<br />

Photovoltaikanlage handelt. Ob eine eigene<br />

Stromspeichermöglichkeit bei dieser Anlage<br />

besteht ist unerheblich.<br />

Voraussetzung ist nach einem Urteil des<br />

EuGH vom 20.06.2013, dass die Anlage<br />

zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben<br />

wird. Der Begriff <strong>der</strong> Einnahme ist<br />

hier als Gegenleistung für die ausgeübte Tätigkeit<br />

anzusehen. Diese Voraussetzung ist<br />

grundsätzlich erfüllt, sofern <strong>der</strong> erzeugte<br />

Strom nachhaltig gegen Entgelt in das Netz<br />

eingespielt wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

ist aber nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Insofern ist es für den Vorsteuerabzug auch<br />

nicht bedeutend, ob <strong>der</strong> erzeugte Strom<br />

überhaupt ausreichend ist, den Eigenbedarf<br />

des Anlagenbetreibers zu decken.<br />

d) Kosten für Betriebsunter brechungsversicherung<br />

abziehbar<br />

Nach Urteil des Finanzgerichtes Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

vom 14.2.2013 sind die von einer<br />

GmbH (!) gezahlten Versicherungsprämien<br />

für eine Betriebsunterbrechungsversicherung,<br />

die das Erkrankungsrisiko des Geschäftsführers<br />

abdecken soll, als steuermin<strong>der</strong>nde<br />

Betriebsausgaben abziehbar.<br />

Für den Inhaber eines Einzelunternehmens<br />

o<strong>der</strong> Mitunternehmer einer Personen-(handels-)gesellschaft<br />

gilt allerdings<br />

weiterhin, dass es sich bei Versicherungsprämien<br />

für Praxisausfallversicherungen<br />

um nicht abzugsfähige Kosten <strong>der</strong> privaten<br />

Lebensführung handelt (BFH Urteil vom<br />

19.05.2009)!<br />

e) Aufzug in Bäckerei<br />

kein Gebäudebestandteil<br />

Nach Urteil des BFH vom 28.02.2013 ist<br />

ein Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck<br />

in <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Backwaren<br />

sowie <strong>der</strong>en notwendigen Zutaten besteht,<br />

nicht als Gebäudebestandteil anzusehen,<br />

obwohl <strong>der</strong> Aufzug fest mit dem Gebäude<br />

verbunden ist.<br />

Vielmehr zählt <strong>der</strong> Aufzug als Betriebsvorrichtung<br />

zu den beweglichen Wirtschaftsgütern,<br />

sodass für diesen die Abschreibungsvoraussetzungen<br />

für bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter gelten.<br />

Dass in vorliegendem Fall es sich um einen<br />

Aufzug gehandelt hat, <strong>der</strong> aufgrund seiner<br />

Größe und Tragkraft sowohl für Lasten<br />

bis 1600 kg als auch für die Beför<strong>der</strong>ung<br />

von bis zu 16 Personen zugelassen war,<br />

spielt keine Rolle. Grundsätzlich gilt zwar<br />

ein Aufzug zur Personenbeför<strong>der</strong>ung als<br />

Gebäudebestandteil. In vorliegendem Fall<br />

ist aber davon auszugehen, dass <strong>der</strong> Hauptzweck<br />

<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Backbleche, Zutaten<br />

und Materialien etc. zwischen den<br />

einzelnen Fertigungsetagen in eindeutigem<br />

Vor<strong>der</strong>grund zur reinen Personenbeför<strong>der</strong>ung<br />

steht, sodass eine Behandlung als reiner<br />

Personenaufzug – und somit Gebäudebestandteil<br />

- nicht in Betracht kommt.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Überschrift<br />

Das oft unterschätzte Risiko:<br />

Berufsunfähigkeit<br />

15<br />

Gerade für Selbständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

eine<br />

<strong>der</strong> wichtigsten Versicherungen überhaupt,<br />

denn es trifft sie beson<strong>der</strong>s<br />

hart, wenn sie von einem auf den an<strong>der</strong>en<br />

Tag ihre Arbeitskraft verlieren.<br />

Krankheit o<strong>der</strong> Unfall können finanziell<br />

schnell in eine Notlage führen, private<br />

Vorsorge ist deshalb unverzichtbar.<br />

Das regelmäßige berufliche Einkommen<br />

ist <strong>der</strong> entscheidende<br />

Baustein für die persönliche<br />

Zukunft und die Versorgung <strong>der</strong> Familie.<br />

Doch was passiert, wenn Sie durch Unfall<br />

o<strong>der</strong> Krankheit berufsunfähig werden und<br />

damit die Grundlage für Ihre Pläne und<br />

Wünsche in Frage gestellt werden? Gerade<br />

als Unternehmer profitiert man von keinen<br />

staatlichen Unterstützungsmodellen, wie<br />

etwa <strong>der</strong> Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente, sollte es<br />

zu einer Berufsunfähigkeit kommen. Selbständige<br />

sind zumeist nicht gesetzlich versichert<br />

und müssen daher entsprechende<br />

private Absicherungen treffen. Die private<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb<br />

nicht fehlen. Wer nicht privat vorsorgt,<br />

riskiert nach einer schweren Krankheit o<strong>der</strong><br />

einem schlimmen Unfall schnell den finanziellen<br />

Ruin.<br />

Gewählt werden kann zwischen einer<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die<br />

meist an eine Renten- o<strong>der</strong> Lebensversicherung<br />

gekoppelt ist, und einer selbständigen<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung. „Entscheidend<br />

bei <strong>der</strong> Wahl des Berufsunfähigkeitsschutzes<br />

sollte aber die Qualität <strong>der</strong> angebotenen<br />

Leistungen sein und nicht in erster<br />

Linie <strong>der</strong> Preis,“ sagt Christian Meyer <strong>der</strong><br />

Stadt-Sparkasse <strong>Solingen</strong>. Die Provinzial<br />

Rheinland bietet mit ihrer „Top-BUZ“ hier<br />

mehrfach ausgezeichneten Schutz. Nach<br />

den guten Testurteilen <strong>der</strong> Analysehäuser<br />

MORGEN & MORGEN und Franke und<br />

Bornberg bestätigte auch Stiftung Warentest<br />

die Qualität <strong>der</strong> Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

des Versicherers. Der Versicherte<br />

erhält nach Abschluss des Vertrages sofortigen<br />

Versicherungsschutz ohne Wartezeit.<br />

Im Leistungsfall zahlt die Versicherung ab<br />

einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % die<br />

vereinbarte Rente.<br />

Noch ein Hinweis: Berufsunfähigkeit ist<br />

keine Frage des Arbeitsplatzes. Die häufigsten<br />

Ursachen für Berufsunfähigkeit<br />

sind zum Beispiel Rücken- o<strong>der</strong> Herz- und<br />

Kreislauferkrankungen. Bei mehr als 35<br />

Prozent aller Betroffe-nen ist sogar eine<br />

psychische Erkrankung die Ursache <strong>der</strong><br />

Berufsunfähigkeit. So wi<strong>der</strong>legt die Statistik<br />

die allgemeine Annahme, dass lediglich<br />

Menschen in körperlich belastenden Berufen<br />

ein hohes Risiko tragen. Im Gegenteil:<br />

Es kann jeden treffen.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


16<br />

Überschrift<br />

Smartphones im Urlaub mit Bedacht nutzen<br />

Mobiles Internet nach wie vor<br />

potenzielle Kostenfalle<br />

Reisende können sich innerhalb <strong>der</strong><br />

Europäischen Union (EU) seit 1. Juli<br />

über gesunkene Mobilfunkpreise freuen.<br />

Doch nach wie vor sollten bei <strong>der</strong><br />

Nutzung des Smartphones im Urlaubsland<br />

einige Regeln beachtet werden,<br />

um nicht doch von einer hohen Rechnung<br />

überrascht zu werden. Darauf<br />

weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg,<br />

hin.<br />

Seit 1. Juli gelten innerhalb <strong>der</strong> EU<br />

neue Preisobergrenzen für die Mobilfunknutzung.<br />

So dürfen Handytelefonate<br />

beispielsweise maximal rund 29<br />

Cent pro Minute kosten, eingehende Anrufe<br />

schlagen nur noch mit bis zu etwas über<br />

acht Cent zu Buche. Auch das mobile Internet<br />

hat sich deutlich verbilligt: Für ein<br />

Datenvolumen von einem Megabyte fallen<br />

jetzt noch bis zu 45 Cent vor Steuern an.<br />

Vorher wurden für die Nutzung 70 Cent fällig.<br />

Doch gerade bei <strong>der</strong> mobilen Internetnutzung<br />

fallen unter Umständen nach wie<br />

vor hohe Kosten an. Denn ein Datenvolumen<br />

von einem Megabyte ist bereits erreicht,<br />

wenn man zum Beispiel eine Minute<br />

übers Internet Musik hört o<strong>der</strong> ein hoch<br />

aufgelöstes Foto verschickt.<br />

Noch datenintensiver und damit teurer<br />

wird’s, wenn man etwa Anwendungen wie<br />

YouTube o<strong>der</strong> Facebook auch im Urlaubsland<br />

regelmäßig nutzt o<strong>der</strong> online spielt. Etliche<br />

Mailprogramme und viele <strong>der</strong> sogenannten<br />

Apps gehen automatisch und unbemerkt<br />

online, um das Mailpostfach abzufragen<br />

o<strong>der</strong> nach Updates zu suchen.<br />

Das sogenannte Datenroaming ist damit<br />

eine potenzielle Kostenfalle. Zu beachten:<br />

Eine Datenflatrate, wie sie in vielen Verträgen<br />

eingeschlossene ist, gilt im Ausland unter<br />

Umständen nicht.<br />

Allerdings müssen die Provi<strong>der</strong> jetzt die<br />

Verbindungen kappen, sobald Kosten von<br />

59,95 Euro aufgelaufen sind. Der Nutzer<br />

kann erst weiter surfen, wenn er dies ausdrücklich<br />

wünscht.<br />

Deutlich billiger wird’s daher, wenn man<br />

im Urlaubsland das Datenroaming ganz abschaltet:<br />

Damit ist sichergestellt, dass sich<br />

das Smartphone im Ausland nicht automatisch<br />

mit dem Internet verbindet. Telefonie<br />

und SMS sind davon nicht betroffen.<br />

Wer am Urlaubsort surfen möchte, sollte<br />

dies nicht über das Mobilfunknetz tun,<br />

son<strong>der</strong>n drahtlose Funknetze nutzen: Viele<br />

Hotels und Cafés bieten kostenlose WLAN-<br />

Hotspots an. Zu beachten ist hier allerdings,<br />

dass sensible Daten wie fürs Bankkonto<br />

o<strong>der</strong> Mailpostfach nicht sicher sind.<br />

Hat man sich vorher noch eine App zum<br />

Telefonieren übers Internet heruntergeladen<br />

wie Skype, kann man zusätzliche Kosten<br />

sparen. Ein Online-Telefonat ist deutlich<br />

billiger als ein Anruf übers Mobilnetz.<br />

Unter Umständen ist es sinnvoll, am Urlaubsort<br />

eine lokale Prepaid-Karte zu erwerben.<br />

Zudem bieten viele deutsche Provi<strong>der</strong><br />

spezielle Auslandstarife für ihre Vertragskunden<br />

an. Ob sich das lohnt, sollte<br />

man im Vorfeld klären.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Überschrift<br />

Eine Toilette ist kein Arbeitszimmer<br />

17<br />

Gemäß Urteil des Finanzgerichts<br />

Baden-Württemberg (FG) vom<br />

21.01.2013 (Az. 9 K 2096 / 12) ist<br />

die Benutzung des Gäste-WC in <strong>der</strong> Privatwohnung<br />

eines Betriebsprüfers nicht beruflich<br />

veranlasst. Daher sind die Kosten für die<br />

Renovierung des WC steuerlich nicht absetzbar.<br />

Das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers<br />

ist auch nicht <strong>der</strong> Mittelpunkt<br />

seiner gesamten beruflichen Betätigung. Im<br />

strittigen Fall stand dem Kläger, einem Fachprüfer<br />

für geschlossene Immobilienfonds, in<br />

den Räumen des Finanzamtes ein fester Arbeitsplatz<br />

zur Verfügung. Im Streitjahr 2008<br />

renovierte er seine Privatwohnung (4 Zimmer,<br />

Küche, Bad mit WC und Gäste-WC)<br />

und richtete sich ein häusliches Arbeitszimmer<br />

ein. Mit seiner Klage machte er insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Kosten für die Renovierung seines<br />

Arbeitszimmers und seines Gäste-WC<br />

als Werbungskosten geltend. Nach dem von<br />

ihm geführten Toilettentagebuch nutze er<br />

die Toilette ca. 9 bis 10 mal täglich, davon 8<br />

bis 9 mal beruflich. Es ergebe sich daher eine<br />

berufliche Toilettennutzung von 73,58 Prozent.<br />

Das Finanzgericht wies die Klage ab<br />

und erkannte we<strong>der</strong> die Aufwendungen für<br />

das Arbeitszimmer noch die Aufwendungen<br />

für die Toilette als Werbungskosten an.<br />

Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit ist<br />

nicht das Arbeitszimmer, da er die für einen<br />

Betriebsprüfer prägenden Tätigkeiten außerhalb<br />

des Arbeitszimmers im Außendienst<br />

ausübt. Dies gilt „erst recht“ für die Toilette.<br />

Bei dieser handelt es sich nicht um einen<br />

betriebsstättenähnlichen Raum, son<strong>der</strong>n um<br />

das private Gäste-WC, das <strong>der</strong> Kläger auch<br />

während seiner Dienstzeit nutze. Aufgrund<br />

dieser Nutzung besteht nach Rechtsauffassung<br />

des Gerichts kein beson<strong>der</strong>er beruflicher<br />

Zusammenhang. Anmerkung: Das Urteil<br />

ist inzwischen rechtskräftig.<br />

Ihre Maler-Fachbetriebe und Partner in <strong>Solingen</strong><br />

Der beste Platz<br />

für Ihre Anzeige.<br />

Kontakt: Stefan Nehlsen<br />

Tel.: (0 21 83)3 34 · Fax: (0 21 83)41 77 97<br />

E-Mail: nehlsen@image-text.de<br />

Image Text Verlagsgesellschaft mbH · Deelener Straße 21-23 · 41569 Rommerskirchen<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


18<br />

Überschrift<br />

Soziale Netzwerke<br />

Reisepläne nicht leichtfertig kundtun<br />

Twitter, Facebook und<br />

Co. sind hervorragend<br />

geeignet, Informationen<br />

schnell einem großen Nutzerkreis<br />

zukommen zu lassen.<br />

Doch wer nicht aufpasst, was er<br />

verbreitet, erlebt rasch eine böse<br />

Überraschung, so die SIGNAL<br />

IDUNA Gruppe, Dortmund/<br />

Hamburg.<br />

Zusammen mit zu freizügig<br />

formulierten, oft öffentlich zugänglichen<br />

Online-Profilen lassen<br />

sich aus den getwitterten<br />

und geposteten Kurznachrichten<br />

mehr Informationen ziehen,<br />

als es dem Nutzer lieb sein<br />

kann. Leicht kann beispielsweise<br />

ein harmloser Urlaubsgruß<br />

über Twitter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> auf Facebook<br />

hochgeladene Schnappschuss<br />

vom Mittelmeerstrand<br />

auch ungebetene Leser erreichen.<br />

Gleiches gilt für denjenigen,<br />

<strong>der</strong> gerne seinen aktuellen<br />

Aufenthaltsort twittert – „Bin<br />

auf dem XY-Konzert“ – und damit<br />

auch Einbrechern gleichzeitig<br />

mitteilt: „Bin nicht zuhause“.<br />

„Freundschaften“ sind in den<br />

sozialen Netzwerken schnell geschlossen,<br />

auch mit Unbekannten,<br />

die hier immer wie<strong>der</strong> auf<br />

Opfersuche gehen, etwa für<br />

Einbrüche. Kommt zur unbedachten<br />

Mitteilung ein detailliertes,<br />

öffentliches Nutzerprofil,<br />

lässt sich mit zum Teil wenigen<br />

Klicks die Adresse <strong>der</strong> dann<br />

wohl leerstehenden Wohnung<br />

o<strong>der</strong> des Hauses herausfinden.<br />

Je<strong>der</strong> Nutzer sozialer Medien<br />

sollte also darauf achten, welche<br />

Informationen er wem zugänglich<br />

macht. Dazu gehört es auch,<br />

Adressdaten o<strong>der</strong> Fotos von <strong>der</strong><br />

eigenen Wohnsituation und –<br />

umgebung nicht ins Nutzerprofil<br />

zu übernehmen. Freundschaftsanfragen<br />

sollte man erst<br />

prüfen, bevor man sie bestätigt.<br />

Dies gilt umso mehr, wenn <strong>der</strong><br />

Anfragende nicht persönlich bekannt<br />

ist.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre Metallbau-Innungsbetriebe<br />

<strong>Offizielles</strong> <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong><br />

Herausgeber<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong><br />

Heinestraße 5, 42651 <strong>Solingen</strong><br />

Telefon: (02 12) 2 22 14-0<br />

Telefax: (02 12) 2 22 14 18<br />

eMail: info@kh-solingen.de<br />

Internet: www.kh-solingen.de<br />

Verantwortlich für den Inhalt<br />

KH-Geschäftsführerin Sonja Dominikowski<br />

Erscheinungsweise<br />

Zweimonatlich, beginnend<br />

im Februar eines jeden Jahres.<br />

Bezugspreis<br />

Einzelpreis pro Heft € 4,–<br />

Jahresbezugspreis € 24,–<br />

Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine<br />

Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.<br />

Verlag<br />

Image Text Verlagsgesellschaft mbH<br />

Deelener Straße 21-23<br />

41569 Rommerskirchen (Widdeshoven)<br />

Tel.: (0 21 83) 334<br />

Fax: (0 21 83) 41 77 97<br />

eMail: zentrale@image-text.de<br />

Internet: www.image-text.de<br />

Geschäftsführung<br />

Lutz Stickel | stickel@image-text.de<br />

Redaktion<br />

Georg Maria Balsen (Leitung)<br />

Wolfram Lumpe<br />

Tel.: (0 21 83) 334 | redaktion@image-text.de<br />

Vertriebsleitung<br />

Wolfgang Thielen<br />

Tel.: (0 21 83) 41 76 23 | thielen@image-text.de<br />

Anzeigenberatung<br />

Stefan Nehlsen (verantwortlich)<br />

Tel.: (0 21 83) 41 65 21 | nehlsen@image-text.de<br />

Anzeigendisposition<br />

Monika Schütz<br />

Tel.: (0 21 83) 334 | schuetz@image-text.de<br />

Grafik<br />

Jan Wosnitza (verantwortlich)<br />

Tel.: (0 21 83) 334 | wosnitza@image-text.de<br />

Tim Szalinski<br />

Tel.: (0 21 83) 334 | szalinski@image-text.de<br />

Controlling<br />

Gaby Stickel<br />

Tel.: (0 21 83) 334 | gaby.stickel@image-text.de<br />

Druck<br />

Joh. Van Acken GmbH & Co. KG, Krefeld<br />

Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher<br />

Genehmigung des Verlages. Mit Namen o<strong>der</strong> Signum<br />

gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung<br />

des Verfassers, nicht unbedingt auch die <strong>der</strong> Redaktion o<strong>der</strong> des<br />

Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos<br />

o<strong>der</strong> Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für<br />

vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht,<br />

sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

<strong>der</strong> Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung<br />

des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht<br />

gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem<br />

Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung<br />

übernommen werden, insbeson<strong>der</strong>e nicht für Vollständigkeit und<br />

Richtigkeit <strong>der</strong> Angaben.


20<br />

Überschrift<br />

Die Sicherung des Lebensstandards im Auge behalten<br />

Effektive Zukunftsvorsorge<br />

Der individuelle Lebensstandard<br />

umfasst zwar weit mehr als die rein finanzielle<br />

Komponente, doch letztlich<br />

legt sie den Grundstock, um sich in seinem<br />

Umfeld einzurichten. Sie wird bei<br />

den wohl Allermeisten gespeist durch<br />

das regelmäßige Einkommen. Wer also<br />

effektive Zukunftsvorsorge betreiben<br />

will, kommt nicht umhin, dieses abzusichern.<br />

Wenn es um die Sicherung des<br />

Lebensstandards geht, fällt<br />

<strong>der</strong> Fokus schnell auf die private<br />

Altersvorsorge. Diese ist zwar wichtig,<br />

um finanzielle Einbußen im Ruhestand aufzufangen,<br />

aber eben nur eine Seite <strong>der</strong> Medaille.<br />

Leicht außer Acht gelassen wird, dass<br />

auch die Arbeitskraft einer Absicherung bedarf,<br />

denn immerhin bildet sie die Basis für<br />

das Einkommen. Und zu guter Letzt sollte<br />

man sich nicht zu schade sein für einen<br />

Blick über den eigenen Tellerrand: Was passiert<br />

beispielsweise mit <strong>der</strong> Familie, wenn<br />

ein Verdiener stirbt?<br />

„Je<strong>der</strong> fünfte Arbeitnehmer muss seinen<br />

Job aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig<br />

an den Nagel hängen mit den entsprechenden<br />

finanziellen Einbußen“, erinnert Frank<br />

Balla, Bezirksdirektor <strong>der</strong> SIGNAL IDU-<br />

NA in <strong>Solingen</strong>. Zumal eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente<br />

nur noch denjenigen<br />

zusteht, die vor dem 1. Januar 1961 geboren<br />

sind. Alle an<strong>der</strong>en sind auf die zweistufige<br />

Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente angewiesen,<br />

die in voller Höhe nur denjenigen zusteht,<br />

die täglich weniger als drei Stunden arbeiten<br />

können. Hier bietet die SIGNAL IDU-<br />

NA mit FlexiJob beispielsweise eine kombinierte<br />

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

an, die an die unterschiedlichen<br />

Lebensphasen angepasst werden kann.<br />

Wer als Arbeitnehmer aufgrund einer<br />

Erkrankung vorübergehend arbeitsunfähig<br />

wird, dem zahlt sein Arbeitgeber ab<br />

Beginn sein Gehalt für 42 Tage weiter. Danach<br />

springt bei gesetzlich Versicherten<br />

die Krankenkasse ein: Sie zahlt für weitere<br />

78 Wochen ein Krankengeld, das allerdings<br />

nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu<br />

sichern. Privat Krankenversicherte müssen<br />

eine private Krankentagegeldversicherung<br />

abschließen, die mit Ablauf <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung<br />

greift. Selbstständige sind zumeist<br />

vom ersten Tag an auf private Vorsorge angewiesen.<br />

Hier greift das EinkommensSicherung-<br />

Programm (ESP) <strong>der</strong> SIGNAL IDUNA für<br />

Selbstständige und Arbeitnehmer. Das ESP<br />

sieht zum Beispiel für Selbstständige Leistungen<br />

bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit<br />

vor, wenn <strong>der</strong> Versicherte vorher sechs Wochen<br />

lang vollständig arbeitsunfähig war.<br />

Kann also beispielsweise ein selbstständiger<br />

Handwerksmeister nach sechs Wochen<br />

zumindest wie<strong>der</strong> Aufsicht führen, so erhält<br />

er maximal 28 Tage lang die Hälfte des versicherten<br />

Tagegeldes.<br />

Keine Frage des Alters ist es auch, durch<br />

Krankheit o<strong>der</strong> Unfall zum Pflegefall zu<br />

werden. So sind hierzulande rund 400.000<br />

unter 60-Jährige pflegebedürftig; knapp<br />

die Hälfte von ihnen ist sogar noch keine<br />

40. Selbst wenn <strong>der</strong> Hauptverdiener nicht<br />

selbst betroffen ist, muss dieser unter Umständen<br />

seine Arbeitszeit reduzieren o<strong>der</strong><br />

seinen Job ganz aufgeben, sofern er die Pflege<br />

zumindest teilweise zuhause übernimmt.<br />

Die Meinungen, was „Lebensstandard“<br />

überhaupt ist, gehen wahrscheinlich mehr<br />

o<strong>der</strong> weniger leicht auseinan<strong>der</strong>. Doch Einigkeit<br />

sollte darüber herrschen, was den<br />

eigenen Lebensstandard potenziell gefährden<br />

kann: Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit<br />

und Tod des Hauptverdieners. Balla:<br />

„Wir halten nicht nur eine Vielzahl passen<strong>der</strong><br />

Bausteine gegen diese Hauptrisiken<br />

parat, son<strong>der</strong>n bieten auch eine umfassende,<br />

ganzheitliche Beratung an. Damit findet<br />

sich für jede Lebenssituation eine individuelle<br />

Lösung.“<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Überschrift<br />

21<br />

Ist exzessives Rauchen<br />

in <strong>der</strong> Mietwohnung erlaubt?<br />

Starke Raucher beschädigen die<br />

Wohnung und häufig gibt es Streit mit<br />

den Mietern. Zum Thema „Rauchen in<br />

Mietwohnungen“ hat <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />

ein Grundsatzurteil gefällt<br />

(BGH, Urteil vom 05. März 2008, AZ: XIII<br />

ZR 37/07).<br />

Die Parteien stritten darüber, was<br />

ein vertragsgemäßer Gebrauch einer<br />

gemieteten Wohnung ist. Der<br />

Vermieter war <strong>der</strong> Auffassung, dass ein „exzessives“<br />

Rauchen des Mieters gerade keinen<br />

vertragsgemäßen Gebrauch mehr darstellt.<br />

In dem zu entscheidenden Fall waren<br />

die Kläger von August 2002 bis Juli 2004<br />

Mieter einer Wohnung des Beklagten Vermieters.<br />

Nach dieser nur kurzen Mietzeit<br />

entstand ein erheblicher Renovierungsbedarf.<br />

Mit <strong>der</strong> Klage verlangten die Mieter die<br />

Rückzahlung ihrer geleisteten Kaution. Diese<br />

wollte <strong>der</strong> Vermieter nicht zahlen, weil die<br />

Aufrechnung mit einem von ihm geltend gemachten<br />

Schadensersatzanspruch erklärt<br />

hatte. Er behauptete, die Mieter hätten in <strong>der</strong><br />

Wohnung stark geraucht. Der Zigarettengeruch<br />

habe sich in die Tapete „eingefressen“<br />

und eine Neutapezierung erfor<strong>der</strong>lich gemacht.<br />

Die Vorinstanzen haben zunächst<br />

einen Schadensersatzanspruch des Vermieters<br />

verneint. Nun stand <strong>der</strong> BGH vor <strong>der</strong><br />

schwierigen Abgrenzung, was normales und<br />

was exzessives Rauchen ist.<br />

In seinem Urteil zog das Gericht eine klare<br />

Grenze, die allerdings zu Lasten des Vermieters<br />

ging. Es wird nur dann eine Schadensersatzpflicht<br />

des Vermieters begründet,<br />

wenn durch das Rauchen Verschlechterungen<br />

an <strong>der</strong> Wohnung eintreten, die<br />

<strong>der</strong> Vermieter durch Schönheitsreparaturen<br />

nicht mehr beseitigen kann.<br />

Erst, wenn über Schönheitsreparaturen<br />

hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind, liegt jetzt keine vertragsgemäße<br />

Nutzung mehr vor. Und diese Grenze<br />

war in dem entschiedenen Fall noch nicht<br />

überschritten.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


22<br />

Überschrift<br />

Mehr Vorsorge für Familien · Kritik am Kassen-Finanzausgleich<br />

IKK classic: Gute Halbjahresbilanz<br />

und neue Leistungen<br />

Die IKK classic hat das erste Halbjahr<br />

2013 mit einem Plus von 126 Millionen<br />

Euro abgeschlossen. Einnahmen<br />

von 4.420,7 Millionen Euro standen bei<br />

Deutschlands größter Handwerkerkrankenkasse<br />

Ausgaben von 4.294,7<br />

Millionen Euro gegenüber.<br />

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />

verzeichnet das Unternehmen in den<br />

ersten sechs Monaten des Jahres einen<br />

Anstieg <strong>der</strong> Leistungsausgaben um 6,3 Prozent<br />

auf mehr als vier Milliarden Euro. Dazu<br />

trugen Mehraufwendungen für Ärzte (+7,6<br />

Prozent), für Arzneimittel (+6,6 Prozent)<br />

und für Krankengeld (+9,6 Prozent) bei.<br />

Größter Ausgabensektor blieben die Krankenhäuser<br />

mit rund 1,476 Milliarden Euro.<br />

Die Verwaltungskosten <strong>der</strong> IKK classic stiegen<br />

um vier Prozent.<br />

Extra-Leistungen erweitert<br />

Bei seiner Sitzung in Köln beschloss <strong>der</strong><br />

Verwaltungsrat einen deutlichen Ausbau<br />

<strong>der</strong> Kassenleistungen. Für Gesundheitskurse<br />

und Extras wie Osteopathie o<strong>der</strong> homöopathische<br />

Arzneien sollen jedem Versicherten<br />

statt bisher 200 Euro künftig insgesamt<br />

300 Euro zur Verfügung stehen. Für Präventionskurse<br />

erhalten die Kunden in Zukunft<br />

einen Zuschuss von jeweils bis zu 90 Euro<br />

(bisher 75 Euro), zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen<br />

in <strong>der</strong> Schwangerschaft werden<br />

mit weiteren 100 Euro im Jahr geför<strong>der</strong>t.<br />

Ebenso beschlossen wurde eine erweiterte<br />

Kostenübernahme für künstliche Befruchtung<br />

und die Rufbereitschaft von Hebammen.<br />

Auch das umfangreiche Bonussystem<br />

<strong>der</strong> IKK classic umfasst nach dem Willen<br />

des Verwaltungsrats künftig noch mehr<br />

Maßnahmen. Alle Leistungserweiterungen<br />

treten am 1. Januar 2014 in Kraft.<br />

„Die neuen Mehrleistungen bekräftigen<br />

unseren Anspruch als Familienkasse durch<br />

Angebote mit nachweislichem Nutzen“, erläutert<br />

Matthias Triemer, Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Verwaltungsrates. „Vorsorge und Prävention<br />

sind die zentralen Bausteine dieser Strategie.“<br />

Reformbedarf beim RSA:<br />

Fehlanreize gefährden Prävention<br />

Entschieden tritt die IKK classic für eine<br />

Entbürokratisierung des Krankenkassen-<br />

Finanzausgleichs (Morbi-RSA) ein. Laut<br />

Matthias Triemer ist das <strong>der</strong>zeitige System<br />

überkompliziert, undurchsichtig und setze<br />

falsche Anreize. Statt Anstrengungen<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen für mehr Prävention<br />

zu för<strong>der</strong>n, bewirke <strong>der</strong> gegenwärtige RSA<br />

das Gegenteil: „Nicht die Vermeidung von<br />

Krankheiten, son<strong>der</strong>n ihr kostengünstiges<br />

Management führt heute zu maximalen Zuweisungen“,<br />

so Triemer.<br />

Seit Einführung des RSA seien wegen<br />

dieser Fehlanreize die GKVAusgaben für<br />

Primärprävention stetig gesunken. „Mit<br />

Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung<br />

<strong>der</strong> Prävention ist ein solcher Negativtrend<br />

nicht hinnehmbar“, erklärt <strong>der</strong><br />

Verwaltungsratschef. Mit Nachdruck unterstützt<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsrat die vom IKK e.V.<br />

entwickelten Reformvorschläge für eine<br />

Rückführung des Morbi-RSA auf ein notwendiges<br />

Maß. Danach würden z. B. Volkskrankheiten,<br />

die durch Prävention vermeidbar<br />

sind, im Finanzausgleich deutlich weniger<br />

berücksichtigt. Zugleich sei <strong>der</strong> RSA<br />

künftig durch geeignete Maßnahmen manipulationssicherer<br />

zu gestalten.<br />

125 Jahre<br />

Betriebsjubiläum<br />

» Firma Robert Müllenschlä<strong>der</strong> GmbH<br />

Straßen- und Tiefbau<br />

Arbeitnehmerjubiläuen<br />

25 Jahre<br />

» Susanne Franzen<br />

Robert Müllenschlä<strong>der</strong> GmbH, <strong>Solingen</strong><br />

» Ingo Jacobi<br />

Autohaus Nouvertné am Schlagbaum GmbH & Co. KG<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre Dachdecker-<br />

Fachbetriebe<br />

in <strong>Solingen</strong>


24<br />

Überschrift<br />

Alle Jahre wie<strong>der</strong>... Weihnachtsgeld<br />

Das Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung,<br />

die <strong>der</strong> Arbeitgeber aus Anlass<br />

des Weihnachtsfestes bzw. Ablauf des<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres erbringt. Über den Wortsinn<br />

hinaus werden mit „Weihnachtsgeld“<br />

auch (anteilige) 13. Monatsgehälter,<br />

Son<strong>der</strong>zuwendungen und<br />

Jahresson<strong>der</strong>zahlungen bezeichnet.<br />

Anspruchsvoraussetzungen: Ein Anspruch<br />

des Arbeitnehmers auf Auszahlung<br />

des Weihnachtsgeldes kann sich aus einem<br />

Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung,<br />

dem Arbeitsvertrag o<strong>der</strong> aus betrieblicher<br />

Übung ergeben.<br />

Tarifvertrag: In fast allen Gewerken existieren<br />

tarifvertragliche Regelungen zum<br />

Weihnachtsgeld. Ein Anspruch des Arbeitnehmers<br />

auf das tarifvertragliche Weihnachtsgeld<br />

besteht unmittelbar bei Tarifbindung<br />

o<strong>der</strong> Allgemeinverbindlicherklärung<br />

des Tarifvertrages.<br />

Tarifbindung: Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht entsteht eine Tarifbindung nicht bereits<br />

mit <strong>der</strong> Mitgliedschaft in einer Innung. Vielmehr müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

Rechte aus dem Tarifvertrag herleiten können. Zur Innungsmitgliedschaft muss also<br />

hinzukommen, dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer Mitglied <strong>der</strong> tarifschließenden Gewerkschaft ist.<br />

Allgemeinverbindlicherklärung: Die Tarifbindung kann bei nichtgebundenen Arbeitsvertragsparteien<br />

dadurch hergestellt werden, dass <strong>der</strong> Tarifvertrag durch den Bundesminister<br />

für Arbeit o<strong>der</strong> die entsprechenden obersten Landesbehörden für allgemeinverbindlich<br />

erklärt wird. Dann gilt <strong>der</strong> Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

des Gewerks unmittelbar und zwingend. Zurzeit existiert im Bäckerhandwerk sowie im<br />

Dachdeckerhandwerk eine allgemeinverbindliche Regelung zum Weihnachtsgeld.<br />

Bei bestehen<strong>der</strong> Tarifbindung o<strong>der</strong> Allgemeinverbindlichkeit<br />

des Tarifvertrages<br />

ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den<br />

tariflichen Anspruch unwirksam.<br />

Betriebsvereinbarung: Durch Betriebsvereinbarung<br />

können Arbeitgeber und Betriebsrat<br />

tarifvertragliche Regelungen auf<br />

alle Arbeitnehmer ausweiten.<br />

Arbeitsvertrag: Tarifverträge können<br />

auch durch den Einzelarbeitsvertrag einbezogen<br />

werden.<br />

Betriebliche Übung: Ein Anspruch des<br />

Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld kann<br />

durch gleichartige und wie<strong>der</strong>holte Zahlungen<br />

entstehen. Zahlt <strong>der</strong> Arbeitgeber über<br />

einen Zeitraum von mindestens drei Jahren<br />

ein Weihnachtsgeld gleichförmig in bestimmter<br />

Höhe o<strong>der</strong> nach einem bestimmten<br />

Schema (z. B. in Anlehnung an den Tarifvertrag),<br />

kann <strong>der</strong> Arbeitnehmer annehmen,<br />

dass das Weihnachtsgeld auch künftig<br />

auf Dauer gewährt werden soll.<br />

Beachte: Die betriebliche Übung entsteht<br />

nicht, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber die Bindungswirkung<br />

im Arbeitsvertrag folgen<strong>der</strong>maßen<br />

ausdrücklich ausschließt:<br />

Vom Arbeitgeber gezahlte Gratifikationen/Son<strong>der</strong>vergütungen<br />

gelten nur als freiwillige<br />

Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie<br />

wie<strong>der</strong>holt und ohne ausdrücklichen Hinweis<br />

auf die Freiwilligkeit erfolgen, und begründen<br />

keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft.<br />

Einmal aus einer betrieblichen Übung entstandene<br />

Ansprüche können nur noch durch<br />

eine einvernehmliche Vertragsän<strong>der</strong>ung beseitigt<br />

werden. D.h. durch eine gegenläufige betriebliche<br />

Übung (sog. negative betriebliche Übung)<br />

wie z. B. die dreimalige Nichtzahlung eines<br />

Weihnachtsgeldes kann eine in Gang gesetzte<br />

betriebliche Übung nicht mehr beseitigt werden!<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre Tischler-Fachbetriebe<br />

und Partner


26<br />

Überschrift<br />

In diesem Jahr fand zum dritten Mal<br />

<strong>der</strong> Tag des Handwerks statt. Unter<br />

dem Motto „365 Tage für Sie. 1 Tag für<br />

uns.“ machte das Handwerk bundesweit mit<br />

zahlreichen Aktionen auf sich aufmerksam.<br />

Aktiv dabei war auch die Solinger Bäcker-<br />

Innung, die wie in den vergangenen Jahren<br />

die „Hand des Handwerks“, eine süße Spezialität<br />

aus Hefe-Quarkteig, für ihre Kunden<br />

am 21.9.2013 im Angebot hatte..<br />

Tag des Handwerks<br />

Wie im vergangenen Jahr nutzte Friseurmeisterin Ursula<br />

Kuhles den Tag des Handwerks dazu, ihren Kunden ein kleines<br />

Präsent zu überreichen. Für jeden Kunden am 21.9.2013 gab<br />

es eine von <strong>der</strong> Bäcker-Innung <strong>Solingen</strong> frisch gebackene<br />

Hand des Handwerks. Diese süße Spezialität, die es nur<br />

zum Tag des Handwerks und nur in <strong>Solingen</strong> gibt, ist bei<br />

den Solinger Bürgern so beliebt, dass sie bereits am frühen<br />

Vormittag in den Solinger Bäckerfilialen ausverkauft war.<br />

Petra Puledda, Mitarbeiterin <strong>der</strong> Fa. Stöcker, präsentiert die Hände des Handwerks.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Rund um‘s Handwerk


28<br />

Überschrift<br />

Handwerk wie<strong>der</strong> aktiv<br />

bei Forum:Beruf<br />

FORUM:BERUF fand als Berufsinformationsmesse<br />

zum sechsten Mal im<br />

Solinger Theater- Konzerthaus statt.<br />

Nach dem Eröffnungsabend für<br />

die Aussteller am 30.9.2013<br />

strömten am 1.10.2013 ab 9.00<br />

Uhr morgens die Schülerinnen und Schülern<br />

<strong>der</strong> 9. und 10. Klassen sowie <strong>der</strong> Oberstufen<br />

weiterführen<strong>der</strong> Schulen in das Theater-und<br />

Konzerthaus.<br />

Sie konnten sich über die Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Berufsbildung informieren, um so<br />

für einen erleichterten Einstieg ins Berufsleben<br />

zu sorgen. Auch das Solinger Handwerk<br />

war wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> sog. Handwerkerinsel<br />

im Konzertsaal und einem Gemeinschaftsstand<br />

mit dem Technischen Berufskolleg<br />

<strong>Solingen</strong> im unteren Theaterfoyer<br />

vertreten. Die Jugendlichen konnten sich<br />

über die zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten<br />

in den verschiedensten Handwerksberufen<br />

informieren.<br />

Im Einzelnen<br />

waren mit<br />

dabei die...<br />

... Dachdecker-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />

...die Elektro-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />

... die Kfz-Innung <strong>Solingen</strong> , ...<br />

... die Maler- und Lackierer-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />

...die SHK-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />

...die Tischler-Innung <strong>Solingen</strong>, ...<br />

...und die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Solingen</strong>.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre Partner „rund um den Bau“


30<br />

Überschrift<br />

Gesundheit vor Ort testen lassen: kostenlos und unbürokratisch mit <strong>der</strong> IKK classic<br />

Gesunde Mitarbeiter – starker Betrieb<br />

Arbeitgeber, die sich für die Gesundheit<br />

ihrer Mitarbeiter engagieren, können<br />

bei ihren Mitarbeitern punkten: 80<br />

Prozent aller Angestellten wünschen<br />

sich einen solchen Chef.<br />

Im täglichen Arbeitsstress ist es leichter<br />

gesagt, als getan hier passende Maßnahmen<br />

zu entwickeln. Hier hilft die<br />

IKK classic mit ihrem umfangreichen Angebot<br />

unterschiedlicher Gesundheitstests.<br />

Die Tests können direkt vor Ort im Betrieb<br />

durchgeführt werden und helfen, die Gesundheit<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter zu bewahren und<br />

zu verbessern.<br />

Folgende Tests bietet<br />

die IKK classic an:<br />

» Herz-Kreislauf-Check<br />

Blutdruck, Blutfettwerte und Körpergewicht<br />

sind wichtige Parameter für Herz und<br />

Kreislauf. Mit verschiedenen Methoden<br />

werden die Werte <strong>der</strong> Mitarbeiter ermittelt.<br />

Im Anschluss erhalten sie eine Beratung,<br />

wie sie langfristig ihr Herz-Kreislauf-System<br />

fit halten können.<br />

» Rücken-Check<br />

Beson<strong>der</strong>s häufig klagen Mitarbeiter über<br />

Rückenschmerzen und fallen deshalb im<br />

Betrieb aus. Egal, ob sie körperlich schwer<br />

arbeiten, lange stehen, viel im Auto o<strong>der</strong> am<br />

Schreibtisch sitzen – <strong>der</strong> Rücken spürt es.<br />

Beim Rückencheck erfahren die Teilnehmer<br />

mehr über den Zustand ihrer Wirbelsäule<br />

und erhalten Tipps für rückengerechtes<br />

Verhalten in Beruf und Freizeit.<br />

» Stress-Check<br />

Ein gesundes Gleichgewicht zwischen Belastung<br />

und Erholung zu halten, ist bei starker<br />

beruflicher Anfor<strong>der</strong>ung häufig schwierig.<br />

Mit einem speziellen Stress-Check wird<br />

deshalb <strong>der</strong> Stress-Status <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

getestet und individuelle Ausgleichsmöglichkeiten<br />

aufgezeigt.<br />

Bereits die Konfrontation mit den Ergebnissen<br />

dieser Tests können zu ersten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeits- und Lebensweise<br />

beitragen. Um diese positiven ersten<br />

Schritte zu unterstützen und zu vertiefen,<br />

bietet die IKK classic ergänzend verschiedene<br />

Vorträge, Workshops und Seminare<br />

rund um die Gesundheit im Arbeitsalltag<br />

an. Arbeitgeber und Mitarbeiter erhalten<br />

kompakt in ein bis zwei Stunden praxisnahe<br />

Informationen zur Suchtprävention, zur<br />

Verpflegung während des Arbeitstages o<strong>der</strong><br />

zum Umgang mit körperlichen und psychischen<br />

Belastungen.<br />

Für Betriebe, die ihre Mitarbeiter auf das<br />

Thema Gesundheit aufmerksam machen<br />

möchten, entwickelt die IKK classic – entsprechend<br />

dem Bedarf des Betriebs –kostenfrei<br />

auch spezielle eigene Gesundheitstage.<br />

Bei Interesse informiert die IKK classic<br />

gerne persönlich über ihre Angebote. Ansprechpartnerin<br />

ist Frau Ailyn Westkämper-Ziegan,<br />

die Sie mobil (0151 12216518)<br />

o<strong>der</strong> per E-Mail kontaktieren können (ailyn.westkaemper-ziegan@ikk-classic.de).<br />

Unternehmerfrauen im Handwerk<br />

Zeit für Gemeinsamkeit<br />

und persönlichen Austausch<br />

Unter diesem Motto standen die Angebote<br />

<strong>der</strong> Unternehmerfrauen in den<br />

Monaten August und September beim<br />

„Sommercafé“ und beson<strong>der</strong>s beim<br />

Übernachtungswochenende.<br />

Man muss nicht weit fahren, um<br />

sich etwas Auszeit zu gönnen<br />

und mit Gleichgesinnten vielleicht<br />

zu ganz neuen Einsichten zu gelangen.<br />

Die Teilnehmerinnen waren hochmotiviert<br />

in die Nachbarstadt Wuppertal gereist,<br />

um zu erfahren, wie man „verborgene<br />

Energien entdecken und wecken“ kann. Begeistert<br />

vom Ambiente und Angebot eines<br />

frisch renovierten Tagungshauses, ist <strong>der</strong><br />

nächste Seminaraufenthalt für 2014 bereits<br />

„in trockenen Tüchern“.<br />

Auch die weitere Gestaltung des Jahresprogrammes<br />

2014 ist in vollem Gange.<br />

Das Vorstandsteam freut sich je<strong>der</strong>zeit über<br />

weitere Wünsche und Anregungen! Damit<br />

das bewährte Konzept „Weiterbildung ganz<br />

nach den Bedürfnissen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>“ lebendig<br />

bleibt.<br />

Über das Oktober-Seminar „Nie wie<strong>der</strong><br />

sprachlos – auf unfaire Einwände selbstsicher<br />

reagieren“ werden wir in <strong>der</strong> nächsten<br />

Ausgabe berichten.<br />

Bitte vormerken: Jahresabschluss am<br />

5. Dezember (Beginn gegen 18 Uhr) mit<br />

einem „Frauenfilm“ <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Art<br />

und dazu passendem Büffet.<br />

Intern <strong>Solingen</strong> 5/2013<br />

www.kh-solingen.de


Ihre SHK-Meisterbetriebe<br />

und Partner in <strong>Solingen</strong><br />

IBIA

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!