in Der Flugleiter - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Editorial<br />
von Michael<br />
Schäfer,<br />
Gewerkschaftsvorsitzender<br />
Liebe Mitglieder,<br />
liebe Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen,<br />
geneigte Leser!<br />
In diesem Jahr werden die Weichen für<br />
die Flugsicherungszukunft, <strong>in</strong> erster<br />
L<strong>in</strong>ie ist hier die Implementierung<br />
des FAB EC zu nennen, gestellt, die<br />
uns alle nachhaltig berühren werden. Politik<br />
und betroffene ANSPs haben sich <strong>in</strong>zwischen<br />
strukturiert und organisiert aufgestellt<br />
und verschiedene Task Forces haben ihre<br />
Arbeiten begonnen. Die im FAB EC vertretenen<br />
Gewerkschaften werden umgehend ihre<br />
Zusammenarbeit regeln und sich entsprechend<br />
aufstellen; das letzte Treffen fand nach<br />
Redaktionsschluss am 29. und 30. Januar <strong>in</strong><br />
Frankfurt statt. Ziel ist es, der Politik und den<br />
ANSPs e<strong>in</strong>en Ansprechpartner, bei dem sich<br />
alle vertretenen Gewerkschaften wiederf<strong>in</strong>den,<br />
für Beratungen zu benennen. Verhandlungen<br />
über ggf. anstehende Veränderungen<br />
s<strong>in</strong>d aber nach geltendem Recht auf der nationalen<br />
Ebene zu führen. In Deutschland selbstverständlich<br />
mit der GdF und zu bestimmten<br />
Themen mit dem Gesamtbetriebsrat. Sicherlich<br />
ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache, aber bei e<strong>in</strong>er produktiven<br />
Kooperation der Arbeitnehmervertreter, e<strong>in</strong>e<br />
durchaus lösbare Situation.<br />
Um aber e<strong>in</strong>e Erfolg versprechende Umsetzung<br />
des FAB EC sicher zu stellen, besteht<br />
weiterh<strong>in</strong> Regelungsbedarf auf nationaler<br />
Ebene. Die GdF hatte sich schon im Februar<br />
2008 dah<strong>in</strong>gehend positioniert, dass es ihr<br />
oberstes gewerkschaftspolitisches Ziel ist, die<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>er starken deutschen Flugsicherung<br />
aus e<strong>in</strong>er Hand im Rahmen des<br />
S<strong>in</strong>gle European Sky sicherzustellen. Dazu<br />
gehört u. a. auch, dass schnellstmöglich die<br />
e<strong>in</strong>fachrechtlichen und sofern notwendig<br />
die verfassungsrechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
zu schaffen s<strong>in</strong>d, welche der DFS<br />
europäische Entwicklungsmöglichkeiten<br />
eröffnen und die bisherigen Sicherheits- und<br />
Qualitätsstandards garantieren. Dazu gehört<br />
auch, dass die DFS unverzüglich und rechtssicher<br />
für den gesamten deutschen Luftraum<br />
und die kontrollierten Flugplätze für e<strong>in</strong>en<br />
möglichst langen Zeitraum benannt/beliehen<br />
wird. Diese Anpassungen s<strong>in</strong>d notwendig,<br />
da das deutsche Recht die europäischen Vorgaben,<br />
die sich aus den SES Verordnungen<br />
ergeben, bislang nicht abbildet. Verfassungsrechtliche<br />
Änderungen s<strong>in</strong>d notwendig, um<br />
den gegenwärtigen Zustand im H<strong>in</strong>blick auf<br />
Grenzregime, z. B. süddeutscher Luftraum<br />
und die Erbr<strong>in</strong>gung von Flugsicherungsdiensten<br />
durch militärische Bündnispartner<br />
zu legalisieren und um die verfassungsrechtlichen<br />
Grundlagen für e<strong>in</strong>en erforderlichen<br />
Staatsvertrag sicherzustellen (z. B. grenzüberschreitende<br />
Tätigkeit von DFS und anderen<br />
FS-Organisationen; Unterbeauftragung<br />
der flugleiter 2009/01<br />
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