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in Der Flugleiter - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Editorial<br />

von Michael<br />

Schäfer,<br />

Gewerkschaftsvorsitzender<br />

Liebe Mitglieder,<br />

liebe Kolleg<strong>in</strong>nen und Kollegen,<br />

geneigte Leser!<br />

In diesem Jahr werden die Weichen für<br />

die Flugsicherungszukunft, <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie ist hier die Implementierung<br />

des FAB EC zu nennen, gestellt, die<br />

uns alle nachhaltig berühren werden. Politik<br />

und betroffene ANSPs haben sich <strong>in</strong>zwischen<br />

strukturiert und organisiert aufgestellt<br />

und verschiedene Task Forces haben ihre<br />

Arbeiten begonnen. Die im FAB EC vertretenen<br />

Gewerkschaften werden umgehend ihre<br />

Zusammenarbeit regeln und sich entsprechend<br />

aufstellen; das letzte Treffen fand nach<br />

Redaktionsschluss am 29. und 30. Januar <strong>in</strong><br />

Frankfurt statt. Ziel ist es, der Politik und den<br />

ANSPs e<strong>in</strong>en Ansprechpartner, bei dem sich<br />

alle vertretenen Gewerkschaften wiederf<strong>in</strong>den,<br />

für Beratungen zu benennen. Verhandlungen<br />

über ggf. anstehende Veränderungen<br />

s<strong>in</strong>d aber nach geltendem Recht auf der nationalen<br />

Ebene zu führen. In Deutschland selbstverständlich<br />

mit der GdF und zu bestimmten<br />

Themen mit dem Gesamtbetriebsrat. Sicherlich<br />

ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache, aber bei e<strong>in</strong>er produktiven<br />

Kooperation der Arbeitnehmervertreter, e<strong>in</strong>e<br />

durchaus lösbare Situation.<br />

Um aber e<strong>in</strong>e Erfolg versprechende Umsetzung<br />

des FAB EC sicher zu stellen, besteht<br />

weiterh<strong>in</strong> Regelungsbedarf auf nationaler<br />

Ebene. Die GdF hatte sich schon im Februar<br />

2008 dah<strong>in</strong>gehend positioniert, dass es ihr<br />

oberstes gewerkschaftspolitisches Ziel ist, die<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>er starken deutschen Flugsicherung<br />

aus e<strong>in</strong>er Hand im Rahmen des<br />

S<strong>in</strong>gle European Sky sicherzustellen. Dazu<br />

gehört u. a. auch, dass schnellstmöglich die<br />

e<strong>in</strong>fachrechtlichen und sofern notwendig<br />

die verfassungsrechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

zu schaffen s<strong>in</strong>d, welche der DFS<br />

europäische Entwicklungsmöglichkeiten<br />

eröffnen und die bisherigen Sicherheits- und<br />

Qualitätsstandards garantieren. Dazu gehört<br />

auch, dass die DFS unverzüglich und rechtssicher<br />

für den gesamten deutschen Luftraum<br />

und die kontrollierten Flugplätze für e<strong>in</strong>en<br />

möglichst langen Zeitraum benannt/beliehen<br />

wird. Diese Anpassungen s<strong>in</strong>d notwendig,<br />

da das deutsche Recht die europäischen Vorgaben,<br />

die sich aus den SES Verordnungen<br />

ergeben, bislang nicht abbildet. Verfassungsrechtliche<br />

Änderungen s<strong>in</strong>d notwendig, um<br />

den gegenwärtigen Zustand im H<strong>in</strong>blick auf<br />

Grenzregime, z. B. süddeutscher Luftraum<br />

und die Erbr<strong>in</strong>gung von Flugsicherungsdiensten<br />

durch militärische Bündnispartner<br />

zu legalisieren und um die verfassungsrechtlichen<br />

Grundlagen für e<strong>in</strong>en erforderlichen<br />

Staatsvertrag sicherzustellen (z. B. grenzüberschreitende<br />

Tätigkeit von DFS und anderen<br />

FS-Organisationen; Unterbeauftragung<br />

der flugleiter 2009/01<br />

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