wenn aus Kollegen Feinde werden - PDF - GdP Stuttgart RP LPD
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38 BAUA ALLES WAS RECHT ISTR<br />
auf Abhilfe hinwirken und nach § 85 BetrVG gegebenen -<br />
falls die Eini gungsstelle anrufen.<br />
Darüber hin<strong>aus</strong> kann es für die mobbenden <strong>Kollegen</strong>,<br />
Vorgesetzten oder Arbeitgeber teuer <strong>werden</strong>, da die Mob -<br />
bingbetroffenen nicht nur Anspruch auf Unterlassung<br />
haben, sondern darüber hin<strong>aus</strong> auch Schadensersatz- und<br />
Schmerzensgeldansprüche geltend machen können. Zu -<br />
dem ist Mobbing auch strafrechtlich häufig kein Kava liersdelikt;<br />
je nach Einzelfall kommen Verfahren bzw. An kla gen<br />
wegen Beleidigung, Nötigung oder Körperverlet zung in<br />
Frage.<br />
Das Grundgesetz endet<br />
nicht am Werktor: Auch im<br />
Betrieb ist die Würde<br />
des Menschen unantastbar.<br />
Mobbing ist auch diskriminierend!<br />
Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)<br />
in Kraft, auf das sich Mobbingbetroffene immer dann<br />
berufen können, <strong>wenn</strong> sie in ungerechtfertigter Weise <strong>aus</strong><br />
Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,<br />
des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität<br />
benachteiligt worden sind. Damit sind zugleich auch die<br />
Grenzen der Nutzbarkeit des AGG für Mobbingbetroffene<br />
genannt: Die Benachteiligung muss <strong>aus</strong> diesen Gründen<br />
erfolgt sein, <strong>wenn</strong> das AGG greifen soll.<br />
Als solche verbotenen Benach -<br />
teiligungen <strong>werden</strong> vom AGG auch<br />
Belästigungen angesehen, die mit<br />
einem der genannten Diskri minie -<br />
rungsmerkmale einhergehen. Und<br />
damit jeder und jede weiß, was unter<br />
›Belästigung‹ zu verstehen ist, liefert<br />
das AGG eine eindeutige Definition.<br />
Danach ist eine Belästi gung eine<br />
Benach teiligung, <strong>wenn</strong> uner wünsch -<br />
te Verhaltensweisen bezwecken oder<br />
bewirken, dass die Würde der<br />
betreffenden Person verletzt und ein<br />
von Einschüch te rung, Anfeindungen,<br />
Erniedrigun gen, Entwürdigungen<br />
oder Belei digungen gekennzeich -<br />
netes Umfeld geschaffen wird. Diese<br />
Aufzählung ist keinesfalls abschlie -<br />
ßend, son dern exemplarisch zu<br />
verstehen. Sie soll verdeut lichen,<br />
dass die Eingriffe schwerwiegend<br />
sein müssen. Ein rauer Um gangston<br />
am Arbeitsplatz, Unhöflichkeiten, die<br />
auf eine schlechte Kinderstube