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GFS_Beitragsordnung.pdf - Gütegemeinschaft ...

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<strong>Gütegemeinschaft</strong> Metallfassadensanierung e.V.<br />

Beitrags- und Gebührenordnung<br />

A. Allgemeines<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Beitragsordnung</strong> gilt für Unternehmen, die<br />

1.1 als Lackhersteller, Beschichtungsbetrieb (Maler), Fassadenreinigungsunternehmen,<br />

Metallbaubetrieb Antrag auf den Erwerb des <strong>GFS</strong>-Qualitätszeichens gestellt haben<br />

bzw. bereits <strong>GFS</strong>-Lizenznehmer sind.<br />

1.2 die Fördermitgliedschaft in der <strong>GFS</strong> beantragt haben bzw. bereits Fördermitglied<br />

gem. Ziffer. 4.1.2 der Vereinssatzung sind.<br />

B. Ordentliche Mitglieder<br />

(Beschichtungsbetriebe/Malerbetriebe, Lackhersteller, Metallbaubetriebe,<br />

Fassadenreinigungsunternehmen)<br />

1. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder richtet sich nach der nachfolgenden<br />

<strong>Beitragsordnung</strong>:<br />

Aufnahmebeitrag (einmalig) ab 01.03.2010 EUR 2.000,00<br />

Mitgliedsbeitrag (jährlich) ab 01.01.2010 EUR 1.500,00<br />

Von dem Mitgliedsbeitrag sind öffentliche Bildungseinrichtungen, wie gewerbliche<br />

Berufschulen und andere Einrichtungen im Einzelfall nach vorheriger Prüfung durch<br />

den Vorstand befreit.<br />

1.1 Der Jahresbeitrag wird den ordentlichen Mitgliedern im Januar des Kalenderjahres in<br />

Rechnung gestellt. Er wird spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung<br />

fällig.<br />

1.2 Für ordentliche Mitglieder, die erst im Lauf eines Kalenderjahres dem Verein<br />

beitreten, ist der Jahresbeitrag anteilig zu bezahlen. Dies berührt nicht die Höhe der<br />

Zahlung der Aufnahmegebühr, die unabhängig einmalig zu entrichten ist.<br />

2. Prüfpauschale Vor-Ort-Prüfung<br />

Der Umfang und die Kosten für die Vor-Ort-Prüfung betragen EUR 1.500,00<br />

C. Fördermitglieder:<br />

1. Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von EUR 500,00.<br />

2. Der Förderbeitrag wird den Fördermitgliedern im Januar eines jeden Kalenderjahres<br />

in Rechnung gestellt. Er ist spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Stand: 04-2010<br />

Fassung März 2010<br />

Beitrags- und Gebührenordnung Seite 1 von 2


<strong>Gütegemeinschaft</strong> Metallfassadensanierung e.V.<br />

3. Von Fördermitgliedern, die im Laufe eines Kalenderjahres dem Verband beitreten, ist<br />

der anteilige Beitrag zu bezahlen.<br />

D. Materialzulassungen:<br />

Die Einteilung in Materialklassen und Systeme orientiert sich an der aktuellen<br />

Einteilung der GSB International bzw. Qualicoat. Die Kosten für eine Zulassung trägt<br />

der Lackhersteller.<br />

Von GSB International, Qualicoat oder QIB e. V. zugelassene Systeme werden von<br />

der <strong>GFS</strong> anerkannt.<br />

Bauaufsichtlich geprüfte Lacksysteme (Ü-Zeichen/allgemeines bauaufsichtliches<br />

Prüfzeugnis) erfordern keine gesonderte Zulassung.<br />

Stand: 04-2010<br />

Fassung März 2010<br />

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