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Gemeinderatssitzung vom 11.12.2012 - Langenbach

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Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 1<br />

GEMEINDE LANGENBACH<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>Langenbach</strong><br />

<strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Rathaus, Bahnhofstraße 6, 85416 <strong>Langenbach</strong><br />

Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Zur Sitzung anwesend waren:<br />

Vorsitzender:<br />

Schriftführer:<br />

Gemeinderäte:<br />

1. Bürgermeister Josef Brückl<br />

Josef Reiter<br />

2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />

3. Bürgermeister Albert Neumair<br />

Andreas Apold<br />

Dr. Elfriede Bärwinkel<br />

Florian Böck<br />

Eva Bucksch<br />

Dr. Rudolf Götz<br />

Korbinian Huber<br />

Otto Huber<br />

Johann Kreitner<br />

Walter Prochaska<br />

Bartholomäus Reif<br />

Schmidt Walter<br />

Christine Stein<br />

Walter Strejc<br />

Josef Wesan<br />

Es fehlten<br />

entschuldigt:<br />

berufliche Gründe<br />

private Gründe<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />

Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde ohne Einwendungen genehmigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 2<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.11.2012<br />

3. Bebauungsplan Nr. „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2, § 4 a Abs. 2 und<br />

Abs. 3 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) sowie der Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren,<br />

Billigung der Abwägung zu den Stellungnahmen, Beschlussfassung;<br />

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

4. Kanalisation des Ortsteils Kleinviecht;<br />

Hier: Neubau Wasserleitung von Kleinviecht nach <strong>Langenbach</strong> sowie Neubau<br />

der Gemeindeverbindungsstraße Kleinviecht – B11 / <strong>Langenbach</strong><br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

5. DSL für die Gemeindeteile Großenviecht, Kleinviecht und Schmidhausen<br />

Sachstandsmitteilung;<br />

Ausschreibung und Vergabe der Leerrohrverlegung im Rahmen der Kanaldruckleitungsverlegung<br />

in der Gemeindeverbindungsstraße Großenviecht;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Bebauungsplan „Sondergebiet Bodenaufbereitungsanlage“ mit gleichzeitiger<br />

Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zolling<br />

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7. Kreditaufnahme für die energetische Sanierung der Lüftungsanlage (Heizung)<br />

in der Schulturnhalle;<br />

hier: Bekanntgabe der Kreditkonditionen<br />

8. Verschiedenes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 4<br />

P R O T O K O L L<br />

Vor Beginn der Tagesordnung verliest Herr 1. Bürgermeister Brückl einen Antrag zur<br />

Geschäftsordnung von Herrn Gemeinderat Prochaska <strong>vom</strong> 09.12.12; dieser Beantragt,<br />

die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 4 der nichtöffentlichen Sitzung im öffentlichen<br />

Teil zu behandeln, da keine Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen.<br />

Herr 1. Bürgermeister Brückl erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 3 und 4 entfallen,<br />

da die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 1 „Antrag von Frau Gemeinderätin Dr. Bärwinkel auf Rückstellung<br />

des Verkaufs des alten Mannschaftswagens der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Oberhummel und Bestellung eines Gutachters; Beratung und Beschlussfassung“,<br />

ergeht folgender Beschluss:<br />

Beschluss-Nr.: 193/2012<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird im öffentlichen Teil unter Nr. 8 behandelt.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 3<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird<br />

dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong><br />

20.11.2012<br />

Beschluss-Nr.: 194/2012<br />

Die Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) <strong>vom</strong> 20.11.2012 wird mit folgender<br />

Maßgabe genehmigt:<br />

Auf Einwand von Frau Gemeinderätin Dr. Bärwinkel wird das Beschlussergebnis<br />

unter Tagesordnungspunkt 10 b, Beschluss-Nr. 190/2012, auf „ 17 : 1“ korrigiert.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

3. Bebauungsplan Nr. „Großer Anger“ der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>;<br />

Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2, § 4 a Abs.<br />

2 und Abs. 3 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) sowie<br />

der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren,<br />

Billigung der Abwägung zu den Stellungnahmen, Beschlussfassung;<br />

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 5<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN<br />

1.1 Bund Naturschutz in Bayern e. V<br />

1.2 Deutsche Post Immobilienservice GmbH<br />

1.3 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH<br />

1.4 E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG<br />

1.5 Evang. Luth. Pfarramt<br />

1.6 Flughafen München GmbH<br />

1.7 Gemeinde Marzling<br />

1.8 Handwerkskammer für Obb.<br />

1.9 Kreisheimatpfleger, Freising<br />

1.10 Immobilien Freistaat Bayern – RV Oberbayern<br />

1.11 Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH<br />

1.12 Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern<br />

1.13 Regionaler Planungsverband München<br />

Die Nummerierung der Stellungnahmen beruht überwiegend auf der Reihenfolge des Datums des Posteinganges.<br />

2. KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE<br />

2.1 Energie Südbayern – telefonische Mitteilung <strong>vom</strong> 29.02.2012<br />

2.1 Die bisherige Stellungnahme <strong>vom</strong> 18.11.2011 gilt weiterhin.<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2011 zum Flächennutzungsplan<br />

Den oben genannten Flächennutzungsplan haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unsere Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Es sind keine Gasleitungen der Energienetze Bayern/ Erdgas Südbayern betroffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause unser Herr Paschke unter der Telefonnummer 08122/9779-13 gerne zur Verfügung.<br />

2.2 Kabel Deutschland Vertriebe + Service GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 01.03.2012<br />

Telfon 0871 / 273936


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 6<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

2.2 Wir bedanken uns für Ihr Schreiben <strong>vom</strong> 22.02.2012.<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.<br />

Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits<br />

derzeit nicht geplant.<br />

2.3 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Gemeinde Haag a. d. Amper – Schreiben <strong>vom</strong> 29.02.2012<br />

2.3 Keine Äußerung.<br />

2.4 Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Gemeinde Zolling – Schreiben <strong>vom</strong> 29.02.2012<br />

2.4 Keine Äußerung.<br />

2.5 Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 29.02.2012<br />

2.5 Wie wir Ihnen bereits im Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011 mitgeteilt haben, bestehen gegen die im Betreff genannten Planungen aus luftrechtlicher Sicht keine Bedenken.<br />

2.6 TenneT TSO GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 28.02.2012<br />

2.6 Wir haben bereits in unserem Schreiben NLB-Wi-jt-ID-4504 <strong>vom</strong> 05.12.2011 zum oben genannten Bebauungs- und Grünordnungsplan sowie im Bereich der 23.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Die Durchsicht der aktuellen Unterlagen zum Vorgang hat gezeigt, dass Sie den Inhalt dieser Stellungnahme<br />

in die Planungsunterlagen eingearbeitet haben.<br />

Somit gibt es von unserer Seite keine weiteren Anforderungen zum Bebauungsplan in der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Wir bitten Sie, uns, die TenneT TSO GmbH, weiterhin an der Entwicklung der Bauleitplanung zu beteiligen, und unsere Hinweise und Auflagen bei der Ausführung<br />

zu berücksichtigen.<br />

Wir danken für die Beteiligung an dieser Anfrage.<br />

2.7 E.ON Bayern AG – Schreiben <strong>vom</strong> 06.03.2012<br />

2.7 Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Der Planungsbereich befindet sich nicht im Versorgungsgebiet unseres Unternehmens.<br />

Im Planungsbereich befinden sich keine Anlagen unseres Unternehmens.<br />

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren.<br />

2.8 Verwaltungsgemeinschaft Oberding – Mitgliedsgemeinde Eitting – Schreiben <strong>vom</strong> 06.03.2012<br />

2.8 Die Interessen der Gemeinde werden durch die vorgenannte Bauleitplanung nicht berührt. Es sind deshalb keine Einwände, Hinweise oder Anregungen vorzubringen.<br />

Soweit keine Änderungen, welche die Belange der Gemeinde Eitting berühren, stattfinden, wird auf eine weitere Verfahrensbeteiligung verzichtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 7<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

2.9 Wehrbereichsverwaltung Süd – Außenstelle München– Schreiben <strong>vom</strong> 05.03.2012<br />

2.9 Seitens der Wehrbereichsverwaltung Süd – Ast München bestehen keine Einwände gegen die o. a. Planungen.<br />

2.10 Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 06.03.2012<br />

2.10 Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange werden von oben angeführter Planung nicht berührt.<br />

Es bestehen deshalb keine Einwände.<br />

2.11 E.ON Netz GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 09.03.2012<br />

2.11 Wie wir Ihnen mit unserem Schreiben NE-TLB Di ID 8243 <strong>vom</strong> 21.11.2011 mitgeteilt haben, befinden sich innerhalb des angegebenen Planungsgebietes keine<br />

Hochspannungsanlagen (110-kV) und Fernmeldekabel der E.ON Netz GmbH.<br />

Seitens unserer Gesellschaft bestehen deshalb keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Großer Anger“ und die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes.<br />

Wir danken für die Beteiligung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.<br />

2.12 Bayerischer BauernVerband – Geschäftsstelle Erding/Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 19.03.2012<br />

2.12 Gegen o. g. Planungsvorhaben werden unsererseits keine Einwendungen vorgebracht.<br />

2.13 Erzbischöfliches Ordinariat München – Pastorale Planungsstelle – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

2.15 Keine Äußerung.<br />

2.14 Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

2.14 Gegen die o. g. Planungen bestehen von unserer Seite keine Einwendungen.<br />

2.15 Landratsamt Freising – Tiefbauverwaltung – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

2.15 Keine Einwände oder Anregungen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 8<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

2.16 Landratsamt Freising – Untere Jagdbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

2.16 Keine Einwände oder Anregungen.<br />

2.17 Landratsamt Freising – Immissionsschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

2.17 Keine Einwände oder Anregungen.<br />

2.18 Landratsamt Freising – Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

2.18 Keine Einwände oder Anregungen.<br />

2.19 Vermessungsamt Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

2.19 Keine Äußerung.<br />

3. BEDENKEN UND ANREGUNGEN IM VERFAHREN NACH § 4 Abs. 2 BauGB<br />

3.1 Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG – Schreiben <strong>vom</strong> 29.02.2012


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 9<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.1 Für die Erschließung des Baugebietes „Großer Anger“ mit elektrischer Energie ist eine<br />

Trafostation erforderlich. Im Flächennutzungsplan haben wir den möglichen Standort markiert.<br />

Es wird eine Fläche von ca. 4 m x 5 m benötigt. Wir bitten Sie, dies in den Flächennutzungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen Herr Maisch (Tel. 08122/407-123) und Herr Dreiling (Tel.<br />

08122/407-124) gerne zur Verfügung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es wird ein Planzeichen für eine Trafostation als redaktionelle<br />

Änderung im Plan dargestellt. Der vorgeschlagene Standort wird<br />

aufgrund der Wahrung der Fußwegeverbindung geringfügig nach<br />

Norden verschoben.<br />

(Anmerkung: zwei Skizzen im Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden beigefügt)<br />

3.2 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding – Schreiben <strong>vom</strong> 01.03.2012<br />

3.2 Wir verweisen auf unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 08.12.2011.<br />

Weitere landwirtschaftliche Belange werden derzeit nicht berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 08.12.2011<br />

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und deren Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet sein. Weitere landwirtschaftliche Belange<br />

werden derzeit nicht berührt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließung der Nutzflächen<br />

im Umfeld wird im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt.<br />

3.3 Regierung von Oberbayern –Brand- und Katastrophenschutz – Schreiben <strong>vom</strong> 01.03.2012<br />

3.3<br />

Gegen die o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> bestehen aus der Sicht des Brandschutzes<br />

keine Einwände, wenn unsere Empfehlungen mit Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011 beachtet<br />

werden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.3<br />

Auf unser Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011, Az.:10-2204FS62/11 darf Bezug genommen werden.<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 11.11.2011<br />

Bei der Aufstellung bzw. Änderung des o. g. Bebauungs-/Flächennutzungsplanes sind für den<br />

durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

– grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes (Durchführung<br />

wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat<br />

durchzuführen:<br />

1. Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt Nr. 1.8/5, Stand 08.2000, des Bayerischen Landesamts<br />

für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des<br />

Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) – Arbeitsblätter W 331 und W 405 – auszubauen. Gege-<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt sowie ein Hydrantenplan vorgelegt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 10<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

benenfalls ist der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehem.<br />

Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln. Der Hydrantenplan ist <strong>vom</strong><br />

Kreisbrandrat gegenzuzeichnen.<br />

2. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbot) zu verfügen.<br />

3. Bei Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Leitern der<br />

Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).<br />

Im übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung“, Fassung 09 / 2008,<br />

herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren,<br />

insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 – Brandschutz –.<br />

Wir haben uns aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und innerhalb der Regierung<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Sachgebiet abgestimmt.<br />

Beschlussvorschläge<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen und bei der Planung und<br />

Bauausführung berücksichtigt.<br />

3.4 DB Services Immobilien GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 01.03.2012<br />

3.4 Die DB Services Immobilien GmbH, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,<br />

übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum<br />

o. a. Verfahren:<br />

1. TÖB-Angelegenheiten<br />

Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb der Eisenbahn in seiner<br />

jeweiligen Form sind ausgeschlossen. Alle Immissionen die von Bahnanlagen und dem gewöhnlichen<br />

Bahnbetrieb ausgehen, sind entschädigungslos hinzunehmen. Abwehrmaßnahmen<br />

nach § 1004 in Verbindung mit § 906 BGB sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG), sind <strong>vom</strong> Bauherrn zu tragen.<br />

Punkt 1 wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 11<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

2. Immobilienrelevante Angelegenheiten<br />

Bahneigener Grundbesitz innerhalb des Geltungsbereiches ist nicht vorhanden.<br />

3. Allgemeines<br />

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, Tel.:<br />

(089) 54856-111, Fax: (089) 54856-145 hat an diesem Schreiben nicht mitgewirkt. Dessen Beteiligung<br />

als Träger öffentlicher Belange ist <strong>vom</strong> Antragsteller gesondert zu veranlassen. Die<br />

Deutsche Bahn AG bitten wir bei den weiteren Planungen zu beteiligen. Als Eingangsstelle der<br />

Deutschen Bahn AG für die Vorgänge Träger Öffentlicher Belange fungiert die DB Services Immobilien<br />

GmbH, Niederlassung München, Barthstraße 12, 80339 München, Tel.: (089) 1308-<br />

5755, Fax (089) 1308-3723.<br />

4. Zuständigkeiten<br />

Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten<br />

wir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht, Herr Stadler, zu wenden.<br />

Beschlussvorschläge<br />

Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Punkt 3 wird zur Kenntnis genommen. Das Eisenbahn-<br />

Bundesamt wurde separat als Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Punkt 4 wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.5 Kreisbrandinspektion Landkreis Freising – Schreiben <strong>vom</strong> 07.03.2012<br />

3.5 a<br />

3.5a<br />

Mit Rücksprache des 1. Kommandanten der FF <strong>Langenbach</strong> Herrn Walter Schmidt wird auf folgendes<br />

hingewiesen:<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite,<br />

Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert<br />

befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10t)<br />

ausgelegt sein. Hierzu wird auf die DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“<br />

verwiesen.<br />

3.5 b Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Gebäude ganz oder mit Teilen in einem Abstand<br />

von höchstens 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind.<br />

3.5 c Bei Sackgassen ist darauf zu achten, dass die sog. „Wendehammer“ auch für Feuerwehrfahrzeuge<br />

benutzbar sind. Zur ungehinderten Benutzung ist ein Wendeplatzdurchmesser von mind.<br />

18 m, für Feuerwehreinsätze mit einer Drehleiter DL (K) 23-12 ein Durchmesser von mind. 21 m<br />

erforderlich. Gegebenenfalls sind Verkehrsbeschränkungen (Halteverbote) zu verfügen.<br />

3.5 d Die Feuerwehr ist bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben oder anderer besonderer<br />

Einrichtungen (z. B. Verwender von Radioisotopen o. ä.) die auf Grund der Betriebsgröße<br />

und –art und/oder der gelagerten, hergestellten oder zu verarbeitenden Stoffe (z. B. radioaktive<br />

Stoffe, Säuren, brennbare Flüssigkeiten, aggressive Gase etc.) einen besonderen Ge-<br />

Die genannten Punkte (Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradius,<br />

Tragfähigkeit) wurde bereits in der vorliegenden Bauleitplanung<br />

berücksichtigt und wird auch in der fortführenden Planung<br />

mit aufgenommen. (siehe auch Punkt 3.3, Regierung von Oberbayern,<br />

Brand- und Katastrophenschutz)<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Detailplanung berücksichtigt.<br />

Der Wendeplatzdurchmesser ist gewährleistet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 12<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

fahrenschwerpunkt bilden, entsprechend auszurüsten.<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.5 e Die Wasserversorgung für Brandeinsätze muss gewährleistet sein.<br />

Die Saugstelle soll mit der örtlichen Feuerwehr abgesprochen werden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung berücksichtigt.<br />

3.5.f<br />

3.5 f<br />

Bei Photovoltaikanlagen:<br />

Die stromführenden Leitungen sind auf dem Dach bzw. vor Eintritt der Leitungen in das Gebäude<br />

mit DC Trennschaltern zu versehen. Für diese Trennschalter ist eine Fernabschaltung erforderlich.<br />

Die Fernabschaltung muss am Feuerwehrzugang bzw. dem Standort des Feuerwehrinformationssystems<br />

möglich sein und ist mit der Aufschrift: „Fernabschaltung Photovoltaikanlage“<br />

zu versehen. Die Betätigung darf nur über die Feuerwehrschließung des Landkreises Freising<br />

möglich sein. An dieser Stelle ist der Betriebszustand der Leitungen zu signalisieren. Für stromführend<br />

ist eine rote und für Freischaltung eine grüne Leuchtanzeige zu verwenden.<br />

Die Lage der Freischalteinrichtungen ist vor der Montage mit dem Kommandanten der Feuerwehr<br />

einvernehmlich abzustimmen.<br />

Das Gebäude ist am Hauptzugang bzw. am Zugang für die Brandmeldezentrale mit einem<br />

Warnhinweis auf die Photovoltaikanlage zu versehen; z. B. Hinweisschild nach DIN 4066 mit<br />

der Aufschrift „Vorsicht Photovoltaikanlage!“<br />

Die betroffenen, mit Photovoltaik ausgestatteten Dachflächen, sowie der Leitungsverlauf der<br />

stromführenden Teile und alle sonst. Anlagenkomponenten sind in den Feuerwehrplänen eindeutig<br />

anzugeben.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung berücksichtigt.<br />

3.6 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern – Schreiben <strong>vom</strong> 05.03.2012<br />

3.6 a Mit den dargelegten Planinhalten, welche das Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO betreffen,<br />

besteht Einverständnis. Dem hier dargelegten Planungskonzept zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben<br />

können wir zustimmen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.6 b Nachdem keine weiteren Festsetzungen bzgl. der Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen getroffen<br />

werden, gehen wir davon aus, dass sich deren Zulässigkeit nach § 8 Abs. 3 Nr. 1<br />

BauNVO richtet. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass bei der Zulassung von<br />

Betriebsleiterwohnungen die Zuordnung zum Gewerbebetrieb sowie der funktionalen Zusammenhang<br />

sichergestellt werden sollte.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Dementsprechend besteht mit dem Planvorhaben vollumfänglich Einverständnis.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 13<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.7 bayernets GmbH – Schreiben <strong>vom</strong> 07.03.2012<br />

3.7 a Auf Grund der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben wurden die technischen Bereiche der<br />

Bayerngas GmbH zum 01.02.2011 in die bayernets GmbH überführt. Die bayernets GmbH ist<br />

eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayerngas GmbH und ist für den Betrieb des Leitungsnetzes<br />

zuständig.<br />

3.7 b<br />

3.7b<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Baugebiet „Großer Anger“ verläuft<br />

in der Ausgleichsfläche (Gemarkung <strong>Langenbach</strong>, Fl.-Nr. 1323) die Gashochdruckleitung<br />

Forchheim – Finsing (FFO1) DN700/PN67,5. Diese Leitung ist Gemeinschaftseigentum der<br />

Open Grid Europe GmbH, Essen, und der Bayerngas GmbH, für Wartung, Wegerechtsverwaltung,<br />

Planauskünfte etc. ist die bayernets zuständig. Unmittelbar neben der Leitung Forchheim-<br />

Finsing liegt ein Nachrichtenkabel im Rohrgraben. Ungefähr parallel zu dieser Gasleitung sind<br />

außerdem noch ein weiteres Kupfernachrichtenkabel sowie zwei Kabelschutzrohranlagen mit<br />

Lichtwellenleiterkabeln (2 und 6 Kabelschutzrohre) verlegt. Kabelmuffen und Kabelreserven<br />

können auch in größeren Abständen zur Gasleitung liegen.<br />

Der Schutzstreifen unserer Leitung ist 10 m breit (je 5 m beiderseits der Rohrachse). Dieser<br />

Schutzstreifen ist durch Dienstbarkeiten bzw. Gestattungsverträge wegerechtlich abgesichert. In<br />

diesem sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand der Anlagen gefährden oder den<br />

Betrieb, Wartung und Unterhalt beeinträchtigen könnten, so ist beispielsweise die Errichtung<br />

von Bauten – dazu gehören auch Schächte, Straßenkappen Armaturen, Hydranten, Verteilerschränke,<br />

Lichtmasten, Vordächer, Solarkollektoren etc. – nicht zulässig.<br />

Die Zugänglichkeit der Leitung für Wartungs- und Reparaturarbeiten muss uneingeschränkt erhalten<br />

bleiben. Ein 4 m breiter Streifen – je 2 m beiderseits der Rohrachse – ist von Bäumen<br />

und tiefwurzelnden Sträuchern frei zu halten.<br />

Um eine Beschädigung der Gashochdruckleitung auszuschließen muss der Aushub von Baugruben<br />

einschließlich Böschungen, Verbau etc. komplett so ausgeführt werden, dass der<br />

Schutzstreifen nicht berührt wird bzw. muss durch andere mit uns abgestimmte Sicherungsmaßnahmen<br />

gewährleistet werden, dass jegliche Gefährdung unserer Anlagen ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Das geplante Entwicklungsziel (nährstoffarme Feuchtwiese) der<br />

Ausgleichsfläche widerspricht nicht den Vorgaben der Gasleitung<br />

samt zugehörigen Schutzstreifen. Die Vorgaben zu Abgrabungen<br />

und Bepflanzungen werden berücksichtigt.<br />

3.7 c Wichtige Auflagen sind u. a.:<br />

- Niveauänderungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, die Mindest-<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Umsetzung / Bauausführung<br />

berücksichtigt.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 14<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

deckung der Gasleitung von 1 m darf nicht unterschritten werden.<br />

- Der Einsatz von Maschinen im Schutzstreifen ist nur nach vorheriger Absprache mit bayer<br />

nets gestattet.<br />

- Baufahrzeuge dürfen unbefestigte Leitungsbereiche nicht ohne vorherige Absicherung befahren.<br />

- Für Arbeiten im Bereich des Schutzstreifens unserer Leitung ist eine örtliche Einweisung erforderlich.<br />

- Notwendiger Baustellenverkehr und erforderliche Schutzmaßnahmen sind mit bayernets abzustimmen.<br />

Das Aufstellen von Baucontainern, Lagerung von Material, Geräten und Aushub<br />

ist in den Schutzstreifen nicht zulässig.<br />

3.7 d Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen Lagepläne M 1 : 1.000 unserer Leitung und Kabel in<br />

diesem Bereich. Eine genaue Angabe der Lage der Leitung ist jedoch nur nach örtlicher Einweisung<br />

möglich. Wir senden Ihnen unsere Pläne als pdf-Dateien. In diesen Dateien ist der jetzige<br />

Stand der Leitungslage dargestellt, Änderungen oder Erweiterungen können von uns nicht automatisch<br />

nachgemeldet werden. Die Dateien werden von uns ausschließlich für Ihre jetzige o.<br />

a. Maßnahme zur Verfügung gestellt, jede andere Verwendung bedarf unserer ausdrücklichen<br />

Zustimmung, Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> bittet<br />

um Zusendung der PDF-Dateien, da die Lagepläne bisher nur in<br />

Papierform vorliegen.<br />

Wir bitten um weitere Beteiligung am Bebauungs- und Grünordnungsplan Baugebiet „Großer<br />

Anger“ sowie am Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>.<br />

Sollten Sie noch weitere Pläne benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

3.8 Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH – E-Mail <strong>vom</strong> 20.03.2012<br />

3.8 Bezüglich Ihrer Bitte um eine Stellungnahme zu o. g. Planentwurf verweisen wir auf unsere<br />

Stellungnahme Großer Anger <strong>vom</strong> 08.11.2011 die weiterhin bestand hat.<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 08.11.2011:<br />

Es sind unsererseits im o. g. Bereich Baumaßnahmen nicht vorgesehen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Bemerkung:<br />

Gaswerk:<br />

Soweit den Planungsunterlagen zu entnehmen ist, sind keine Bedenken für die genannte Baumaßnahme<br />

erkennbar.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 15<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.8<br />

Da im Bebauungsplan eine Energieversorgung mit Wärme nicht behandelt wurde, möchten wir<br />

darauf hinweisen, dass sich östlich und nördlich des Baugebietes eine Gasversorgungsleitung<br />

befindet. Eine Erschließung des Gebietes mit Erdgas wäre ggf. <strong>vom</strong> Osten (von der Ulmenstr./<br />

Lindenstr. über den neu geplanten Rad- und Fußweg) sowie <strong>vom</strong> Norden (Freisinger Str. Höhe<br />

Tankstelle) denkbar.<br />

Da für eine eventuelle komplette Erschließung des Baugebietes mit Erdgas umfangreiche<br />

Gasleitungsverlegearbeiten erforderlich sind, bitten wir um Mitteilung, ob von Ihrer Seite eine<br />

Erschließung mit Erdgas geplant ist.<br />

Um zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Erschließung des Baugebietes möglich ist, benötigen wir<br />

folgende Daten:<br />

Wärmebedarf der jeweiligen Objekte bzw. die zu beheizenden Gewerbe- bzw. Wohnfläche mit<br />

Angabe der Lage und Anzahl der Projekte sowie Angaben über die mögliche Trasse für die Erschließung<br />

der Objekte.<br />

Grundsätzlich bitten wir um frühzeitige Information über eine geplante Erschließung von Gewerbe-<br />

bzw. Wohngebieten (z. B. durch den Bebauungsplanvorentwurf), über den voraussichtlichen<br />

Energiebedarf und Mitteilung über den zeitlichen vorgesehenen Ablauf der Realisierung<br />

einer solchen Maßnahme. Dadurch sind eine sinnvolle Planung, Absprache und Abwicklung einer<br />

Baumaßnahme sowie eine Berücksichtigung der Kosten im Wirtschaftsplan möglich.<br />

Damit wir die oben genannten Arbeiten planen können, bitten wir Sie auch um ausführliche Angaben<br />

bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahmen bzw. Ausführungen und der Ausführungszeiten.<br />

Die unten genannten Hinweise sind grundsätzlich zu beachten.<br />

Vorsorglich weisen wir für o. g. Sparten auf folgendes hin:<br />

- Sollte sich die geplante Baumaßnahme in einem Hochwasser bzw. Grundhochwasser gefährdeten<br />

Gebiet befinden, so empfehlen wir dringend den Stromhausanschluss außen liegend<br />

in einer Höhe zwischen 0,3 m und 1,5 m über der fertigen Geländeoberkante in der<br />

Gebäudeaußenwand auszuführen.<br />

- Ein Errichten von Gebäuden über Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen oder<br />

jedes andersartige Überbauen, das den Zugang zu Leitungen beeinträchtigt, ist unzulässig.<br />

- Das Lagern von Materialien sowie das Pflanzen von Bäumen über Versorgungsleitungen<br />

und Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicher-<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Dies ist nicht gegeben. Eine Änderung ist nicht veranlasst.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 16<br />

Nr.<br />

3.8<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

heit und die Reparaturmöglichkeit der Leitungen beeinträchtigt werden.<br />

- Grunddienstbarkeiten, gemäß der AVBWasserV für die Wasserversorgung bzw. der NDAV<br />

für die Gasversorgung oder der NAV für die Stromversorgung von Tarifkunden sind der<br />

Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH einzuräumen, bzw. <strong>vom</strong> Anschlussnehmer beizubringen<br />

falls zur Versorgung die Leitungstrasse durch nicht-öffentliche Grundstücke, bzw.<br />

über Grundstücke welche nicht im Besitz des Eigentümer des zu versorgenden Anwesen<br />

sind, geführt werden muss.<br />

Vor dem Baubeginn sind die Spartenpläne von der beauftragten Baufirma einzuholen.<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.9 Regierung von Oberbayern – höhere Landesplanungsbehörde– Schreiben <strong>vom</strong> 09.03.2012<br />

3.9 a Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme<br />

ab:<br />

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der<br />

Zweckbestimmung Einzelhandel (ca. 0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am<br />

südwestlichen Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für einen Vollsortimenter (max. 1.200 m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen<br />

schaffen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.9 b<br />

3.9 b<br />

Die o. g. Planung i. d. F. <strong>vom</strong> 17.01.2012 steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.<br />

Hinweis aus Sicht der Städtebauförderung:<br />

Wie bereits mit Schreiben <strong>vom</strong> 06.12.2011 mitgeteilt, wird aus Sicht der Stadterneuerung die<br />

Verlagerung des Einzelmittelhandels aus der mit Städtebaufördermitteln sanierten Ortsmitte kritisch<br />

gesehen. Der Gemeinde wurde dringend angeraten, sich zur Sicherung eines lebendigen<br />

Ortskerns um eine entsprechende Nachfolgenutzung für die nun leerfallende Fläche in der<br />

Ortsmitte zu bemühen und gleichzeitig auf dem Areal des neugeplanten Gewerbegebietes weitere<br />

Einzelhandelsbetriebe auf Ebene des Bebauungsplanes auszuschließen. Angesichts der<br />

Tatsache, dass nun neben dem Lebensmittelmarkt auch an der Ansiedlung des Drogeriemarkts<br />

am Ortsrand festgehalten wird, sehen wir die Sanierungsziele in Frage gestellt und die bisher<br />

erreichten Erfolge in der Stadtsanierung gefährdet. Wir weisen darauf hin, dass im Zweifelsfall<br />

über zukünftige Bewilligungen von Städtebaufördermitteln nur nach eingehender Prüfung der<br />

Vereinbarkeit der Ansiedlungspolitik der Gemeinde in Bezug auf Einzelhandelsunternehmen mit<br />

den Sanierungszielen für den Ortskern entschieden werden kann.<br />

Auch die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> hätte eine standortbezogene<br />

Erweiterung und Umstrukturierung des bestehenden Lebensmittelmarktes<br />

befürwortet und bevorzugt. Der bestehende Supermarkt<br />

in der Ortsmitte müsste entsprechend dem aktuellen Betreiberkonzept<br />

weiterentwickelt und modernisiert werden.<br />

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Verkaufsfläche bei einer<br />

dennoch engen und flachen Angebotsstruktur ist derzeit nur von<br />

einer durchschnittlichen Nahversorgung zu sprechen (siehe Mikrostandortanalyse<br />

Dr. Kattner, Dipl. Geograph Standortforschung,<br />

BBE Handelsberatung, „Alternativstandortprüfung und<br />

Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung eines Supermarktes<br />

und ggf. Ansiedlung eines Drogeriemarktes“ <strong>vom</strong><br />

05.12.2012).<br />

Das derzeit belegte Grundstück verfügt allerdings nicht über die


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 17<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

notwendigen Flächenreserven für einen modernen Supermarkt<br />

mit einer Verkaufsfläche von 1.200m². Daher kommt nur die Betriebsverlagerung<br />

in Betracht.<br />

Ist die angestrebte Marktanpassung und Erweiterung des Rewe-<br />

Supermarktes nicht möglich, steht seitens des Betreibers die<br />

Aufgabe des Standortes zur Diskussion.<br />

Dies bedeutet, dass die Gemeinde perspektivisch vor dem Risiko<br />

stand, dass der Lebensmittelmarkt den Standort <strong>Langenbach</strong><br />

verlässt und damit eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungsstruktur<br />

der Gemeinde eingetreten wäre. Mobilitätseingeschränkte<br />

Bevölkerungsgruppen können sich dann nicht mehr<br />

vor Ort selbst versorgen und sind gezwungen zum Einkauf die<br />

nächstgelegenen Angebotsstandorte in Freising und Moosburg<br />

aufzusuchen.<br />

Dieser Umstand steht im klaren Widerspruch zum Ziel des LEP<br />

Bayern 2006, eine verbrauchernahe Versorgung zu sichern.<br />

Prämisse der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> ist es, einerseits die Nahversorgung<br />

ihrer Bürger aufrecht zu erhalten und andererseits<br />

die gewährten und zukünftigen Städtebaufördermittel nicht zu<br />

verlieren.<br />

In diesem Bestreben, die qualifizierte Nahversorgung der eigenen<br />

Bürger zu sichern, erfasste die Gemeindeverwaltung mögliche<br />

Potentialflächen im Gemeindegebiet.<br />

Weiter prüfte die Gemeinde bereits im Vorfeld in direkten Gesprächen<br />

mit den Eigentümern die Möglichkeiten der<br />

Inwertsetzung der verfügbaren Grundstücke.<br />

Auch wurde das Gespräch mit dem Betreiber des ansässigen<br />

Supermarktes geführt und mit möglichen Alternativfirmen Kontakt<br />

aufgenommen, um die Investitionsbereitschaft zu klären.<br />

Ohne Erfolg.<br />

Die Gemeinde hält daher den Vorhabenstandort am westlichen<br />

Ortseingang auch im Hinblick auf die Ziele der Städtebauförderung<br />

für vertretbar. Die Nahversorgungsfunktion im Sinne einer<br />

fußläufigen Erreichbarkeit kann der Vorhabenstandort an der<br />

Ortsrandlage der Gemeinde für die Bewohner der nördlich angrenzenden<br />

Wohngebiete an der B11 übernehmen. Dieser Be-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 18<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

reich liegt innerhalb eines Radius von 700m, in dem noch von<br />

einer fußläufigen Anbindung der Bevölkerung auszugehen ist. Im<br />

Plankonzept ist zudem eine barrierefreie Anbindung an die<br />

Wohnsiedlungen vorgesehen. Insgesamt kann der Standort als<br />

integrierte Ortsrandlage beschrieben werden (Dr. Kattner, a.a.O.)<br />

Die bereits erreichten Erfolge der Städtebausanierung zur Revitalisierung<br />

des Ortskerns werden aus Sicht der Gemeinde daher<br />

nicht gefährdet. Zur Sicherung eines lebendigen Ortskerns wird<br />

sich die Gemeinde um eine adäquate Nachnutzung bemühen.<br />

Weiter Einzelhandelsansiedlungen im Bereich des Gewerbegebietes<br />

sind über die Festsetzung 1.1.2 ausgeschlossen.<br />

Die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Städtebauförderung,<br />

forderte im Nachgang zu gegenständlicher Auslegung dennoch<br />

die Gemeinde auf, die Planungserforderlichkeit durch eine Alternativstandortprüfung<br />

und Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung<br />

des Supermarktes aus städtebaulicher Sicht gutachterlich<br />

zu belegen.<br />

Die Gemeinde beauftragte daher die BBE Handelsberatung<br />

München, die Standortverlagerung des Supermarktes eingehend<br />

zu analysieren (siehe Dr. Martin Kattner, Dipl. Geograph Standortforschung,<br />

BBE Handelsberatung, „Alternativstandortprüfung<br />

und Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung eines Supermarktes<br />

und ggf. Ansiedlung eines Drogeriemarktes“ <strong>vom</strong><br />

05.12.2012).<br />

Diese Untersuchung gliedert sich in zwei thematische Einheiten:<br />

1. Eine umfassende Prüfung möglicher Alternativstandorte.<br />

Hierbei wurde das Gemeindegebiet, mit besonderem Vermerk<br />

auf den sanierten Ortskern, auf mögliche Alternativstandorte begutachtet.<br />

Aufgrund der Flächenanforderung wurden potentielle<br />

Alternativgrundstücke einer eingehenden Prüfung hinsichtlich der<br />

Vorhabenrealisierung sowie den Auswirkungen auf die Sanie-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 19<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

rungsziele der Städtebauförderung unterzogen (siehe Dr.<br />

Kattner/ BBE Handelsberatung München „Alternativprüfung und<br />

Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung eines Supermarktes<br />

und ggf. Ansiedlung eines Drogeriemarktes“ <strong>vom</strong> 05. Dezember<br />

2012 – dort Seite 20 bis 30).<br />

Die zweite Einheit setzt sich aus einer umfassenden Markt- und<br />

Standortanalyse und einer anschließenden Verträglichkeitsuntersuchung<br />

zusammen. Hierbei wurde das Projekt in vertiefter Form<br />

hinsichtlich der nachfrage- und angebotsseitigen Rahmenbedingungen<br />

begutachtet. Besonders wurde auch die lokale und regionale<br />

Wettbewerbssituation einer genauen Prüfung unterzogen.<br />

Aufgrund der detaillierten Betrachtung der lokalen Situation wurden<br />

Aussagen zu den Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung<br />

und Landesplanung sowie auf die städtebauliche Ordnung<br />

und Entwicklung erarbeitet.<br />

Die Ergebnisse der Alternativstandortprüfung ergaben, dass innerhalb<br />

des Ortskerns der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> kein adäquates<br />

Grundstück in absehbarer Zeit verfügbar ist, das die Standortanforderungen<br />

eines marktüblichen Supermarktes erfüllen<br />

kann.<br />

Gründe hierfür sind in den naturräumlichen, siedlungsstrukturellen,<br />

bauplanungsrechtlichen sowie rechtlichen Gegebenheiten<br />

bzw. in einem finanziell-betriebswirtschaftlichen nicht realisierbaren<br />

Entwicklungsrahmen zu finden.<br />

Lediglich das Plangebiet in integrierter Ortsrandlage bietet die<br />

notwendigen Standortvoraussetzungen. Die fußläufige Erreichbarkeit<br />

des Planstandortes durch die Wohnbevölkerung ist gegeben,<br />

genauso eine ortsübliche Anbindung an das lokale ÖPNV-<br />

Netz. Somit handelt es sich um einen Standort mit Nahversorgungsfunktion<br />

in integrierter Ortsrandlage.<br />

Nach einer eingehenden Prüfung seitens der Regierung von<br />

Oberbayern, Sachgebiet Städtebau, waren folglich die Ziele der<br />

Städtebauförderung oder das Ziel der verbrauchernahen Versorgung<br />

gegeneinander abzuwägen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 20<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung:<br />

Aufbauend auf der momentanen Wettbewerbssituation und der<br />

anschließenden Auswirkungsanalyse für die Ansiedlung eines<br />

Lebensmittelsupermarktes mit der geplanten Verkaufsfläche von<br />

1.200 m² in <strong>Langenbach</strong> wurde festgestellt, dass keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung<br />

zu erwarten sind.<br />

Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere<br />

Berücksichtigung der verbrauchernahen Versorgung und des<br />

Warenangebots:<br />

Die verbrauchernahe Versorgung wird momentan durch einen<br />

Discounter und vorwiegend durch den bestehenden Rewe-<br />

Supermarkt gewährleistet. Dieser übernimmt bereits heute eine<br />

wichtige Nahversorgungsfunktion. Durch die Betriebsverlagerung<br />

sowie in Folge der Verbreiterung und Vertiefung der Angebotsstruktur<br />

wird dessen Versorgungsfunktion deutlich gestärkt. Die<br />

Nahversorgung der Wohnbevölkerung <strong>Langenbach</strong>s, wie auch<br />

der gesamten Bevölkerung <strong>Langenbach</strong>s, wie auch der Bevölkerung<br />

im Einzugsbereich, wird nicht negativ beeinflusst, sondern<br />

aufgrund der Angebotstiefe bzw. Angebotsbreite deutlich verbessert.<br />

Der Vollständigkeit halber zitiert die Gemeinde darüber hinaus<br />

das Ergebnis der Landesplanerischen Beurteilung des Vorhabens<br />

/Auswirkungen auf die Ziele der Landes- und Regionalplanung<br />

durch die Regierung und Dr. Kattner/BBE:<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> ist entsprechend dem LEP Bayern<br />

2006 nicht als Zentraler Ort definiert. Somit ist das Vorhaben nur<br />

zulässig, wenn überwiegend Waren des kurzfristigen, täglichen<br />

Bedarfs vorgehalten werden, die Ansiedlungsgemeinde über kein<br />

solches Angebot verfügt und im ländlichen Raum liegt. Zudem<br />

darf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet<br />

sowie die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte nicht<br />

wesentlich beeinträchtigt werden.<br />

Die Prüfung bezüglich der Vorgaben der Landes- und Regional-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 21<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

planung ergab, dass das Vorhaben die Vorgaben erfüllt. Durch<br />

das Schreiben der Regierung von Oberbayern <strong>vom</strong> 09.03.2012<br />

wird bestätigt, dass das Vorhaben den Erfordernissen der<br />

Raumordnung nicht entgegensteht.(Dr. Kattner, a.a.O. S. 46)<br />

Mit der Realisierung des geplanten Supermarktes wird die fußläufige<br />

Nahversorgung der Einwohner mit Nahrungs- und Genussmitteln<br />

nicht nur erhalten, sondern deutlich gestärkt.<br />

So kann das Vorhaben hinsichtlich der Grundsätze zur räumlichen<br />

Einzelhandelsentwicklung im Sinne der Bürger und Konsumenten<br />

positiv abgewogen werden.<br />

Die Ergebnisse dieser Analysen wurden mit der Regierung von<br />

Oberbayern, Landesplanung und Städtebauförderung, ausführlich<br />

beraten und mit folgendem Ergebnis beurteilt:<br />

Aufgrund der Gegebenheit, dass in der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

derzeit im Ortskern keine potentiellen Freiflächen zur Verfügung<br />

stehen, um einen Supermarkt für die Nahversorgung zu realisieren,<br />

stimmt die Regierung einer Abwägung der Ziele der Städtebauförderung<br />

zugunsten der verbrauchernahen Versorgung zu.<br />

Dies umso mehr, als ohne Entwicklungsmöglichkeiten im Ortskern<br />

bzw. der Möglichkeit der Betriebsverlagerung, die Absiedlung<br />

des Supermarktes am Standort <strong>Langenbach</strong> droht und die<br />

verbrauchernahe Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre.<br />

Die weitere Förderung der laufenden Projekte im Städtebauförderungsprogramm<br />

wurde zugesagt.<br />

Die Gemeinde wird sich ernsthaft und mit Nachdruck um die<br />

Nachfolgenutzung des aufgelassenen Supermarktstandortes<br />

bemühen. Grundsätzlich wird die Gemeinde das Ziel ihres Städtebaulichen<br />

Rahmenplans zur Sanierung <strong>vom</strong> 10.07.1995, den<br />

Ortskern zwischen Alter Wirt und Bahnhof als „zentralen Bereich<br />

zur Versorgung mit Dienstleistungen und Waren zu sichern und<br />

zu entwickeln“ (siehe Städtebaulicher Rahmenplan zur Sanierung<br />

von Bert Obermayer, BOB Büro für Orts- und Bauplanung,


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 22<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

Buch a. Erlbach, in Schlussbericht Städtebauliche Voruntersuchungen<br />

im Rahmen der Sanierung gem. § 141 BauGB, 1997)<br />

nach wie vor stringent beachten und seine Umsetzung verfolgen.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> wird am städtebaulichen Konzept<br />

zur Sanierung weiterhin festhalten. <strong>Langenbach</strong>s städtebaulicher<br />

Rahmenplan bildet seit nunmehr ca. 18 Jahren die Grundlage<br />

und Richtschnur für weitere konkrete Planungen und Sanierungsmaßnahmen.<br />

Eine Reihe konkreter Ziele und Maßnahmen<br />

sind bereits umgesetzt und mit großer Unterstützung und positiver<br />

Resonanz auch der Bevölkerung verwirklicht worden. Es<br />

ergibt sich weiterhin die Notwendigkeit, Sanierungsmaßnahmen<br />

im Ortskern gezielt und wirksam wie bisher auf der Grundlage<br />

dieses Gesamtkonzepts durchzuführen.<br />

3.10 Stadt Moosburg a. d. Isar– Schreiben <strong>vom</strong> 21.03.2012<br />

3.10 Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

19.03.2012 wiederholt behandelt.<br />

Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten Beschlussbuchauszug entnehmen.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> erhält einen Abdruck dieses Schreibens.<br />

Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

19.03.2012.<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zwecks Errichtung eines Gewerbegebiets an der B<br />

11<br />

Beteiligung der Stadt Moosburg am Verfahren<br />

Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> zur Kenntnis, verweist auf<br />

den in der Sitzung <strong>vom</strong> 28. November 2011 gefassten Beschluss und gibt keine zusätzliche<br />

Stellungnahme ab.<br />

Abstimmungsergebnis: 19/2<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Gemeinde verweist auf die im letzten Verfahrensschritt<br />

vorgenommene Behandlung der Stadt Moosburg und<br />

macht sie auch zum Gegenstand dieser Beschlussfassung. Neue<br />

Aspekte, die Ergänzungen bedürfen, sieht die Gemeinde nicht.<br />

Anmerkung:<br />

Der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> liegt bereits die Genehmigung zur<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes <strong>vom</strong> Landratsamt Freising<br />

<strong>vom</strong> 02.10.2012 mit der Billigung der Regierung von Oberbayern<br />

vor.<br />

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde<br />

nahm wie folgt Stellung:<br />

„Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines<br />

Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel (ca.<br />

0,69 ha) und eines Gewerbegebietes (ca. 1,5 ha) am südwestlichen<br />

Ortsrand von <strong>Langenbach</strong>. Der Bebauungsplan soll die<br />

bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Vollsortimenter<br />

(max. 1.200 m² VK) sowie gewerbliche Nutzungen schaffen.<br />

Die o. g. Planung i. d. F. <strong>vom</strong> 17.01.2012 steht den Erfordernissen<br />

der Raumordnung nicht entgegen.“


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 23<br />

Nr.<br />

3.10<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 29.11.2011:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat die o. a. Planungsangelegenheit in seiner Sitzung am<br />

28.11.2011 beschlussmäßig behandelt. Das Ergebnis können Sie dem als Anlage beigefügten<br />

Beschlussbuchauszug entnehmen. Ihrem Wunsch entsprechend senden wir Ihnen diese Stellungnahme<br />

hiermit unmittelbar zu.<br />

Wir bitten, uns über das beschlussmäßige Abwägungsergebnis zu unterrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> und das Landratsamt Freising erhalten jeweils einen Abdruck dieses<br />

Schreibens.<br />

Kopie Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates <strong>vom</strong><br />

28. November 2011. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong>; Beteiligung der Stadt Moosburg<br />

am Verfahren Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines<br />

Bebauungsplans zwecks Errichtung eines Sondergebiets für einen Verbrauchermarkt sowie eines<br />

Gewerbegebiets<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt von der Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

zwecks Errichtung eines Verbrauchermarkts sowie eines Gewerbegebiets in der Vorentwurfsfassung<br />

<strong>vom</strong> 25.10.2011 Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg weist darauf hin, dass sich<br />

das geplante Baugebiet außerhalb des Orts befindet, an den Ort nicht angebunden ist und somit<br />

zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft beiträgt. Die Planung steht somit nicht in<br />

Einklang mit dem Ziel B VI 1.1 Abs. 3 Satz 2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern, wonach<br />

Neubauflächen in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden sollen.<br />

Die Stadt Moosburg verweist in diesem Zusammenhang auf das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie <strong>vom</strong> 19.9.2011, worin<br />

festgestellt wird, dass das Anbindungsziel weiterhin als Ziel der Raumordnung zu behandeln ist<br />

und somit die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB ausgelöst wird. Der Stadtrat gibt darüber<br />

hinaus zu bedenken, dass das Gebiet über eine Verampelung an die dortige B 11 angeschlossen,<br />

also über die B 11 erschlossen werden würde. Dies hätte eine deutlich spürbare Beeinträchtigung<br />

der Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auf dieser Bundesfernstraße zur Folge.<br />

Beschlussvorschläge<br />

Der Projektstandort wurde als integrierte Ortsrandlage bestätigt.<br />

Durch die Verlagerung des Supermarktes an den westlichen<br />

Ortseingang wird der gemeindliche Versorgungsschwerpunkt mit<br />

dem örtlichen Discounter und der Tankstelle gebildet. (siehe Dr.<br />

Kattner/ BBE Handelsberatung München „Alternativprüfung und<br />

Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung eines Supermarktes<br />

und ggf. Ansiedlung eines Drogeriemarktes“ <strong>vom</strong> 05. Dezember<br />

2012)<br />

Die Stellungnahme der Stadt Moosburg wird zur Kenntnis genommen.<br />

Vorliegend ist nicht von einem Verstoß gegen das Anbindegebot<br />

des LEP (Ziel B VI 1.1) auszugehen. Das Baugebiet schließt unmittelbar<br />

an vorhandene Bebauung an. Es handelt sich dabei<br />

auch um geeignete Siedlungseinheiten, da gewerbliche Bebauung<br />

und Wohnbebauung unmittelbar benachbart sind. Die Bundesstraße<br />

B11 führt nicht zu einer Zäsur, die zur Folge hat, dass<br />

nicht mehr von einer Anbindung im Sinne des Zersiedelungsverbotes<br />

gesprochen werden könnte. Das Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministeriums <strong>vom</strong> 19.09.2011 ist der Gemeinde bekannt.<br />

Auch eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit des fließenden<br />

Verkehrs auf der Bundesstraße wird seitens der Gemeinde<br />

<strong>Langenbach</strong> nicht gesehen. Bereits jetzt erfordert der<br />

vorhandene Kreuzungsbereich erhöhte Aufmerksamkeit, um die<br />

Zufahrt zur Gemeinde <strong>Langenbach</strong> über die Freisinger Straße<br />

gefahrlos bewältigen zu können. In Zukunft wird die Verkehrssicherheit<br />

durch eine Beampelung der Kreuzung wesentlich erhöht.<br />

Auswirkungen dieser verkehrlichen Maßnahme auf die<br />

zentrale örtliche Funktion der Stadt Moosburg werden nicht gesehen.<br />

Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Sondergebiet kein Verbrauchermarkt,<br />

sondern nur die Errichtung eines Supermarktes<br />

mit 1200 m² Verkaufsfläche zulässig ist.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 24<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Nachdem durch das geplante Gewerbegebiet auch die mittelzentrale Funktion der Stadt Moosburg<br />

betroffen werden würde, spricht sich der Stadtrat der Stadt Moosburg gegen die o. a. Bauleitplanung<br />

der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> aus.<br />

Abstimmungsergebnis: 15/6<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.11 Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 21.03.2012<br />

3.11<br />

3.11<br />

Für die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes an o. g. Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Langenbach</strong><br />

danke ich.<br />

Seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, werden keine der Planung entgegenstehenden<br />

Einwände oder Bedenken vorgetragen.<br />

Es wird bestätigend darauf hingewiesen, dass aufgrund der Bauleitplanung für Räume/Gebäude<br />

mit zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Nutzungen ggf. notwendige<br />

Festsetzungen o. ä. zu Schutzmaßnahmen vor bestehenden Verkehrslärmimmissionen<br />

(auch aus dem Eisenbahnbetrieb) zu treffen sind.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.12 Landratsamt Freising - SG 41 Abgrabungsrecht – Schreiben <strong>vom</strong> 06.03.2012<br />

3.12 Für die Abgrabungen zum Retentionsflächenausgleich ist ein separater Abgrabungsantrag zu<br />

stellen (siehe Seite 6 in der Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan).<br />

Sofern für die externe Ausgleichsfläche (Schaffung von feuchten Mulden und Wasserflächen)<br />

auf der Fl.Nr. 1323, Gemarkung <strong>Langenbach</strong>, die Abgrabungsfläche insgesamt größer ist als<br />

500 m² ist hierfür ebenfalls eine abgrabungsrechtliche Genehmigung erforderlich.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung<br />

berücksichtigt.<br />

Auf die Erforderlichkeit des Abgrabungsantrages wird hingewiesen.<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 16.11.2011<br />

Falls Abgrabungen durchgeführt werden, die größer 500 m² bzw. tiefer als 2 m sind, ist eine abgrabungsrechtliche<br />

Genehmigung gem. Art. 1 und 6 Abs. 1 BayAbgrG erforderlich.<br />

Es liegt eine großflächige Abgrabung vor (ca. 6.980 m³). Es wird<br />

eine Tekturplanung zur Plangenehmigung des bereits genehmigten<br />

Regenrückhaltebeckens beantragt. Hierbei werden auch die<br />

Abgrabungen in der Genehmigung erfasst.<br />

3.13 Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten – Schreiben <strong>vom</strong> 02.03.2012<br />

3.13 Siehe Stellungnahme <strong>vom</strong> 15.11.2011.<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 15.11.2011<br />

Die von der Planung betroffenen Grundstücke sind im Altlastenkataster des Landratsamtes


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 25<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Freising nicht eingetragen. Diese Feststellung bestätigt nicht, dass die Flächen auch tatsächlich<br />

frei von jeglichen Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen sind, sondern besagt nur,<br />

dass uns bislang keine Hinweise vorliegen, die zu einer Eintragung der Flächen hätten führen<br />

müssen.<br />

Sollten im Rahmen von zukünftigen Baugrunduntersuchungen oder von Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen<br />

festgestellt werden, ist das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 – unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

Beschlussvorschläge<br />

Wird zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls veranlasst.<br />

3.14 Landratsamt Freising – SG 33, Straßenverkehrsamt – Schreiben <strong>vom</strong> 21.03.2012<br />

3.14 In Ergänzung zur unten nochmals angeführten Stellungnahme des SG 33 <strong>vom</strong> 02.12.2011 teilt<br />

die Straßenverkehrsbehörde im Hinblick auf die gem. Beschluss-Nr.: 14/2012 der Sitzung des<br />

Gemeinderates <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> 17.01.2012 angeregten zusätzlichen fußläufigen Anbindung<br />

des Baugebietes Eichelbrunn mit:<br />

Fußgänger, die den in der Tektur vorgesehenen Fußweg Richtung Tankstelle/Eichelbrunn nutzen,<br />

müssen <strong>vom</strong> Supermarkt kommend zuerst die Erschließungsstraße zu den Parkflächen<br />

queren. Im weiteren Verlauf ist ungesichert die Rechtsabbiegerspur in Fahrtrichtung Moosburg<br />

zu kreuzen.<br />

Zuletzt ist noch – ebenfalls ungesichert – die Beschleunigungsspur in die B 11 von <strong>Langenbach</strong><br />

kommend Richtung Freising zu queren.<br />

Bei den zuletzt genannten Straßenabschnitten ist bei den Ein- und Ausfahrtvorgängen mit höheren<br />

Geschwindigkeiten der Kfz zu rechnen. Ältere und gehbehinderte Personen dürften bei<br />

der Nutzung dieser Problemstellen Schwierigkeiten haben. Da derzeit zur Querungshäufigkeit<br />

noch keine Aussagen getroffen werden können, wäre es wohl überzogen, für diese Abschnitte<br />

bereits jetzt zusätzliche Signalisierungen mittels FSA zu verlangen.<br />

Um aber bei Bedarf in der Zukunft noch nachbessern zu können, sollte die Einmündung baulich<br />

so gestaltet werden, dass eine problemlose Nachrüstung möglich ist.<br />

(Stellungnahme SG 33 <strong>vom</strong> 02.12.11)<br />

Da der neue Zufahrtsbereich laut Planung mit einer Lichtzeichenanlage versehen wird, bestehen<br />

seitens der Verkehrsbehörde keine größeren Bedenken im Zusammenhang mit der Kreuzungssituation.<br />

Bedingt durch die außerörtliche LZA ist nach Fertigstellung aufgrund rechtlicher<br />

Vorgaben eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h anzuordnen.<br />

Probleme könnten ggf. durch die <strong>vom</strong> Kreuzungsbereich etwa 150 m abgesetzte Unterführung<br />

für Radfahrer und Fußgänger entstehen, da vermutlich von diesen Verkehrsteilnehmern häufig<br />

Die Abbiegespuren und die Verkehrsinseln sind bereits so gestaltet,<br />

dass eine spätere Beampelung möglich ist. In der Bauausführung<br />

werden entsprechende vorbereitende Maßnahmen (z.B.<br />

Leerrohre) für eine Beampelung vorgesehen. Die Steuereinheit<br />

der Ampelanlage wird für eine spätere Beampelung der Abbiegespuren<br />

mit Fußgängerüberwegen konzipiert.<br />

Zur Verdeutlichung der Fußwegeführung wird eine Abbildung in<br />

die Begründung aufgenommen, die mit rosa Strichellinie die Wegeverbindung<br />

aufzeigt (siehe Anlage).<br />

Wird zur Kenntnis genommen und bei der Bauausführung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Zur Lage Unterführung, zusätzliche Ampelüberquerung siehe<br />

nachfolgende Abwägung zur Stellungnahme des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising. Ziff. 3.17 d<br />

Die Situierung der geplanten Geh- und Radwegunterführung soll<br />

nicht nur die neuen Baugebiete sondern auch den Ortskern be-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 26<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

der direkte Weg über die B 11 genutzt werden wird.<br />

Ggf. sollte zur Verdeutlichung eine auffällige Hinweisbeschilderung auf das vorhandene Unterführungsbauwerk<br />

angebracht werden, um das Queren von Radfahrern und Fußgängern im<br />

Kreuzungsbereich möglichst zu vermeiden.<br />

Beschlussvorschläge<br />

rücksichtigen und technisch machbar sein. Deswegen wurde der<br />

vorliegende Standort östlich der ausgebauten Kreuzung gewählt.<br />

Derzeit wird geprüft, ob eine zusätzliche fußläufige Anbindung für<br />

das Baugebiet Eichlbrunn notwendig ist. Die Ergebnisse sind<br />

entsprechend in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingearbeitet<br />

worden.<br />

3.15 Landratsamt Freising – Abt. 4, Ortsplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 12.03.2012<br />

3.15 Aus städtebaulicher Sicht ist die planerische Überschreitung der B 11, die als Zäsur und somit<br />

Ende des bisherigen Siedlungsgefüges zu begreifen ist, negativ zu werten.<br />

Der Ortseingang <strong>Langenbach</strong>s wird durch diese Überschreitung seinen städtebaulichen Charakter<br />

verändern, unter anderem wird die B 11 wohl zukünftig städtebaulich stärker als bisher<br />

als Teil des Ortes <strong>Langenbach</strong> wahrgenommen werden.<br />

Wird zur Kenntnis genommen. Die „Zäsur“ des <strong>Langenbach</strong>er<br />

Siedlungsgefüges erfolgte vielmehr mit Ausweisung des Baugebietes<br />

Eichlbrunn . Damals wurde erstmalig der bislang abgerundete<br />

Ortsbereich in Richtung Westen aufgebrochen. Durch die<br />

Spiegelung der Bebauung nach Süden wird die Wirkung dieses<br />

fingerartigen Hinausragens der Siedlung abgeschwächt und der<br />

Ortseingang gewinnt wieder eine gewisse Abrundung.<br />

3.16 Landratsamt Freising – SG 42, untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 22.03.2012<br />

3.16 a Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im<br />

Regelfall in den Abwägungen nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen)<br />

1. Der Pflegeweg verläuft weiterhin innerhalb einer öffentlichen Grünfläche und auf gesamter<br />

Länge in einer ökologischen Ausgleichsfläche. Die Begründung ist nicht akzeptabel.<br />

1.<br />

siehe 3.16b<br />

2. Im Bereich der geplanten Unterführung auf der Nordseite und auf der Südseite der Straßenböschung<br />

sind umfangreiche Gehölzfällungen vorgesehen.<br />

Die Erforderlichkeit ist weder in dem Plan, noch in den Festsetzungen oder der Begründung<br />

dargelegt.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

§ 1a, Abs. 2 und 3 BauGB<br />

§ 1, Abs. 7 BauGB<br />

§ 44 BNatSchG<br />

3.16 b Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

1. Es ist eine schlüssig, nachvollziehbare, triftige, rechtlich belastbare Begründung für die Erfor-<br />

2.<br />

Die Gehölzfällungen südlich der B 11 sind der Vorgabe des<br />

Staatlichen Bauamtes zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf<br />

zwei Fahrbahnen, während der gesamten Baumaßnahme, geschuldet.<br />

Ersatzpflanzungen für die Gehölzrodungen wurden im<br />

neuen Entwurf festgesetzt. Die Festsetzung 13.8 sichert 690 m²<br />

Ersatzpflanzungen v.a. entlang des Rad- und Fußweges für die<br />

Gehölzfällungen südlich und nördlich der B11. Weiterhin werden<br />

7 Schwarzerlen als Hochstämme innerhalb der Retentionsflächen<br />

vorgesehen (vgl. Festsetzung 13.1)<br />

1. Vom 24.02.2012 liegt inzwischen eine schriftliche Stellungnahme<br />

der REWE Group zum Thema geplanter Pflegeweg oder<br />

Nutzung über unseren geplanten REWE Standort vor: „Leider


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 27<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.16 b<br />

derlichkeit des Pflegewegs und der geplanten Wegeführung zu ergänzen.<br />

Ein Bebauungsplan ist in aller Regel abwägungsfehlerhaft, wenn der mit seiner Aufstellung verfolgte<br />

Zweck auch auf umweltschonendere Art erreicht werden kann. Der Bauleitplan muss sich<br />

im Erläuterungsbericht oder in der Begründung im Einzelnen dazu äußern, warum die mit seiner<br />

späteren Verwirklichung verbundenen Natur- und Landschaftsbeeinträchtigungen nicht oder nur<br />

teilweise vermeidbar sind, d. h., warum der mit seiner Aufstellung verfolgte Zweck nicht auf<br />

umweltschonendere Weise erreicht werden kann. Lässt insbesondere ein Bebauungsplan mit<br />

seinen Festsetzungen vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu, so ist er<br />

rechtsfehlerhaft.<br />

2. Die Erforderlichkeit der Gehölzfällungen ist zu begründen. Vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft sind zu unterlassen (siehe Punkt 1). Auf nur temporär in Anspruch<br />

genommenen Flächen sind angemessene Ersatzpflanzungen durchzuführen.<br />

3. Gehölzfällungen sind nur außerhalb der Brutzeit, d.h. zwischen dem 1. Oktober und dem 28.<br />

Februar zulässig, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu unterlassen.<br />

4. Das Formblatt zur Meldung von Ausgleichsflächen ist von der planenden Gemeinde unverzüglich<br />

nach Inkrafttreten des Bebauungsplans ausgefüllt zusammen mit dem Lageplan M = 1:<br />

5000 an das LfU, Dienststelle Hof, weiterzuleiten.<br />

können wir Ihnen hierzu keine Zustimmung seitens Betreiber und<br />

Investor erteilen. Gründe dafür sind, dass wir unseren Kunden,<br />

aufgrund erhöhten Unfallrisikos, dieser zusätzlichen Belastung<br />

nicht aussetzen wollen. Unsere geplante Verlagerung an diesem<br />

Standort sollte ungehindert für unsere Kunden zu befahren sein,<br />

mit dem Ziel, das verlorene Kaufkraftpotential wieder nach <strong>Langenbach</strong><br />

zurück zu gewinnen.<br />

Dieser Bereich wie Zu- und Abfahrt auf die Anlage, der Anlieferungsbereich<br />

für unseren REWE Markt sowie unseren Ein- und<br />

Ausgangsbereich <strong>vom</strong> Rewe Markt selbst mit weiteren Schwerlastverkehr/Baustellenfahrzeugen<br />

für die Dauer von zusätzlichen<br />

3 Wochen zu belasten, ist nicht zumutbar. Diese Gründe alleine<br />

zeigen bereits, dass man diese Idee nicht weiter verfolgen kann.<br />

Verkehrssicherheit und ungehindertes Einkaufen hat oberste Priorität.<br />

Unsere Außenanlagen sind auch nicht für solches ausgelegt,<br />

so dass hier evtl. Schäden und weitere Verursachungen wie<br />

z.B. verschmutzte Fahrbahnen in diesem Bereich zu erwarten<br />

sind.<br />

Manfred Reichel REWE GROUP nn<br />

Expansion Vollsortiment Süd REWE Markt GmbH<br />

Zweigniederlassung Süd Dieselstraße 21-27 - 85386 Eching<br />

Auf der Internetseite www.lfu.bayern.de/natur unter der Rubrik „Natur“, Punkt „Ökoflächenkataster-Meldebögen“<br />

finden Sie:<br />

- ein Muster eines ausgefüllten Meldebogens inkl. Kartenausschnitt (PDF-Datei), sowie<br />

- ein Muster für einen ArcView-Shapefile zur Digitalisierung der Teilflächen z.B. in FIS-Natur.<br />

Eine Kopie des Formblattes in digitaler Form sollte an das Landratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde,<br />

geschickt werden.<br />

2. Die Begründung wird diesbezüglich redaktionell ergänzt.<br />

3. Es werden Ersatzpflanzungen als redaktionelle Änderung in<br />

die Planung aufgenommen. Die Schonfristen für Gehölzschnitt<br />

<strong>vom</strong> 01.03. bis 30.09. eines Jahres werden geachtet.<br />

4. Die Ausgleichsflächen werden gemeldet.<br />

3.17 Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München – Schreiben <strong>vom</strong> 27.03.2012<br />

3.17 a<br />

Das Staatl. Bauamt Freising nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt Stellung.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.17 a<br />

2.1 Grundsätzliche Stellungnahme


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 28<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen<br />

Bauamtes Freising keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.<br />

2.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung,<br />

die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen<br />

– keine –<br />

Beschlussvorschläge<br />

2.3 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,<br />

die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes<br />

Beim Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München bestehen für den Bereich der o. g.<br />

Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.<br />

3.17 b 2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,<br />

die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder<br />

Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der<br />

Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

3.17 c<br />

Bauverbot<br />

Entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen<br />

bis 20 m Abstand - gemessen <strong>vom</strong> äußeren Rand der Fahrbahndecke - Bauverbot. Die<br />

Anbauverbotszone ist im Bebauungsplan dargestellt.<br />

Werbende oder sonstige Hinweisschilder sind gemäß § 9 Abs. 6 FStrG innerhalb der Anbauverbotszone<br />

unzulässig. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die<br />

Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).<br />

Die einzelnen Standorte der gemäß der vorliegenden Bauleitplanung entlang der Bundesstraße<br />

zu pflanzenden Bäume sind anhand der Kriterien der RPS zu überprüfen. Der Abstand der<br />

Bäume <strong>vom</strong> Fahrbahnrand der Straße ist ggf. so zu erhöhen, dass gem. RPS keine Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme erforderlich werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit des Verkehrs, unter<br />

Berücksichtigung der RPS bzw. RAS-Q).<br />

Anpflanzungen entlang der Straße sind darüber hinaus im Einvernehmen mit dem Staatlichen<br />

Bauamt Freising - Servicestelle München (Sachgebiet S15) vorzunehmen.<br />

Erschließung<br />

Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich im Bereich der freien Strecke der<br />

Bundesstraße B 11.<br />

Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist ausschließlich über die neue Erschließungsstraße<br />

vorzusehen (§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 8 und § 8a Abs. 1 FStrG).<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Unter Punkt 0.1.4 Werbeanlagen der Textlichen Festsetzungen<br />

zum Bebauungs- und Grünordnungsplan wurden Werbeanlagen<br />

bereits aufgenommen.<br />

Eine Überprüfung der Baumstandorte entlang der Bundesstraße<br />

nach RPS wurde bereits vorgenommen. Der ausreichende Abstand<br />

ist jeweils gegeben.<br />

Wird bei der Erschließungsplanung und Ausführung berücksichtigt.<br />

Dies wurde bereits unter Punkt 0.1.7 Erschließung der Textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan aufge-


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 29<br />

Nr.<br />

3.17 d<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Die am Westrand des Geltungsbereichs des Bauleitplanes derzeit bestehende Zufahrt zur Bundesstraße<br />

ist in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München<br />

vollständig zu beseitigen und die Straße wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Kommune<br />

hat alle diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.<br />

Neuanbindung<br />

Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Bundesstraße über die im Plan dargestellte neue<br />

Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in die Bundesstraße<br />

zu einer signalisierten Kreuzung besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Beschlussvorschläge<br />

nommen.<br />

Der Einwand ist bereits berücksichtigt. Die Zufahrt wird aufgelassen.<br />

Bezüglich der Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung liegt ein Verkehrsgutachten von<br />

Prof. Dr.-Ing. Kurzak <strong>vom</strong> 07.02.2012 vor. Gemäß dem Gutachten ist für den Kreuzungsbereich<br />

eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 – 80 km/h notwendig. Gemäß der einschlägigen<br />

Richtlinien (RiLSA) darf für signalisierte Kreuzungen im Außerortsbereich jedoch maximal eine<br />

Geschwindigkeit von 70 km/h angeordnet werden. Ferner wurde in der Leistungsberechnung für<br />

die Fußgänger eine Räum- und Zwischenzeit von 10 sec angesetzt. Bei Annahme der üblicherweise<br />

zugrunde gelegten Gehgeschwindigkeiten von 1,2 m/sec ergibt sich jedoch für die Fußgänger<br />

eine Räum- und Zwischenzeit von 12 sec. Das Verkehrsgutachten ist diesbezüglich<br />

noch vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes zu überarbeiten.<br />

Das Verkehrsgutachten wurde entsprechend zu den genannten<br />

Punkten überarbeitet.<br />

3.17 d<br />

Das genannte Gutachten sieht für die höhengleiche Fußgängerquerung über die Bundesstraße<br />

B 11 nur ein Anforderungssignal für die Überquerung der Hauptfahrbahn vor. Sowohl die<br />

Rechtsabbiegespur in das neue Baugebiet sowie auch die Beschleunigungsspur von <strong>Langenbach</strong><br />

kommend in Richtung Freising sind von den Fußgängern ungesichert zu queren. Da sich<br />

hierdurch ggf. Verkehrssicherheitsprobleme ergeben, muss eine Nachrüstung der Lichtsignalanlage<br />

im Hinblick auf eine voll signalgesicherte Fußgängerführung problemlos möglich sein.<br />

Die Leistungsfähigkeit der signalisierten Kreuzung ist mit diesen Rahmenbedingungen noch vor<br />

Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes in einem entsprechenden Verkehrsgutachten nachzuweisen.<br />

Ferner sind im Rahmen der für den Bau der Lichtsignalanlage erforderlichen Leerrohre<br />

und Schächte zu verlegen. Auch muss das Steuergerät der Lichtsignalanlage entsprechend erweiterbar<br />

sein.<br />

Über den Anschluss der Erschließungsstraße und den Ausbau der Einmündung hat die Kommune<br />

vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes den Abschluss einer Vereinbarung beim<br />

Staatlichen Bauamt Freising – Servicestelle München zu beantragen, in der die technischen<br />

Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind. Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich.<br />

Der Baubeginn kann erst bei Vorliegen einer rechtsgültigen Vereinbarung erfolgen.<br />

Wird berücksichtigt, siehe Punkt 3.14<br />

Eine entsprechende Vereinbarung wird durch die Gemeinde veranlasst.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 30<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.17 d<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung (§ 12 Abs. 1 FStrG). Dies gilt insbesondere auch für die Kosten<br />

der Errichtung der Lichtsignalanlage und der Abbiegespuren.<br />

Die Deckschicht der Bundesstraße sowie der Einmündungsbereich der Freisinger Straße ist in<br />

dem von der Maßnahme betroffenen Bereich in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

- Servicestelle München auf Kosten der Kommune über die gesamte Fahrbahnbreite zu<br />

erneuern.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i.V.m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind auf<br />

Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Anbindung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Die Neuanbindung der Erschließungsstraße muss noch vor Erstellung der Hochbauten planungsgemäß<br />

ausgebaut und auf eine Länge von mind. 25 m - gemessen <strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand<br />

der Bundesstraße - mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag versehen werden<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Ein Sicherheitsaudit durch ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro<br />

wurde bereits beauftragt und wird derzeit erstellt.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Im Rahmen der Bauausführung wird hierzu eine Abstimmung mit<br />

dem Staatlichen Bauamt durchgeführt.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Erschließungsstraße wird bis zur Einmündung des neuen<br />

Lebensmittelvollsortimenter vollständig ausgebaut.<br />

Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen<br />

so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Bundesstraße zufließen kann (§ 1 Abs. 6<br />

Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Es wird sichergestellt, dass kein Oberflächenwasser aus der Erschließungsstraße<br />

auf die B 11 zufließen kann.<br />

Soweit durch die entwässerungstechnischen Maßnahmen ein wasserrechtlicher Tatbestand geschaffen<br />

wird, ist hierzu von der Kommune die wasserrechtliche Genehmigung der unteren<br />

Wasserbehörde einzuholen.<br />

Im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße darf auf eine Länge von mind. 15 m - gemessen<br />

<strong>vom</strong> befestigten Fahrbahnrand der Bundesstraße - die Längsneigung 2,5 % nicht überschreiten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Der Hinweis wird beachtet.<br />

Der Hinweis wird bei der Erschließungsplanung beachtet.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 31<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.17 e<br />

3.17 e<br />

Alle Eckausrundungen müssen so ausgebildet sein, dass sie von den größten nach der StVO<br />

zugelassenen Fahrzeugen ohne Benutzung der Gegenfahrbahn und der Seitenräume befahren<br />

werden können. Die entsprechende Schleppkurve nach “Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven<br />

zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001” ist einzuhalten<br />

(§ 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 FStrG).<br />

Geh- und Radwege<br />

Mit dem Bau der Geh- und Radwegunterführung unter der Bundesstraße zur fußläufigen Erschließung<br />

des Gebietes von der Ortsmitte her besteht grundsätzlich Einverständnis.<br />

Über den Bau der Unterführung hat die Kommune vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes<br />

den Abschluss einer Vereinbarung beim Staatlichen Bauamt Freising - Servicestelle München<br />

zu beantragen, in der die technischen Einzelheiten sowie die Kostentragung zu regeln sind.<br />

Hierzu ist eine detaillierte Planung erforderlich. Der Baubeginn kann erst bei Vorliegen einer<br />

rechtsgültigen Vereinbarung erfolgen.<br />

Für die Maßnahme ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit<br />

von Straßen in Deutschland - ESAS“ in allen Planungsphasen durchzuführen. Die Gemeinde<br />

beauftragt dafür ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro.<br />

Der Verkehr auf der Bundesstraße muss während der Bauzeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Die Kommune übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Unterführung. Dies sind insbesondere auch die Kosten für Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme entlang der Bundesstraße.<br />

Die Kommune hat der Straßenbauverwaltung die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten<br />

zu ersetzen (§ 12 Abs. 1 FStrG i. V. m. § 13 Abs. 3 FStrG). Die Mehrkosten sind<br />

auf Grundlage der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) abzulösen.<br />

Die Kommune übernimmt auch die Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Unterführung, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund verkehrlicher Belange<br />

oder für die Erschließung notwendig werden.<br />

Zur fußläufigen Erschließung des Gebietes <strong>vom</strong> Baugebiet Eichlbrunn her ist zusätzlich eine<br />

höhengleiche Fußgängerquerung der Bundesstraße im Bereich der neuen Lichtsignalanlage<br />

Der Hinweis wird bei der Erschließungsplanung beachtet.<br />

Die entsprechende Vereinbarung wird angestrebt.<br />

Ein Sicherheitsaudit durch ein entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro<br />

wurde beauftragt und wird derzeit erstellt.<br />

Der Hinweis wird bei der Planung und Bauausführung beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Die Ablöseregelung wird beachtet.<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 32<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

geplant. Gemäß dem Verkehrsgutachten von Prof. Dr.-Ing. Kurzak <strong>vom</strong> 07.02.2012 erfolgt hierdurch<br />

keine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses auf der Bundesstraße.<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.17 f Sichtflächen<br />

In den Bebauungsplan sind bzgl. der Bundesstraße die Sichtflächen gemäß RAS-K 1 einzutragen<br />

und zu beschriften (§ 11 Abs. 2 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Die Sichtflächen für eine Knotenpunktsgeschwindigkeit VK = 70<br />

km/h wurden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan bereits<br />

eingetragen. Eine entsprechende Beschriftung wird ergänzt.<br />

3.17 g Verkehrslärmschutz<br />

Die Kommune ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Einmündung der Freisinger Straße in<br />

die Bundesstraße zu einer signalisierten Kreuzung für die Lärmvorsorge zuständig (VLärmSchR<br />

97, BImSchG, 16. BImSchV, 24.BImSchV) und übernimmt hierfür alle Kosten.<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (Büro Kottermaier,<br />

14.01.2012) liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse wurden entsprechend<br />

in die Bauleitplanung eingearbeitet.<br />

Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung des Büros Andreas Kottermair <strong>vom</strong> 14.01.2012 ist<br />

keine Lärmvorsorge erforderlich.<br />

3.17 h Sonstiges<br />

Die Bauleitplanung lässt die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen zu. Es<br />

muss sichergestellt werden, dass von den Photovoltaik-Anlagen keine Blendwirkung für den<br />

Verkehr auf der Bundesstraße ausgeht.<br />

3.17 i 2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen<br />

aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.<br />

- keine -<br />

Die Kostentragung wird beachtet.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass keine Blendwirkung zu erwarten<br />

ist, da sich die Straße im Norden der Dachflächen für<br />

Photovoltaiknutzung befindet. Sollten die Photovoltaik-Anlagen<br />

auf den Dachflächen oder ein Teil davon <strong>vom</strong> Straßenverkehr<br />

aus sichtbar sein, wäre eine blendfreie und nicht reflektierende<br />

Ausführung erforderlich, damit eine Ablenkung des Verkehrs<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Wird zur Kenntnis genommen und zu gegebener Zeit veranlasst.<br />

Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt<br />

wurde.<br />

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Freising<br />

– Servicestelle München zu übersenden.<br />

3.18 Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 28.03.2012 per E-Mail


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 33<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

3.18 Wir hatten bereits im Zuge der Vorabstimmung des Bebauungsplanes mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

05.12.2011, Gz. 5-4622-FS 14-19626/2011 Stellung genommen. Die seinerseits gemachten Anregungen<br />

sind in den vorliegenden Entwurf eingeflossen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Eingriff in das Speichervolumen des bestehenden Hochwasserrückhaltebeckens am <strong>Langenbach</strong><br />

wird mit einer leichten Überkompensation ausgeglichen. Diese Überkompensation<br />

wird auf das für die Regenrückhaltung des Niederschlagwassers aus dem Plangebiet erforderliche<br />

Volumen angerechnet.<br />

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen damit gegen den Planentwurf keine Bedenken oder<br />

Einwände.<br />

3.19 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – SG G23 Bauleitplanung – Schreiben <strong>vom</strong> 22.02.2012<br />

3.19 a Wir danken für die Beteiligung an der oben genannten Planung. Wir bitten Sie, bei künftigen<br />

Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen<br />

anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

3.19 b Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Weil Erdeingriffe in ein Bodendenkmal stattfinden werden, ist über den Hinweis auf Art. 8<br />

DSchG (Meldepflicht) die Übernahme der Erlaubnispflicht nach Art. 7 DSchG in den Bebauungsplan<br />

nötig.<br />

Die Übernahme der Erlaubnispflicht nach Art. 7 DSchG wird in<br />

den Hinweisen Punkt 0.6 im Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

als redaktionelle Änderung entsprechend ergänzt<br />

3.19 c Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

3.19 d Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung<br />

stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt unter<br />

der oben genannten Tel.Nr. an den/die Gebietsreferenten.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 34<br />

Nr.<br />

Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen<br />

Beschlussvorschläge<br />

4. BEDENKEN UND ANREGUNGEN IM VERFAHREN NACH § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB<br />

Eine nochmalige Abstimmung mit dem Landratsamt Freising ergab, dass die Ersatzpflanzungen für die Gehölzrodungen an der B 11 im Plan festzusetzen sind.<br />

Die Festsetzung 13.8 sichert 690 m² Ersatzpflanzungen v. a. entlang des Rad- und Fußweges für die Gehölzfällungen südlich und nördlich der Bundesstraße B 11.<br />

Weiterhin werden sieben Schwarz-Erlen als Hochstämme H StU 20-25 innerhalb der Retentionsflächen vorgesehen (vgl. Festsetzung 13.1). Die Grundzüge der<br />

Planung werden durch die erneute Änderung nicht berührt. Deshalb wird die Einholung von Stellungnahmen nur noch auf die berührten Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange beschränkt (hier die unten aufgeführten drei Fachstellen). Der Beteiligungszeitraum war <strong>vom</strong> 21.11.2012 bis 05.12.2012.<br />

4.1 Wasserwirtschaftsamt München – Schreiben <strong>vom</strong> 26.11.2012 per E-Mail<br />

4.1 Wasserwirtschaftliche Belange sind von den nun eingearbeiteten Änderungen nicht<br />

betroffen. Insofern besteht nach wie vor Einverständnis mit der Planung. Bedenken<br />

bestehen ebenfalls nicht.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ansonsten verweisen wir auf unsere Stellungnahme <strong>vom</strong> 28.03.2012.<br />

Um die Zustellung und die Bearbeitung auch bei Abwesenheit von Mitarbeitern sicher<br />

zu stellen, bitten wir Emails nicht an persönliche Adressen, sondern immer an<br />

das Funktionspostfach poststelle@wwa-m.bayern.de zu senden.<br />

4.2 Landratsamt Freising – SG 42, untere Naturschutzbehörde – Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2012<br />

4.2 Keine Äußerung Wird zur Kenntnis genommen.<br />

4.3 Staatliches Bauamt Freising Servicestelle München SG 15 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

– Schreiben <strong>vom</strong> 05.12.2012 per E-Mail


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 35<br />

4.3<br />

4.3<br />

Zu den Ersatzpflanzungen zu o. g. Maßnahme nehme ich wie folgt Stellung:<br />

Sämtliche für die Maßnahme gerodeten Gehölzflächen südlich und nördlich der B11 sollen nach<br />

Bauende wieder bepflanzt werden. Es soll eine mehrreihige Gehölzpflanzung fachgerecht im<br />

Pflanzraster 1m x 1,5m gepflanzt werden, die aus standortgerechten Sträuchern, Heistern<br />

(6 %) und Hochstämmen (1-2 %) besteht. Pflanzenarten und -größen sollen mit dem Sachgebiet<br />

SG15 des Staatlichen Bauamtes Freising abgestimmt werden. Die Pflanzung beinhaltet<br />

nach der Fertigstellungspflege eine zweijährige Entwicklungspflege.<br />

An die Baufelder angrenzenden Gehölzflächen sollen während der Bauzeit mit einem geeigneten<br />

Schutzzaun geschützt werden.<br />

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> ist sich der Bedeutung von<br />

Gehölzpflanzungen bewusst. Eingriffe in den Gehölzbestand an<br />

der B 11 werden mindestens flächengleich ersetzt. Angrenzende<br />

Gehölzbestände werden während der Bauzeit fachgerecht geschützt.<br />

Die Ersatzpflanzungen nach Planzeichen 13.8 liegen großteils<br />

auf Flächen der Bundesrepublik Deutschland am Fuß der Straßenböschung<br />

südlich des Rad- und Fußweges. Die Pflanzqualität<br />

und Artenzusammensetzung sind in der Artenliste als textliche<br />

Festsetzung 0.2.5 (siehe Anhang der Begründung) definiert. Die<br />

z. T. entstehenden gehölzfreien Flächen auf den Straßendämmen<br />

sind den Vorgaben der RPS-2009 geschuldet. Eine eventuell<br />

noch erforderliche Ergänzung der Pflanzungen auf straßeneigenem<br />

Grund wird im Zuge der Ausführungsplanung umgesetzt<br />

werden. Die Vorgaben zu Pflanzraster und -Zusammensetzung<br />

(1 m x 1,5 m, Anteile von Heistern 6 % und Hochstämmen 1-2 %)<br />

sowie die Vorgabe einer zweijährigen Entwicklungspflege werden<br />

in die Begründung aufgenommen.<br />

5. BÜRGER-EINWENDUNGEN IM VERFAHREN NACH § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Es sind keine Bürger-Einwendungen eingegangen.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 36<br />

Gesamtbeschluss:<br />

Beschluss-Nr.: 185/2012<br />

1. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.<br />

2. Im Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander<br />

und gegeneinander eine Änderung des Planentwurfs nicht veranlasst.<br />

3. Der so geänderte Planentwurf erhält die Fassung <strong>vom</strong> <strong>11.12.2012</strong>.<br />

4. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> beschließt den Bebauungsplan<br />

Nr. 41 „Großer Anger“ i.d.F. <strong>vom</strong> <strong>11.12.2012</strong> inklusive der darin enthaltenen<br />

örtlichen Bauvorschriften als Satzung.<br />

5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bebauungsplan eine zusammenfassende<br />

Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beizufügen über die Art und Weise, wie die<br />

Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen<br />

der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen<br />

Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.<br />

6. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans Nr.<br />

41 „Großer Anger“ nebst den in ihm enthaltenen örtlichen Bauvorschriften i.d.F.<br />

<strong>vom</strong> <strong>11.12.2012</strong> erst nach Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages<br />

durch die Isarkies GmbH & Co. KG vertreten durch Anton Meierlohr ortsüblich<br />

bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der<br />

Bebauungsplan nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen<br />

werden kann.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

4. Kanalisation des Ortsteils Kleinviecht;<br />

Hier: Neubau Wasserleitung von Kleinviecht nach <strong>Langenbach</strong> sowie Neubau der<br />

Gemeindeverbindungsstraße Kleinviecht – B11 / <strong>Langenbach</strong><br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Seitens der Gemeinde wird derzeit die Ausschreibung für die Kanaldruckleitungen für den<br />

Bereich Kleinviecht, Großenviecht, Schmidhausen vorbereitet. Die Wasserleitung zwischen<br />

Oberbach und Großen-/Kleinviecht ist bereits älter als 20 Jahre und sollte lt. der Finanzplanung<br />

im Jahr 2013 durch die neue Wasserleitung zwischen Kleinviecht und <strong>Langenbach</strong><br />

ersetzt werden.<br />

Dies soll analog wie beim Ausbau der Hummler Straße in einer gemeinsamen Ausschreibung<br />

und Ausführung durch das IB Bauer Landshut geschehen. Mit dieser Variante ist ein<br />

optimaler Bauablauf gewährleistet.<br />

Geplant ist die Leitung zwischen Oberbach und Großen- /Kleinviecht stillzulegen und durch<br />

eine neue Leitung die von Kleinviecht parallel mit der Abwasserdruckleitung Richtung <strong>Langenbach</strong><br />

ersetzt wird.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 37<br />

Die Gemeindeverbindungsstraße Kleinviecht – B11 befindet sich in einem schlechten Zustand.<br />

Die Straße muss zwingend nach dem Einbau der Kanal- und Wasserleitung saniert<br />

werden.<br />

1/3 der Straße werden durch die Kanalbaumaßnahmen gedeckt (<strong>vom</strong> WWA teilgefördert),<br />

1/3 sind gedeckt durch die Erneuerung der Wasserleitung und 1/3 durch die Gemeinde als<br />

Straßenbau. Hier besteht wie auch schon in der Hummler Straße die Möglichkeit auf Förderung<br />

der Straßenbaumaßnahme durch den Freistaat Bayern<br />

Das IB Bauer bietet die Leistungen nach der HOAI<br />

Wasserleitung = Ingenieurbauwerke Zone 2 Mindestsatz an<br />

Straßenbau = Verkehrsanlagen Zone 2 Mindestsatz an<br />

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf netto:<br />

Neubau Wasserleitung 213.000,00 €<br />

Straßenbau 182.000,00 €<br />

Die Ingenieurkosten belaufen sich nach der Kostenschätzung auf ca. 46.000,00 € netto.<br />

Alle Kosten variieren je nach Ausschreibungsergebnis.<br />

Beschluss-Nr.: 186/2012<br />

Die Gemeinde <strong>Langenbach</strong> erteilt dem Ingenieurbüro Bauer, Landshut den Auftrag zu Planung<br />

und Ausschreibung „Neubau Wasserleitung Kleinviecht - <strong>Langenbach</strong>“ sowie Neubau<br />

der Gemeindeverbindungsstraße Kleinviecht – B11 / <strong>Langenbach</strong> im Zusammenhang mit<br />

den Arbeiten zur Kanalerschließung Kleinviecht. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende<br />

Förderanträge zu stellen. Der 1. Bürgermeister Brückl wird zum Vertragsabschluss<br />

mit dem IB Bauer, Landshut ermächtigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

5. DSL für die Gemeindeteile Großenviecht, Kleinviecht und Schmidhausen<br />

Sachstandsmitteilung;<br />

Ausschreibung und Vergabe der Leerrohrverlegung im Rahmen der Kanaldruckleitungsverlegung<br />

in der Gemeindeverbindungsstraße Großenviecht;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Die Gemeinde erarbeitet derzeit mit dem IB Bauer, Landshut die Ausschreibungsunterlagen<br />

für die Verlegung der Kanaldruckleitungen Großenviecht, Kleinviecht, Schmidhausen Richtung<br />

<strong>Langenbach</strong>.<br />

In diesem Zusammenhang sollten die notwendigen Leerrohre für die Glasfasertrasse zwischen<br />

Anwandweg B11 Richtung Großenviecht in einem Zug mit der Kanaldruckleitung<br />

Großenviecht im Spülbohrverfahren mit eingezogen werden.<br />

Die neue Leitungstrasse für das Glasfaserkabel läuft nach derzeitiger Planung der Telekom<br />

<strong>vom</strong> Anwandweg B11 über die Gemeindeverbindungsstraße nach Großenviecht. In<br />

Großenviecht wurden bereits im Zuge der Baumaßnahmen zur Kanalerschließung Leerrohre<br />

für die Gemeinde mitverlegt. Innerorts muss daher nur noch ein ca. 100 m langer Stich<br />

verlegt werden.


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 38<br />

Die Vereinbarung mit der Dt. Telekom muss dahingehend geändert werden, dass nun die<br />

Gemeinde <strong>Langenbach</strong> die Grabarbeiten selbst vornimmt.<br />

Die Kosten dürften nach den aktuellen Berechnungen unverändert bleiben.<br />

Eine definitive Aussage kann allerdings erst nach erfolgter Submission und Angebotswertung<br />

getroffen werden.<br />

Beschluss-Nr.: 187/2012<br />

Der Gemeinderat stimmt der Verlegung im Zusammenhang mit der Kanaldruckleitung<br />

Großenviecht zu. Das IB Bauer, Landshut wird beauftragt, die Ausschreibung vorzunehmen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit der Telekom<br />

zu treffen.<br />

Der 1. Bürgermeister Brückl wird zur Unterzeichnung der geänderten Vereinbarung bei voraussichtlich<br />

gleichen Kosten ermächtigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bebauungsplan „Sondergebiet Bodenaufbereitungsanlage“ mit gleichzeitiger Änderung<br />

des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zolling<br />

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Die Gemeinde Zolling plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet<br />

Bodenaufbereitungsanlage“ mit integrierter Grünordnung als bauplanungsrechtliche<br />

Grundlage für die Genehmigung einer privatwirtschaftlich betriebenen Bodenaufbereitungsanlage.<br />

Das Sondergebiet umfasst einschließlich Ausgleichsflächen eine Fläche<br />

von 5,11 ha und liegt südlich einer genehmigten Abbaufläche für Kies und Sand im Bereich<br />

nördlich von Anglberg, Gemeinde Zolling.<br />

Im Parallelverfahren soll gleichzeitig der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert<br />

werden.<br />

In der beantragten Anlage sollen vorwiegend Boden und Bauschutt (mineralische<br />

Abfälle) mechanisch aufbereitet, d. h sortiert, zerkleinert oder fraktioniert werden.<br />

Hierzu kommen ein Brecher und eine Siebanlage zum Einsatz.<br />

Bei den zur Behandlung angenommenen Materialien handelt es sich ausschließlich<br />

um nicht gefährliche Abfälle.<br />

Der An- und Abtransport der aufbereiteten Abfälle erfolgt per LKW. Der Transport<br />

feinkörniger Materialien erfolgt abgedeckt, um Staubemissionen zu vermeiden.<br />

Die Zufahrt per LKW erfolgt auschließlich über die Staatsstraße 2054 und die<br />

befestigte Zufahrtsstraße zur Kiesgrube.<br />

Bei der beantragten Durchsatzmenge von 100.000 t/a ist eine Anlieferung von durchschnittlich<br />

ca. 18 LKW pro Tag zu erwarten. In Summe An- und Abtransport ist mit<br />

einer Fahrfrequenz max. ca. 60 LKW pro Tag zu rechnen.<br />

Die beantragten Betriebszeiten sind:<br />

Anlieferung, Abtransport Montag …Freitag 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />

Umschlag im Firmenareal Samstag 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 39<br />

Abweichend davon ist folgende Kernarbeitszeit vorgesehen:<br />

Kernarbeitszeit:<br />

Montag …Donnerstag 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag<br />

6.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

In der Kernarbeitszeit erfolgen ca. 90 % der Arbeiten am Standort.<br />

Seitens des Gemeinderates wird eine erhebliche Zunahme der Verkehrsbelastung<br />

in den Durchfahrtsstraßen der Gemeinde <strong>Langenbach</strong> befürchtet. Insbesondere<br />

sind auch die in einem sehr weitgehenden Zeitrahmen vorgesehenen Betriebszeiten<br />

nicht hinnehmbar.<br />

Beschluss-Nr.: 188/2012<br />

Die von der Gemeinde Zolling eingeleitete Bauleitplanung „Sondergebiet Boden-<br />

Aufbereitungsanlage wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechend<br />

ablehnende Stellungnahme auszuarbeiten.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

7. Kreditaufnahme für die energetische Sanierung der Lüftungsanlage (Heizung) in der<br />

Schulturnhalle;<br />

hier: Bekanntgabe der Kreditkonditionen<br />

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 20.11.2012 beschlossen, dass die Sanierung der<br />

Lüftungsanlage (Heizung) in der Schulturnhalle durch Kredit finanziert wird. Gemäß diesem<br />

Beschluss wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt einen Kreditvertrag mit der BayernLabo<br />

im Programm „Energiekredit Kommunal Bayern“ über eine Kreditsumme von 102.200 € abzuschließen.<br />

Am 05.12.2012 wurde der Kreditantrag bei der BayernLabo gestellt.<br />

Für das Darlehen kommt der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung.<br />

Dieser Zinssatz liegt seit dem 10.02.2012 unverändert bei 0,00 % nominal und<br />

effektiv.<br />

Der Kreditabruf erfolgt in den nächsten Tagen.<br />

Fälligkeit der ersten Rate ist am 15.02.2013 und die Fälligkeit der letzten Rate ist am<br />

15.11.2032.<br />

Während der Zinsfestbindung von 10 Jahren fallen keine Zinsen an.<br />

Zusammenfassung der Kreditbedingungen und -Konditionen:<br />

- Kreditbetrag gesamt: 102.200 €<br />

- Auszahlung: 100 %<br />

- Zinsfestbindung: 10 Jahre bis zum 15.11.2022


Sitzungsprotokoll für <strong>Gemeinderatssitzung</strong> <strong>Langenbach</strong> <strong>vom</strong> Dienstag, dem <strong>11.12.2012</strong> Blatt: 41<br />

Gemeinde die Reparaturkosten des alten Fahrzeuges aufgrund des TÜV-Berichtes <strong>vom</strong><br />

01.12.2011 realistisch und nachvollziehbar auf 3.000 € geschätzt. Das Resümee sowohl<br />

des Gemeinderates sowie der Feuerwehr war, dass eine Reparatur<br />

des Fahrzeuges unwirtschaftlich ist, da die Kosten in keinem Verhältnis zum Zeitwert von<br />

ca. 2500 bis 3000 € stehen. Die Feuerwehr hat zu keinem Zeitpunkt den<br />

Gemeinderat falsch informiert.“<br />

Nach Beratung ergehen zum Antrag von Frau Gemeinderätin Dr. Bärwinkel folgende<br />

Beschlüsse:<br />

Beschluss-Nr.: 189/2012<br />

Herr 1. Bürgermeister Brückl stellt den Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens<br />

für den alten Mannschaftstransportwagens durch einen vereidigten Sachverständigen<br />

zur Abstimmung:<br />

Abstimmungsergebnis: 1 : 14<br />

Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Beschluss-Nr.: 190/2012<br />

Herr 1. Bürgermeister Brückl wird ermächtigt, das alte Mannschaftstransportfahrzeug<br />

mit dem amtlichen Kennzeichen FS-2222 zu einem Mindestpreis von 2.500,00 € zu<br />

veräußern.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

9. Verschiedenes<br />

a) Herr Gemeinderat Korbinian Huber regt an, im Bereich der Kreisstraße FS 13, Abschnitt<br />

Gewerbepark den Winterdienst durch den Gemeindebauhof zu übernehmen.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

b) Herr Gemeinderat Böck bittet um Klärung, warum seitens des Landkreises im Bereich<br />

der Kreisstraße entgegen der früheren Praxis keine Schneefangzäune aufgestellt werden.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

c) Herr Gemeinderat Böck regt an, an einem Teilstück des Gehweges in der Bahnhofstraße<br />

in Höhe des Supermarktes beim Entwässerungsdurchlaß eine Absturzsicherung anzubringen.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis

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