gemeinde langenbach niederschrift
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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 1<br />
GEMEINDE LANGENBACH<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die<br />
Sitzung des Gemeinderates Langenbach<br />
vom Dienstag, dem 08.05.2012 um 19.30 Uhr<br />
im Schulungsraum des Feuerwehrhauses in Niederhummel<br />
Alle 17 Ratsmitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />
Zur Sitzung anwesend waren:<br />
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Josef Brückl<br />
Schriftführer: Josef Reiter<br />
Es fehlten<br />
entschuldigt:<br />
Gemeinderäte: 2. Bürgermeisterin Christa Summer<br />
3. Bürgermeister Albert Neumair<br />
Andreas Apold<br />
Dr. Elfriede Bärwinkel<br />
Florian Böck<br />
Eva Bucksch<br />
Dr. Rudolf Götz<br />
Korbinian Huber<br />
Otto Huber<br />
Johann Kreitner<br />
Walter Prochaska<br />
Bartholomäus Reif<br />
Schmidt Walter<br />
Christine Stein<br />
Walter Strejc private Gründe<br />
Josef Wesan<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO –<br />
Art. 34 Abs. 1 KommZG beschlussfähig ist.<br />
Die letzte Sitzungs<strong>niederschrift</strong> wurde ohne Einwendungen genehmigt.
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 2<br />
T a g e sordnung:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
1. Bericht des Bürgermeisters<br />
2. Genehmigung der Sitzungs<strong>niederschrift</strong> (öffentlicher Teil) vom 24.04.2012<br />
3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf den Fl.<br />
Nrn. 118/2 und 118/3 Gemarkung Oberhummel, Martha und Markus Gandorfer<br />
sowie Barbara Köppl;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
4. Kanalisation der Ortsteile Großenviecht und Kleinviecht;<br />
Hier: Vergabe der Kanalbauarbeiten für den Innerortskanal;<br />
Beratung und Beschlussfassung;<br />
5. Sanierung der Schulturnhalle Langenbach;<br />
Hier: Vergabe neuer Sporthallenboden<br />
Beratung und Beschlussfassung;<br />
6. Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 gem. Art. 102 Abs. 2 GO<br />
7. Erfassung von Vermögensgegenständen (Inventar);<br />
hier: Festlegung einer Wertuntergrenze;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
8. Neues Tierheim für den Landkreis Freising unter der Trägerschaft des<br />
Tierschutzvereins Freising; Hier: gemeindliche Beteiligung an der Betriebskostenfinanzierung;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
9. Einführung der Ehrenamtskarte durch den Landkreis Freising;<br />
Hier: Stellungnahme der Gemeinde;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
10. Bauliche Erweiterung einer gemeindlichen Kindertagesstätte für weitere Krippenplätze;<br />
Hier: Standortentscheidung<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
11. Klimaschutzbündnis im Landkreis Freising;<br />
hier: Beitrittserklärung zum Klimaschutzbündnis;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
12. Zuschussantrag des Caritas-Zentrums Freising für das Jahr 2012;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
13. Verschiedenes
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 4<br />
T a g e sordnung:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
1. Bericht des Bürgermeisters<br />
P R O T O K O L L<br />
Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird<br />
dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />
2. Genehmigung der Sitzungs<strong>niederschrift</strong> (öffentlicher Teil) vom 24.04.2012<br />
Beschluss-Nr.: 78/2012<br />
Gegen die Sitzungs<strong>niederschrift</strong> (öffentlicher Teil) vom 24.04.2012 werden<br />
keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungs<strong>niederschrift</strong> wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf<br />
den Fl. Nrn. 118/2 und 118/3 Gemarkung Oberhummel, Martha und Markus<br />
Gandorfer sowie Barbara Köppl;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Seitens der Familie Gandorfer und Frau Barbara Köppl wird der Bau von 2<br />
Einfamilienhäusern mit Garage auf den Fl. Nrn. 118/2 und 118/3 der Gemarkung<br />
Oberhummel beantragt.<br />
Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um Grundstücke, die dem<br />
Außenbereich zuzuordnen sind. Nach § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich<br />
zulässig wenn: die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen<br />
Belange entgegenstehen. Einen öffentlichen Belang stellt der Flächennutzungsplan<br />
dar. In diesem ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen.<br />
Aus ortsplanerischer Sicht ist eine Bebauung entlang der Bergstraße in<br />
Oberhummel zu begrüßen, da hierdurch die vorhandene Baulücke abrundend<br />
geschlossen werden kann.<br />
Für die weitere Fläche unterhalb, hin zur Kreisstraße FS 13 ist eine Bebauung<br />
derzeit nicht vorgesehen und kann auch nur in einem Bauleitplanverfahren<br />
realisiert werden.<br />
Geplant sind 2 Einfamilienhäuser (EG+DG) mit 9 x 11 m sowie Doppelgarage<br />
mit 6,5 x 7,5 m
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 5<br />
Optional wird angefragt ob auch ein Wohnhausbau mit EG+OG+DG möglich<br />
wäre.<br />
Die bestehende Bebauung (Elternhaus) wurde in EG+OG+DG ausgeführt.<br />
Die weitere umliegende Bebauung in EG+DG.<br />
Beschluss-Nr.: 79/2012<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Gegen einen Wohnhausbau mit<br />
EG+OG+DG bestehen keine Bedenken. Die Dachneigung ist der umliegenden<br />
Bebauung anzugleichen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
4. Kanalisation der Ortsteile Großenviecht und Kleinviecht;<br />
Hier: Vergabe der Kanalbauarbeiten für den Innerortskanal;<br />
Beratung und Beschlussfassung;<br />
Seitens des planenden Ingenieurbüros wurden die Arbeiten für den Innerortskanal<br />
in Großenviecht und Kleinviecht öffentlich ausgeschrieben. Die<br />
ausgeschriebenen Bauarbeiten beinhalten nur den reinen Innerortskanal.<br />
Pumpen, Schächte und Druckleitungen werden gesondert ausgeschrieben.<br />
3 Angebote sind eingegangen.<br />
Der Günstigste Bieter ist die Firma Pritsch, Herrngiersdorf mit einer Bruttoangebotssumme<br />
von 592.481,76 €<br />
Finanzielle Auswirkungen/Haushaltsplan:<br />
keine Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />
Die Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Die Mittel werden im Haushaltsplan eingestellt.<br />
Haushaltsstelle: 7000.9515-01 u. -02<br />
Haushaltsjahr: 2012<br />
Haushaltsmittel: 739.100,00 €<br />
Bereits verfügt: 848,95 € Gesamtsumme Auftrag: 592.481,76 €<br />
überplanmäßig außerplanmäßig<br />
Deckungsvorschlag:<br />
- Kämmerei -<br />
Beschluss-Nr.: 80/2012<br />
Der Auftrag wird an die Firma Pritsch, Herrngiersdorf zur Bruttoangebotssumme<br />
von 592.481,76 € erteilt. Herr 1. Bürgermeister Brückl wird zur Auftragserteilung<br />
ermächtigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 6<br />
5. Sanierung der Schulturnhalle Langenbach;<br />
Hier: Vergabe neuer Sporthallenboden<br />
Beratung und Beschlussfassung;<br />
Der Boden in der Schulsporthalle muss aufgrund seines Alters inkl. des<br />
Schwingbodens ausgetauscht werden.<br />
Seitens der Verwaltung wurde der neue Sporthallenboden inkl. Schwingboden<br />
ausgeschrieben.<br />
Es wurden 3 Angebote abgegeben.<br />
Der günstigste Bieter ist die Firma Haro, Rosenheim mit einer Bruttosumme<br />
von 28.744,35 € für einen Sportparkettboden.<br />
Finanzielle Auswirkungen/Haushaltsplan:<br />
keine Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />
Die Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Die Mittel werden im Haushaltsplan eingestellt.<br />
Haushaltsstelle: 5600.9401<br />
Haushaltsjahr: 2012<br />
Haushaltsmittel: 30.000,00 €<br />
Bereits verfügt: 0,00 € Gesamtsumme Auftrag: 28.744,35 €<br />
überplanmäßig außerplanmäßig<br />
Deckungsvorschlag:<br />
- Kämmerei -<br />
Beschluss-Nr.: 81/2012<br />
Der Auftrag wird an die Firma Haro, Rosenheim zur Bruttoangebotssumme<br />
von 28.744,35 € erteilt. Herr 1. Bürgermeister Brückl wird zur Auftragserteilung<br />
ermächtigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
6. Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 gem. Art. 102 Abs. 2 GO<br />
Anlage 2 zum Protokoll: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2011<br />
Haushaltsvolumen:<br />
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2011 schließt im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
6.779.919,18 EUR
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 7<br />
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
ab.<br />
Planvergleich:<br />
4.211.476,52 EUR<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt<br />
Haushaltsansatz 6.951.000,00 € 7.321.000,00 € 14.272.000,00 €<br />
Rechnungsergebnis 6.779.919,18 € 4.211.476,52 € 10.991.395,70 €<br />
Veränderung -2,46% -42,47% -22,99%<br />
Schulden:<br />
Im Haushaltsjahr 2011 wurden Darlehen in Höhe von 1.682.200 € aufgenommen<br />
und gleichzeitig wurden 231.593,36 EUR an Tilgungsleistungen<br />
erbracht. Die Verschuldung der Gemeinde Langenbach beträgt damit zum<br />
31.12.2011 insgesamt<br />
4.142.817,70 €,<br />
was einer Verschuldung von ca. 1.060 EUR pro Einwohner entspricht. Damit<br />
liegt Langenbach über dem Landesdurchschnitt von 663 EUR (Jahr 2010).<br />
Allgemeine Rücklage:<br />
Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011 belief sich auf<br />
1.626.685,06 €.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />
7. Erfassung von Vermögensgegenständen (Inventar);<br />
hier: Festlegung einer Wertuntergrenze;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Prüfungsbericht zur örtlichen<br />
Prüfung der Jahresrechnung 2010 angemerkt, dass vom Gemeinderat ein<br />
Beschluss über die Festlegung eines Mindestbetrages für Gegenstände im<br />
Inventarverzeichnis gefasst werde soll. Als Vorschlag wurde vom Ausschuss<br />
eine Untergrenze von 50 € genannt.<br />
Im Vorgriff auf die einmal geltende Regelung in § 71 KommHV-Doppik, wonach<br />
auf eine Erfassung von Vermögensgegenständen verzichtet werden<br />
kann, wenn deren Anschaffungskosten wertmäßig den Betrag von 150 € oh-
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 8<br />
ne Umsatzsteuer nicht überschreiten, wird von der Verwaltung die Einführung<br />
ebenfalls diese 150 € Wertgrenze empfohlen.<br />
Beschluss-Nr.: 82/2012<br />
Als Wertgrenze (Mindestgrenze) für die Erfassung von Vermögensgegenständen<br />
im Inventarverzeichnis wird ein Betrag von 150 € ohne Umsatzsteuer<br />
festgelegt.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
8. Neues Tierheim für den Landkreis Freising unter der Trägerschaft des<br />
Tierschutzvereins Freising; Hier: gemeindliche Beteiligung an der Betriebskostenfinanzierung;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Im Rahmen des Projekts „Tierheim für den Landkreis Freising“ liegt eine Anfrage<br />
des Tierschutzverein Freising e.V. lt. Schreiben vom 23.03.2012 vor,<br />
welche Städte und Gemeinden sich über einen „pauschalierten Tieraufnahmevertrag“<br />
an der Betriebsfinanzierung eines Tierheims im Landkreis Freising<br />
beteiligen würden. Als Standort ist voraussichtlich Neufahrn vorgesehen.<br />
Zitat aus dem Schreiben vom 23.03.12:<br />
Ein Tierheim ist nicht nur eine den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung<br />
stehende notwendige Infrastruktureinrichtung sondern auch eine strukturelle<br />
Bereicherung in einem Landkreis. In der heutigen Zeit, in der die Haustierhaltung<br />
immer mehr zunimmt, und der Tierschutzgedanke dank seiner Verankerung<br />
im Art 20a des Grundgesetzes auch bei den Menschen immer mehr in<br />
den Focus rückt, ist es auch eine Notwendigkeit, eine solche Einrichtung<br />
zum Nutzen der Bevölkerung bereit zu stellen.<br />
Meistens wird von den Kommunen ihre aus dem Fund- und Sicherheitsrecht<br />
entspringende gesetzliche Unterbringungsverpflichtung bei aufgefundenen<br />
Tieren in den Vordergrund gestellt. Als Beispiel dafür seien die Gemeinden<br />
genannt, die derzeit einen Vertrag mit dem Tierheim Heinzelwinkel (Tierschutzverein<br />
Landshut) haben. Sicherlich kann durch diese Verträge die Unterbringung<br />
dieser gefundenen oder aufgegriffenen Tiere kostengünstig gewährleistet<br />
werden, dies ist aber nur ein kleiner Teil des gesamten Tieraufkommens,<br />
das ein Tierschutzverein oder ein Tierheim zu bewältigen hat.<br />
Ein weiterer großer Teil der Tieraufnahmen entsteht, wenn Tierhalter aus<br />
schwerwiegenden Gründen (Todesfälle, Erkrankungen, Scheidungen, Einweisungen<br />
in Krankenhäuser, Pflegeheime oder die Psychiatrie, Umzüge in<br />
Wohnungen mit Tierhaltungsverbot, Verarmung, Gefängnisaufenthalte usw.)<br />
nicht mehr in der Lage sind, ihre Tiere zu versorgen. Dies ist sicher keine<br />
Pflichtaufgabe der Gemeinden, aus der grundgesetzlichen Verankerung des<br />
Tierschutzes ist aber zumindest eine moralische Verpflichtung des Landkreises<br />
und der Kommunen abzuleiten, solchen Menschen bzw. ihren Tieren zu<br />
helfen. Notwendig sind aber auch Kastrationsmaßnahmen an wildlebenden<br />
Katzen (ein brennendes Problem), die Beratung der Bevölkerung in Tierhaltungsfragen,<br />
die Verfolgung von Halterverstössen oder die Aufnahme von
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 9<br />
Tieren die vom Landratsamt aus tierschutzrechtlichen Gründen beschlagnahmt<br />
worden sind.<br />
Als Beteiligungsbetrag an den Betriebskosten des Tierheims wird ein Betrag<br />
von 70 Cent pro Einwohner/Jahr unter Einbeziehung aller Landkreis<strong>gemeinde</strong>n<br />
genannt; sofern die bereits anderweitig vertraglich gebundenen Gemeinden<br />
nicht mitmachen, ein Betrag von 90 Cent pro Einwohner/Jahr.<br />
Die Gemeinde Langenbach hat seit dem 01.12.2006 eine vertragliche Vereinbarung<br />
mit dem Tierschutzverein Landshut und Umgebung e.V., wonach<br />
vom Verein Fundtiere aus dem Gemeindebereich Langenbach aufgenommen<br />
werden. Die Kosten für die Aufnahme betragen je nach Art und Größe<br />
des Tieres von 6,50 € bis 10,00 € als Tagessatz, zuzüglich evtl. anfallender<br />
Tierarztkosten. Neben dem Mitgliedsbeitrag von 25.56 €/Jahr wurden der<br />
Gemeinde bisher noch keine Kosten berechnet.<br />
Der Tierschutzverein Freising e.V. bittet um Mitteilung, ob sich die Gemeinde<br />
Langenbach an der Betriebskostenfinanzierung für ein künftiges Tierheim im<br />
Landkreis Freising beteiligen wird. Darüber hinaus wird es zur Finanzierung<br />
des Tierheimbaues noch Anfragen an die sich beteiligenden Gemeinden und<br />
den Landkreis hinsichtlich von Zuschüssen und Bürgschaften geben.<br />
Finanzielle Auswirkungen/Haushaltsplan:<br />
keine Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />
Die Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Die Mittel werden im Haushaltsplan eingestellt.<br />
Haushaltsstelle: 1100.7001<br />
Haushaltsjahr: 2012<br />
Haushaltsmittel: 500,00 €<br />
Bereits verfügt: 0,00 € Gesamtsumme: 3.519,00 €<br />
überplanmäßig außerplanmäßig<br />
Deckungsvorschlag: Deckung erfolgt über Deckungskreis 70.<br />
- Kämmerei -<br />
Beschluss-Nr.: 83/2012<br />
Der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister Brückl stellt den Antrag des Tierschutzverein<br />
Freising e.V. auf Beteiligung an der Betriebskostenfinanzierung<br />
des geplanten Tierheims im Landkreis Freising zur Abstimmung.<br />
Abstimmungsergebnis: 0 : 16<br />
Damit ist eine Betriebskostenbeteiligung der Gemeinde Langenbach sowie<br />
der Abschluss eines pauschalierten Tieraufnahmevertrags für das geplante<br />
Tierheim des Tierschutzverein Freising e.V. abgelehnt.
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 10<br />
9. Einführung der Ehrenamtskarte durch den Landkreis Freising;<br />
Hier: Stellungnahme der Gemeinde;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Laut Schreiben des Landratsamtes Freising vom 26.03.2012 bittet Herr<br />
Landrat Michael Schwaiger zur evtl. beabsichtigten Einführung der Bayerischen<br />
Ehrenamtskarte um Mitteilung, ob die Gemeinde Langenbach sich zur<br />
Teilnahme bereiterklärt. Die bayerische Ehrenamtskarte ist ein „sichtbares<br />
Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement.“<br />
Der Freistaat und die Landkreise Bayerns arbeiten zusammen, um mit dieser<br />
bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten<br />
Bürger zu richten.<br />
Allgemeine Voraussetzung ist, dass der Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen<br />
wohnen, sich an der Einführung beteiligt.<br />
Persönliche Voraussetzungen sind u.a.:<br />
• freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden<br />
pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich<br />
• mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen<br />
Engagement<br />
• Mindestalter 16 Jahre<br />
Die Ehrenamtskarte soll bayernweit Vergünstigungen u.a. bei Staatlichen<br />
oder Kommunalen Einrichtungen (Schlösser, Seen, Museen, Schifffahrten<br />
usw.) aber auch Vereinen oder anderen Organisationen und Betrieben ermöglichen<br />
und hat drei Jahre Gültigkeit.<br />
Die Einführung einer Ehrenamtskarte ist eine zusätzliche Aufgabe des Landkreises,<br />
für die eine Personalaufstockung erforderlich ist.<br />
Die Bürgermeister sollen in die Verleihung der Ehrenamtskarte eingebunden<br />
werden. Firmen können jederzeit Akzeptanzstelle der Ehrenamtskarte werden<br />
und diverse Vergünstigungen oder andere Vorteile anbieten. Die Akquisition<br />
für sich beteiligende Betriebe soll ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern<br />
erfolgen.<br />
Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung<br />
sowie Dienstleistende des sonstigen Katastrophenschutzes bzw. Rettungsdienste<br />
sollen künftig ebenfalls einbezogen werden.<br />
Beschluss-Nr.: 84/2012<br />
Der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister Brückl stellt die Anfrage des Landratsamts<br />
Freising auf Beteiligung der Gemeinde an der beabsichtigten Einführung<br />
der Bayerischen Ehrenamtskarte zur Abstimmung.<br />
Abstimmungsergebnis: 0 : 16<br />
Damit ist eine Beteiligung der Gemeinde Langenbach an der beabsichtigten<br />
Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte abgelehnt.
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 11<br />
10. Bauliche Erweiterung einer gemeindlichen Kindertagesstätte für weitere<br />
Krippenplätze;<br />
Hier: Standortentscheidung<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Gemäß der 1. Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten<br />
der Gemeinde Langenbach vom Mai 2011 (Beschluss des Gemeinderates<br />
vom 07.06.2011 Nr. 109/2011) ist festgestellt, dass aufgrund der damals vorliegenden<br />
Anmeldezahlen für Kinder unter 3 Jahren (ca. 5-7 Krippenkinder<br />
lt. Warteliste) für eine weitere Kinderkrippengruppe noch kein Bedarf besteht.<br />
Über die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Kinder-Krippengruppe ist<br />
nach erneuter Prüfung der Bedarfssituation und Vorliegen einer Bedarfsanalyse<br />
zu gegebener Zeit neu zu entscheiden.<br />
Nach den aktuellen Anmeldezahlen zum 01.09.2012 (Kindergartenjahr<br />
2012/2013) ergibt sich für den Bereich der Krippenkinder folgende Situation:<br />
Die bestehende Krippengruppe im Gemeindekindergarten „Mooshäusl“ mit<br />
12 Kindern ist voll ausgelastet. Dabei besteht für Kinder unter 3 Jahren folgende<br />
Warteliste:<br />
Gemeindekindergarten „Mooshäusl“ 9 Kinder<br />
Gemeindekindergarten „Hummelnest“ 3 Kinder<br />
Dies entspricht einer kompletten weiteren Krippengruppe.<br />
Im altersgemischten Pfarrkindergarten „Arche Noah“ ist nach Aussage des<br />
Trägers ab dem 01.09.2012 geplant, eine bisher bestehende Kindergartengruppe<br />
in eine Krippengruppe mit insgesamt 12 Kindern unter 3 Jahren umzuwandeln.<br />
Dazu sind neben einer Änderung der Betriebserlaubnis auch<br />
kleinere Umbauten bzw. Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen<br />
notwendig.<br />
Darüber hinaus besteht auch im Pfarrkindergarten „Arche Noah“ nach dem<br />
derzeit aktuellen Anmeldestand zum 01.09.2012 eine Warteliste für 5 Kinder<br />
unter 3 Jahren.<br />
Die rechtlichen Vorgaben sehen ab 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen<br />
Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor.<br />
Gemäß der sog. Krippenförderrichtlinie ist für bauliche Investitionen zur Schaffung<br />
von bedarfsnotwendigen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren<br />
ein Mindestfördersatz von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten vorgesehen,<br />
darüber hinaus werden Ausstattungskosten bis zu 1250,00 € pro neuem Platz<br />
gefördert.<br />
Voraussetzung ist, dass die Investitionen bis 31.12.2013 abgeschlossen sind.<br />
Im Vorgriff auf die noch zu erfolgende weitere Fortschreibung der Bedarfsplanung<br />
für die Kindertagesstätten der Gemeinde Langenbach sollte vom Gemeinderat<br />
darüber befunden werden, ob im Hinblick auf den erheblich gestiegenen<br />
Betreuungsbedarf für Kinder ab dem 1. Lebensjahr eine bauliche Investitionsmaßnahme<br />
zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze eingeleitet werden<br />
soll.<br />
Als Standorte können die bestehenden gemeindlichen Kindertagesstätten<br />
„Mooshäusl“ in Langenbach sowie „Hummelnest“ in Niederhummel in Betracht<br />
gezogen werden. Für eine mögliche Standortentscheidung wurden daher von<br />
der Planungsgesellschaft Peter und Michael Wacker, Nandlstadt, Vorentwurfsskizzen<br />
angefertigt.
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 12<br />
Der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister Brückl erklärt nach Vorstellung der<br />
Vorentwurfsskizzen, dass bei einem Erweiterungsanbau an den bestehenden<br />
Gemeindekindergarten „Mooshäusl“ ein erheblicher Anteil der Gartenfläche<br />
wegfallen würde, außerdem würde dies die bereits jetzt vorhandene Parkplatzproblematik<br />
verschärfen. Eine Erweiterungsanbau des Gemeindekindergartens<br />
„Hummelnest“ in Niederhummel in Richtung zur Stockschützen-<br />
halle wäre deshalb die sinnvollste Lösung. Insofern würde allerdings eine der vier<br />
bestehenden Stockschützenbahnen wegfallen, dies sei aber nach Rücksprache<br />
mit der Stockschützenabteilung des SC Oberhummel unproblematisch.<br />
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />
Beschluss-Nr.: 85/2012<br />
Als Standort für eine bauliche Erweiterung um weitere zwei Gruppenräume<br />
zur Bereitstellung von weiteren Kinderkrippengruppen wird der Gemeindekindergarten<br />
„Hummelnest“ in Niederhummel festgelegt. Mit der Planung wird<br />
die Planungsgesellschaft Peter und Michael Wacker, Nandlstadt beauftragt.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 3<br />
11. Klimaschutzbündnis im Landkreis Freising;<br />
hier: Beitrittserklärung zum Klimaschutzbündnis;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Die Kommunen des Landkreises Freising wurden mit Schreiben vom<br />
31.10.2011 nach ihrer Meinung zur Gründung eines Klimaschutzbündnisses<br />
im Landkreis befragt. 17 Kommunen – unter ihnen Langenbach - haben<br />
sich dafür ausgesprochen.<br />
Der Beschluss des Gemeinderates am 06.12.2011 lautete:<br />
„Die Gemeinde Langenbach hält ein Klimaschutzbündnis auf freiwilliger Basis<br />
prinzipiell für sinnvoll und würde einem Klimaschutzbündnis wahrscheinlich<br />
beitreten. Die Gemeinde wird für den ersten Arbeitskreis einen Vertreter<br />
entsenden.“<br />
Die 17 Kommunen wurden am 05.03.2012 in das Landratsamt eingeladen.<br />
Bei dieser Sitzung wurden von den anwesenden Kommunen die Regeln,<br />
nach denen das Klimaschutzbündnis abläuft, bestimmt.<br />
Die Anlage erklärt in Kürze nochmals Sinn und Zweck sowie eine Beschreibung<br />
der Struktur und der ersten Prioritäten des Klimaschutzbündnisses.<br />
Das Landratsamt Freising bittet nun, die Thematik erneut im Gemeinderat zu<br />
beraten und ggf. den Beitritt zu beschließen.
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 13<br />
Beschluss-Nr.:86/2012<br />
Die Gemeinde Langenbach will gemeinsam mit anderen Kommunen und<br />
dem Landkreis Freising einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz leisten und<br />
tritt dem Klimaschutzbündnis des Landkreises Freising bei.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
12. Zuschussantrag des Caritas-Zentrums Freising für das Jahr 2012;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Das Caritas-Zentrum Freising beantragt mit Schreiben vom 17.04.2012 einen<br />
Zuschuss für das Haushaltsjahr 2012.<br />
Die verschiedenen Dienste der Caritas wie die Sozialstation, die Beratungsstelle<br />
für Eltern, Kinder und Jugendliche, die soziale Beratung, die Schuldnerberatung,<br />
der sozialpsychiatrische Dienst, der Dienstleistungsbetrieb Rentabel und<br />
das Jugendprojekt Etappe haben im vergangenen Jahr 2011 insgesamt 48 Personen<br />
bzw. Haushalte im Gemeindegebiet Langenbach betreut (im Jahr 2010<br />
waren es insgesamt 52 Personen bzw. Haushalte).<br />
Für das Haushaltsjahr 2011 wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom<br />
03.05.11 ein Zuschuss von 1.500,00 € bewilligt.<br />
Finanzielle Auswirkungen/Haushaltsplan:<br />
keine Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt<br />
Die Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Die Mittel werden im Haushaltsplan eingestellt.<br />
Haushaltsstelle: 4700.7000<br />
Haushaltsjahr: 2012<br />
Haushaltsmittel: 1.500,00 €<br />
Bereits verfügt: 0,00 € Gesamtsumme Zuschuss: 1.500,00 €<br />
überplanmäßig außerplanmäßig<br />
Deckungsvorschlag:<br />
- Kämmerei -<br />
Beschluss-Nr.:87/2012<br />
Dem Caritas-Zentrum Freising wird für die verschiedenen Betreuungsdienste<br />
in der Gemeinde Langenbach im Haushaltsjahr 2012 ein Zuschuss von<br />
1.500,00 € bewilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 14<br />
13. Verschiedenes<br />
a) Frau Gemeinderätin Dr. Bärwinkel regt an, im Zuge der beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen<br />
auch defekte Granitrandsteine auszutauschen.<br />
Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass hierzu eine Überprüfung erfolgt. Ein<br />
genereller Austausch von Granitbordsteinen ist nur im Einzelfall vorgesehen,<br />
da dies sehr kostenintensiv ist.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />
b) Frau Gemeinderätin Stein regt an, im Gemeindekurier den Bedarf zusätzlicher<br />
Zughalte in Langenbach abzufragen.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />
c) Herr Gemeinderat Kreitner regt an, in der Bahnhofstraße, vor der Einfahrt in<br />
die Mossburger Straße auf einer Länge von 5 bis 10 Metern einen durchgezogenen<br />
weißen Mittelstreifen zu markieren.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />
d) Herr Gemeinderat Prochaska weist darauf hin, dass die Verankerung der<br />
Friedhofstüre in Langenbach im Bereich der Urnenwand defekt ist.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis