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gemeinde langenbach niederschrift

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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 11<br />

10. Bauliche Erweiterung einer gemeindlichen Kindertagesstätte für weitere<br />

Krippenplätze;<br />

Hier: Standortentscheidung<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Gemäß der 1. Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten<br />

der Gemeinde Langenbach vom Mai 2011 (Beschluss des Gemeinderates<br />

vom 07.06.2011 Nr. 109/2011) ist festgestellt, dass aufgrund der damals vorliegenden<br />

Anmeldezahlen für Kinder unter 3 Jahren (ca. 5-7 Krippenkinder<br />

lt. Warteliste) für eine weitere Kinderkrippengruppe noch kein Bedarf besteht.<br />

Über die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Kinder-Krippengruppe ist<br />

nach erneuter Prüfung der Bedarfssituation und Vorliegen einer Bedarfsanalyse<br />

zu gegebener Zeit neu zu entscheiden.<br />

Nach den aktuellen Anmeldezahlen zum 01.09.2012 (Kindergartenjahr<br />

2012/2013) ergibt sich für den Bereich der Krippenkinder folgende Situation:<br />

Die bestehende Krippengruppe im Gemeindekindergarten „Mooshäusl“ mit<br />

12 Kindern ist voll ausgelastet. Dabei besteht für Kinder unter 3 Jahren folgende<br />

Warteliste:<br />

Gemeindekindergarten „Mooshäusl“ 9 Kinder<br />

Gemeindekindergarten „Hummelnest“ 3 Kinder<br />

Dies entspricht einer kompletten weiteren Krippengruppe.<br />

Im altersgemischten Pfarrkindergarten „Arche Noah“ ist nach Aussage des<br />

Trägers ab dem 01.09.2012 geplant, eine bisher bestehende Kindergartengruppe<br />

in eine Krippengruppe mit insgesamt 12 Kindern unter 3 Jahren umzuwandeln.<br />

Dazu sind neben einer Änderung der Betriebserlaubnis auch<br />

kleinere Umbauten bzw. Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen<br />

notwendig.<br />

Darüber hinaus besteht auch im Pfarrkindergarten „Arche Noah“ nach dem<br />

derzeit aktuellen Anmeldestand zum 01.09.2012 eine Warteliste für 5 Kinder<br />

unter 3 Jahren.<br />

Die rechtlichen Vorgaben sehen ab 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen<br />

Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor.<br />

Gemäß der sog. Krippenförderrichtlinie ist für bauliche Investitionen zur Schaffung<br />

von bedarfsnotwendigen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren<br />

ein Mindestfördersatz von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten vorgesehen,<br />

darüber hinaus werden Ausstattungskosten bis zu 1250,00 € pro neuem Platz<br />

gefördert.<br />

Voraussetzung ist, dass die Investitionen bis 31.12.2013 abgeschlossen sind.<br />

Im Vorgriff auf die noch zu erfolgende weitere Fortschreibung der Bedarfsplanung<br />

für die Kindertagesstätten der Gemeinde Langenbach sollte vom Gemeinderat<br />

darüber befunden werden, ob im Hinblick auf den erheblich gestiegenen<br />

Betreuungsbedarf für Kinder ab dem 1. Lebensjahr eine bauliche Investitionsmaßnahme<br />

zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze eingeleitet werden<br />

soll.<br />

Als Standorte können die bestehenden gemeindlichen Kindertagesstätten<br />

„Mooshäusl“ in Langenbach sowie „Hummelnest“ in Niederhummel in Betracht<br />

gezogen werden. Für eine mögliche Standortentscheidung wurden daher von<br />

der Planungsgesellschaft Peter und Michael Wacker, Nandlstadt, Vorentwurfsskizzen<br />

angefertigt.

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