gemeinde langenbach niederschrift
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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 11<br />
10. Bauliche Erweiterung einer gemeindlichen Kindertagesstätte für weitere<br />
Krippenplätze;<br />
Hier: Standortentscheidung<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Gemäß der 1. Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten<br />
der Gemeinde Langenbach vom Mai 2011 (Beschluss des Gemeinderates<br />
vom 07.06.2011 Nr. 109/2011) ist festgestellt, dass aufgrund der damals vorliegenden<br />
Anmeldezahlen für Kinder unter 3 Jahren (ca. 5-7 Krippenkinder<br />
lt. Warteliste) für eine weitere Kinderkrippengruppe noch kein Bedarf besteht.<br />
Über die Einrichtung einer weiteren zusätzlichen Kinder-Krippengruppe ist<br />
nach erneuter Prüfung der Bedarfssituation und Vorliegen einer Bedarfsanalyse<br />
zu gegebener Zeit neu zu entscheiden.<br />
Nach den aktuellen Anmeldezahlen zum 01.09.2012 (Kindergartenjahr<br />
2012/2013) ergibt sich für den Bereich der Krippenkinder folgende Situation:<br />
Die bestehende Krippengruppe im Gemeindekindergarten „Mooshäusl“ mit<br />
12 Kindern ist voll ausgelastet. Dabei besteht für Kinder unter 3 Jahren folgende<br />
Warteliste:<br />
Gemeindekindergarten „Mooshäusl“ 9 Kinder<br />
Gemeindekindergarten „Hummelnest“ 3 Kinder<br />
Dies entspricht einer kompletten weiteren Krippengruppe.<br />
Im altersgemischten Pfarrkindergarten „Arche Noah“ ist nach Aussage des<br />
Trägers ab dem 01.09.2012 geplant, eine bisher bestehende Kindergartengruppe<br />
in eine Krippengruppe mit insgesamt 12 Kindern unter 3 Jahren umzuwandeln.<br />
Dazu sind neben einer Änderung der Betriebserlaubnis auch<br />
kleinere Umbauten bzw. Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen<br />
notwendig.<br />
Darüber hinaus besteht auch im Pfarrkindergarten „Arche Noah“ nach dem<br />
derzeit aktuellen Anmeldestand zum 01.09.2012 eine Warteliste für 5 Kinder<br />
unter 3 Jahren.<br />
Die rechtlichen Vorgaben sehen ab 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen<br />
Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor.<br />
Gemäß der sog. Krippenförderrichtlinie ist für bauliche Investitionen zur Schaffung<br />
von bedarfsnotwendigen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren<br />
ein Mindestfördersatz von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten vorgesehen,<br />
darüber hinaus werden Ausstattungskosten bis zu 1250,00 € pro neuem Platz<br />
gefördert.<br />
Voraussetzung ist, dass die Investitionen bis 31.12.2013 abgeschlossen sind.<br />
Im Vorgriff auf die noch zu erfolgende weitere Fortschreibung der Bedarfsplanung<br />
für die Kindertagesstätten der Gemeinde Langenbach sollte vom Gemeinderat<br />
darüber befunden werden, ob im Hinblick auf den erheblich gestiegenen<br />
Betreuungsbedarf für Kinder ab dem 1. Lebensjahr eine bauliche Investitionsmaßnahme<br />
zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze eingeleitet werden<br />
soll.<br />
Als Standorte können die bestehenden gemeindlichen Kindertagesstätten<br />
„Mooshäusl“ in Langenbach sowie „Hummelnest“ in Niederhummel in Betracht<br />
gezogen werden. Für eine mögliche Standortentscheidung wurden daher von<br />
der Planungsgesellschaft Peter und Michael Wacker, Nandlstadt, Vorentwurfsskizzen<br />
angefertigt.