gemeinde langenbach niederschrift
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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 4<br />
T a g e sordnung:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
1. Bericht des Bürgermeisters<br />
P R O T O K O L L<br />
Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird<br />
dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />
2. Genehmigung der Sitzungs<strong>niederschrift</strong> (öffentlicher Teil) vom 24.04.2012<br />
Beschluss-Nr.: 78/2012<br />
Gegen die Sitzungs<strong>niederschrift</strong> (öffentlicher Teil) vom 24.04.2012 werden<br />
keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungs<strong>niederschrift</strong> wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf<br />
den Fl. Nrn. 118/2 und 118/3 Gemarkung Oberhummel, Martha und Markus<br />
Gandorfer sowie Barbara Köppl;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Seitens der Familie Gandorfer und Frau Barbara Köppl wird der Bau von 2<br />
Einfamilienhäusern mit Garage auf den Fl. Nrn. 118/2 und 118/3 der Gemarkung<br />
Oberhummel beantragt.<br />
Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um Grundstücke, die dem<br />
Außenbereich zuzuordnen sind. Nach § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich<br />
zulässig wenn: die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen<br />
Belange entgegenstehen. Einen öffentlichen Belang stellt der Flächennutzungsplan<br />
dar. In diesem ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen.<br />
Aus ortsplanerischer Sicht ist eine Bebauung entlang der Bergstraße in<br />
Oberhummel zu begrüßen, da hierdurch die vorhandene Baulücke abrundend<br />
geschlossen werden kann.<br />
Für die weitere Fläche unterhalb, hin zur Kreisstraße FS 13 ist eine Bebauung<br />
derzeit nicht vorgesehen und kann auch nur in einem Bauleitplanverfahren<br />
realisiert werden.<br />
Geplant sind 2 Einfamilienhäuser (EG+DG) mit 9 x 11 m sowie Doppelgarage<br />
mit 6,5 x 7,5 m