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gemeinde langenbach niederschrift

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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 4<br />

T a g e sordnung:<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

1. Bericht des Bürgermeisters<br />

P R O T O K O L L<br />

Der in Anlage 1 dem Protokoll beigelegte Bericht des Bürgermeisters wird<br />

dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

2. Genehmigung der Sitzungs<strong>niederschrift</strong> (öffentlicher Teil) vom 24.04.2012<br />

Beschluss-Nr.: 78/2012<br />

Gegen die Sitzungs<strong>niederschrift</strong> (öffentlicher Teil) vom 24.04.2012 werden<br />

keine Einwände vorgebracht. Die Sitzungs<strong>niederschrift</strong> wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf<br />

den Fl. Nrn. 118/2 und 118/3 Gemarkung Oberhummel, Martha und Markus<br />

Gandorfer sowie Barbara Köppl;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Seitens der Familie Gandorfer und Frau Barbara Köppl wird der Bau von 2<br />

Einfamilienhäusern mit Garage auf den Fl. Nrn. 118/2 und 118/3 der Gemarkung<br />

Oberhummel beantragt.<br />

Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um Grundstücke, die dem<br />

Außenbereich zuzuordnen sind. Nach § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich<br />

zulässig wenn: die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen<br />

Belange entgegenstehen. Einen öffentlichen Belang stellt der Flächennutzungsplan<br />

dar. In diesem ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen.<br />

Aus ortsplanerischer Sicht ist eine Bebauung entlang der Bergstraße in<br />

Oberhummel zu begrüßen, da hierdurch die vorhandene Baulücke abrundend<br />

geschlossen werden kann.<br />

Für die weitere Fläche unterhalb, hin zur Kreisstraße FS 13 ist eine Bebauung<br />

derzeit nicht vorgesehen und kann auch nur in einem Bauleitplanverfahren<br />

realisiert werden.<br />

Geplant sind 2 Einfamilienhäuser (EG+DG) mit 9 x 11 m sowie Doppelgarage<br />

mit 6,5 x 7,5 m

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