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gemeinde langenbach niederschrift

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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 8<br />

ne Umsatzsteuer nicht überschreiten, wird von der Verwaltung die Einführung<br />

ebenfalls diese 150 € Wertgrenze empfohlen.<br />

Beschluss-Nr.: 82/2012<br />

Als Wertgrenze (Mindestgrenze) für die Erfassung von Vermögensgegenständen<br />

im Inventarverzeichnis wird ein Betrag von 150 € ohne Umsatzsteuer<br />

festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

8. Neues Tierheim für den Landkreis Freising unter der Trägerschaft des<br />

Tierschutzvereins Freising; Hier: gemeindliche Beteiligung an der Betriebskostenfinanzierung;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Im Rahmen des Projekts „Tierheim für den Landkreis Freising“ liegt eine Anfrage<br />

des Tierschutzverein Freising e.V. lt. Schreiben vom 23.03.2012 vor,<br />

welche Städte und Gemeinden sich über einen „pauschalierten Tieraufnahmevertrag“<br />

an der Betriebsfinanzierung eines Tierheims im Landkreis Freising<br />

beteiligen würden. Als Standort ist voraussichtlich Neufahrn vorgesehen.<br />

Zitat aus dem Schreiben vom 23.03.12:<br />

Ein Tierheim ist nicht nur eine den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung<br />

stehende notwendige Infrastruktureinrichtung sondern auch eine strukturelle<br />

Bereicherung in einem Landkreis. In der heutigen Zeit, in der die Haustierhaltung<br />

immer mehr zunimmt, und der Tierschutzgedanke dank seiner Verankerung<br />

im Art 20a des Grundgesetzes auch bei den Menschen immer mehr in<br />

den Focus rückt, ist es auch eine Notwendigkeit, eine solche Einrichtung<br />

zum Nutzen der Bevölkerung bereit zu stellen.<br />

Meistens wird von den Kommunen ihre aus dem Fund- und Sicherheitsrecht<br />

entspringende gesetzliche Unterbringungsverpflichtung bei aufgefundenen<br />

Tieren in den Vordergrund gestellt. Als Beispiel dafür seien die Gemeinden<br />

genannt, die derzeit einen Vertrag mit dem Tierheim Heinzelwinkel (Tierschutzverein<br />

Landshut) haben. Sicherlich kann durch diese Verträge die Unterbringung<br />

dieser gefundenen oder aufgegriffenen Tiere kostengünstig gewährleistet<br />

werden, dies ist aber nur ein kleiner Teil des gesamten Tieraufkommens,<br />

das ein Tierschutzverein oder ein Tierheim zu bewältigen hat.<br />

Ein weiterer großer Teil der Tieraufnahmen entsteht, wenn Tierhalter aus<br />

schwerwiegenden Gründen (Todesfälle, Erkrankungen, Scheidungen, Einweisungen<br />

in Krankenhäuser, Pflegeheime oder die Psychiatrie, Umzüge in<br />

Wohnungen mit Tierhaltungsverbot, Verarmung, Gefängnisaufenthalte usw.)<br />

nicht mehr in der Lage sind, ihre Tiere zu versorgen. Dies ist sicher keine<br />

Pflichtaufgabe der Gemeinden, aus der grundgesetzlichen Verankerung des<br />

Tierschutzes ist aber zumindest eine moralische Verpflichtung des Landkreises<br />

und der Kommunen abzuleiten, solchen Menschen bzw. ihren Tieren zu<br />

helfen. Notwendig sind aber auch Kastrationsmaßnahmen an wildlebenden<br />

Katzen (ein brennendes Problem), die Beratung der Bevölkerung in Tierhaltungsfragen,<br />

die Verfolgung von Halterverstössen oder die Aufnahme von

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