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gemeinde langenbach niederschrift

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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 7<br />

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

ab.<br />

Planvergleich:<br />

4.211.476,52 EUR<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt<br />

Haushaltsansatz 6.951.000,00 € 7.321.000,00 € 14.272.000,00 €<br />

Rechnungsergebnis 6.779.919,18 € 4.211.476,52 € 10.991.395,70 €<br />

Veränderung -2,46% -42,47% -22,99%<br />

Schulden:<br />

Im Haushaltsjahr 2011 wurden Darlehen in Höhe von 1.682.200 € aufgenommen<br />

und gleichzeitig wurden 231.593,36 EUR an Tilgungsleistungen<br />

erbracht. Die Verschuldung der Gemeinde Langenbach beträgt damit zum<br />

31.12.2011 insgesamt<br />

4.142.817,70 €,<br />

was einer Verschuldung von ca. 1.060 EUR pro Einwohner entspricht. Damit<br />

liegt Langenbach über dem Landesdurchschnitt von 663 EUR (Jahr 2010).<br />

Allgemeine Rücklage:<br />

Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011 belief sich auf<br />

1.626.685,06 €.<br />

Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />

7. Erfassung von Vermögensgegenständen (Inventar);<br />

hier: Festlegung einer Wertuntergrenze;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Prüfungsbericht zur örtlichen<br />

Prüfung der Jahresrechnung 2010 angemerkt, dass vom Gemeinderat ein<br />

Beschluss über die Festlegung eines Mindestbetrages für Gegenstände im<br />

Inventarverzeichnis gefasst werde soll. Als Vorschlag wurde vom Ausschuss<br />

eine Untergrenze von 50 € genannt.<br />

Im Vorgriff auf die einmal geltende Regelung in § 71 KommHV-Doppik, wonach<br />

auf eine Erfassung von Vermögensgegenständen verzichtet werden<br />

kann, wenn deren Anschaffungskosten wertmäßig den Betrag von 150 € oh-

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