gemeinde langenbach niederschrift
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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 7<br />
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
ab.<br />
Planvergleich:<br />
4.211.476,52 EUR<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt<br />
Haushaltsansatz 6.951.000,00 € 7.321.000,00 € 14.272.000,00 €<br />
Rechnungsergebnis 6.779.919,18 € 4.211.476,52 € 10.991.395,70 €<br />
Veränderung -2,46% -42,47% -22,99%<br />
Schulden:<br />
Im Haushaltsjahr 2011 wurden Darlehen in Höhe von 1.682.200 € aufgenommen<br />
und gleichzeitig wurden 231.593,36 EUR an Tilgungsleistungen<br />
erbracht. Die Verschuldung der Gemeinde Langenbach beträgt damit zum<br />
31.12.2011 insgesamt<br />
4.142.817,70 €,<br />
was einer Verschuldung von ca. 1.060 EUR pro Einwohner entspricht. Damit<br />
liegt Langenbach über dem Landesdurchschnitt von 663 EUR (Jahr 2010).<br />
Allgemeine Rücklage:<br />
Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2011 belief sich auf<br />
1.626.685,06 €.<br />
Ohne Beschluss zur Kenntnis<br />
7. Erfassung von Vermögensgegenständen (Inventar);<br />
hier: Festlegung einer Wertuntergrenze;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte im Prüfungsbericht zur örtlichen<br />
Prüfung der Jahresrechnung 2010 angemerkt, dass vom Gemeinderat ein<br />
Beschluss über die Festlegung eines Mindestbetrages für Gegenstände im<br />
Inventarverzeichnis gefasst werde soll. Als Vorschlag wurde vom Ausschuss<br />
eine Untergrenze von 50 € genannt.<br />
Im Vorgriff auf die einmal geltende Regelung in § 71 KommHV-Doppik, wonach<br />
auf eine Erfassung von Vermögensgegenständen verzichtet werden<br />
kann, wenn deren Anschaffungskosten wertmäßig den Betrag von 150 € oh-