gemeinde langenbach niederschrift
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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 10<br />
9. Einführung der Ehrenamtskarte durch den Landkreis Freising;<br />
Hier: Stellungnahme der Gemeinde;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Laut Schreiben des Landratsamtes Freising vom 26.03.2012 bittet Herr<br />
Landrat Michael Schwaiger zur evtl. beabsichtigten Einführung der Bayerischen<br />
Ehrenamtskarte um Mitteilung, ob die Gemeinde Langenbach sich zur<br />
Teilnahme bereiterklärt. Die bayerische Ehrenamtskarte ist ein „sichtbares<br />
Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement.“<br />
Der Freistaat und die Landkreise Bayerns arbeiten zusammen, um mit dieser<br />
bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten<br />
Bürger zu richten.<br />
Allgemeine Voraussetzung ist, dass der Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen<br />
wohnen, sich an der Einführung beteiligt.<br />
Persönliche Voraussetzungen sind u.a.:<br />
• freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden<br />
pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich<br />
• mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen<br />
Engagement<br />
• Mindestalter 16 Jahre<br />
Die Ehrenamtskarte soll bayernweit Vergünstigungen u.a. bei Staatlichen<br />
oder Kommunalen Einrichtungen (Schlösser, Seen, Museen, Schifffahrten<br />
usw.) aber auch Vereinen oder anderen Organisationen und Betrieben ermöglichen<br />
und hat drei Jahre Gültigkeit.<br />
Die Einführung einer Ehrenamtskarte ist eine zusätzliche Aufgabe des Landkreises,<br />
für die eine Personalaufstockung erforderlich ist.<br />
Die Bürgermeister sollen in die Verleihung der Ehrenamtskarte eingebunden<br />
werden. Firmen können jederzeit Akzeptanzstelle der Ehrenamtskarte werden<br />
und diverse Vergünstigungen oder andere Vorteile anbieten. Die Akquisition<br />
für sich beteiligende Betriebe soll ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern<br />
erfolgen.<br />
Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung<br />
sowie Dienstleistende des sonstigen Katastrophenschutzes bzw. Rettungsdienste<br />
sollen künftig ebenfalls einbezogen werden.<br />
Beschluss-Nr.: 84/2012<br />
Der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister Brückl stellt die Anfrage des Landratsamts<br />
Freising auf Beteiligung der Gemeinde an der beabsichtigten Einführung<br />
der Bayerischen Ehrenamtskarte zur Abstimmung.<br />
Abstimmungsergebnis: 0 : 16<br />
Damit ist eine Beteiligung der Gemeinde Langenbach an der beabsichtigten<br />
Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte abgelehnt.