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gemeinde langenbach niederschrift

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Sitzungsprotokoll für Gemeinderatssitzung Langenbach vom Dienstag, dem 08.05.2012 Blatt: 10<br />

9. Einführung der Ehrenamtskarte durch den Landkreis Freising;<br />

Hier: Stellungnahme der Gemeinde;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Laut Schreiben des Landratsamtes Freising vom 26.03.2012 bittet Herr<br />

Landrat Michael Schwaiger zur evtl. beabsichtigten Einführung der Bayerischen<br />

Ehrenamtskarte um Mitteilung, ob die Gemeinde Langenbach sich zur<br />

Teilnahme bereiterklärt. Die bayerische Ehrenamtskarte ist ein „sichtbares<br />

Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement.“<br />

Der Freistaat und die Landkreise Bayerns arbeiten zusammen, um mit dieser<br />

bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten<br />

Bürger zu richten.<br />

Allgemeine Voraussetzung ist, dass der Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen<br />

wohnen, sich an der Einführung beteiligt.<br />

Persönliche Voraussetzungen sind u.a.:<br />

• freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden<br />

pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich<br />

• mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen<br />

Engagement<br />

• Mindestalter 16 Jahre<br />

Die Ehrenamtskarte soll bayernweit Vergünstigungen u.a. bei Staatlichen<br />

oder Kommunalen Einrichtungen (Schlösser, Seen, Museen, Schifffahrten<br />

usw.) aber auch Vereinen oder anderen Organisationen und Betrieben ermöglichen<br />

und hat drei Jahre Gültigkeit.<br />

Die Einführung einer Ehrenamtskarte ist eine zusätzliche Aufgabe des Landkreises,<br />

für die eine Personalaufstockung erforderlich ist.<br />

Die Bürgermeister sollen in die Verleihung der Ehrenamtskarte eingebunden<br />

werden. Firmen können jederzeit Akzeptanzstelle der Ehrenamtskarte werden<br />

und diverse Vergünstigungen oder andere Vorteile anbieten. Die Akquisition<br />

für sich beteiligende Betriebe soll ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern<br />

erfolgen.<br />

Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung<br />

sowie Dienstleistende des sonstigen Katastrophenschutzes bzw. Rettungsdienste<br />

sollen künftig ebenfalls einbezogen werden.<br />

Beschluss-Nr.: 84/2012<br />

Der Vorsitzende, Herr 1. Bürgermeister Brückl stellt die Anfrage des Landratsamts<br />

Freising auf Beteiligung der Gemeinde an der beabsichtigten Einführung<br />

der Bayerischen Ehrenamtskarte zur Abstimmung.<br />

Abstimmungsergebnis: 0 : 16<br />

Damit ist eine Beteiligung der Gemeinde Langenbach an der beabsichtigten<br />

Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte abgelehnt.

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