Genossenschaftliche Allgemeine - Die Genossenschaften
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<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen für die Abwicklung von Anzeigenaufträgen<br />
in der „<strong>Genossenschaftliche</strong>n <strong>Allgemeine</strong>n Zeitung“, herausgegeben durch die<br />
„GAZ GbR“, Münster<br />
(nachfolgend GAZ)<br />
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder<br />
mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.<br />
2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die GAZ nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer<br />
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der GAZ<br />
zurückzuvergüten. <strong>Die</strong> Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der GAZ beruht.<br />
3. Für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird von der GAZ keine Gewähr<br />
geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. In diesem Falle müssen<br />
die Aufträge rechtzeitig zum Anzeigenschluss bei der vom Verband beauftragten Agentur eingehen.<br />
4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der GAZ deutlich<br />
kenntlich gemacht.<br />
5. <strong>Die</strong> GAZ behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der<br />
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen der GAZ abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder<br />
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die GAZ unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für die GAZ erst nach<br />
Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck<br />
eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. <strong>Die</strong> Ablehnung eines Auftrages wird<br />
dem Auftraggeber von der GAZ mitgeteilt.<br />
6. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten<br />
Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die GAZ von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des<br />
Auftrags gegen die GAZ erwachsen. <strong>Die</strong> GAZ ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte<br />
Dritter beeinträchtigt werden.<br />
a. Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausgabe spätestens bis zum<br />
Anzeigenschlusstermin, bei Beilagenaufträgen vier Wochen vor dem Streutermin zu übermitteln. Erscheinen stornierte Anzeigen, so<br />
stehen dem Auftraggeber Ansprüche daraus nur zu, wenn die Veröffentlichung auf Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der<br />
GAZ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.<br />
7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber<br />
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die GAZ unverzüglich Ersatz an. <strong>Die</strong> GAZ<br />
gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Bei<br />
Druckreklamationen folgt die GAZ in Zweifelsfällen dem Gutachterausschuss für Druckreklamationen. <strong>Die</strong> nicht termingerechte Lieferung<br />
der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung<br />
und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. <strong>Die</strong> GAZ behält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten<br />
vor.<br />
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf<br />
Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die GAZ<br />
eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der<br />
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Reklamationen bei nicht offensichtlichen<br />
Mängeln müssen binnen eines Jahres nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.<br />
9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten<br />
berechnet. <strong>Die</strong> GAZ kann bei Zahlungs-verzug oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähig des Auftraggebers die weitere Ausführung<br />
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.<br />
10. <strong>Die</strong> GAZ liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Anzeigenbeleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine<br />
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der GAZ über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.<br />
11. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen<br />
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.<br />
12. Ein Auflagenrückgang kann nur dann zu einer Preisminderung führen, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert worden ist und diese um mehr<br />
als 20 Prozent sinkt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn die GAZ den Auftraggeber von<br />
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />
13. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen oder Änderungen übernimmt die GAZ keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.<br />
14. Druckunterlagen und Datenträger werden nur auf besondere Anforderung an den Auftrag-geber zurückgesandt. <strong>Die</strong> Pflicht zur<br />
Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.<br />
15. Ist die GAZ aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, Aufträge zu erfüllen, so entsteht keine Verpflichtung zur Leistung von<br />
Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen<br />
geleistet.<br />
16. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat die GAZ Anspruch auf die<br />
volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der Druckauflage erfüllt sind.<br />
17. Erfüllungsort ist der Sitz der GAZ. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich<br />
rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der GAZ. Soweit Ansprüche der GAZ nicht im Mahnverfahren geltend<br />
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt<br />
des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss<br />
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verbandes<br />
vereinbart.<br />
Münster, 1. September 2011<br />
Bankverbindung: VR-Bank Westmünsterland eG, BLZ 428 613 87, Konto-Nr. 631 337 400