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Handbuch zur Kalkulation der Ausbildungskosten - GKV ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>Kalkulation</strong> von <strong>Ausbildungskosten</strong><br />

Version 1.0 – 31.08.2009<br />

Kapitel 4: Zentrale <strong>Kalkulation</strong>sschritte<br />

Das Ziel <strong>der</strong> <strong>Kalkulation</strong> besteht in einer berufsbezogenen Kosten<strong>zur</strong>echung.<br />

Die Kostenstellenrechnung ist daher entsprechend des angebotenen Spektrums<br />

<strong>der</strong> Ausbildungsberufe zu differenzieren. Unmittelbar mit Ausbildungsmaßnahmen<br />

zusammenhängende Kosten werden verursachungsgerecht<br />

den berufsbezogenen Kostenstellen zugeordnet, wobei berufsübergreifende<br />

Kosten anteilig zu berücksichtigen sind. Strukturelle Kosten <strong>der</strong> Ausbildungsstätte<br />

(z.B. für Betrieb, technische Unterhaltung) werden einer Allgemeinen<br />

Kostenstelle zugeordnet und von dort anhand eines einheitlichen<br />

Schlüssels den Berufen zugerechnet. Auch auf Kostenstellenebene sind nicht<br />

kalkulationsrelevante Kostenanteile zu ermitteln und auszuglie<strong>der</strong>n. Ausbildungsstätten<br />

mit nur einem Ausbildungsberuf folgen einem teilweise vereinfachten<br />

Verfahren.<br />

Einer einheitlichen Zuordnungsvorschrift folgend werden die den Kostenstellen<br />

zugeordneten Kostenarten zu vier Kostenartengruppen verdichtet.<br />

Diese glie<strong>der</strong>n die <strong>Ausbildungskosten</strong> in vier Kategorien:<br />

Kostenartengruppe 1: Theoretischer und praktischer Unterricht<br />

Kostenartengruppe 2: Praktische Ausbildung<br />

Kostenartengruppe 3: Sachaufwand <strong>der</strong> Ausbildungsstätte<br />

Kostenartengruppe 4: Gemeinkosten<br />

Anlage 5 enthält die Zuordnungsvorschrift, nach <strong>der</strong> jede Kostenart (jedes<br />

Konto) genau einer <strong>der</strong> genannten Kostenartengruppen zuzuordnen ist.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Datenübermittlung sind von allen Ausbildungsstätten je Beruf<br />

Kostenangaben zu den definierten Kostenartengruppen anzugeben. Darüber<br />

hinaus können auf freiwilliger Basis weiter differenzierte Kostenangaben<br />

für vorgegebene Tatbestände berechnet und übermittelt werden.<br />

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