Handbuch zur Kalkulation der Ausbildungskosten - GKV ...
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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>Kalkulation</strong> von <strong>Ausbildungskosten</strong><br />
Version 1.0 – 31.08.2009<br />
Kapitel 4: Zentrale <strong>Kalkulation</strong>sschritte<br />
Das Ziel <strong>der</strong> <strong>Kalkulation</strong> besteht in einer berufsbezogenen Kosten<strong>zur</strong>echung.<br />
Die Kostenstellenrechnung ist daher entsprechend des angebotenen Spektrums<br />
<strong>der</strong> Ausbildungsberufe zu differenzieren. Unmittelbar mit Ausbildungsmaßnahmen<br />
zusammenhängende Kosten werden verursachungsgerecht<br />
den berufsbezogenen Kostenstellen zugeordnet, wobei berufsübergreifende<br />
Kosten anteilig zu berücksichtigen sind. Strukturelle Kosten <strong>der</strong> Ausbildungsstätte<br />
(z.B. für Betrieb, technische Unterhaltung) werden einer Allgemeinen<br />
Kostenstelle zugeordnet und von dort anhand eines einheitlichen<br />
Schlüssels den Berufen zugerechnet. Auch auf Kostenstellenebene sind nicht<br />
kalkulationsrelevante Kostenanteile zu ermitteln und auszuglie<strong>der</strong>n. Ausbildungsstätten<br />
mit nur einem Ausbildungsberuf folgen einem teilweise vereinfachten<br />
Verfahren.<br />
Einer einheitlichen Zuordnungsvorschrift folgend werden die den Kostenstellen<br />
zugeordneten Kostenarten zu vier Kostenartengruppen verdichtet.<br />
Diese glie<strong>der</strong>n die <strong>Ausbildungskosten</strong> in vier Kategorien:<br />
Kostenartengruppe 1: Theoretischer und praktischer Unterricht<br />
Kostenartengruppe 2: Praktische Ausbildung<br />
Kostenartengruppe 3: Sachaufwand <strong>der</strong> Ausbildungsstätte<br />
Kostenartengruppe 4: Gemeinkosten<br />
Anlage 5 enthält die Zuordnungsvorschrift, nach <strong>der</strong> jede Kostenart (jedes<br />
Konto) genau einer <strong>der</strong> genannten Kostenartengruppen zuzuordnen ist.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Datenübermittlung sind von allen Ausbildungsstätten je Beruf<br />
Kostenangaben zu den definierten Kostenartengruppen anzugeben. Darüber<br />
hinaus können auf freiwilliger Basis weiter differenzierte Kostenangaben<br />
für vorgegebene Tatbestände berechnet und übermittelt werden.<br />
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