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Handbuch zur Kalkulation der Ausbildungskosten - GKV ...

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Kapitel 6: Darstellung des <strong>Kalkulation</strong>sergebnisses<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>Kalkulation</strong> von <strong>Ausbildungskosten</strong><br />

Version 1.0 – 31.08.2009<br />

gewiesen (<strong>zur</strong> Kostenermittlung vgl. Kap. 5.3). Dies gilt auch für<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Praxisanleitung entstandene Reisekosten.<br />

3.02 Kosten <strong>der</strong> Qualifikation von Praxisanleiter/-innen<br />

Zu den Kosten <strong>der</strong> Qualifikation von Praxisanleiter/-innen zählen<br />

Lehrgangsgebühren und Reisekosten sowie die Kosten <strong>der</strong> während<br />

des Lehrgangs angefallenen Arbeitszeit (Arbeitsausfallkosten).<br />

3.03 Kosten <strong>der</strong> Auszubildenden während <strong>der</strong> Praxiseinsätze<br />

Es handelt sich um Kosten, die im Zuge <strong>der</strong> praktischen Ausbildung<br />

anfallen (z.B. Kosten für Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung,<br />

Fahrgel<strong>der</strong>stattungen).<br />

Kosten <strong>der</strong> Unterbringung von Auszubildenden dürfen nicht in die<br />

<strong>Kalkulation</strong> einbezogen werden (vgl. Kap. 5.4.3.3, Kontengruppe<br />

60-64).<br />

6.2.3 Sachaufwand <strong>der</strong> Ausbildungsstätte<br />

Lfd. Nr. Tatbestand<br />

4 Allgemeiner Sachaufwand<br />

4.01 Lehr- und Arbeitsmaterialien, Lernmittel<br />

Lehr- und Arbeitsmaterialien sowie Lernmittel werden von den<br />

Lehrkräften und Schülern als Hilfsmittel im Rahmen <strong>der</strong> Ausbildung<br />

genutzt. Neben Fachbüchern und Fachzeitschriften zählen<br />

dazu z.B. auch audio-visuelle Medien, Wörterbücher, Nachschlagewerke,<br />

Anschauungsmodelle und Wandtafeln. Darüber hinaus<br />

sind auch berufsbildspezifische Materialien wie z.B. Reagenzien,<br />

Röntgenfilme und an<strong>der</strong>e Artikel des medizinischen Sachbedarfs<br />

zu Übungs- und Demonstrationszwecken in diesem Zusammenhang<br />

zu berücksichtigen. Für die Kontengruppe 66 gilt daher, dass<br />

in Ausbildungsstätten verbrauchte Materialien als Arbeitsmittel im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Ausbildungsmaßnahmen anzusehen sind.<br />

Eine Ausnahme bildet Konto 6618, dem Honorare für nicht angestellte<br />

Ärzte zu<strong>zur</strong>echnen sind (z.B. für einen externen Betriebsarzt).<br />

Vergütungen für nebenamtlich tätige Lehrkräfte fallen jedoch<br />

unter Kontengruppe 781!<br />

Lizenzgebühren für Lernsoftware sind unter Konto 698 und Tatbestand<br />

lfd. Nr. 4.05 auszuweisen.<br />

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