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Handbuch zur Kalkulation der Ausbildungskosten - GKV ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>Kalkulation</strong> von <strong>Ausbildungskosten</strong><br />

Version 1.0 – 31.08.2009<br />

Kapitel 6: Darstellung des <strong>Kalkulation</strong>sergebnisses<br />

Werden Leistungen von Dritten bezogen (z.B. Erledigung <strong>der</strong><br />

Buchhaltung durch einen Steuerberater), sind die dafür anfallenden<br />

Kosten unter Kontengruppe 68 und Tatbestand lfd. Nr. 6 auszuweisen<br />

(vgl. auch die Erläuterungen zu Kontengruppe 68 in<br />

Kap. 5.1.1.2).<br />

5.02 Personalaufwendungen für technische und sonstige zentrale Dienste<br />

Es handelt sich dabei um Aufwendungen für Personal mit Aufgaben<br />

in den Bereichen Gebäu<strong>der</strong>einigung, technische Unterhaltung,<br />

Werkstätten, Gartenpflege, Hausmeisterdienste u.ä. Verrechnete<br />

Kostenanteile aus verbundenen Einrichtungen sind einzubeziehen,<br />

soweit die zentralen Dienste auch Leistungen für die Ausbildungsstätte<br />

erbringen.<br />

Werden Leistungen von Dritten bezogen (z.B. Gebäu<strong>der</strong>einigung),<br />

sind die dafür anfallenden Kosten unter Kontengruppe 68 und<br />

Tatbestand lfd. Nr. 6 auszuweisen (vgl. auch die Erläuterungen zu<br />

Kontengruppe 68 in Kap. 5.1.1.2).<br />

6 Betriebskosten des Schulgebäudes und sonstige Gemeinkosten<br />

Die Betriebskosten umfassen im Wesentlichen die (anteiligen)<br />

Aufwendungen für<br />

• Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe,<br />

• Wirtschaftsbedarf (auch bezogene Leistungen durch Dritte,<br />

z.B. für Gebäu<strong>der</strong>einigung),<br />

• Steuern,, Abgaben (z.B. Müllabfuhr), Versicherungen,<br />

• Instandhaltung/Unterhalt <strong>der</strong> Außenanlagen,<br />

• Gebrauchsgüter (soweit nicht schon als Raum- und Geschäftsausstattung<br />

unter Tatbestand lfd. Nr. 4.07 berücksichtigt)<br />

• Mietaufwendungen, soweit kalkulationsrelevant,<br />

• Nebenkosten gemieteter Räumlichkeiten,<br />

• ggf. weitere in diesem Zusammenhang einzubeziehende gebäudebezogene<br />

Kosten.<br />

Betriebskosten werden häufig als verrechnete Kostenanteile einer<br />

verbundenen Einrichtung zu berücksichtigen sein.<br />

Zum Schulgebäude zählen alle (auch gemietete) Gebäude bzw.<br />

Gebäudeteile, Räume, Grundstücke und Außenanlagen, die durch<br />

die Ausbildungsstätte für Ausbildungszwecke genutzt werden.<br />

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