12.11.2013 Aufrufe

Netzzugang - gdi

Netzzugang - gdi

Netzzugang - gdi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Akteure im <strong>Netzzugang</strong><br />

Wer die Infrastruktur eines anderen<br />

Eisenbahnunternehmens benützen will, benötigt<br />

eine Bewilligung des BAV (Art. 9 EBG heute gültige Version)<br />

- Infrastrukturbetreiberin: gewährt den<br />

diskriminierungsfreien <strong>Netzzugang</strong><br />

<strong>Netzzugang</strong>svereinbarung<br />

- Netzbenutzerin (EVU): <strong>Netzzugang</strong>sbewilligung<br />

und Sicherheitsbescheinigung<br />

<strong>Netzzugang</strong> | Gettnau 20.05.2011<br />

Dr. Markus Giger<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!