Rundschreiben 04/2003 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...
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Downstream User wäre trotzdem verpflichtet, seine vom Chemical Safety Report des<br />
Herstellers abweichenden Maßnahmen der Agentur zu melden. Alleine aufgrund von<br />
entzündlichen Lösemitteln in Lacken, wie z. B. Aceton oder Methanol, würden viele<br />
Großhändler an die Agentur melden müssen.<br />
GHF-Empfehlung:<br />
Downstream User sollten nur dann zur Meldung verpflichtet werden, wenn sie abweichend<br />
von Expositionskategorien ihres Vorlieferanten andere Expositionskategorien haben oder<br />
nutzen wollen.<br />
Angesichts der Vielzahl von Einzelstoffen, vor allem in Zubereitungen, sollte nicht jede<br />
einzelne Substanz, sondern nur die Expositionskategorien der relevanten Komponenten<br />
gemeldet werden müssen.