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Rundschreiben 04/2003 - beim Bundesverband Grosshandel Heim ...

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Downstream User wäre trotzdem verpflichtet, seine vom Chemical Safety Report des<br />

Herstellers abweichenden Maßnahmen der Agentur zu melden. Alleine aufgrund von<br />

entzündlichen Lösemitteln in Lacken, wie z. B. Aceton oder Methanol, würden viele<br />

Großhändler an die Agentur melden müssen.<br />

GHF-Empfehlung:<br />

Downstream User sollten nur dann zur Meldung verpflichtet werden, wenn sie abweichend<br />

von Expositionskategorien ihres Vorlieferanten andere Expositionskategorien haben oder<br />

nutzen wollen.<br />

Angesichts der Vielzahl von Einzelstoffen, vor allem in Zubereitungen, sollte nicht jede<br />

einzelne Substanz, sondern nur die Expositionskategorien der relevanten Komponenten<br />

gemeldet werden müssen.

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