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Christian Baier | Dieter Heß | Andreas Schleyer - Geoportal Baden ...

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

Entnommen aus:<br />

Mitteilungen DVW Landesverein <strong>Baden</strong>-Württemberg e.V., Heft 1/2013, 60. Jahrgang, ISSN 0940-2942, Seiten 5 - 21<br />

<strong>Christian</strong> <strong>Baier</strong> | <strong>Dieter</strong> <strong>Heß</strong> | <strong>Andreas</strong> <strong>Schleyer</strong><br />

Geodateninfrastruktur -<br />

verstehen und anwenden<br />

Zusammenfassung<br />

Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts und Grundlage für die vielbeschworene Informations-,<br />

Wissens- und Bürgergesellschaft. Die Mehrheit der Daten haben einen direkten oder indirekten<br />

Raumbezug und sind damit in weitem Verständnis Geodaten. Geodaten haben bereits in viele Lebensbereiche<br />

Eingang gefunden, in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft sind sie aus der täglichen<br />

Arbeit nicht mehr wegzudenken.<br />

Die im Aufbau begriffenen Geodateninfrastrukturen (GDI) schaffen die Voraussetzungen, um künftig<br />

standardisiert auf verteilt liegende Geodaten der zuständigen Stellen über das Internet zugreifen<br />

zu können: Einfach, bequem, schnell, umfassend und qualitätsgesichert.<br />

Die digitale Vernetzung der Geodaten erfolgt in einer dienstebasierten GDI über Geodatendienste.<br />

<strong>Geoportal</strong>e wie das <strong>Geoportal</strong> BW (www.geoportal-bw.de) dienen dabei als zentrale Zugangsknoten,<br />

in denen nach Geodaten gesucht, diese visualisiert und bei Bedarf bezogen werden können.<br />

Ein wichtiges Element sind Metadaten, die Geodaten und Geodatendienste beschreiben, um sie<br />

über das Internet finden zu können.<br />

Mit dem Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur (GDI) nach der INSPIRE-Richtlinie 1 der EU<br />

vom 14. März 2007 wird der Zugang und die Verfügbarkeit von Geodaten in Europa sichergestellt.<br />

In Deutschland wird seit 2003 eine nationale Geodateninfrastruktur (GDI-DE) aufgebaut, in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg wird seit 2007 in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Land, Kommunen und<br />

Wirtschaft die Geodateninfrastruktur <strong>Baden</strong>-Württemberg (GDI-BW) entwickelt.<br />

Der Artikel beschreibt den begonnenen Aufbau, den Inhalt und die Rahmenbedingungen der Geodateninfrastruktur<br />

und erläutert ihre Funktionsweise an einem konkreten Anwendungsfall.<br />

Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung spielen in einer Geodateninfrastruktur<br />

eine hervorgehobene Rolle. Zunehmende Qualitätsanforderungen stellen die<br />

Vermessungsverwaltung künftig vor eine große Herausforderung, der sie sich auch bei geringer<br />

werdenden Ressourcen stellen muss.<br />

1 Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur<br />

in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE).<br />

1


<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

1 Worum geht es bei der Geodateninfrastruktur?<br />

Unser tägliches Zusammenleben in der Gesellschaft ist ohne raumbezogene Informationen nicht mehr denkbar.<br />

Dabei ist das Grundprinzip der Verknüpfung von Sach- und Rauminformationen alles andere als neu. Im Laufe<br />

der Zeit haben die zugrunde liegenden Geodaten aber immer mehr an Bedeutung gewonnen. Ihre Verwendung<br />

im privaten Bereich, z.B. in Internetapplikationen, Smartphone-Apps oder in Navigationsgeräten, ist inzwischen<br />

selbstverständlich. Auch in Politik, Verwaltung und Wirtschaft haben viele Entscheidungen und Prozesse einen<br />

Raumbezug und sind daher auf Geodaten angewiesen - Geoinformationssysteme haben Eingang in viele<br />

Fachdisziplinen gefunden. Vor diesem Hintergrund ist die Geoinformation zu einem Arbeitsfeld herangewachsen,<br />

das weit über den klassischen Bereich der amtlichen Vermessung hinausgeht und tief in Staat und Gesellschaft<br />

hineinreicht.<br />

In der Vergangenheit haben öffentliche und private Stellen Geodaten in der Regel nur erfasst und geführt, um<br />

diese für die Erledigung ihrer eigenen Aufgaben zu nutzen. Die Weitergabe der mit teilweise hohem Aufwand<br />

erzeugten und aktuell gehaltenen Geodaten stand nicht im Vordergrund. Folgen dieser Entwicklung waren insbesondere:<br />

Geodaten liegen meist in geschlossenen Strukturen vor und können nur mit spezialisierten Fachanwendungen<br />

genutzt werden.<br />

Nur ein begrenzter Nutzerkreis, teilweise lediglich die Fachexperten, können die Geodaten überhaupt verwenden.<br />

Die technische Integration von Geodaten anderer Stellen in eigene Applikationen ist vielfach zeitaufwändig<br />

und verlustbehaftet.<br />

Datenbestände enden meist an den Staats- und Verwaltungsgrenzen.<br />

Recherchen darüber, welche Geodaten überhaupt existieren und wo diese vorliegen, sind mit einem sehr<br />

<br />

hohem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden; teilweise werden Geodaten in Unkenntnis mehrfach erhoben.<br />

Heterogene Zugangs- und Nutzungsbedingungen verhindern eine volkswirtschaftlich sinnvolle Nachnutzung<br />

der Daten, teilweise wurde bzw. wird eine bewusst restriktive Datenpolitik nach dem Motto "My GIS, my data"<br />

betrieben.<br />

Heute rückt eine ganzheitliche Betrachtung in den Mittelpunkt. Geodaten sollen mittels moderner Informationsund<br />

Kommunikationstechnik über Verwaltungs- und Fachbereichsgrenzen hinweg durch andere Stellen für vielfältige<br />

Zwecke nutzbar sein - soweit dies mit dem Datenschutz und weiteren Schutzbedürfnissen rechtlich vereinbar<br />

ist. Dadurch werden aktuelle Geodaten einem breiten Anwenderspektrum fach- und ebenenübergreifend<br />

zugänglich: Geodaten werden gegenseitig ausgetauscht, frei nach dem Motto: "Let´s share our data".<br />

Insbesondere vorangetrieben durch die im Jahr 2001 gestartete INSPIRE-Initiative der Europäischen Kommission<br />

entsteht derzeit ein digitales Netzwerk, in dem künftig auf Geodaten europaweit in Sekundenschnelle zugegriffen<br />

werden kann: Online über das Internet auf eine Vielzahl von Datensätzen, in einheitlicher Struktur, bei<br />

den unterschiedlichsten Behörden. Ein solches Netzwerk wird als Geodateninfrastruktur oder kurz GDI bezeichnet.<br />

Die Vorteile einer Geodateninfrastruktur liegen auf der Hand: Die digitale Vernetzung der Geodaten ermöglicht,<br />

über den gemeinsamen Raumbezug aktueller Daten verschiedenster Fachbereiche neue Informationen zu gewinnen:<br />

Neues Wissen entsteht, Mehrwerte werden geschaffen, raumbezogene Aufgaben können effizienter<br />

und mit höherer Qualität erledigt werden. Dies steigert die Bedeutung der Geoinformation, bringt aber auch<br />

neue Anforderungen an die für die Erfassung, Führung und Bereitstellung zuständigen Behörden mit sich. Dies<br />

umso mehr, als die Geodateninfrastruktur auch wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren<br />

des E-Governments und für die Öffnung der Verwaltung im Rahmen des Open-Governments<br />

schafft.<br />

5


<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

2 Was ist eine GDI und wie funktioniert sie?<br />

Eine Geodateninfrastruktur besteht im Kern aus<br />

Geobasis- und Geofachdaten, die von den fachlich zuständigen Stellen erfasst und fortgeführt werden,<br />

Geodatendiensten, mit denen Geodaten über ein elektronisches Netzwerk übertragen und verarbeitet<br />

werden,<br />

Metadaten, mit denen Geodaten und Geodatendienste beschrieben und damit auffindbar gemacht werden,<br />

und<br />

Geoanwendungen, mit denen die Geodatendienste zur Betrachtung und Weiterverarbeitung der Geodaten<br />

genutzt werden können.<br />

Die fachlich zuständigen Behörden halten ihre jeweiligen Geobasis- oder Geofachdaten dezentral in eigener<br />

Verantwortung auf Servern vor, die an ein elektronisches Netzwerk (Internet, Intranet) angeschlossen sind. Sie<br />

implementieren Geodatendienste, mit deren Hilfe auf die Geodaten im Netzwerk zugegriffen werden kann. Sie<br />

beschreiben ihre Geodaten und Geodatendienste mit Metadaten in zentralen Metadatenkatalogen und schaffen<br />

somit darüber Transparenz, wer welche Geodaten zu welchen Konditionen in welcher Form anbietet. Die gefundenen<br />

Geodatendienste können von den Nutzern in Geoanwendungen eingebunden werden, um die jeweiligen<br />

Aufgaben zu erledigen.<br />

Abbildung 1: Komponenten und Funktionsweise einer Geodateninfrastruktur<br />

Grundlegende Voraussetzung für den Aufbau und Betrieb einer GDI ist die Harmonisierung und die interoperable<br />

Bereitstellung der Geodaten. Das bedeutet, dass die digitalen Datensätze nach dem "Stecker-Steckdosen-<br />

Prinzip" in Struktur und Inhalt genauso wie die Geodatendienste und Metadaten auf Basis internationaler Normen<br />

und Standards von den Datenanbietern aufzubereiten sind.<br />

Die Kombination von Fachdaten setzt amtliche Geobasisdaten voraus, die die Landschaft einheitlich, lückenlos,<br />

flächendeckend und aktuell beschreiben. Ohne die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung,<br />

die als fachneutrale Kernkomponenten der GDI fungieren, ist die Einordnung von Fachinformationen<br />

in die örtliche Umgebung nahezu unmöglich. Für die Vermessungsbehörden stellen die zunehmend hohen<br />

Qualitätsansprüche eine große Herausforderung dar. Sie müssen in immer kürzeren Abständen ihre Daten<br />

überprüfen, aktualisieren und den Anwendern zur Verfügung stellen (<strong>Heß</strong>, et al., 2012).<br />

3 Welche Rahmenbedingungen sind für GDIs zu schaffen?<br />

Damit eine Geodateninfrastruktur erfolgreich aufgebaut werden kann, an der eine große Vielzahl von Datenanbietern<br />

und Nutzern zusammenwirken, müssen im Rahmen von GDI-Initiativen die notwendigen rechtlichen,<br />

organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden.<br />

Im Rahmen der INSPIRE-Initiative hat die EU im Jahr 2007 die INSPIRE-Richtlinie 2 erlassen. Die Richtlinie<br />

verpflichtet die Mitgliedstaaten, wie Geodaten in Europa künftig bereitgestellt werden müssen. INSPIRE steht<br />

für "Infrastructure for Spatial Information in the European Community" und ist gleichzeitig auch der Name der<br />

2 Abrufbar unter http://inspire.jrc.ec.europa.eu/<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

EU-weiten Geodateninfrastruktur. Ihr Aufbau stützt sich auf die nationalen Geodateninfrastrukturen der 27 Mitgliedstaaten.<br />

Abbildung 2: Hierarchischer Aufbau der Geodateninfrastrukturen in Europa<br />

Als nationale Geodateninfrastruktur wird in Deutschland seit 2003 die Geodateninfrastruktur Deutschland 3 (GDI-<br />

DE) als Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen aufgebaut. Die Geodateninfrastrukturen<br />

der Länder wie beispielsweise die im Jahr 2007 ins Leben gerufene Geodateninfrastruktur <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg 4 (GDI-BW) integrieren die Geodateninfrastrukturen der kommunalen Ebene und sind selbst integrale<br />

Bestandteile der nationalen Geodateninfrastruktur.<br />

Damit die einzelnen GDI-Ebenen sich nahtlos zusammenfügen und die Interoperabilität von Geodaten, Geodatendiensten<br />

und Metadaten gewahrt ist, müssen übergeordnete Standards festgelegt werden, die in nachgeordneten<br />

Ebenen beachtet und nach den jeweiligen Vorort-Bedürfnissen in erweiterten Standards verfeinert werden<br />

können.<br />

Durch den mehrstufigen Aufbau einer Geodateninfrastruktur, bei der die Geodaten und die Verantwortlichkeiten<br />

dezentral bei den fachlich zuständigen Stellen verbleiben, bleibt jeder Herr seiner Daten und kann diese weiterhin<br />

pflegen. Gleichzeitig können Anwender rund um die Uhr auf einen aktuellen Datenbestand zugreifen.<br />

3.1 Was ist das rechtliche Fundament einer GDI?<br />

Um Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit der Bereitstellung von Geodaten zu erreichen, bedarf es insbesondere<br />

Rechtsvorschriften, die die rechtlichen Grundlagen zur Bereitstellung von Geodaten im Allgemeinen und der<br />

Geodateninfrastruktur im Besonderen festlegen.<br />

Die rechtliche Grundlage für den Aufbau der europäischen GDI ist die INSPIRE-Richtlinie vom 14. März 2007.<br />

Ziel der Richtlinie ist die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten für möglichst viele Anwendungsbereiche<br />

auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten. Nach den Grundprinzipien der Richtlinie sollen Geodaten 5<br />

nur einmal gesammelt und dort verwaltet werden, wo dies am effektivsten geschehen kann<br />

trotz verschiedener Quellen nahtlos kombiniert und verwendet werden können<br />

über Fachebenen hinweg nutzbar sein<br />

mit Hilfe weitreichender Anwendungen verfügbar und zugänglich sein<br />

leicht auffindbar sein und transparente Metadaten enthalten<br />

leicht verständlich, interpretierbar und visuell darstellbar sein.<br />

In Deutschland haben entsprechend der verfassungsrechtlich festgelegten Aufgabenteilung sowohl der Bund<br />

als auch die Länder die INSPIRE-Richtlinie in eigenen Gesetzen umgesetzt (Faust, et al., 2009). Am<br />

10.02.2009 ist das Geodatenzugangsgesetz des Bundes (GeoZG) in Kraft getreten. In <strong>Baden</strong>-Württemberg ist<br />

das Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) am 24.12.2009 in Kraft getreten. Es verpflichtet gleichermaßen<br />

die geodatenhaltende Stellen in der Landesverwaltung und im kommunalen Bereich.<br />

Betroffen sind grundsätzlich die geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten, die über in elektronischer<br />

Form vorliegende Geodaten verfügen, die unter eines der 34 in den Anhängen der INSPIRE-Richtline genannten<br />

Geodatenthemen fallen. In der folgenden Abbildung sind die Themenbereiche aufgelistet. Von den rot markierten<br />

Themen sind die Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung betroffen.<br />

3 Vgl. http://www.geoportal.de<br />

4 Vgl. http://www.geoportal-bw.de<br />

5 Vgl. http://www.gdi-infotour.de<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

Abbildung 3: Themen der INSPIRE-Richtlinie<br />

Die geodatenhaltenden Stellen haben insbesondere<br />

ihre Geodaten in den von INSPIRE vorgegebenen Datenmodellen<br />

über von INSPIRE vorgegebenen Geodatendienste öffentlich bereitzustellen und<br />

mit INSPIRE-konformen Metadaten zu beschreiben.<br />

Die geodatenhaltenden Stellen können unter Beachtung der Vorgaben von INSPIRE für die Nutzung ihrer Geodaten<br />

Lizenzen erteilen und hierfür Entgelte verlangen. Wenn die Geodaten dem Datenschutz oder sonstigen<br />

Schutzbelangen (z.B. staatliche Sicherheitsbedürfnisse, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) unterliegen, werden<br />

sie nur dem berechtigten Nutzerkreis zugänglich gemacht.<br />

Die geodatenhaltenden Stellen sind darüber hinaus auch verpflichtet, ihre Geofachdaten auf Grundlage der<br />

Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung zu erfassen und zu führen, um die geometrische und semantische<br />

Interoperabilität der Geodaten zu gewährleisten.<br />

Die INSPIRE-Richtlinie regelt damit die grundlegenden Aspekte zum Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur<br />

und wirkt zugleich als Katalysator für die GDIs in den Mitgliedstaaten. Weitere inhaltliche und organisatorische<br />

Einzelheiten werden in sogenannten Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) konkretisiert,<br />

die für die geodatenhaltenden Stellen in den Mitgliedstaaten unmittelbar rechtlich bindend sind.<br />

In Ergänzung zu den Durchführungsbestimmungen gibt es weitergehende Leitfäden (Guidelines bzw. Guidance<br />

Documents) und Empfehlungen (Recommendations), die auf Basis internationaler Normen und Standards entwickelt<br />

werden. Sie sind besonders in der Praxis von Bedeutung, weil sie wichtige Hinweise für die Implementierung<br />

und technische Modalitäten im Detail beinhalten. Da sie dem technischen Fortschritt ständig anzupassen<br />

sind, eignen sie sich nicht zur Festlegung in Rechtsnormen und sind deshalb rechtlich nicht bindend.<br />

3.2 Wie wird der Aufbau der GDI koordiniert?<br />

Für den Aufbau der Geodateninfrastruktur auf den verschiedenen Verwaltungsebenen wurden entsprechende<br />

Koordinierungs- und Überwachungsstrukturen geschaffen.<br />

Auf europäischer Ebene stimmt die EU-Kommission die rechtlichen Belange mit den 27 Mitgliedstaaten im<br />

INSPIRE-Regelungsausschuss formal ab. Technische Belange werden in Arbeitsgremien (z.B. Drafting-Teams)<br />

zusammen mit Fachexperten der Mitgliedstaaten kooperativ entwickelt und abgestimmt.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

Abbildung 4: Zusammenfassung des rechtlichen und organisatorischen Rahmens der GDI<br />

In Deutschland haben im November 2003 der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der<br />

Staats- und Senatskanzleien der Länder den gemeinsamen Aufbau der nationalen Geodateninfrastruktur (GDI-<br />

DE) beschlossen, die in Zielsetzung und Inhalt über INSPIRE hinausgeht.<br />

Für die Steuerung des Vorhabens wurde das Lenkungsgremium GDI-DE (LG GDI-DE) eingerichtet. Es setzt<br />

sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zusammen (Faust et.al.).<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vertreten.<br />

Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91 c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010<br />

erfolgt die Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates 6 .<br />

Die Koordinierung auf technischer Ebene obliegt der Koordinierungsstelle GDI-DE. Sie ist beim Bundesamt für<br />

Kartografie und Geodäsie (BKG) in Frankfurt angesiedelt und wird vom Bund und den Ländern finanziert.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg wird seit 2007 die landesbezogene Geodateninfrastruktur (GDI-BW) als integraler Bestandteil<br />

der GDI-DE und zugleich als eigenständige Geodateninfrastruktur in der politischen Verantwortung des<br />

MLR aufgebaut. Die GDI-BW wird partnerschaftlich ausgestaltet und gemeinsam von den Datenanbietern in<br />

Landesverwaltung, kommunalem Bereich sowie Wirtschaft und Wissenschaft (GDI-Partnern) getragen.<br />

Als Steuerungsgremium wurde der Begleitausschuss GDI-BW unter dem Vorsitz des MLR eingerichtet. Der<br />

Begleitausschuss besteht aus Vertretern der Ressorts und der kommunalen Landesverbände sowie aus Vertretern<br />

von Wirtschaftsverbänden und Hochschulen.<br />

Auf Fachebene werden die gemeinsamen Maßnahmen in der Arbeitsgruppe Geodaten BW interdisziplinär entwickelt<br />

und abgestimmt.<br />

Die fachlich-technische Koordinierung der GDI-BW obliegt dem GDI-Kompetenzzentrum, das seit 2008 beim<br />

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung <strong>Baden</strong>-Württemberg eingerichtet ist.<br />

6 Der IT-Planungsrat ist das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern. Die Zusammenarbeit von Bund,<br />

Ländern und Kommunen im Bereich der IT und des E-Government soll mit größerer Verbindlichkeit zum Wohle der Nutzer<br />

von Verwaltungsdienstleistungen, Bürgern und Wirtschaftsunternehmen befördert werden.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

3.3 Welcher technischer Mittel bedarf es in einer GDI?<br />

In einer Geodateninfrastruktur stehen die aus webfähigen Geoanwendungen heraus aufrufbaren interoperablen<br />

Geodatendienste im Vordergrund, mit denen zur Laufzeit auf die von den fachlich zuständigen Stellen vorgehaltenen<br />

interoperablen Geodaten zugegriffen werden kann.<br />

Technische Grundlage der Geodaten und Geodatendienste sind insbesondere die Normen der Normenreihe<br />

19100 der International Standardization Organization (ISO) und die Standards des Open Geospatial<br />

Consortiums (OGC). Durch Anwendung dieser Normen und Standards wird in Verbindung mit den von INSPIRE<br />

und ergänzend von GDI-DE und GDI-BW festgelegten Spezifikationen die Interoperabiltät in der Geodateninfrastruktur<br />

gewährleistet.<br />

Abbildung 5: Geodatendienste als Verbindung zwischen Datenhaltung und Geoanwendungen<br />

Im Rahmen der Geodateninfrastruktur werden insbesondere folgende Typen von Geodatendiensten bereitgestellt,<br />

die nach dem Landesgeodatenzugangsgesetz von den betroffenen geodatenhaltenden Stellen aufgebaut<br />

werden müssen:<br />

1. Suchdienste (Katalogdienste) liefern Metadaten aus einem Metadatenkatalog zur Rechereche nach Geodaten<br />

/ Geodatendiensten. Sie werden auf Grundlage des Catalogue Service Web-Standards (CSW) implementiert.<br />

2. Darstellungsdienste (Kartendienste) liefern aus Rasterdaten oder durch Rendering aus Vektordaten georeferenzierte<br />

Bilddaten zur Darstellung der Geodaten am Bildschirm. Sie werden in der Regel auf Grundlage<br />

des Web Map Service-Standards (WMS) bzw. des Web Map Tile Service-Standards (WMTS) implementiert.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

3. Downloaddienste liefern Kopien der Originärdaten (Vektor-/Rasterdaten) zur Weiterverarbeitung in Geoanwendungen.<br />

Sie werden in der Regel auf Grundlage des Web Feature Service-Standards (WFS) bzw. des<br />

Web Coverage Service-Standards (WCS) implementiert.<br />

4. Transformationsdienste überführen Geodaten von einem Ausgangszustand in einen Zielzustand, z. B. Koordinatentransformationsdienste.<br />

Sie werden auf Grundlage von Web Coordinate Transformation Service-<br />

Standard (WCTS) und Web Processing Service Standard (WPS) implementiert.<br />

4 Was ist ein <strong>Geoportal</strong>?<br />

Ein <strong>Geoportal</strong> ist ein im Internet aufrufbares Web-Portal, das in einer Geodateninfrastruktur den zentralen Zugangsknoten<br />

für Nutzer darstellt. Beispielsweise ist unter der Internetadresse www.<strong>Geoportal</strong> BW.de das <strong>Geoportal</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg erreichbar, das nach § 10 Abs. 2 LGeoZG als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform<br />

der GDI-BW fungiert. Das <strong>Geoportal</strong> wurde von Herrn Minister Alexander Bonde am 26. März<br />

2012 freigeschaltet, es wird vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung im Auftrag des MLR betrieben.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

Abbildung 6: Geodatenviewer im <strong>Geoportal</strong> BW<br />

Das <strong>Geoportal</strong> enthält für alle Interessierten umfassende Informationen zur Geodateninfrastruktur.<br />

Vor allem können mit dem <strong>Geoportal</strong> im Land vorliegende Geodaten verschiedenster Fachdisziplinen von jedermann<br />

auf einfache Weise gesucht (Geo-Suche), in einem Kartenviewer gemeinsam visualisiert und bei Bedarf<br />

bezogen werden (Download).<br />

Daten- und Diensteanbieter in <strong>Baden</strong>-Württemberg haben zudem die Möglichkeit, die Metadaten zu ihren Geodaten<br />

und Geodatendiensten in einem Metadateneditor zu erfassen und unmittelbar im zentralen Metadatenkatalog<br />

GDI-BW zu führen. Landesbehörden, Kreise sowie Städte und Gemeinden, die über keine eigenen Metadateninformationssysteme<br />

verfügen, können mit dieser kostenlosen Serviceleistung der GDI-BW einfach und<br />

ressourcenschonend ihren Verpflichtungen nach dem Landesgeodatenzugangsgesetz nachkommen.<br />

Das <strong>Geoportal</strong> übernimmt hinsichtlich der raumbezogenen Informationen auch eine elementare Rolle im Kontext<br />

von E-Government und Open Government ein. Den Gedanken von Open Data folgend kann jedermann im<br />

<strong>Geoportal</strong> eine Vielzahl von Geodaten unterschiedlichster Stellen betrachten und unter Beachtung der Nutzungsbedingungen<br />

verwenden. Es ist vorgesehen, das <strong>Geoportal</strong> schrittweise um attraktive raumbezogene<br />

Funktionalitäten mit Web 2.0-Elementen auszubauen.<br />

5 Wie funktioniert eine GDI nun in der Praxis?<br />

Nachfolgend soll anhand eines konkreten Anwendungsfalls die Funktionsweise einer Geodateninfrastruktur<br />

Schritt für Schritt erläutert werden. Stellen wir uns hierzu einen Stadtplaner vor, der für die Umgestaltung eines<br />

größeren bebauten Areals in einer Gemeinde Informationen zur Planung benötigt und hierzu auf vielfältige<br />

Geobasis- und Geofachdaten der zuständigen Stellen zugreifen muss. Beispielsweise benötigt er zur Weiterverarbeitung<br />

in seinem Geoinformationssystem (GIS) vom LGL Geobasisdaten, von der LUBW Hochwassergefahrenkarten,<br />

von der Gemeinde Flächennutzungs- und Bebauungspläne und von Energieversorgern die notwendigen<br />

Leitungspläne.<br />

5.1 Publizieren<br />

Die geodatenhaltende Stellen beschreiben ihre Geodaten und Geodatendienste mit Metadaten im Metadateneditor,<br />

der über das <strong>Geoportal</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg allen GDI-Partnern im Land kostenlos zur Verfügung gestellt<br />

wird. Die Metadaten werden unmittelbar im zentralen Metadatenkatalog GDI-BW gespeichert. Soweit einzelne<br />

Stellen eigene dezentrale Metadatenkataloge betreiben, werden diese über Suchdienste an den Metadatenkatalog<br />

GDI-BW angebunden.<br />

In den Metadaten werden die Geodaten und Geodatendienste anhand ihrer fachlichen und technischen Eigenschaften<br />

beschreiben, zu welchen Konditionen sie verwendet werden können und wo sie erhältlich sind.<br />

Die im Metadatenkatalog GDI-BW gespeicherten Metadaten werden vom Anbieter über das <strong>Geoportal</strong> BW<br />

www.<strong>Geoportal</strong> BW.de publiziert. Anhand der publizierten Metadaten können die Geodaten und Geodatendienste<br />

dort von jedermann gesucht und gefunden werden.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

Abbildung 7: Erfassung von Metadaten im Metadateneditor für den Metadatenkatalog<br />

Der Metadatenkatalog GDI-BW enthält - obwohl noch nicht alle dezentralen Metadatenkataloge im Land angeschlossen<br />

sind - derzeit bereits mehrere Hundert Metadatensätze zu den verschiedensten Geodaten und Geodatendiensten<br />

von staatlichen und kommunalen Stellen in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

5.2 Suchen<br />

Zunächst muss der Stadtplaner die Grundlagen für seine Planung erheben (z. B. Liegenschaftskataster, Luftbilder,<br />

Bebauungsplan) und herausfinden, welche Besonderheiten im Planungsgebiet vorherrschen (z.B. Wassersschutz,<br />

Denkmalschutz, Altlasten). Zu den Planungsunterlagen benötigt er Angaben über Aktualität und<br />

Zuständigkeiten. Er öffnet in seinem Internetbrowser das <strong>Geoportal</strong> BW und startet die Funktion "Geo-Suche".<br />

Die Geo-Suche greift über den Suchdienst (z. B. Catalogue Service for Web CSW) auf den Metadatenkatalog<br />

zu, recherchiert nach den eingegebenen Stichworten und liefert die Ergebnisse an die Anwendung im <strong>Geoportal</strong><br />

zurück.<br />

Abbildung 8: Ablauf einer Suchanfrage im <strong>Geoportal</strong><br />

Zu den gelieferten Ergebnissen kann sich unser Stadtplaner nun den gesamten Metadatensatz des gewählten<br />

Themas anzeigen lassen und sich so die benötigten Informationen beschaffen und beurteilen, ob der Datensatz<br />

für seine Zwecke grundsätzlich geeignet sein könnte. Die Suche und Recherche im <strong>Geoportal</strong> steht jedermann<br />

kostenfrei zur Verfügung.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

5.3 Darstellen<br />

Danach möchte der Stadtplaner die von ihm ausgewählten Datensätze am Bildschirm betrachten. Hierzu wird<br />

die Darstellungsfunktion des <strong>Geoportal</strong>s benötigt. Er startet im <strong>Geoportal</strong> den Kartenviewer. Der Kartenviewer<br />

fordert über den Darstellungsdienst (z. B. Web Map Service WMS) den gewünschten Ausschnitt des Geodatensatzes<br />

an. Der Darstellungsdienst liefert das Ergebnis der Anfrage in Form eines digitalen Bildes an den Viewer<br />

zurück. Der Kartenviewer ermöglicht das Überlagern verschiedener Darstellungsdienste. Unser Stadtplaner<br />

kann sich also z.B. eine Karte anzeigen lassen, in der Flurstücksgrenzen und Altlasten gemeinsam dargestellt<br />

sind.<br />

Darüber hinaus ist eine einfache Abfrage von Informationen zu den angezeigten Objekten möglich, z. B. die<br />

Anzeige der Gefährdungsstufe der Altlast. Der Stadtplaner verschafft sich somit einen Überblick und kann erste<br />

fachliche Schlussfolgerungen ziehen.<br />

Abbildung 9: Ablauf einer Kartenanfrage über das <strong>Geoportal</strong><br />

Verfügt der Stadtplaner über ein eigenes GIS, kann er die Darstellungsdienste (z. B. Maps4BW, dem<br />

OpenData-Angebot der Vermessungsverwaltung) mit der in den Metadaten nachgewiesenen Internetadresse in<br />

seine Anwendung einbinden und zusammen mit seinen eigenen Geodaten darstellen. Der Stadtplaner greift<br />

somit immer auf die aktuellen Geodaten der zuständigen Stellen zu.<br />

Kostenpflichtige oder dem Datenschutz unterliegende Dienste müssen bei der zuständige Stelle beantragt werden.<br />

Eine Analyse und Weiterverarbeitung der über Darstellungsdienste bezogenen Geodaten ist nicht möglich.<br />

5.4 Downloaden<br />

Sollen die Objekte eines Geodatensatzes über die reine Präsentation hinaus in einem GIS analysiert und verändert<br />

werden, müssen die Daten in objektstrukturierter Form verfügbar sein. Hierfür ist ein Downloaddienst<br />

(z.B. Web Feature Service WFS) erforderlich, der die Geodaten in das GIS lädt. Die Internetadresse des Downloaddienstes<br />

erhält der Stadtplaner wiederum aus den Metadaten, soweit es sich nicht um geschützte Daten<br />

handelt.<br />

Der Stadtplaner kann über einen Downloaddienst direkt auf die benötigten Geo-Objekte (z. B. die Flurstücke im<br />

konkreten Planungsbereich) zugreifen und sie temporär oder dauerhaft in seinen Speicher laden. Sofern ein<br />

Anbieter den technisch anspruchsvolleren Direktzugriff (noch) nicht implementiert hat, aber seine Geodaten in<br />

Form vordefinierter Geodatensätze bereitstellt, kann der Stadtplaner auf die Geodaten auch über einen einfachen<br />

Downloaddienst zum Herunterladen ganzer Geodatensätze (z. B. der Flurstücke der gesamten Gemarkung)<br />

zugreifen und diese Daten wiederum speichern.<br />

Der Stadtplaner hat nun die Möglichkeit, die über Downloaddienste bezogenen Geo-Objekte und die eigenen<br />

Geodaten mit Hilfe seines GIS auszuwerten.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

Abbildung 10: Zugriff auf Geodaten (Download) zur Analyse und Weiterverarbeitung in einer eigenen Geoanwendung<br />

(Desktop-GIS, Web-GIS)<br />

Downloaddienste, insbesondere mit Direktzugriff, sind in der GDI-BW derzeit noch wenig gebräuchlich. Aufgrund<br />

der Vorgaben von INSPIRE sind sie jedoch in den nächsten Monaten mit hoher Priorität schrittweise aufzubauen.<br />

6 Fazit<br />

Mit dem Landesgeodatenzugangsgesetz wurde die Rechtsgrundlage zum Aufbau und Betrieb der GDI-BW geschaffen.<br />

Es regelt u. A. auch die Einrichtung des Begleitausschusses, der den Aufbau der GDI-BW auf strategischer<br />

und konzeptioneller Ebene sicherstellt. Zur technischen Realisierung ist das GDI-Kompetenzzentrum<br />

beim LGL eingerichtet. Im Auftrag des Begleitausschusses wurde eine Gesamtkonzeption zum Aufbau der GDI-<br />

BW entwickelt und mit den GDI-Partnern in <strong>Baden</strong>-Württemberg abgestimmt. Mit diesem "Bauplan" konnte der<br />

Aufbau der GDI in <strong>Baden</strong>-Württemberg beginnen. Das <strong>Geoportal</strong>-BW und der Metadatenkatalog sind realisiert<br />

und werden erfolgreich betrieben. Die Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters<br />

sind über Darstellungsdienste verfügbar. Mit dem AAA-Projekt stellt die Vermessungsverwaltung in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg erstmals bundesweit einheitliche Geobasisdaten bereit, mit den darauf aufsetzenden Geodatendiensten<br />

liefert sie einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der GDI-BW.<br />

Derzeit wird der Aufbau von Downloaddiensten und die Verbreitung der GDI-BW in der Fläche, insbesondere im<br />

kommunalen Bereich, aktiv vorangetrieben. Die hohen Zugriffszahlen auf den Geodatenviewer bestätigen, dass<br />

die Weichen für die Erschließung der Geobasis- und Geofachdaten richtig gestellt sind. Die hohen Anforderungen<br />

an die Qualität und die performante, standardisierte Bereitstellung der Geodaten gilt es anzunehmen und in<br />

den nächsten Jahren Schritt für Schritt umzusetzen.<br />

7 Literaturverzeichnis<br />

Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland<br />

(AdV). AdV-Online. [Online] http://www.adv-online.de.<br />

Arbeitsgemeinschaft Geodateninfrastruktur Südhessen. 2013. www.gdi-infotour.de. [Online] 2013.<br />

http://www.gdi-infotour.de.<br />

Arbeitsgruppe Gesamtkonzeption GDI-BW im Auftrag des Begleitausschuss GDI-BW. 2010. Sollkonzept<br />

für den Aufbau der Geodateninfrastruktur <strong>Baden</strong>-Württemberg. Gesamtkonzeption GDI-BW. Stuttgart : s.n.,<br />

2010.<br />

Birth, Konrad und <strong>Schleyer</strong>, <strong>Andreas</strong>. 2010. Geodateninfrastruktur, Kapitel 13 in: Das deutsche<br />

Vermessungs- und Geoinformationswesen. [Hrsg.] Klaus Kummer und Josef Frankenberger. Heidelberg :<br />

Wichmann Verlag, 2010.<br />

Deutscher Bundestag. Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG).<br />

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 8 vom 13.02.2009.<br />

Europäisches Parlament und Europäischer Rat. Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft<br />

(INSPIRE). Amtsblatt der Europäischen Union, L 108/1 vom 25.04.2007.<br />

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<strong>Baier</strong> | <strong>Heß</strong> | <strong>Schleyer</strong>: Geodateninfrastruktur - verstehen und anwenden<br />

Fachbeitrag<br />

Fabian, Gisela, <strong>Schleyer</strong>, <strong>Andreas</strong> und Seifert, Markus. 2012. Technische Netzwerke und Transfer, Kapitel 3<br />

in: Das deutscher Vermessungs- und Geoinformationswesen. [Hrsg.] Klaus Kummer und Josef Frankenberger.<br />

Heidelberg : Wichmann Verlag, 2012.<br />

Faust, Tillmann, et al. 2009. Die Geodateninfrastruktur <strong>Baden</strong>-Württemberg im nationalen und europäischen<br />

Kontext. ZfV. 2009, S. S. 187 - 199.<br />

Felletschin, Dr. V., et al. 2007. <strong>Baden</strong>-Württemberg auf dem Weg zu AAA. Mitteilungen des Deutschen<br />

Vereins für Vermessungswesen, Landesverein <strong>Baden</strong>-Württemberg e.V. 2007, Bd. Heft 2/2007.<br />

<strong>Heß</strong>, <strong>Dieter</strong> und <strong>Schleyer</strong>, <strong>Andreas</strong>. 2012. Das Liegenschaftskataster im Kontext der Geodateninfrastruktur.<br />

Flächenmanagement und Bodenordnung (fub), Zeitschrift für Liegenschaftswesen, Planung und Vermessung.<br />

2012, Bd. Heft 4/2012.<br />

INSPIRE Drafting Teams. INSPIRE Technical Architecture. [Online] http://inspire.jrc.ec.europa.eu.<br />

Koordinierungsstelle GDI-DE. September 2008. Ein praktischer Leitfadenfür den Aufbau und Betrieb<br />

webbasierter Geodienste. Geodienste im Internet. September 2008. 2. Auflage.<br />

Landtag von <strong>Baden</strong>-Württemberg. Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten für <strong>Baden</strong>-Württemberg,<br />

Landesgeodatenzugangsgesetz - LGeoZG vom 17. Dezember 2009. Gesetzblatt 2009 S. 252 ff.<br />

Lenkungsgremium GDI-DE. Stand: 9. September 2010. Konzept zur fach- und ebenenübergreifenden<br />

Bereitstellung von Geodaten im Rahmen des E-Government in Deutschland. Architektur der<br />

Geodateninfrastruktur Deutschland Version 2.0. s.l. : http://www.geoportalbw.de/geoportal/export/sites/default/galleries/downloads/A-Konzept_v2_100909.pdf,<br />

Stand: 9. September 2010.<br />

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum <strong>Baden</strong>-Württemberg. 2009. Verwaltungsvorschrift für die<br />

Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten - VwVNutzGeo. 23. April 2009.<br />

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