Longuich T2 FV Jungenwald UB.pdf
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Solarpark <strong>Longuich</strong> Seite: 7<br />
Begründung Teil 2 Umweltbericht<br />
3. BETROFFENE GEBIETE VON "GEMEINSCHAFTLICHER<br />
BEDEUTUNG" (§ 25 LNATSCHG RH.- PF.)<br />
FFH-Vorprüfung<br />
Flächen nach der Richtlinie 92/43 EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz: Habitat-Richtlinie oder<br />
auch FFH-Richtlinie) sind innerhalb des Geltungsraumes des Bebauungsplanes nicht<br />
betroffen (Quelle: www.naturschutz.rlp.de). Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das Gebiet<br />
"Mosel". Die Entfernung beträgt 2,5 km. Funktionale oder räumliche Verbindungen sind<br />
aufgrund der mangelnden Übereinstimmung der Lebensräume und Arten von FFH-Gebiet<br />
und Untersuchungsraum nicht zu erwarten. Eine detailliertere FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung bzw. -Erheblichkeitsabschätzung ist daher nicht erforderlich.<br />
Abb. 1: Lage der geplanten Solaranlage und Lage der Teilflächen des FFH-Gebiets "Mosel"<br />
(Quelle: www. naturschutz. rlp.de/natura 2000<br />
ungefähre Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans<br />
Vogelschutzgebiete<br />
Flächen nach der Vogelschutzrichtlinie "Richtlinie 79/409/EWG" sind nicht betroffen. Eine<br />
Prüfung der Verträglichkeit i.S.d. § 25 LNatSchG i.V.m. § 1a (2) Satz 4 BauGB ist daher<br />
auch hier nicht erforderlich.