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Ethik 18<br />

Bundesministerin Edelgard<br />

Bulmahn hielt die<br />

Eröffnungsrede<br />

Zur internationalen<br />

Konferenz kamen<br />

400 Teilnehmer<br />

Ethik in den Biowissenschaften (DRZE, Bonn)<br />

organisiert und von dessen Geschäftsführendem<br />

Direktor, Ludger Honnefelder, geleitet.<br />

In ihrer Eröffnungsrede hob Bundesministerin<br />

Edelgard Bulmahn den breiten Konsens hervor,<br />

das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken<br />

zu verbieten. Diese Technik sei auch<br />

dann ethisch unakzeptabel, wenn sie zur Herstellung<br />

von Embryonen eingesetzt werde, die<br />

anschließend zur Gewinnung von Gewebe zerstört<br />

würden. Angesichts der noch nicht erzielten<br />

Einigung über ein von allen Staaten getragenes<br />

Klonverbot müsse die intensive öffentliche<br />

Debatte über die ethischen, rechtlichen und<br />

sozialen Aspekte des Klonens weiterentwickelt<br />

und um eine fundierte Erörterung der naturwissenschaftlichen<br />

Grundlagen ergänzt werden.<br />

Die Konferenz mit rund 400 Teilnehmern, darunter<br />

als Vortragende viele internationale Experten<br />

aus Naturwissenschaft und Medizin, aus Philosophie<br />

und Theologie sowie aus den Rechts- und<br />

Sozialwissenschaften, umfasste drei Sektionen.<br />

Im Folgenden ein Bericht über ausgewählte<br />

Beiträge.<br />

Die Sektion „Klonierung: Begriffsbestimmung<br />

und Verfahrensweisen“ galt einem Überblick<br />

über aktuelle Techniken und Anwendungen des<br />

Klonens sowie über allgemeine Probleme der<br />

ethischen Beurteilung neuer biowissenschaftlicher<br />

Forschungsfelder. Jean-Paul Renard (Institut<br />

National de la Recherche Agronomique, Jouy-en-<br />

Joas Cedex) beschrieb die Technik des Embryosplittings<br />

sowie die Kerntransfertechnik. Bei einigen<br />

Säugetierspezies, insbesondere der Maus,<br />

konnten mit Hilfe der Kerntransfertechnik zwar<br />

Tiere erzeugt werden, die sich physiologisch<br />

unauffällig entwickelten; viele der so erzeugten<br />

Tiere wiesen jedoch gravierende Physiopathologien<br />

auf. Anna M. Wobus (Institut für Pflanzengenetik<br />

und Kulturpflanzenforschung, Gatersleben)<br />

befasste sich mit Fragen des so genannten<br />

therapeutischen Klonens und der Stammzelltechnologie.<br />

Zur Zeit erfüllten weder embryonale<br />

noch somatische Stammzellen die für eine klinische<br />

Anwendung erforderlichen Voraussetzungen.<br />

So seien die Vermehrungs- und Differenzierungsmechanismen<br />

ebenso wenig geklärt, wie<br />

die Fragen der Gewebekompatibilität oder der<br />

möglichen Tumorgenität nach einer Transplantation.<br />

Forschungsanstrengungen seien daher<br />

sowohl mit embryonalen als auch mit somatischen<br />

Stammzellen erforderlich. Durch therapeutisches<br />

Klonen werde zwar kein lebender<br />

Nachkomme erzeugt, was nicht zu rechtfertigen<br />

wäre, dennoch sei es aus ethischer Sicht problematisch,<br />

da hier ein menschlicher Embryo vernichtet<br />

werde. Sören Holm (Institute of Medicine,<br />

Law and Bioethics, Manchester) sah die Kernprobleme<br />

einer ethischen Beurteilung des therapeutischen<br />

Klonens zum einen in der Unsicherheit<br />

über den moralischen Status des menschlichen<br />

Embryos, zum anderen in den beiden Fragen,<br />

ob die Ziele, die hiermit verfolgt werden, so<br />

überhaupt erreichbar sind, und ob diese Ziele<br />

nicht auch ohne embryonale Stammzellen, z.B.<br />

mit somatischen Stammzellen, erreicht werden<br />

können.<br />

In der Sektion „Klonierung und Reproduktion“<br />

berichtete Harry Griffin (Roslin Institut, Edingburgh)<br />

über die Effizienzraten des reproduktiven<br />

Klonens von Säugetieren durch Kerntransfer.<br />

Diese Raten variieren u.a. abhängig von der Spezies,<br />

dem Geschlecht und dem Zellkerntyp. Im<br />

Allgemeinen entwickeln sich jedoch nur 1-2%<br />

bis zur Geburt. Studien an Primaten zeigen, dass<br />

sich schon bei der ersten Zellteilung die Chromosomen<br />

nicht korrekt anordnen; genetische<br />

Fehlsteuerungen sind daher so gut wie unvermeidlich.<br />

Möglicherweise verhindern daher<br />

bereits rein biologische Schranken ein reproduktives<br />

Klonen von Menschen. Friedo Ricken<br />

(Hochschule für Philosophie, München) und Dan<br />

W. Brock (Department of Clinical Bioethics,<br />

Bethesda) befassten sich mit ethischen Aspekten<br />

des reproduktiven Klonens von Menschen. Brock<br />

fragte, wie dieses in der Perspektive moralischer<br />

Rechte, dem Recht auf eine einmalige Identität,<br />

dem Recht auf eine offene Zukunft, aber auch<br />

dem Recht auf reproduktive Freiheit zu beurteilen<br />

ist. Ferner erörterte er mögliche Vor- und<br />

Nachteile für den Klon selbst wie für die Gesellschaft.<br />

Er resümierte, dass noch kein überzeugendes<br />

Argument für ein unbedingtes Verbot<br />

vorgebracht worden sei, das auch dann gelte,<br />

wenn die derzeitigen technischen Risiken nicht<br />

mehr gegeben sein sollten. Demgegenüber formulierte<br />

Ricken, ausgehend von Kant, die These,<br />

die Idee einer unbedingten, von jeder menschlichen<br />

Setzung unabhängigen Selbstzwecklichkeit<br />

und Würde des Menschen sei nur unter der<br />

Bedingung aufrecht zu erhalten, dass der Akt der<br />

Zeugung selbst als Beginn eben dieser Selbstzwecklichkeit<br />

und Würde angesehen werde. Das<br />

therapeutische Klonen verstieße deshalb nur<br />

dann nicht gegen die Selbstzwecklichkeit, wenn<br />

dieses ohne den Verbrauch von Embryonen möglich<br />

sei. Das reproduktive Klonen widerspreche<br />

der Selbstzwecklichkeit auch dann, wenn sein<br />

Zweck nicht das genetische Duplikat wäre, sondern<br />

die Erfüllung des Kinderwunsches eines<br />

Paares, das weder durch natürliche Zeugung<br />

noch durch IVF ein Kind bekommen könne. Denn<br />

auch hier würden die genetischen Anlagen des<br />

Kindes von der nötigenden Willkür eines anderen<br />

bestimmt, wodurch auch das Sosein des Kindes<br />

in erheblichem Ausmaß beeinflusst werde.<br />

Hans Lilie (Martin-Luther-Universität, Halle)<br />

befasste sich mit forschungsrechtlichen Aspekten<br />

des reproduktiven Klonens. Er vertrat die<br />

Ansicht, dieses sei bereits aufgrund der beiden<br />

in der Deklaration von Helsinki formulierten Kriterien<br />

für die Zulässigkeit von Humanexperimenten<br />

– angemessenes Risiko-Nutzen-Verhältnis<br />

und aufgeklärte Zustimmung – abzulehnen.<br />

Gegenstand der letzten Sektion war die „Klonierung<br />

als Methode in der biowissenschaftlichen<br />

Forschung“. Rudolf Jaenisch (Whitehead<br />

Institute for Biomedical Research, Cambridge)<br />

trug vor, dass es derzeit nicht möglich sei, mit<br />

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