KUNDMACHUNG - Gmunden
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Die einstweilige Unterbringung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.<br />
Für den Bezirkshauptmann:<br />
Ursula Stein<br />
Ergeht an:<br />
1. die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />
mit dem Ersuchen um Anschlag an ihren Amtstafeln für die Dauer von 1 Monat<br />
per E-Mail<br />
2. die Polizeiinspektion <strong>Gmunden</strong><br />
zur Kenntnisnahme<br />
per E-Mail<br />
3. die Abt. I (Post- und Info-Stelle) mit dem Ersuchen um Anschlag an der Amtstafel für die<br />
Dauer von 1 Monat und mit dem Ersuchen, diese im Anschluss, versehen mit einem<br />
Anschlage- und Abnahmevermerk, wieder zu retournieren<br />
4. das Tierheim Arche Wels, 4600 Wels, Tierheimstraße 40<br />
per E-Mail<br />
5. die Tierschutzombudsstelle,<br />
4021 Linz, Bahnhofplatz 1<br />
per E-Mail<br />
Hinweise:<br />
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft <strong>Gmunden</strong>,<br />
Esplanade 10, 4810 <strong>Gmunden</strong>, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />
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