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KUNDMACHUNG - Gmunden

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Die einstweilige Unterbringung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.<br />

Für den Bezirkshauptmann:<br />

Ursula Stein<br />

Ergeht an:<br />

1. die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

mit dem Ersuchen um Anschlag an ihren Amtstafeln für die Dauer von 1 Monat<br />

per E-Mail<br />

2. die Polizeiinspektion <strong>Gmunden</strong><br />

zur Kenntnisnahme<br />

per E-Mail<br />

3. die Abt. I (Post- und Info-Stelle) mit dem Ersuchen um Anschlag an der Amtstafel für die<br />

Dauer von 1 Monat und mit dem Ersuchen, diese im Anschluss, versehen mit einem<br />

Anschlage- und Abnahmevermerk, wieder zu retournieren<br />

4. das Tierheim Arche Wels, 4600 Wels, Tierheimstraße 40<br />

per E-Mail<br />

5. die Tierschutzombudsstelle,<br />

4021 Linz, Bahnhofplatz 1<br />

per E-Mail<br />

Hinweise:<br />

Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft <strong>Gmunden</strong>,<br />

Esplanade 10, 4810 <strong>Gmunden</strong>, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.<br />

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