KUNDMACHUNG - Gmunden - Land Oberösterreich
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STADTAMT GMUNDEN<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
Rathausplatz 1, 4810 <strong>Gmunden</strong>, Austria<br />
www.gmunden.at<br />
Zahl: Bk/Schö<br />
Bearbeiter: Kurt Blecha<br />
Tel.: +43 (0) 7612/794 206<br />
Fax: +43 (0) 7612/794 209<br />
Email: kurt.blecha<br />
@gmunden.ooe.gv.at<br />
<strong>Gmunden</strong>, am 25.09.2012<br />
<strong>KUNDMACHUNG</strong><br />
Gemäß § 94 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. werden die in der 14. Gemeinderatssitzung am 24.<br />
September 2012 gefassten Beschlüsse zur Verlautbarung gebracht:<br />
1. Der Prüfbericht der 12. Prüfungsausschusssitzung vom 11.09.2012 wurde beschlossen.<br />
2. Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft <strong>Gmunden</strong> über den Rechnungsabschluss 2011<br />
wurde zur Kenntnis genommen.<br />
3. Der Finanzierungsplan für die Schaffung von zwei Krabbelstubengruppen durch den Zu- und<br />
Umbau beim Kindergarten Schörihub in der Höhe von € 363.300,00 wurde beschlossen.<br />
4. Der Finanzierungsplan für den Ankauf eines Hubrettungsgerätes (Type Drehleiter) für die<br />
Freiwillige Feuerwehr der Stadt <strong>Gmunden</strong> in der Höhe von € 657.212,00 wurde beschlossen.<br />
5. Die Aufhebung der am 29.03.2012 beschlossenen Verordnung, mit der das Beschlussrecht in der<br />
Angelegenheit „Auftragsvergabe Wasserleitungssanierung Miller von Aichholz-Straße und<br />
Straßeninstandsetzung“ dem Stadtrat übertragen wurde, wurde beschlossen.<br />
6. Es wurde beschlossen, die Arbeiten zur Sanierung der Wasserleitung und der<br />
Straßeninstandsetzung in der Miller von Aichholz-Straße an die Firma Strabag AG, 4812<br />
PInsdorf, als Bestbieter, zum Angebotspreis von € 591.889,69 exkl. Mwst., zur vergeben.<br />
7. Die Anschaffung eines Hubrettungsgerätes (DLK 23-12) für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Gmunden</strong><br />
zu einem Nettopreis von € 527.495,85 wurde beschlossen.<br />
8. Die Erstellung eines Bebauungsplanes für die Liegenschaft Johann Tagwerker-Straße 17<br />
(Eigentümerin: Nicole Kann-Weiss) wurde beschlossen.<br />
9. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-3, Änderung Nr. 01, Inselhotel Lacus Felix, im<br />
Zusammenhang mit dem Hotelprojekt Lacus Felix, wurde beschlossen.<br />
10. Die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr. D2-I, Änderung Nr. 10, im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück 115/9, KG.<br />
<strong>Gmunden</strong>, Ecke Bahnhofstraße/Rustonstraße, wurde beschlossen.<br />
11. Betreffend die Regelung gegenseitiger Grundinanspruchnahmen zum Zwecke der Errichtung und<br />
des Betriebes der Hotelanlage „Lacus Felix II“ und eines Wohnprojektes am Krakowitzer-Kai<br />
wurden folgende Verträge beschlossen:<br />
Email: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at, UID: ATU23410707, DVR Nr.: 054861<br />
Raiffeisenbank Salzkammergut, BLZ: 34510, Kontonummer: 9511312
a) Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH.<br />
und der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>;<br />
b) Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> und der Asamer-Toskana-<br />
Hotelerrichtungs KG;<br />
c) Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde<br />
<strong>Gmunden</strong> & Co KG. und der Seehotel Lacus Felix GmbH.;<br />
d) Tauschvertrag zwischen der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde<br />
<strong>Gmunden</strong> & Co KG und der Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH.<br />
Weiters wurde der Übertragung des Eigentumrechtes der Teilfläche 37 im Ausmaß von 43 m²<br />
(Vermessungsplan der DI Steindl ZT GmbH., GZ 1602.1-12) an Mag. Friedrich Reinhard und<br />
Mag. a Heidemarie Kepllinger, die Zustimmung erteilt.<br />
12. Der Abschluss eines Kaufvertrages mit der Firma Ideal Kältetechnik Ges.m.b.H., 4810 <strong>Gmunden</strong>,<br />
In der Schörihub 28, über das Grundstück 263/144 und 263/92 neu, KG 42156 Schlagen.<br />
13. Es wurde die Zustimmung zum Abschluss einer Aufsandungserklärung zum Zwecke der<br />
Einräumung des Wasserleitungs- und Wassernutzungsrechtes zugunsten der Liegenschaft EZ<br />
146, Grundbuch 42162 Traunstein, erteilt.<br />
14. Betreffend die weitere Vorgangsweise „Projekt Traunseetherme“ wurde folgender Beschluss<br />
gefasst:<br />
Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> spricht sich für die Errichtung der Traunseetherme<br />
gemeinsam mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der O.Ö. Thermenholding aus. Die OÖ.<br />
Thermenholding errichtet auf dem Strandbadareal - möglicherweise unter Einbeziehung von<br />
Teilen des Toscanaparks - eine wetterunabhängige und ganzjährig geöffnete integrierte<br />
Badelandschaft bestehend aus Innen- und Außenbereichen, dem Strandbad, sowie einer<br />
großzügigen Saunalandschaft mit direktem Seezugang.<br />
Das denkmalgeschützte Naturstrandbad bleibt als wesentlicher Teil der Badelandschaft erhalten<br />
und wird entsprechend adaptiert und integriert. Für die Gmundner Bevölkerung in den<br />
Sommermonaten kann der Gemeinderat jederzeit bestmöglichste Rahmenbedingungen,<br />
gemeinsam mit der bei der Projektpräsentation versprochenen Arbeitsgruppe schaffen. Die<br />
Traunseetherme wird als Ganzjahresbetrieb geführt und ermöglicht den Gmundner Schulen in<br />
den Vormittagsstunden Schwimmunterricht abzuhalten.<br />
Das Gesamtinvestment beläuft sich auf rund € 30 Mio., die zu je einem Drittel von der Stadt<br />
<strong>Gmunden</strong>, dem <strong>Land</strong> OÖ und der OÖ. Thermenholding aufgebracht werden. Der finanzielle<br />
Beitrag der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> beträgt € 10 Mio., der vorbehaltlich der ebenfalls<br />
aufzubringenden € 20 Mio. von <strong>Land</strong> OÖ und Thermenholding für das Projekt als nicht<br />
rückzahlbarer Investitionszuschuss an die Errichtungsgesellschaft der Traunseetherme zu leisten<br />
ist.<br />
Der Gemeinderat hat den Finanzierungsanteil der Stadt im Ausmaß von max. € 10 Mio. unter den<br />
genannten Voraussetzungen beschlossen und ermächtigt den Stadtrat, auf dieser Basis mit der<br />
OÖ. Thermenholding bzw. dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung<br />
auszuarbeiten und abzuschließen.<br />
Weitere Details werden nach erfolgten Finanzierungsbeschlüssen der drei Institutionen im Zuge<br />
der Planungen mit den zuständigen Behörden, vorwiegend mit dem Denkmalamt in den nächsten<br />
Monaten abgeklärt - im Stadt- und Gemeinderat wird darüber regelmäßig berichtet werden.<br />
Es geht bei diesem Projekt um eine Investition in die Steigerung der Lebensqualität der<br />
Bürgerinnen und Bürger, um eine Investition in die Zukunft des Ganzjahrestourismus der Stadt<br />
und der Ferienregion Traunsee und schließlich um eine Belebung der Stadt mit allen Vorteilen für<br />
die Wirtschaft und der Arbeitsplatzsituation.<br />
15. Der Gemeinderat hat mehrere nicht genehmigungspflichtige Änderungen im Dienstpostenplan<br />
der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> beschlossen.<br />
Der Dienstpostenplan liegt während der Amtsstunden innerhalb der Kundmachungsfrist zur<br />
öffentlichen Einsicht im Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Rathaus, Allgemein. Verwaltung, 2. Stock, Zimmer<br />
2.005 auf.
Gemäß § 54 Abs. 6 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. kann in die Verhandlungsschrift über die 14.<br />
Sitzung des Gemeinderates nach Genehmigung derselben (das ist nach der 15. Sitzung des<br />
Gemeinderates) im Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Rathaus, Einsicht genommen werden.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Heinz Köppl