(788 KB) - .PDF - Gmunden - Land Oberösterreich
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PROTOKOLL<br />
STADTAMT GMUNDEN<br />
A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g<br />
A-4810 <strong>Gmunden</strong>, Rathausplatz 1<br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Rathaussaal <strong>Gmunden</strong>.<br />
Datum: 05.07.2012 Beginn: 17:00 Uhr Ende: 22:40 Uhr<br />
Telefon: (07612) 794-0<br />
Fax: (07612) 794/258<br />
E-Mail: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at<br />
http://www.gmunden.at<br />
Zahl: 001/1<br />
Datum: 6. August 2012<br />
Bearbeiter: Schögl Monika<br />
Telefon: 07612/794-202<br />
Fax: 07612/794-209<br />
E-Mail monika.schoegl@gmunden.ooe.gv.at<br />
Sitzungsnummer: GR/2012/13<br />
Anwesend sind:<br />
1. Köppl Heinz, BGM<br />
2. Schrabacher Gottfried, Vzbgm.<br />
3. Ortner Wolfgang, StR<br />
4. Mizelli Katharina, StR.in Mag.a<br />
5. Meingast Gerhard, StR<br />
6. Schneditz-Bolfras Michael Savo Oskar, GR Dr.Jur.<br />
7. Reingruber Manfred, GR<br />
8. Aigner Franz Josef, GR<br />
9. Apfler Martin, GR Mag.<br />
10. Krapf Stefan, GR Mag.phil<br />
11. Bergthaler Karl, GR Mag. Dr.iur<br />
12. Grüneis Aloisia Herta, GR.in<br />
13. Peganz Elke Maria, Dir.in GR.in<br />
14. Forstinger Johanna, GR.in, Mag.a, Dr.in<br />
15. Kosma Hans-Peter, GR Vertretung für Herrn GR Thomas Michael Höpoltseder<br />
16. John Siegfried, GR Vertretung für Herrn GR Manfred Andeßner<br />
17. Thallinger Auguste, GR Vertretung für Frau GR.in Mag.phil Maria Anna Kapeller<br />
18. Buchinger Konrad, GR Vertretung für Herrn GR Mag. Wolfgang Köppl<br />
19. Vesely Recte Riha Bettina Sibylle, GR.in Vertretung für Herrn GR<br />
Dipl.-Ing. Georg Heinrich Neumann<br />
20. Dickinger Christian, Vzbgm. Dr.<br />
21. Sageder Wolfgang, StR.<br />
22. Hochegger Helmut, GR<br />
23. Kramesberger Kurt Konrad, GR Ing.<br />
24. Tschütscher Anton, GR<br />
25. Gärber Stefan, GR<br />
26. Kammerhofer Karl, GR Mag. Ing.<br />
27. Auer Elisabeth, GR<br />
28. Grampelhuber Gerald, StR<br />
29. Enzmann Margarete Beate, GR.in<br />
30. Breitenberger Horst-Detlev, GR<br />
31. Trieb Peter Josef, GR<br />
32. Colli Günther, GR KR<br />
33. Bors Johanna, STR.in Mag.a<br />
34. Kienesberger Otto, GR Dipl.-Ing.<br />
35. Sperrer Josef, GR Dipl.-Ing. Vertretung für Frau GR.in,<br />
Dr.in, Dipl.-Ing.in Margarete Ulrike Feichtinger<br />
36. Hernler Robert, GR Vertretung für Herrn GR Erich Josef Langwiesner<br />
37. Löcker Herbert, GR Dr. Dipl.-Ing.<br />
494
38. Pseiner Heimo, Dr. Stadtamtsdirektor<br />
39. Aigner Johann, Ing. Stadtbauamt<br />
40. Buchegger Peter, MBA Finanzabteilung<br />
41. Blecha Kurt als Schriftführer<br />
42. Schögl Monika als Schriftführerin<br />
Entschuldigt abwesend sind:<br />
43. Höpoltseder Thomas Michael, GR<br />
44. Andeßner Manfred, GR<br />
45. Kapeller Maria Anna, GR.in Mag.phil<br />
46. Köppl Wolfgang, GR Mag.<br />
47. Neumann Georg Heinrich, GR Dipl.-Ing.<br />
48. Feichtinger Margarete Ulrike, GR.in, Dr.in, Dipl.-Ing.in<br />
49. Langwiesner Erich Josef, GR<br />
Bgm. Köppl begrüßt zu Beginn der Sitzung zwei Vertreterinnen des Festwochenvereines, die über das<br />
vielfältige Festwochenprogramm 2012 berichten und zu den Veranstaltungen herzlich einladen. Bgm.<br />
Köppl wünscht abschließend dem Festwochenverein für die kommenden Wochen viel Kraft und den<br />
einzelnen Veranstaltungen viele Besucher/innen.<br />
Bgm. Köppl:<br />
„Meine Damen und Herren!<br />
Ich eröffne die 13. ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />
und begrüße Sie sehr herzlich. Weiters begrüße ich die Vertreter der Presse und die Zuhörer/innen.<br />
Das Stattfinden dieser Sitzung wurde in der Presse und an der Amtstafel ortsüblich bekanntgemacht.<br />
Sie selbst haben eine schriftliche Einladung erhalten.<br />
Ich stelle fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. Die Verhandlungsschrift über die<br />
12. Sitzung des Gemeinderates lag zur Einsicht auf und blieb ohne Beanstandung. Die rechtmäßige<br />
Genehmigung gemäß den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. (§ 54 Abs. 3-6)<br />
erfolgt am Schluss der Sitzung durch Beurkundung durch den Bürgermeister und je einem Mitglied der<br />
im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Die genehmigte Verhandlungsschrift wird auf der Homepage<br />
der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> veröffentlicht.“<br />
Bgm Köppl:<br />
Heute ist die erste Gemeinderatssitzung nach dem plötzlichen Ableben von Herrn Mag. Dr. Hermann<br />
Zemlicka und viele stehen noch unter Trauer. Eine starke Persönlichkeit ist vom irdischen Leben abberufen<br />
worden. Er bedankt sich für die Leistungen des Herrn Dr. Zemlicka, der es sich selber nie<br />
leicht gemacht hat. Dr. Zemlicka hatte für alle ein offenes Ohr, war ein Quer- und Vordenker und<br />
kümmerte sich sehr engagiert um die Universitätsangelegenheiten. Die Aufgabe der Gemeinde soll<br />
nun sein, in seinem Sinne diese Arbeiten weiterzuführen. Die Gemeinde wird ihm stets ein ehrendes<br />
Andenken bewahren.<br />
Bgm. Köppl bittet um Abhaltung einer Gedenkminute.<br />
Bgm. Köppl fragt in der Folge, ob noch Wünsche zur Tagesordnung bestehen?<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger beantragt, aufgrund der mangelnden Projektreife und der nicht hinreichenden<br />
Formulierung, den Tagesordnungspunkt 26 „Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung<br />
einer Therme in <strong>Gmunden</strong>“ von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.<br />
Bgm Köppl: Mit der heutigen Beschlussfassung wird noch keine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt,<br />
sondern soll nach der heutigen Beschlussfassung in Verhandlungen mit dem <strong>Land</strong> Oberöster-<br />
495
eich und der Thermenholding getreten werden. Bei einem gemeinsamen Gespräch vor wenigen Tagen<br />
hat er bereits versucht, dies klarzustellen.<br />
Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag des Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger abstimmen:<br />
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt<br />
18 JA-Stimmen: SPÖ (8), FPÖ (5), GRÜNE (4), Liste STADT (1)<br />
19 Gegenstimmen: ÖVP<br />
GR DI Kienesberger berichtet, dass die Grüne-Gemeinderatsfraktion zum Tagesordnungspunkt 19<br />
(Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr. D2-1, Änderung Nr. 10) einen Zusatzantrag einbringen<br />
wird. Dieser wird dem Bürgermeister übergeben.<br />
Weiters ersucht die Grüne-Gemeinderatsfraktion um folgende Änderung: Die Reihenfolge von TOP 24<br />
und TOP 25 (Sicherungsmaßnahmen für Hauptwohnsitze) möge bitte getauscht werden, da in TOP<br />
24 auf die Begründung von TOP 25 verwiesen wird.<br />
Beschluss: Wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Bgm. Köppl bringt weiters eine Anfrage der Grünen-Gemeinderatsfraktion, eingebracht am<br />
15.06.2012, zur Verlesung:<br />
Anfrage an den Herrn Bürgermeister<br />
anlässlich der Gemeinderatssitzung am 05. Juli 2012<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat 2008 das Areal Seebahnhof um € 1.324.168,56 bzw.<br />
€ 128,61/m² verkauft. Darüber hinaus ist die Stadtgemeinde über die Rahmenvereinbarung Neu folgende<br />
Verpflichtungen eingegangen:<br />
3.9 Kostentragung Verlegung Seebahnhofareal<br />
Insbesondere bedarf es der Regelung des zugesagten Kostenbeitrages des Vereins zur Förderung<br />
der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG.<br />
3.10 Vornahme infrastruktureller Leistungen<br />
- Sanierung Badeplatz,<br />
- Verlegung Dampfersteg<br />
Der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG verpflichtet sich, im<br />
Ausmaß von 46 % der Projektgesellschaft die tatsächlich damit verbundenen Kosten zu ersetzen.<br />
7.2 Die Projektgesellschaft hat diese RAHMENVEREINBARUNG NEU unter der Geschäftsgrundlage<br />
abgeschlossen, dass das Projekt Seehotel Lacus Felix II mit öffentlichen Fördermitteln im Ausmaß<br />
von EUR 5,400.000,00 gefördert wird.<br />
Die Grünen <strong>Gmunden</strong> ersuchen in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:<br />
1. Ad Verlegung Seebahnhofareal:<br />
? Wie hoch ist der zugesagten Kostenbeitrag des Vereins zur Förderung der Infrastruktur der<br />
Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG?<br />
? Wie hoch werden die Gesamtkosten für die Verlegung des Seebahnhofareals veranschlagt<br />
und wie ist die Kostenaufteilung vorgesehen?<br />
2. Ad Vornahme infrastruktureller Leistungen:<br />
? Wie hoch sind die für die Sanierung des Badeplatzes und die Verlegung des Dampfersteges<br />
veranschlagten Gesamtkosten, bzw. wie hoch ist der vom Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />
der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG zu übernehmende Kostenanteil?<br />
3. Ad öffentliche Fördermittel:<br />
? Sind die öffentlichen Fördermittel im Ausmaß von € 5,400.000,- gesichert und welche Stelle<br />
wird diese Mittel bereit stellen?<br />
496
Mit freundlichen Grüßen<br />
DI Josef Sperrer<br />
DI Otto Kienesberger<br />
2012<br />
<strong>Gmunden</strong>, 15. Juni<br />
Bgm. Köppl beantwortet wie folgt:<br />
Zu Frage 1:<br />
Aus dem Aktenvermerk vom 10.08.2008 ist zu entnehmen, dass für den Fall der Nichterrichtung der<br />
Verbindungsstrecke zwischen Straßenbahn und Lokalbahn eine Kostentragung der Stadtgemeinde<br />
<strong>Gmunden</strong>, gedeckelt mit der Höhe der von der Errichtungsgesellschaft zu bezahlenden Kanal- und<br />
Wasseranschlussgebühren sowie des Verkehrsflächenbeitrages, vorgesehen ist.<br />
Die Gesamtkosten für die Verlegung des Seebahnhofareals liegen nicht vor.<br />
Zu Frage 2:<br />
Die Sanierungskosten für den Badeplatz und die Verlegung des Dampfersteges sind zum jetzigen<br />
Zeitpunkt nicht bekannt. Der Kostenanteil des VFI beträgt 46 % des Kostenaufwandes, wobei diese<br />
unter Berücksichtigung des Kostenbeitrages zur Verlegung des Seebahnhofes wie oben dargestellt<br />
gedeckelt sind. Sachliche Rechtfertigung für die Kostenbeteiligung der Stadt bzw. des VFI liegt in der<br />
Attraktivitätssteigerung des seit 25 Jahren genutzten Badeplatzes am Seebahnspitz.<br />
Zu Frage 3:<br />
Die Fördermittel in Höhe von € 5,4 Millionen werden vom <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> bereitgestellt. Eine<br />
Mitteilung des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> über eine Förderungszusage liegt nicht vor.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen geht Bgm. Köppl in die Tagesordnung über.<br />
497
Tagesordnung:<br />
1 . Nachwahl von Mitgliedern in verschiedene Ausschüsse durch die SPÖ-Gemeinderatsfraktion;<br />
2 . Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag 2012;<br />
3 . Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde<br />
<strong>Gmunden</strong> betreffend die am 5.6.2012 abgehaltene 11. Sitzung;<br />
4 . Beschlussfassung des Prüfberichtes der 11. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />
5 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zum Einbau von zwei Krabbelstuben<br />
in das Gebäude Kindergarten Schörihub;<br />
6 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zur Errichtung eines Biomasseheizwerkes<br />
samt Nahwärmeverteilungsnetz;<br />
7 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan für Investitionen im Rahmen der<br />
Parkraumbewirtschaftung;<br />
8 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von<br />
€ 1.370.000,00 zur Finanzierung von Wasser- und Kanalbauten;<br />
9 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von<br />
€ 2.262.000,00 zur Tilgung von verschiedenen Zwischenfinanzierungsdarlehen;<br />
10 . Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Tarife für das Lichterfest 2012;<br />
11 . Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von neuen Beiträgeordnungen der Horteinrichtungen<br />
des OÖ Hilfswerkes und des Pensionates <strong>Gmunden</strong>-Ort ab 01. September 2012;<br />
12 . Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung eines Tarifes für den Verleih der neuen Lautsprecheranlage<br />
der Kulturabteilung ab 01. Juli 2012;<br />
13 . Bericht über die Auftragsvergabe Wasserleitungssanierung Miller von Aichholz-Straße und Straßeninstandsetzung;<br />
14 . Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplanes auf einem Teil des<br />
ehem. Getränke Wagner Areals, Parzelle Nr. 225/6, KG. Schlagen, im Zusammenhang mit der<br />
geplanten Errichtung eines Spar-Marktes (endgültige Beschlussfassung);<br />
15 . Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Neuplanungsgebietes an der Schiffslände<br />
(rechtswirksam seit 30.07.2010);<br />
16 . Beratung und Beschlussfassung über den eingebrachten Antrag der GRÜNEN-<br />
Gemeinderatsfraktion betreffend Erlassung eines Neuplanungsgebietes für die Grundstücke 227/1,<br />
227/3 und 242/2 Grundbuch 42160 Traundorf (Inselhotel "Lacus Felix");<br />
17 . Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-3, Änderung Nr.<br />
01, Inselhotel Lacus Felix (Einleitung des Verfahrens);<br />
18 . Beratung und Beschlussfassung über die Neuerstellung eines Bebauungsplanes "Lacus Felix-<br />
Wohnen" an der Schiffslände - Krakowitzer-Kai - Traunsteinstraße (Einleitung des Verfahrens);<br />
19 . Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr. D2-<br />
1, Änderung Nr. 10, im Zusammenhang mit dem Bauprojekt der Real Treuhand an der Bahnhofstraße/Rustonstraße<br />
(Einleitung des Verfahrens);<br />
20 . Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Ehegatten Friedrich u. Angelika Rametsteiner,<br />
vertreten durch Dr. Martin Stossier Rechtsanwalts KG., gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />
vom 24.05.2012 womit der Gmundner Molkerei reg. GenmbH., eine baubehördliche Genehmigung<br />
für die Errichtung eines Transformatorengebäudes (Trafo-Station) an der Theresienthalstraße,<br />
erteilt wurde;<br />
21 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der röm.-<br />
kath. Pfarrpfründe Altmünster für die Aufstellung eines mobilen Unterstandes im Auwald;<br />
498
22 . Beratung und Beschlussfassung über den 3. Nachtrag zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 mit Frau<br />
Claudia Haschek, whft. 4810 <strong>Gmunden</strong> und Herrn Erich Gabis, whft. 4840 Vöcklabruck (Michlparkplatz);<br />
23 . Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses über den Verkauf des gemeindeeigenen Gst.<br />
263/144, sowie einer Teilfläche aus 263/135, im Gesamtausmaß von ca. 1.271 m², an die Firma<br />
Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>, In der Schörihub 28;<br />
24 . Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der SPÖ- und GRÜ-<br />
NEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von Hauptwohnsitzen<br />
und leistbarer Wohnungen;<br />
25 . Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der SPÖ- und GRÜ-<br />
NEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Abschluss einer Vereinbarung gem. § 16 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz<br />
für die Grundstücke 43/4, 43/5, 242/2 und 227/3 Grundbuch 42160 Traundorf<br />
(Wohnprojekt "Lacus Felix" - Asamer Toskana Hotelerrichtungs KEG) zur Sicherstellung der Wohnungen<br />
als Hauptwohnsitze oder für touristische Nutzung;<br />
26 . Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong>;<br />
27 . Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Vorsteuerregelung" auf Anregung vom<br />
österreichischen Städtebund;<br />
28 . Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Infrastrukturabgabe" (Schaffung der gesetzlichen<br />
Grundlage);<br />
29 . Verkehrsangelegenheiten:<br />
29.1 . Beratung und Beschlussfassung über die zeitliche Beschränkung der Verordnung "Halte- und Parkverbot<br />
ausgenommen Berechtigte" am Parkplatz Tagwerkerstraße/Bahnhofstraße und Parkplatz<br />
Seilergasse auf Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr;<br />
29.2 . Beratung und Beschlussfassung über ein Parkverbot am Kapuzinerparkplatz im Bereich Turnhalle<br />
Schule Traundorf bezogen auf zwei Stellflächen von Montag bis Freitag im Zeitraum 8.00 bis 9.00<br />
Uhr und 12.00 bis 16.00 Uhr zum Zwecke des Kindertransportes;<br />
30 . Berichte des Bürgermeisters;<br />
31 . Allfälliges;<br />
499
Beratung:<br />
1. Nachwahl von Mitgliedern in verschiedene Ausschüsse durch die SPÖ-<br />
Gemeinderatsfraktion;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion hat einen schriftlichen Antrag gemäß § 33 der Oö. Gemeindeordnung<br />
1990 i.d.g.F. betreffend Änderungen in verschiedene Ausschüsse eingebracht:<br />
Finanzausschuss:<br />
Ersatzmitglied: GR. Helmut Hochegger (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />
Friedhof- und Agrarwesenausschuss:<br />
Als Mitglied und gleichzeitig Obmann: GR Anton Tschütscher (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />
Ersatzmitglied: GR. Patryk Gugglberger (anstelle von GR Tschütscher)<br />
Tourismus- und Stadtgestaltungsausschuss:<br />
Mitglied: GR. Ing. Mag. Karl Kammerhofer (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />
Ersatzmitglied: GR Georg Meyer (anstelle von GR. Ing. Mag. Kammerhofer)<br />
Wirtschafts-, Kultur- und Innovationsausschuss:<br />
Mitglied: GR. Christian Henter (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />
Ersatzmitglied: GR Günter Traunfellner (anstelle von GR Henter)<br />
Personalbeirat:<br />
Ersatzmitglied: StR. Wolfgang Sageder (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />
Fraktionsobmann-Stellvertreter:<br />
Als Fraktionsobmann-Stellvertreter (anstelle von GR Dr. Zemlicka) wird Herr GR. Stefan Gärber bekannt<br />
gegeben.<br />
Gemäß § 52 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. ist über jede Wahl des Gemeinderates geheim abzustimmen,<br />
es sei denn, dass ein anderer Abstimmungsmodus einstimmig beschlossen wird.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, über diesen Tagesordnungspunkt – es handelt sich hierbei um<br />
Wahlen in Ausschüsse - nicht geheim sondern durch Erheben der Hand abzustimmen.<br />
Der gesamte Gemeinderat wird um ein Zeichen mit der Hand gebeten.<br />
Beschluss : einstimmig genehmigt<br />
Für diese Nachwahl sind nach den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. nur die<br />
Mitglieder der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmberechtigt.<br />
Antrag:<br />
Die Mitglieder der SPÖ-Gemeinderatsfraktion werden ersucht, ein Zeichen mit der Hand zu geben,<br />
wenn sie damit einverstanden sind, dass die genannten Personen in die einzelnen Ausschüsse gewählt<br />
werden.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag 2012;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Seit Jahren erstellen wir zur Jahresmitte einen Nachtragsvoranschlag, um die ursprünglich geschätzten<br />
Zahlen zu prüfen und neue finanzpolitische Überlegungen anzustellen. Das hat sich bestens bewährt<br />
und wird inzwischen auch von höheren Stellen zur Nachahmung empfohlen, weil damit gewährleistet<br />
ist, etwaige Fehleinschätzungen rechtzeitig zu korrigieren und ehemalige Grundsätze bei der<br />
Voranschlagserstellung einer Beurteilung zu unterziehen. Angesichts der schwierigen finanziellen<br />
Lage haben wir uns im Jahr 2010 entschlossen, zusätzlich zu den laufenden Berichten über Kassenlage<br />
und Steuerentwicklung eine begleitende Budgetvorschau im Rahmen von Quartalsberichten einzurichten.<br />
Dieses Instrument hat sich gut bewährt und soll deshalb in gleicher Weise weitergeführt<br />
werden. Gerade in Zeiten, die eine finanzielle Herausforderung bedeuten, ist es wichtig die Einnah-<br />
500
men- und Ausgabenentwicklung laufend zu beobachten, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen setzen<br />
zu können.<br />
Seit Mittwoch, 20. Juni 2012 ist der Entwurf des Nachtragsvoranschlages öffentlich kundgemacht. Es<br />
wurden bis heute keine Einwändungen eingebracht.<br />
Das Voranschlagsvolumen erhöht sich im ordentlichen Haushalt sowohl bei den Einnahmen wie Ausgaben<br />
um € 850.000,00 und beläuft sich somit auf € 41.700.000,00. Im außerordentlichen Haushalt<br />
erhöhen sich die Einnahmen von € 3.668.200,00 auf € 3.948.200,00 und die Ausgaben von<br />
€ 5.078.200,00 auf € 5.448.200,00. Der Abgang erhöht sich von € 1.410.000,00 auf € 1.500.000,00.<br />
Der Personalaufwand steigt nur um € 8.400,00 auf € 9.079.300,00, obwohl aufgrund von verschiedenen<br />
unvorhergesehenen Pensionierungen beträchtliche Abfertigungsleistungen eingerechnet werden<br />
mussten. Insgesamt beträgt der Personalkostenanteil ca. 21,8 % unseres ordentlichen Haushalts.<br />
Gegenüber 2011 verzeichnen wir eine Steigerung von ca. 4 %. Mittel- bis langfristig muss es aber<br />
unser Ziel sein, diesen Anteil durch Aufgaben- und Verwaltungsoptimierungen zu vermindern um wieder<br />
mehr Gestaltungsspielraum im Budget zu erreichen, um für konjunkturelle Schwankungen besser<br />
gerüstet zu sein.<br />
Bei den Zahlungen an den Pensionsfonds der Gemeindebeamten rechnen wir mit einer Gesamtbelastung<br />
von ca. € 2,2 Mio., wobei ein erwarteter Bonus von 6 % bereits berücksichtigt ist.<br />
Eine weitere große Ausgabenposition ist der Annuitätendienst. Hier können wir feststellen, dass wir<br />
beim Zinsendienst € 41.000,00 weniger veranschlagen mussten, da sich die Zinsen nicht so stark<br />
erhöht haben, wie noch beim Voranschlag angenommen. Bei den Darlehenstilgungen können wir<br />
€ 154.200,00 weniger ansetzen, da wir für heuer geplante außerordentliche Darlehenstilgungen bereits<br />
2011 durchführen konnten. Der Kurs des Schweizer Franken hält sich derzeit gleichbleibend bei<br />
ca. 1,20 und die Schweizer Nationalbank hat erst kürzlich bekräftigt, diese Untergrenze mit allen Mitteln<br />
zu „verteidigen“. Insgesamt haben wir € 1.729.000,00 für den Annuitätendienst budgetiert. Diesen<br />
Ausgaben stehen Annuitätenzuschüsse von insgesamt € 215.000,00 gegenüber. Der Gesamtschuldenstand<br />
verringert sich von ursprünglich € 25.403.000,00 am Anfang des Jahres auf voraussichtlich<br />
€ 25.358.000,00. Das ist ein Rückgang von € 45.000,00. Nicht belastende Schulden registrieren wir<br />
mit € 3.538.000,00. Der Schuldenstand der KG wird am Jahresende 2012 € 2.377.000,00 betragen,<br />
wobei eine geplante Zwischenfinanzierung für zugesagte BZ-Mittel zum Neubau des Dienstleistungszentrums<br />
in Höhe von € 1.200.000,00 eingerechnet ist.<br />
Der Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie Kapitaltransferzahlungen im Bereich<br />
der Stadtgemeinde samt Stadtbetriebe und Stadtkino, aber ohne KG, erreicht beim Nachtragsvoranschlag<br />
die Summe von € 4.392.000,00, das sind um ca. € 915.000,00 mehr als ursprünglich<br />
vorgesehen. Die Weiterleitung der BZ für die Errichtung des DLZ ist in diesen Zahlen nicht enthalten.<br />
Die Erhöhung resultiert vor allem aus den Investitionen für die Parkraumbewirtschaftung incl. Parkgarage<br />
und der Rückführung des Kindergartens Schörihub in das Vermögen der Stadtgemeinde. Die<br />
budgetierten Erträge aus diesem Teil des Budgets liegen um ca. € 16.000,00 niedriger als erwartet, da<br />
ein für heuer zugesagter <strong>Land</strong>eszuschuss bereits im Vorjahr ausbezahlt wurde. Bei der VFI sind Investitionen<br />
in Höhe von rund € 1.888.000,00 geplant.<br />
Die Erwartungen bei der Erstellung des Voranschlages bezüglich der Entwicklung der Ertragsanteile<br />
waren noch vorsichtig positiv und wir gingen von einer Steigerung gegenüber 2011 von ca. 1 % aus.<br />
Mittlerweile können wir hier eine positivere Entwicklung verzeichnen, womit wir eine Erhöhung gegenüber<br />
2011 von ca. 3 % budgetiert haben. Der Getränkesteuerausgleich entwickelt sich ähnlich positiv<br />
und wir erhoffen uns für 2012 eine Steigerung um ca. 2 % gegenüber 2011. Die Einnahmen der<br />
Kommunalsteuer entwickeln sich entsprechend unserer Erwartungen und wir haben die Budgetwerte<br />
daher nicht verändert.<br />
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Haushalts ist mit € 1.500.000,00 veranschlagt und erhöht sich<br />
gegenüber dem Voranschlag um € 90.000,00. Die Steigerung kann grundsätzlich auf das Vorhaben<br />
„Michlparkplatz“ zurückgeführt werden, bei dem ein Fehlbetrag von € 215.000,00 budgetiert ist. Bei<br />
vielen anderen Projekten war es möglich, durch Zuführungen aufgrund des guten Rechnungsergebnisses<br />
2011, die erwarteten Fehlbeträge zu vermindern.<br />
Bei der Erstellung des Nachtragsvoranschlages wurden die vereinbarten Vorgaben der Budgetgespräche<br />
anlässlich der Erstellung des Voranschlages eingehalten. Somit wurden die Zuführungen bei<br />
501
Wasser und Kanal um die Erhöhung der Gewinnentnahme angepasst. Auch die vereinbarte Darlehensaufnahme<br />
in Höhe von € 1.370.000,00 wurde beibehalten. Die Subventionen und freiwilligen<br />
Leistungen wurden mit Ausnahme der beschlossenen Erhöhung für die Spielgruppe und das ELKI<br />
belassen. Für Straßenprojekte und –sanierungen, ohne Parkplatz Michlgründe, ist insgesamt ein Betrag<br />
von € 540.000,00 vorgesehen.<br />
GR John berichtet über die Ergebnisse des Budgetgespräches vom 10.10.2011 als Grundlage zur<br />
Erstellung des Voranschlages 2012 und verliest auszugsweise das Protokoll über diese Besprechung<br />
wie folgt:<br />
Aus den „frei verfügbaren Mitteln“ sollen € 289.000,00 eingespart werden und als Zuführung<br />
zum AO-Haushalt dargestellt werden. Vorrangig soll im Rahmen der Möglichkeiten versucht<br />
werden Investitionen für Infrastruktureinrichtungen (Wasser, Kanal, Straßen) zu finanzieren.<br />
Darlehensaufnahmen sollen grundsätzlich mit den geplanten Tilgungen begrenzt werden,<br />
damit keine zusätzliche „Neuverschuldung“ entsteht.<br />
Darlehensstand als Grundlage(belastende Darlehen incl. KG): € 25.900.000,00<br />
Neue Darlehensaufnahmen sollen mit den jährlichen Tilgungen begrenzt werden. (Laufende<br />
Tilgungen 2011 € 1.370.000,00)<br />
Für neue Projekte soll vor Beschlussfassung ein Finanzierungsplan erstellt werden, der diesen<br />
Grundsätzen entspricht. Zusätzlich notwendige Mittel, für die kein Darlehenskontingent mehr<br />
zur Verfügung steht, müssen daher über Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt geleistet<br />
werden.<br />
Die Wasser- und Kanalgebühren sollen um ca. 3 % angepasst werden. Erwarteter Mehrerlös<br />
€ 120.000,00. Erhöhung lt. Empfehlung <strong>Land</strong> OÖ. 3,43 %. Es soll versucht werden durch eine<br />
Erhöhung der Zählergebühr(Grundgebühr) die Erhöhung der Verbrauchsgebühr abzufedern.<br />
Dadurch sollen Abnehmer mit wenig Verbrauch mehr belastet werden.(Zweitwohnsitze) Die<br />
Steuerabteilung wird Vorschläge ausarbeiten.<br />
Mehrerlöse aus Erhöhungen für Wasser- und Kanalgebühren sollen für Projekte dieser Betriebe<br />
zweckgebunden werden.<br />
Betriebe sollen auf Einsparungsmöglichkeiten überprüft werden.<br />
GR John bemerkt, dass im Oktober über das Budget 2012 eine gemeinsame Besprechung stattgefunden<br />
hat, jedoch nur die ÖVP dem Budget 2012 in der Gemeinderatssitzung zugestimmt hat. Der<br />
Nachtragsvoranschlag beinhaltet grundsätzlich wieder die Zahlen des Voranschlages. Es stellt sich für<br />
ihn die Frage: Soll wieder eine gemeinsame Besprechung für das kommende Budget sattfinden oder<br />
soll es die ÖVP alleine machen?<br />
GR Hochegger:<br />
Nachdem die SPÖ das Budget 2012 abgelehnt hat, ist es nur konsequent diesen Weg weiterzugehen<br />
und auch den Nachtragsvoranschlag abzulehnen. Im Nachtragsvoranschlag sind u.a. auch Beträge<br />
beinhaltet (z.B. Projekt Gebührenparkplätze), welche die SPÖ aus grundsätzlichen Überlegungen<br />
ablehnt. Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion wird daher dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen.<br />
StR. Grampelhuber:<br />
Der Nachtragsvoranschlag 2012 liegt vor, im Wesentlichen treten die im Voranschlag dargelegten<br />
Strukturen ein.<br />
Der Voranschlag und damit auch der Nachtragsvoranschlag dokumentiert das finanzielle „Dahinwursteln“<br />
der Stadt. Im Haushalt tilgt <strong>Gmunden</strong> Schulden im Ausmaß von € 1.370.000,00, gleichzeitig verschuldet<br />
sie sich aber wiederum in dieser Höhe. Für 2012 ist zumindest im Voranschlag davon auszugehen,<br />
dass sich der Schuldenstand nicht erhöhen wird, für die nächsten Jahre sind ungleich höhere<br />
Investitionen geplant, jedoch dafür keinerlei Eigenmittel vorhanden.<br />
Das Dilemma an dieser Art Finanzpolitik ist, dass diese auf der Basis „Loch auf - Loch zu“ aufgebaut<br />
ist. D.h. jede Investition, die von der Stadt vorgenommen wird, ist zwangsläufig über Fremdmittel zu<br />
finanzieren. Um die Stadt liquide halten zu können werden Schulden mit immer wieder neuen Schulden<br />
getilgt, was zwangsläufig zu immer höheren Schulden führt.<br />
Die derzeitige sog. Euro-Krise ist keine Währungskrise sondern eine Schuldenkrise, die durch das<br />
Verhalten der öffentlichen Hand, in der von ihm zuvor beschriebenen Art verursacht wurde und weiterhin<br />
wird.<br />
502
Die Stadt gibt jährlich große Summen für Berater und Visions-Projekte aus, um immer wieder die gleichen<br />
Ergebnisse zu erhalten, die Berichte dazu werden fein säuberlich gebunden und ordentlich abgelegt.<br />
Dabei ist es doch so einfach und nicht einmal teuer, <strong>Gmunden</strong> - zumindest im Zentrumsbereich - einladend,<br />
freundlich und sauber zu gestalten. Wer mit offenen Augen vom Traundorf kommend über die<br />
Brücke bis zum Yachtclub geht, wird auf so viele Kleinigkeiten stoßen, die nicht in Ordnung sind, im<br />
Gesamten jedoch einen negativen Eindruck für Bewohner und Gast hinterlassen.<br />
Beim Überschreiten der Traunbrücke fällt das schmutzige Geländer und die unzähligen Pickerl auf<br />
den Fahnenmasten auf. Der Museumsplatz ist sehr nett gestaltet, keine Frage. Die Betonblumentröge<br />
zum Seeausfluss hin benötigen jedoch dringend eine Reinigung. Der Steinbelag am Platz vor dem<br />
Schwan zum See hin ist völlig desolat, ebenso der Belag am Stadtplatz und vor dem Brandl. Bei den<br />
Kiosken am Beginn der Esplanade fallen die freiliegenden Kabel auf, der Kunstrasen rund um die<br />
Schiller-Linde, eine wahre Freude. Beim Ausgang aus der wirklich sehr gelungenen Renovierung der<br />
Tiefgarage wundert man sich, warum die Außenanlage nicht auch einen Anstrich erhalten hat. Die<br />
Zigarettenautomaten am rostigen Gestell, das an allen Seiten in Fetzen herabhängende Pickerl am<br />
Panaoramalift, die an Hässlichkeit nicht zu übertreffende Teekannen-Rutsche, die verschmutzten,<br />
unansehnlichen und nach einem Anstrich schreienden Beleuchtungsmasten, das nach einer Renovierung<br />
lechzende Cafe Baumgartner mit seinen ausgebleichten Fotomontagen an den Wänden und<br />
zerbrochenen Steinplatten im Eingangsbereich, bilden einen starken Kontrast zum bestens gepflegten<br />
Franz Josefs Park. Über den mit Unkraut durchwachsenen Kieselbelag entlang von unsäglich hässlichen<br />
Betonblumentrögen, verziert mit Keramik-Mosaiken, einem Relikt aus der <strong>Land</strong>esausstellung,<br />
zum See hin abgesichert durch ein seit Jahren nicht mehr gestrichenes Geländer, gelangt man vorbei<br />
an Werbetafel-Ständer, die mit Fahrradschlösser und Kabelbinder an Bäumen und Lichtmasten befestigt<br />
sind, zur Schirmbar. Dort fällt einem zunächst der freistehende Kühlschrank mit der losen Kabelverbindung<br />
und zwei wirklich stilvollen Zigarettenautomaten auf, abgerundet wird das Bild durch das in<br />
der anschließenden Grünfläche befindliche giftgrüne Plastik-Klo. Auf der Rasenfläche befinden sich<br />
zwei Flächen, die mit rot-weiß-roten Plastikbändern, gespannt über Baustahlgitter Steher, von der<br />
übrigen Anlage abgetrennt sind. Ein wirklicher Genuss!<br />
Den Abschluss dieses Spazierganges bilden die in den Boden eingelassenen Schaufenster, die den<br />
Besucher auf die Vergänglichkeit allen Irdischen aufmerksam machen, weil teilweise unter Wasser<br />
bzw. defekt.<br />
<strong>Gmunden</strong> redet immer über Tourismus und welche Aktionen nicht alle zu unternehmen sind, um diesen<br />
Tourismus anzukurbeln, die von ihm festgestellten Eindrücke haben aber nicht nur die Einheimischen,<br />
die sind auch für die Besucher und Gäste sichtbar !<br />
Seine Aufzählungen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
<strong>Gmunden</strong> muss sich vielmehr um das bereits Bestehende kümmern, bevor neue Projekte in Angriff<br />
genommen werden, die sich die Stadt finanziell gar nicht leisten kann.<br />
StR Grampelhuber bedankt sich bei den Damen und Herren der Rechnungsabteilung für die Erstellung<br />
des Nachtragsvoranschlages, beim Steuerzahler für seine Geduld und bei den Mitgliedern des<br />
Gemeinderates für die Aufmerksamkeit.<br />
Seine Fraktion wird konsequenterweise auch dem Nachtragsvoranschlag keine Zustimmung erteilen.<br />
GR DI Sperrer:<br />
Der Nachtragsvoranschlag 2012 gleicht im Wesentlichen dem Voranschlag 2012. Die nach wie vor<br />
umfangreichen Finanzmittel der Gemeinde (über € 40 Millionen) verlieren sich in den Weiten des<br />
Budgets. Die Kernaufgaben der Gemeinde sind nicht ausreichend zu erkennen. Erforderliche Investitionen<br />
in die Erneuerung und Instandhaltung von Anlagen werden keinesfalls im ausreichenden Maße<br />
durchgeführt. Diesbezüglich verweist er auf das Strandbad und hofft, noch heute dahingehend aufgeklärt<br />
zu werden. Wenn weiterhin Investitionen vernachlässigt werden, wird es mittelfristig Probleme<br />
geben. Der Vorredner hat Kleinigkeiten angesprochen, er selber verweist bei Sitzungen auf größere<br />
Probleme. Letztendlich schließt er sich dem Vorredner an und wird die Grüne-Gemeinderatsfraktion<br />
den Nachtragsvoranschlag ablehnen.<br />
StR. Meingast freut sich, dass StR. Grampelhuber mit offenen Augen durch die Stadt geht, jedoch<br />
sollte gemeinsam in den Ausschüssen, dem Stadtgestaltungsausschuss oder Kulturausschuss, darüber<br />
sachlich diskutiert werden. Das Polemisieren und die Marke <strong>Gmunden</strong> vor der Presse schlecht<br />
machen, ist nicht richtig. StR. Meingast verweist abschließend auf das neu eingerichtete Beschwerdemanagement,<br />
welches durch einen Mitarbeiter des Bauamtes betreut wird.<br />
503
StR. Grampelhuber bemerkt, dass die oben angeführten Anliegen bereits in den Ausschüssen vorgebracht<br />
wurden – jedoch ist bis jetzt nichts passiert. Anliegen können auch öffentlich vorgebracht werden,<br />
vor allem wenn es um Angelegenheiten geht, die die Stadt zu vertreten hat.<br />
Vzbgm. Schrabacher nimmt zu den Wortmeldungen Stellung und klärt StR. Grampelhuber über die<br />
rot-weiß-roten Absperrbänder auf, welche zu einem Projekt der Vision 2020 gehören und der Absperrung<br />
eines Gartens dienen.<br />
StR. Grampelhuber meint, dass für eine Gartenabsperrung an einem so schönen zentralen öffentlichen<br />
Ort nicht ein Absperrband genommen werden darf, ansonsten hätte der Garten generell an einem<br />
anderen Ort eingerichtet werden müssen.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger berichtet, dass es richtig ist, dass es eine Beschwerdestelle bei der Gemeinde<br />
gibt, aber im Gemeinderat darf und soll politisch öffentlich diskutiert werden. Eine andere Meinung<br />
muss akzeptiert werden. Demokratie soll sehr wohl im Gemeinderat stattfinden, egal ob die Presse<br />
anwesend ist oder nicht. Grundsätzlich wird jeder, der anderer Meinung ist, als verantwortungslos<br />
gebrandmarkt und das geht nicht an.<br />
GR Ing. Mag. Kammerhofer zitiert Ingeborg Bachmann: „Die Wahrheit ist zumutbar.“<br />
GR. John fragt, ob nun wieder ein gemeinsames Gespräch für das Budget gewünscht wird oder steht<br />
jetzt schon fest, dass das Budget 2013 sowieso wieder abgelehnt wird?<br />
GR DI Dr. Löcker: Eine Abstimmung soll nach vernünftigen Überlegungen erfolgen und nicht nach<br />
Fraktionen.<br />
GR KR Colli: Wenn es Strukturänderungen im Budget gibt und es dadurch wirklich zur Schuldenreduzierung<br />
kommt, wird die FPÖ ihre Zustimmung geben. Leider ist derzeit eine wesentliche Änderung in<br />
der Budgetgestaltung nicht erkennbar.<br />
GR DI Sperrer berichtet, dass sich bei der Budgetvorbesprechung alle Fraktionen Zeit genommen<br />
haben. Leider war diese Besprechung ein Zahlenvortrag und keine Diskussion.<br />
GR Hochegger: Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion wird sich sicherlich einem Budgetgespräch nicht verschließen.<br />
Wenn jedoch in einem Budget Punkte beinhaltet sind, die nicht die Zustimmung der SPÖ<br />
finden (z.B. DLZ), wird das Budget klarerweise abgelehnt. Die SPÖ betreibt sicherlich keine Gesprächsverweigerung.<br />
Bgm. Köppl: Bei der Budgetbesprechung hat sich die Buchhaltung bemüht, die Tatsachen zu präsentieren<br />
bzw. wurden Daten vorgelegt, um diese zu diskutieren. Zur Wortmeldung von StR. Grampelhuber<br />
berichtet er über die Vision 2020. Bei dieser Vision passieren sehr viele positive Sachen und arbeiten<br />
viele Personen ehrenamtlich mit. Von der Universität wurde diese Vision schriftlich dokumentiert<br />
und ist dieses Schriftstück Grundlage für die weiteren Arbeiten. Verbesserungen sind immer wieder<br />
möglich, doch zeigen auch viele Rückmeldungen von Gästen, wie schön <strong>Gmunden</strong> ist.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Bgm. Köppl den<br />
Antrag:<br />
der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge dem Nachtragsvoranschlag 2012,<br />
der im ordentlichen Haushalt<br />
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je € 41.700.000,00<br />
und im außerordentlichen Haushalt<br />
Einnahmen von € 3.948.200,00<br />
und Ausgaben von € 5.448.200,00<br />
somit einen Fehlbetrag von € 1.500.000,00<br />
vorsieht, seine Zustimmung erteilen und beschließen.<br />
Zugleich soll allen einzelnen Positionen, die im Nachtragsvoranschlag 2012 aufgenommen wurden,<br />
die Genehmigung erteilt werden.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />
20 JA-Stimmen: ÖVP (19), Liste STADT (1)<br />
17 Gegenstimmen: SPÖ (8), FPÖ (5), GRÜNE (4)<br />
504
3. Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde<br />
<strong>Gmunden</strong> betreffend die am 5.6.2012 abgehaltene 11. Sitzung;<br />
Bgm. Köppl erteilt GR KR Colli das Wort.<br />
GR KR Colli berichtet über die am 05.06.2012 abgehaltene 11. Sitzung des Prüfungsausschusses.<br />
Er hat alle Fraktionen eingeladen, an den Themen des Prüfungsausschusses mitzuarbeiten. Alle Fraktionen<br />
– mit Ausnahme der ÖVP – haben sich daran beteiligt. Die Tagesordnung wurde auf eingegangene<br />
Wünsche angepasst.<br />
In der Folge berichtet er über die einzelnen Punkte:<br />
2. Wildbach- und Lawinenverbauung – Vorstellung des Projektes Wasserloser Bach<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren DI Schiffer und Herr Baudirektor Ing. Aigner eingeladen und<br />
wurden die Maßnahmen sehr anschaulich erklärt. Weiters ist die Frage aufgetaucht, ob es durch diese<br />
Maßnahmen zur Aufwertung diverser Grundstücke kommt und hier nicht eventuell eine verpflichtende<br />
Kostenbeteiligung durch die Eigentümer möglich wäre. GR KR Colli führt aus, dass Sicherheit ein<br />
Grundbedürfnis der Menschen und auch ein Eckpfeiler der Gemeindepolitik ist, jedoch sollen hier<br />
Überlegungen angestellt werden. Überlegungen müssen aber auch in die andere Richtung angestellt<br />
werden, wenn Baumaßnahmen den Grund entwerten (Beispiele: Bauvorhaben Schlagenstraße, Quellenweg,<br />
Traunsteinstraße, Brunnenweg, usw.). Rechtssicherheit muss wieder hergestellt werden.<br />
3. Bewertung der Zusammenführung der Gmundner Wirtschafts-/Stadtbetriebe und dem damit<br />
verbundenen Kosten/Nutzenverhältnis<br />
Gemeinsam mit Herrn GR. Ing. Mag. Kammerhofer hat er sich intensiv mit der Zusammenführung<br />
beschäftigt. Mittlerweile wurde mit dem Bau begonnen. In Zukunft sollte ein Bauvorhaben vor Baubeginn<br />
wirtschaftlich geprüft werden. Der Bericht des KDZ wird von ihm in den nächsten Tagen eingesehen.<br />
Bei den Gesprächen mit den Mitarbeitern hat sich herausgestellt, dass diese in die Planung nicht<br />
einbezogen wurden. Angeblich ist die Architektur vor den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen vorgegangen.<br />
Diese Dinge müssen im Vorfeld geprüft werden. Bei der Gemeinden werden Bauprojekte<br />
begonnen, ohne im Vorfeld die Nachhaltigkeit zu prüfen und muss hier ein Umdenken passieren.<br />
Weiters wurde vom Prüfungsausschuss empfohlen, eine hauptverantwortliche Person mit der Projektleitung<br />
des Dienstleistungszentrumsbau zu betrauen.<br />
4. Bewertung einer Hallenbad-Investition – im Vergleich zu einer Sanierungsinvestition des<br />
bestehenden Strandbades nach sechs Kriterien<br />
GR KR Colli berichtet von einem Lokalaugenschein im Strandbad. Eine derartige Investition in Höhe<br />
von € 3 bis € 4 Millionen konnte nicht festgestellt werden und wurde daher Kontakt mit Hr. Achleitner<br />
von der Thermenholding aufgenommen. Dieser konnte jedoch keine Unterlagen vorlegen. In der Folge<br />
wurden Erkundigungen eingeholt, wer eine Begutachtung durchgeführt hat, jedoch ohne Ergebnis.<br />
Prüfungsausschussobmann GR KR Colli bittet daher den Finanzreferenten, die Zahlen und Daten<br />
nachprüfbar dem Prüfungsausschuss zur Verfügung zu stellen.<br />
5. Bewertung des Businessplanes zur Nachnutzung der Museumsinvestition anlässlich der<br />
<strong>Land</strong>esausstellung 2008<br />
GR KR Colli berichtet, dass der Vorsitzende des Wirtschafts-, Kultur- und Innovationsausschusses zur<br />
nächsten Prüfungsausschusssitzung eingeladen und gebeten wird, über aktuelle Maßnahmen zu berichten.<br />
Weiters wurde bei einem Lokalaugensein festgestellt, dass im Pepöckhaus viele Museumsgüter<br />
in einem miserablen Zustand lagern und vertritt er die Meinung, Lagermöglichkeiten im neuen DLZ<br />
zu schaffen, um die Güter entsprechend unterzubringen. Beim Umbau des Museums wurden die Lagerräume<br />
verkleinert und muss Ersatz geschaffen werden. Dies wäre sicher mit geringen Investitionen<br />
möglich.<br />
6. Verfügungsmittel<br />
Seitens des Prüfungsausschusses wurde darauf hingewiesen, dass auch weiterhin sehr sorgsam mit<br />
den öffentlichen Mitteln umgegangen werden soll. Belege mit dem Vermerk „Stammtisch, Besprechung<br />
Seilbahn“, sollten vermieden werden.<br />
7. Allfälliges<br />
GR KR Colli berichtet, dass dem Prüfungsausschuss hinkünftig ein jeweils aktueller Schuldenstand<br />
der Gemeinde bei den Sitzungen vorgelegt wird und berichtet über die aktuellen Bankverbindlichkeiten<br />
per 05.06.20112.<br />
505
GR KR Colli berichtet auch über die Klärung der schriftliche Anfrage, hinsichtlich wirtschaftlicher Tätigkeit<br />
des Bürgermeisters und stellt fest, dass nach heutigem Stand und Auskunft der Aufsichtsbehörde<br />
keine Veränderung des Bürgermeisterbezugs eintritt. Grundsätzlich ist erfreulich, dass ein Bürgermeister<br />
auch in der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangeht.<br />
GR KR Colli berichtet weiters über die vorgebrachten Wortmeldungen von Herrn GR DI Dr. Löcker<br />
hins. Beschwerde Energietankstelle am Rathausplatz sowie dem Vorschlag, ein Standtelefon bei der<br />
Eingangstür der Stadtpolizei anzubringen, da die Dienststelle nicht immer besetzt ist.<br />
GR KR Colli bittet abschließend, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Bgm. Köppl stellt zu Pkt. 3. (DLZ) richtig, dass es viele Gespräche mit den Mitarbeitern der drei Betriebe<br />
gegeben hat. Ziel ist es, drei Abteilungen zusammenzuführen, um Ressourcen gemeinsam zu<br />
nutzen. Er verweist auf die enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftshof und Wasserversorgung bei<br />
z.B. Wasserrohrverlegungen.<br />
GR Ing. Mag. Kammerhofer dankt Herrn GR. KG Colli für den sehr detaillierten Bericht. Er berichtet,<br />
dass auch im Wirtschaftsausschuss Überlegungen über Einsparungen angestellt wurden und zwar, ob<br />
ein Ankauf eines Klavieres (€ 16.000,00 – € 20.000,00) günstiger kommt als eine Anmietung.<br />
In der Folge spricht GR Ing. Mag. Kammerhofer einige Punkte dezitiert an:<br />
K-Hof: Die Höhe der Kosten sind schlecht nachzuvollziehen. Die Besucherzahlen sind von<br />
2008 auf 2011 um 21 % gesunken, obwohl das Museum vergrößert wurde. Ihm fehlt ein Businessplan.<br />
Für die Vergrößerung des Museums muss es doch auch wirtschaftliche Überlegungen<br />
geben.<br />
Zusammenführung der Wirtschaftsbetriebe (DLZ): Unterlagen über Synergieeffekte liegen<br />
nicht auf. Es ist verantwortungslos derartige große Investitionen ohne Grundlagen zu machen.<br />
Die angeblichen Synergieeffekte sind für ihn nicht erkennbar: Keine Einsparung beim Personal,<br />
weite Wege innerhalb des Betriebes, Energiekosten liegen aufgrund der baulichen Umstände<br />
wahrscheinlich höher, usw. Er wird diese Entwicklung genau verfolgen.<br />
Therme: Die aufgelisteten Sanierungskosten (€ 3 bis € 4 Millonen) können nicht begründet<br />
werden. Die Gemeinde soll € 10 Millionen ohne Grundlagen für den Bau einer Therme investieren,<br />
das ist verantwortungslos.<br />
GR. Ing. Mag. Kammerhofer betont, dass jeder dieser Punkte in den nächsten Sitzungen genau geprüft<br />
wird und dafür auch jemand die politische Verantwortung übernehmen muss.<br />
GR Reingruber: Der Prüfungsausschuss ist namentlich bekannt und ist der Ausschuss die Gesamtheit<br />
dieser Personen. Bei den angeführten Lokalaugenscheinen waren nicht alle Mitglieder anwesend<br />
sondern nur Herr GR KR Colli und Herr GR Ing. Mag. Kammerhofer. Weiters verweist GR Reingruber<br />
darauf, dass in der Angelegenheit DLZ sehr wohl Gespräche mit den Mitarbeitern geführt wurden.<br />
Bgm. Köppl ergänzt, dass die ÖVP im Gemeinderat bei der Besetzung des Prüfungsausschusses auf<br />
die Mehrheit verzichtet hat und ist im Prüfungsausschuss von jeder Partei eine Person vertreten.<br />
Wenn aber nicht alle Mitglieder des Prüfungsausschusses zu einer Begehung eingeladen werden,<br />
dann ist das schwierig zu verstehen und auch nicht richtig. Selbstverständlich soll sich ein Prüfungsausschuss<br />
ernsthaft mit Problemen auseinandersetzen.<br />
GR John verliest § 91 Absatz 3 der Oö. Gemeindeordnung (Prüfungsausschuss) und fragt, warum<br />
dann seitens des Prüfungsausschusses kein Antrag gestellt wurde?<br />
Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
4. Beschlussfassung des Prüfberichtes der 11. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />
Bgm. Köppl bringt den Prüfbericht der 11. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 05.06.2012 vollinhaltlich<br />
zur Verlesung und beantragt Beschlussfassung:<br />
1. Wildbach- und Lawinenverbauung – Vorstellung des Projektes Wasserloser Bach<br />
Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
506
2. Bewertung der Zusammenführung der Gmundner Wirtschafts-/Stadtbetriebe und dem damit<br />
verbunden Kosten/Nutzenverhältnis<br />
Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
3. Bewertung einer Hallenbad-Investition - im Vergleich zu einer Sanierungsinvestition - des<br />
bestehenden Strandbades nach sechs Kriterien<br />
Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
4. Bewertung des Businessplans zur Nachnutzung der Museumsinvestition anlässlich der <strong>Land</strong>esausstellung<br />
2008<br />
Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
5. Verfügungsmittel<br />
Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zum Einbau von zwei<br />
Krabbelstuben in das Gebäude Kindergarten Schörihub;<br />
Bgm. Köppl erteilt StR. in Mag. a Mizelli das Wort.<br />
StR. in Mag. a Mizelli<br />
In der Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juli 2011 wurde bereits ein Finanzierungsplan zum Einbau<br />
von zwei Krabbelstubengruppen in das Gebäude des Kindergartens Schörihub beschlossen, der eine<br />
<strong>Land</strong>esförderung von 2/3 vorsah. Mittlerweile wurde vom <strong>Land</strong> OÖ. mitgeteilt, dass bei einer gemeindeübergreifenden<br />
Investition in eine Krabbelstube eine <strong>Land</strong>esförderung von insgesamt 10/12 zur<br />
Verfügung gestellt wird. Daraufhin wurde mit der Gemeinde Gschwandt eine Kooperation vereinbart,<br />
die bereits in den zuständigen Gremien beschlossen wurde. Somit muss ein neuer Finanzierungsplan<br />
beschlossen werden, der eine höhere <strong>Land</strong>esförderung vorsieht.<br />
Die voraussichtlichen Errichtungskosten werden netto auf € 347.000,00 geschätzt.<br />
Folgender Finanzierungsplan soll beim <strong>Land</strong> Oö. eingereicht werden:<br />
Einnahmen und Ausgaben: € 347.000,00<br />
Finanzierung:<br />
Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, Anteilsbetrag OHH 2011 € 50.000,00<br />
Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, Anteilsbetrag OHH 2012 € 7.800,00<br />
<strong>Land</strong> OÖ., Bedarfszuweisung € 144.600,00<br />
<strong>Land</strong> OÖ., Direktion Bildung und Gesellschaft, <strong>Land</strong>eszuschuss € 144.600,00<br />
-------------------<br />
Summe € 347.000,00<br />
==========================================================<br />
Aufgrund eines Erlasses des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong>, der vorschreibt, dass alle maastrichtschädlichen<br />
Darlehen über die KG abgewickelt werden müssen, wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.<br />
September 2011, das Objekt Kindergarten Schörihub in die KG ausgegliedert. Da durch die verbesserte<br />
<strong>Land</strong>esförderung jedoch nur mehr € 57.800,00 an Eigenmittel nötig sind, die schon fast zur<br />
Gänze dem AO-Haushalt zugeführt werden konnten, ist es nicht mehr notwendig das Vorhaben über<br />
die KG abzuwickeln. Aus diesem Grund soll daher der GR-Beschluss aufgehoben werden und das<br />
Objekt wieder in das Vermögen der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> übernommen werden.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge dem vorstehenden Finanzierungsvorschlag die<br />
Zustimmung erteilen und die Ausgliederung des Gebäudes Kindergarten Schörihub, Fichtenweg 2,<br />
4810 <strong>Gmunden</strong> aufheben und wieder in das Vermögen der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> eingliedern.<br />
507
Bgm. Köppl ergänzt, dass die Krabbelstuben aufgrund der Arbeitssituation in Zukunft noch mehr Zuspruch<br />
haben werden. Er berichtet weiters über die Verhandlungen vorerst mit der Gemeinde Pinsdorf<br />
und nun mit der Gemeinde Gschwandt.<br />
GR DI Sperrer spricht die Anerkennung aus, dass dieses schwierige Projekt nun doch gelingt. Die<br />
Grünen betrachten diese Investition als nachhaltig, bedanken sich für die Bemühungen und freuen<br />
sich auf diese Krabbelstube.<br />
Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zur Errichtung eines<br />
Biomasseheizwerkes samt Nahwärmeverteilungsnetz;<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn StR. Ortner das Wort.<br />
StR. Ortner:<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> plant die Errichtung eines Biomasseheizwerkes samt Nahwärmeversorgung<br />
am Areal des ehemaligen Schlachthofes um die Gemeindeobjekte Nikolaus-Lenau-Schule, Poly-<br />
Schule, KG-Marienbrücke, Krabbelstube und das Dienstleistungszentrum beheizen zu können. Private<br />
Interessenten entlang der geplanten Wärmeleitung sollen bei Interesse mitversorgt werden. In der<br />
Finanzausschusssitzung vom 12. April 2012 wurde folgender Finanzierungsplan beraten und mehrheitlich<br />
zur Beschlussfassung vorgeschlagen:<br />
Ausgaben:<br />
Heizwerk € 770.000,00<br />
Verteilungsnetz € 180.000,00<br />
Gesamtbetrag € 950.000,00<br />
Einnahmen:<br />
Anschlussgebühren € 176.500,00<br />
Förderung Kommunalkredit € 227.500,00<br />
Darlehensaufnahme € 546.000,00<br />
Gesamtbetrag € 950.000,00<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den vorliegenden Finanzierungsvorschlag beschließen.<br />
StR. Ortner ergänzt, dass derzeit Erhebungen bei den Privaten Haushalten und Bauträgern entlang<br />
der Versorgungsleitung erfolgen. Der Abschluss dieser Erhebungen ist für Ende Juli vorgesehen und<br />
liegt dann der Wärmebedarf vor. Aufgrund dieses Wärmebedarfes wird in der Folge die Absicherung<br />
der Biomassemengen geprüft.<br />
GR Ing. Mag. Kammerhofer stellt fest, dass er sich bei diesem Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten<br />
wird und begründet dies wie folgt: Hier werden langfristige Verträge abgeschlossen und ist die<br />
Dauer dieser Verträge bzw. die Sicherung der Biomassemenge noch unbekannt. Weiters weiß er<br />
nicht, ob diese Technologie der letzte Stand ist. GR. Ing. Mag. Kammerhofer berichtet in der Folge<br />
über andere Projekte. Da ihm gewisse Informationen noch nicht vorliegen, wird er sich der Stimme<br />
enthalten.<br />
StR. Ortner erklärt, dass mit den Bundesforsten eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren geplant ist und<br />
könnte der Vertrag auch längerfristig abgeschlossen werden. Weiters berichtet er über die Verwertung<br />
des eigenen Grünschnittes und verschiedensten Überlegungen in Richtung Pellets.<br />
Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />
1 Stimmenthaltung: GR Ing. Mag. Kammerhofer<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan für Investitionen im<br />
Rahmen der Parkraumbewirtschaftung;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Aufgrund der großen Nachfrage an Dauerparkplätzen am Michlparkplatz wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten<br />
diskutiert, die bei Bedarf umgesetzt werden sollen. Um die für die mögliche Er-<br />
508
weiterung notwendigen Mittel bereitstellen zu können, wird folgende Ergänzung des in der vergangenen<br />
Gemeinderatssitzung beschlossenen Finanzierungsplanes vorgeschlagen:<br />
Ausgaben:<br />
Schrankenanlage € 116.000,00<br />
Verkehrsleitsystem € 64.000,00<br />
Baumaßnahmen € 65.000,00<br />
Gesamtbetrag € 245.000,00<br />
Einnahmen:<br />
Anteilsbetrag OHH 2012 € 30.000,00<br />
Anteilsbetrag OHH 2013 € 75.000,00<br />
Anteilsbetrag OHH 2014 € 75.000,00<br />
Anteilsbetrag OHH 2015 € 65.000,00<br />
Gesamtbetrag € 245.000,00<br />
Antrag:<br />
Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den vorliegenden<br />
Finanzierungsvorschlag beschließen.<br />
GR Hochegger: Nachdem die SPÖ aus grundsätzlichen Überlegungen dieses Modell der Parkraumbewirtschaftung<br />
ablehnt, wird diesem Tagesordnungspunkt nicht zugestimmt.<br />
Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />
28 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), GRÜNE (3), Liste STADT (1)<br />
7 Gegenstimmen: SPÖ<br />
1 Stimmenthaltung: GR. Hernler (GRÜNE)<br />
Nicht anwesend: StR. Sageder (SPÖ)<br />
8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe<br />
von € 1.370.000,00 zur Finanzierung von Wasser- und Kanalbauten;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Die Volksbank Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong> ist auf Grund einer Darlehensausschreibung der Finanzabteilung<br />
an alle Gmundner Kreditinstitute für Wasser– und Kanalbauten als Bestbieter hervorgegangen.<br />
Das Kreditinstitut hat ein Darlehen in der Höhe von € 1.370.000,00 mit einer Laufzeit von 30 Jahren in<br />
Aussicht gestellt und hält sich grundsätzlich an das Angebot bis 5. Juli 2012 gebunden.<br />
Die Verzinsung beträgt 0,29 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-Monats-<br />
EURIBOR, halbjährliche Anpassung. Die Zinsen betragen derzeit 1,272 % p.a. Die Zinsverrechnung<br />
erfolgt dekursiv, klm/360.<br />
Das Darlehen kann zu den jeweiligen Zinsfälligkeitsterminen ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt<br />
werden.<br />
Der Abschluss des Kreditvertrages bedarf nach § 84 Abs.4 Punkt 3, der O.Ö. Gemeindeordnung 1990<br />
einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung und ist daher dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Direktion Inneres<br />
und Kommunales, vorzulegen.<br />
Antrag:<br />
Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Darlehensvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />
gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 22. Mai 2012 und der vollinhaltlich zur Kenntnis<br />
genommenen Anbote, die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 1.370.000,00 bei der Volksbank<br />
Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong>, Am Graben 3, 4810 <strong>Gmunden</strong>, zu den bereits genannten Bedingungen.<br />
GR DI Sperrer: Würden die Einnahmen und Überschüsse aus Kanal- und Wassergebühren nicht im<br />
Budget umgeschichtet werden, könnten diese Einnahmen direkt für die Sanierungs- und Baumaßnahmen<br />
verwendet werden. Darauf wurde bei der Budgetdiskussion hingewiesen. Die Grünen lehnen<br />
diese Budgetpolitik ab, stimmen aber bei diesem Tagesordnungspunkt mit, da sie die Sanierungsarbeiten<br />
nicht behindern wollen.<br />
509
Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe<br />
von € 2.262.000,00 zur Tilgung von verschiedenen Zwischenfinanzierungsdarlehen;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat zur kurzfristigen Finanzierung und Vorfinanzierung von <strong>Land</strong>esgeldern<br />
verschiedene Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen, die per 31. Dezember 2012 auslaufen.<br />
Der Finanzausschuss hat beschlossen, die fälligen Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren<br />
neu zu finanzieren. Die Volksbank Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong> ist auf Grund einer Darlehensausschreibung<br />
der Finanzabteilung als Bestbieter hervorgegangen und hat ein Darlehen in der Höhe von €<br />
2.262.000,00 mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Aussicht gestellt und hält sich grundsätzlich an das<br />
Angebot bis 5. Juli 2012 gebunden.<br />
Die Verzinsung beträgt 0,50 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-Monats-<br />
EURIBOR, halbjährliche Anpassung. Die Zinsen betragen derzeit 1,456 % p.a. Die Zinsverrechnung<br />
erfolgt dekursiv, klm/360.<br />
Das Darlehen kann zu den jeweiligen Zinsfälligkeitsterminen ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt<br />
werden.<br />
Der Abschluss des Kreditvertrages bedarf nach § 84 Abs.4 Punkt 3, der O.Ö. Gemeindeordnung 1990<br />
einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung und ist daher dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Direktion Inneres<br />
und Kommunales, vorzulegen.<br />
Antrag:<br />
Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Darlehensvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />
gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 26. Juni 2012, die Aufnahme eines Darlehens in der<br />
Höhe von € 2.262.000,00 bei der Volksbank Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong>, Am Graben 3, 4810 <strong>Gmunden</strong>,<br />
zu den bereits genannten Bedingungen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
10. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Tarife für das Lichterfest<br />
2012;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Der Finanzausschuss und der Stadtrat sind einstimmig übereingekommen, dem Gemeinderat der<br />
Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> folgende Tarife für das Lichterfest ab dem Jahre 2012 zur endgültigen Beschlussfassung<br />
zu empfehlen:<br />
Standmieten Lichterfest (Erhöhung um 3,43 % gerundet):<br />
Standmieten am Rathausplatz sowie auf der Esplanade vom Schubertplatz bis Haus Esplanade 1<br />
(Esplanadencafe Baumgartner):<br />
Standmiete für Stände bis zu 5 lfm ohne Getränkeausschank € 148,00<br />
Standmiete für Stände über 5 lfm ohne Getränkeausschank € 243,00<br />
Standmiete für Stände bis 5 lfm mit Getränkeausschank € 274,00<br />
Standmiete für Stände von 5 bis 8 lfm mit Getränkeausschank € 400,00<br />
Standmiete für Stände über 8 lfm mit Getränkeausschank € 543,00<br />
Standmieten nach dem Haus Esplanade 1 (Esplanadencafe Baumgartner) Richtung Yachtclub (Esplanade<br />
30):<br />
Standmiete für Stände bis zu 5 lfm ohne Getränkeausschank € 148,00<br />
Standmiete für Stände über 5 lfm ohne Getränkeausschank € 243,00<br />
Standmiete für Stände bis zu 5 lfm mit Getränkeausschank € 274,00<br />
Standmiete für Stände über 5 lfm mit Getränkeausschank € 400,00<br />
Unkostenbeitrag für die im Veranstaltungsgebiet<br />
ansässigen Gastronomen: € 137,00<br />
Die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % wird den angeführten Tarifen hinzugerechnet<br />
510
Eintrittspreise Lichterfest:<br />
Erwachsene € 9,00 (bisher € 8,00)<br />
1 Erwachsener mit 1 Jugendlichem (ab vollendetem 12 LJ.) € 12,00 (bisher € 11,00)<br />
2 Erwachsene mit 1 Jugendlichem (ab vollendetem 12 LJ.) € 19,00 (bisher € 18,00)<br />
Alle übrigen Tarife und Bestimmungen sollen bis auf weiteres unverändert bleiben. Die angeführten<br />
Eintrittspreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % und die von der Stadtgemeinde abzuführende<br />
AKM-Abgabe.<br />
Antrag:<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Tarife für<br />
das Lichterfest ab dem Jahre 2012 wie im Amtsvortrag ausgeführt beschließen.<br />
GR Hochegger berichtet, dass sich die SPÖ in den Fraktionssitzungen eingehend mit diesen Erhöhungen<br />
beschäftigt hat. Die SPÖ vertritt die Meinung, dass die Eintrittspreiserhöhungen die Schmerzgrenze<br />
überschreiten und wird daher nicht zustimmen.<br />
Bgm. Köppl: Die Erhöhungen wurden im Finanzausschuss und Stadtrat einstimmig beschlossen und<br />
sind Erhöhungen immer schmerzlich. Aber es ist auch schwierig, bei der Qualität des Lichterfestes<br />
zurückzusteigen. Weiters wird immer verlangt, kostendeckend zu arbeiten.<br />
GR DI Dr. Löcker berichtet über Erhöhungen bei den ÖBB (8 %), beim ORF (10 %) sowie bei der<br />
Straßenbahn Wien (20 %).<br />
StR. Meingast verweist ebenfalls auf die kostendeckende Abwicklung und berichtet, dass die Kulturabteilung<br />
in den letzten Jahren diese Veranstaltung sehr gut abgewickelt hat. Das Lichterfest ist eine<br />
große Werbung für <strong>Gmunden</strong> und wird bei diesem Fest Qualität und Unterhaltung ab dem Nachmittag<br />
geboten. Bei manchen zweistündigen Konzerten sind die Eintrittspreise wesentlich höher.<br />
Bgm. Köppl meint, dass für die Zukunft eine Deckelung der Eintrittspreise überlegt werden soll.<br />
Bgm. Köppl lässt in der Folge über den vorhin vorgebrachten Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />
29 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), GRÜNE (4), Liste STADT (1)<br />
8 Gegenstimmen: SPÖ<br />
11. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von neuen Beiträgeordnungen<br />
der Horteinrichtungen des OÖ Hilfswerkes und des Pensionates <strong>Gmunden</strong>-Ort ab<br />
01. September 2012;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2011 neue Hortbeiträgeordnungen<br />
ab 01. September 2011 auf Grund eines Vorschlages des OÖ Hilfswerkes geschaffen.<br />
Es wurde bereits nach kurzer Zeit festgestellt, dass das beschlossene Tarifmodell einen erhöhten<br />
Abgang nach sich ziehen würde, da Tarife für eine 5-Tage Woche (über und unter 25 Besuchsstunden<br />
pro Woche) und für eine 3-Tage Woche (über und unter 15 Besuchsstunden) pro Woche ermöglicht<br />
wurden. Die Eltern haben naturgemäß ihre Kinder immer knapp unter dem jeweiligen Stundenlimit<br />
angemeldet, sodass das Kulturamt vorgeschlagen hat, nur mehr einen einzigen Horttarif (Verwaltungsvereinfachung!)<br />
für eine volle Besuchswoche bei 28,50 möglichen Öffnungsstunden zu beschließen.<br />
Der Jugend- und Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22. Juni 2012 ebenfalls mit diesem<br />
Thema beschäftigt und empfohlen, den Eltern die Möglichkeit zu geben, bei einer geringeren<br />
Besuchszeit einen billigeren Tarif zu ermöglichen. Da die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> jedoch bei der<br />
Festlegung der Horttarife an die gesetzlichen Grundlagen der OÖ Elternbeitragsverordnung, LBGl.<br />
102/2010 i.d.g.F., gebunden ist, werden nach einer einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses<br />
folgende monatliche Elternbeiträge vorgeschlagen:<br />
Tarif für die 5-Tage Woche:<br />
Tarif für die 3-Tage Woche:<br />
4 % des Familieneinkommens bzw. € 125,00 als Höchstbeitrag<br />
2,80 % des Familieneinkommens bzw. € 87,50 als Höchstbeitrag<br />
Mindesttarif (lt. OÖ Elternbeitragsverordnung) in beiden Fällen nach verpflichtender Valorisierung ab<br />
September 2012: € 39,00<br />
Alle übrigen Bestimmungen (betreffend Ermäßigungen, Materialbeitrag, etc.) sollen bis auf weiteres<br />
unverändert bleiben.<br />
511
Zum Vergleich die bisherige Regelung:<br />
Besuchszeit bis 25 Stunden (halbtags)<br />
an fünf Tagen pro Woche<br />
Besuchszeit über 25 Stunden (ganztags)<br />
an fünf Tagen pro Woche<br />
Besuchszeit bis 15 Stunden (halbtags)<br />
an drei Tagen pro Woche<br />
Besuchszeit über 15 Stunden (ganztags)<br />
an drei Tagen pro Woche<br />
3,00 % des Familieneinkommens bzw.<br />
€ 111,00 als Höchstbeitrag<br />
4,00 % des Familieneinkommens bzw.<br />
€ 148,00 als Höchstbeitrag<br />
2,10 % des Familieneinkommens bzw.<br />
€ 78,00 als Höchstbeitrag<br />
2,80 % des Familieneinkommens bzw.<br />
€ 104,00 als Höchstbeitrag<br />
Mindesttarif (lt. OÖ Elternbeitragsverordnung) bisher: € 38,00<br />
Antrag:<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den im Amtsvortrag<br />
angeführten Änderungen betreffend der Elternbeiträge für die Horteinrichtungen des OÖ<br />
Hilfswerkes und des Pensionates bzw. den dementsprechend angepassten Elternbeiträgeordnungen<br />
(Beilage ./A) seine Zustimmung mit Wirksamkeit 01. September 2012 geben.<br />
GR DI Sperrer: Die Grünen tragen die aktuelle Erhöhung der Beiträge zu den Horteinrichtungen mit.<br />
Den Grünen ist jedoch sehr bewusst, dass die in nächster Zeit beschlossenen Gebührenerhöhungen<br />
in Summe vor allem für Familien eine spürbare Mehrbelastung bedeuten. Die anstehende Debatte in<br />
Zusammenhang mit den Zweitwohnsitzen wird zeigen, ob der Gemeinderat bereit ist, auch von finanziell<br />
Bessergestellten und vor allem politisch besser vernetzten Gruppen, einen entsprechenden Beitrag<br />
einzufordern. Die weitere Positionierung der Grünen die Gebührenerhöhungen betreffend, wird<br />
maßgeblich vom Ausgang dieser Diskussion abhängig sein.<br />
Bgm. Köppl meint, dass es sich keine Fraktion im Gemeinderat leicht macht, wenn es um Gebührenerhöhungen,<br />
vor allem im Bereich Hort oder Kindergarten, geht.<br />
Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
12. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung eines Tarifes für den Verleih<br />
der neuen Lautsprecheranlage der Kulturabteilung ab 01. Juli 2012;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Die Kulturabteilung der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat im Juni 2012 eine neue Lautsprecheranlage mit<br />
zwei CD-Playern und einem Funkmikrofon angeschafft. Da diese Anlage in Ausnahmefällen auch<br />
Dritten zur Verfügung gestellt wird, hat der Finanzausschuss einstimmig empfohlen, einen Tarif von €<br />
100,00 (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) für den Verleih der Anlage pro Veranstaltungstag zu schaffen.<br />
Antrag:<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den Tarif für<br />
den fallweisen Verleih der neuen Lautsprecheranlage der Kulturabteilung wie im Amtsvortrag ausgeführt<br />
mit Wirksamkeit 01. Juli 2012 beschließen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
13. Bericht über die Auftragsvergabe Wasserleitungssanierung Miller von Aichholz-<br />
Straße und Straßeninstandsetzung;<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.3.2012 wurde durch Verordnung, gemäß § 43, Absatz 3<br />
der Oö. Gemeindeordnung idgF., das Beschlussrecht zur Vergabe der Arbeiten an die bestbietende<br />
Firma beim Projekt „Wasserleitungssanierung Miller von Aichholzstraße und Straßeninstandsetzung“<br />
an den Stadtrat übertragen. Laut Punkt III der Verordnung ist, nach Vergabe der Arbeiten durch den<br />
Stadtrat, dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.<br />
512
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.4.2012 den Auftrag für die Wasserleitungssanierung in der<br />
Miller von Aichholzstraße und Straßeninstandsetzung an die Fa. Strabag AG, Pinsdorf, als Bestbieter<br />
mit einer Anbotsumme in Höhe von € 591.889,69 exkl. MwSt., erteilt.<br />
Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
14. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplanes auf<br />
einem Teil des ehem. Getränke Wagner Areals, Parzelle Nr. 225/6, KG. Schlagen, im<br />
Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Spar-Marktes (endgültige Beschlussfassung);<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />
In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2012 wurde die Erstellung eines Bebauungsplanes<br />
grundsätzlich beschlossen (Einleitung des Verfahrens).<br />
Der Plan betrifft einen Teil des ehem. Getränke Wagner Areals, Parzelle 225/6, KG. Schlagen, im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung eines Spar-Marktes an der Scharnsteiner-Bundesstraße.<br />
Der geplante Spar-Markt soll in einem Abstand von 3,0 m zur östlichen Nachbargrundgrenze (Wenninger)<br />
und zu den öffentlichen Verkehrsflächen (Scharnsteiner-Bundesstraße) 1,0 m u. von 1,5 m<br />
(Krottenseestraße) errichtet werden. Anzumerken bleibt hierzu, dass diese Abstände bereits auf die<br />
neue Straßenfluchtlinie (Kreisverkehrsprojekt) ausgewiesen sind und bezogen auf die derzeitige bestehende<br />
Straßengrundgrenze Scharnsteinerstr. zwischen 2 bzw. 3 m beträgt.<br />
Der Bebauungsplan soll insbesondere deshalb erstellt werden, da der Anlieferungsbereich für den<br />
geplanten Spar-Markt aus lärmschutztechnischen Gründen unmittelbar an der Grundgrenze zur geplanten<br />
Wohnbebauung eingehaust werden soll. Weiters wird Straßenfluchtlinie so festgelegt, dass<br />
die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Cumberlandstraße/Scharnsteiner-Bundesstraße<br />
möglich ist.<br />
Der Bebauungsplan entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Der Plan dient im Besonderen<br />
der Schaffung einer Möglichkeit zur Einhausung des Anlieferungsbereichs beim Spar-Markt<br />
sowie der Berücksichtigung des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Scharnsteinstr/Cumberlandstr.<br />
durch Ausweisung entsprechender Straßenfluchtlinien<br />
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />
Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 19.04.2012 wurde das Behördenverfahren eingeleitet<br />
und alle betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />
Das Amt der OÖ. <strong>Land</strong>esregierung, Direktion Straßenbau- und Verkehr, Abt. Straßenerhaltung und –<br />
betrieb, Straßenbezirk Süd-West, verlangt im Schreiben vom 21.05.2012 die Freihaltung eines Sichtraumes<br />
im Kreuzungsbereich Cumberlandstraße/B120 im Ausmaß von 85 m bzw. eine allfällige Anpassung<br />
der Baufluchtlinie zur B120. Weiters wird angesichts der Auswurfbreite in Bezug auf Winterdienstfahrzeuge<br />
und dem Lichtraumprofil eine Abstandserhöhung von 1,0 m auf 2,0 m zur B120 gefordert.<br />
Diesbezüglich wird ausgeführt, dass auf diese Forderung beim Straßenprojekt „Kreisverkehr“ reagiert<br />
wurde, und im Bereich des geringsten Abstandes des Spar-Markt-Gebäudes zur Scharnsteinerstraße<br />
eine Verschmälerung des Gehsteiges eingeplant wurde. Somit ist der Forderung der Straßenverwaltung<br />
entsprochen.<br />
Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 01.06.2012 wurde die Erstellung des Bebauungsplanes<br />
öffentlich kundgemacht.<br />
Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 31.05.2012 wurde das Parteienverfahren eingeleitet<br />
und alle betroffenen Anrainer von der Erstellung des Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt bzw.<br />
zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />
Hiezu erfolgten keine Rückäußerungen.<br />
513
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die Erstellung eines Bebauungsplanes auf einem Teil des ehem. Getränke<br />
Wagner Areals, Parz. 225/6, KG. Schlagen, im Zusammenhang mit der Errichtung eines Spar-Marktes<br />
beschließen (endgültige Beschlussfassung).<br />
Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />
§§ 2, 33 34 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />
StR. Sageder: Dieses Beispiel zeigt, dass alles möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen. Er<br />
berichtet über die positive Verkehrslösung (Kreisverkehr) sowie die Anbindung der Citybuslinie 1 an<br />
den Spar-Markt.<br />
Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
15. Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Neuplanungsgebietes<br />
an der Schiffslände (rechtswirksam seit 30.07.2010);<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumplanungsangelegenheiten vom<br />
14.06.2012 wurde die Verlängerung des verordneten Neuplanungsgebiets an der Schiffslände grundsätzlich<br />
beschlossen.<br />
Zur Regelung einer neuen Bebauung auf den Grundstücken 26/2, 229, 242/2, .242, .243, .32/3,<br />
Schiffslände 17 (Geschwister Holzinger), 43/3, .269 (Baschata/Hitzenberger), 43/4, .65 u. 66 (ehem.<br />
Putzgarten-Asamer), .32/6 (Kepplinger/Spitzbart) alle KG. Traundorf, wurde mit Verordnung des Gemeinderates<br />
vom 14.07.2010 ein Neuplanungsgebiet beschlossen.<br />
Diese Verordnung ist seit 30.07.2010 rechtswirksam und würde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen<br />
nach 2 Jahren außer Kraft treten.<br />
Auch wenn nun bereits ein Entwurf eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet vorliegt und die Einleitung<br />
des Verfahrens in diesem Gemeinderat beschlossen werden soll, wird seitens des Amtes vorgeschlagen<br />
ebenfalls eine Verlängerung des Neuplanungsgebietes um ein Jahr zu beschließen. Dies<br />
deshalb, da die Verordnung zum Neuplanungsgebiet mit Rechtswirksamwerden des neuen Bebauungsplanes<br />
ohnehin außer Kraft tritt und bis dahin die definierten Planungsinteressen der Gemeinde<br />
entsprechend gewahrt sind.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die Verlängerung des Neuplanungsgebietes an der Schiffslände um ein weiteres<br />
Jahr sowie die Verordnung (Beilage ./B) beschließen.<br />
Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />
§ 45 Abs. 5 OÖ. Bauordnung 1994, LGBl. 66/1994<br />
GR DI Kienesberger berichtet, dass sich die Grüne-Gemeinderatsfraktion bereits bei der Erlassung<br />
des Neuplanungsgebietes im Jahre 2010 dagegen ausgesprochen hat, weil die Formulierung des<br />
Neuplanungsgebietes praktisch alles offen lässt und einen Hotelstandort im Bereich des ehemaligen<br />
Parkhotels nicht ausreichend sichert. Nunmehr ist, sieht man von der touristischen Nutzung einiger<br />
Chalets ab, eine reine Wohnnutzung geplant. Da mit dem geplanten Baggerteich der nach Meinung<br />
der Grünen beste Hotelstandort unmöglich gemacht wird, lehnen die Grünen die Verlängerung des<br />
Neuplanungsgebietes ab.<br />
Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />
33 JA-Stimmen: ÖVP (19), SPÖ (8), FPÖ (5), Liste STADT (1)<br />
4 Gegenstimmen: GRÜNE (4)<br />
514
16. Beratung und Beschlussfassung über den eingebrachten Antrag der GRÜNEN-<br />
Gemeinderatsfraktion betreffend Erlassung eines Neuplanungsgebietes für die<br />
Grundstücke 227/1, 227/3 und 242/2 Grundbuch 42160 Traundorf (Inselhotel "Lacus<br />
Felix");<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort:<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras verliest vollinhaltlich den Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion, eingebracht<br />
am 24.05.2012:<br />
Antrag<br />
zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2012<br />
betreffend Erlassung eines Neuplanungsgebietes für die Grundstücke 227/1,<br />
227/3 und 242/2 KG Traundorf (Inselhotel „Lacus Felix“)<br />
Die Grundstücke 227/1 und 227/3 (Seebahnhof-Areal im Eigentum der Asamer-Toskana<br />
Hotelerrichtungs KEG) sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 02-3 „Inselhotel Lacus Felix“<br />
erfasst, der auf einer Insel an der Stelle des Parks beim Kriegerdenkmal eine achtgeschossige<br />
Bebauung in Form einer Ellipse mit etwa 60 m Länge und 40 m Breite vorsieht.<br />
Für das Grundstück 242/2 (ehemaliges Parkhotel-Areal) ist ein Neuplanungsgebiet erlassen, das von<br />
der Planung praktisch alles offen lässt.<br />
Nach Ansicht der Grünen <strong>Gmunden</strong> stellt die geplante Bebauung, abgesehen vom Verlust einer<br />
öffentlichen Erholungsfläche, einen krassen Maßstabsbruch dar. Der geplante Bau mit 32 m Höhe ist<br />
vergleichsweise um zwei Geschoße höher und um die Hälfte länger als das „Austria“. Das Austria wird<br />
von vielen schon als Maßstabsbruch empfunden, obwohl es in einem geschlossen verbauten Verband<br />
liegt. Das geplante Hotel hingegen käme isoliert auf einer der exponiertesten Stellen überhaupt zu<br />
liegen.<br />
Das Argument für die Konzentration der Baumasse auf der geplanten Insel beim Kriegerdenkmal war,<br />
die Fläche des ehemaligen Parkhotels stünde nicht zur Verfügung. Dieses Argument ist jetzt hinfällig.<br />
Jetzt steht die gesamte Fläche zur Verfügung. Der Bebauungsplan ist zwar rechtskräftig, das Hotel<br />
aber noch nicht gebaut. Eine Umplanung, die auf das Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbild mehr Rücksicht<br />
nimmt, ist möglich.<br />
Wir von den Grünen <strong>Gmunden</strong> haben uns immer für einen öffentlichen Park beim Kriegerdenkmal<br />
ausgesprochen. Das ist nach wie vor unsere erste Option. Eine zumindest vom Ortsbild verträgliche<br />
Alternative wäre ein zweigeschossiger Bau mit dem Wellnessbereich auf der geplanten Insel und ein<br />
fünfgeschossiges Hotel dahinter. Das hätte sogar den Vorteil, alle Zimmer mit Seeblick planen zu<br />
können, was bei der Ellipse nicht möglich ist.<br />
Wir stellen daher den Antrag, der Gemeinderat möge ein Neuplanungsgebiet gem. §45 Oö. BauO.<br />
erlassen, mit dem Ziel, den Bebauungsplan Nr. 02-3 wie folgt zu ändern:<br />
• Antrag A: Freilassen des Parks beim Kriegerdenkmal von größerer Bebauung und das Hotel<br />
fünfgeschossig dahinter.<br />
Sollte diese Variante keine Mehrheit finden, dann schlagen wir folgende Alternative vor:<br />
• Antrag B: Auf der geplanten Insel einen zweigeschossigen Wellnessbereich und ein<br />
fünfgeschossiges Hotel dahinter, mit einem Verbindungsgang im Obergeschoß.<br />
GR DI Kienesberger:<br />
Im Antrag haben die Grünen die Argumente für das Neuplanungsgebiet eingehend begründet. Nunmehr<br />
liegt die Einreichplanung für das Inselhotel vor. Er habe Verständnis, dass es sicher schwer fallen<br />
wird, die bestehende Planung über den Haufen zu werfen und praktisch von vorne zu beginnen.<br />
Mit der Verfügbarkeit des Parkhotelareals bietet sich die Chance für eine Planung, die sich in das<br />
Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbild einfügt und auch in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet. Die<br />
Chance sollte genutzt werden - noch geht es.<br />
515
Bgm. Köppl lässt über die Anträge abstimmen.<br />
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt<br />
6 JA-Stimmen: GRÜNE (4), SPÖ (2): GR Ing. Mag. Kammerhofer, GR. Gärber<br />
30 Gegenstimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder,<br />
GR. Hochegger, GR. Tschütscher, GR. Ing. Kramesberger, GR in Auer<br />
1 Stimmenthaltung: Liste STADT (1)<br />
17. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />
02-3, Änderung Nr. 01, Inselhotel Lacus Felix (Einleitung des Verfahrens);<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumordnungsangelegenheiten vom<br />
14.06.2012 wurde die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-3 Inselhotel Lacus Felix, Änderung Nr.<br />
01, grundsätzlich beschlossen.<br />
Die Änderungen sind im Wesentlichen:<br />
1. Gebäudehöhe:<br />
Anstelle der ursprünglich geplanten Spiralenform soll das Hotelgebäude nun mit geraden Geschoßdecken<br />
ausgebildet werden.<br />
Im Bebauungsplan sollen daher die Traufenhöhen (TH) von ursprünglich 26,70 m ansteigend bis<br />
max. 29,48 m, auf eine Traufenhöhe von generell 29,48 m geändert werden. Weiters sollen zusätzlich<br />
noch für den Sichtschutz der am Dach geplanten Haustechnik und des überdachten Attriums<br />
(Innenhof) Höhenfestlegungen mit max. 32,48 m erfolgen.<br />
2. Die Baufluchtlinie im Bereich des eingeschoßigen Zuganges vom „Festland“ soll etwas breiter<br />
ausgewiesen werden.<br />
3. Verringerung der geplanten Anschüttungsfläche in der Traunsee u. Entfall des „Freibeckens Hotel“.<br />
4. Konkretisierung der Lage der Tiefgaragenein- u. –ausfahrt sowie Ausweisung der geplanten oberirdischen<br />
PKW-Stellplätze.<br />
5. Verkleinerung des Tiefgaragengeschoßes<br />
6. Ausweisung eines Trafo- u. WC-Gebäudes im Bereich der oberirdischen Pkw-Stellplätze an der<br />
Traunsteinstraße<br />
Angemerkt wird, dass mittlerweile auch die detaillierten Einreichpläne für das geplante Hotelgebäude<br />
vorliegen und diese der Ausweisung des geplanten Hotelgebäudes im Bebauungsplan (grau hinterlegte<br />
Fläche) entsprechen. Dies zeigt, dass der geplante Baukörper im Vergleich zur ursprünglichen Planung<br />
sowohl schmäler geplant ist und auch etwas von der bestehenden Seeufermauer abgerückt<br />
wird. Die ausgewiesene Baufluchtlinie bleibt gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan jedoch<br />
unverändert. Dies verdeutlicht auch die Verkleinerung gegenüber der ursprünglichen Planung. Die<br />
Gebäudehöhe liegt lt. Einreichplanung nun an der Gebäudeaußenkante bei +29,05 m und somit um<br />
43 cm unter der im ursprünglichen Bebauungsplan als auch nun vorgesehenen Festlegung für die<br />
max. Traufenhöhe (+29,48 m). Die Tiefgarage ist nunmehr für ca. 53 Pkw-Stellplätze geplant und sollen<br />
oberirdisch ca. 67 Stellplätze ausgewiesen werden.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Die Änderungen<br />
dienen im Besonderen einer Anpassung und Übereinstimmung des Bebauungsplanes mit<br />
dem geplanten Hotelprojekt Inselhotel Lacus Felix.<br />
Im Übrigen wurde die geänderte Planung auch dem Gestaltungsbeirat in der Sitzung am 30.05.2012<br />
vorgelegt. Seitens dieses Fachgremiums wurden die beschriebenen Änderungen akzeptiert und die<br />
Freigabe zur Einreichplanung für die Bewilligungsverfahren erteilt.<br />
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-3, Änderung Nr.01, Inselhotel<br />
Lacus Felix, im Zusammenhang mit dem Hotelprojekt Lacus Felix beschließen (Einleitung des Verfahrens).<br />
Rechtsgrundlage in der geltenden Fassung:<br />
§§ 33, 34 u. 36 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />
516
GR DI Kienesberger:<br />
Die Änderungen sind nur geringfügig. Das geplante Hotel widerspricht durch die Lage auf einer<br />
öffentlichen Erholungsfläche von vornherein den Vorstellungen der Grünen. Durch die Dimensionen<br />
von 32 m Höhe und 60 m Länge stellt es auf dem denkbar exponiertesten Standort einen krassen<br />
Maßstabsbruch dar. Es ist vergleichsweise um zwei Geschoße höher und um die Hälfte länger wie<br />
das Austria.<br />
Eine große Bitte habe er noch: Holen wir das Modell vom Seetunnel aus dem Archiv und montieren<br />
das geplante Hotel und das Wohnprojekt hinein. Dann könnte man die Einfügung in das Ensemble gut<br />
beurteilen. Bei vielen kleineren Projekten ist es Usus, ein Modell vorzulegen. Warum nicht beim<br />
größten Bauvorhaben?<br />
Bgm. Köppl: Dieses Projekt wird schon sehr lange in vielen Ausschüssen diskutiert und vorgestellt.<br />
Die Anregung hätte schon früher erfolgen sollen und nicht jetzt im letzten Moment.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger: Bei dem Gespräch mit der Firma Asamer im Medienraum wurde dieses ergänzte<br />
Modell seitens des Architekten versprochen. Das Modell liegt jedoch bis jetzt noch nicht vor.<br />
Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen und schlägt vor, da es sich heute um die Einleitung des<br />
Verfahrens handelt, die Architekten aufzufordern, das ergänzte Modell bis zum nächsten Gemeinderat<br />
im September vorzulegen.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt - Weiters soll das bereits vorhandene Modell im Zusammenhang<br />
mit dem Seetunnelprojekt mit dem Hotelprojekt „Lacus Felix“ zur Veranschaulichung bis zur<br />
nächsten Gemeinderatssitzung ergänzt werden.<br />
31 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), Liste STADT (1), SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder,<br />
GR. Hochegger, GR. Tschütscher, GR. Ing. Kramesberger, GR in Auer<br />
6 Gegenstimmen: GRÜNE (4), SPÖ (2): GR. Ing. Mag. Kammerhofer, GR Gärber<br />
18. Beratung und Beschlussfassung über die Neuerstellung eines Bebauungsplanes<br />
"Lacus Felix-Wohnen" an der Schiffslände - Krakowitzer-Kai - Traunsteinstraße (Einleitung<br />
des Verfahrens);<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumordnungsangelegenheiten vom<br />
14.06.2012 wurde die Erstellung des Bebauungsplanes Wohnen Lacus Felix Nr. 02.1-3 grundsätzlich<br />
beschlossen.<br />
Der Plan betrifft die Grundstücke 26/2, 229, 242/2 (Teil), .242, .243 (Teil), .32/3, (Geschwister Holzinger)<br />
, 43/4, .65, .66, (ehem. Putz-Garten) 43/3, .269 (Hitzenberger, Eder, Hellmeier) und .32/6 (Kepplinger)<br />
alle KG. Traundorf.<br />
Im Bereich des ehem. Parkhotels ist die Errichtung von Bootshäusern (Chalets) in zweigeschoßiger<br />
Ausführung und die Ausbildung eines Hafenbereiches mit einer Brücke im Bereich des Krakowizer-<br />
Kais vorgesehen.<br />
Entlang der Traunsteinstraße und Richtung Mauergasse ist die Errichtung von 2 Wohnblöcken mit 4<br />
Vollgeschoßen und einem zurückversetzten 5. Geschoß vorgesehen. Für die Häuser ist jeweils eine<br />
Tiefgaragenein- und –ausfahrt geplant.<br />
Die Aufschließung des Areals soll von der Traunsteinstraße erfolgen. Diese Straße soll auch als künftige<br />
Aufschließungsstraße für die Anrainerliegenschaften Kepplinger, Adler, Eisl bzw. Obermayr,<br />
Hausmann etc vorgesehen werden. Diesbezüglich war beim alten Projekt (Arch. Hinterwirth) bzw. in<br />
dem zu diesem Zeitpunkt bereits rechtswirksamen und in der Folge wieder aufgehobenen Bebauungsplan<br />
eine Privatstraße zur Traunsteinstraße vorgesehen und wurden den betroffenen Anrainern<br />
grundbücherlich sichergestellte Geh- u. Fahrrechte im Hochwasserfall zugesichert. Bei der nunmehr<br />
vorliegenden Planung soll nach dzt. Stand diese Straßenanbindung als öffentliche Straße ausgebildet<br />
werden.<br />
Als Bauweise soll für das Planungsgebiet eine „Sonstige Bauweise“ festgelegt werden und sind die<br />
geplanten Baufluchtlinien dem Bebauungsplan zu entnehmen.<br />
517
Die vorliegende Bebauungsstudie wurde auch dem Gestaltungsbeirat in der Sitzung vom 30.05.2012<br />
vorgelegt. Dieses Fachgremium beurteilt das vorliegende Bebauungskonzept mit Schaffung einer<br />
Bucht als interessante Möglichkeit zur Vergrößerung der „Seerandzone“. Durch die geplante niedrige<br />
Bebauung im Bereich der Chalets ist sichergestellt, dass die Bebauung mit dem Hotel als Solitärbau<br />
nicht konkurrenziert und ist somit einer wichtigen Anforderung entsprochen. Auch eine gewisse Verdichtung<br />
der Wohnbauten hinter der Bucht ist aus Sicht des Beirates vorstellbar. Insbesondere der<br />
geplante Baukörper an der Mauergasse sollte jedoch im Hinblick auf die städtebauliche Ausformulierung<br />
noch optimiert werden.<br />
Im Bebauungsplan ist daher vorgesehen die Baufluchtlinie, für das geplante Wohngebäude an der<br />
Mauergasse relativ großzügig auszuweisen, um noch Spielraum bei der derzeit laufenden Konkretisierung<br />
der Planung zu haben. Im Gegenzug erscheint es jedoch sinnvoll, eine max. Bebauungsdichte<br />
(GFZ) festzulegen. Die GFZ soll für diesen Bereich (Kerngebiet)mit 0,9 ausgewiesen werden, und<br />
wird hinsichtlich der Bezugsgröße -„Grundstücksfläche“ – die als Kerngebiet und Tourismusgebiet<br />
gewidmete Fläche festgelegt. Im als Tourismusgebiet (SO-TB1) ausgewiesen Teil des Planungsgebietes,<br />
also seeseitig, scheint die Festlegung einer GFZ nicht erforderlich, da entsprechend den ausgewiesenen<br />
Baufluchtlinien und der Geschoßanzahl von 2 Vollgeschoßen, ohnehin nur eine sehr moderate<br />
Bebauung erfolgen kann.<br />
Das Erdgeschoß (+-0,00) ist bei den Bootshäusern (Chalets) mit 425,30 m und somit 30 cm über dem<br />
100-jährlichen Hochwasserabflussbereiches des Traunsees ausgewiesen.<br />
Der Bebauungsplan entspricht den Raumordnungszielen und-grundsätzen. Er dient im Besonderen<br />
einer geordneten Bebauung auf dem oa. Areal und steht in Zusammenhang mit dem am Seebahnhofgelände<br />
geplanten und für die Stadt <strong>Gmunden</strong> so wichtigen Projekt Inselhotel Lacus Felix.<br />
Im rechtswirksam verordneten Neuplanungsgebiet für das gegenständige Planungsgebiet sind hinsichtlich<br />
einer Bebauung folgende Festlegungen enthalten:<br />
Städtebaulich erforderliche Gebäudeabstände zum See<br />
Max. 5 Geschoße<br />
Harmonischer Übergang zu den Häusern an der Schiffslände<br />
GFZ ca. 1,0<br />
Berücksichtigung der solitären Bebauung des neu geplanten Hotels<br />
Durch das vorliegende Bebauungskonzept und den geplanten Festlegungen im Bebauungsplan wird<br />
sämtlichen dieser Punkte entsprochen.<br />
Abschließend wird noch aufgezeigt, dass die Bebauung im Vergleich zu dem bereits rechtswirksamen<br />
und in der Folge wieder aufgehobenen Bebauungsplan zum „alten“ Projekt (Arch.Hinterwirth), insbesondere<br />
im Bereich des ehem. Parkhotels, also in Seenähe doch deutlich reduziert wird und durch die<br />
geplante Schaffung einer Bucht die Seerandzone vergrößert wird.<br />
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Bebauungsplanes ist gegeben.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 02. 1-3 „Wohnen Lacus Felix“<br />
beschließen (Einleitung des Verfahrens).<br />
Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />
§§ 2, 33 u. 34 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />
GR DI Kienesberger verweist auf die Begründung zu TOP 15 und TOP 16. Ein Hotel im Wesentlichen<br />
am alten Standort des Parkhotels ist für die Grünen die beste Option, die durch das Wohnprojekt zunichte<br />
gemacht wird. Die Grüne-Gemeinderatsfraktion lehnt den Bebauungsplan daher ab.<br />
GR DI Sperrer erinnert an seine damalige Wortmeldung hinsichtlich seiner Befürchtung betr. ausschließlicher<br />
Wohnungsbebauung (Areal-Parkhotel) und auf die bestürzte Wortmeldung des damaligen<br />
Amtsleiters, dass das so nicht gedacht ist und damit nur das Hotel unterstützt werden soll. Jetzt<br />
befinden sich auf dem Areal ausschließlich Wohnungen und kein Hotel.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger meint, dass historisch diesen Wortmeldungen einiges abzugewinnen ist. Aber,<br />
wenn man die Hotelproblematik und die Errichtungsproblematik von Wohnungen, die klar voneinander<br />
zu trennen sind, sich vergegenwärtigt, dann könnte man ein Wunschkonzert spielen und das würde er<br />
sehr gerne tun. Er ist der Auffassung, dass ein Hotelstandort auf dem ehemaligen Standort wünschenswertest<br />
wäre, dass dies der beste Standort wäre, aber es gibt eben Besitzverhältnisses und<br />
518
konkrete Wünsche derer, die die finale Entscheidung in Händen tragen. Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
a) Ein zweites Kapitel im „Wunschkonzert Standort“ wird gespielt. Das wird jedoch nicht möglich<br />
sein.<br />
b) Das Hotel wird errichtet wie nun geplant. Das jetzige Projekt zeigt nach Verhandlungen Verbesserungen<br />
(Durchgang, Badefläche, WC-Anlagen, usw.).<br />
Er teilt gewisse Einschätzung der Grünen, wie es besser wäre. Nun müssen aber Entscheidungen<br />
getroffen werden vor dem Hintergrund der Arbeitsplätze, der Stimulierung der Wirtschaft in der Innenstadt<br />
und der generellen infrastrukturellen Genesis des Stadtteiles Traundorf. Deswegen sagt die<br />
SPÖ-Gemeinderatsfraktion nicht leichten Herzens Ja, zu dem was jetzt passiert.<br />
Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />
31 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), Liste STADT (1), SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder,<br />
GR. Hochegger, GR. Tschütscher, GR. Ing. Kramesberger, GR in Auer<br />
6 Gegenstimmen: GRÜNE (4), SPÖ (2): GR. Ing. Mag. Kammerhofer, GR Gärber<br />
19. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße<br />
Nr. D2-1, Änderung Nr. 10, im Zusammenhang mit dem Bauprojekt der Real<br />
Treuhand an der Bahnhofstraße/Rustonstraße (Einleitung des Verfahrens);<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />
In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumordnungsangelegenheiten vom<br />
14.06.2012 wurde die gegenständliche Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße D2-1, Änderung<br />
Nr. 10, grundsätzlich beschlossen.<br />
Die Bebauungsplanänderung betrifft das Grundstück 115/9, KG. <strong>Gmunden</strong>, an der Ecke Bahnhofstraße/Rustonstraße.<br />
Es ist die Erhöhung der Geschoßanzahl von dzt. 3 Vollgeschosse + Dachgeschoß auf 4 Vollgeschosse<br />
beim bahnhofstraßenseitigen Wohnblock u. 5 Vollgeschosse beim rustonstraßenseitigen Wohnblock<br />
vorgesehen, wobei das 5. Obergeschoß gegenüber den übrigen Geschossen seitlich zurückversetzt<br />
wird.<br />
Geplant ist die Bebauung des Grundstückes mit zwei im rechten Winkel zu einander gestellten Baukörpern<br />
mit leichter Höhenstaffelung Richtung Hochkogl. Der Baukörper parallel zur Bahnhofstraße<br />
soll 4 Vollgeschosse u. der Baukörper zur Rustonstraße 4 Geschosse plus rückgesetzten Penthouse<br />
(5 Vollgeschosse) erhalten. Die Aufschließung der Gebäude erfolgt über die Rustonstraße mit Abfahrt<br />
in eine eingeschoßige Tiefgarage. In der Tiefgarage sind 36 Stellplätze sowie 5 Stellplätze oberirdisch<br />
an der Rustonstraße vorgesehen. Insgesamt ist die Schaffung von ca. 23 Wohnungen geplant.<br />
Das Wohnhaus auf .455 (Bahnhofstraße 23) soll abgebrochen werden.<br />
Die Bebauungsdichte (GFZ) soll mit 1,25 und als Bauweise soll Sonstige Bauweise festgelegt werden.<br />
Die Abstände der Baukörper zu den Nachbargrundgrenzen betragen 3,0 m bzw. 3,7 m zur Liegenschaft<br />
Stelzhamerstraße 2 u. zum Grundstück 120/1 an der Rustonstraße. Zur Bahnhofstraße soll<br />
ein Abstand von 5,0, wie im Stammplan vorgesehen, festgelegt werden.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen.<br />
Die Änderung dient im Besonderen der Schaffung von Wohnraum im innerstädtischen Bereich.<br />
Die Planung wurde im Übrigen auch dem Gestaltungsbeirat vorgelegt u. erfolgte auch von Seiten dieses<br />
Fachgremiums eine eindeutig positive Beurteilung bzw. liegt auch eine positive Stellungnahme<br />
des Ortsplaners, datiert mit 02.07.2012, vor.<br />
Die Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />
519
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr. D2-I, Änderung Nr.<br />
10, im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück 115/9, KG.<br />
<strong>Gmunden</strong>, Ecke Bahnhofstraße/Rustonstraße beschließen (Einleitung des Verfahrens):<br />
Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />
§§ 2, 33, 34 u. 36 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras verliest in der Folge den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten<br />
Zusatzantrag zu diesem Tagesordnungspunkt:<br />
Sitzung des Gemeinderates am 5. Juli 2012<br />
Zusatzantrag zu TOP 19<br />
Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Nr. D2-1<br />
Die Grundstücks- und Wohnungspreise sind in <strong>Gmunden</strong> sehr hoch und kaum mehr erschwinglich.<br />
Die Folge ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren sowie ein Abwandern<br />
vorwiegend der Jüngeren in die Nachbargemeinden.<br />
Ziel ist es, leistbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen.<br />
Wir stellen daher den<br />
Zusatzantrag,<br />
der Gemeinderat möge parallel zur Änderung des Bebauungsplanes mit Herrn Michael Riedler bzw.<br />
der Real-Treuhand als mögliche Rechtsnachfolgerin eine Vereinbarung abschließen, dass auf der<br />
Änderungsfläche mit Ausnahme des obersten Geschoßes des Gebäudes an der Rustonstraße nur<br />
förderbare Wohnungen errichtet werden.<br />
Bei dieser Vereinbarung geht es lediglich um die Möglichkeit, förderbare Wohnungen zu erwerben<br />
oder zu mieten. Die ursprünglich im Bau-, Planungs- und Straßenausschuss geäußerten Bedenken<br />
hinsichtlich der rechtlichen Sicherungsmittel bei Wohnungsvergabe, Verkauf, Vererbung usw. sind<br />
somit hinfällig.<br />
Ein Entwurf der Vereinbarung liegt bei (Beilage ./C).<br />
Bgm. Köppl berichtet, dass mit den Bauträgern immer versucht wird, Übereinkommen zu treffen, möglichst<br />
viele geförderte Wohnungen zu errichten, also leistbar und Hauptwohnsitz. Diesem Zusatzantrag<br />
kann grundsätzlich zugestimmt werden, mit Ausnahme der sogenannten Penthousewohnungen,<br />
welche wesentlich teurer sind.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras verliest auszugsweise aus der Absichtserklärung der Realtreuhand. Eine<br />
rechtliche Abklärung ist eventuell notwendig.<br />
GR DI Kienesberger:<br />
Warum <strong>Gmunden</strong> Steuerungsmaßnahmen zur Schaffung von Hauptwohnsitzen und „leistbarer<br />
Wohnungen“ braucht, ist im TOP 25 eingehend begründet. Eine Möglichkeit der Umsetzung dieses<br />
Zieles sind Vereinbarungen der Gemeinde mit den GrundeigentümerInnen. Bei der Änderung des<br />
Bebauungsplanes bietet sich diese Möglichkeit. Dementsprechend bringen die Grünen einen<br />
Zusatzantrag und einen Entwurf für eine derartige Vereinbarung ein.<br />
Primär geht es im ersten Schritt um ein Problembewusstsein und um eine Bewusstseinsbildung. Das<br />
Thema wird im Bau-, Planungs- und Straßenausschuss schon seit einiger Zeit diskutiert. Auch der<br />
Ortsplaner ist im Zuge der Überprüfung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit diesem Thema<br />
befasst. Bei der Diskussion wurden alle möglichen Schwierigkeiten der rechtlichen Umsetzung<br />
aufgezeigt. Er ersucht, nach Lösungen zu suchen, nicht nach Problemen.<br />
Der vorliegende Zusatzantrag beinhaltet lediglich eine Minimalforderung. Es geht nur darum, die<br />
Möglichkeit förderbarer Wohnungen zu schaffen. Mehr nicht, obwohl er sich mehr wünschen würde.<br />
Menschen sollten in <strong>Gmunden</strong> die Möglichkeit haben, eine geförderte Wohnung zu erwerben oder zu<br />
mieten und ihren Hauptwohnsitz in <strong>Gmunden</strong> zu gründen. Seiner Meinung nach ist die<br />
Absichtserklärung rechtlich unverbindlich.<br />
520
GR Hochegger berichtet über Erklärungen im Bau-, Planungs- und Straßenausschuss. Diese<br />
Vereinbarung ist grundsätzlich positiv und wird die SPÖ dieser auch zustimmen, da sie den<br />
Intentionen der SPÖ entspricht. Er schlägt vor, diese Vereinbarung durch den Rechtsausschuss<br />
prüfen zu lassen.<br />
GR. Dr. Schneditz-Bolfras schlägt vor, heute die Einleitung des Verfahrens zu beschließen. Die<br />
Vereinbarung soll erst nach Behandlung im Rechtsausschuss beschlossen werden. Weiters sollte<br />
vorher mit den Vertragspartnern ein Gespräch geführt werden, denn bei einer Vereinbarung bedarf es<br />
immer zweier Parteien.<br />
Bgm. Köppl schlägt vor, auch von Amts wegen mit dem <strong>Land</strong> OÖ Kontakt aufzunehmen, um<br />
abzuklären, ob ein Projekt – auch in welcher Größe – eingereicht wurde.<br />
GR DI Kienesberger verliest auszugsweise Pkt. 6. der Vereinbarung.<br />
Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt - Zusätzlich ist der Entwurf der Vereinbarung dem Rechtsausschuss<br />
zur Beratung zuzuweisen und sind mit dem Bauträger Gespräche zu führen. Weiters ist mit<br />
dem Amt der Oö. <strong>Land</strong>esregierung hins. Projekteinreichung Kontakt aufzunehmen.<br />
20. Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Ehegatten Friedrich u. Angelika<br />
Rametsteiner, vertreten durch Dr. Martin Stossier Rechtsanwalts KG., gegen<br />
den Bescheid des Bürgermeisters vom 24.05.2012 womit der Gmundner Molkerei reg.<br />
GenmbH., eine baubehördliche Genehmigung für die Errichtung eines Transformatorengebäudes<br />
(Trafo-Station) an der Theresienthalstraße, erteilt wurde;<br />
Bgm. Köppl übergibt wegen Befangenheit des Vorsitz an Vzbgm. Schrabacher. Bgm. Köppl verlässt<br />
die Sitzung.<br />
Vzbgm. Schrabacher übernimmt den Vorsitz und erteilt Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />
Aus dem Verfahrensakt ergibt sich nachstehender für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt:<br />
Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz, vom 24.05.2012, Zl. BauR1-153/9-37469-<br />
2012, wurde aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens, insbesondere der am 21.05.2012<br />
stattgefundenen Bauverhandlung der Gmundner Molkerei reg. Gen.m.b.H., Theresienthalstraße 16,<br />
4810 <strong>Gmunden</strong>, die Baubewilligung für das Vorhaben „Errichtung eines Transformatorengebäudes<br />
(Trafo-Station), auf dem Grundstück Nr. 288/4, EZ 424, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, entsprechend den bei der<br />
mündlichen Bauverhandlung aufgelegenen Projektunterlagen, erteilt.<br />
Mit Schreiben vom 11.06.2012 wurde gegen den vorgenannten Bescheid des Bürgermeisters innerhalb<br />
offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />
Hierin wird ausgeführt:<br />
Der oben angeführte Bescheid wird dahingehend angefochten, als mit diesem die Errichtung eines<br />
Transformatorengebäudes auf der Liegenschaft EZ 424, Parzelle 288/4, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, erteilt<br />
wird.<br />
Als Berufungsgründe werden Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides sowie<br />
Rechtwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht.<br />
I. Sachverhalt:<br />
Gem. Kundmachung (Anberaumung einer Bauverhandlung) des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom<br />
03.05.2012 beantragte die Antragstellerin mit Schreiben vom 26.04.2012 die Erteilung der Baubewilligung<br />
für das Bauvorhaben Errichtung eines Transformatorengebäudes, auf dem Grundstück Nr.<br />
288/4, EZ 424 KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>.<br />
Im Verfahren wurde auf den 21.05.2012 die Verhandlung anberaumt und wurde in dieser Verhandlung<br />
ein Gutachten vom Amtssachverständigen für Bautechnik eingeholt.<br />
In weiterer Folge wurde der gegenständlich angefochtene Bescheid seitens des Bürgermeisters der<br />
Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde 1. Instanz erlassen.<br />
II. Berufungsgründe:<br />
1. Zur Rechtswidrigkeit des Inhalts:<br />
fehlende Feststellungen aufgrund unrichtiger rechtlicher Beurteilung:<br />
In völliger Verkennung der Rechtslage hat die belangte Behörde keinerlei Feststellungen zur Frage<br />
der Beeinträchtigung der Gesundheit der Berufungswerber durch die ausgewiesene Altlast O<br />
25 „OKA-Mastlager“ getroffen. Lediglich in der Begründung des Bescheides wird eine Stellung-<br />
521
nahme des Sachverständigen Dr. Lantschbauer vom 04.05.2012, welche in einem anderen Verfahren<br />
eingeholt wurde, zitiert. Feststellungen darüber, ob das gegenständliche Grundstück 288/4<br />
saniert wurde, bzw. welche Schadstoffgehalte derzeit dem Boden entnommen werden können,<br />
wurden nicht getroffen. Selbst in der Stellungnahme vom 04.05.2012 wird ausgeführt, dass an<br />
manchen Stellen eine Überschreitung der zulässigen Schadstoffwerte verzeichnet wird. Tatsache<br />
ist, dass die bestehende Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ im Altlastenkataster nicht als sanierte Altlast<br />
ausgewiesen ist.<br />
Dadurch, dass die bel. Behörde keine Feststellungen zur Sanierung des Grundstückes 288/4 bzw.<br />
zur Frage welche Schadstoffe tatsächlich noch in den oberflächennahen Bodenschichten des<br />
Grundstückes 288/4 enthalten sind, getroffen hat, hat sie damit den Bescheid mit Rechtswidrigkeit<br />
des Inhalts belastet.<br />
-rechtswidriges Sachverständigengutachten:<br />
Der angefochtene Bescheid stützt sich auf die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung vom<br />
21.05.2012 sowie die sonstigen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens. Zur Ermittlung des relevanten<br />
Sachverhaltes hat sich die belangte Behörde auf das Sachverständigengutachten des<br />
Amtssachverständigen DI (FH) Putz Markus bezogen.<br />
Nicht nur, dass es der Sachverständige unterlassen hat eine Befundung vorzunehmen um aufgrund<br />
seiner besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu fachliche Aussagen zu treffen, führt<br />
der Sachverständige lediglich aus, unter welchen Auflagen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken<br />
bestehen. Er führt daher lediglich zu Rechtsfragen aus, ohne einen Befund und ein Gutachten<br />
zu erstatten und ohne darauf Bezug zu nehmen, warum diese Auflagen notwendig sind und auf<br />
welcher Grundlage (dem Befund) sich diese Auflagen beziehen.<br />
Aufgabe des Sachverständigen ist, Tatsachen klar zu stellen und aufgrund seiner Sachkenntnisse<br />
deren allfälligen Ursachen oder Wirkungen festzustellen; er muss immer im Bereich der Tatsachen<br />
bleiben und darf nicht Rechtsfragen lösen (VwGH 14.06.2005, 2004/02/0347).<br />
Die rechtlichen Ausführungen des Amtssachverständigen hat die belangte Behörde sodann ohne<br />
Begründung in unzulässiger Weise in den angefochtenen Bescheid übernommen. Es ist hingegen<br />
ausschließlich die Behörde zur Erlösung der Rechtsfrage berufen.<br />
Da die belangte Behörde dies verkannt hat, hat sie damit den Bescheid mit der Rechtswidrigkeit<br />
seines Inhaltes belastet .<br />
2. Zur Rechtwidrigkeit infolge von Verletzungen von Verfahrensvorschriften:<br />
- Unterlassung der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen:<br />
Wie bereits oben ausgeführt, hat die belangte Behörde es unterlassen den Sachverhalt amtswegig<br />
zu ermitteln bzw. den maßgeblichen Sachverhalt vollständig zu erheben und festzustellen<br />
sowie die notwendigen Beweise aufzunehmen. Hierzu ist sie aber gem. §§ 37 iVm 39 AVG von<br />
Amts wegen verpflichtet. Die Beschwerdeführer sind dem gegenüber ihrer sie treffenden Mitwirkungspflicht<br />
nachgekommen, da sie das Gutachten der enviro-chem GmbH vom 12.03.2012 ihren<br />
Einwendungen vom 18.05.2012 beigelegt haben. Hätte die belangte Behörde ordnungsgemäß<br />
Beweise aufgenommen, hätte sie zum Ergebnis kommen können, dass die gegenständlich<br />
betreffende Fläche tatsächlich mit Altlasten kontamiert ist und durch das Bauvorhaben die subjektiv-öffentlichen<br />
Rechte der Beschwerdeführer verletzt werden.<br />
Darüber hinaus reicht der von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid festgestellte<br />
Sachverhalt nicht aus um die Berufungsbehörde in die Lage zu versetzen, die rechtsrichtige Anwendung<br />
des Gesetzes zu überprüfen.<br />
Der Sachverhalt ist hinsichtlich der Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ und einem wesentlichen Punkt<br />
ergänzungsbedürftig geblieben.<br />
Auch dies hat die Behörde verkannt und daher den Bescheid mit Rechtwidrigkeit mit Folge Verletzung<br />
von Verfahrensvorschriften belastet.<br />
- unterbliebene Aufnahme beantragter Beweise:<br />
Erst durch die Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen samt Einholung eines medizinischen<br />
und umwelttechnischen Sachverständigengutachtens wäre die Feststellung möglich gewesen,<br />
dass auf der gegenständlichen Parzelle 288/4, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, keine Altlast mehr befindet<br />
und die subjektiv-öffentlichen Rechte der Beschwerdeführer nicht beeinträchtigt werden.<br />
Die belangte Behörde hat jedoch jegliche Ermittlungstätigkeit zur Frage der bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigung<br />
der Berufungswerber unterlassen, obwohl dies in den schriftlichen<br />
Einwendungen vom 18.05.2012 angeregt wurde. Es wurde ausdrücklich die Beiziehung eines<br />
medizinischen und eines umwelttechnischen Sachverständigen samt Einholung eines medizinischen<br />
und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens in den Einwendungen der<br />
nunmehrigen Berufungswerber beantragt.<br />
522
Ohne jegliche Begründung wurde von der belangten Behörde auf die Einholung eines medizinischen<br />
und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens abgesehen, was einen wesentlichen<br />
Verfahrensmangel darstellt, da damit gegen die Verpflichtung zur Erforschung der materiellen<br />
Wahrheit verstoßen wird. Über dies stellt dieses Vorgehen eine unzulässig vorweggenommene<br />
Beweiswürdigung dar.<br />
Durch die Einholung eines medizinischen und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens<br />
hätte nämlich geklärt werden können, ob auf der Parzelle 288/4, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong> die in<br />
der Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ ausgewiesenen Schadstoffe vorliegen oder nicht. Hiebei handelt<br />
es sich um einen für die belangte Behörde wesentlichen Tatbestand, da davon die Beeinträchtigung<br />
von subjektiv öffentlichen Nachbarrechten der Berufungswerber abhängt.<br />
Ein Bescheid ist auch wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben,<br />
wenn der Sachverhalt in dem wesentlichen Punkt einer Ergänzung bedarf.<br />
Ergänzungsbedürftigkeit ist auch dann gegeben, wenn ein Gutachten auf keinem Befund gründet.<br />
Aus diesem Grund ist die Ergänzungsbedürftigkeit des Gutachtens gegeben, da es weder einen<br />
Befund enthält noch ein auf diesen Befund beziehendes Gutachten.<br />
Ergibt sich die Notwendigkeit der Feststellung einer bestimmten und nicht offenkundigen Tatsache,<br />
dann hat die Behörde diese Feststellung vorzunehmen. Eine fehlende Feststellung stellt einen<br />
ergänzungsbedürftigen Sachverhalt dar, der zu einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen<br />
Bescheides führt. Auch dies hat die belangte Behörde verkannt und damit dem Bescheid und<br />
Rechtswidrigkeit in Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet.<br />
-unrichtige Beweiswürdigung:<br />
Wie bereits zuvor ausgeführt hat es die belangte Behörde unterlassen, zur Frage der Gesundheitsbeeinträchtigung<br />
der Berufungswerber durch die Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ den entscheidungswesentlichen<br />
Sachverhalt zu erheben, wozu sie jedoch gem. § 37 iVm § 39 Abs. 2<br />
AVG verhalten gewesen war. Die belangte Behörde hat dadurch gegen die Verpflichtung zur Ermittlung<br />
der materiellen Wahrheit verstoßen. Auch unschlüssige Beweiswürdigung führt zu einer<br />
Aufhebung des Bescheides wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers. Obwohl § 45 Abs. 1<br />
AVG den Grundsatz der freien Beweiswürdigung normiert, ist dennoch bei der Würdigung der<br />
Beweise darauf zu achten, ob die vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind. Schlüssig sind<br />
solche Erwägungen nur dann, wenn sie unter anderem den Denkgesetzen, somit auch dem allgemeinen<br />
menschlichen Erfahrensgut entsprechen (VwSlg 8619a/1974, VwGH 0708.2002,<br />
98/07/0069).<br />
Die belangte Behörde hat allerdings keine derartige schlüssige Beweiswürdigung vorgenommen,<br />
da sie die wesentlichen Feststellungen nicht getroffen hat.<br />
Freie Beweiswürdigung darf grundsätzlich erst nach der vollständigen Beweiserhebung einsetzen.<br />
Eine vorgreifende Beweiswürdigung, die darin besteht, dass der Erwerb eines Beweises<br />
abstrakt beurteilt wird, ist unzulässig (VwGH 06.03.2008, 2006/09/0043) und bewirkt dies die<br />
Mangelhaftigkeit des Verfahrens.<br />
Dadurch das die Behörde den in Schriftsatz vom 18.05.2012 angebotenen Beweis der Einholung<br />
eines medizinischen und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens einfach ignoriert<br />
hat und auch in der Beweiswürdigung im angefochtenen Bescheid darauf nicht eingeht, liegt ein<br />
Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung vor.<br />
Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Verfahrensfehler, da die belangte Behörde zu einem<br />
anders lautenden und für die Beschwerdeführer günstigeren Bescheid hätte gelangen können.<br />
Auch dies hat die Behörde verkannt und damit den Bescheid mit Rechtswidrigkeit mit Rechtsfolge<br />
Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet.<br />
III. Berufungsantrag:<br />
Aus all diesen Gründen stellen die Berufungswerber durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter<br />
folgenden Berufungsantrag<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde 2. Instanz möge den Bescheid<br />
des Bürgermeisters der Stadt <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde I. Instanz vom 24.05.2012, BauR1-<br />
153/9-37469-2012 aufheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung<br />
an die I. Instanz zurückverweisen.<br />
523
Hiezu wird ausgeführt:<br />
Um Wiederholungen zu vermeiden wird eingangs auf die Ausführungen im Bescheid des Bürgermeisters<br />
als Baubehörde I. Instanz vom 24.05.2012 und insbesondere auf die Tatsachen verwiesen,<br />
dass die Einwände hinsichtlich befürchteter Beeinträchtigung der Gesundheit der Berufungswerber<br />
aufgrund der ausgewiesenen Altlast O 25 „OKA Mastlager“ bereits im Zuge des unmittelbar<br />
an die geplante Trafostation, mittlerweile bereits begonnene Bauvorhaben „Zubau Produktion-,<br />
Lager- u. Verpackungshalle“ bereits ausführlich erörtert und zu einem eindeutig negativen<br />
Ergebnis (keine Beeinträchtigungen) geführt haben. Wenn also bereits im Zuge der Bewilligungsverfahren<br />
zu diesem Großbauvorhaben (der Hallenzubau weist im Übrigen im Gegensatz<br />
zur Trafostation auch eine Unterkellerung auf), gesundheitliche Beeinträchtigungen für Nachbarliegenschaften<br />
ausgeschlossen werden konnten, kann alleine aufgrund der Erfahrungen des täglichen<br />
Lebens, der Schluss gezogen werden, dass dies auch auf die um ein Vielfaches kleinere<br />
und eben nicht unterkellerte Trafostation zutrifft. Es liegt daher weder eine unschlüssige Beweiswürdigung,<br />
noch ein mangelhaft ermittelter Sachverhalt vor.:<br />
Unabhängig davon wurde dem Sachverständigen für Chemie HR Dr. Lantschbauer, der bereits<br />
langjährig mit der Altlast 025 „OKA-Mastlager“ befasst ist, nun auch noch der Einreichplan für die<br />
Trafostation mit dem Ersuchen um eine projektsbezogene Stellungnahme übermittelt.<br />
Diese neuerliche fachliche Beurteilung des Sachverständigen für Chemie liegt mit Datum v.<br />
30.05.2012 vor, wurde von der Behörde geprüft und besteht an deren Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit<br />
kein Zweifel. Insbesondere sind folgende Feststellungen enthalten:<br />
„Zur Kontamination des Erdreiches im Bereich der Altlast ist festzustellen, dass im Jahr 2001 ein<br />
Bodenabtrag von kontaminiertem Material stattgefunden hat, bei dem belastetes Material bis zur<br />
Unterschreitung von Maßnahmen- bzw. Prüfwerten abgetragen und entsorgt wurde. Als Ergebnis<br />
ist daher festzuhalten, dass das für die Baumaßnahmen vorgesehene Grundstück von der<br />
Schwermetallbelastung im Oberboden nicht mehr den Kriterien einer Altlast entspricht. Dass<br />
dennoch weiterhin hydraulische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, liegt nur daran,<br />
dass verbliebene Reste von Chrom- u. Arsensalzen sowie Fluoriden unter dem Schadenszentrum<br />
(und nicht unter der gegenständlichen Teilfläche) sich noch im Schwankungsbereich des<br />
Grundwassers befinden und es – in etwa 50 m Tiefe - zu Ausschwemmungen ins Grundwasser<br />
kommt.“<br />
Da der Gutachter in seiner Stellungnahme zweifelsfrei davon ausgeht, dass im Bereich des geplanten<br />
Bauvorhabens von keiner Altlast mehr gesprochen werden kann und jedenfalls keine<br />
Schwermetallbelastung mehr vorliegt, erübrigt sich auch die Beiziehung weiterer Sachverständiger<br />
aus dem Fachgebiet Medizin und Umwelttechnik.<br />
Zu den Vorbringen hinsichtlich des Gutachtens des techn. Amtssachverständigen wird ausgeführt,<br />
dass dieses in Befund sowie Gutachten gegliedert ist und alle Anforderungen an ein bautechnisches<br />
Gutachten erfüllt. Im Befund wird der maßgebliche Sachverhalt ausreichend dargestellt,<br />
das Bauvorhaben aus fachlicher Sicht beschrieben und auch auf die Beurteilung des SV<br />
für Chemie Dr. Lantschbauer zum Thema „Altlast“ eingegangen. Das Gutachten enthält Vorschreibungen<br />
bei deren Einhaltung das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Diese Vorschreibungen<br />
dienen jedenfalls auch dem Schutz der Nachbarschaft (siehe Pkt 3., 4. u. 6. des Amtsgutachtens<br />
der Verhandlungsschrift vom 21.05.2012).<br />
Das Gutachten des techn. Amtssachverständigen wurde von der Baubehörde einer Prüfung unterzogen<br />
und sind die Vorbringen der Einschreiter gegen dieses Gutachten in der Berufungsschrift<br />
nicht nachvollziehbar. Außer den Vorbringen bzgl angeblicher unschlüssiger bzw. unrichtiger<br />
Beweiswürdigung, mangelhafter Ergänzung des Ermittlungsverfahrens, unterbliebene Aufnahme<br />
beantragter Beweise und dgl. ist der Berufungsschrift mit keinem Wort zu entnehmen,<br />
was an den Feststellungen des chem. SV unrichtig oder unschlüssig sein mag und wird auch keine<br />
etwaige Gegendarstellung auf gleicher fachlicher Ebene vorgelegt.<br />
Einem Sachverständigengutachten (eines amtlichen Sachverständigen) kann nur mit einem Gegengutachten<br />
eines Sachverständigen entgegengetreten werden; dies muss für jede Partei eines<br />
Verwaltungsverfahrens einleuchtend sein, und es besteht daher keine Rechtsbelehrungspflicht<br />
nach § 13 a AVG über das Erfordernis eines Gegengutachtens (VwGH v. 3.10. 1995, Zl.<br />
95/12/0246 ua.).<br />
Die fachliche Beurteilung des chemischen Sachverständigen, mit Datum vom 14.06.2012, wurde<br />
den Einschreitern in Wahrung des Parteiengehörs zur Stellungnahme übermittelt. Hierzu erfolgte<br />
keine Eingabe bzw. Rückmeldung.<br />
524
Zusammenfassend wird ausgeführt, dass das Bauverfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurde,<br />
eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ ausgeschlossen<br />
werden kann und daher Rechte der Nachbarn nicht verletzt werden.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, der Berufung der Berufungswerber Friedrich u. Angelika Rametsteiner,<br />
vertreten durch Dr. Martin Stossier Rechtsanwalts KG., keine Folge zu geben und den angefochtenen<br />
Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde 1. Instanz vom 24.05.2012, Zl.BauR1-153/9-<br />
37469-2012, zu bestätigen.<br />
Begründung:<br />
Die Überprüfung hat ergeben, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurde, die Baubewilligung<br />
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht bzw. zurecht erfolgt ist und Nachbarrechte durch<br />
die Erteilung der Baubewilligung nicht verletzt werden.<br />
Weiters ist aufgrund der fachlichen Beurteilung des chem. Sachverständigen sichergestellt, dass eine<br />
gesundheitliche Beeinträchtigung der Nachbarn im Zusammenhang mit der Altlast O 25 „OKA-<br />
Mastlager“ nicht zu erwarten.<br />
Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />
§ 66 Abs. 4 des AVG 1991, BGBl. Nr. 1991/51<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
Bgm. Köppl, GR. Dr. Schneditz-Bolfras und GR Buchinger nahmen weg. Befangenheit an der Beratung<br />
und Abstimmung nicht teil.<br />
21. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages<br />
mit der röm.-kath. Pfarrpfründe Altmünster für die Aufstellung eines mobilen Unterstandes<br />
im Auwald;<br />
Vzbgm. Schrabacher erteilt Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />
Gegenstand des Dienstbarkeitsvertrags-Entwurfes ist die Situierung einer mobilen Hütte für den Kindergarten<br />
Marienbrücke auf einem Waldgrundstück der röm.kath. Pfarrpfründe Altmünster, welche im<br />
Rahmen waldpädagogischer Führungen als Unterstand bereits seit 2 Jahren genützt wird.<br />
Als Dienstbarkeits-Entgelt wurden jährlich € 1,00 zuzüglich Ust. vereinbart.<br />
Der Dienstbarkeitsvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 19.06.2012 behandelt und vorgeschlagen,<br />
den Dienstbarkeitsvertrag mit der Maßgabe dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzuschlagen,<br />
dass in Pkt. II., 12., 3. Absatz die Wegehalterhaftung zu entfallen hat bzw. räumlich auf das<br />
Umfeld der Hütte eingeschränkt wird. Die Wegehaltehaftung wurde nun räumlich eingeschränkt (Umkreis<br />
45 m) und der Dienstbarkeitsvertrag dahingehend geändert.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger bringt den Dienstbarkeitsvertrag (Beilage ./D) zur Kenntnis und stellt den<br />
Antrag:<br />
Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der röm.-kath. Pfarrpfründe Altmünster, vertreten durch<br />
Diözesanfinanzkammer Linz, Hafnerstraße 18, 4020 Linz, für die Errichtung und den Betrieb einer<br />
mobilen Hütte auf Gst. 197/1, EZ. 610, Grundbuch 42160 Traundorf, mit einem Entgelt von jährlich<br />
€ 1,00 zuzügl. Ust..<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
(Bgm. Köppl nicht anwesend)<br />
22. Beratung und Beschlussfassung über den 3. Nachtrag zum Pachtvertrag vom<br />
07.01.1985 mit Frau Claudia Haschek, whft. 4810 <strong>Gmunden</strong> und Herrn Erich Gabis,<br />
whft. 4840 Vöcklabruck (Michlparkplatz);<br />
Vzbgm. Schrabacher erteilt Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />
Im Sinne des Beschlusses des Rechtsausschusses vom 20.03.2012 wurde der genehmigte Pachtvertragsentwurf<br />
der Familie Haschek/Gabis übermittelt und haben diese sich wegen einer neuen Vertragsurkunde<br />
ausgesprochen. Sie wollten die mündlich vereinbarten Änderungen in einen 3. Nachtrag<br />
zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 einfließen lassen. Dieser liegt nunmehr mit folgendem Wortlaut vor:<br />
525
„3. Nachtrag zum Pachtvertrag vom 7.1.1985<br />
geschlossen am unten angeführten Tag und Ort zwischen:<br />
1) Frau Claudia HASCHEK, 4810 <strong>Gmunden</strong>, Klosterplatz 11, sowie<br />
2) Herrn Erich GABIS, 4840 Vöcklabruck, Buchleiten II, als Verpächter einerseits<br />
und<br />
3) Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, als Pächterin andererseits<br />
wie folgt:<br />
I.<br />
1. Die Vertragsteile legen den Pachtzins mit Wirkung zum 1.1.2013 mit EUR 3.181,80 zzgl. Umsatzsteuer<br />
in der gesetzlichen Höhe neu fest. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in<br />
Höhe von 10% p.a. als vereinbart.<br />
2. Die in Pkt IV. des Pachtvertrages vom 7.1./11.1.1985 zweiter Absatz vereinbarte Wertsicherung<br />
sowie deren Berechnung sowie Ausgleichszahlung bleiben unter der Maßgabe weiterhin bestehen,<br />
dass nunmehr als Wertmesser der VPI 2010 und als neue Bezugsgröße die für den Monat Juni<br />
2012 errechnete Indexzahl dient. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr verlautbart werden, gilt<br />
jener Index als Grundlage der Wertsicherung, der diesem Index am nächsten kommt.<br />
II.<br />
Das Pachtverhältnis bleibt auch weiterhin auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden<br />
Teilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres<br />
aufgekündigt werden. Beide Vertragsparteien verzichten jedoch bis zum 31.12.2022, Tagesablauf,<br />
auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes.<br />
III.<br />
1. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verpächter darf die Pächterin keine baulichen<br />
Veränderungen oder Adaptierungen am Pachtgegenstand vornehmen. Sämtliche von der Pächterin<br />
mit oder ohne Zustimmung der Verpächter durchgeführten baulichen Veränderungen oder Adaptierungen<br />
gehen nach Wahl der Verpächter entschädigungslos in das Eigentum der Verpächter über,<br />
oder es ist über die Entscheidung der Verpächter der vorherige Zustand, wie er anlässlich der Übergabe<br />
des Mietgegenstandes geherrscht hat, auf Kosten der Pächterin wiederherzustellen. Der geplanten<br />
Umgestaltung gemäß dem beigeschlossenen Plan./A, der einen integrierenden Bestandteil zu<br />
dieser Vereinbarung bildet, wird bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausdrücklich die Zustimmung<br />
erteilt.<br />
2. Sollte bei Beendigung des Pachtvertrages die in Pkt. VIII des Pachtvertrages vom<br />
7.1./11.1.1985 bezeichnete Zufahrt von der Kliemsteinstraße zum Grundstück Nr. 88/1, KG. Traundorf<br />
nicht bestehen (derzeit Fußweg), so ist die Pächterin verpflichtet, den jeweiligen Grundeigentümern<br />
der Liegenschaft EZ. 618, Grundbuch 42160 Traundorf das immerwährende Geh- und Fahrtrecht auf<br />
einer befestigten Straße für FAHRZEUGE ALLER ART über das Grundstück Nr. 80/6, EZ. 163 Grundbuch<br />
42160 Traundorf von der Georgstraße zum Grundstück Nr. 88/1 unentgeltlich einzuräumen und<br />
grundbücherlich einverleiben zu lassen. Die Pächterin wird hierzu notwendige Unterschriften und Erklärungen<br />
in grundbuchsfähiger Form auf erste Anforderung der Verpächter leisten bzw. abgeben.<br />
IV.<br />
Die Pächterin ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verpächter nicht berechtigt, das Pachtobjekt<br />
bzw. Teile des Pachtobjektes unterzuverpachten oder anderweitig Dritten gänzlich oder teilweise<br />
zu überlassen. Jede Weitergabe des Pachtrechtes ist unwirksam und unstatthaft. Die zum 1.6.2012<br />
eingeführte Parkraumbewirtschaftung gilt als vereinbart.<br />
V.<br />
Soweit gesetzlich möglich und zulässig verpflichtet sich die Pächterin gegenüber den Verpächtern<br />
bzw. deren Rechtsnachfolgern, ohne ausdrücklichen schriftlichen Antrag / Zustimmung der Verpächter<br />
bzw. deren Rechtsnachfolger jegliche Umwidmung des Pachtobjektes zu unterlassen bzw. auch in<br />
keiner sonst keiner Weise zu fördern, unterstützen oder zu dulden. Die Pächterin ist im vorangeführten<br />
Sinne daher auch verpflichtet, den Verpächtern angemessenen Beistand zu leisten.<br />
526
VI.<br />
Übereinstimmend halten beide Vertragsteile fest, dass alle übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages<br />
vom 7.1./11.1.1985 sowie des 1. Nachtrages vom 8.10.1987 sowie des 2. Nachtrages vom 19.5.1996<br />
vollinhaltlich aufrecht bleiben. Hingewiesen wird im Besonderen auf die uneingeschränkte Zufahrt zu<br />
der Doppelgarage für Frau Claudia Haschek und deren Rechtsnachfolger laut 2. Nachtrags vom<br />
19.05.1996.<br />
VII.<br />
1. Die Parteien verzichten darauf, diesen Vertrag wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage<br />
anzufechten.<br />
2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so<br />
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Nachtrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien<br />
verpflichten sich schon jetzt, die allenfalls ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten,<br />
die dem Zweck der früheren Vertragsbestimmung am ehesten entspricht.<br />
3. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu dieser Vereinbarung bestehen nicht bzw.<br />
werden solche mit Unterfertigung ausdrücklich aufgehoben. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />
Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Vereinbarung, gemäß welcher von der<br />
Schriftform abgegangen wird.<br />
<strong>Gmunden</strong>, am „<br />
Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner erläutert:<br />
Hiezu ist festzuhalten, dass dieser Nachtrag dem im Dez. 2011 vereinbarten Vertragsinhalt entspricht.<br />
Das nachträglich gewünschte Wahlrecht der Stadt, nach Beendigung der Vertragslaufzeit den Parkplatz<br />
zu belassen oder aber rückzubauen wurde nicht akzeptiert, sondern eingefordert, dass die bisherige<br />
Regelung (Wahlrecht der Verpächter) weiterhin aufrecht bleibt. Die maßgeblichen geänderten<br />
Vertragsinhalte sind:<br />
Mindestlaufzeit 30.06. 2023<br />
Wertgesicherter Pachtzins € 3.181,80 zuzüglich USt. Ab 01.01.2013<br />
Genehmigung der Parkraumbewirtschaftung nach dem Konzept 01.06.2012<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger berichtet, dass der 3. Nachtrag zum Pachtvertrag in der Rechtsausschusssitzung<br />
am 19.06.2012 behandelt wurde und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen<br />
wird.<br />
(Bgm. Köppl erscheint wieder zur Sitzung.)<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger stellt den Antrag:<br />
Abschluss eines 3. Nachtrages zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 mit Frau Claudia Haschek, 4810<br />
<strong>Gmunden</strong>, Klosterplatz 11 sowie Herrn Erich Gabis, 4840 Vöcklabruck, Buchleiten II.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
23. Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses über den Verkauf des gemeindeeigenen<br />
Gst. 263/144, sowie einer Teilfläche aus 263/135, im Gesamtausmaß<br />
von ca. 1.271 m², an die Firma Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>, In der Schörihub 28;<br />
Vzbgm. Schrabacher übergibt wieder den Vorsitz an Bgm. Köppl.<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn StR. Ortner das Wort.<br />
StR. Ortner:<br />
Die Liegenschaftsverwaltung teilt mit, dass entsprechend dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses<br />
an die Fa. Kältetechnik zur Erhaltung des Betriebsstandortes in <strong>Gmunden</strong>, ein Grundverkauf<br />
im Gesamtausmaß von ca. 1.271 m², als große Lösung erfolgen soll. Für den auf einer Teilfläche befindlichen<br />
Kinderspielplatz wird von der Fa. Kältetechnik ein Weiterbestand von mind. 10 Jahre zugesichert.<br />
Bezüglich der Verhandlung des Kaufpreises wurde der Liegenschaftsverwaltung € 130,00 bis<br />
€ 150,00/m² bzw. für die Fläche des Kinderspielplatzes im Ausmaß von ca.400, € 70,00/m² als Basis<br />
vorgegeben.<br />
527
Im Zuge des Verkaufsgespräches teilte Herr Herzog mit, dass die Fa. Swoboda Immobilien z.B. für<br />
das Grundstück hinter der ehemaligen Postgarage, sowie für ein Grundstück bei der neuen Bäckerei<br />
Hinterwirth an der Bundesstraße; um € 120,00/m² als Betriebsgrundstück anbietet.<br />
Herr Herzog ersucht daher um Angleichung.<br />
Mit dem angebotenen Preis von € 70,00/,² für die Fläche des Kinderspielplatzes erklärt sich Herr Herzog<br />
einverstanden, wobei hinsichtlich einer Aufbesserung des Kaufpreises nach Auflösung des Spielplatzes,<br />
auf den Preis von € 130,00/m² festgesetzt werden soll.<br />
Die Pflege und Instandhaltung des Spielplatzes sowie der Spielgeräte soll während der Nutzungsdauer<br />
weiterhin von der Stadtgemeinde durchgeführt werden.<br />
Antrag:<br />
Fassung eines Grundsatzbeschlusses für den Verkauf des gemeindeeigenen Gst. 263/144 (503 m²),<br />
sowie einer Teilfläche aus 263/135 (ca. 370 m²), Grundbuch 42156 Schlagen, zu einem Preis von<br />
€ 120,00/m², sowie für die Fläche des Kinderspielplatzes (ca. 400 m²) zu einem Preis von € 70,00, mit<br />
einer Aufzahlung nach mindestens 10 Jahren auf € 130,00/m², an die Fa. Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>,<br />
In der Schörihub 28.<br />
Für die Nutzung des Spielplatzes wird von der Käuferin eine Dienstbarkeit auf mindestens 10 Jahre<br />
eingeräumt, wobei die Pflege und Instandhaltung des Spielplatzes sowie der Spielgeräte von der<br />
Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> übernommen wird.<br />
Bgm. Köppl verweist auf die Absicherung des Kinderspielplatzes und wurde im Stadtrat vereinbart,<br />
diese Einnahmen zur Verbesserung der Spielplätze heranzuziehen. Weiters soll der Spielplatz beim<br />
Kindergarten intensiviert werden.<br />
GR. Hochegger: Für die SPÖ war klar, dass die Firma an diesem Standort verbleiben soll und der<br />
Firma keine Steine in den Weg gelegt werden sollen. Sicher ist, dass der Spielplatz erhalten bleibt.<br />
GR. Hochegger berichtet von Gesprächen mit dem Liegenschaftsverwalter hins. einer Hinaufsetzung<br />
der Dienstbarkeit auf 15 Jahre. Die SPÖ wird diese Grundsatzentscheidung mittragen.<br />
GR DI Kienesberger ersucht künftig den Akten Lagepläne beizulegen. Bgm. Köppl erläutert in der<br />
Folge die genaue Lage der Grundflächen.<br />
GR Breitenberger berichtet, dass jede Wohnanlage ihren Spielplatz hat und dieser Platz daher wenig<br />
genutzt wird.<br />
StR. Sageder meint, dass es oberste Pflicht ist, einen Betrieb zu unterstützen, damit die Arbeitsplätze<br />
erhalten bleiben. Der Spielplatz für die Kleinkinder bleibt erhalten, der Hartplatz jedoch wird so gut wie<br />
gar nicht frequentiert und kann für den Hartplatz Ersatz angeboten werden. Er schlägt vor, in die Vertragsverhandlungen<br />
einfließen zu lassen, dass der Spielplatz auf Kosten der Firma verlegt wird, damit<br />
die Gemeinde in zehn Jahren keine „Altlast“ trägt.<br />
Bgm. Köppl verweist auf die Aufstockung des Betriebes und meint, dass mit diesem Geld die Verlegung<br />
erfolgen könnte.<br />
Nach Diskussion lässt Bgm. Köppl über den Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt + Übernahme allfälliger Verlegungskosten (Spielplatz).<br />
24. Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der<br />
SPÖ- und GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung<br />
von Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Mit Schreiben vom 15.06.2012 wurde von den Fraktionen der SPÖ und den GRÜNEN nachstehender<br />
Antrag mit Begründung und Anhang zur Abstimmung in der Gemeinderatssitzung am 05.07.2012 eingebracht:<br />
SPÖ und die Grünen<br />
Antrag zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2012<br />
Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von Hauptwohnsitzen<br />
und leistbarer Wohnungen<br />
Wir stellen den<br />
Antrag,<br />
528
der Gemeinderat möge grundsätzlich die Ausarbeitung von „Richtlinien“ für Vereinbarungen<br />
gemäß § 15 Abs. 2 und § 16 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen, zur Sicherung von<br />
Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen oder von Wohnungen mit touristischer Nutzung.<br />
Begründung:<br />
1. Problemdarstellung<br />
<strong>Gmunden</strong> hat einen hohen Anteil an Nebenwohnsitzen. Innerhalb von fünf Jahren ist eine<br />
starke Zunahme von Nebenwohnsitzen festzustellen (2001: 20,5%; 2006: 30,3%).<br />
2. Folgen dieser Entwicklung<br />
Strategien zur Begründung von Hauptwohnsitzen sind vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit:<br />
• Wohnungen für Jungfamilien sind aufgrund der hohen Nachfrage nach Nebenwohnsitzen<br />
oder Immobilien in 1A-Lagen kaum leistbar. Jungfamilien wandern daher in die<br />
Nachbargemeinden ab.<br />
• Wenig Mietwohnungen bzw. hohe Mieten bringen für junge Menschen in der<br />
Wohnungsfrage große Probleme. Viele teure Eigentumswohnungen verursachen eine<br />
soziale Schieflage. Die Folge ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil der über 65-<br />
jährigen. <strong>Gmunden</strong> ist die Pensionistenstadt Österreichs geworden.<br />
• Geringere Einnahmen für <strong>Gmunden</strong> durch den Verlust von Ertragsanteilen (ca. 650,- Euro<br />
pro Person und Jahr) und geringere Einnahmen bei Wasser und Kanal (ca. 350.- Euro pro<br />
Person und Jahr). Ungefähr 80% der Kosten für Wasser und Kanal fallen für die<br />
Bereitstellung der Infrastruktur an. Bei einer Abrechnung primär über den Verbrauch, wie<br />
es in <strong>Gmunden</strong> üblich ist, werden Zweitwohnbesitzer bevorzugt. Die ansässige<br />
Bevölkerung übernimmt somit die Kosten für die leerstehenden bzw. nur wenige Tage im<br />
Jahr genutzten Wohnungen.<br />
Die vielen Nebenwohnsitze sind auch ein ästhetisches Problem. Die „Jalousiesiedlungen“<br />
bieten für eine Touristenstadt einen leeren und trostlosen Anblick.<br />
<strong>Gmunden</strong> braucht daher Steuerungsmaßnahmen, damit die Stadt zu Hauptwohnsitzen und zu<br />
erschwinglichen Wohnungen kommt.<br />
Anmerkung: Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz hat die Gemeinde die Aufgaben der örtlichen<br />
Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Gemäß § 16 Abs.<br />
1 Oö. Raumordnungsgesetz kann die Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte<br />
und widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken abschließen, weiters über die Tragung von Infrastrukturkosten,<br />
soweit sie die Grundstücke betreffen.<br />
Vereinbarungen sind praktisch nur bei einer Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes möglich.<br />
Karl Kammerhofer<br />
Helmut Hochegger<br />
Otto Kienesberger<br />
2012<br />
15. Juni<br />
Anhang:<br />
Statistische Grundlagen<br />
Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse<br />
529
Wohnungen 2001<br />
Quelle: Statistik Austria, GWZ2001, Gebietsstand: 15. 5. 2001<br />
Wohnungen insgesamt<br />
Gemeinde Politischer Bezirk Bundesland<br />
absolut in % absolut in % absolut in %<br />
7.370 100,0 47.060 100,0 604.299 100,0<br />
Wohnungen mit<br />
Hauptwohnsitzangabe<br />
5.859<br />
79,5<br />
39.671<br />
84,3<br />
537.928<br />
89,0<br />
Wohnungen mit<br />
Nebenwohnsitzangabe<br />
531<br />
7,2<br />
3.408<br />
7,2<br />
25.341<br />
4,2<br />
Wohnungen ohne<br />
Wohnsitzangabe<br />
980<br />
13,3<br />
3.981<br />
8,5<br />
41.030<br />
6,8<br />
Gebäude- und Wohnungszählung, Probezählung 2006<br />
Quelle: Statistik Austria, Probezählung 2006. Erstellt am: 13. 7. 2009<br />
Wohnungen Anzahl in %<br />
insgesamt 7.638 100,0<br />
mit Hauptwohnsitz 1) 5.321 69,7<br />
mit Neben- bzw. ohne Wohnsitz 2) 2.317 30.3<br />
1) Mind. eine Person mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitze möglich<br />
2) Kein Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitze möglich<br />
Erläuterungen:<br />
Wohnungen:<br />
Mit Hauptwohnsitzangabe: Mindestens eine Person hatte in dieser Wohnung ihren Hauptwohnsitz, zusätzlich<br />
konnten auch Nebenwohnsitze gegeben sein.<br />
Nur mit Nebenwohnsitzangabe: In dieser Wohnung hatte keine Person den Hauptwohnsitz, jedoch eine oder<br />
mehrere Personen einen Nebenwohnsitz.<br />
Ohne Wohnsitzangabe: In dieser Wohnung hatte niemand einen Haupt- oder Nebenwohnsitz. Eine geringfügige<br />
Benützung könnte jedoch vorliegen.<br />
Bevölkerungsstand und –Struktur<br />
Quelle: Statistik Austria, 01. 01. 2011<br />
Merkmal zusammen in % Männer Frauen<br />
Bevölkerung 13.073 100,0 6.087 6.986<br />
in % 100 46,6 53,4<br />
nach groben Altersgruppen (in Jahren)<br />
bis unter 15 1.668 12,8 839 828<br />
15 bis 64 8.422 64,4 4.084 4.338<br />
65 und älter 2.983 22,8 1.164 1.819<br />
Zum Vergleich: In Ohlsdorf ist der Anteil der unter 15-jährigen in etwa gleich mit den über 65-Jährigen. In<br />
Gschwandt ist der Anteil der unter 15-Jährigen sogar deutlich höher.<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner das Wort und ersucht um ergänzende Ausführungen.<br />
530
Dr. Pseiner:<br />
Zu dem im Anhang des Antrages der SPÖ und der GRÜNEN vom 15.06.2010 genannten Zahlen bezogen<br />
auf Haupt und Nebenwohnsitze sowie die Bevölkerungsstruktur in <strong>Gmunden</strong> ist wie folgt auszuführen:<br />
Quelle: Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Stand 01.07.2012<br />
Hauptwohnsitz: 13.119<br />
Weiterer NWS im Ort: 169<br />
WS: 2.354 davon 321 Schüler<br />
103 Schwesternschülerinnen/Energie-Lehrlinge<br />
ergibt 1.821 Nebenwohnsitze (13,8 %)<br />
Bevölkerungsstruktur:<br />
Quelle: Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Stand 01.01.2011<br />
Bevölkerung: 13.091<br />
bis unter 15 Jahre: 1.547<br />
15 bis 64 Jahre: 8.508<br />
65 Jahre und älter: 3.036<br />
Anmerkung: 434 Altersheimbewohner/innen sind zu berücksichtigen (bereinigter Wert daher<br />
2.602)<br />
<strong>Gmunden</strong> nicht vergleichbar mit Gemeinden Gschwandt und Ohlsdorf.<br />
Gebäude- und Wohnungszählung:<br />
Quelle: Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Stand 01.07.2012<br />
Wohnungen: 8.700<br />
mit Hauptwohnsitz: 6.425<br />
mit NWS: 583<br />
Differenz: 1.692 (ohne Angabe)<br />
Anmerkung: 169 NWS im Ort, 1.379 Arbeitsstätten gemeldet. Diese beiden Summen sind in der Differenzzahl<br />
enthalten bzw. hiebei zu berücksichtigen.<br />
Wohnbauvorhaben in Zentrumsnähe, welche in den letzten Jahren errichtet wurden, unter Berücksichtigung<br />
von Haupt- und Nebenwohnsitzen:<br />
Bauvorhaben Adresse HW NWS<br />
Doubrava Pepöckstraße 2 20 0<br />
Doubrava Pepöckstraße 4 16 0<br />
Schneditz Stelzhamer-Straße 14 10 1<br />
Stern & Hafferl Tagwerkerstraße 33 8 1<br />
Kieninger Wunderburgstraße 24 17 1<br />
Kieninger Herakhstraße 11a 10 0<br />
Wohnungsfreunde Moosgasse 3-31 54 16<br />
Wohnungsfreunde Brunnenweg 12 24 0<br />
Wohnungsfreunde Brunnenweg 14 9 0<br />
Wohnungsfreunde Brunnenweg 16 26 1<br />
Wohnungsfreunde Brunnenweg 18 22 2<br />
Pletzer Schmideggstraße 15 (Weinberg) 16 6<br />
232 28 = 10,8 %<br />
Bgm. Köppl dankt für die Ausführungen und ersucht um Diskussion.<br />
GR DI Kienesberger erklärt, dass die neuesten Zahlen nicht zur Verfügung standen, sondern aus der<br />
Quelle Statistik Austria 2001 stammen, ausgenommen die Wohnungs- und Gebäudezählung. Die<br />
Zahlen müssen natürlich relativiert werden. Er bemerkt aber, dass die neuen Zahlen teilweise noch<br />
dramatischer sind als die alten Zahlen. Weiters berichtet er, dass es viele Gründe gibt, dass Wohnungen<br />
leer stehen: wahrscheinlich weil die Wohnqualität nicht gegeben ist oder weil die Wohnung als<br />
Wertanlage gekauft wurde. Tatsache ist aber, dass die Wohnungs- und Grundstückspreise in <strong>Gmunden</strong><br />
extrem hoch sind. <strong>Gmunden</strong> liegt im österreichischen Spitzenfeld und ist es daher für junge Menschen<br />
extrem schwer, sich in <strong>Gmunden</strong> anzusiedeln. Grundsätzlich geht es nun im ersten Schritt um<br />
531
eine Bewusstseinsbildung. Kriterien für Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von Hauptwohnsitzen<br />
und erschwinglicher Wohnungen müssen transparent und allgemeingültig sein. Bei dem Beschluss<br />
geht es nur darum, ob<br />
• das für den Gemeinderat ein Ziel ist und ob<br />
• er Kriterien zur Erreichung dieses Zieles erarbeiten will.<br />
Wo ein Wille, dort ein Weg!<br />
GR Ing. Mag. Kammerhofer teilt ebenfalls die Meinung, dass die neuestens Zahlen noch dramatischer<br />
sind. Bei den Personen unter 15 Jahre ist nochmals eine Reduzierung zu verzeichnen und gleichzeitig<br />
bei den über 65-Jährigen eine Steigerung. Für ihn eine dramatische Entwicklung und muss jedem<br />
Anwesenden klar sein, dass hier entgegengesteuert werden muss. Eine ähnliche Tendenz ist auch in<br />
Salzburg zu bemerken. <strong>Gmunden</strong> muss jedoch alles tun, damit die Jugendlichen in <strong>Gmunden</strong> bleiben<br />
und nicht in die Nachbargemeinden abwandern. Er ersucht den Antrag der Grünen zu unterstützen.<br />
StR. Ortner berichtet über vergangene und zukünftige Wohnbauvorhaben in <strong>Gmunden</strong> und weist<br />
darauf hin, dass derzeit auch viele Mietkaufwohnungen errichtet werden, und zwar in der<br />
Scharnsteinerstraße und Plentznerstraße. Die Wohnbauförderung ist an den Hauptwohnsitz<br />
gekoppelt. Grundstücke sind in <strong>Gmunden</strong> rar und liegen daher auch die Preise höher. StR. Ortner<br />
erklärt, dass der Begriff „leistbare Wohnungen“ genau in der Oö. Wohnbauförderung definiert ist.<br />
Weiters berichtet StR. Ortner, dass Bgm. Köppl dzt. in Verhandlungen steht, für Jungfamilien leistbare<br />
Gründe in <strong>Gmunden</strong> zu finden. Die Stadt <strong>Gmunden</strong> hat zwei Chancen sich zu entwickeln: als<br />
Tourismusstadt und beliebte Wohnstadt.<br />
GR Ing. Mag. Kammerhofer erklärt, dass alle diese Maßnahmen sehr nützlich sind, aber jedem<br />
Anwesenden muss die Dramatik klar sein, denn in eineinhalb Jahren ist die Zahl der Jugendlichen um<br />
mehr als 100 Personen zurückgegangen. Vorhandene, leerstehende Wohnungen müssen wieder<br />
genutzt werden, denn wenn mehr Wohnungen auf den Markt kommen, werden auch die Mietpreise<br />
fallen.<br />
Bgm. Köppl glaubt, dass die Zahlen genauer analysiert werden müssen und verweist auch auf die<br />
zwei Altenheime in <strong>Gmunden</strong>, in denen viele alte Personen leben. Für Jungfamilien ist es sehr<br />
schwierig, leistbare Gründe in <strong>Gmunden</strong> zu finden, jedoch bei den Wohnungen wird schon seit Jahren<br />
gegengesteuert. Derzeit gibt es sehr viele geförderte Wohnungen in <strong>Gmunden</strong>. Der Prozentsatz an<br />
Neben-/Zweitwohnsitzen ist realistisch und nicht dramatisch. Bgm. Köppl verweist auf die<br />
Studierenden, die den Hauptwohnsitz in der Studienstadt anmelden müssen, um in den Genuss von<br />
Förderungen zu kommen, jedoch in <strong>Gmunden</strong> zu Hause sind. Weiters müssen auch die dzt. 1.379<br />
gemeldeten Arbeitsstätten (Anwälte, Ärzte, Beratungsstellen, usw.) berücksichtigt werden.<br />
GR. in Enzmann bemerkt, dass für sie statistisch gesehen die Altersgruppe der 20 bis 40-jährigen<br />
interessant wäre. Das ist jene Altersgruppe, welche sich gerade in der Familiengründung befindet und<br />
aufgrund der Preise leider auf Nachbargemeinden ausweicht. Sie ersucht, für diese Altersgruppe die<br />
Zahlen zu ermitteln.<br />
GR DI Kienesberger erklärt, Tatsache ist, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Anstieg<br />
von Zweitwohnsitzen und Wohnpreiserhöhungen. Dieser Zusammenhang ist vor allem in Städten mit<br />
hervorragender Wohnlage (Salzburg, Bad Ischl, <strong>Gmunden</strong>) gegeben. Er bittet um gemeinsame<br />
Gespräche. Geförderte Wohnungen sind grundsätzlich kein Verdienst der Gemeinde.<br />
Dem widerspricht Bgm. Köppl und klärt auf.<br />
GR Ing. Mag. Kammerhofer verweist auf den Antrag, dass Richtlinien ausgearbeitet werden sollen<br />
auch zur Sicherung von Wohnungen mit touristischer Nutzung. Dadurch werden auch Arbeitsplätze<br />
und ein Aufschwung in der Wirtschaft erreicht. Er verweist auf einen Vorschlag gemeinsam mit Herrn<br />
Dr. Zemlicka vor zwei oder drei Jahren, leerstehende Wohnungen in Wohnungen mit touristischer<br />
Nutzung zu verwandeln. Die touristische Nutzung hält er ebenfalls für sehr wichtig.<br />
Nach Diskussion schlägt Bgm. Köppl vor, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Durch die<br />
Amtsleitung sind die genauen Zahlen zu ermitteln und Gespräche zu führen. In der Folge sollen die<br />
Ergebnisse dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden.<br />
532
Beschluss: einstimmig wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Amtsleitung<br />
wird ersucht, die genauen Zahlen zu ermitteln und Besprechungen zu führen. Über das Ergebnis<br />
ist im nächsten Gemeinderat zu berichten (24.09.2012).<br />
25. Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der<br />
SPÖ- und GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Abschluss einer Vereinbarung<br />
gem. § 16 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz für die Grundstücke 43/4, 43/5, 242/2 und<br />
227/3 Grundbuch 42160 Traundorf (Wohnprojekt "Lacus Felix" - Asamer Toskana Hotelerrichtungs<br />
KEG) zur Sicherstellung der Wohnungen als Hauptwohnsitze oder für<br />
touristische Nutzung;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Mit Schreiben vom 15.06.2012 wurde von den Fraktionen der SPÖ und GRÜNEN nachstehender<br />
Antrag zur Abstimmung in der Gemeinderatssitzung am 05.07.2012 eingebracht:<br />
Antrag zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2012<br />
Abschluss einer Vereinbarung gem. § 16 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz<br />
für die Grundstücke 43/4, 43/5, 242/2 und 227/3 KG Traundorf (Wohnprojekt „Lacus Felix“ –<br />
Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KEG<br />
zur Sicherstellung der Wohnungen als Hauptwohnsitze oder für touristische Nutzung<br />
Die Problematik der Nebenwohnsitze ist im Antrag „Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von<br />
Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen“ eingehend begründet. <strong>Gmunden</strong> braucht Gäste und<br />
Hauptwohnsitze – keine Zweitwohnungen.<br />
Um sicher zu stellen, dass die geplanten Wohnungen als Hauptwohnsitze oder für touristische Zwecke<br />
genutzt werden, stellen wir den<br />
Antrag<br />
der Gemeinderat möge gemäß § 15 Abs. 2 und § 16 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen, dass im<br />
Zuge der Umwidmung der o. a. Grundstücke eine Vereinbarung abgeschlossen wird. Die<br />
Vereinbarung soll sicherstellen, dass die geplanten Wohnungen entweder als Hauptwohnsitze oder<br />
touristisch genutzt werden.<br />
Anmerkung: Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz hat die Gemeinde die Aufgaben der örtlichen Raumordnung<br />
durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Gemäß § 16 Abs. 1 Oö.<br />
Raumordnungsgesetz kann die Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte und<br />
widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken abschließen, weiters über die Tragung von Infrastrukturkosten,<br />
soweit sie die Grundstücke betreffen.<br />
Vereinbarungen sind praktisch nur bei einer Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes möglich,<br />
was im konkreten Fall zutrifft<br />
Karl Kammerhofer<br />
Helmut Hochegger<br />
Otto Kienesberger 15. Juni 2012<br />
GR DI Kienesberger ergänzt:<br />
Grundsätzlich geht es um die eine Frage: Gewinnmaximierung für die Grundeigentümerin oder<br />
optimaler Nutzen für die Gemeinde? – Es ist die Entscheidung der Gemeinde!<br />
Ein Zusammenhang besteht zwischen Zweitwohnungen und Wohnungspreisen. Zweitwohnungen<br />
treiben die Wohnungspreise in die Höhe, weil sie oft auf Besserverdienende abgestimmt sind – so, wie<br />
auch im konkreten Fall. Für <strong>Gmunden</strong> sind jedoch Hauptwohnsitze wertvoller.<br />
Vereinbarungen der Gemeinde mit den Grundeigentümern können nur bei einer Erstellung bzw.<br />
Änderung eines Bebauungsplanes oder Flächenwidmungsplanes abgeschlossen werden. Das ist in<br />
<strong>Gmunden</strong> ohnehin selten der Fall. Aber jetzt bietet sich sowohl in der Bahnhofstraße und auf dem<br />
Areal des ehemaligen Parkhotels die Chance. <strong>Gmunden</strong> muss sie nutzen.<br />
533
Bgm. Köppl schlägt vor, auch diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und noch Besprechungen zu<br />
führen. Dann Wiedervorlage im nächsten Gemeinderat.<br />
Beschluss: einstimmig wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Amtsleitung<br />
wird ersucht, Gespräche zu führen. Über das Ergebnis ist im nächsten Gemeinderat zu berichten<br />
(24.09.2012).<br />
26. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong>;<br />
Bgm. Köppl berichtet eingangs über Verhandlungen und Sitzungen im Jahr 2006/07 damals ausgehend<br />
von einem kommunalen Hallenbad, auch über Partei- und Gemeindegrenzen hinweg. Damals<br />
ging eine starke Initiative seitens der Wirtschaft und des mehrgemeindigen Tourismusverbandes aus.<br />
Die Schätzungskosten lagen damals bei € 15 Millionen und wurden Überlegungen angestellt, die anderen<br />
Gemeinden einzubinden. Bgm. Köppl berichtet in der Folge genau über die seinerzeitigen Gespräche,<br />
über den damals stark vertretenen Schwimmverein sowie über eine Befragung der Bevölkerung,<br />
die ein Hallenbad wünscht.<br />
Vom <strong>Land</strong> OÖ. wurde nun die Thermenholding auch hinsichtlich der Finanzierung empfohlen. Bgm.<br />
Köppl betont, dass nunmehr die großartige Chance besteht, eine Traunseetherme zu errichten, mit<br />
einer Förderung wie es sie selten gibt. Weiters würde die Therme durch die OÖ. Thermenholding betrieben<br />
und dadurch würde die Gemeinde auch Abgänge nicht mittragen. Diese Chance wird es kein<br />
zweites Mal geben. Bgm. Köppl berichtet weiters von Lokalaugenscheinen anderer Bäder (u.a. in<br />
Rotterdam) und betont, dass in der heutigen Zeit eine gewisse Attraktivität und Einzigartigkeit gegeben<br />
sein muss (Saunalandschaft, Seezugang, usw.). Auch die Schüler/innen von <strong>Gmunden</strong> müssten<br />
in Zukunft nicht in Nachbargemeinden ausweichen. Grundsätzlich ist die Kernfrage: Wie kann das<br />
Bestehende mit dem Neuen verbunden werden? Niemand wird gegen die Bevölkerung sein. Es kann<br />
jedoch nicht alles genau bleiben wie jetzt. <strong>Gmunden</strong> kann sich am ehesten im Tourismus weiterentwickeln,<br />
denn die Absiedelung von Großbetrieben kann aufgrund der Grundstücksgrößen nicht verhindert<br />
werden. In <strong>Gmunden</strong> gab es immer Tourismus und zu einem gut funktionierenden Tourismus<br />
gehören eine Seilbahn, ein Hotel und auch eine Therme.<br />
In der Folge verliest Bgm. Köppl vollinhaltlich den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />
Als Voraussetzung zum Eintritt in die Beratungen mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der oberösterreichischen<br />
Thermenholding wird beantragt, nachstehenden Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer<br />
Therme zu fassen:<br />
„Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> spricht sich für die Errichtung der Traunseetherme gemeinsam<br />
mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der O.Ö. Thermenholding aus. Die Thermenholding errichtet auf<br />
dem Strandbadareal, möglicherweise unter Einbeziehung von Teilen des Toscanaparks eine Badelandschaft<br />
mit Innen- und Außenbereich, sowie einer großzügigen Saunalandschaft mit direktem Seezugang.<br />
Der finanzielle Beitrag der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> zur Badelandschaft wird mit maximal €<br />
10,000.000,-- gedeckelt und der Stadtrat ermächtigt, mit der Thermenholding und dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong><br />
eine Finanzierungsvereinbarung auszuarbeiten, welche dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />
vorzulegen ist.<br />
Das Naturstrandbad bleibt als wesentlicher Teil der Badelandschaft erhalten und wird entsprechend<br />
adaptiert und integriert. Der Gemeinderat schafft gemeinsam mit einer noch zu installierenden Arbeitsgruppe<br />
bestmöglichste Rahmenbedingungen in den Sommermonaten mit verträglichen, sozial<br />
gestaffelten, moderaten Eintrittspreisen für die Gmundner Bevölkerung. Die Traunseetherme wird als<br />
Ganzjahresbetrieb geführt und ermöglicht den Gmundner Schulen in den Vormittagsstunden<br />
Schwimmunterricht abzuhalten. Das zu nominierende Verhandlungsteam der Stadtgemeinde besteht<br />
aus allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, welche für das Strandbadareal gestaltend mitarbeiten<br />
möchten und vertritt die Interessen der Stadt <strong>Gmunden</strong>.<br />
Weitere Details werden mit den zuständigen Behörden, vorwiegend mit dem Denkmalamt in den<br />
nächsten Monaten abgeklärt und im Stadt- und Gemeinderat bei jeder Sitzung berichtet.<br />
Es geht bei diesem Projekt um eine Investition in die Steigerung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen<br />
und Bürger, um eine Investition in die Zukunft des Ganzjahrestourismus unserer Stadt sowie der<br />
Ferienregion Traunsee und um eine Belebung der Stadt mit allen Vorteilen für die Wirtschaft und die<br />
Arbeitsplatzsituation.“<br />
534
Antrag:<br />
Um Zustimmung zu diesem Antrag, um den nächsten Schritt, die Bereitschaft der Aufnahme zu Verhandlungen<br />
mit dem <strong>Land</strong> O.Ö und der Thermenholding, mitteilen zu können.<br />
Bgm. Köppl betont, dass nun mit einem Beschluss zum Ausdruck gebracht werden soll, dass <strong>Gmunden</strong><br />
eine Therme will, um in der Folge in weitere Verhandlungen treten zu können. Für ihn ist auch die<br />
Deckelung des Betrages von € 10.000.000,00 sowie der Zugang für die Schulen wichtig. Über alles<br />
kann verhandelt werden, auch über den genauen Standort.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger: In den Ausführungen des Bürgermeister wurde sehr oft von „wir“, von „uns“ und<br />
von „man“ gesprochen: Man hat, man wird, man ist zur Übereinstimmung gekommen, usw. Er weiß<br />
nicht, wer dieses „man“, „uns“, „wir“ ist und bringt seinerseits in der Folge eine kleine „Chronologie“<br />
zur Causa „Traunsee-Therme“ vor, die ausschließlich aus Zahlen, Daten und Fakten und nicht auf<br />
persönliche Befindlichkeiten beruht:<br />
Am 31. August 2009, kurz vor der <strong>Land</strong>tags- und Gemeinderatswahl, fand im Rathaus eine Pressekonferenz<br />
mit LH Pühringer, Bgm. Köppl und Dir. Achleitner von der OÖ Thermenholding GmbH statt.<br />
Titel: „Tourismusinvestitionen für die Traunseeregion“.<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger zitiert aus der offiziellen „<strong>Land</strong>eskorrespondenz - Medieninfo“: Hier heißt es: Das<br />
<strong>Land</strong> OÖ wird „gemeinsam mit der Stadt <strong>Gmunden</strong> in den nächsten Jahren zwei für die gesamte<br />
Traunseeregion wichtige Investitionen durchführen – die politische Grundsatzentscheidung dafür ist<br />
gefallen: Traunsee-Therme <strong>Gmunden</strong>; Erneuerung Grünbergseilbahn.<br />
„… Stadt und <strong>Land</strong> haben … die OÖ Thermenholding im Vorjahr (Jahr 2008) beauftragt, den landeseigenen<br />
Toskana-Standort auf seine touristische Entwicklungsmöglichkeit hin zu prüfen. Als Ergebnis<br />
ist nun ein Konzept entstanden, das …“<br />
Damals wurde die Investitionssumme mit € 25 Mio angegeben, gegenwärtig sind es € 30 Mio, später<br />
(2015) womöglich € 35 Mio. oder € 40 Mio. In dieser Pressekonferenz wurde auch die „Drittel-Lösung“<br />
bekannt gegeben, wobei von einem, er zitiere, „Grundsatzübereinkommen“ geschrieben wurde.<br />
SPÖ, FPÖ, Grüne und Stadtliste wissen bis heute von einem solchen „Grundsatzübereinkommen“<br />
nichts!<br />
In der Folge sind fast genau drei Jahre ins <strong>Land</strong> gekrochen, 34 Monate, mehr als tausend Wochen,<br />
ohne dass in einem Gremium der Stadt <strong>Gmunden</strong>, Finanzausschuss, Stadtrat, Gemeinderat, auch nur<br />
ein verbindliches Gespräch, geschweige denn ein Beschluss, zum Tragen gekommen wäre.<br />
Da dem so war, habe er am 23. August 2011 in besagter Angelegenheit einen Brief an LH Dr. Pühringer<br />
geschrieben, in welchem er ihn um „Aufklärung“ bzw. Erklärung des aktuellen Standes der Diskussion<br />
bzw. der Vorbereitungsarbeiten ersucht habe. Am 9. September erhielt er ein ausführlichen<br />
Antwortschreiben. Hier heißt es u. a.: „Ich darf informieren, dass die OÖ. Thermenholding im Auftrag<br />
des <strong>Land</strong>es OÖ 2008 und 2009 ein Grundkonzept einer möglichen Traunseetherme in <strong>Gmunden</strong> erstellt<br />
hat und auf dieser Basis im August 2009 ein Grundsatzübereinkommen über die beabsichtigte<br />
Umsetzung dieses Konzeptes seitens des <strong>Land</strong>es, der Stadt und der Thermenholding zum Ausdruck<br />
gebracht hat …“<br />
Dieses „Grundkonzept“, welches es offenbar seit drei Jahren gibt, steht der SPÖ in schriftlicher Form<br />
nicht zur Verfügung. Er wiederhole: Während dieser gesamten Zeit waren SPÖ, FPÖ, Grüne und<br />
Stadtliste in keine Diskussionen oder gar Verhandlungen miteingebunden. Auch hier lässt der Herr<br />
<strong>Land</strong>eshauptmann über ein „Grundsatzübereinkommen“ zwischen <strong>Land</strong> und Stadt schreiben, welches<br />
sich auf das Jahr 2009 bezieht.<br />
WER hat dieses „Grundsatzübereinkommen“, WANN und WO unterfertigt? Wer ist „die Stadt“; wer ist<br />
der berufene Träger der demokratischen Legitimation, solche weitreichenden Zusagen zu machen:<br />
Wohl die Mitglieder dieses Gemeinderates, welche nun - drei Jahre nach der Ankündigung „Traunsee-<br />
Therme kommt!“ - erstmals (!) mit diese Materie befasst werden!<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger habe in der Folge in einer Sitzung den Inhalt des besagten Schreibens zur<br />
Kenntnis gebracht und seine Verwunderung über dieses „Grundsatzübereinkommen“ ebenso zum<br />
Ausdruck gebracht wie seine Enttäuschung, dass keine parallele Errichtung eines Thermenhotels<br />
angedacht wird.<br />
Wieder ist ein halbes Jahr verstrichen, ohne dass offizielle Gremien der Stadt mit dieser Causa beschäftigt<br />
worden wäre. Er habe dann im März 2012, also vor mehreren Monaten, ein Mail an alle Mitglieder<br />
des Gemeinderates verschickt, in welchem er für den März-Gemeinderat die Aufnahme eines<br />
TOPs unter dem Titel „Gemeinsame Prioritätenreihung relevanter Projekte“ angekündigt habe. Die<br />
weitere Vorgangsweise bezüglich Therme war ein zentraler Punkt. Schließlich habe er angeboten,<br />
diese Fragen nicht im Gemeinderat, sondern in einer Sondersitzung der Fraktionen zu diskutieren,<br />
welche sodann am 26. März stattgefunden hat.<br />
535
In einer schriftlich vorgelegten Stellungnahme der SPÖ hieß es unter dem Titel „Vorschläge zur weiteren<br />
Vorgangsweise“: „Herr Achleitner von der Thermenholding wird nach <strong>Gmunden</strong> eingeladen! Aktuelle<br />
Informationen für alle Mitglieder des Gemeinderates! Dann: Gespräche in den Fraktionen! In der<br />
Folge wird – nach telefonischer Terminabklärung – zu einer neuen Arbeitssitzung geladen (Stadtrat,<br />
Fraktionsvorsitzende), um die Standpunkte zu klären und auszuloten, ob eine gemeinsame Vorgehensweise<br />
möglich ist.“ Der Bürgermeister und sämtliche TeilnehmerInnen haben sich für diese Vorgangsweise<br />
ausgesprochen.<br />
Wieder sind zwei Monate verstrichen. Dann wurden - eine Woche zuvor; und ohne Terminabstimmung<br />
- die Fraktionsvorsitzenden (nicht die Stadträte) für 22. 5. - nachmittags - zu einem Gespräch mit Dir.<br />
Achleitner nach Schallerbach eingeladen. Auf berufliche Verpflichtungen wurde erneut keine Rücksicht<br />
genommen. An diesem Tag war erstmals von einem „Grundsatzbeschluss“ im Gemeinderat die<br />
Rede, drei Jahre nach einem angeblichen „Grundsatzübereinkommen“ von Stadt und <strong>Land</strong>.<br />
Am 12. Juni - in der Zwischenzeit wurden wieder keine Gremien beschäftigt - erhielten die Gemeinderäte<br />
ein Mail, in dem es hieß: Am Montag, 18. Juni 2012 um 19.30 Uhr lädt Bürgermeister Heinz Köppl<br />
zu einem Informationsabend zum geplanten Hallenbad in das Stadttheater ein. Gemeinsam mit Dir.<br />
Markus Achleitner … wird Bgm. Köppl über den aktuellen Stand des Projektes berichten.“ Am selben<br />
Tag (!) wurden die Fraktionen – nachmittags – in das Rathaus zu einem „Vorgespräch“ geladen bzw.<br />
„vorgeladen“. Keine Terminabstimmung! Keine offizielle Einladung der Stadt, sondern vielmehr eine<br />
„Propagandaveranstaltung“ des Bürgermeisters!<br />
Parallel zur „Einladung“ der Fraktionen wurde eine Einladung an jeden Haushalt verschickt. Text: „Das<br />
Hallenbad kommt! Die Finanzierung steht!<br />
Der für die Finanzierung doch wohl zuständige Finanzausschuss, welchem medial ohne vorherige<br />
Befassung mitgeteilt wurde, die Finanzierung würde gesichert sein, wurde für 26. Juni einberufen!<br />
Tags davor war im Stadtrat auf Antrag von SPÖ, FPÖ, Grünen und Stadtliste der Beschluss gefällt<br />
worden, am 3. Juli einen Sonderstadtrat einzuberufen. Die „Allianz für <strong>Gmunden</strong>“ hat verlangt, einschlägige<br />
Gespräche zu führen, die als Grundlage für ein Gespräch mit LH Dr. Pühringer dienen mögen.<br />
Die „Allianz“ hat zum Ausdruck gebracht, dass die Zerstörung der Infrastruktur des Strandbades<br />
(Freischwimmbecken) sowie die exorbitante Erhöhung der Eintrittspreise für die Bevölkerung abgelehnt<br />
wird und über die Drittelfinanzierung seitens der Stadt <strong>Gmunden</strong> weitere Gespräche notwendig<br />
seien. Mann müsse sich für diese Gespräche Zeit nehmen; Zeit-Druck sei keiner gegeben. Die ÖVP<br />
hat dem urgierten Gespräch mit dem <strong>Land</strong>eshauptmann zugestimmt.<br />
Nur wenige Tage später erging die Einladung für die Gemeinderatssitzung für 5. Juli. Unter TOP 26<br />
fand sich nun überraschend die – einschlägige - Formulierung: „… und Beschlussfassung über die<br />
Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong>“.<br />
Im „Sonderstadtrat“ wurde von SPÖ, FPÖ, Grünen und Stadtliste klar gemacht, dass einer solchen<br />
Beschlussfassung nicht zugestimmt werden kann, bevor weitere einschlägige Gespräche geführt werden.<br />
Man kann keinen „Beschluss“ über eine „Sache“ treffen, deren Rahmenbedingungen entweder<br />
unklar oder nicht wünschenswert sind.<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass der Bürgermeister in der Juni-Ausgabe der städtischen Postillie<br />
„mittendrin“ (21. Juni) sein Vorwort in geradezu unverschämter Weise parteipolitisch instrumentalisiert<br />
hat. Köppl: „Wollen wir es uns leisten, dass auch in den nächsten 20 Jahren kein Hallenbad kommt?<br />
Wollen wir weiter im touristischen Angebot und bei den Bedürfnissen der Bevölkerung zurückbleiben?<br />
Und das Alles (sic!), weil manche andere Parteien dagegen sind, nicht bereit sind, sich einzubringen<br />
und mitzuarbeiten?“<br />
Tatsache ist: ALLE politischen Parteien wollen die Therme; aber nicht alle nehmen alles in Kauf. Die<br />
Stadt <strong>Gmunden</strong> ist keine „Bittstellerin“, sondern eine faire Partnerin, die mit dem <strong>Land</strong> OÖ auf Augenhöhe<br />
zu verhandeln hat.<br />
Tatsache ist: SPÖ, FPÖ, Grüne und Stadtliste waren immer bereit, sich einzubringen und mitzuarbeiten,<br />
die vorliegende und nachprüfbare Chronologie dokumentiert vielmehr, dass Bgm. Köppl keine<br />
Möglichkeiten zur Mitarbeit eröffnet, sondern vielmehr in dieser langen Zeitspanne seit 2009 das<br />
Thema „Therme“ in den zuständigen Gremien schlicht und einfach nicht behandelt hat.<br />
Die SPÖ will eine Therme UND die Erhaltung des Strandbades. Die Eintrittspreise müssen insbesondere<br />
für die Familien weiterhin leistbar bleiben. Die Stadt darf sich nicht über Gebühr verschulden!<br />
Die SPÖ stellt daher folgenden Gegenantrag:<br />
Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> ermächtigt den Stadtrat in Verhandlung mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong><br />
und der Thermenholding mit dem Ziel einzutreten, unter nachfolgenden Rahmenbedingungen<br />
zu einer Einigung über die Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong> zu gelangen:<br />
1. Beibehaltung des Gmundner Strandbades in dessen gegenwärtigen Form;<br />
2. Renovierung des Strandbades bzw. Aufrechterhaltung des Sommerbetriebes durch die Stadt<br />
<strong>Gmunden</strong><br />
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3. Zustimmung zur neuen Therme mit direktem Seezugang auf der Halbinsel Toskana auf der bereits<br />
gewidmeten Fläche für die Thermenholding;<br />
4. Ein für die Stadt <strong>Gmunden</strong> verträglichen Finanzierungsmodells;<br />
5. Zustimmung zur Mitnutzung des Strandbades durch die Thermenholding als Außenbadeanlage<br />
gegen ein festzulegenden Verrechnungsmodus und<br />
6. Zustimmung zur Mitnutzung des Toskanaparkplatzes durch die Thermenholding.<br />
StR. Grampelhuber:<br />
Das Thema Traunsee-Therme ist derzeit Tagesgespräch in <strong>Gmunden</strong>. Die ÖVP <strong>Gmunden</strong> hat im Jahr<br />
2009 den <strong>Land</strong>eshauptmann für eine Investition der Thermenholding in <strong>Gmunden</strong> gewinnen können,<br />
zumindest wurde das den Wählerinnen und Wählern vor der Gemeinderatswahl 2009 so vermittelt.<br />
Arbeitstitel: „Traunsee Therme kommt“ !<br />
Von 2009 bis jetzt gab es keine offiziellen Informationen der Gremien der Stadt, dieses Projekt betreffend.<br />
Nach nunmehr drei Jahren hat der Bürgermeister zusammen mit Thermenholding–Geschäftsführer<br />
Achleitner erste konkrete Vorstellungen über dieses Vorhaben den Gmundnerinnen und Gmundnern<br />
im Rahmen einer über eine Postwurfsendung an alle Haushalte angekündigte Veranstaltung näher<br />
gebracht. Ca. zwei Stunden vor dieser Veranstaltung wurden in einer kurzfristig einberufenen Sitzung<br />
die Mitglieder des Stadt- und Gemeinderates von den Details in Kenntnis gesetzt.<br />
StR. Grampelhuber wiederholt kurz zusammengefasst, was den Gemeinderäten und den Bewohnern<br />
zur Kenntnis gebracht wurde:<br />
a) Situierung am Strandbadgelände im Bereich des derzeitigen 50 m Beckens bzw. Kinderbeckens,<br />
deshalb Abbruch dieses Bestandes;<br />
b) direkter Seezugang vom Sauna-Bereich;<br />
c) Einbeziehung der Fläche jenseits des Wartgrabens in den Thermenbereich;<br />
d) Betrieb nach den erfolgreichen Kriterien der Thermenholding;<br />
e) Eintrittspreise im Preisverband der Thermenholding (z.B. Tageskarte Ischl Euro 17,00 für<br />
Schwimmbad, Euro 22,00 für Kombikarte Schwimmbad und Sauna );<br />
f) Einbringung des Strandbades in die Thermenholding;<br />
g) Kostenanteil der Stadt von 1/3 der Investitions-Summe von geschätzten € 30 Mio, also € 10<br />
Mio;<br />
h) Investitionskosten in das Strandbad bei nicht Errichtung der Therme von € 3 bis € 4 Mio;<br />
i) Aufbringung der € 10 Mio durch die Gemeinde durch eine Neuverschuldung in dieser Höhe,<br />
ein Zahlungsplan seitens des Bürgermeisters wurde vorgestellt und dem Publikum unter dem<br />
Titel „Finanzierung gesichert“ präsentiert.<br />
j) Betrieb der Therme auf Risiko der Thermenholding.<br />
k) Beginn der Planungsarbeiten nach positiver Beschlussfassung des Gemeinderates auf Basis<br />
der unter Punkt a – j dargestellten Rahmenbedingungen.<br />
Diese Rahmenbedingungen sind die Basis für den heutigen Antrag des Bürgermeisters und sie, meine<br />
Damen und Herren, sollen sich bewusst sein, was hinter diesem Antrag steht!<br />
Die FPÖ tritt für eine für alle Seiten verträgliche Lösung ein und schlägt deshalb vor:<br />
1) Beibehaltung des Gmundner Strandbades in der derzeitigen Form als reines Sommerbad.<br />
Weder das Strandbadgebäude noch die Außenanlagen sind für einen Winterbetrieb gedacht<br />
bzw. geeignet.<br />
2) Renovierung des Gmundner Strandbades für den Weiterbestand und Betrieb als Sommerbad,<br />
so wie bisher. Weder Arch. Hinterwirth noch die Herstellerfirma der Schwimmbecken können<br />
die genannte Investitionssumme von € 3 Mio. bis 4 Mio. nachvollziehen.<br />
3) Errichtung der Therme am Gelände der Halbinsel Toskana, jenseits des Wartgrabens auf dem<br />
für touristische Zwecke gewidmeten Grundstück.<br />
4) Verbindung der Therme mit einer Brücke über den Wartgraben mit dem Strandbad und damit<br />
Nutzung der Außenanlagen des Strandbades durch die Thermenholding während der Sommermonate.<br />
5) Mit diesem Vorschlag erspart sich die Thermenholding teure Außenanlagen, eine Konkurrenz<br />
zwischen Strandbad und Therme wird es nicht geben, da der Thermenbetrieb großteils bei<br />
Schlechtwetter bzw. in der kalten Jahreszeit gegeben ist. Im Hochsommer, bei Schönwetter,<br />
wird in erster Linie der Außenbereich frequentiert und dafür ist unser Strandbad bestens geeignet<br />
und konzipiert.<br />
537
6) Der Betrieb des Strandbades kann in der bisherigen Form weiterbestehen, Besucher von der<br />
Therme können über ein Drehkreuz jederzeit ein- und austreten. Ein für beide Seiten gerechter<br />
Verrechnungsmodus für diese Eintritte kann sicherlich gefunden werden.<br />
7) Mit diesem Vorschlag werden vorhandene Ressourcen, die mit Steuergeld errichtet wurden,<br />
erhalten und weiterhin einer kommunalen Nutzung zugeführt und den Forderungen der Tourismuswirtschaft<br />
entsprochen. Finanziell ist dieser Vorschlag für die Stadt verkraftbar und für<br />
die Thermenholding wird durch Wegfall in Investitionen in die Außenanlagen der Gesamtaufwand<br />
massiv verringert.<br />
8) Dieser Vorschlag sollte in aller Ruhe und ohne jeglichen Zeitdruck mit dem Herrn <strong>Land</strong>eshauptmann<br />
diskutiert werden.<br />
Abschließend kommt StR. Grampelhuber auf die Sonder-Stadtratssitzung vom 3.7.2012 zurück, die<br />
dazu einberufen wurde, um einen Konsens unter den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen für eine<br />
gemeinsame Vorgehensweise zu finden. Dabei wurde in einer Wortmeldung von ihm auch der Betrag<br />
von € 160.000,00 beleuchtet, den die Tourismusregion Traunsee jährlich bereit ist einer Investition in<br />
eine Therme zuzuschießen. Er habe diesen Betrag relativiert und im Grunde als von <strong>Gmunden</strong> kommend<br />
bezeichnet, da die Budgetmittel der Tourismusregion Traunsee zum überwiegenden Teil aus<br />
<strong>Gmunden</strong> stammen.<br />
Herr Vzbgm Schrabacher hat sein Argument, er zitiere wörtlich „als völligen Schwachsinn“ bezeichnet,<br />
da seiner Meinung nach <strong>Gmunden</strong> nur einen minimalen Anteil am Budget dieser Organisation hat.<br />
Eine Einschau in die Bilanz der Tourismusregion Traunsee hat an Einnahmen wie folgt ergeben:<br />
Gesamteinnahmen per 31.12.2012 in der Höhe von € 1.055.411,00<br />
Davon stammen von:<br />
<strong>Gmunden</strong> aus I-Beiträgen 501.552,15 und aus der Tourismusabgabe 109.877,77<br />
Somit bestreitet <strong>Gmunden</strong> 58 % der Einnahmen und die restlichen drei Gemeinden (Altm., Traunk.,<br />
Ebensee) zusammen bringen lediglich 42 % auf.<br />
Wenn man mit Sachargumenten nicht mehr weiter kommt, wird der persönliche Untergriff gewählt.<br />
Der Lösungsvorschlag der FPÖ wurde von der ÖVP beim Sonderstadtrat vom 3.7.2012 u.a. auch<br />
deshalb nicht in Erwägung gezogen, weil angeblich seitens des Denkmalamtes hier keine Zustimmung<br />
zu erhalten wäre. Das ist so nicht richtig, richtig ist vielmehr, dass es ein von Hrn. Dr. Rizzi vom<br />
Bundesdenkmalamt unterfertigtes Schreiben gibt, in welchem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass<br />
auf der Halbinsel Toskana in der Verlängerung des Kongreßhauses nach Westen hin, eine 3-<br />
geschoßige Verbauung möglich ist. StR. Grampelhuber verweise diesbezüglich auf eine Vorsprache<br />
von Herrn Dr. Schneditz-Bolfras zusammen mit Arch. Hinterwirth in Wien vom Jahr 2002.<br />
Bei der Präsentation im Stadttheater wurde seitens der Thermenholding zum Ausdruck gebracht, dass<br />
die Planung für die neue Therme in Eigenregie durchgeführt wird. Dies ist lt. Expertenauskunft so<br />
auch nicht möglich, die Planungsarbeiten sind öffentlich auszuschreiben.<br />
SPÖ, FPÖ, Grüne und die Stadtliste bringen in einem gemeinsamen Antrag, vorgetragen von<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger, zum Ausdruck, dass man sehr wohl für die Errichtung einer Therme eintritt,<br />
diese aber nicht zu den derzeit bekannten Bedingungen will. Sondern zu Rahmenbedingungen,<br />
die für die Bürgerinnen und Bürger und für die Finanzen von <strong>Gmunden</strong> verträglich<br />
sind.<br />
GR DI Dr. Löcker berichtet betreffend Sanierung des Freischwimmbeckens in angeblicher Höhe von €<br />
3,5 Millionen, dass lt. Antwortschreiben von Herrn Dir. Achleitner darüber kein Gutachten vorliegt.<br />
Diese Zahl wurde aufgrund von einzelnen Beratungsergebnissen und professionellen Einschätzungen<br />
sowie Gesprächen mit Technikern ermittelt. Herr Arch. Hinterwirth teilte ihm in einem Schreiben mit,<br />
dass das 50m-Becken keinesfalls abbruchreif ist und Setzungen ohne größeren Aufwand ausgeglichen<br />
werden können, sowie seit der Errichtung im Jahr 1994 auch keine hohen Sanierungskosten<br />
angefallen sind. Das älteste Becken dieser Art steht in Pfarrwerfen und ist Baujahr 1969. Die unterschiedlich<br />
genannten Zahlen von Dir. Achleitner und Arch. Hinterwrith sind sehr verwirrend und müssten<br />
die genauen Zahlen durch eine neutrale Stelle eruiert werden. GR DI Dr. Löcker ist weiters der<br />
Meinung, dass, wenn das renovierte Strandbad in die Thermenholding integriert wird, die Gemeinde<br />
keine Verfügungsgewalt mehr hätte. Die Preisgestaltung wäre nicht mehr in der Hand der Gemeinde<br />
und müssten die Preise der Thermenholding akzeptiert werden. Eine 15%ige Rabattierung für<br />
538
Gmundner/innen ist rechtlich bei der EU nicht haltbar. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass niemand<br />
gegen die Therme ist, nur sollte das Strandbad nicht ohne Gegenleistung hergegeben werden. GR DI<br />
Dr. Löcker verweist auch auf Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt, welches sich grundsätzlich<br />
gegen die Errichtung auf der Halbinsel Toskana ausgesprochen hat, jedoch Zustimmung für die Errichtung<br />
auf „Tourismusgrund“ signalisiert wurde. Weiters berichtet GR DI Dr. Löcker von einem technischen<br />
Problem aufgrund der sehr flachen Uferzone. Ein „Untertauchen“ nach dem Saunagang wäre<br />
im Traunsee nur möglich, wenn dieser ausgebaggert würde. GR DI Dr. Löcker meint, dass dieses<br />
Projekt in dieser Form eine Enteignung der Gmundner Familien und vor allem der Gmundner Jugend<br />
wäre, zumal Bgm. Köppl in den Sitzungen der Seilbahnanlieger stets betont, und auch in den Zeitungen<br />
wiederholt habe, dass es in <strong>Gmunden</strong> keine Enteignungen geben werde. Abschließend erklärt er,<br />
dass er ohne Abklärung der Punkte, nicht seine Zustimmung zur Therme geben kann.<br />
StR. Meingast berichtet über vergangene Planungen betr. Errichtung eines Strandbades im Jahr 1927<br />
(Standort Esplanade bzw. Dr. Thomas Straße). Das Freizeitverhalten und auch die Arbeitszeit haben<br />
sich jedoch verändert und dem muss Rechnung getragen werden. Das Strandbad soll der Gmundner<br />
Bevölkerung absolut nicht genommen werden, aber die Gebäude der Stadt müssen ordentlich vermarktet<br />
werden und zwar ohne Abgänge. Daher ist die Thermenholding ein kompetenter Partner.<br />
Viele gute Vorschläge wurden von den Fraktionen heute vorgebracht und können gemeinsam (technische)<br />
Lösungen gefunden werden. Wichtig ist jedoch: <strong>Gmunden</strong> will eine Therme und tritt in Verhandlungen<br />
ein. Dieser Schritt wäre wichtig. Die Mitarbeit von allen im Gemeinderat ist gefragt. Positive<br />
Aspekte dieser Therme sind vor allem: Saunalandschaft, Schulschwimmen, statt 60 Badetage 365<br />
Badetage im Jahr, keine laufenden Betriebskosten für die Stadtgemeinde, Schlechtwetterprogramm,<br />
Frequenzbringer für die Stadt, ca. 40 Ganzjahres-Arbeitsplätze. StR. Meingast bemerkt abschließend,<br />
dass Sanierungen beim dzt. Strandbad anstehen und müsste Geld so oder so in die Hand genommen<br />
werden.<br />
GR DI Sperrer spricht sich klar gegen Verschleierungstaktiken aus. Im Amtsvortrag lautet es definitiv:<br />
„Die Thermenholding errichtet ein Thermenhotel …………..“, also ein definitiver Beschluss. Hier wird<br />
kein „Beginn von Beratungen“ beschlossen.<br />
Herr GR DI Sperrer verliest auszugsweise aus einem e-mail von Herrn Dir. Achleitner, dass die Altanlagen<br />
im Zuge des Neuprojektes auf den jeweiligen Stand der Technik zu bringen seien und nicht eine<br />
Sanierung sondern eine Erneuerung der Anlage angestrebt wird. Weiters sei ein Becken nach rd. 20<br />
Jahren am Ende seiner Lebensdauer und sei auch ein 50m-Becken konzeptionell ungeeignet für eine<br />
Gästenutzung.<br />
Die Grünen haben grundsätzlich kein Problem über das Projekt zu diskutieren, jedoch ein Problem<br />
heute einen Beschluss zu fassen, dass das Strandbad zerstört wird. Alles andere ist Verschleierungstaktik.<br />
Hier sind Parallelen in der Vergangenheit zu erkennen: Dem Gemeinderat wurde versprochen in der<br />
Nähe des Parkhotels wird ein Hotel errichtet werden, das Hotel wird bis 31.12.2010 errichtet sein und<br />
die Gemeinde so reich machen, dass aus den Gewinnen des Hotels ein Hallenbad gebaut werden<br />
kann. Dem Gemeinderat wurde auch versichert, dass der Vertrag 100%ig ernst zu nehmen ist, da € 2<br />
Mio Pönale im Vertrag stehen, usw. Ihn überrascht es sehr, dass die Kollegen der ÖVP neuerdings<br />
den Versprechungen und vagen Andeutungen von Bgm. Köppl vertrauen. Die Grünen fordern klar:<br />
ordentliche Pläne, klare Konzepte, Diskussionen und dann Entscheidungsfindung. Vorher wird es<br />
seitens der Grünen keine Zustimmung geben.<br />
StR. in Mag. a Mizelli: Zwischen den Zeilen gibt es persönliche Eitelkeiten, die sie nicht nachvollziehen<br />
kann, da sie noch nicht so lange im Gemeinderat vertreten ist. Klar ist jedoch aus den Zeilen „zu hören“,<br />
dass sich alle für eine Therme aussprechen. Viele konstruktive Vorschläge wurden vorgebracht<br />
und schlägt sie vor, nochmals gemeinsame Besprechungen anzuberaumen. Wichtig ist, dass Gemeinsamkeit<br />
herrscht, nicht immer gestritten wird und mutig eine Entscheidung getroffen wird, denn<br />
sonst verliert <strong>Gmunden</strong> den Anschluss. Kompromisse müssen auf beiden Seiten eingegangen werden.<br />
Klar ist, dass eine Therme mit Seezugang einzigartig ist.<br />
StR. Sageder meint, dass persönliche Befindlichkeiten hier das kleinste Problem sind. Er stößt sich an<br />
der im Amtsvortrag lautenden Formulierung: „Die Thermenholding errichtet auf dem Strandbadareal<br />
………….“. D.h., dass vom Strandbadareal ein erheblicher Teil wegfällt. Wenn eine der wichtigsten<br />
Freizeitanlagen der Gmundnerinnen und Gmundner, und das seit vielen Jahrzehnten, einer anderen<br />
Nutzung zugeführt wird, dann muss sehr wohl vorsichtig vorgegangen werden. Bei der Präsentation<br />
im Stadttheater wurde seitens der Thermenholding deutlich klar gemacht, dass der Standort im Bereich<br />
Freischwimmbecken gewollt wird. Kompromisse sind sicherlich möglich und wäre Therme und<br />
Strandbad ein Gewinn für <strong>Gmunden</strong>. Der Zugang zu beiden Bereichen wäre sicher problemlos mög-<br />
539
lich. Die Stadt <strong>Gmunden</strong> wäre gut beraten, Fachleute beizuziehen, die den Zustand des Freischwimmbeckens<br />
(Setzungen) und des Gebäudes, usw. überprüfen. Dies wäre im Vorfeld ganz wichtig,<br />
um überhaupt Entscheidungen treffen zu können. Eine Eile liegt seiner Meinung nicht vor und wird<br />
es mit ein bisschen guten Willen von allen möglich sein, eine Lösung zu finden, welche der Mehrheit<br />
der Bevölkerung entspricht.<br />
Vzbgm. Schrabacher stellt richtig, dass nicht nur <strong>Gmunden</strong> einen Beitrag zur Therme leistet sondern<br />
auch Altmünster/Traunkirchen/Ebensee. Er betont, dass es nun um die Zukunft von <strong>Gmunden</strong> geht.<br />
Lt. Wertschöpfungsanalyse 2004 muss in den Tourismus investiert werden. Bei keinen anderen Arbeitsplätzen<br />
kann eine höhere Wertschöpfung erzielt werden, als bei den Tourismusarbeitsplätzen.<br />
Die Gastronomie und die Hotellerie rundum den Traunsee fordern für die Gäste ein Schlechtwetterprogramm.<br />
Jetzt besteht die Möglichkeit mit einer Förderung vom <strong>Land</strong> OÖ, dem Zuschuss der OÖ<br />
Thermenholding und den Mitteln der Gemeinde eine Zukunftsinvestition für alle zu machen. Nun muss<br />
zuerst <strong>Gmunden</strong> bekunden, dass eine Therme gewollt wird, dann muss der <strong>Land</strong>tag dies ebenfalls<br />
bekunden und auch der Aufsichtsrat der OÖ. Thermenholding. Wichtig ist nun festzulegen, will <strong>Gmunden</strong><br />
eine Therme und in den Beginn der Verhandlungen eintreten, ja oder nein? Die Rahmenbedingungen<br />
von <strong>Gmunden</strong> können dann an die Thermenholding herangetragen werden. Vzbgm. Schrabacher<br />
betont, dass es in der heutigen Zeit viele Möglichkeiten betr. Zutrittsysteme gibt und hier sicherlich<br />
eine Lösung gefunden werden kann. Weiters sind Liegen und Spielmöglichkeiten für die Kinder in<br />
Thermen vorhanden und daher kann auch die Kabinenanzahl reduziert werden. Vzbgm. Schrabacher<br />
empfiehlt den Gemeinderat, ein klares Signal für eine Therme zu setzen und weiters die Zustimmung<br />
zu geben, dass in Verhandlungen eingetreten wird.<br />
StR. Grampelhuber stellt fest, dass bei der Präsentation im Stadttheater ganz klar der Standort der<br />
Therme vorgestellt wurde und hat Dir. Achleitner auch die Gründe für diesen Standort genannt. Diese<br />
Haltung trägt die FPÖ nicht mit. Es wäre naiv, nun ein Grundsatzbeschluss zu fassen, der genau dies<br />
beinhaltet, was im Stadttheater vorgetragen wurde. Eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten muss<br />
gefunden werden.<br />
GR KR Colli stellt fest, dass lt. Oö. Vergabegesetz die Errichtung der Therme sehr wohl ausgeschrieben<br />
werden müsste, da mehr als 50 % aus öffentlichen Mitteln fließt. Zu allererst müsste auch ein<br />
Raumprogramm erstellt werden. Sollten die Vorgangsweise nicht eingehalten werden, könnten Beschwerden<br />
beim UVS nicht auszuschließen sein.<br />
Bgm. Köppl betont, dass die Thermenholding sicherlich rechtlich nicht unkundig ist und sich im Rahmen<br />
der Gesetze bewegt. Die Thermenholding ist auch gegenüber dem <strong>Land</strong> verantwortlich.<br />
GR Hernler meint, dass es sich hier um ein reines Tourismusprojekt handelt und nicht um den Willen<br />
der Gmundner/innen.<br />
GR DI Dr. Löcker: Ohne einen Masterplan kann nicht zugestimmt werden. Das Strandbad gehört nicht<br />
dem Tourismus alleine sondern auch den Gmundnerinnen und Gmundnern.<br />
GR in Grüneis betont, dass eine Therme auch wichtig für die Gesundheitsvorsorge ist und die Therme<br />
nicht ausschließlich für den Tourismus errichtet wird, sondern vor allem auch für die Gmundner Bevölkerung.<br />
GR Reingruber erklärt, dass er selbst seit Jahrzehnten ein begeisteter Strandbadbesucher ist und er<br />
ein Herz für die Strandbadbesucher hat. In seinen Augen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt<br />
wo „irgendetwas“ hinkommt und wird darüber sicherlich noch ausführlich und eingehend gesprochen.<br />
Die Stimmen der Strandbadbesucher/innen müssen jedoch auch gehört werden.<br />
StR. Ortner: Heute soll der Start der Verhandlungen beschlossen werden. <strong>Gmunden</strong> muss zuerst den<br />
Willen zu einer Therme gegenüber dem <strong>Land</strong> und der Thermenholding kundtun. Wenn nicht, wird<br />
auch das <strong>Land</strong> und die Thermenholding keine weiteren Schritte einleiten.<br />
Bgm. Köppl verspricht, dass die Zahlen und Fakten von den damaligen Besprechungen im Kongreßhaus<br />
selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden. Weiters erklärt er, dass leider viel am Finanziellen<br />
„aufgehängt“ wird, mit den Worten: Können wir uns das leisten? Vor den Wahlen werden, wie so<br />
vielerorts, manche Projekte in den Mittelpunkt gestellt und in das Wahlprogramm aufgenommen und<br />
muss dass auch in <strong>Gmunden</strong> möglich sein.<br />
540
In der Folge berichtet er über die vor ca. 35 Jahren geführten Verhandlungen über die Errichtung eines<br />
Kommunalhallenbades. Auch damals konnte keine Einigung über den Standort erzielt werden und<br />
wurde das Hallenbad nicht errichtet.<br />
Eine Befragung der Bevölkerung im Jahr 2008 hat ergeben, dass ein Hallenbad gewollt wird und stellt<br />
das auch einen Auftrag an die Politik dar. Dies war auch der Grund, warum das Hallenbad im Wahlprogramm<br />
der ÖVP aufgenommen wurde und in der Folge Gespräche mit dem <strong>Land</strong>eshauptmann<br />
und der Oö. Thermenholding geführt wurden. Bgm. Köppl meint, dass mit dem heutigen Beschluss in<br />
Verhandlungen zu treten ist, auch wenn noch nicht genau feststeht, ob das Gebäude und das Freischwimmbecken<br />
stark sanierungsbedürftig sind. Heute liegen noch keine genauen Details vor und hat<br />
auch keine Fraktion dezitiert nach Einzelheiten nachgefragt. Weiters berichtet er über die Besprechung<br />
in Bad Schallerbach mit den Fraktionsvertretern. Dabei wurde u.a. auch über die Deckelung<br />
des Betrages sowie über das Baurecht gesprochen. <strong>Gmunden</strong> braucht einen Schub! Auch das Hotel<br />
wurde bis jetzt verhindert. Wie schön wäre es, wenn das Hotel schon verwirklicht wäre. Im Amtsvortrag<br />
steht ganz genau drinnen „wir treten in die Verhandlungen ein“. Bgm. Köppl erklärt, dass er sich<br />
nicht gegen einen Bau auf der Halbinsel Toskana ausspricht, verweist jedoch auf Gespräche mit dem<br />
Bundesdenkmalamt, dass dieser Standort nicht möglich sei. Wichtig ist für das <strong>Land</strong> zu wissen, will<br />
<strong>Gmunden</strong> eine Therme ja oder nein. Er lässt nicht zu, dass die Therme „verteufelt“ wird und verweist<br />
auf den positiven Einfluss der Thermen in den Städten Bad Ischl und Bad Hall. Wichtig ist, dass heute<br />
ein Beschluss gefasst wird, dass <strong>Gmunden</strong> in Verhandlungen eintritt, mit dem Ziel, dass die Thermenholding<br />
Errichterin/Betreiberin ist, der Betrag gedeckelt ist und die Vorstellungen der Gemeinde<br />
so weit wie möglich umgesetzt werden. Die Fraktionen werden natürlich in die Verhandlungen einbezogen<br />
und sollte ein Arbeitskreis mit Bürgerinnen und Bürgern gebildet werden, um die Bedürfnisse<br />
der Bevölkerung abzustimmen. Weiters berichtet Bgm. Köppl über Unterschriftenlisten für die Therme<br />
bzw. für die Erhaltung des Strandbades und über die aktuellen Nächtigungszahlen. Abschließend<br />
erklärt Bgm. Köppl, dass die Therme nicht nur für den Tourismus ist, sondern vor allem auch für die<br />
Bevölkerung und dass mit dem heutigen Beschluss keine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt<br />
wird, sondern der Wille zu einer Therme bekundet werden soll und in Verhandlungen getreten wird.<br />
GR in Enzmann hat aus der Diskussion herausgehört, dass heute nur ein Projekt eingeleitet wird und<br />
grundsätzlich alle die Therme und auch das Strandbad wollen. Sie würde den Antrag anders formulieren<br />
und zwar, dass in Gespräche/Verhandlungen eingetreten wird.<br />
GR Ing. Mag. Kammerhofer stellt fest, dass der Unterschied zwischen den einzelnen Meinungen in<br />
der heutigen Diskussion stark geschrumpft ist und trennen nur mehr Kleinigkeiten, dass es zu einer<br />
Einigung kommt. Jede Partei hat heute Schritte gesetzt und sich grundsätzlich für eine Therme ausgesprochen.<br />
Eine Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes in den nächsten Gemeinderat wäre<br />
sinnvoll, um eine Lösung zu finden.<br />
GR Hochegger berichtet von Gesprächen in Schallerbach und wurden dort auch von ihm Fragen gestellt.<br />
Leider hat er auf die Frage, ob zwei Zutrittsbereiche (Therme/Strandbad) möglich sind, die Antwort<br />
bekommen, dass das für die Thermenholding nicht in Frage kommt. Eine weitere Bedingung der<br />
Thermenholding ist, dass das 50-m-Becken wegkommt (Standort Therme). Unter dem Diktat der<br />
Thermenholding ist eine Therme nicht denkbar, auch wenn sie grundsätzlich gewollt wird. GR Hochegger<br />
vertritt die Meinung, dass heute nicht grundsätzlich beschlossen werden sollte, dass die Therme<br />
auf dem Strandbadareal errichtet wird, so wie es im Amtsvortrag formuliert wurde. Hier müsste eine<br />
neue Formulierung gefunden werden und zwar, dass eine Therme gewollt wird und in Verhandlungen<br />
mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der Oö Thermenholding getreten wird.<br />
GR Mag. Dr. Bergthaler meint, dass eventuell folgende Ergänzung in den Amtsvortrag eingefügt werden<br />
könnte: „…….nach gemeinsamer Festlegung des Standortes………….“.<br />
Über die vorgebrachten Vorschläge und den vorliegenden Amtsvortrag wird eingehend diskutiert und<br />
sprechen sich alle Parteien grundsätzlich für die Errichtung einer Therme aus und soll mit dem <strong>Land</strong><br />
<strong>Oberösterreich</strong> und der Oö. Thermenholding in Verhandlungen getreten werden. Über Besprechungen<br />
und weitere Schritte soll dem Gemeinderat berichtet werden.<br />
In der Folge stellt Bgm. Köppl folgenden neuformulierten Antrag, der zu Abstimmung kommt:<br />
Der Gemeinderat stellt fest, dass alle Fraktionen des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />
grundsätzlich für die Errichtung einer Therme sind und mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der Oö.<br />
Thermenholding zwecks Errichtung einer Therme in Verhandlungen eintreten. (Berichterstattung im<br />
Gemeinderat)<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
541
27. Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Vorsteuerregelung" auf<br />
Anregung vom österreichischen Städtebund;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Mit Schreiben vom 18.04.2012 hat der Österreichische Städtebund der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />
einen Resolutionsentwurf betreffend „Vorsteuerregelung“ (Vorsteuerabzug für Schulen – Investitionen<br />
in Bildung dürfen nicht verteuert werden) übermittelt. Der Österreichische Städtebund sowie auch der<br />
Österreichische Gemeindebund ersuchen um Unterstützung.<br />
Mit diesem Sachverhalt hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.05.2012 auseinandergesetzt und<br />
beschlossen, die Resolution dem Gemeinderat vorzulegen.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die vorliegende Resolution „Vorsteuerregelung“ (Beilage ./E) beschließen.<br />
Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />
1 Stimmenthaltung: GR DI Sperrer<br />
28. Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Infrastrukturabgabe"<br />
(Schaffung der gesetzlichen Grundlage);<br />
Bgm. Köppl erteilt Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner das Wort.<br />
Dr. Pseiner verliest vollinhaltlich den Amtsvortrag vom 25.06.2012:<br />
Herr GR. Mag. Ing. Kammerhofer beantragte im Rahmen des Wirtschaftsausschusses Beratungen<br />
über die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe bzw. über die Besteuerung von leerstehenden Objekten<br />
und Wohnungen in <strong>Gmunden</strong> aufzunehmen.<br />
Hiezu wird festgestellt, dass in <strong>Gmunden</strong> ca. 580 Haushalte mit Zweitwohnsitz bestehen und ca.<br />
2.300 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet sind. In <strong>Oberösterreich</strong> besteht zurzeit keine gesetzliche<br />
Grundlage Abgaben für Zweitwohnsitze bzw. für leerstehende Objekte einzuheben. § 14 Absatz 1<br />
Ziffer 3 Finanzausgleichsgesetz 2008 bietet die Möglichkeit, durch <strong>Land</strong>esgesetz eine solche Abgabe<br />
einzuführen.<br />
Der Wirtschafts-, Kultur- und Innovationsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2012 mit dieser<br />
Angelegenheit befasst und einstimmig beschlossen, nachstehend Resolution dem Gemeinderat<br />
zur Beschlussfassung vorzuschlagen:<br />
RESOLUTION<br />
Die Oö. <strong>Land</strong>esregierung wird ersucht, ein Gesetz zur Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe für Nebenwohnsitze<br />
auszuarbeiten und dem Oö. <strong>Land</strong>tag zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll den<br />
Städten und Gemeinden, unter Berücksichtigung der vom <strong>Land</strong>esgesetzgeber ausgearbeiteten Kriterien,<br />
die Abgabeneinhebung und der Abgabenertrag zukommen. Weiters wird die Oö. <strong>Land</strong>esregierung<br />
ersucht, Maßnahmen einzuleiten, um eine verfassungsrechtliche sowie einfach gesetzliche<br />
Grundlage zur Einhebung von Steuern auf leerstehende Wohnungen bzw. Geschäftsflächen als Gemeindeabgabe<br />
zu schaffen.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die vorstehende Resolution „Infrastrukturabgabe“ beschließen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
29. Verkehrsangelegenheiten:<br />
Bgm. Köppl erteilt zu den Tagesordnungspunkten 29.1. und 29.2. Herrn StR. Sageder das Wort.<br />
29.1. Beratung und Beschlussfassung über die zeitliche Beschränkung der Verordnung<br />
"Halte- und Parkverbot ausgenommen Berechtigte" am Parkplatz Tagwerkerstraße/Bahnhofstraße<br />
und Parkplatz Seilergasse auf Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00<br />
Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr;<br />
StR. Sageder:<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.03.2012 wurde ein Halte- und Parkverbot ausgenommen<br />
Berechtigte am Parkplatz Tagwerkerstraße/Bahnhofstraße und für die „Parkplatzreihe“ entlang des<br />
Betriebsgebäudes Pesendorfer (Seilerparkplatz) verordnet. Damit sollte für Bewohner sowie Bedienstete<br />
von umliegenden Innenstadtbetrieben eine Parkmöglichkeit gegen Zahlung einer mtl. Gebühr von<br />
€ 25,00 bzw. € 18,00 geschaffen werden.<br />
542
Mit der nunmehr vorgeschlagenen zeitlichen Einschränkung dieser „Reservierung“ wird die Grundlage<br />
geschaffen, diese Parkflächen auch außerhalb der Zeiten Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr und<br />
Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr für Dritte nutzbar zu machen.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge nachstehende Verordnungen (Beilage ./F) beschließen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
29.2. Beratung und Beschlussfassung über ein Parkverbot am Kapuzinerparkplatz im<br />
Bereich Turnhalle Schule Traundorf bezogen auf zwei Stellflächen von Montag bis<br />
Freitag im Zeitraum 8.00 bis 9.00 Uhr und 12.00 bis 16.00 Uhr zum Zwecke des Kindertransportes;<br />
StR. Sageder:<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.03.2012 wurde eine gebührenpflichtige Kurzparkzone am<br />
Kapuzinerparkplatz verordnet. Analog der Vorgangsweise bezogen auf den Kindergarten Stadt, sollte<br />
mit nachstehender Verordnung die zeitlich beschränkte Möglichkeit für Eltern von Kindergartenkindern<br />
geschaffen werden, diese mit dem Kraftfahrzeug hinzubringen und wieder abzuholen, ohne das Kraftfahrzeug<br />
unmittelbar vor dem Kindergarteneingang abstellen zu müssen, und damit den Bustransport<br />
zu behindern und die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rettung) zu verstellen.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge nachstehende Verordnung (Beilage ./G) beschließen.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
30. Berichte des Bürgermeisters;<br />
Bgm. Köppl:<br />
a)<br />
Vor wenigen Tagen fand ein Gespräch betreffend Traunsteinstraße mit einem Vertreter dieses Straßenzuges<br />
sowie Vertretern der Bundespolizei, der Stadtpolizei und dem Verkehrsreferenten statt.<br />
Dabei wurden verschiedene Löschungsvorschläge erarbeitet und zwar 30 km/h-Beschränkung, zusätzliche<br />
Abschleppzonen, Geschwindigkeitsmessungen, Gespräche mit der Gastronomie, usw.<br />
b)<br />
Lt. Mitteilung der Gespag wird ein Salzkammergut-Klinikum (Vöcklabruck/<strong>Gmunden</strong>/Bad Ischl) geschaffen<br />
und beginnt nun die Zusammenlegung im Verwaltungsbereich bzw. der leitenden Funktion.<br />
Bgm. Köppl berichtet über den Zeitplan.<br />
c)<br />
Herr Baudirektor Ing. Aigner geht mit Anfang des Jahres 2013 in den wohlverdienten Ruhestand und<br />
dankt Bgm. Köppl schon heute dem anwesenden Baudirektor für seine langjährige Tätigkeit sowie<br />
engagierte Arbeit.<br />
31. Allfälliges;<br />
a)<br />
StR. Meingast berichtet, dass im Bereich Seebahnhofareal Plakatständer und Verkehrstafeln<br />
zweckentfremdet wurden und eine Sprühaktion stattfand. StR. Meingast meint, dass Aktionismus gut<br />
ist und jeder in der Demokratie seine Meinung äußern kann, jedoch diese Aktion eine schlechte Vorbildwirkung<br />
für die Jugend darstellt und es auch Rechte und Pflichten gibt.<br />
Bgm. Köppl erklärt, dass eine Fraktion sicherlich andere Möglichkeiten hätte, ihre Meinung kundzutun,<br />
als mit einer Sprühaktion, Zweckentfremdung von Verkehrsschildern und Aufstellung von Plakatständern.<br />
GR DI Sperrer ist überrascht, dass es als unangenehm empfunden wird, wenn mit einem Baustellenspray<br />
das Baufeld, welches für Herbst 2012 versprochen wurde, gekennzeichnet wird. Die Grundgrenzen<br />
wurden gekennzeichnet und wird der Spray verwittern. Die Schilder haben Aufregung verur-<br />
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sacht, weil den Personen endlich klar wurde, wie die privaten Grundgrenzen verlaufen, auf denen eine<br />
befristete Nutzung zugesagt ist. GR DI Sperrer kritisiert, dass die Schilder angeblich seitens der Gemeinde<br />
entfernt wurden.<br />
b)<br />
StR. Sageder lädt zum Fest anlässlich des 100. Geburtstages der Traunseebahn ein. Treffpunkt ist<br />
am Samstag, 7. Juli 2012 um 9.30 Uhr am Seebahnhof. Die Fahrt geht nach Vorchdorf, wo gefeiert<br />
wird.<br />
StR. in Mag. a Bors ergänzt, dass das Kinderprogramm zu dieser Veranstaltung am Freitag Nachmittag<br />
am Seebahnhof stattfindet.<br />
c)<br />
GR Reingruber lädt zum Schiffsländefest am Freitag, 6. Juli 2012 ein.<br />
d)<br />
Wie auf der Tagesordnung angekündigt, beabsichtigt Bgm. Köppl den Punkt „Personelles“ im nicht<br />
öffentlichen Teil zu behandeln.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, den Punkt „Personelles“ im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.<br />
Der Bürgermeister dankt für die Teilnahme und schließt die Sitzung.<br />
Schriftführer/in: Gemeinderatsmitglieder: Bürgermeister:<br />
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