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PROTOKOLL<br />

STADTAMT GMUNDEN<br />

A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g<br />

A-4810 <strong>Gmunden</strong>, Rathausplatz 1<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Rathaussaal <strong>Gmunden</strong>.<br />

Datum: 05.07.2012 Beginn: 17:00 Uhr Ende: 22:40 Uhr<br />

Telefon: (07612) 794-0<br />

Fax: (07612) 794/258<br />

E-Mail: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at<br />

http://www.gmunden.at<br />

Zahl: 001/1<br />

Datum: 6. August 2012<br />

Bearbeiter: Schögl Monika<br />

Telefon: 07612/794-202<br />

Fax: 07612/794-209<br />

E-Mail monika.schoegl@gmunden.ooe.gv.at<br />

Sitzungsnummer: GR/2012/13<br />

Anwesend sind:<br />

1. Köppl Heinz, BGM<br />

2. Schrabacher Gottfried, Vzbgm.<br />

3. Ortner Wolfgang, StR<br />

4. Mizelli Katharina, StR.in Mag.a<br />

5. Meingast Gerhard, StR<br />

6. Schneditz-Bolfras Michael Savo Oskar, GR Dr.Jur.<br />

7. Reingruber Manfred, GR<br />

8. Aigner Franz Josef, GR<br />

9. Apfler Martin, GR Mag.<br />

10. Krapf Stefan, GR Mag.phil<br />

11. Bergthaler Karl, GR Mag. Dr.iur<br />

12. Grüneis Aloisia Herta, GR.in<br />

13. Peganz Elke Maria, Dir.in GR.in<br />

14. Forstinger Johanna, GR.in, Mag.a, Dr.in<br />

15. Kosma Hans-Peter, GR Vertretung für Herrn GR Thomas Michael Höpoltseder<br />

16. John Siegfried, GR Vertretung für Herrn GR Manfred Andeßner<br />

17. Thallinger Auguste, GR Vertretung für Frau GR.in Mag.phil Maria Anna Kapeller<br />

18. Buchinger Konrad, GR Vertretung für Herrn GR Mag. Wolfgang Köppl<br />

19. Vesely Recte Riha Bettina Sibylle, GR.in Vertretung für Herrn GR<br />

Dipl.-Ing. Georg Heinrich Neumann<br />

20. Dickinger Christian, Vzbgm. Dr.<br />

21. Sageder Wolfgang, StR.<br />

22. Hochegger Helmut, GR<br />

23. Kramesberger Kurt Konrad, GR Ing.<br />

24. Tschütscher Anton, GR<br />

25. Gärber Stefan, GR<br />

26. Kammerhofer Karl, GR Mag. Ing.<br />

27. Auer Elisabeth, GR<br />

28. Grampelhuber Gerald, StR<br />

29. Enzmann Margarete Beate, GR.in<br />

30. Breitenberger Horst-Detlev, GR<br />

31. Trieb Peter Josef, GR<br />

32. Colli Günther, GR KR<br />

33. Bors Johanna, STR.in Mag.a<br />

34. Kienesberger Otto, GR Dipl.-Ing.<br />

35. Sperrer Josef, GR Dipl.-Ing. Vertretung für Frau GR.in,<br />

Dr.in, Dipl.-Ing.in Margarete Ulrike Feichtinger<br />

36. Hernler Robert, GR Vertretung für Herrn GR Erich Josef Langwiesner<br />

37. Löcker Herbert, GR Dr. Dipl.-Ing.<br />

494


38. Pseiner Heimo, Dr. Stadtamtsdirektor<br />

39. Aigner Johann, Ing. Stadtbauamt<br />

40. Buchegger Peter, MBA Finanzabteilung<br />

41. Blecha Kurt als Schriftführer<br />

42. Schögl Monika als Schriftführerin<br />

Entschuldigt abwesend sind:<br />

43. Höpoltseder Thomas Michael, GR<br />

44. Andeßner Manfred, GR<br />

45. Kapeller Maria Anna, GR.in Mag.phil<br />

46. Köppl Wolfgang, GR Mag.<br />

47. Neumann Georg Heinrich, GR Dipl.-Ing.<br />

48. Feichtinger Margarete Ulrike, GR.in, Dr.in, Dipl.-Ing.in<br />

49. Langwiesner Erich Josef, GR<br />

Bgm. Köppl begrüßt zu Beginn der Sitzung zwei Vertreterinnen des Festwochenvereines, die über das<br />

vielfältige Festwochenprogramm 2012 berichten und zu den Veranstaltungen herzlich einladen. Bgm.<br />

Köppl wünscht abschließend dem Festwochenverein für die kommenden Wochen viel Kraft und den<br />

einzelnen Veranstaltungen viele Besucher/innen.<br />

Bgm. Köppl:<br />

„Meine Damen und Herren!<br />

Ich eröffne die 13. ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

und begrüße Sie sehr herzlich. Weiters begrüße ich die Vertreter der Presse und die Zuhörer/innen.<br />

Das Stattfinden dieser Sitzung wurde in der Presse und an der Amtstafel ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Sie selbst haben eine schriftliche Einladung erhalten.<br />

Ich stelle fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist. Die Verhandlungsschrift über die<br />

12. Sitzung des Gemeinderates lag zur Einsicht auf und blieb ohne Beanstandung. Die rechtmäßige<br />

Genehmigung gemäß den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. (§ 54 Abs. 3-6)<br />

erfolgt am Schluss der Sitzung durch Beurkundung durch den Bürgermeister und je einem Mitglied der<br />

im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Die genehmigte Verhandlungsschrift wird auf der Homepage<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> veröffentlicht.“<br />

Bgm Köppl:<br />

Heute ist die erste Gemeinderatssitzung nach dem plötzlichen Ableben von Herrn Mag. Dr. Hermann<br />

Zemlicka und viele stehen noch unter Trauer. Eine starke Persönlichkeit ist vom irdischen Leben abberufen<br />

worden. Er bedankt sich für die Leistungen des Herrn Dr. Zemlicka, der es sich selber nie<br />

leicht gemacht hat. Dr. Zemlicka hatte für alle ein offenes Ohr, war ein Quer- und Vordenker und<br />

kümmerte sich sehr engagiert um die Universitätsangelegenheiten. Die Aufgabe der Gemeinde soll<br />

nun sein, in seinem Sinne diese Arbeiten weiterzuführen. Die Gemeinde wird ihm stets ein ehrendes<br />

Andenken bewahren.<br />

Bgm. Köppl bittet um Abhaltung einer Gedenkminute.<br />

Bgm. Köppl fragt in der Folge, ob noch Wünsche zur Tagesordnung bestehen?<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger beantragt, aufgrund der mangelnden Projektreife und der nicht hinreichenden<br />

Formulierung, den Tagesordnungspunkt 26 „Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung<br />

einer Therme in <strong>Gmunden</strong>“ von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.<br />

Bgm Köppl: Mit der heutigen Beschlussfassung wird noch keine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt,<br />

sondern soll nach der heutigen Beschlussfassung in Verhandlungen mit dem <strong>Land</strong> Oberöster-<br />

495


eich und der Thermenholding getreten werden. Bei einem gemeinsamen Gespräch vor wenigen Tagen<br />

hat er bereits versucht, dies klarzustellen.<br />

Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag des Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger abstimmen:<br />

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt<br />

18 JA-Stimmen: SPÖ (8), FPÖ (5), GRÜNE (4), Liste STADT (1)<br />

19 Gegenstimmen: ÖVP<br />

GR DI Kienesberger berichtet, dass die Grüne-Gemeinderatsfraktion zum Tagesordnungspunkt 19<br />

(Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr. D2-1, Änderung Nr. 10) einen Zusatzantrag einbringen<br />

wird. Dieser wird dem Bürgermeister übergeben.<br />

Weiters ersucht die Grüne-Gemeinderatsfraktion um folgende Änderung: Die Reihenfolge von TOP 24<br />

und TOP 25 (Sicherungsmaßnahmen für Hauptwohnsitze) möge bitte getauscht werden, da in TOP<br />

24 auf die Begründung von TOP 25 verwiesen wird.<br />

Beschluss: Wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Bgm. Köppl bringt weiters eine Anfrage der Grünen-Gemeinderatsfraktion, eingebracht am<br />

15.06.2012, zur Verlesung:<br />

Anfrage an den Herrn Bürgermeister<br />

anlässlich der Gemeinderatssitzung am 05. Juli 2012<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat 2008 das Areal Seebahnhof um € 1.324.168,56 bzw.<br />

€ 128,61/m² verkauft. Darüber hinaus ist die Stadtgemeinde über die Rahmenvereinbarung Neu folgende<br />

Verpflichtungen eingegangen:<br />

3.9 Kostentragung Verlegung Seebahnhofareal<br />

Insbesondere bedarf es der Regelung des zugesagten Kostenbeitrages des Vereins zur Förderung<br />

der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG.<br />

3.10 Vornahme infrastruktureller Leistungen<br />

- Sanierung Badeplatz,<br />

- Verlegung Dampfersteg<br />

Der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG verpflichtet sich, im<br />

Ausmaß von 46 % der Projektgesellschaft die tatsächlich damit verbundenen Kosten zu ersetzen.<br />

7.2 Die Projektgesellschaft hat diese RAHMENVEREINBARUNG NEU unter der Geschäftsgrundlage<br />

abgeschlossen, dass das Projekt Seehotel Lacus Felix II mit öffentlichen Fördermitteln im Ausmaß<br />

von EUR 5,400.000,00 gefördert wird.<br />

Die Grünen <strong>Gmunden</strong> ersuchen in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:<br />

1. Ad Verlegung Seebahnhofareal:<br />

? Wie hoch ist der zugesagten Kostenbeitrag des Vereins zur Förderung der Infrastruktur der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG?<br />

? Wie hoch werden die Gesamtkosten für die Verlegung des Seebahnhofareals veranschlagt<br />

und wie ist die Kostenaufteilung vorgesehen?<br />

2. Ad Vornahme infrastruktureller Leistungen:<br />

? Wie hoch sind die für die Sanierung des Badeplatzes und die Verlegung des Dampfersteges<br />

veranschlagten Gesamtkosten, bzw. wie hoch ist der vom Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> & Co KG zu übernehmende Kostenanteil?<br />

3. Ad öffentliche Fördermittel:<br />

? Sind die öffentlichen Fördermittel im Ausmaß von € 5,400.000,- gesichert und welche Stelle<br />

wird diese Mittel bereit stellen?<br />

496


Mit freundlichen Grüßen<br />

DI Josef Sperrer<br />

DI Otto Kienesberger<br />

2012<br />

<strong>Gmunden</strong>, 15. Juni<br />

Bgm. Köppl beantwortet wie folgt:<br />

Zu Frage 1:<br />

Aus dem Aktenvermerk vom 10.08.2008 ist zu entnehmen, dass für den Fall der Nichterrichtung der<br />

Verbindungsstrecke zwischen Straßenbahn und Lokalbahn eine Kostentragung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong>, gedeckelt mit der Höhe der von der Errichtungsgesellschaft zu bezahlenden Kanal- und<br />

Wasseranschlussgebühren sowie des Verkehrsflächenbeitrages, vorgesehen ist.<br />

Die Gesamtkosten für die Verlegung des Seebahnhofareals liegen nicht vor.<br />

Zu Frage 2:<br />

Die Sanierungskosten für den Badeplatz und die Verlegung des Dampfersteges sind zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht bekannt. Der Kostenanteil des VFI beträgt 46 % des Kostenaufwandes, wobei diese<br />

unter Berücksichtigung des Kostenbeitrages zur Verlegung des Seebahnhofes wie oben dargestellt<br />

gedeckelt sind. Sachliche Rechtfertigung für die Kostenbeteiligung der Stadt bzw. des VFI liegt in der<br />

Attraktivitätssteigerung des seit 25 Jahren genutzten Badeplatzes am Seebahnspitz.<br />

Zu Frage 3:<br />

Die Fördermittel in Höhe von € 5,4 Millionen werden vom <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> bereitgestellt. Eine<br />

Mitteilung des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> über eine Förderungszusage liegt nicht vor.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen geht Bgm. Köppl in die Tagesordnung über.<br />

497


Tagesordnung:<br />

1 . Nachwahl von Mitgliedern in verschiedene Ausschüsse durch die SPÖ-Gemeinderatsfraktion;<br />

2 . Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag 2012;<br />

3 . Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> betreffend die am 5.6.2012 abgehaltene 11. Sitzung;<br />

4 . Beschlussfassung des Prüfberichtes der 11. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />

5 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zum Einbau von zwei Krabbelstuben<br />

in das Gebäude Kindergarten Schörihub;<br />

6 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zur Errichtung eines Biomasseheizwerkes<br />

samt Nahwärmeverteilungsnetz;<br />

7 . Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan für Investitionen im Rahmen der<br />

Parkraumbewirtschaftung;<br />

8 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von<br />

€ 1.370.000,00 zur Finanzierung von Wasser- und Kanalbauten;<br />

9 . Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von<br />

€ 2.262.000,00 zur Tilgung von verschiedenen Zwischenfinanzierungsdarlehen;<br />

10 . Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Tarife für das Lichterfest 2012;<br />

11 . Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von neuen Beiträgeordnungen der Horteinrichtungen<br />

des OÖ Hilfswerkes und des Pensionates <strong>Gmunden</strong>-Ort ab 01. September 2012;<br />

12 . Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung eines Tarifes für den Verleih der neuen Lautsprecheranlage<br />

der Kulturabteilung ab 01. Juli 2012;<br />

13 . Bericht über die Auftragsvergabe Wasserleitungssanierung Miller von Aichholz-Straße und Straßeninstandsetzung;<br />

14 . Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplanes auf einem Teil des<br />

ehem. Getränke Wagner Areals, Parzelle Nr. 225/6, KG. Schlagen, im Zusammenhang mit der<br />

geplanten Errichtung eines Spar-Marktes (endgültige Beschlussfassung);<br />

15 . Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Neuplanungsgebietes an der Schiffslände<br />

(rechtswirksam seit 30.07.2010);<br />

16 . Beratung und Beschlussfassung über den eingebrachten Antrag der GRÜNEN-<br />

Gemeinderatsfraktion betreffend Erlassung eines Neuplanungsgebietes für die Grundstücke 227/1,<br />

227/3 und 242/2 Grundbuch 42160 Traundorf (Inselhotel "Lacus Felix");<br />

17 . Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-3, Änderung Nr.<br />

01, Inselhotel Lacus Felix (Einleitung des Verfahrens);<br />

18 . Beratung und Beschlussfassung über die Neuerstellung eines Bebauungsplanes "Lacus Felix-<br />

Wohnen" an der Schiffslände - Krakowitzer-Kai - Traunsteinstraße (Einleitung des Verfahrens);<br />

19 . Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr. D2-<br />

1, Änderung Nr. 10, im Zusammenhang mit dem Bauprojekt der Real Treuhand an der Bahnhofstraße/Rustonstraße<br />

(Einleitung des Verfahrens);<br />

20 . Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Ehegatten Friedrich u. Angelika Rametsteiner,<br />

vertreten durch Dr. Martin Stossier Rechtsanwalts KG., gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />

vom 24.05.2012 womit der Gmundner Molkerei reg. GenmbH., eine baubehördliche Genehmigung<br />

für die Errichtung eines Transformatorengebäudes (Trafo-Station) an der Theresienthalstraße,<br />

erteilt wurde;<br />

21 . Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der röm.-<br />

kath. Pfarrpfründe Altmünster für die Aufstellung eines mobilen Unterstandes im Auwald;<br />

498


22 . Beratung und Beschlussfassung über den 3. Nachtrag zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 mit Frau<br />

Claudia Haschek, whft. 4810 <strong>Gmunden</strong> und Herrn Erich Gabis, whft. 4840 Vöcklabruck (Michlparkplatz);<br />

23 . Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses über den Verkauf des gemeindeeigenen Gst.<br />

263/144, sowie einer Teilfläche aus 263/135, im Gesamtausmaß von ca. 1.271 m², an die Firma<br />

Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>, In der Schörihub 28;<br />

24 . Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der SPÖ- und GRÜ-<br />

NEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von Hauptwohnsitzen<br />

und leistbarer Wohnungen;<br />

25 . Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der SPÖ- und GRÜ-<br />

NEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Abschluss einer Vereinbarung gem. § 16 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz<br />

für die Grundstücke 43/4, 43/5, 242/2 und 227/3 Grundbuch 42160 Traundorf<br />

(Wohnprojekt "Lacus Felix" - Asamer Toskana Hotelerrichtungs KEG) zur Sicherstellung der Wohnungen<br />

als Hauptwohnsitze oder für touristische Nutzung;<br />

26 . Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong>;<br />

27 . Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Vorsteuerregelung" auf Anregung vom<br />

österreichischen Städtebund;<br />

28 . Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Infrastrukturabgabe" (Schaffung der gesetzlichen<br />

Grundlage);<br />

29 . Verkehrsangelegenheiten:<br />

29.1 . Beratung und Beschlussfassung über die zeitliche Beschränkung der Verordnung "Halte- und Parkverbot<br />

ausgenommen Berechtigte" am Parkplatz Tagwerkerstraße/Bahnhofstraße und Parkplatz<br />

Seilergasse auf Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr;<br />

29.2 . Beratung und Beschlussfassung über ein Parkverbot am Kapuzinerparkplatz im Bereich Turnhalle<br />

Schule Traundorf bezogen auf zwei Stellflächen von Montag bis Freitag im Zeitraum 8.00 bis 9.00<br />

Uhr und 12.00 bis 16.00 Uhr zum Zwecke des Kindertransportes;<br />

30 . Berichte des Bürgermeisters;<br />

31 . Allfälliges;<br />

499


Beratung:<br />

1. Nachwahl von Mitgliedern in verschiedene Ausschüsse durch die SPÖ-<br />

Gemeinderatsfraktion;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion hat einen schriftlichen Antrag gemäß § 33 der Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 i.d.g.F. betreffend Änderungen in verschiedene Ausschüsse eingebracht:<br />

Finanzausschuss:<br />

Ersatzmitglied: GR. Helmut Hochegger (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />

Friedhof- und Agrarwesenausschuss:<br />

Als Mitglied und gleichzeitig Obmann: GR Anton Tschütscher (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />

Ersatzmitglied: GR. Patryk Gugglberger (anstelle von GR Tschütscher)<br />

Tourismus- und Stadtgestaltungsausschuss:<br />

Mitglied: GR. Ing. Mag. Karl Kammerhofer (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />

Ersatzmitglied: GR Georg Meyer (anstelle von GR. Ing. Mag. Kammerhofer)<br />

Wirtschafts-, Kultur- und Innovationsausschuss:<br />

Mitglied: GR. Christian Henter (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />

Ersatzmitglied: GR Günter Traunfellner (anstelle von GR Henter)<br />

Personalbeirat:<br />

Ersatzmitglied: StR. Wolfgang Sageder (anstelle von GR Dr. Zemlicka)<br />

Fraktionsobmann-Stellvertreter:<br />

Als Fraktionsobmann-Stellvertreter (anstelle von GR Dr. Zemlicka) wird Herr GR. Stefan Gärber bekannt<br />

gegeben.<br />

Gemäß § 52 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. ist über jede Wahl des Gemeinderates geheim abzustimmen,<br />

es sei denn, dass ein anderer Abstimmungsmodus einstimmig beschlossen wird.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, über diesen Tagesordnungspunkt – es handelt sich hierbei um<br />

Wahlen in Ausschüsse - nicht geheim sondern durch Erheben der Hand abzustimmen.<br />

Der gesamte Gemeinderat wird um ein Zeichen mit der Hand gebeten.<br />

Beschluss : einstimmig genehmigt<br />

Für diese Nachwahl sind nach den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. nur die<br />

Mitglieder der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stimmberechtigt.<br />

Antrag:<br />

Die Mitglieder der SPÖ-Gemeinderatsfraktion werden ersucht, ein Zeichen mit der Hand zu geben,<br />

wenn sie damit einverstanden sind, dass die genannten Personen in die einzelnen Ausschüsse gewählt<br />

werden.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag 2012;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Seit Jahren erstellen wir zur Jahresmitte einen Nachtragsvoranschlag, um die ursprünglich geschätzten<br />

Zahlen zu prüfen und neue finanzpolitische Überlegungen anzustellen. Das hat sich bestens bewährt<br />

und wird inzwischen auch von höheren Stellen zur Nachahmung empfohlen, weil damit gewährleistet<br />

ist, etwaige Fehleinschätzungen rechtzeitig zu korrigieren und ehemalige Grundsätze bei der<br />

Voranschlagserstellung einer Beurteilung zu unterziehen. Angesichts der schwierigen finanziellen<br />

Lage haben wir uns im Jahr 2010 entschlossen, zusätzlich zu den laufenden Berichten über Kassenlage<br />

und Steuerentwicklung eine begleitende Budgetvorschau im Rahmen von Quartalsberichten einzurichten.<br />

Dieses Instrument hat sich gut bewährt und soll deshalb in gleicher Weise weitergeführt<br />

werden. Gerade in Zeiten, die eine finanzielle Herausforderung bedeuten, ist es wichtig die Einnah-<br />

500


men- und Ausgabenentwicklung laufend zu beobachten, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen setzen<br />

zu können.<br />

Seit Mittwoch, 20. Juni 2012 ist der Entwurf des Nachtragsvoranschlages öffentlich kundgemacht. Es<br />

wurden bis heute keine Einwändungen eingebracht.<br />

Das Voranschlagsvolumen erhöht sich im ordentlichen Haushalt sowohl bei den Einnahmen wie Ausgaben<br />

um € 850.000,00 und beläuft sich somit auf € 41.700.000,00. Im außerordentlichen Haushalt<br />

erhöhen sich die Einnahmen von € 3.668.200,00 auf € 3.948.200,00 und die Ausgaben von<br />

€ 5.078.200,00 auf € 5.448.200,00. Der Abgang erhöht sich von € 1.410.000,00 auf € 1.500.000,00.<br />

Der Personalaufwand steigt nur um € 8.400,00 auf € 9.079.300,00, obwohl aufgrund von verschiedenen<br />

unvorhergesehenen Pensionierungen beträchtliche Abfertigungsleistungen eingerechnet werden<br />

mussten. Insgesamt beträgt der Personalkostenanteil ca. 21,8 % unseres ordentlichen Haushalts.<br />

Gegenüber 2011 verzeichnen wir eine Steigerung von ca. 4 %. Mittel- bis langfristig muss es aber<br />

unser Ziel sein, diesen Anteil durch Aufgaben- und Verwaltungsoptimierungen zu vermindern um wieder<br />

mehr Gestaltungsspielraum im Budget zu erreichen, um für konjunkturelle Schwankungen besser<br />

gerüstet zu sein.<br />

Bei den Zahlungen an den Pensionsfonds der Gemeindebeamten rechnen wir mit einer Gesamtbelastung<br />

von ca. € 2,2 Mio., wobei ein erwarteter Bonus von 6 % bereits berücksichtigt ist.<br />

Eine weitere große Ausgabenposition ist der Annuitätendienst. Hier können wir feststellen, dass wir<br />

beim Zinsendienst € 41.000,00 weniger veranschlagen mussten, da sich die Zinsen nicht so stark<br />

erhöht haben, wie noch beim Voranschlag angenommen. Bei den Darlehenstilgungen können wir<br />

€ 154.200,00 weniger ansetzen, da wir für heuer geplante außerordentliche Darlehenstilgungen bereits<br />

2011 durchführen konnten. Der Kurs des Schweizer Franken hält sich derzeit gleichbleibend bei<br />

ca. 1,20 und die Schweizer Nationalbank hat erst kürzlich bekräftigt, diese Untergrenze mit allen Mitteln<br />

zu „verteidigen“. Insgesamt haben wir € 1.729.000,00 für den Annuitätendienst budgetiert. Diesen<br />

Ausgaben stehen Annuitätenzuschüsse von insgesamt € 215.000,00 gegenüber. Der Gesamtschuldenstand<br />

verringert sich von ursprünglich € 25.403.000,00 am Anfang des Jahres auf voraussichtlich<br />

€ 25.358.000,00. Das ist ein Rückgang von € 45.000,00. Nicht belastende Schulden registrieren wir<br />

mit € 3.538.000,00. Der Schuldenstand der KG wird am Jahresende 2012 € 2.377.000,00 betragen,<br />

wobei eine geplante Zwischenfinanzierung für zugesagte BZ-Mittel zum Neubau des Dienstleistungszentrums<br />

in Höhe von € 1.200.000,00 eingerechnet ist.<br />

Der Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie Kapitaltransferzahlungen im Bereich<br />

der Stadtgemeinde samt Stadtbetriebe und Stadtkino, aber ohne KG, erreicht beim Nachtragsvoranschlag<br />

die Summe von € 4.392.000,00, das sind um ca. € 915.000,00 mehr als ursprünglich<br />

vorgesehen. Die Weiterleitung der BZ für die Errichtung des DLZ ist in diesen Zahlen nicht enthalten.<br />

Die Erhöhung resultiert vor allem aus den Investitionen für die Parkraumbewirtschaftung incl. Parkgarage<br />

und der Rückführung des Kindergartens Schörihub in das Vermögen der Stadtgemeinde. Die<br />

budgetierten Erträge aus diesem Teil des Budgets liegen um ca. € 16.000,00 niedriger als erwartet, da<br />

ein für heuer zugesagter <strong>Land</strong>eszuschuss bereits im Vorjahr ausbezahlt wurde. Bei der VFI sind Investitionen<br />

in Höhe von rund € 1.888.000,00 geplant.<br />

Die Erwartungen bei der Erstellung des Voranschlages bezüglich der Entwicklung der Ertragsanteile<br />

waren noch vorsichtig positiv und wir gingen von einer Steigerung gegenüber 2011 von ca. 1 % aus.<br />

Mittlerweile können wir hier eine positivere Entwicklung verzeichnen, womit wir eine Erhöhung gegenüber<br />

2011 von ca. 3 % budgetiert haben. Der Getränkesteuerausgleich entwickelt sich ähnlich positiv<br />

und wir erhoffen uns für 2012 eine Steigerung um ca. 2 % gegenüber 2011. Die Einnahmen der<br />

Kommunalsteuer entwickeln sich entsprechend unserer Erwartungen und wir haben die Budgetwerte<br />

daher nicht verändert.<br />

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Haushalts ist mit € 1.500.000,00 veranschlagt und erhöht sich<br />

gegenüber dem Voranschlag um € 90.000,00. Die Steigerung kann grundsätzlich auf das Vorhaben<br />

„Michlparkplatz“ zurückgeführt werden, bei dem ein Fehlbetrag von € 215.000,00 budgetiert ist. Bei<br />

vielen anderen Projekten war es möglich, durch Zuführungen aufgrund des guten Rechnungsergebnisses<br />

2011, die erwarteten Fehlbeträge zu vermindern.<br />

Bei der Erstellung des Nachtragsvoranschlages wurden die vereinbarten Vorgaben der Budgetgespräche<br />

anlässlich der Erstellung des Voranschlages eingehalten. Somit wurden die Zuführungen bei<br />

501


Wasser und Kanal um die Erhöhung der Gewinnentnahme angepasst. Auch die vereinbarte Darlehensaufnahme<br />

in Höhe von € 1.370.000,00 wurde beibehalten. Die Subventionen und freiwilligen<br />

Leistungen wurden mit Ausnahme der beschlossenen Erhöhung für die Spielgruppe und das ELKI<br />

belassen. Für Straßenprojekte und –sanierungen, ohne Parkplatz Michlgründe, ist insgesamt ein Betrag<br />

von € 540.000,00 vorgesehen.<br />

GR John berichtet über die Ergebnisse des Budgetgespräches vom 10.10.2011 als Grundlage zur<br />

Erstellung des Voranschlages 2012 und verliest auszugsweise das Protokoll über diese Besprechung<br />

wie folgt:<br />

Aus den „frei verfügbaren Mitteln“ sollen € 289.000,00 eingespart werden und als Zuführung<br />

zum AO-Haushalt dargestellt werden. Vorrangig soll im Rahmen der Möglichkeiten versucht<br />

werden Investitionen für Infrastruktureinrichtungen (Wasser, Kanal, Straßen) zu finanzieren.<br />

Darlehensaufnahmen sollen grundsätzlich mit den geplanten Tilgungen begrenzt werden,<br />

damit keine zusätzliche „Neuverschuldung“ entsteht.<br />

Darlehensstand als Grundlage(belastende Darlehen incl. KG): € 25.900.000,00<br />

Neue Darlehensaufnahmen sollen mit den jährlichen Tilgungen begrenzt werden. (Laufende<br />

Tilgungen 2011 € 1.370.000,00)<br />

Für neue Projekte soll vor Beschlussfassung ein Finanzierungsplan erstellt werden, der diesen<br />

Grundsätzen entspricht. Zusätzlich notwendige Mittel, für die kein Darlehenskontingent mehr<br />

zur Verfügung steht, müssen daher über Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt geleistet<br />

werden.<br />

Die Wasser- und Kanalgebühren sollen um ca. 3 % angepasst werden. Erwarteter Mehrerlös<br />

€ 120.000,00. Erhöhung lt. Empfehlung <strong>Land</strong> OÖ. 3,43 %. Es soll versucht werden durch eine<br />

Erhöhung der Zählergebühr(Grundgebühr) die Erhöhung der Verbrauchsgebühr abzufedern.<br />

Dadurch sollen Abnehmer mit wenig Verbrauch mehr belastet werden.(Zweitwohnsitze) Die<br />

Steuerabteilung wird Vorschläge ausarbeiten.<br />

Mehrerlöse aus Erhöhungen für Wasser- und Kanalgebühren sollen für Projekte dieser Betriebe<br />

zweckgebunden werden.<br />

Betriebe sollen auf Einsparungsmöglichkeiten überprüft werden.<br />

GR John bemerkt, dass im Oktober über das Budget 2012 eine gemeinsame Besprechung stattgefunden<br />

hat, jedoch nur die ÖVP dem Budget 2012 in der Gemeinderatssitzung zugestimmt hat. Der<br />

Nachtragsvoranschlag beinhaltet grundsätzlich wieder die Zahlen des Voranschlages. Es stellt sich für<br />

ihn die Frage: Soll wieder eine gemeinsame Besprechung für das kommende Budget sattfinden oder<br />

soll es die ÖVP alleine machen?<br />

GR Hochegger:<br />

Nachdem die SPÖ das Budget 2012 abgelehnt hat, ist es nur konsequent diesen Weg weiterzugehen<br />

und auch den Nachtragsvoranschlag abzulehnen. Im Nachtragsvoranschlag sind u.a. auch Beträge<br />

beinhaltet (z.B. Projekt Gebührenparkplätze), welche die SPÖ aus grundsätzlichen Überlegungen<br />

ablehnt. Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion wird daher dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen.<br />

StR. Grampelhuber:<br />

Der Nachtragsvoranschlag 2012 liegt vor, im Wesentlichen treten die im Voranschlag dargelegten<br />

Strukturen ein.<br />

Der Voranschlag und damit auch der Nachtragsvoranschlag dokumentiert das finanzielle „Dahinwursteln“<br />

der Stadt. Im Haushalt tilgt <strong>Gmunden</strong> Schulden im Ausmaß von € 1.370.000,00, gleichzeitig verschuldet<br />

sie sich aber wiederum in dieser Höhe. Für 2012 ist zumindest im Voranschlag davon auszugehen,<br />

dass sich der Schuldenstand nicht erhöhen wird, für die nächsten Jahre sind ungleich höhere<br />

Investitionen geplant, jedoch dafür keinerlei Eigenmittel vorhanden.<br />

Das Dilemma an dieser Art Finanzpolitik ist, dass diese auf der Basis „Loch auf - Loch zu“ aufgebaut<br />

ist. D.h. jede Investition, die von der Stadt vorgenommen wird, ist zwangsläufig über Fremdmittel zu<br />

finanzieren. Um die Stadt liquide halten zu können werden Schulden mit immer wieder neuen Schulden<br />

getilgt, was zwangsläufig zu immer höheren Schulden führt.<br />

Die derzeitige sog. Euro-Krise ist keine Währungskrise sondern eine Schuldenkrise, die durch das<br />

Verhalten der öffentlichen Hand, in der von ihm zuvor beschriebenen Art verursacht wurde und weiterhin<br />

wird.<br />

502


Die Stadt gibt jährlich große Summen für Berater und Visions-Projekte aus, um immer wieder die gleichen<br />

Ergebnisse zu erhalten, die Berichte dazu werden fein säuberlich gebunden und ordentlich abgelegt.<br />

Dabei ist es doch so einfach und nicht einmal teuer, <strong>Gmunden</strong> - zumindest im Zentrumsbereich - einladend,<br />

freundlich und sauber zu gestalten. Wer mit offenen Augen vom Traundorf kommend über die<br />

Brücke bis zum Yachtclub geht, wird auf so viele Kleinigkeiten stoßen, die nicht in Ordnung sind, im<br />

Gesamten jedoch einen negativen Eindruck für Bewohner und Gast hinterlassen.<br />

Beim Überschreiten der Traunbrücke fällt das schmutzige Geländer und die unzähligen Pickerl auf<br />

den Fahnenmasten auf. Der Museumsplatz ist sehr nett gestaltet, keine Frage. Die Betonblumentröge<br />

zum Seeausfluss hin benötigen jedoch dringend eine Reinigung. Der Steinbelag am Platz vor dem<br />

Schwan zum See hin ist völlig desolat, ebenso der Belag am Stadtplatz und vor dem Brandl. Bei den<br />

Kiosken am Beginn der Esplanade fallen die freiliegenden Kabel auf, der Kunstrasen rund um die<br />

Schiller-Linde, eine wahre Freude. Beim Ausgang aus der wirklich sehr gelungenen Renovierung der<br />

Tiefgarage wundert man sich, warum die Außenanlage nicht auch einen Anstrich erhalten hat. Die<br />

Zigarettenautomaten am rostigen Gestell, das an allen Seiten in Fetzen herabhängende Pickerl am<br />

Panaoramalift, die an Hässlichkeit nicht zu übertreffende Teekannen-Rutsche, die verschmutzten,<br />

unansehnlichen und nach einem Anstrich schreienden Beleuchtungsmasten, das nach einer Renovierung<br />

lechzende Cafe Baumgartner mit seinen ausgebleichten Fotomontagen an den Wänden und<br />

zerbrochenen Steinplatten im Eingangsbereich, bilden einen starken Kontrast zum bestens gepflegten<br />

Franz Josefs Park. Über den mit Unkraut durchwachsenen Kieselbelag entlang von unsäglich hässlichen<br />

Betonblumentrögen, verziert mit Keramik-Mosaiken, einem Relikt aus der <strong>Land</strong>esausstellung,<br />

zum See hin abgesichert durch ein seit Jahren nicht mehr gestrichenes Geländer, gelangt man vorbei<br />

an Werbetafel-Ständer, die mit Fahrradschlösser und Kabelbinder an Bäumen und Lichtmasten befestigt<br />

sind, zur Schirmbar. Dort fällt einem zunächst der freistehende Kühlschrank mit der losen Kabelverbindung<br />

und zwei wirklich stilvollen Zigarettenautomaten auf, abgerundet wird das Bild durch das in<br />

der anschließenden Grünfläche befindliche giftgrüne Plastik-Klo. Auf der Rasenfläche befinden sich<br />

zwei Flächen, die mit rot-weiß-roten Plastikbändern, gespannt über Baustahlgitter Steher, von der<br />

übrigen Anlage abgetrennt sind. Ein wirklicher Genuss!<br />

Den Abschluss dieses Spazierganges bilden die in den Boden eingelassenen Schaufenster, die den<br />

Besucher auf die Vergänglichkeit allen Irdischen aufmerksam machen, weil teilweise unter Wasser<br />

bzw. defekt.<br />

<strong>Gmunden</strong> redet immer über Tourismus und welche Aktionen nicht alle zu unternehmen sind, um diesen<br />

Tourismus anzukurbeln, die von ihm festgestellten Eindrücke haben aber nicht nur die Einheimischen,<br />

die sind auch für die Besucher und Gäste sichtbar !<br />

Seine Aufzählungen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

<strong>Gmunden</strong> muss sich vielmehr um das bereits Bestehende kümmern, bevor neue Projekte in Angriff<br />

genommen werden, die sich die Stadt finanziell gar nicht leisten kann.<br />

StR Grampelhuber bedankt sich bei den Damen und Herren der Rechnungsabteilung für die Erstellung<br />

des Nachtragsvoranschlages, beim Steuerzahler für seine Geduld und bei den Mitgliedern des<br />

Gemeinderates für die Aufmerksamkeit.<br />

Seine Fraktion wird konsequenterweise auch dem Nachtragsvoranschlag keine Zustimmung erteilen.<br />

GR DI Sperrer:<br />

Der Nachtragsvoranschlag 2012 gleicht im Wesentlichen dem Voranschlag 2012. Die nach wie vor<br />

umfangreichen Finanzmittel der Gemeinde (über € 40 Millionen) verlieren sich in den Weiten des<br />

Budgets. Die Kernaufgaben der Gemeinde sind nicht ausreichend zu erkennen. Erforderliche Investitionen<br />

in die Erneuerung und Instandhaltung von Anlagen werden keinesfalls im ausreichenden Maße<br />

durchgeführt. Diesbezüglich verweist er auf das Strandbad und hofft, noch heute dahingehend aufgeklärt<br />

zu werden. Wenn weiterhin Investitionen vernachlässigt werden, wird es mittelfristig Probleme<br />

geben. Der Vorredner hat Kleinigkeiten angesprochen, er selber verweist bei Sitzungen auf größere<br />

Probleme. Letztendlich schließt er sich dem Vorredner an und wird die Grüne-Gemeinderatsfraktion<br />

den Nachtragsvoranschlag ablehnen.<br />

StR. Meingast freut sich, dass StR. Grampelhuber mit offenen Augen durch die Stadt geht, jedoch<br />

sollte gemeinsam in den Ausschüssen, dem Stadtgestaltungsausschuss oder Kulturausschuss, darüber<br />

sachlich diskutiert werden. Das Polemisieren und die Marke <strong>Gmunden</strong> vor der Presse schlecht<br />

machen, ist nicht richtig. StR. Meingast verweist abschließend auf das neu eingerichtete Beschwerdemanagement,<br />

welches durch einen Mitarbeiter des Bauamtes betreut wird.<br />

503


StR. Grampelhuber bemerkt, dass die oben angeführten Anliegen bereits in den Ausschüssen vorgebracht<br />

wurden – jedoch ist bis jetzt nichts passiert. Anliegen können auch öffentlich vorgebracht werden,<br />

vor allem wenn es um Angelegenheiten geht, die die Stadt zu vertreten hat.<br />

Vzbgm. Schrabacher nimmt zu den Wortmeldungen Stellung und klärt StR. Grampelhuber über die<br />

rot-weiß-roten Absperrbänder auf, welche zu einem Projekt der Vision 2020 gehören und der Absperrung<br />

eines Gartens dienen.<br />

StR. Grampelhuber meint, dass für eine Gartenabsperrung an einem so schönen zentralen öffentlichen<br />

Ort nicht ein Absperrband genommen werden darf, ansonsten hätte der Garten generell an einem<br />

anderen Ort eingerichtet werden müssen.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger berichtet, dass es richtig ist, dass es eine Beschwerdestelle bei der Gemeinde<br />

gibt, aber im Gemeinderat darf und soll politisch öffentlich diskutiert werden. Eine andere Meinung<br />

muss akzeptiert werden. Demokratie soll sehr wohl im Gemeinderat stattfinden, egal ob die Presse<br />

anwesend ist oder nicht. Grundsätzlich wird jeder, der anderer Meinung ist, als verantwortungslos<br />

gebrandmarkt und das geht nicht an.<br />

GR Ing. Mag. Kammerhofer zitiert Ingeborg Bachmann: „Die Wahrheit ist zumutbar.“<br />

GR. John fragt, ob nun wieder ein gemeinsames Gespräch für das Budget gewünscht wird oder steht<br />

jetzt schon fest, dass das Budget 2013 sowieso wieder abgelehnt wird?<br />

GR DI Dr. Löcker: Eine Abstimmung soll nach vernünftigen Überlegungen erfolgen und nicht nach<br />

Fraktionen.<br />

GR KR Colli: Wenn es Strukturänderungen im Budget gibt und es dadurch wirklich zur Schuldenreduzierung<br />

kommt, wird die FPÖ ihre Zustimmung geben. Leider ist derzeit eine wesentliche Änderung in<br />

der Budgetgestaltung nicht erkennbar.<br />

GR DI Sperrer berichtet, dass sich bei der Budgetvorbesprechung alle Fraktionen Zeit genommen<br />

haben. Leider war diese Besprechung ein Zahlenvortrag und keine Diskussion.<br />

GR Hochegger: Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion wird sich sicherlich einem Budgetgespräch nicht verschließen.<br />

Wenn jedoch in einem Budget Punkte beinhaltet sind, die nicht die Zustimmung der SPÖ<br />

finden (z.B. DLZ), wird das Budget klarerweise abgelehnt. Die SPÖ betreibt sicherlich keine Gesprächsverweigerung.<br />

Bgm. Köppl: Bei der Budgetbesprechung hat sich die Buchhaltung bemüht, die Tatsachen zu präsentieren<br />

bzw. wurden Daten vorgelegt, um diese zu diskutieren. Zur Wortmeldung von StR. Grampelhuber<br />

berichtet er über die Vision 2020. Bei dieser Vision passieren sehr viele positive Sachen und arbeiten<br />

viele Personen ehrenamtlich mit. Von der Universität wurde diese Vision schriftlich dokumentiert<br />

und ist dieses Schriftstück Grundlage für die weiteren Arbeiten. Verbesserungen sind immer wieder<br />

möglich, doch zeigen auch viele Rückmeldungen von Gästen, wie schön <strong>Gmunden</strong> ist.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stellt Bgm. Köppl den<br />

Antrag:<br />

der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge dem Nachtragsvoranschlag 2012,<br />

der im ordentlichen Haushalt<br />

Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je € 41.700.000,00<br />

und im außerordentlichen Haushalt<br />

Einnahmen von € 3.948.200,00<br />

und Ausgaben von € 5.448.200,00<br />

somit einen Fehlbetrag von € 1.500.000,00<br />

vorsieht, seine Zustimmung erteilen und beschließen.<br />

Zugleich soll allen einzelnen Positionen, die im Nachtragsvoranschlag 2012 aufgenommen wurden,<br />

die Genehmigung erteilt werden.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

20 JA-Stimmen: ÖVP (19), Liste STADT (1)<br />

17 Gegenstimmen: SPÖ (8), FPÖ (5), GRÜNE (4)<br />

504


3. Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmunden</strong> betreffend die am 5.6.2012 abgehaltene 11. Sitzung;<br />

Bgm. Köppl erteilt GR KR Colli das Wort.<br />

GR KR Colli berichtet über die am 05.06.2012 abgehaltene 11. Sitzung des Prüfungsausschusses.<br />

Er hat alle Fraktionen eingeladen, an den Themen des Prüfungsausschusses mitzuarbeiten. Alle Fraktionen<br />

– mit Ausnahme der ÖVP – haben sich daran beteiligt. Die Tagesordnung wurde auf eingegangene<br />

Wünsche angepasst.<br />

In der Folge berichtet er über die einzelnen Punkte:<br />

2. Wildbach- und Lawinenverbauung – Vorstellung des Projektes Wasserloser Bach<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren DI Schiffer und Herr Baudirektor Ing. Aigner eingeladen und<br />

wurden die Maßnahmen sehr anschaulich erklärt. Weiters ist die Frage aufgetaucht, ob es durch diese<br />

Maßnahmen zur Aufwertung diverser Grundstücke kommt und hier nicht eventuell eine verpflichtende<br />

Kostenbeteiligung durch die Eigentümer möglich wäre. GR KR Colli führt aus, dass Sicherheit ein<br />

Grundbedürfnis der Menschen und auch ein Eckpfeiler der Gemeindepolitik ist, jedoch sollen hier<br />

Überlegungen angestellt werden. Überlegungen müssen aber auch in die andere Richtung angestellt<br />

werden, wenn Baumaßnahmen den Grund entwerten (Beispiele: Bauvorhaben Schlagenstraße, Quellenweg,<br />

Traunsteinstraße, Brunnenweg, usw.). Rechtssicherheit muss wieder hergestellt werden.<br />

3. Bewertung der Zusammenführung der Gmundner Wirtschafts-/Stadtbetriebe und dem damit<br />

verbundenen Kosten/Nutzenverhältnis<br />

Gemeinsam mit Herrn GR. Ing. Mag. Kammerhofer hat er sich intensiv mit der Zusammenführung<br />

beschäftigt. Mittlerweile wurde mit dem Bau begonnen. In Zukunft sollte ein Bauvorhaben vor Baubeginn<br />

wirtschaftlich geprüft werden. Der Bericht des KDZ wird von ihm in den nächsten Tagen eingesehen.<br />

Bei den Gesprächen mit den Mitarbeitern hat sich herausgestellt, dass diese in die Planung nicht<br />

einbezogen wurden. Angeblich ist die Architektur vor den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen vorgegangen.<br />

Diese Dinge müssen im Vorfeld geprüft werden. Bei der Gemeinden werden Bauprojekte<br />

begonnen, ohne im Vorfeld die Nachhaltigkeit zu prüfen und muss hier ein Umdenken passieren.<br />

Weiters wurde vom Prüfungsausschuss empfohlen, eine hauptverantwortliche Person mit der Projektleitung<br />

des Dienstleistungszentrumsbau zu betrauen.<br />

4. Bewertung einer Hallenbad-Investition – im Vergleich zu einer Sanierungsinvestition des<br />

bestehenden Strandbades nach sechs Kriterien<br />

GR KR Colli berichtet von einem Lokalaugenschein im Strandbad. Eine derartige Investition in Höhe<br />

von € 3 bis € 4 Millionen konnte nicht festgestellt werden und wurde daher Kontakt mit Hr. Achleitner<br />

von der Thermenholding aufgenommen. Dieser konnte jedoch keine Unterlagen vorlegen. In der Folge<br />

wurden Erkundigungen eingeholt, wer eine Begutachtung durchgeführt hat, jedoch ohne Ergebnis.<br />

Prüfungsausschussobmann GR KR Colli bittet daher den Finanzreferenten, die Zahlen und Daten<br />

nachprüfbar dem Prüfungsausschuss zur Verfügung zu stellen.<br />

5. Bewertung des Businessplanes zur Nachnutzung der Museumsinvestition anlässlich der<br />

<strong>Land</strong>esausstellung 2008<br />

GR KR Colli berichtet, dass der Vorsitzende des Wirtschafts-, Kultur- und Innovationsausschusses zur<br />

nächsten Prüfungsausschusssitzung eingeladen und gebeten wird, über aktuelle Maßnahmen zu berichten.<br />

Weiters wurde bei einem Lokalaugensein festgestellt, dass im Pepöckhaus viele Museumsgüter<br />

in einem miserablen Zustand lagern und vertritt er die Meinung, Lagermöglichkeiten im neuen DLZ<br />

zu schaffen, um die Güter entsprechend unterzubringen. Beim Umbau des Museums wurden die Lagerräume<br />

verkleinert und muss Ersatz geschaffen werden. Dies wäre sicher mit geringen Investitionen<br />

möglich.<br />

6. Verfügungsmittel<br />

Seitens des Prüfungsausschusses wurde darauf hingewiesen, dass auch weiterhin sehr sorgsam mit<br />

den öffentlichen Mitteln umgegangen werden soll. Belege mit dem Vermerk „Stammtisch, Besprechung<br />

Seilbahn“, sollten vermieden werden.<br />

7. Allfälliges<br />

GR KR Colli berichtet, dass dem Prüfungsausschuss hinkünftig ein jeweils aktueller Schuldenstand<br />

der Gemeinde bei den Sitzungen vorgelegt wird und berichtet über die aktuellen Bankverbindlichkeiten<br />

per 05.06.20112.<br />

505


GR KR Colli berichtet auch über die Klärung der schriftliche Anfrage, hinsichtlich wirtschaftlicher Tätigkeit<br />

des Bürgermeisters und stellt fest, dass nach heutigem Stand und Auskunft der Aufsichtsbehörde<br />

keine Veränderung des Bürgermeisterbezugs eintritt. Grundsätzlich ist erfreulich, dass ein Bürgermeister<br />

auch in der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangeht.<br />

GR KR Colli berichtet weiters über die vorgebrachten Wortmeldungen von Herrn GR DI Dr. Löcker<br />

hins. Beschwerde Energietankstelle am Rathausplatz sowie dem Vorschlag, ein Standtelefon bei der<br />

Eingangstür der Stadtpolizei anzubringen, da die Dienststelle nicht immer besetzt ist.<br />

GR KR Colli bittet abschließend, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Bgm. Köppl stellt zu Pkt. 3. (DLZ) richtig, dass es viele Gespräche mit den Mitarbeitern der drei Betriebe<br />

gegeben hat. Ziel ist es, drei Abteilungen zusammenzuführen, um Ressourcen gemeinsam zu<br />

nutzen. Er verweist auf die enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftshof und Wasserversorgung bei<br />

z.B. Wasserrohrverlegungen.<br />

GR Ing. Mag. Kammerhofer dankt Herrn GR. KG Colli für den sehr detaillierten Bericht. Er berichtet,<br />

dass auch im Wirtschaftsausschuss Überlegungen über Einsparungen angestellt wurden und zwar, ob<br />

ein Ankauf eines Klavieres (€ 16.000,00 – € 20.000,00) günstiger kommt als eine Anmietung.<br />

In der Folge spricht GR Ing. Mag. Kammerhofer einige Punkte dezitiert an:<br />

K-Hof: Die Höhe der Kosten sind schlecht nachzuvollziehen. Die Besucherzahlen sind von<br />

2008 auf 2011 um 21 % gesunken, obwohl das Museum vergrößert wurde. Ihm fehlt ein Businessplan.<br />

Für die Vergrößerung des Museums muss es doch auch wirtschaftliche Überlegungen<br />

geben.<br />

Zusammenführung der Wirtschaftsbetriebe (DLZ): Unterlagen über Synergieeffekte liegen<br />

nicht auf. Es ist verantwortungslos derartige große Investitionen ohne Grundlagen zu machen.<br />

Die angeblichen Synergieeffekte sind für ihn nicht erkennbar: Keine Einsparung beim Personal,<br />

weite Wege innerhalb des Betriebes, Energiekosten liegen aufgrund der baulichen Umstände<br />

wahrscheinlich höher, usw. Er wird diese Entwicklung genau verfolgen.<br />

Therme: Die aufgelisteten Sanierungskosten (€ 3 bis € 4 Millonen) können nicht begründet<br />

werden. Die Gemeinde soll € 10 Millionen ohne Grundlagen für den Bau einer Therme investieren,<br />

das ist verantwortungslos.<br />

GR. Ing. Mag. Kammerhofer betont, dass jeder dieser Punkte in den nächsten Sitzungen genau geprüft<br />

wird und dafür auch jemand die politische Verantwortung übernehmen muss.<br />

GR Reingruber: Der Prüfungsausschuss ist namentlich bekannt und ist der Ausschuss die Gesamtheit<br />

dieser Personen. Bei den angeführten Lokalaugenscheinen waren nicht alle Mitglieder anwesend<br />

sondern nur Herr GR KR Colli und Herr GR Ing. Mag. Kammerhofer. Weiters verweist GR Reingruber<br />

darauf, dass in der Angelegenheit DLZ sehr wohl Gespräche mit den Mitarbeitern geführt wurden.<br />

Bgm. Köppl ergänzt, dass die ÖVP im Gemeinderat bei der Besetzung des Prüfungsausschusses auf<br />

die Mehrheit verzichtet hat und ist im Prüfungsausschuss von jeder Partei eine Person vertreten.<br />

Wenn aber nicht alle Mitglieder des Prüfungsausschusses zu einer Begehung eingeladen werden,<br />

dann ist das schwierig zu verstehen und auch nicht richtig. Selbstverständlich soll sich ein Prüfungsausschuss<br />

ernsthaft mit Problemen auseinandersetzen.<br />

GR John verliest § 91 Absatz 3 der Oö. Gemeindeordnung (Prüfungsausschuss) und fragt, warum<br />

dann seitens des Prüfungsausschusses kein Antrag gestellt wurde?<br />

Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

4. Beschlussfassung des Prüfberichtes der 11. Sitzung des Prüfungsausschusses;<br />

Bgm. Köppl bringt den Prüfbericht der 11. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 05.06.2012 vollinhaltlich<br />

zur Verlesung und beantragt Beschlussfassung:<br />

1. Wildbach- und Lawinenverbauung – Vorstellung des Projektes Wasserloser Bach<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

506


2. Bewertung der Zusammenführung der Gmundner Wirtschafts-/Stadtbetriebe und dem damit<br />

verbunden Kosten/Nutzenverhältnis<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

3. Bewertung einer Hallenbad-Investition - im Vergleich zu einer Sanierungsinvestition - des<br />

bestehenden Strandbades nach sechs Kriterien<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

4. Bewertung des Businessplans zur Nachnutzung der Museumsinvestition anlässlich der <strong>Land</strong>esausstellung<br />

2008<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

5. Verfügungsmittel<br />

Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zum Einbau von zwei<br />

Krabbelstuben in das Gebäude Kindergarten Schörihub;<br />

Bgm. Köppl erteilt StR. in Mag. a Mizelli das Wort.<br />

StR. in Mag. a Mizelli<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juli 2011 wurde bereits ein Finanzierungsplan zum Einbau<br />

von zwei Krabbelstubengruppen in das Gebäude des Kindergartens Schörihub beschlossen, der eine<br />

<strong>Land</strong>esförderung von 2/3 vorsah. Mittlerweile wurde vom <strong>Land</strong> OÖ. mitgeteilt, dass bei einer gemeindeübergreifenden<br />

Investition in eine Krabbelstube eine <strong>Land</strong>esförderung von insgesamt 10/12 zur<br />

Verfügung gestellt wird. Daraufhin wurde mit der Gemeinde Gschwandt eine Kooperation vereinbart,<br />

die bereits in den zuständigen Gremien beschlossen wurde. Somit muss ein neuer Finanzierungsplan<br />

beschlossen werden, der eine höhere <strong>Land</strong>esförderung vorsieht.<br />

Die voraussichtlichen Errichtungskosten werden netto auf € 347.000,00 geschätzt.<br />

Folgender Finanzierungsplan soll beim <strong>Land</strong> Oö. eingereicht werden:<br />

Einnahmen und Ausgaben: € 347.000,00<br />

Finanzierung:<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, Anteilsbetrag OHH 2011 € 50.000,00<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, Anteilsbetrag OHH 2012 € 7.800,00<br />

<strong>Land</strong> OÖ., Bedarfszuweisung € 144.600,00<br />

<strong>Land</strong> OÖ., Direktion Bildung und Gesellschaft, <strong>Land</strong>eszuschuss € 144.600,00<br />

-------------------<br />

Summe € 347.000,00<br />

==========================================================<br />

Aufgrund eines Erlasses des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong>, der vorschreibt, dass alle maastrichtschädlichen<br />

Darlehen über die KG abgewickelt werden müssen, wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.<br />

September 2011, das Objekt Kindergarten Schörihub in die KG ausgegliedert. Da durch die verbesserte<br />

<strong>Land</strong>esförderung jedoch nur mehr € 57.800,00 an Eigenmittel nötig sind, die schon fast zur<br />

Gänze dem AO-Haushalt zugeführt werden konnten, ist es nicht mehr notwendig das Vorhaben über<br />

die KG abzuwickeln. Aus diesem Grund soll daher der GR-Beschluss aufgehoben werden und das<br />

Objekt wieder in das Vermögen der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> übernommen werden.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge dem vorstehenden Finanzierungsvorschlag die<br />

Zustimmung erteilen und die Ausgliederung des Gebäudes Kindergarten Schörihub, Fichtenweg 2,<br />

4810 <strong>Gmunden</strong> aufheben und wieder in das Vermögen der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> eingliedern.<br />

507


Bgm. Köppl ergänzt, dass die Krabbelstuben aufgrund der Arbeitssituation in Zukunft noch mehr Zuspruch<br />

haben werden. Er berichtet weiters über die Verhandlungen vorerst mit der Gemeinde Pinsdorf<br />

und nun mit der Gemeinde Gschwandt.<br />

GR DI Sperrer spricht die Anerkennung aus, dass dieses schwierige Projekt nun doch gelingt. Die<br />

Grünen betrachten diese Investition als nachhaltig, bedanken sich für die Bemühungen und freuen<br />

sich auf diese Krabbelstube.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan zur Errichtung eines<br />

Biomasseheizwerkes samt Nahwärmeverteilungsnetz;<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn StR. Ortner das Wort.<br />

StR. Ortner:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> plant die Errichtung eines Biomasseheizwerkes samt Nahwärmeversorgung<br />

am Areal des ehemaligen Schlachthofes um die Gemeindeobjekte Nikolaus-Lenau-Schule, Poly-<br />

Schule, KG-Marienbrücke, Krabbelstube und das Dienstleistungszentrum beheizen zu können. Private<br />

Interessenten entlang der geplanten Wärmeleitung sollen bei Interesse mitversorgt werden. In der<br />

Finanzausschusssitzung vom 12. April 2012 wurde folgender Finanzierungsplan beraten und mehrheitlich<br />

zur Beschlussfassung vorgeschlagen:<br />

Ausgaben:<br />

Heizwerk € 770.000,00<br />

Verteilungsnetz € 180.000,00<br />

Gesamtbetrag € 950.000,00<br />

Einnahmen:<br />

Anschlussgebühren € 176.500,00<br />

Förderung Kommunalkredit € 227.500,00<br />

Darlehensaufnahme € 546.000,00<br />

Gesamtbetrag € 950.000,00<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den vorliegenden Finanzierungsvorschlag beschließen.<br />

StR. Ortner ergänzt, dass derzeit Erhebungen bei den Privaten Haushalten und Bauträgern entlang<br />

der Versorgungsleitung erfolgen. Der Abschluss dieser Erhebungen ist für Ende Juli vorgesehen und<br />

liegt dann der Wärmebedarf vor. Aufgrund dieses Wärmebedarfes wird in der Folge die Absicherung<br />

der Biomassemengen geprüft.<br />

GR Ing. Mag. Kammerhofer stellt fest, dass er sich bei diesem Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten<br />

wird und begründet dies wie folgt: Hier werden langfristige Verträge abgeschlossen und ist die<br />

Dauer dieser Verträge bzw. die Sicherung der Biomassemenge noch unbekannt. Weiters weiß er<br />

nicht, ob diese Technologie der letzte Stand ist. GR. Ing. Mag. Kammerhofer berichtet in der Folge<br />

über andere Projekte. Da ihm gewisse Informationen noch nicht vorliegen, wird er sich der Stimme<br />

enthalten.<br />

StR. Ortner erklärt, dass mit den Bundesforsten eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren geplant ist und<br />

könnte der Vertrag auch längerfristig abgeschlossen werden. Weiters berichtet er über die Verwertung<br />

des eigenen Grünschnittes und verschiedensten Überlegungen in Richtung Pellets.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

1 Stimmenthaltung: GR Ing. Mag. Kammerhofer<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzierungsplan für Investitionen im<br />

Rahmen der Parkraumbewirtschaftung;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Aufgrund der großen Nachfrage an Dauerparkplätzen am Michlparkplatz wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten<br />

diskutiert, die bei Bedarf umgesetzt werden sollen. Um die für die mögliche Er-<br />

508


weiterung notwendigen Mittel bereitstellen zu können, wird folgende Ergänzung des in der vergangenen<br />

Gemeinderatssitzung beschlossenen Finanzierungsplanes vorgeschlagen:<br />

Ausgaben:<br />

Schrankenanlage € 116.000,00<br />

Verkehrsleitsystem € 64.000,00<br />

Baumaßnahmen € 65.000,00<br />

Gesamtbetrag € 245.000,00<br />

Einnahmen:<br />

Anteilsbetrag OHH 2012 € 30.000,00<br />

Anteilsbetrag OHH 2013 € 75.000,00<br />

Anteilsbetrag OHH 2014 € 75.000,00<br />

Anteilsbetrag OHH 2015 € 65.000,00<br />

Gesamtbetrag € 245.000,00<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl stellt den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den vorliegenden<br />

Finanzierungsvorschlag beschließen.<br />

GR Hochegger: Nachdem die SPÖ aus grundsätzlichen Überlegungen dieses Modell der Parkraumbewirtschaftung<br />

ablehnt, wird diesem Tagesordnungspunkt nicht zugestimmt.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

28 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), GRÜNE (3), Liste STADT (1)<br />

7 Gegenstimmen: SPÖ<br />

1 Stimmenthaltung: GR. Hernler (GRÜNE)<br />

Nicht anwesend: StR. Sageder (SPÖ)<br />

8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe<br />

von € 1.370.000,00 zur Finanzierung von Wasser- und Kanalbauten;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die Volksbank Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong> ist auf Grund einer Darlehensausschreibung der Finanzabteilung<br />

an alle Gmundner Kreditinstitute für Wasser– und Kanalbauten als Bestbieter hervorgegangen.<br />

Das Kreditinstitut hat ein Darlehen in der Höhe von € 1.370.000,00 mit einer Laufzeit von 30 Jahren in<br />

Aussicht gestellt und hält sich grundsätzlich an das Angebot bis 5. Juli 2012 gebunden.<br />

Die Verzinsung beträgt 0,29 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-Monats-<br />

EURIBOR, halbjährliche Anpassung. Die Zinsen betragen derzeit 1,272 % p.a. Die Zinsverrechnung<br />

erfolgt dekursiv, klm/360.<br />

Das Darlehen kann zu den jeweiligen Zinsfälligkeitsterminen ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Der Abschluss des Kreditvertrages bedarf nach § 84 Abs.4 Punkt 3, der O.Ö. Gemeindeordnung 1990<br />

einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung und ist daher dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Direktion Inneres<br />

und Kommunales, vorzulegen.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Darlehensvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />

gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 22. Mai 2012 und der vollinhaltlich zur Kenntnis<br />

genommenen Anbote, die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 1.370.000,00 bei der Volksbank<br />

Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong>, Am Graben 3, 4810 <strong>Gmunden</strong>, zu den bereits genannten Bedingungen.<br />

GR DI Sperrer: Würden die Einnahmen und Überschüsse aus Kanal- und Wassergebühren nicht im<br />

Budget umgeschichtet werden, könnten diese Einnahmen direkt für die Sanierungs- und Baumaßnahmen<br />

verwendet werden. Darauf wurde bei der Budgetdiskussion hingewiesen. Die Grünen lehnen<br />

diese Budgetpolitik ab, stimmen aber bei diesem Tagesordnungspunkt mit, da sie die Sanierungsarbeiten<br />

nicht behindern wollen.<br />

509


Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe<br />

von € 2.262.000,00 zur Tilgung von verschiedenen Zwischenfinanzierungsdarlehen;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat zur kurzfristigen Finanzierung und Vorfinanzierung von <strong>Land</strong>esgeldern<br />

verschiedene Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen, die per 31. Dezember 2012 auslaufen.<br />

Der Finanzausschuss hat beschlossen, die fälligen Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren<br />

neu zu finanzieren. Die Volksbank Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong> ist auf Grund einer Darlehensausschreibung<br />

der Finanzabteilung als Bestbieter hervorgegangen und hat ein Darlehen in der Höhe von €<br />

2.262.000,00 mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Aussicht gestellt und hält sich grundsätzlich an das<br />

Angebot bis 5. Juli 2012 gebunden.<br />

Die Verzinsung beträgt 0,50 % über dem vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin geltenden 6-Monats-<br />

EURIBOR, halbjährliche Anpassung. Die Zinsen betragen derzeit 1,456 % p.a. Die Zinsverrechnung<br />

erfolgt dekursiv, klm/360.<br />

Das Darlehen kann zu den jeweiligen Zinsfälligkeitsterminen ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Der Abschluss des Kreditvertrages bedarf nach § 84 Abs.4 Punkt 3, der O.Ö. Gemeindeordnung 1990<br />

einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung und ist daher dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong>, Direktion Inneres<br />

und Kommunales, vorzulegen.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl verliest vollinhaltlich den Darlehensvertrag und stellt den Antrag, im Sinne eines einstimmig<br />

gefassten Finanzausschussbeschlusses vom 26. Juni 2012, die Aufnahme eines Darlehens in der<br />

Höhe von € 2.262.000,00 bei der Volksbank Vöcklabruck-<strong>Gmunden</strong>, Am Graben 3, 4810 <strong>Gmunden</strong>,<br />

zu den bereits genannten Bedingungen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

10. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Tarife für das Lichterfest<br />

2012;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Der Finanzausschuss und der Stadtrat sind einstimmig übereingekommen, dem Gemeinderat der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> folgende Tarife für das Lichterfest ab dem Jahre 2012 zur endgültigen Beschlussfassung<br />

zu empfehlen:<br />

Standmieten Lichterfest (Erhöhung um 3,43 % gerundet):<br />

Standmieten am Rathausplatz sowie auf der Esplanade vom Schubertplatz bis Haus Esplanade 1<br />

(Esplanadencafe Baumgartner):<br />

Standmiete für Stände bis zu 5 lfm ohne Getränkeausschank € 148,00<br />

Standmiete für Stände über 5 lfm ohne Getränkeausschank € 243,00<br />

Standmiete für Stände bis 5 lfm mit Getränkeausschank € 274,00<br />

Standmiete für Stände von 5 bis 8 lfm mit Getränkeausschank € 400,00<br />

Standmiete für Stände über 8 lfm mit Getränkeausschank € 543,00<br />

Standmieten nach dem Haus Esplanade 1 (Esplanadencafe Baumgartner) Richtung Yachtclub (Esplanade<br />

30):<br />

Standmiete für Stände bis zu 5 lfm ohne Getränkeausschank € 148,00<br />

Standmiete für Stände über 5 lfm ohne Getränkeausschank € 243,00<br />

Standmiete für Stände bis zu 5 lfm mit Getränkeausschank € 274,00<br />

Standmiete für Stände über 5 lfm mit Getränkeausschank € 400,00<br />

Unkostenbeitrag für die im Veranstaltungsgebiet<br />

ansässigen Gastronomen: € 137,00<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % wird den angeführten Tarifen hinzugerechnet<br />

510


Eintrittspreise Lichterfest:<br />

Erwachsene € 9,00 (bisher € 8,00)<br />

1 Erwachsener mit 1 Jugendlichem (ab vollendetem 12 LJ.) € 12,00 (bisher € 11,00)<br />

2 Erwachsene mit 1 Jugendlichem (ab vollendetem 12 LJ.) € 19,00 (bisher € 18,00)<br />

Alle übrigen Tarife und Bestimmungen sollen bis auf weiteres unverändert bleiben. Die angeführten<br />

Eintrittspreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 20 % und die von der Stadtgemeinde abzuführende<br />

AKM-Abgabe.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge die Tarife für<br />

das Lichterfest ab dem Jahre 2012 wie im Amtsvortrag ausgeführt beschließen.<br />

GR Hochegger berichtet, dass sich die SPÖ in den Fraktionssitzungen eingehend mit diesen Erhöhungen<br />

beschäftigt hat. Die SPÖ vertritt die Meinung, dass die Eintrittspreiserhöhungen die Schmerzgrenze<br />

überschreiten und wird daher nicht zustimmen.<br />

Bgm. Köppl: Die Erhöhungen wurden im Finanzausschuss und Stadtrat einstimmig beschlossen und<br />

sind Erhöhungen immer schmerzlich. Aber es ist auch schwierig, bei der Qualität des Lichterfestes<br />

zurückzusteigen. Weiters wird immer verlangt, kostendeckend zu arbeiten.<br />

GR DI Dr. Löcker berichtet über Erhöhungen bei den ÖBB (8 %), beim ORF (10 %) sowie bei der<br />

Straßenbahn Wien (20 %).<br />

StR. Meingast verweist ebenfalls auf die kostendeckende Abwicklung und berichtet, dass die Kulturabteilung<br />

in den letzten Jahren diese Veranstaltung sehr gut abgewickelt hat. Das Lichterfest ist eine<br />

große Werbung für <strong>Gmunden</strong> und wird bei diesem Fest Qualität und Unterhaltung ab dem Nachmittag<br />

geboten. Bei manchen zweistündigen Konzerten sind die Eintrittspreise wesentlich höher.<br />

Bgm. Köppl meint, dass für die Zukunft eine Deckelung der Eintrittspreise überlegt werden soll.<br />

Bgm. Köppl lässt in der Folge über den vorhin vorgebrachten Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

29 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), GRÜNE (4), Liste STADT (1)<br />

8 Gegenstimmen: SPÖ<br />

11. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von neuen Beiträgeordnungen<br />

der Horteinrichtungen des OÖ Hilfswerkes und des Pensionates <strong>Gmunden</strong>-Ort ab<br />

01. September 2012;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2011 neue Hortbeiträgeordnungen<br />

ab 01. September 2011 auf Grund eines Vorschlages des OÖ Hilfswerkes geschaffen.<br />

Es wurde bereits nach kurzer Zeit festgestellt, dass das beschlossene Tarifmodell einen erhöhten<br />

Abgang nach sich ziehen würde, da Tarife für eine 5-Tage Woche (über und unter 25 Besuchsstunden<br />

pro Woche) und für eine 3-Tage Woche (über und unter 15 Besuchsstunden) pro Woche ermöglicht<br />

wurden. Die Eltern haben naturgemäß ihre Kinder immer knapp unter dem jeweiligen Stundenlimit<br />

angemeldet, sodass das Kulturamt vorgeschlagen hat, nur mehr einen einzigen Horttarif (Verwaltungsvereinfachung!)<br />

für eine volle Besuchswoche bei 28,50 möglichen Öffnungsstunden zu beschließen.<br />

Der Jugend- und Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22. Juni 2012 ebenfalls mit diesem<br />

Thema beschäftigt und empfohlen, den Eltern die Möglichkeit zu geben, bei einer geringeren<br />

Besuchszeit einen billigeren Tarif zu ermöglichen. Da die Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> jedoch bei der<br />

Festlegung der Horttarife an die gesetzlichen Grundlagen der OÖ Elternbeitragsverordnung, LBGl.<br />

102/2010 i.d.g.F., gebunden ist, werden nach einer einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses<br />

folgende monatliche Elternbeiträge vorgeschlagen:<br />

Tarif für die 5-Tage Woche:<br />

Tarif für die 3-Tage Woche:<br />

4 % des Familieneinkommens bzw. € 125,00 als Höchstbeitrag<br />

2,80 % des Familieneinkommens bzw. € 87,50 als Höchstbeitrag<br />

Mindesttarif (lt. OÖ Elternbeitragsverordnung) in beiden Fällen nach verpflichtender Valorisierung ab<br />

September 2012: € 39,00<br />

Alle übrigen Bestimmungen (betreffend Ermäßigungen, Materialbeitrag, etc.) sollen bis auf weiteres<br />

unverändert bleiben.<br />

511


Zum Vergleich die bisherige Regelung:<br />

Besuchszeit bis 25 Stunden (halbtags)<br />

an fünf Tagen pro Woche<br />

Besuchszeit über 25 Stunden (ganztags)<br />

an fünf Tagen pro Woche<br />

Besuchszeit bis 15 Stunden (halbtags)<br />

an drei Tagen pro Woche<br />

Besuchszeit über 15 Stunden (ganztags)<br />

an drei Tagen pro Woche<br />

3,00 % des Familieneinkommens bzw.<br />

€ 111,00 als Höchstbeitrag<br />

4,00 % des Familieneinkommens bzw.<br />

€ 148,00 als Höchstbeitrag<br />

2,10 % des Familieneinkommens bzw.<br />

€ 78,00 als Höchstbeitrag<br />

2,80 % des Familieneinkommens bzw.<br />

€ 104,00 als Höchstbeitrag<br />

Mindesttarif (lt. OÖ Elternbeitragsverordnung) bisher: € 38,00<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den im Amtsvortrag<br />

angeführten Änderungen betreffend der Elternbeiträge für die Horteinrichtungen des OÖ<br />

Hilfswerkes und des Pensionates bzw. den dementsprechend angepassten Elternbeiträgeordnungen<br />

(Beilage ./A) seine Zustimmung mit Wirksamkeit 01. September 2012 geben.<br />

GR DI Sperrer: Die Grünen tragen die aktuelle Erhöhung der Beiträge zu den Horteinrichtungen mit.<br />

Den Grünen ist jedoch sehr bewusst, dass die in nächster Zeit beschlossenen Gebührenerhöhungen<br />

in Summe vor allem für Familien eine spürbare Mehrbelastung bedeuten. Die anstehende Debatte in<br />

Zusammenhang mit den Zweitwohnsitzen wird zeigen, ob der Gemeinderat bereit ist, auch von finanziell<br />

Bessergestellten und vor allem politisch besser vernetzten Gruppen, einen entsprechenden Beitrag<br />

einzufordern. Die weitere Positionierung der Grünen die Gebührenerhöhungen betreffend, wird<br />

maßgeblich vom Ausgang dieser Diskussion abhängig sein.<br />

Bgm. Köppl meint, dass es sich keine Fraktion im Gemeinderat leicht macht, wenn es um Gebührenerhöhungen,<br />

vor allem im Bereich Hort oder Kindergarten, geht.<br />

Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

12. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung eines Tarifes für den Verleih<br />

der neuen Lautsprecheranlage der Kulturabteilung ab 01. Juli 2012;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Die Kulturabteilung der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> hat im Juni 2012 eine neue Lautsprecheranlage mit<br />

zwei CD-Playern und einem Funkmikrofon angeschafft. Da diese Anlage in Ausnahmefällen auch<br />

Dritten zur Verfügung gestellt wird, hat der Finanzausschuss einstimmig empfohlen, einen Tarif von €<br />

100,00 (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) für den Verleih der Anlage pro Veranstaltungstag zu schaffen.<br />

Antrag:<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> möge den Tarif für<br />

den fallweisen Verleih der neuen Lautsprecheranlage der Kulturabteilung wie im Amtsvortrag ausgeführt<br />

mit Wirksamkeit 01. Juli 2012 beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

13. Bericht über die Auftragsvergabe Wasserleitungssanierung Miller von Aichholz-<br />

Straße und Straßeninstandsetzung;<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.3.2012 wurde durch Verordnung, gemäß § 43, Absatz 3<br />

der Oö. Gemeindeordnung idgF., das Beschlussrecht zur Vergabe der Arbeiten an die bestbietende<br />

Firma beim Projekt „Wasserleitungssanierung Miller von Aichholzstraße und Straßeninstandsetzung“<br />

an den Stadtrat übertragen. Laut Punkt III der Verordnung ist, nach Vergabe der Arbeiten durch den<br />

Stadtrat, dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.<br />

512


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.4.2012 den Auftrag für die Wasserleitungssanierung in der<br />

Miller von Aichholzstraße und Straßeninstandsetzung an die Fa. Strabag AG, Pinsdorf, als Bestbieter<br />

mit einer Anbotsumme in Höhe von € 591.889,69 exkl. MwSt., erteilt.<br />

Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

14. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplanes auf<br />

einem Teil des ehem. Getränke Wagner Areals, Parzelle Nr. 225/6, KG. Schlagen, im<br />

Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Spar-Marktes (endgültige Beschlussfassung);<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2012 wurde die Erstellung eines Bebauungsplanes<br />

grundsätzlich beschlossen (Einleitung des Verfahrens).<br />

Der Plan betrifft einen Teil des ehem. Getränke Wagner Areals, Parzelle 225/6, KG. Schlagen, im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung eines Spar-Marktes an der Scharnsteiner-Bundesstraße.<br />

Der geplante Spar-Markt soll in einem Abstand von 3,0 m zur östlichen Nachbargrundgrenze (Wenninger)<br />

und zu den öffentlichen Verkehrsflächen (Scharnsteiner-Bundesstraße) 1,0 m u. von 1,5 m<br />

(Krottenseestraße) errichtet werden. Anzumerken bleibt hierzu, dass diese Abstände bereits auf die<br />

neue Straßenfluchtlinie (Kreisverkehrsprojekt) ausgewiesen sind und bezogen auf die derzeitige bestehende<br />

Straßengrundgrenze Scharnsteinerstr. zwischen 2 bzw. 3 m beträgt.<br />

Der Bebauungsplan soll insbesondere deshalb erstellt werden, da der Anlieferungsbereich für den<br />

geplanten Spar-Markt aus lärmschutztechnischen Gründen unmittelbar an der Grundgrenze zur geplanten<br />

Wohnbebauung eingehaust werden soll. Weiters wird Straßenfluchtlinie so festgelegt, dass<br />

die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Cumberlandstraße/Scharnsteiner-Bundesstraße<br />

möglich ist.<br />

Der Bebauungsplan entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Der Plan dient im Besonderen<br />

der Schaffung einer Möglichkeit zur Einhausung des Anlieferungsbereichs beim Spar-Markt<br />

sowie der Berücksichtigung des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Scharnsteinstr/Cumberlandstr.<br />

durch Ausweisung entsprechender Straßenfluchtlinien<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />

Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 19.04.2012 wurde das Behördenverfahren eingeleitet<br />

und alle betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />

Das Amt der OÖ. <strong>Land</strong>esregierung, Direktion Straßenbau- und Verkehr, Abt. Straßenerhaltung und –<br />

betrieb, Straßenbezirk Süd-West, verlangt im Schreiben vom 21.05.2012 die Freihaltung eines Sichtraumes<br />

im Kreuzungsbereich Cumberlandstraße/B120 im Ausmaß von 85 m bzw. eine allfällige Anpassung<br />

der Baufluchtlinie zur B120. Weiters wird angesichts der Auswurfbreite in Bezug auf Winterdienstfahrzeuge<br />

und dem Lichtraumprofil eine Abstandserhöhung von 1,0 m auf 2,0 m zur B120 gefordert.<br />

Diesbezüglich wird ausgeführt, dass auf diese Forderung beim Straßenprojekt „Kreisverkehr“ reagiert<br />

wurde, und im Bereich des geringsten Abstandes des Spar-Markt-Gebäudes zur Scharnsteinerstraße<br />

eine Verschmälerung des Gehsteiges eingeplant wurde. Somit ist der Forderung der Straßenverwaltung<br />

entsprochen.<br />

Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 01.06.2012 wurde die Erstellung des Bebauungsplanes<br />

öffentlich kundgemacht.<br />

Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 31.05.2012 wurde das Parteienverfahren eingeleitet<br />

und alle betroffenen Anrainer von der Erstellung des Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt bzw.<br />

zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />

Hiezu erfolgten keine Rückäußerungen.<br />

513


Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Erstellung eines Bebauungsplanes auf einem Teil des ehem. Getränke<br />

Wagner Areals, Parz. 225/6, KG. Schlagen, im Zusammenhang mit der Errichtung eines Spar-Marktes<br />

beschließen (endgültige Beschlussfassung).<br />

Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />

§§ 2, 33 34 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

StR. Sageder: Dieses Beispiel zeigt, dass alles möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen. Er<br />

berichtet über die positive Verkehrslösung (Kreisverkehr) sowie die Anbindung der Citybuslinie 1 an<br />

den Spar-Markt.<br />

Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

15. Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Neuplanungsgebietes<br />

an der Schiffslände (rechtswirksam seit 30.07.2010);<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumplanungsangelegenheiten vom<br />

14.06.2012 wurde die Verlängerung des verordneten Neuplanungsgebiets an der Schiffslände grundsätzlich<br />

beschlossen.<br />

Zur Regelung einer neuen Bebauung auf den Grundstücken 26/2, 229, 242/2, .242, .243, .32/3,<br />

Schiffslände 17 (Geschwister Holzinger), 43/3, .269 (Baschata/Hitzenberger), 43/4, .65 u. 66 (ehem.<br />

Putzgarten-Asamer), .32/6 (Kepplinger/Spitzbart) alle KG. Traundorf, wurde mit Verordnung des Gemeinderates<br />

vom 14.07.2010 ein Neuplanungsgebiet beschlossen.<br />

Diese Verordnung ist seit 30.07.2010 rechtswirksam und würde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen<br />

nach 2 Jahren außer Kraft treten.<br />

Auch wenn nun bereits ein Entwurf eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet vorliegt und die Einleitung<br />

des Verfahrens in diesem Gemeinderat beschlossen werden soll, wird seitens des Amtes vorgeschlagen<br />

ebenfalls eine Verlängerung des Neuplanungsgebietes um ein Jahr zu beschließen. Dies<br />

deshalb, da die Verordnung zum Neuplanungsgebiet mit Rechtswirksamwerden des neuen Bebauungsplanes<br />

ohnehin außer Kraft tritt und bis dahin die definierten Planungsinteressen der Gemeinde<br />

entsprechend gewahrt sind.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Verlängerung des Neuplanungsgebietes an der Schiffslände um ein weiteres<br />

Jahr sowie die Verordnung (Beilage ./B) beschließen.<br />

Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />

§ 45 Abs. 5 OÖ. Bauordnung 1994, LGBl. 66/1994<br />

GR DI Kienesberger berichtet, dass sich die Grüne-Gemeinderatsfraktion bereits bei der Erlassung<br />

des Neuplanungsgebietes im Jahre 2010 dagegen ausgesprochen hat, weil die Formulierung des<br />

Neuplanungsgebietes praktisch alles offen lässt und einen Hotelstandort im Bereich des ehemaligen<br />

Parkhotels nicht ausreichend sichert. Nunmehr ist, sieht man von der touristischen Nutzung einiger<br />

Chalets ab, eine reine Wohnnutzung geplant. Da mit dem geplanten Baggerteich der nach Meinung<br />

der Grünen beste Hotelstandort unmöglich gemacht wird, lehnen die Grünen die Verlängerung des<br />

Neuplanungsgebietes ab.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

33 JA-Stimmen: ÖVP (19), SPÖ (8), FPÖ (5), Liste STADT (1)<br />

4 Gegenstimmen: GRÜNE (4)<br />

514


16. Beratung und Beschlussfassung über den eingebrachten Antrag der GRÜNEN-<br />

Gemeinderatsfraktion betreffend Erlassung eines Neuplanungsgebietes für die<br />

Grundstücke 227/1, 227/3 und 242/2 Grundbuch 42160 Traundorf (Inselhotel "Lacus<br />

Felix");<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort:<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras verliest vollinhaltlich den Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion, eingebracht<br />

am 24.05.2012:<br />

Antrag<br />

zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2012<br />

betreffend Erlassung eines Neuplanungsgebietes für die Grundstücke 227/1,<br />

227/3 und 242/2 KG Traundorf (Inselhotel „Lacus Felix“)<br />

Die Grundstücke 227/1 und 227/3 (Seebahnhof-Areal im Eigentum der Asamer-Toskana<br />

Hotelerrichtungs KEG) sind durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 02-3 „Inselhotel Lacus Felix“<br />

erfasst, der auf einer Insel an der Stelle des Parks beim Kriegerdenkmal eine achtgeschossige<br />

Bebauung in Form einer Ellipse mit etwa 60 m Länge und 40 m Breite vorsieht.<br />

Für das Grundstück 242/2 (ehemaliges Parkhotel-Areal) ist ein Neuplanungsgebiet erlassen, das von<br />

der Planung praktisch alles offen lässt.<br />

Nach Ansicht der Grünen <strong>Gmunden</strong> stellt die geplante Bebauung, abgesehen vom Verlust einer<br />

öffentlichen Erholungsfläche, einen krassen Maßstabsbruch dar. Der geplante Bau mit 32 m Höhe ist<br />

vergleichsweise um zwei Geschoße höher und um die Hälfte länger als das „Austria“. Das Austria wird<br />

von vielen schon als Maßstabsbruch empfunden, obwohl es in einem geschlossen verbauten Verband<br />

liegt. Das geplante Hotel hingegen käme isoliert auf einer der exponiertesten Stellen überhaupt zu<br />

liegen.<br />

Das Argument für die Konzentration der Baumasse auf der geplanten Insel beim Kriegerdenkmal war,<br />

die Fläche des ehemaligen Parkhotels stünde nicht zur Verfügung. Dieses Argument ist jetzt hinfällig.<br />

Jetzt steht die gesamte Fläche zur Verfügung. Der Bebauungsplan ist zwar rechtskräftig, das Hotel<br />

aber noch nicht gebaut. Eine Umplanung, die auf das Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbild mehr Rücksicht<br />

nimmt, ist möglich.<br />

Wir von den Grünen <strong>Gmunden</strong> haben uns immer für einen öffentlichen Park beim Kriegerdenkmal<br />

ausgesprochen. Das ist nach wie vor unsere erste Option. Eine zumindest vom Ortsbild verträgliche<br />

Alternative wäre ein zweigeschossiger Bau mit dem Wellnessbereich auf der geplanten Insel und ein<br />

fünfgeschossiges Hotel dahinter. Das hätte sogar den Vorteil, alle Zimmer mit Seeblick planen zu<br />

können, was bei der Ellipse nicht möglich ist.<br />

Wir stellen daher den Antrag, der Gemeinderat möge ein Neuplanungsgebiet gem. §45 Oö. BauO.<br />

erlassen, mit dem Ziel, den Bebauungsplan Nr. 02-3 wie folgt zu ändern:<br />

• Antrag A: Freilassen des Parks beim Kriegerdenkmal von größerer Bebauung und das Hotel<br />

fünfgeschossig dahinter.<br />

Sollte diese Variante keine Mehrheit finden, dann schlagen wir folgende Alternative vor:<br />

• Antrag B: Auf der geplanten Insel einen zweigeschossigen Wellnessbereich und ein<br />

fünfgeschossiges Hotel dahinter, mit einem Verbindungsgang im Obergeschoß.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Im Antrag haben die Grünen die Argumente für das Neuplanungsgebiet eingehend begründet. Nunmehr<br />

liegt die Einreichplanung für das Inselhotel vor. Er habe Verständnis, dass es sicher schwer fallen<br />

wird, die bestehende Planung über den Haufen zu werfen und praktisch von vorne zu beginnen.<br />

Mit der Verfügbarkeit des Parkhotelareals bietet sich die Chance für eine Planung, die sich in das<br />

Orts- und <strong>Land</strong>schaftsbild einfügt und auch in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet. Die<br />

Chance sollte genutzt werden - noch geht es.<br />

515


Bgm. Köppl lässt über die Anträge abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt<br />

6 JA-Stimmen: GRÜNE (4), SPÖ (2): GR Ing. Mag. Kammerhofer, GR. Gärber<br />

30 Gegenstimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder,<br />

GR. Hochegger, GR. Tschütscher, GR. Ing. Kramesberger, GR in Auer<br />

1 Stimmenthaltung: Liste STADT (1)<br />

17. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />

02-3, Änderung Nr. 01, Inselhotel Lacus Felix (Einleitung des Verfahrens);<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumordnungsangelegenheiten vom<br />

14.06.2012 wurde die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-3 Inselhotel Lacus Felix, Änderung Nr.<br />

01, grundsätzlich beschlossen.<br />

Die Änderungen sind im Wesentlichen:<br />

1. Gebäudehöhe:<br />

Anstelle der ursprünglich geplanten Spiralenform soll das Hotelgebäude nun mit geraden Geschoßdecken<br />

ausgebildet werden.<br />

Im Bebauungsplan sollen daher die Traufenhöhen (TH) von ursprünglich 26,70 m ansteigend bis<br />

max. 29,48 m, auf eine Traufenhöhe von generell 29,48 m geändert werden. Weiters sollen zusätzlich<br />

noch für den Sichtschutz der am Dach geplanten Haustechnik und des überdachten Attriums<br />

(Innenhof) Höhenfestlegungen mit max. 32,48 m erfolgen.<br />

2. Die Baufluchtlinie im Bereich des eingeschoßigen Zuganges vom „Festland“ soll etwas breiter<br />

ausgewiesen werden.<br />

3. Verringerung der geplanten Anschüttungsfläche in der Traunsee u. Entfall des „Freibeckens Hotel“.<br />

4. Konkretisierung der Lage der Tiefgaragenein- u. –ausfahrt sowie Ausweisung der geplanten oberirdischen<br />

PKW-Stellplätze.<br />

5. Verkleinerung des Tiefgaragengeschoßes<br />

6. Ausweisung eines Trafo- u. WC-Gebäudes im Bereich der oberirdischen Pkw-Stellplätze an der<br />

Traunsteinstraße<br />

Angemerkt wird, dass mittlerweile auch die detaillierten Einreichpläne für das geplante Hotelgebäude<br />

vorliegen und diese der Ausweisung des geplanten Hotelgebäudes im Bebauungsplan (grau hinterlegte<br />

Fläche) entsprechen. Dies zeigt, dass der geplante Baukörper im Vergleich zur ursprünglichen Planung<br />

sowohl schmäler geplant ist und auch etwas von der bestehenden Seeufermauer abgerückt<br />

wird. Die ausgewiesene Baufluchtlinie bleibt gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan jedoch<br />

unverändert. Dies verdeutlicht auch die Verkleinerung gegenüber der ursprünglichen Planung. Die<br />

Gebäudehöhe liegt lt. Einreichplanung nun an der Gebäudeaußenkante bei +29,05 m und somit um<br />

43 cm unter der im ursprünglichen Bebauungsplan als auch nun vorgesehenen Festlegung für die<br />

max. Traufenhöhe (+29,48 m). Die Tiefgarage ist nunmehr für ca. 53 Pkw-Stellplätze geplant und sollen<br />

oberirdisch ca. 67 Stellplätze ausgewiesen werden.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Die Änderungen<br />

dienen im Besonderen einer Anpassung und Übereinstimmung des Bebauungsplanes mit<br />

dem geplanten Hotelprojekt Inselhotel Lacus Felix.<br />

Im Übrigen wurde die geänderte Planung auch dem Gestaltungsbeirat in der Sitzung am 30.05.2012<br />

vorgelegt. Seitens dieses Fachgremiums wurden die beschriebenen Änderungen akzeptiert und die<br />

Freigabe zur Einreichplanung für die Bewilligungsverfahren erteilt.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02-3, Änderung Nr.01, Inselhotel<br />

Lacus Felix, im Zusammenhang mit dem Hotelprojekt Lacus Felix beschließen (Einleitung des Verfahrens).<br />

Rechtsgrundlage in der geltenden Fassung:<br />

§§ 33, 34 u. 36 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

516


GR DI Kienesberger:<br />

Die Änderungen sind nur geringfügig. Das geplante Hotel widerspricht durch die Lage auf einer<br />

öffentlichen Erholungsfläche von vornherein den Vorstellungen der Grünen. Durch die Dimensionen<br />

von 32 m Höhe und 60 m Länge stellt es auf dem denkbar exponiertesten Standort einen krassen<br />

Maßstabsbruch dar. Es ist vergleichsweise um zwei Geschoße höher und um die Hälfte länger wie<br />

das Austria.<br />

Eine große Bitte habe er noch: Holen wir das Modell vom Seetunnel aus dem Archiv und montieren<br />

das geplante Hotel und das Wohnprojekt hinein. Dann könnte man die Einfügung in das Ensemble gut<br />

beurteilen. Bei vielen kleineren Projekten ist es Usus, ein Modell vorzulegen. Warum nicht beim<br />

größten Bauvorhaben?<br />

Bgm. Köppl: Dieses Projekt wird schon sehr lange in vielen Ausschüssen diskutiert und vorgestellt.<br />

Die Anregung hätte schon früher erfolgen sollen und nicht jetzt im letzten Moment.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger: Bei dem Gespräch mit der Firma Asamer im Medienraum wurde dieses ergänzte<br />

Modell seitens des Architekten versprochen. Das Modell liegt jedoch bis jetzt noch nicht vor.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen und schlägt vor, da es sich heute um die Einleitung des<br />

Verfahrens handelt, die Architekten aufzufordern, das ergänzte Modell bis zum nächsten Gemeinderat<br />

im September vorzulegen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt - Weiters soll das bereits vorhandene Modell im Zusammenhang<br />

mit dem Seetunnelprojekt mit dem Hotelprojekt „Lacus Felix“ zur Veranschaulichung bis zur<br />

nächsten Gemeinderatssitzung ergänzt werden.<br />

31 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), Liste STADT (1), SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder,<br />

GR. Hochegger, GR. Tschütscher, GR. Ing. Kramesberger, GR in Auer<br />

6 Gegenstimmen: GRÜNE (4), SPÖ (2): GR. Ing. Mag. Kammerhofer, GR Gärber<br />

18. Beratung und Beschlussfassung über die Neuerstellung eines Bebauungsplanes<br />

"Lacus Felix-Wohnen" an der Schiffslände - Krakowitzer-Kai - Traunsteinstraße (Einleitung<br />

des Verfahrens);<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumordnungsangelegenheiten vom<br />

14.06.2012 wurde die Erstellung des Bebauungsplanes Wohnen Lacus Felix Nr. 02.1-3 grundsätzlich<br />

beschlossen.<br />

Der Plan betrifft die Grundstücke 26/2, 229, 242/2 (Teil), .242, .243 (Teil), .32/3, (Geschwister Holzinger)<br />

, 43/4, .65, .66, (ehem. Putz-Garten) 43/3, .269 (Hitzenberger, Eder, Hellmeier) und .32/6 (Kepplinger)<br />

alle KG. Traundorf.<br />

Im Bereich des ehem. Parkhotels ist die Errichtung von Bootshäusern (Chalets) in zweigeschoßiger<br />

Ausführung und die Ausbildung eines Hafenbereiches mit einer Brücke im Bereich des Krakowizer-<br />

Kais vorgesehen.<br />

Entlang der Traunsteinstraße und Richtung Mauergasse ist die Errichtung von 2 Wohnblöcken mit 4<br />

Vollgeschoßen und einem zurückversetzten 5. Geschoß vorgesehen. Für die Häuser ist jeweils eine<br />

Tiefgaragenein- und –ausfahrt geplant.<br />

Die Aufschließung des Areals soll von der Traunsteinstraße erfolgen. Diese Straße soll auch als künftige<br />

Aufschließungsstraße für die Anrainerliegenschaften Kepplinger, Adler, Eisl bzw. Obermayr,<br />

Hausmann etc vorgesehen werden. Diesbezüglich war beim alten Projekt (Arch. Hinterwirth) bzw. in<br />

dem zu diesem Zeitpunkt bereits rechtswirksamen und in der Folge wieder aufgehobenen Bebauungsplan<br />

eine Privatstraße zur Traunsteinstraße vorgesehen und wurden den betroffenen Anrainern<br />

grundbücherlich sichergestellte Geh- u. Fahrrechte im Hochwasserfall zugesichert. Bei der nunmehr<br />

vorliegenden Planung soll nach dzt. Stand diese Straßenanbindung als öffentliche Straße ausgebildet<br />

werden.<br />

Als Bauweise soll für das Planungsgebiet eine „Sonstige Bauweise“ festgelegt werden und sind die<br />

geplanten Baufluchtlinien dem Bebauungsplan zu entnehmen.<br />

517


Die vorliegende Bebauungsstudie wurde auch dem Gestaltungsbeirat in der Sitzung vom 30.05.2012<br />

vorgelegt. Dieses Fachgremium beurteilt das vorliegende Bebauungskonzept mit Schaffung einer<br />

Bucht als interessante Möglichkeit zur Vergrößerung der „Seerandzone“. Durch die geplante niedrige<br />

Bebauung im Bereich der Chalets ist sichergestellt, dass die Bebauung mit dem Hotel als Solitärbau<br />

nicht konkurrenziert und ist somit einer wichtigen Anforderung entsprochen. Auch eine gewisse Verdichtung<br />

der Wohnbauten hinter der Bucht ist aus Sicht des Beirates vorstellbar. Insbesondere der<br />

geplante Baukörper an der Mauergasse sollte jedoch im Hinblick auf die städtebauliche Ausformulierung<br />

noch optimiert werden.<br />

Im Bebauungsplan ist daher vorgesehen die Baufluchtlinie, für das geplante Wohngebäude an der<br />

Mauergasse relativ großzügig auszuweisen, um noch Spielraum bei der derzeit laufenden Konkretisierung<br />

der Planung zu haben. Im Gegenzug erscheint es jedoch sinnvoll, eine max. Bebauungsdichte<br />

(GFZ) festzulegen. Die GFZ soll für diesen Bereich (Kerngebiet)mit 0,9 ausgewiesen werden, und<br />

wird hinsichtlich der Bezugsgröße -„Grundstücksfläche“ – die als Kerngebiet und Tourismusgebiet<br />

gewidmete Fläche festgelegt. Im als Tourismusgebiet (SO-TB1) ausgewiesen Teil des Planungsgebietes,<br />

also seeseitig, scheint die Festlegung einer GFZ nicht erforderlich, da entsprechend den ausgewiesenen<br />

Baufluchtlinien und der Geschoßanzahl von 2 Vollgeschoßen, ohnehin nur eine sehr moderate<br />

Bebauung erfolgen kann.<br />

Das Erdgeschoß (+-0,00) ist bei den Bootshäusern (Chalets) mit 425,30 m und somit 30 cm über dem<br />

100-jährlichen Hochwasserabflussbereiches des Traunsees ausgewiesen.<br />

Der Bebauungsplan entspricht den Raumordnungszielen und-grundsätzen. Er dient im Besonderen<br />

einer geordneten Bebauung auf dem oa. Areal und steht in Zusammenhang mit dem am Seebahnhofgelände<br />

geplanten und für die Stadt <strong>Gmunden</strong> so wichtigen Projekt Inselhotel Lacus Felix.<br />

Im rechtswirksam verordneten Neuplanungsgebiet für das gegenständige Planungsgebiet sind hinsichtlich<br />

einer Bebauung folgende Festlegungen enthalten:<br />

Städtebaulich erforderliche Gebäudeabstände zum See<br />

Max. 5 Geschoße<br />

Harmonischer Übergang zu den Häusern an der Schiffslände<br />

GFZ ca. 1,0<br />

Berücksichtigung der solitären Bebauung des neu geplanten Hotels<br />

Durch das vorliegende Bebauungskonzept und den geplanten Festlegungen im Bebauungsplan wird<br />

sämtlichen dieser Punkte entsprochen.<br />

Abschließend wird noch aufgezeigt, dass die Bebauung im Vergleich zu dem bereits rechtswirksamen<br />

und in der Folge wieder aufgehobenen Bebauungsplan zum „alten“ Projekt (Arch.Hinterwirth), insbesondere<br />

im Bereich des ehem. Parkhotels, also in Seenähe doch deutlich reduziert wird und durch die<br />

geplante Schaffung einer Bucht die Seerandzone vergrößert wird.<br />

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Bebauungsplanes ist gegeben.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 02. 1-3 „Wohnen Lacus Felix“<br />

beschließen (Einleitung des Verfahrens).<br />

Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />

§§ 2, 33 u. 34 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

GR DI Kienesberger verweist auf die Begründung zu TOP 15 und TOP 16. Ein Hotel im Wesentlichen<br />

am alten Standort des Parkhotels ist für die Grünen die beste Option, die durch das Wohnprojekt zunichte<br />

gemacht wird. Die Grüne-Gemeinderatsfraktion lehnt den Bebauungsplan daher ab.<br />

GR DI Sperrer erinnert an seine damalige Wortmeldung hinsichtlich seiner Befürchtung betr. ausschließlicher<br />

Wohnungsbebauung (Areal-Parkhotel) und auf die bestürzte Wortmeldung des damaligen<br />

Amtsleiters, dass das so nicht gedacht ist und damit nur das Hotel unterstützt werden soll. Jetzt<br />

befinden sich auf dem Areal ausschließlich Wohnungen und kein Hotel.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger meint, dass historisch diesen Wortmeldungen einiges abzugewinnen ist. Aber,<br />

wenn man die Hotelproblematik und die Errichtungsproblematik von Wohnungen, die klar voneinander<br />

zu trennen sind, sich vergegenwärtigt, dann könnte man ein Wunschkonzert spielen und das würde er<br />

sehr gerne tun. Er ist der Auffassung, dass ein Hotelstandort auf dem ehemaligen Standort wünschenswertest<br />

wäre, dass dies der beste Standort wäre, aber es gibt eben Besitzverhältnisses und<br />

518


konkrete Wünsche derer, die die finale Entscheidung in Händen tragen. Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

a) Ein zweites Kapitel im „Wunschkonzert Standort“ wird gespielt. Das wird jedoch nicht möglich<br />

sein.<br />

b) Das Hotel wird errichtet wie nun geplant. Das jetzige Projekt zeigt nach Verhandlungen Verbesserungen<br />

(Durchgang, Badefläche, WC-Anlagen, usw.).<br />

Er teilt gewisse Einschätzung der Grünen, wie es besser wäre. Nun müssen aber Entscheidungen<br />

getroffen werden vor dem Hintergrund der Arbeitsplätze, der Stimulierung der Wirtschaft in der Innenstadt<br />

und der generellen infrastrukturellen Genesis des Stadtteiles Traundorf. Deswegen sagt die<br />

SPÖ-Gemeinderatsfraktion nicht leichten Herzens Ja, zu dem was jetzt passiert.<br />

Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

31 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), Liste STADT (1), SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder,<br />

GR. Hochegger, GR. Tschütscher, GR. Ing. Kramesberger, GR in Auer<br />

6 Gegenstimmen: GRÜNE (4), SPÖ (2): GR. Ing. Mag. Kammerhofer, GR Gärber<br />

19. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße<br />

Nr. D2-1, Änderung Nr. 10, im Zusammenhang mit dem Bauprojekt der Real<br />

Treuhand an der Bahnhofstraße/Rustonstraße (Einleitung des Verfahrens);<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumordnungsangelegenheiten vom<br />

14.06.2012 wurde die gegenständliche Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße D2-1, Änderung<br />

Nr. 10, grundsätzlich beschlossen.<br />

Die Bebauungsplanänderung betrifft das Grundstück 115/9, KG. <strong>Gmunden</strong>, an der Ecke Bahnhofstraße/Rustonstraße.<br />

Es ist die Erhöhung der Geschoßanzahl von dzt. 3 Vollgeschosse + Dachgeschoß auf 4 Vollgeschosse<br />

beim bahnhofstraßenseitigen Wohnblock u. 5 Vollgeschosse beim rustonstraßenseitigen Wohnblock<br />

vorgesehen, wobei das 5. Obergeschoß gegenüber den übrigen Geschossen seitlich zurückversetzt<br />

wird.<br />

Geplant ist die Bebauung des Grundstückes mit zwei im rechten Winkel zu einander gestellten Baukörpern<br />

mit leichter Höhenstaffelung Richtung Hochkogl. Der Baukörper parallel zur Bahnhofstraße<br />

soll 4 Vollgeschosse u. der Baukörper zur Rustonstraße 4 Geschosse plus rückgesetzten Penthouse<br />

(5 Vollgeschosse) erhalten. Die Aufschließung der Gebäude erfolgt über die Rustonstraße mit Abfahrt<br />

in eine eingeschoßige Tiefgarage. In der Tiefgarage sind 36 Stellplätze sowie 5 Stellplätze oberirdisch<br />

an der Rustonstraße vorgesehen. Insgesamt ist die Schaffung von ca. 23 Wohnungen geplant.<br />

Das Wohnhaus auf .455 (Bahnhofstraße 23) soll abgebrochen werden.<br />

Die Bebauungsdichte (GFZ) soll mit 1,25 und als Bauweise soll Sonstige Bauweise festgelegt werden.<br />

Die Abstände der Baukörper zu den Nachbargrundgrenzen betragen 3,0 m bzw. 3,7 m zur Liegenschaft<br />

Stelzhamerstraße 2 u. zum Grundstück 120/1 an der Rustonstraße. Zur Bahnhofstraße soll<br />

ein Abstand von 5,0, wie im Stammplan vorgesehen, festgelegt werden.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen.<br />

Die Änderung dient im Besonderen der Schaffung von Wohnraum im innerstädtischen Bereich.<br />

Die Planung wurde im Übrigen auch dem Gestaltungsbeirat vorgelegt u. erfolgte auch von Seiten dieses<br />

Fachgremiums eine eindeutig positive Beurteilung bzw. liegt auch eine positive Stellungnahme<br />

des Ortsplaners, datiert mit 02.07.2012, vor.<br />

Die Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />

519


Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr. D2-I, Änderung Nr.<br />

10, im Zusammenhang mit der Errichtung einer Wohnbebauung auf dem Grundstück 115/9, KG.<br />

<strong>Gmunden</strong>, Ecke Bahnhofstraße/Rustonstraße beschließen (Einleitung des Verfahrens):<br />

Rechtsgrundlage jeweils in der geltenden Fassung:<br />

§§ 2, 33, 34 u. 36 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras verliest in der Folge den von der Grünen-Gemeinderatsfraktion eingebrachten<br />

Zusatzantrag zu diesem Tagesordnungspunkt:<br />

Sitzung des Gemeinderates am 5. Juli 2012<br />

Zusatzantrag zu TOP 19<br />

Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Nr. D2-1<br />

Die Grundstücks- und Wohnungspreise sind in <strong>Gmunden</strong> sehr hoch und kaum mehr erschwinglich.<br />

Die Folge ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren sowie ein Abwandern<br />

vorwiegend der Jüngeren in die Nachbargemeinden.<br />

Ziel ist es, leistbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen.<br />

Wir stellen daher den<br />

Zusatzantrag,<br />

der Gemeinderat möge parallel zur Änderung des Bebauungsplanes mit Herrn Michael Riedler bzw.<br />

der Real-Treuhand als mögliche Rechtsnachfolgerin eine Vereinbarung abschließen, dass auf der<br />

Änderungsfläche mit Ausnahme des obersten Geschoßes des Gebäudes an der Rustonstraße nur<br />

förderbare Wohnungen errichtet werden.<br />

Bei dieser Vereinbarung geht es lediglich um die Möglichkeit, förderbare Wohnungen zu erwerben<br />

oder zu mieten. Die ursprünglich im Bau-, Planungs- und Straßenausschuss geäußerten Bedenken<br />

hinsichtlich der rechtlichen Sicherungsmittel bei Wohnungsvergabe, Verkauf, Vererbung usw. sind<br />

somit hinfällig.<br />

Ein Entwurf der Vereinbarung liegt bei (Beilage ./C).<br />

Bgm. Köppl berichtet, dass mit den Bauträgern immer versucht wird, Übereinkommen zu treffen, möglichst<br />

viele geförderte Wohnungen zu errichten, also leistbar und Hauptwohnsitz. Diesem Zusatzantrag<br />

kann grundsätzlich zugestimmt werden, mit Ausnahme der sogenannten Penthousewohnungen,<br />

welche wesentlich teurer sind.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras verliest auszugsweise aus der Absichtserklärung der Realtreuhand. Eine<br />

rechtliche Abklärung ist eventuell notwendig.<br />

GR DI Kienesberger:<br />

Warum <strong>Gmunden</strong> Steuerungsmaßnahmen zur Schaffung von Hauptwohnsitzen und „leistbarer<br />

Wohnungen“ braucht, ist im TOP 25 eingehend begründet. Eine Möglichkeit der Umsetzung dieses<br />

Zieles sind Vereinbarungen der Gemeinde mit den GrundeigentümerInnen. Bei der Änderung des<br />

Bebauungsplanes bietet sich diese Möglichkeit. Dementsprechend bringen die Grünen einen<br />

Zusatzantrag und einen Entwurf für eine derartige Vereinbarung ein.<br />

Primär geht es im ersten Schritt um ein Problembewusstsein und um eine Bewusstseinsbildung. Das<br />

Thema wird im Bau-, Planungs- und Straßenausschuss schon seit einiger Zeit diskutiert. Auch der<br />

Ortsplaner ist im Zuge der Überprüfung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit diesem Thema<br />

befasst. Bei der Diskussion wurden alle möglichen Schwierigkeiten der rechtlichen Umsetzung<br />

aufgezeigt. Er ersucht, nach Lösungen zu suchen, nicht nach Problemen.<br />

Der vorliegende Zusatzantrag beinhaltet lediglich eine Minimalforderung. Es geht nur darum, die<br />

Möglichkeit förderbarer Wohnungen zu schaffen. Mehr nicht, obwohl er sich mehr wünschen würde.<br />

Menschen sollten in <strong>Gmunden</strong> die Möglichkeit haben, eine geförderte Wohnung zu erwerben oder zu<br />

mieten und ihren Hauptwohnsitz in <strong>Gmunden</strong> zu gründen. Seiner Meinung nach ist die<br />

Absichtserklärung rechtlich unverbindlich.<br />

520


GR Hochegger berichtet über Erklärungen im Bau-, Planungs- und Straßenausschuss. Diese<br />

Vereinbarung ist grundsätzlich positiv und wird die SPÖ dieser auch zustimmen, da sie den<br />

Intentionen der SPÖ entspricht. Er schlägt vor, diese Vereinbarung durch den Rechtsausschuss<br />

prüfen zu lassen.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras schlägt vor, heute die Einleitung des Verfahrens zu beschließen. Die<br />

Vereinbarung soll erst nach Behandlung im Rechtsausschuss beschlossen werden. Weiters sollte<br />

vorher mit den Vertragspartnern ein Gespräch geführt werden, denn bei einer Vereinbarung bedarf es<br />

immer zweier Parteien.<br />

Bgm. Köppl schlägt vor, auch von Amts wegen mit dem <strong>Land</strong> OÖ Kontakt aufzunehmen, um<br />

abzuklären, ob ein Projekt – auch in welcher Größe – eingereicht wurde.<br />

GR DI Kienesberger verliest auszugsweise Pkt. 6. der Vereinbarung.<br />

Bgm. Köppl lässt in der Folge über den Antrag abstimmen<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt - Zusätzlich ist der Entwurf der Vereinbarung dem Rechtsausschuss<br />

zur Beratung zuzuweisen und sind mit dem Bauträger Gespräche zu führen. Weiters ist mit<br />

dem Amt der Oö. <strong>Land</strong>esregierung hins. Projekteinreichung Kontakt aufzunehmen.<br />

20. Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Ehegatten Friedrich u. Angelika<br />

Rametsteiner, vertreten durch Dr. Martin Stossier Rechtsanwalts KG., gegen<br />

den Bescheid des Bürgermeisters vom 24.05.2012 womit der Gmundner Molkerei reg.<br />

GenmbH., eine baubehördliche Genehmigung für die Errichtung eines Transformatorengebäudes<br />

(Trafo-Station) an der Theresienthalstraße, erteilt wurde;<br />

Bgm. Köppl übergibt wegen Befangenheit des Vorsitz an Vzbgm. Schrabacher. Bgm. Köppl verlässt<br />

die Sitzung.<br />

Vzbgm. Schrabacher übernimmt den Vorsitz und erteilt Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

Aus dem Verfahrensakt ergibt sich nachstehender für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt:<br />

Mit Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde I. Instanz, vom 24.05.2012, Zl. BauR1-153/9-37469-<br />

2012, wurde aufgrund des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens, insbesondere der am 21.05.2012<br />

stattgefundenen Bauverhandlung der Gmundner Molkerei reg. Gen.m.b.H., Theresienthalstraße 16,<br />

4810 <strong>Gmunden</strong>, die Baubewilligung für das Vorhaben „Errichtung eines Transformatorengebäudes<br />

(Trafo-Station), auf dem Grundstück Nr. 288/4, EZ 424, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, entsprechend den bei der<br />

mündlichen Bauverhandlung aufgelegenen Projektunterlagen, erteilt.<br />

Mit Schreiben vom 11.06.2012 wurde gegen den vorgenannten Bescheid des Bürgermeisters innerhalb<br />

offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht.<br />

Hierin wird ausgeführt:<br />

Der oben angeführte Bescheid wird dahingehend angefochten, als mit diesem die Errichtung eines<br />

Transformatorengebäudes auf der Liegenschaft EZ 424, Parzelle 288/4, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, erteilt<br />

wird.<br />

Als Berufungsgründe werden Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides sowie<br />

Rechtwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht.<br />

I. Sachverhalt:<br />

Gem. Kundmachung (Anberaumung einer Bauverhandlung) des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom<br />

03.05.2012 beantragte die Antragstellerin mit Schreiben vom 26.04.2012 die Erteilung der Baubewilligung<br />

für das Bauvorhaben Errichtung eines Transformatorengebäudes, auf dem Grundstück Nr.<br />

288/4, EZ 424 KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>.<br />

Im Verfahren wurde auf den 21.05.2012 die Verhandlung anberaumt und wurde in dieser Verhandlung<br />

ein Gutachten vom Amtssachverständigen für Bautechnik eingeholt.<br />

In weiterer Folge wurde der gegenständlich angefochtene Bescheid seitens des Bürgermeisters der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde 1. Instanz erlassen.<br />

II. Berufungsgründe:<br />

1. Zur Rechtswidrigkeit des Inhalts:<br />

fehlende Feststellungen aufgrund unrichtiger rechtlicher Beurteilung:<br />

In völliger Verkennung der Rechtslage hat die belangte Behörde keinerlei Feststellungen zur Frage<br />

der Beeinträchtigung der Gesundheit der Berufungswerber durch die ausgewiesene Altlast O<br />

25 „OKA-Mastlager“ getroffen. Lediglich in der Begründung des Bescheides wird eine Stellung-<br />

521


nahme des Sachverständigen Dr. Lantschbauer vom 04.05.2012, welche in einem anderen Verfahren<br />

eingeholt wurde, zitiert. Feststellungen darüber, ob das gegenständliche Grundstück 288/4<br />

saniert wurde, bzw. welche Schadstoffgehalte derzeit dem Boden entnommen werden können,<br />

wurden nicht getroffen. Selbst in der Stellungnahme vom 04.05.2012 wird ausgeführt, dass an<br />

manchen Stellen eine Überschreitung der zulässigen Schadstoffwerte verzeichnet wird. Tatsache<br />

ist, dass die bestehende Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ im Altlastenkataster nicht als sanierte Altlast<br />

ausgewiesen ist.<br />

Dadurch, dass die bel. Behörde keine Feststellungen zur Sanierung des Grundstückes 288/4 bzw.<br />

zur Frage welche Schadstoffe tatsächlich noch in den oberflächennahen Bodenschichten des<br />

Grundstückes 288/4 enthalten sind, getroffen hat, hat sie damit den Bescheid mit Rechtswidrigkeit<br />

des Inhalts belastet.<br />

-rechtswidriges Sachverständigengutachten:<br />

Der angefochtene Bescheid stützt sich auf die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung vom<br />

21.05.2012 sowie die sonstigen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens. Zur Ermittlung des relevanten<br />

Sachverhaltes hat sich die belangte Behörde auf das Sachverständigengutachten des<br />

Amtssachverständigen DI (FH) Putz Markus bezogen.<br />

Nicht nur, dass es der Sachverständige unterlassen hat eine Befundung vorzunehmen um aufgrund<br />

seiner besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu fachliche Aussagen zu treffen, führt<br />

der Sachverständige lediglich aus, unter welchen Auflagen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken<br />

bestehen. Er führt daher lediglich zu Rechtsfragen aus, ohne einen Befund und ein Gutachten<br />

zu erstatten und ohne darauf Bezug zu nehmen, warum diese Auflagen notwendig sind und auf<br />

welcher Grundlage (dem Befund) sich diese Auflagen beziehen.<br />

Aufgabe des Sachverständigen ist, Tatsachen klar zu stellen und aufgrund seiner Sachkenntnisse<br />

deren allfälligen Ursachen oder Wirkungen festzustellen; er muss immer im Bereich der Tatsachen<br />

bleiben und darf nicht Rechtsfragen lösen (VwGH 14.06.2005, 2004/02/0347).<br />

Die rechtlichen Ausführungen des Amtssachverständigen hat die belangte Behörde sodann ohne<br />

Begründung in unzulässiger Weise in den angefochtenen Bescheid übernommen. Es ist hingegen<br />

ausschließlich die Behörde zur Erlösung der Rechtsfrage berufen.<br />

Da die belangte Behörde dies verkannt hat, hat sie damit den Bescheid mit der Rechtswidrigkeit<br />

seines Inhaltes belastet .<br />

2. Zur Rechtwidrigkeit infolge von Verletzungen von Verfahrensvorschriften:<br />

- Unterlassung der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen:<br />

Wie bereits oben ausgeführt, hat die belangte Behörde es unterlassen den Sachverhalt amtswegig<br />

zu ermitteln bzw. den maßgeblichen Sachverhalt vollständig zu erheben und festzustellen<br />

sowie die notwendigen Beweise aufzunehmen. Hierzu ist sie aber gem. §§ 37 iVm 39 AVG von<br />

Amts wegen verpflichtet. Die Beschwerdeführer sind dem gegenüber ihrer sie treffenden Mitwirkungspflicht<br />

nachgekommen, da sie das Gutachten der enviro-chem GmbH vom 12.03.2012 ihren<br />

Einwendungen vom 18.05.2012 beigelegt haben. Hätte die belangte Behörde ordnungsgemäß<br />

Beweise aufgenommen, hätte sie zum Ergebnis kommen können, dass die gegenständlich<br />

betreffende Fläche tatsächlich mit Altlasten kontamiert ist und durch das Bauvorhaben die subjektiv-öffentlichen<br />

Rechte der Beschwerdeführer verletzt werden.<br />

Darüber hinaus reicht der von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid festgestellte<br />

Sachverhalt nicht aus um die Berufungsbehörde in die Lage zu versetzen, die rechtsrichtige Anwendung<br />

des Gesetzes zu überprüfen.<br />

Der Sachverhalt ist hinsichtlich der Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ und einem wesentlichen Punkt<br />

ergänzungsbedürftig geblieben.<br />

Auch dies hat die Behörde verkannt und daher den Bescheid mit Rechtwidrigkeit mit Folge Verletzung<br />

von Verfahrensvorschriften belastet.<br />

- unterbliebene Aufnahme beantragter Beweise:<br />

Erst durch die Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen samt Einholung eines medizinischen<br />

und umwelttechnischen Sachverständigengutachtens wäre die Feststellung möglich gewesen,<br />

dass auf der gegenständlichen Parzelle 288/4, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong>, keine Altlast mehr befindet<br />

und die subjektiv-öffentlichen Rechte der Beschwerdeführer nicht beeinträchtigt werden.<br />

Die belangte Behörde hat jedoch jegliche Ermittlungstätigkeit zur Frage der bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

der Berufungswerber unterlassen, obwohl dies in den schriftlichen<br />

Einwendungen vom 18.05.2012 angeregt wurde. Es wurde ausdrücklich die Beiziehung eines<br />

medizinischen und eines umwelttechnischen Sachverständigen samt Einholung eines medizinischen<br />

und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens in den Einwendungen der<br />

nunmehrigen Berufungswerber beantragt.<br />

522


Ohne jegliche Begründung wurde von der belangten Behörde auf die Einholung eines medizinischen<br />

und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens abgesehen, was einen wesentlichen<br />

Verfahrensmangel darstellt, da damit gegen die Verpflichtung zur Erforschung der materiellen<br />

Wahrheit verstoßen wird. Über dies stellt dieses Vorgehen eine unzulässig vorweggenommene<br />

Beweiswürdigung dar.<br />

Durch die Einholung eines medizinischen und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens<br />

hätte nämlich geklärt werden können, ob auf der Parzelle 288/4, KG. Ort-<strong>Gmunden</strong> die in<br />

der Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ ausgewiesenen Schadstoffe vorliegen oder nicht. Hiebei handelt<br />

es sich um einen für die belangte Behörde wesentlichen Tatbestand, da davon die Beeinträchtigung<br />

von subjektiv öffentlichen Nachbarrechten der Berufungswerber abhängt.<br />

Ein Bescheid ist auch wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben,<br />

wenn der Sachverhalt in dem wesentlichen Punkt einer Ergänzung bedarf.<br />

Ergänzungsbedürftigkeit ist auch dann gegeben, wenn ein Gutachten auf keinem Befund gründet.<br />

Aus diesem Grund ist die Ergänzungsbedürftigkeit des Gutachtens gegeben, da es weder einen<br />

Befund enthält noch ein auf diesen Befund beziehendes Gutachten.<br />

Ergibt sich die Notwendigkeit der Feststellung einer bestimmten und nicht offenkundigen Tatsache,<br />

dann hat die Behörde diese Feststellung vorzunehmen. Eine fehlende Feststellung stellt einen<br />

ergänzungsbedürftigen Sachverhalt dar, der zu einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen<br />

Bescheides führt. Auch dies hat die belangte Behörde verkannt und damit dem Bescheid und<br />

Rechtswidrigkeit in Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet.<br />

-unrichtige Beweiswürdigung:<br />

Wie bereits zuvor ausgeführt hat es die belangte Behörde unterlassen, zur Frage der Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

der Berufungswerber durch die Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ den entscheidungswesentlichen<br />

Sachverhalt zu erheben, wozu sie jedoch gem. § 37 iVm § 39 Abs. 2<br />

AVG verhalten gewesen war. Die belangte Behörde hat dadurch gegen die Verpflichtung zur Ermittlung<br />

der materiellen Wahrheit verstoßen. Auch unschlüssige Beweiswürdigung führt zu einer<br />

Aufhebung des Bescheides wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers. Obwohl § 45 Abs. 1<br />

AVG den Grundsatz der freien Beweiswürdigung normiert, ist dennoch bei der Würdigung der<br />

Beweise darauf zu achten, ob die vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind. Schlüssig sind<br />

solche Erwägungen nur dann, wenn sie unter anderem den Denkgesetzen, somit auch dem allgemeinen<br />

menschlichen Erfahrensgut entsprechen (VwSlg 8619a/1974, VwGH 0708.2002,<br />

98/07/0069).<br />

Die belangte Behörde hat allerdings keine derartige schlüssige Beweiswürdigung vorgenommen,<br />

da sie die wesentlichen Feststellungen nicht getroffen hat.<br />

Freie Beweiswürdigung darf grundsätzlich erst nach der vollständigen Beweiserhebung einsetzen.<br />

Eine vorgreifende Beweiswürdigung, die darin besteht, dass der Erwerb eines Beweises<br />

abstrakt beurteilt wird, ist unzulässig (VwGH 06.03.2008, 2006/09/0043) und bewirkt dies die<br />

Mangelhaftigkeit des Verfahrens.<br />

Dadurch das die Behörde den in Schriftsatz vom 18.05.2012 angebotenen Beweis der Einholung<br />

eines medizinischen und eines umwelttechnischen Sachverständigengutachtens einfach ignoriert<br />

hat und auch in der Beweiswürdigung im angefochtenen Bescheid darauf nicht eingeht, liegt ein<br />

Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung vor.<br />

Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Verfahrensfehler, da die belangte Behörde zu einem<br />

anders lautenden und für die Beschwerdeführer günstigeren Bescheid hätte gelangen können.<br />

Auch dies hat die Behörde verkannt und damit den Bescheid mit Rechtswidrigkeit mit Rechtsfolge<br />

Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet.<br />

III. Berufungsantrag:<br />

Aus all diesen Gründen stellen die Berufungswerber durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter<br />

folgenden Berufungsantrag<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde 2. Instanz möge den Bescheid<br />

des Bürgermeisters der Stadt <strong>Gmunden</strong> als Baubehörde I. Instanz vom 24.05.2012, BauR1-<br />

153/9-37469-2012 aufheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung<br />

an die I. Instanz zurückverweisen.<br />

523


Hiezu wird ausgeführt:<br />

Um Wiederholungen zu vermeiden wird eingangs auf die Ausführungen im Bescheid des Bürgermeisters<br />

als Baubehörde I. Instanz vom 24.05.2012 und insbesondere auf die Tatsachen verwiesen,<br />

dass die Einwände hinsichtlich befürchteter Beeinträchtigung der Gesundheit der Berufungswerber<br />

aufgrund der ausgewiesenen Altlast O 25 „OKA Mastlager“ bereits im Zuge des unmittelbar<br />

an die geplante Trafostation, mittlerweile bereits begonnene Bauvorhaben „Zubau Produktion-,<br />

Lager- u. Verpackungshalle“ bereits ausführlich erörtert und zu einem eindeutig negativen<br />

Ergebnis (keine Beeinträchtigungen) geführt haben. Wenn also bereits im Zuge der Bewilligungsverfahren<br />

zu diesem Großbauvorhaben (der Hallenzubau weist im Übrigen im Gegensatz<br />

zur Trafostation auch eine Unterkellerung auf), gesundheitliche Beeinträchtigungen für Nachbarliegenschaften<br />

ausgeschlossen werden konnten, kann alleine aufgrund der Erfahrungen des täglichen<br />

Lebens, der Schluss gezogen werden, dass dies auch auf die um ein Vielfaches kleinere<br />

und eben nicht unterkellerte Trafostation zutrifft. Es liegt daher weder eine unschlüssige Beweiswürdigung,<br />

noch ein mangelhaft ermittelter Sachverhalt vor.:<br />

Unabhängig davon wurde dem Sachverständigen für Chemie HR Dr. Lantschbauer, der bereits<br />

langjährig mit der Altlast 025 „OKA-Mastlager“ befasst ist, nun auch noch der Einreichplan für die<br />

Trafostation mit dem Ersuchen um eine projektsbezogene Stellungnahme übermittelt.<br />

Diese neuerliche fachliche Beurteilung des Sachverständigen für Chemie liegt mit Datum v.<br />

30.05.2012 vor, wurde von der Behörde geprüft und besteht an deren Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit<br />

kein Zweifel. Insbesondere sind folgende Feststellungen enthalten:<br />

„Zur Kontamination des Erdreiches im Bereich der Altlast ist festzustellen, dass im Jahr 2001 ein<br />

Bodenabtrag von kontaminiertem Material stattgefunden hat, bei dem belastetes Material bis zur<br />

Unterschreitung von Maßnahmen- bzw. Prüfwerten abgetragen und entsorgt wurde. Als Ergebnis<br />

ist daher festzuhalten, dass das für die Baumaßnahmen vorgesehene Grundstück von der<br />

Schwermetallbelastung im Oberboden nicht mehr den Kriterien einer Altlast entspricht. Dass<br />

dennoch weiterhin hydraulische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, liegt nur daran,<br />

dass verbliebene Reste von Chrom- u. Arsensalzen sowie Fluoriden unter dem Schadenszentrum<br />

(und nicht unter der gegenständlichen Teilfläche) sich noch im Schwankungsbereich des<br />

Grundwassers befinden und es – in etwa 50 m Tiefe - zu Ausschwemmungen ins Grundwasser<br />

kommt.“<br />

Da der Gutachter in seiner Stellungnahme zweifelsfrei davon ausgeht, dass im Bereich des geplanten<br />

Bauvorhabens von keiner Altlast mehr gesprochen werden kann und jedenfalls keine<br />

Schwermetallbelastung mehr vorliegt, erübrigt sich auch die Beiziehung weiterer Sachverständiger<br />

aus dem Fachgebiet Medizin und Umwelttechnik.<br />

Zu den Vorbringen hinsichtlich des Gutachtens des techn. Amtssachverständigen wird ausgeführt,<br />

dass dieses in Befund sowie Gutachten gegliedert ist und alle Anforderungen an ein bautechnisches<br />

Gutachten erfüllt. Im Befund wird der maßgebliche Sachverhalt ausreichend dargestellt,<br />

das Bauvorhaben aus fachlicher Sicht beschrieben und auch auf die Beurteilung des SV<br />

für Chemie Dr. Lantschbauer zum Thema „Altlast“ eingegangen. Das Gutachten enthält Vorschreibungen<br />

bei deren Einhaltung das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Diese Vorschreibungen<br />

dienen jedenfalls auch dem Schutz der Nachbarschaft (siehe Pkt 3., 4. u. 6. des Amtsgutachtens<br />

der Verhandlungsschrift vom 21.05.2012).<br />

Das Gutachten des techn. Amtssachverständigen wurde von der Baubehörde einer Prüfung unterzogen<br />

und sind die Vorbringen der Einschreiter gegen dieses Gutachten in der Berufungsschrift<br />

nicht nachvollziehbar. Außer den Vorbringen bzgl angeblicher unschlüssiger bzw. unrichtiger<br />

Beweiswürdigung, mangelhafter Ergänzung des Ermittlungsverfahrens, unterbliebene Aufnahme<br />

beantragter Beweise und dgl. ist der Berufungsschrift mit keinem Wort zu entnehmen,<br />

was an den Feststellungen des chem. SV unrichtig oder unschlüssig sein mag und wird auch keine<br />

etwaige Gegendarstellung auf gleicher fachlicher Ebene vorgelegt.<br />

Einem Sachverständigengutachten (eines amtlichen Sachverständigen) kann nur mit einem Gegengutachten<br />

eines Sachverständigen entgegengetreten werden; dies muss für jede Partei eines<br />

Verwaltungsverfahrens einleuchtend sein, und es besteht daher keine Rechtsbelehrungspflicht<br />

nach § 13 a AVG über das Erfordernis eines Gegengutachtens (VwGH v. 3.10. 1995, Zl.<br />

95/12/0246 ua.).<br />

Die fachliche Beurteilung des chemischen Sachverständigen, mit Datum vom 14.06.2012, wurde<br />

den Einschreitern in Wahrung des Parteiengehörs zur Stellungnahme übermittelt. Hierzu erfolgte<br />

keine Eingabe bzw. Rückmeldung.<br />

524


Zusammenfassend wird ausgeführt, dass das Bauverfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurde,<br />

eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Altlast O 25 „OKA-Mastlager“ ausgeschlossen<br />

werden kann und daher Rechte der Nachbarn nicht verletzt werden.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, der Berufung der Berufungswerber Friedrich u. Angelika Rametsteiner,<br />

vertreten durch Dr. Martin Stossier Rechtsanwalts KG., keine Folge zu geben und den angefochtenen<br />

Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde 1. Instanz vom 24.05.2012, Zl.BauR1-153/9-<br />

37469-2012, zu bestätigen.<br />

Begründung:<br />

Die Überprüfung hat ergeben, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurde, die Baubewilligung<br />

den gesetzlichen Bestimmungen entspricht bzw. zurecht erfolgt ist und Nachbarrechte durch<br />

die Erteilung der Baubewilligung nicht verletzt werden.<br />

Weiters ist aufgrund der fachlichen Beurteilung des chem. Sachverständigen sichergestellt, dass eine<br />

gesundheitliche Beeinträchtigung der Nachbarn im Zusammenhang mit der Altlast O 25 „OKA-<br />

Mastlager“ nicht zu erwarten.<br />

Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />

§ 66 Abs. 4 des AVG 1991, BGBl. Nr. 1991/51<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

Bgm. Köppl, GR. Dr. Schneditz-Bolfras und GR Buchinger nahmen weg. Befangenheit an der Beratung<br />

und Abstimmung nicht teil.<br />

21. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages<br />

mit der röm.-kath. Pfarrpfründe Altmünster für die Aufstellung eines mobilen Unterstandes<br />

im Auwald;<br />

Vzbgm. Schrabacher erteilt Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

Gegenstand des Dienstbarkeitsvertrags-Entwurfes ist die Situierung einer mobilen Hütte für den Kindergarten<br />

Marienbrücke auf einem Waldgrundstück der röm.kath. Pfarrpfründe Altmünster, welche im<br />

Rahmen waldpädagogischer Führungen als Unterstand bereits seit 2 Jahren genützt wird.<br />

Als Dienstbarkeits-Entgelt wurden jährlich € 1,00 zuzüglich Ust. vereinbart.<br />

Der Dienstbarkeitsvertrag wurde in der Rechtsausschusssitzung am 19.06.2012 behandelt und vorgeschlagen,<br />

den Dienstbarkeitsvertrag mit der Maßgabe dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzuschlagen,<br />

dass in Pkt. II., 12., 3. Absatz die Wegehalterhaftung zu entfallen hat bzw. räumlich auf das<br />

Umfeld der Hütte eingeschränkt wird. Die Wegehaltehaftung wurde nun räumlich eingeschränkt (Umkreis<br />

45 m) und der Dienstbarkeitsvertrag dahingehend geändert.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger bringt den Dienstbarkeitsvertrag (Beilage ./D) zur Kenntnis und stellt den<br />

Antrag:<br />

Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der röm.-kath. Pfarrpfründe Altmünster, vertreten durch<br />

Diözesanfinanzkammer Linz, Hafnerstraße 18, 4020 Linz, für die Errichtung und den Betrieb einer<br />

mobilen Hütte auf Gst. 197/1, EZ. 610, Grundbuch 42160 Traundorf, mit einem Entgelt von jährlich<br />

€ 1,00 zuzügl. Ust..<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

(Bgm. Köppl nicht anwesend)<br />

22. Beratung und Beschlussfassung über den 3. Nachtrag zum Pachtvertrag vom<br />

07.01.1985 mit Frau Claudia Haschek, whft. 4810 <strong>Gmunden</strong> und Herrn Erich Gabis,<br />

whft. 4840 Vöcklabruck (Michlparkplatz);<br />

Vzbgm. Schrabacher erteilt Herrn Vzbgm. Dr. Dickinger das Wort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger:<br />

Im Sinne des Beschlusses des Rechtsausschusses vom 20.03.2012 wurde der genehmigte Pachtvertragsentwurf<br />

der Familie Haschek/Gabis übermittelt und haben diese sich wegen einer neuen Vertragsurkunde<br />

ausgesprochen. Sie wollten die mündlich vereinbarten Änderungen in einen 3. Nachtrag<br />

zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 einfließen lassen. Dieser liegt nunmehr mit folgendem Wortlaut vor:<br />

525


„3. Nachtrag zum Pachtvertrag vom 7.1.1985<br />

geschlossen am unten angeführten Tag und Ort zwischen:<br />

1) Frau Claudia HASCHEK, 4810 <strong>Gmunden</strong>, Klosterplatz 11, sowie<br />

2) Herrn Erich GABIS, 4840 Vöcklabruck, Buchleiten II, als Verpächter einerseits<br />

und<br />

3) Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>, als Pächterin andererseits<br />

wie folgt:<br />

I.<br />

1. Die Vertragsteile legen den Pachtzins mit Wirkung zum 1.1.2013 mit EUR 3.181,80 zzgl. Umsatzsteuer<br />

in der gesetzlichen Höhe neu fest. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in<br />

Höhe von 10% p.a. als vereinbart.<br />

2. Die in Pkt IV. des Pachtvertrages vom 7.1./11.1.1985 zweiter Absatz vereinbarte Wertsicherung<br />

sowie deren Berechnung sowie Ausgleichszahlung bleiben unter der Maßgabe weiterhin bestehen,<br />

dass nunmehr als Wertmesser der VPI 2010 und als neue Bezugsgröße die für den Monat Juni<br />

2012 errechnete Indexzahl dient. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr verlautbart werden, gilt<br />

jener Index als Grundlage der Wertsicherung, der diesem Index am nächsten kommt.<br />

II.<br />

Das Pachtverhältnis bleibt auch weiterhin auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden<br />

Teilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres<br />

aufgekündigt werden. Beide Vertragsparteien verzichten jedoch bis zum 31.12.2022, Tagesablauf,<br />

auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes.<br />

III.<br />

1. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verpächter darf die Pächterin keine baulichen<br />

Veränderungen oder Adaptierungen am Pachtgegenstand vornehmen. Sämtliche von der Pächterin<br />

mit oder ohne Zustimmung der Verpächter durchgeführten baulichen Veränderungen oder Adaptierungen<br />

gehen nach Wahl der Verpächter entschädigungslos in das Eigentum der Verpächter über,<br />

oder es ist über die Entscheidung der Verpächter der vorherige Zustand, wie er anlässlich der Übergabe<br />

des Mietgegenstandes geherrscht hat, auf Kosten der Pächterin wiederherzustellen. Der geplanten<br />

Umgestaltung gemäß dem beigeschlossenen Plan./A, der einen integrierenden Bestandteil zu<br />

dieser Vereinbarung bildet, wird bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausdrücklich die Zustimmung<br />

erteilt.<br />

2. Sollte bei Beendigung des Pachtvertrages die in Pkt. VIII des Pachtvertrages vom<br />

7.1./11.1.1985 bezeichnete Zufahrt von der Kliemsteinstraße zum Grundstück Nr. 88/1, KG. Traundorf<br />

nicht bestehen (derzeit Fußweg), so ist die Pächterin verpflichtet, den jeweiligen Grundeigentümern<br />

der Liegenschaft EZ. 618, Grundbuch 42160 Traundorf das immerwährende Geh- und Fahrtrecht auf<br />

einer befestigten Straße für FAHRZEUGE ALLER ART über das Grundstück Nr. 80/6, EZ. 163 Grundbuch<br />

42160 Traundorf von der Georgstraße zum Grundstück Nr. 88/1 unentgeltlich einzuräumen und<br />

grundbücherlich einverleiben zu lassen. Die Pächterin wird hierzu notwendige Unterschriften und Erklärungen<br />

in grundbuchsfähiger Form auf erste Anforderung der Verpächter leisten bzw. abgeben.<br />

IV.<br />

Die Pächterin ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verpächter nicht berechtigt, das Pachtobjekt<br />

bzw. Teile des Pachtobjektes unterzuverpachten oder anderweitig Dritten gänzlich oder teilweise<br />

zu überlassen. Jede Weitergabe des Pachtrechtes ist unwirksam und unstatthaft. Die zum 1.6.2012<br />

eingeführte Parkraumbewirtschaftung gilt als vereinbart.<br />

V.<br />

Soweit gesetzlich möglich und zulässig verpflichtet sich die Pächterin gegenüber den Verpächtern<br />

bzw. deren Rechtsnachfolgern, ohne ausdrücklichen schriftlichen Antrag / Zustimmung der Verpächter<br />

bzw. deren Rechtsnachfolger jegliche Umwidmung des Pachtobjektes zu unterlassen bzw. auch in<br />

keiner sonst keiner Weise zu fördern, unterstützen oder zu dulden. Die Pächterin ist im vorangeführten<br />

Sinne daher auch verpflichtet, den Verpächtern angemessenen Beistand zu leisten.<br />

526


VI.<br />

Übereinstimmend halten beide Vertragsteile fest, dass alle übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages<br />

vom 7.1./11.1.1985 sowie des 1. Nachtrages vom 8.10.1987 sowie des 2. Nachtrages vom 19.5.1996<br />

vollinhaltlich aufrecht bleiben. Hingewiesen wird im Besonderen auf die uneingeschränkte Zufahrt zu<br />

der Doppelgarage für Frau Claudia Haschek und deren Rechtsnachfolger laut 2. Nachtrags vom<br />

19.05.1996.<br />

VII.<br />

1. Die Parteien verzichten darauf, diesen Vertrag wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage<br />

anzufechten.<br />

2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so<br />

bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Nachtrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien<br />

verpflichten sich schon jetzt, die allenfalls ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten,<br />

die dem Zweck der früheren Vertragsbestimmung am ehesten entspricht.<br />

3. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu dieser Vereinbarung bestehen nicht bzw.<br />

werden solche mit Unterfertigung ausdrücklich aufgehoben. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />

Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Vereinbarung, gemäß welcher von der<br />

Schriftform abgegangen wird.<br />

<strong>Gmunden</strong>, am „<br />

Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner erläutert:<br />

Hiezu ist festzuhalten, dass dieser Nachtrag dem im Dez. 2011 vereinbarten Vertragsinhalt entspricht.<br />

Das nachträglich gewünschte Wahlrecht der Stadt, nach Beendigung der Vertragslaufzeit den Parkplatz<br />

zu belassen oder aber rückzubauen wurde nicht akzeptiert, sondern eingefordert, dass die bisherige<br />

Regelung (Wahlrecht der Verpächter) weiterhin aufrecht bleibt. Die maßgeblichen geänderten<br />

Vertragsinhalte sind:<br />

Mindestlaufzeit 30.06. 2023<br />

Wertgesicherter Pachtzins € 3.181,80 zuzüglich USt. Ab 01.01.2013<br />

Genehmigung der Parkraumbewirtschaftung nach dem Konzept 01.06.2012<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger berichtet, dass der 3. Nachtrag zum Pachtvertrag in der Rechtsausschusssitzung<br />

am 19.06.2012 behandelt wurde und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen<br />

wird.<br />

(Bgm. Köppl erscheint wieder zur Sitzung.)<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger stellt den Antrag:<br />

Abschluss eines 3. Nachtrages zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 mit Frau Claudia Haschek, 4810<br />

<strong>Gmunden</strong>, Klosterplatz 11 sowie Herrn Erich Gabis, 4840 Vöcklabruck, Buchleiten II.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

23. Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses über den Verkauf des gemeindeeigenen<br />

Gst. 263/144, sowie einer Teilfläche aus 263/135, im Gesamtausmaß<br />

von ca. 1.271 m², an die Firma Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>, In der Schörihub 28;<br />

Vzbgm. Schrabacher übergibt wieder den Vorsitz an Bgm. Köppl.<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn StR. Ortner das Wort.<br />

StR. Ortner:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung teilt mit, dass entsprechend dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses<br />

an die Fa. Kältetechnik zur Erhaltung des Betriebsstandortes in <strong>Gmunden</strong>, ein Grundverkauf<br />

im Gesamtausmaß von ca. 1.271 m², als große Lösung erfolgen soll. Für den auf einer Teilfläche befindlichen<br />

Kinderspielplatz wird von der Fa. Kältetechnik ein Weiterbestand von mind. 10 Jahre zugesichert.<br />

Bezüglich der Verhandlung des Kaufpreises wurde der Liegenschaftsverwaltung € 130,00 bis<br />

€ 150,00/m² bzw. für die Fläche des Kinderspielplatzes im Ausmaß von ca.400, € 70,00/m² als Basis<br />

vorgegeben.<br />

527


Im Zuge des Verkaufsgespräches teilte Herr Herzog mit, dass die Fa. Swoboda Immobilien z.B. für<br />

das Grundstück hinter der ehemaligen Postgarage, sowie für ein Grundstück bei der neuen Bäckerei<br />

Hinterwirth an der Bundesstraße; um € 120,00/m² als Betriebsgrundstück anbietet.<br />

Herr Herzog ersucht daher um Angleichung.<br />

Mit dem angebotenen Preis von € 70,00/,² für die Fläche des Kinderspielplatzes erklärt sich Herr Herzog<br />

einverstanden, wobei hinsichtlich einer Aufbesserung des Kaufpreises nach Auflösung des Spielplatzes,<br />

auf den Preis von € 130,00/m² festgesetzt werden soll.<br />

Die Pflege und Instandhaltung des Spielplatzes sowie der Spielgeräte soll während der Nutzungsdauer<br />

weiterhin von der Stadtgemeinde durchgeführt werden.<br />

Antrag:<br />

Fassung eines Grundsatzbeschlusses für den Verkauf des gemeindeeigenen Gst. 263/144 (503 m²),<br />

sowie einer Teilfläche aus 263/135 (ca. 370 m²), Grundbuch 42156 Schlagen, zu einem Preis von<br />

€ 120,00/m², sowie für die Fläche des Kinderspielplatzes (ca. 400 m²) zu einem Preis von € 70,00, mit<br />

einer Aufzahlung nach mindestens 10 Jahren auf € 130,00/m², an die Fa. Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>,<br />

In der Schörihub 28.<br />

Für die Nutzung des Spielplatzes wird von der Käuferin eine Dienstbarkeit auf mindestens 10 Jahre<br />

eingeräumt, wobei die Pflege und Instandhaltung des Spielplatzes sowie der Spielgeräte von der<br />

Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> übernommen wird.<br />

Bgm. Köppl verweist auf die Absicherung des Kinderspielplatzes und wurde im Stadtrat vereinbart,<br />

diese Einnahmen zur Verbesserung der Spielplätze heranzuziehen. Weiters soll der Spielplatz beim<br />

Kindergarten intensiviert werden.<br />

GR. Hochegger: Für die SPÖ war klar, dass die Firma an diesem Standort verbleiben soll und der<br />

Firma keine Steine in den Weg gelegt werden sollen. Sicher ist, dass der Spielplatz erhalten bleibt.<br />

GR. Hochegger berichtet von Gesprächen mit dem Liegenschaftsverwalter hins. einer Hinaufsetzung<br />

der Dienstbarkeit auf 15 Jahre. Die SPÖ wird diese Grundsatzentscheidung mittragen.<br />

GR DI Kienesberger ersucht künftig den Akten Lagepläne beizulegen. Bgm. Köppl erläutert in der<br />

Folge die genaue Lage der Grundflächen.<br />

GR Breitenberger berichtet, dass jede Wohnanlage ihren Spielplatz hat und dieser Platz daher wenig<br />

genutzt wird.<br />

StR. Sageder meint, dass es oberste Pflicht ist, einen Betrieb zu unterstützen, damit die Arbeitsplätze<br />

erhalten bleiben. Der Spielplatz für die Kleinkinder bleibt erhalten, der Hartplatz jedoch wird so gut wie<br />

gar nicht frequentiert und kann für den Hartplatz Ersatz angeboten werden. Er schlägt vor, in die Vertragsverhandlungen<br />

einfließen zu lassen, dass der Spielplatz auf Kosten der Firma verlegt wird, damit<br />

die Gemeinde in zehn Jahren keine „Altlast“ trägt.<br />

Bgm. Köppl verweist auf die Aufstockung des Betriebes und meint, dass mit diesem Geld die Verlegung<br />

erfolgen könnte.<br />

Nach Diskussion lässt Bgm. Köppl über den Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt + Übernahme allfälliger Verlegungskosten (Spielplatz).<br />

24. Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der<br />

SPÖ- und GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung<br />

von Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Mit Schreiben vom 15.06.2012 wurde von den Fraktionen der SPÖ und den GRÜNEN nachstehender<br />

Antrag mit Begründung und Anhang zur Abstimmung in der Gemeinderatssitzung am 05.07.2012 eingebracht:<br />

SPÖ und die Grünen<br />

Antrag zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2012<br />

Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von Hauptwohnsitzen<br />

und leistbarer Wohnungen<br />

Wir stellen den<br />

Antrag,<br />

528


der Gemeinderat möge grundsätzlich die Ausarbeitung von „Richtlinien“ für Vereinbarungen<br />

gemäß § 15 Abs. 2 und § 16 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen, zur Sicherung von<br />

Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen oder von Wohnungen mit touristischer Nutzung.<br />

Begründung:<br />

1. Problemdarstellung<br />

<strong>Gmunden</strong> hat einen hohen Anteil an Nebenwohnsitzen. Innerhalb von fünf Jahren ist eine<br />

starke Zunahme von Nebenwohnsitzen festzustellen (2001: 20,5%; 2006: 30,3%).<br />

2. Folgen dieser Entwicklung<br />

Strategien zur Begründung von Hauptwohnsitzen sind vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit:<br />

• Wohnungen für Jungfamilien sind aufgrund der hohen Nachfrage nach Nebenwohnsitzen<br />

oder Immobilien in 1A-Lagen kaum leistbar. Jungfamilien wandern daher in die<br />

Nachbargemeinden ab.<br />

• Wenig Mietwohnungen bzw. hohe Mieten bringen für junge Menschen in der<br />

Wohnungsfrage große Probleme. Viele teure Eigentumswohnungen verursachen eine<br />

soziale Schieflage. Die Folge ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil der über 65-<br />

jährigen. <strong>Gmunden</strong> ist die Pensionistenstadt Österreichs geworden.<br />

• Geringere Einnahmen für <strong>Gmunden</strong> durch den Verlust von Ertragsanteilen (ca. 650,- Euro<br />

pro Person und Jahr) und geringere Einnahmen bei Wasser und Kanal (ca. 350.- Euro pro<br />

Person und Jahr). Ungefähr 80% der Kosten für Wasser und Kanal fallen für die<br />

Bereitstellung der Infrastruktur an. Bei einer Abrechnung primär über den Verbrauch, wie<br />

es in <strong>Gmunden</strong> üblich ist, werden Zweitwohnbesitzer bevorzugt. Die ansässige<br />

Bevölkerung übernimmt somit die Kosten für die leerstehenden bzw. nur wenige Tage im<br />

Jahr genutzten Wohnungen.<br />

Die vielen Nebenwohnsitze sind auch ein ästhetisches Problem. Die „Jalousiesiedlungen“<br />

bieten für eine Touristenstadt einen leeren und trostlosen Anblick.<br />

<strong>Gmunden</strong> braucht daher Steuerungsmaßnahmen, damit die Stadt zu Hauptwohnsitzen und zu<br />

erschwinglichen Wohnungen kommt.<br />

Anmerkung: Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz hat die Gemeinde die Aufgaben der örtlichen<br />

Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Gemäß § 16 Abs.<br />

1 Oö. Raumordnungsgesetz kann die Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte<br />

und widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken abschließen, weiters über die Tragung von Infrastrukturkosten,<br />

soweit sie die Grundstücke betreffen.<br />

Vereinbarungen sind praktisch nur bei einer Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes möglich.<br />

Karl Kammerhofer<br />

Helmut Hochegger<br />

Otto Kienesberger<br />

2012<br />

15. Juni<br />

Anhang:<br />

Statistische Grundlagen<br />

Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse<br />

529


Wohnungen 2001<br />

Quelle: Statistik Austria, GWZ2001, Gebietsstand: 15. 5. 2001<br />

Wohnungen insgesamt<br />

Gemeinde Politischer Bezirk Bundesland<br />

absolut in % absolut in % absolut in %<br />

7.370 100,0 47.060 100,0 604.299 100,0<br />

Wohnungen mit<br />

Hauptwohnsitzangabe<br />

5.859<br />

79,5<br />

39.671<br />

84,3<br />

537.928<br />

89,0<br />

Wohnungen mit<br />

Nebenwohnsitzangabe<br />

531<br />

7,2<br />

3.408<br />

7,2<br />

25.341<br />

4,2<br />

Wohnungen ohne<br />

Wohnsitzangabe<br />

980<br />

13,3<br />

3.981<br />

8,5<br />

41.030<br />

6,8<br />

Gebäude- und Wohnungszählung, Probezählung 2006<br />

Quelle: Statistik Austria, Probezählung 2006. Erstellt am: 13. 7. 2009<br />

Wohnungen Anzahl in %<br />

insgesamt 7.638 100,0<br />

mit Hauptwohnsitz 1) 5.321 69,7<br />

mit Neben- bzw. ohne Wohnsitz 2) 2.317 30.3<br />

1) Mind. eine Person mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitze möglich<br />

2) Kein Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitze möglich<br />

Erläuterungen:<br />

Wohnungen:<br />

Mit Hauptwohnsitzangabe: Mindestens eine Person hatte in dieser Wohnung ihren Hauptwohnsitz, zusätzlich<br />

konnten auch Nebenwohnsitze gegeben sein.<br />

Nur mit Nebenwohnsitzangabe: In dieser Wohnung hatte keine Person den Hauptwohnsitz, jedoch eine oder<br />

mehrere Personen einen Nebenwohnsitz.<br />

Ohne Wohnsitzangabe: In dieser Wohnung hatte niemand einen Haupt- oder Nebenwohnsitz. Eine geringfügige<br />

Benützung könnte jedoch vorliegen.<br />

Bevölkerungsstand und –Struktur<br />

Quelle: Statistik Austria, 01. 01. 2011<br />

Merkmal zusammen in % Männer Frauen<br />

Bevölkerung 13.073 100,0 6.087 6.986<br />

in % 100 46,6 53,4<br />

nach groben Altersgruppen (in Jahren)<br />

bis unter 15 1.668 12,8 839 828<br />

15 bis 64 8.422 64,4 4.084 4.338<br />

65 und älter 2.983 22,8 1.164 1.819<br />

Zum Vergleich: In Ohlsdorf ist der Anteil der unter 15-jährigen in etwa gleich mit den über 65-Jährigen. In<br />

Gschwandt ist der Anteil der unter 15-Jährigen sogar deutlich höher.<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner das Wort und ersucht um ergänzende Ausführungen.<br />

530


Dr. Pseiner:<br />

Zu dem im Anhang des Antrages der SPÖ und der GRÜNEN vom 15.06.2010 genannten Zahlen bezogen<br />

auf Haupt und Nebenwohnsitze sowie die Bevölkerungsstruktur in <strong>Gmunden</strong> ist wie folgt auszuführen:<br />

Quelle: Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Stand 01.07.2012<br />

Hauptwohnsitz: 13.119<br />

Weiterer NWS im Ort: 169<br />

WS: 2.354 davon 321 Schüler<br />

103 Schwesternschülerinnen/Energie-Lehrlinge<br />

ergibt 1.821 Nebenwohnsitze (13,8 %)<br />

Bevölkerungsstruktur:<br />

Quelle: Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Stand 01.01.2011<br />

Bevölkerung: 13.091<br />

bis unter 15 Jahre: 1.547<br />

15 bis 64 Jahre: 8.508<br />

65 Jahre und älter: 3.036<br />

Anmerkung: 434 Altersheimbewohner/innen sind zu berücksichtigen (bereinigter Wert daher<br />

2.602)<br />

<strong>Gmunden</strong> nicht vergleichbar mit Gemeinden Gschwandt und Ohlsdorf.<br />

Gebäude- und Wohnungszählung:<br />

Quelle: Stadtamt <strong>Gmunden</strong>, Stand 01.07.2012<br />

Wohnungen: 8.700<br />

mit Hauptwohnsitz: 6.425<br />

mit NWS: 583<br />

Differenz: 1.692 (ohne Angabe)<br />

Anmerkung: 169 NWS im Ort, 1.379 Arbeitsstätten gemeldet. Diese beiden Summen sind in der Differenzzahl<br />

enthalten bzw. hiebei zu berücksichtigen.<br />

Wohnbauvorhaben in Zentrumsnähe, welche in den letzten Jahren errichtet wurden, unter Berücksichtigung<br />

von Haupt- und Nebenwohnsitzen:<br />

Bauvorhaben Adresse HW NWS<br />

Doubrava Pepöckstraße 2 20 0<br />

Doubrava Pepöckstraße 4 16 0<br />

Schneditz Stelzhamer-Straße 14 10 1<br />

Stern & Hafferl Tagwerkerstraße 33 8 1<br />

Kieninger Wunderburgstraße 24 17 1<br />

Kieninger Herakhstraße 11a 10 0<br />

Wohnungsfreunde Moosgasse 3-31 54 16<br />

Wohnungsfreunde Brunnenweg 12 24 0<br />

Wohnungsfreunde Brunnenweg 14 9 0<br />

Wohnungsfreunde Brunnenweg 16 26 1<br />

Wohnungsfreunde Brunnenweg 18 22 2<br />

Pletzer Schmideggstraße 15 (Weinberg) 16 6<br />

232 28 = 10,8 %<br />

Bgm. Köppl dankt für die Ausführungen und ersucht um Diskussion.<br />

GR DI Kienesberger erklärt, dass die neuesten Zahlen nicht zur Verfügung standen, sondern aus der<br />

Quelle Statistik Austria 2001 stammen, ausgenommen die Wohnungs- und Gebäudezählung. Die<br />

Zahlen müssen natürlich relativiert werden. Er bemerkt aber, dass die neuen Zahlen teilweise noch<br />

dramatischer sind als die alten Zahlen. Weiters berichtet er, dass es viele Gründe gibt, dass Wohnungen<br />

leer stehen: wahrscheinlich weil die Wohnqualität nicht gegeben ist oder weil die Wohnung als<br />

Wertanlage gekauft wurde. Tatsache ist aber, dass die Wohnungs- und Grundstückspreise in <strong>Gmunden</strong><br />

extrem hoch sind. <strong>Gmunden</strong> liegt im österreichischen Spitzenfeld und ist es daher für junge Menschen<br />

extrem schwer, sich in <strong>Gmunden</strong> anzusiedeln. Grundsätzlich geht es nun im ersten Schritt um<br />

531


eine Bewusstseinsbildung. Kriterien für Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von Hauptwohnsitzen<br />

und erschwinglicher Wohnungen müssen transparent und allgemeingültig sein. Bei dem Beschluss<br />

geht es nur darum, ob<br />

• das für den Gemeinderat ein Ziel ist und ob<br />

• er Kriterien zur Erreichung dieses Zieles erarbeiten will.<br />

Wo ein Wille, dort ein Weg!<br />

GR Ing. Mag. Kammerhofer teilt ebenfalls die Meinung, dass die neuestens Zahlen noch dramatischer<br />

sind. Bei den Personen unter 15 Jahre ist nochmals eine Reduzierung zu verzeichnen und gleichzeitig<br />

bei den über 65-Jährigen eine Steigerung. Für ihn eine dramatische Entwicklung und muss jedem<br />

Anwesenden klar sein, dass hier entgegengesteuert werden muss. Eine ähnliche Tendenz ist auch in<br />

Salzburg zu bemerken. <strong>Gmunden</strong> muss jedoch alles tun, damit die Jugendlichen in <strong>Gmunden</strong> bleiben<br />

und nicht in die Nachbargemeinden abwandern. Er ersucht den Antrag der Grünen zu unterstützen.<br />

StR. Ortner berichtet über vergangene und zukünftige Wohnbauvorhaben in <strong>Gmunden</strong> und weist<br />

darauf hin, dass derzeit auch viele Mietkaufwohnungen errichtet werden, und zwar in der<br />

Scharnsteinerstraße und Plentznerstraße. Die Wohnbauförderung ist an den Hauptwohnsitz<br />

gekoppelt. Grundstücke sind in <strong>Gmunden</strong> rar und liegen daher auch die Preise höher. StR. Ortner<br />

erklärt, dass der Begriff „leistbare Wohnungen“ genau in der Oö. Wohnbauförderung definiert ist.<br />

Weiters berichtet StR. Ortner, dass Bgm. Köppl dzt. in Verhandlungen steht, für Jungfamilien leistbare<br />

Gründe in <strong>Gmunden</strong> zu finden. Die Stadt <strong>Gmunden</strong> hat zwei Chancen sich zu entwickeln: als<br />

Tourismusstadt und beliebte Wohnstadt.<br />

GR Ing. Mag. Kammerhofer erklärt, dass alle diese Maßnahmen sehr nützlich sind, aber jedem<br />

Anwesenden muss die Dramatik klar sein, denn in eineinhalb Jahren ist die Zahl der Jugendlichen um<br />

mehr als 100 Personen zurückgegangen. Vorhandene, leerstehende Wohnungen müssen wieder<br />

genutzt werden, denn wenn mehr Wohnungen auf den Markt kommen, werden auch die Mietpreise<br />

fallen.<br />

Bgm. Köppl glaubt, dass die Zahlen genauer analysiert werden müssen und verweist auch auf die<br />

zwei Altenheime in <strong>Gmunden</strong>, in denen viele alte Personen leben. Für Jungfamilien ist es sehr<br />

schwierig, leistbare Gründe in <strong>Gmunden</strong> zu finden, jedoch bei den Wohnungen wird schon seit Jahren<br />

gegengesteuert. Derzeit gibt es sehr viele geförderte Wohnungen in <strong>Gmunden</strong>. Der Prozentsatz an<br />

Neben-/Zweitwohnsitzen ist realistisch und nicht dramatisch. Bgm. Köppl verweist auf die<br />

Studierenden, die den Hauptwohnsitz in der Studienstadt anmelden müssen, um in den Genuss von<br />

Förderungen zu kommen, jedoch in <strong>Gmunden</strong> zu Hause sind. Weiters müssen auch die dzt. 1.379<br />

gemeldeten Arbeitsstätten (Anwälte, Ärzte, Beratungsstellen, usw.) berücksichtigt werden.<br />

GR. in Enzmann bemerkt, dass für sie statistisch gesehen die Altersgruppe der 20 bis 40-jährigen<br />

interessant wäre. Das ist jene Altersgruppe, welche sich gerade in der Familiengründung befindet und<br />

aufgrund der Preise leider auf Nachbargemeinden ausweicht. Sie ersucht, für diese Altersgruppe die<br />

Zahlen zu ermitteln.<br />

GR DI Kienesberger erklärt, Tatsache ist, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Anstieg<br />

von Zweitwohnsitzen und Wohnpreiserhöhungen. Dieser Zusammenhang ist vor allem in Städten mit<br />

hervorragender Wohnlage (Salzburg, Bad Ischl, <strong>Gmunden</strong>) gegeben. Er bittet um gemeinsame<br />

Gespräche. Geförderte Wohnungen sind grundsätzlich kein Verdienst der Gemeinde.<br />

Dem widerspricht Bgm. Köppl und klärt auf.<br />

GR Ing. Mag. Kammerhofer verweist auf den Antrag, dass Richtlinien ausgearbeitet werden sollen<br />

auch zur Sicherung von Wohnungen mit touristischer Nutzung. Dadurch werden auch Arbeitsplätze<br />

und ein Aufschwung in der Wirtschaft erreicht. Er verweist auf einen Vorschlag gemeinsam mit Herrn<br />

Dr. Zemlicka vor zwei oder drei Jahren, leerstehende Wohnungen in Wohnungen mit touristischer<br />

Nutzung zu verwandeln. Die touristische Nutzung hält er ebenfalls für sehr wichtig.<br />

Nach Diskussion schlägt Bgm. Köppl vor, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Durch die<br />

Amtsleitung sind die genauen Zahlen zu ermitteln und Gespräche zu führen. In der Folge sollen die<br />

Ergebnisse dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden.<br />

532


Beschluss: einstimmig wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Amtsleitung<br />

wird ersucht, die genauen Zahlen zu ermitteln und Besprechungen zu führen. Über das Ergebnis<br />

ist im nächsten Gemeinderat zu berichten (24.09.2012).<br />

25. Beratung und Beschlussfassung über den gemeinsam eingebrachten Antrag der<br />

SPÖ- und GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion betreffend Abschluss einer Vereinbarung<br />

gem. § 16 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz für die Grundstücke 43/4, 43/5, 242/2 und<br />

227/3 Grundbuch 42160 Traundorf (Wohnprojekt "Lacus Felix" - Asamer Toskana Hotelerrichtungs<br />

KEG) zur Sicherstellung der Wohnungen als Hauptwohnsitze oder für<br />

touristische Nutzung;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Mit Schreiben vom 15.06.2012 wurde von den Fraktionen der SPÖ und GRÜNEN nachstehender<br />

Antrag zur Abstimmung in der Gemeinderatssitzung am 05.07.2012 eingebracht:<br />

Antrag zur Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2012<br />

Abschluss einer Vereinbarung gem. § 16 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz<br />

für die Grundstücke 43/4, 43/5, 242/2 und 227/3 KG Traundorf (Wohnprojekt „Lacus Felix“ –<br />

Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KEG<br />

zur Sicherstellung der Wohnungen als Hauptwohnsitze oder für touristische Nutzung<br />

Die Problematik der Nebenwohnsitze ist im Antrag „Steuerungsmaßnahmen zur Sicherung von<br />

Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen“ eingehend begründet. <strong>Gmunden</strong> braucht Gäste und<br />

Hauptwohnsitze – keine Zweitwohnungen.<br />

Um sicher zu stellen, dass die geplanten Wohnungen als Hauptwohnsitze oder für touristische Zwecke<br />

genutzt werden, stellen wir den<br />

Antrag<br />

der Gemeinderat möge gemäß § 15 Abs. 2 und § 16 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen, dass im<br />

Zuge der Umwidmung der o. a. Grundstücke eine Vereinbarung abgeschlossen wird. Die<br />

Vereinbarung soll sicherstellen, dass die geplanten Wohnungen entweder als Hauptwohnsitze oder<br />

touristisch genutzt werden.<br />

Anmerkung: Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz hat die Gemeinde die Aufgaben der örtlichen Raumordnung<br />

durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Gemäß § 16 Abs. 1 Oö.<br />

Raumordnungsgesetz kann die Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte und<br />

widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken abschließen, weiters über die Tragung von Infrastrukturkosten,<br />

soweit sie die Grundstücke betreffen.<br />

Vereinbarungen sind praktisch nur bei einer Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes möglich,<br />

was im konkreten Fall zutrifft<br />

Karl Kammerhofer<br />

Helmut Hochegger<br />

Otto Kienesberger 15. Juni 2012<br />

GR DI Kienesberger ergänzt:<br />

Grundsätzlich geht es um die eine Frage: Gewinnmaximierung für die Grundeigentümerin oder<br />

optimaler Nutzen für die Gemeinde? – Es ist die Entscheidung der Gemeinde!<br />

Ein Zusammenhang besteht zwischen Zweitwohnungen und Wohnungspreisen. Zweitwohnungen<br />

treiben die Wohnungspreise in die Höhe, weil sie oft auf Besserverdienende abgestimmt sind – so, wie<br />

auch im konkreten Fall. Für <strong>Gmunden</strong> sind jedoch Hauptwohnsitze wertvoller.<br />

Vereinbarungen der Gemeinde mit den Grundeigentümern können nur bei einer Erstellung bzw.<br />

Änderung eines Bebauungsplanes oder Flächenwidmungsplanes abgeschlossen werden. Das ist in<br />

<strong>Gmunden</strong> ohnehin selten der Fall. Aber jetzt bietet sich sowohl in der Bahnhofstraße und auf dem<br />

Areal des ehemaligen Parkhotels die Chance. <strong>Gmunden</strong> muss sie nutzen.<br />

533


Bgm. Köppl schlägt vor, auch diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und noch Besprechungen zu<br />

führen. Dann Wiedervorlage im nächsten Gemeinderat.<br />

Beschluss: einstimmig wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Amtsleitung<br />

wird ersucht, Gespräche zu führen. Über das Ergebnis ist im nächsten Gemeinderat zu berichten<br />

(24.09.2012).<br />

26. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong>;<br />

Bgm. Köppl berichtet eingangs über Verhandlungen und Sitzungen im Jahr 2006/07 damals ausgehend<br />

von einem kommunalen Hallenbad, auch über Partei- und Gemeindegrenzen hinweg. Damals<br />

ging eine starke Initiative seitens der Wirtschaft und des mehrgemeindigen Tourismusverbandes aus.<br />

Die Schätzungskosten lagen damals bei € 15 Millionen und wurden Überlegungen angestellt, die anderen<br />

Gemeinden einzubinden. Bgm. Köppl berichtet in der Folge genau über die seinerzeitigen Gespräche,<br />

über den damals stark vertretenen Schwimmverein sowie über eine Befragung der Bevölkerung,<br />

die ein Hallenbad wünscht.<br />

Vom <strong>Land</strong> OÖ. wurde nun die Thermenholding auch hinsichtlich der Finanzierung empfohlen. Bgm.<br />

Köppl betont, dass nunmehr die großartige Chance besteht, eine Traunseetherme zu errichten, mit<br />

einer Förderung wie es sie selten gibt. Weiters würde die Therme durch die OÖ. Thermenholding betrieben<br />

und dadurch würde die Gemeinde auch Abgänge nicht mittragen. Diese Chance wird es kein<br />

zweites Mal geben. Bgm. Köppl berichtet weiters von Lokalaugenscheinen anderer Bäder (u.a. in<br />

Rotterdam) und betont, dass in der heutigen Zeit eine gewisse Attraktivität und Einzigartigkeit gegeben<br />

sein muss (Saunalandschaft, Seezugang, usw.). Auch die Schüler/innen von <strong>Gmunden</strong> müssten<br />

in Zukunft nicht in Nachbargemeinden ausweichen. Grundsätzlich ist die Kernfrage: Wie kann das<br />

Bestehende mit dem Neuen verbunden werden? Niemand wird gegen die Bevölkerung sein. Es kann<br />

jedoch nicht alles genau bleiben wie jetzt. <strong>Gmunden</strong> kann sich am ehesten im Tourismus weiterentwickeln,<br />

denn die Absiedelung von Großbetrieben kann aufgrund der Grundstücksgrößen nicht verhindert<br />

werden. In <strong>Gmunden</strong> gab es immer Tourismus und zu einem gut funktionierenden Tourismus<br />

gehören eine Seilbahn, ein Hotel und auch eine Therme.<br />

In der Folge verliest Bgm. Köppl vollinhaltlich den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />

Als Voraussetzung zum Eintritt in die Beratungen mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der oberösterreichischen<br />

Thermenholding wird beantragt, nachstehenden Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer<br />

Therme zu fassen:<br />

„Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> spricht sich für die Errichtung der Traunseetherme gemeinsam<br />

mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der O.Ö. Thermenholding aus. Die Thermenholding errichtet auf<br />

dem Strandbadareal, möglicherweise unter Einbeziehung von Teilen des Toscanaparks eine Badelandschaft<br />

mit Innen- und Außenbereich, sowie einer großzügigen Saunalandschaft mit direktem Seezugang.<br />

Der finanzielle Beitrag der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> zur Badelandschaft wird mit maximal €<br />

10,000.000,-- gedeckelt und der Stadtrat ermächtigt, mit der Thermenholding und dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong><br />

eine Finanzierungsvereinbarung auszuarbeiten, welche dem Gemeinderat zur Beschlussfassung<br />

vorzulegen ist.<br />

Das Naturstrandbad bleibt als wesentlicher Teil der Badelandschaft erhalten und wird entsprechend<br />

adaptiert und integriert. Der Gemeinderat schafft gemeinsam mit einer noch zu installierenden Arbeitsgruppe<br />

bestmöglichste Rahmenbedingungen in den Sommermonaten mit verträglichen, sozial<br />

gestaffelten, moderaten Eintrittspreisen für die Gmundner Bevölkerung. Die Traunseetherme wird als<br />

Ganzjahresbetrieb geführt und ermöglicht den Gmundner Schulen in den Vormittagsstunden<br />

Schwimmunterricht abzuhalten. Das zu nominierende Verhandlungsteam der Stadtgemeinde besteht<br />

aus allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, welche für das Strandbadareal gestaltend mitarbeiten<br />

möchten und vertritt die Interessen der Stadt <strong>Gmunden</strong>.<br />

Weitere Details werden mit den zuständigen Behörden, vorwiegend mit dem Denkmalamt in den<br />

nächsten Monaten abgeklärt und im Stadt- und Gemeinderat bei jeder Sitzung berichtet.<br />

Es geht bei diesem Projekt um eine Investition in die Steigerung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen<br />

und Bürger, um eine Investition in die Zukunft des Ganzjahrestourismus unserer Stadt sowie der<br />

Ferienregion Traunsee und um eine Belebung der Stadt mit allen Vorteilen für die Wirtschaft und die<br />

Arbeitsplatzsituation.“<br />

534


Antrag:<br />

Um Zustimmung zu diesem Antrag, um den nächsten Schritt, die Bereitschaft der Aufnahme zu Verhandlungen<br />

mit dem <strong>Land</strong> O.Ö und der Thermenholding, mitteilen zu können.<br />

Bgm. Köppl betont, dass nun mit einem Beschluss zum Ausdruck gebracht werden soll, dass <strong>Gmunden</strong><br />

eine Therme will, um in der Folge in weitere Verhandlungen treten zu können. Für ihn ist auch die<br />

Deckelung des Betrages von € 10.000.000,00 sowie der Zugang für die Schulen wichtig. Über alles<br />

kann verhandelt werden, auch über den genauen Standort.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger: In den Ausführungen des Bürgermeister wurde sehr oft von „wir“, von „uns“ und<br />

von „man“ gesprochen: Man hat, man wird, man ist zur Übereinstimmung gekommen, usw. Er weiß<br />

nicht, wer dieses „man“, „uns“, „wir“ ist und bringt seinerseits in der Folge eine kleine „Chronologie“<br />

zur Causa „Traunsee-Therme“ vor, die ausschließlich aus Zahlen, Daten und Fakten und nicht auf<br />

persönliche Befindlichkeiten beruht:<br />

Am 31. August 2009, kurz vor der <strong>Land</strong>tags- und Gemeinderatswahl, fand im Rathaus eine Pressekonferenz<br />

mit LH Pühringer, Bgm. Köppl und Dir. Achleitner von der OÖ Thermenholding GmbH statt.<br />

Titel: „Tourismusinvestitionen für die Traunseeregion“.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger zitiert aus der offiziellen „<strong>Land</strong>eskorrespondenz - Medieninfo“: Hier heißt es: Das<br />

<strong>Land</strong> OÖ wird „gemeinsam mit der Stadt <strong>Gmunden</strong> in den nächsten Jahren zwei für die gesamte<br />

Traunseeregion wichtige Investitionen durchführen – die politische Grundsatzentscheidung dafür ist<br />

gefallen: Traunsee-Therme <strong>Gmunden</strong>; Erneuerung Grünbergseilbahn.<br />

„… Stadt und <strong>Land</strong> haben … die OÖ Thermenholding im Vorjahr (Jahr 2008) beauftragt, den landeseigenen<br />

Toskana-Standort auf seine touristische Entwicklungsmöglichkeit hin zu prüfen. Als Ergebnis<br />

ist nun ein Konzept entstanden, das …“<br />

Damals wurde die Investitionssumme mit € 25 Mio angegeben, gegenwärtig sind es € 30 Mio, später<br />

(2015) womöglich € 35 Mio. oder € 40 Mio. In dieser Pressekonferenz wurde auch die „Drittel-Lösung“<br />

bekannt gegeben, wobei von einem, er zitiere, „Grundsatzübereinkommen“ geschrieben wurde.<br />

SPÖ, FPÖ, Grüne und Stadtliste wissen bis heute von einem solchen „Grundsatzübereinkommen“<br />

nichts!<br />

In der Folge sind fast genau drei Jahre ins <strong>Land</strong> gekrochen, 34 Monate, mehr als tausend Wochen,<br />

ohne dass in einem Gremium der Stadt <strong>Gmunden</strong>, Finanzausschuss, Stadtrat, Gemeinderat, auch nur<br />

ein verbindliches Gespräch, geschweige denn ein Beschluss, zum Tragen gekommen wäre.<br />

Da dem so war, habe er am 23. August 2011 in besagter Angelegenheit einen Brief an LH Dr. Pühringer<br />

geschrieben, in welchem er ihn um „Aufklärung“ bzw. Erklärung des aktuellen Standes der Diskussion<br />

bzw. der Vorbereitungsarbeiten ersucht habe. Am 9. September erhielt er ein ausführlichen<br />

Antwortschreiben. Hier heißt es u. a.: „Ich darf informieren, dass die OÖ. Thermenholding im Auftrag<br />

des <strong>Land</strong>es OÖ 2008 und 2009 ein Grundkonzept einer möglichen Traunseetherme in <strong>Gmunden</strong> erstellt<br />

hat und auf dieser Basis im August 2009 ein Grundsatzübereinkommen über die beabsichtigte<br />

Umsetzung dieses Konzeptes seitens des <strong>Land</strong>es, der Stadt und der Thermenholding zum Ausdruck<br />

gebracht hat …“<br />

Dieses „Grundkonzept“, welches es offenbar seit drei Jahren gibt, steht der SPÖ in schriftlicher Form<br />

nicht zur Verfügung. Er wiederhole: Während dieser gesamten Zeit waren SPÖ, FPÖ, Grüne und<br />

Stadtliste in keine Diskussionen oder gar Verhandlungen miteingebunden. Auch hier lässt der Herr<br />

<strong>Land</strong>eshauptmann über ein „Grundsatzübereinkommen“ zwischen <strong>Land</strong> und Stadt schreiben, welches<br />

sich auf das Jahr 2009 bezieht.<br />

WER hat dieses „Grundsatzübereinkommen“, WANN und WO unterfertigt? Wer ist „die Stadt“; wer ist<br />

der berufene Träger der demokratischen Legitimation, solche weitreichenden Zusagen zu machen:<br />

Wohl die Mitglieder dieses Gemeinderates, welche nun - drei Jahre nach der Ankündigung „Traunsee-<br />

Therme kommt!“ - erstmals (!) mit diese Materie befasst werden!<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger habe in der Folge in einer Sitzung den Inhalt des besagten Schreibens zur<br />

Kenntnis gebracht und seine Verwunderung über dieses „Grundsatzübereinkommen“ ebenso zum<br />

Ausdruck gebracht wie seine Enttäuschung, dass keine parallele Errichtung eines Thermenhotels<br />

angedacht wird.<br />

Wieder ist ein halbes Jahr verstrichen, ohne dass offizielle Gremien der Stadt mit dieser Causa beschäftigt<br />

worden wäre. Er habe dann im März 2012, also vor mehreren Monaten, ein Mail an alle Mitglieder<br />

des Gemeinderates verschickt, in welchem er für den März-Gemeinderat die Aufnahme eines<br />

TOPs unter dem Titel „Gemeinsame Prioritätenreihung relevanter Projekte“ angekündigt habe. Die<br />

weitere Vorgangsweise bezüglich Therme war ein zentraler Punkt. Schließlich habe er angeboten,<br />

diese Fragen nicht im Gemeinderat, sondern in einer Sondersitzung der Fraktionen zu diskutieren,<br />

welche sodann am 26. März stattgefunden hat.<br />

535


In einer schriftlich vorgelegten Stellungnahme der SPÖ hieß es unter dem Titel „Vorschläge zur weiteren<br />

Vorgangsweise“: „Herr Achleitner von der Thermenholding wird nach <strong>Gmunden</strong> eingeladen! Aktuelle<br />

Informationen für alle Mitglieder des Gemeinderates! Dann: Gespräche in den Fraktionen! In der<br />

Folge wird – nach telefonischer Terminabklärung – zu einer neuen Arbeitssitzung geladen (Stadtrat,<br />

Fraktionsvorsitzende), um die Standpunkte zu klären und auszuloten, ob eine gemeinsame Vorgehensweise<br />

möglich ist.“ Der Bürgermeister und sämtliche TeilnehmerInnen haben sich für diese Vorgangsweise<br />

ausgesprochen.<br />

Wieder sind zwei Monate verstrichen. Dann wurden - eine Woche zuvor; und ohne Terminabstimmung<br />

- die Fraktionsvorsitzenden (nicht die Stadträte) für 22. 5. - nachmittags - zu einem Gespräch mit Dir.<br />

Achleitner nach Schallerbach eingeladen. Auf berufliche Verpflichtungen wurde erneut keine Rücksicht<br />

genommen. An diesem Tag war erstmals von einem „Grundsatzbeschluss“ im Gemeinderat die<br />

Rede, drei Jahre nach einem angeblichen „Grundsatzübereinkommen“ von Stadt und <strong>Land</strong>.<br />

Am 12. Juni - in der Zwischenzeit wurden wieder keine Gremien beschäftigt - erhielten die Gemeinderäte<br />

ein Mail, in dem es hieß: Am Montag, 18. Juni 2012 um 19.30 Uhr lädt Bürgermeister Heinz Köppl<br />

zu einem Informationsabend zum geplanten Hallenbad in das Stadttheater ein. Gemeinsam mit Dir.<br />

Markus Achleitner … wird Bgm. Köppl über den aktuellen Stand des Projektes berichten.“ Am selben<br />

Tag (!) wurden die Fraktionen – nachmittags – in das Rathaus zu einem „Vorgespräch“ geladen bzw.<br />

„vorgeladen“. Keine Terminabstimmung! Keine offizielle Einladung der Stadt, sondern vielmehr eine<br />

„Propagandaveranstaltung“ des Bürgermeisters!<br />

Parallel zur „Einladung“ der Fraktionen wurde eine Einladung an jeden Haushalt verschickt. Text: „Das<br />

Hallenbad kommt! Die Finanzierung steht!<br />

Der für die Finanzierung doch wohl zuständige Finanzausschuss, welchem medial ohne vorherige<br />

Befassung mitgeteilt wurde, die Finanzierung würde gesichert sein, wurde für 26. Juni einberufen!<br />

Tags davor war im Stadtrat auf Antrag von SPÖ, FPÖ, Grünen und Stadtliste der Beschluss gefällt<br />

worden, am 3. Juli einen Sonderstadtrat einzuberufen. Die „Allianz für <strong>Gmunden</strong>“ hat verlangt, einschlägige<br />

Gespräche zu führen, die als Grundlage für ein Gespräch mit LH Dr. Pühringer dienen mögen.<br />

Die „Allianz“ hat zum Ausdruck gebracht, dass die Zerstörung der Infrastruktur des Strandbades<br />

(Freischwimmbecken) sowie die exorbitante Erhöhung der Eintrittspreise für die Bevölkerung abgelehnt<br />

wird und über die Drittelfinanzierung seitens der Stadt <strong>Gmunden</strong> weitere Gespräche notwendig<br />

seien. Mann müsse sich für diese Gespräche Zeit nehmen; Zeit-Druck sei keiner gegeben. Die ÖVP<br />

hat dem urgierten Gespräch mit dem <strong>Land</strong>eshauptmann zugestimmt.<br />

Nur wenige Tage später erging die Einladung für die Gemeinderatssitzung für 5. Juli. Unter TOP 26<br />

fand sich nun überraschend die – einschlägige - Formulierung: „… und Beschlussfassung über die<br />

Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong>“.<br />

Im „Sonderstadtrat“ wurde von SPÖ, FPÖ, Grünen und Stadtliste klar gemacht, dass einer solchen<br />

Beschlussfassung nicht zugestimmt werden kann, bevor weitere einschlägige Gespräche geführt werden.<br />

Man kann keinen „Beschluss“ über eine „Sache“ treffen, deren Rahmenbedingungen entweder<br />

unklar oder nicht wünschenswert sind.<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass der Bürgermeister in der Juni-Ausgabe der städtischen Postillie<br />

„mittendrin“ (21. Juni) sein Vorwort in geradezu unverschämter Weise parteipolitisch instrumentalisiert<br />

hat. Köppl: „Wollen wir es uns leisten, dass auch in den nächsten 20 Jahren kein Hallenbad kommt?<br />

Wollen wir weiter im touristischen Angebot und bei den Bedürfnissen der Bevölkerung zurückbleiben?<br />

Und das Alles (sic!), weil manche andere Parteien dagegen sind, nicht bereit sind, sich einzubringen<br />

und mitzuarbeiten?“<br />

Tatsache ist: ALLE politischen Parteien wollen die Therme; aber nicht alle nehmen alles in Kauf. Die<br />

Stadt <strong>Gmunden</strong> ist keine „Bittstellerin“, sondern eine faire Partnerin, die mit dem <strong>Land</strong> OÖ auf Augenhöhe<br />

zu verhandeln hat.<br />

Tatsache ist: SPÖ, FPÖ, Grüne und Stadtliste waren immer bereit, sich einzubringen und mitzuarbeiten,<br />

die vorliegende und nachprüfbare Chronologie dokumentiert vielmehr, dass Bgm. Köppl keine<br />

Möglichkeiten zur Mitarbeit eröffnet, sondern vielmehr in dieser langen Zeitspanne seit 2009 das<br />

Thema „Therme“ in den zuständigen Gremien schlicht und einfach nicht behandelt hat.<br />

Die SPÖ will eine Therme UND die Erhaltung des Strandbades. Die Eintrittspreise müssen insbesondere<br />

für die Familien weiterhin leistbar bleiben. Die Stadt darf sich nicht über Gebühr verschulden!<br />

Die SPÖ stellt daher folgenden Gegenantrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Gmunden</strong> ermächtigt den Stadtrat in Verhandlung mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong><br />

und der Thermenholding mit dem Ziel einzutreten, unter nachfolgenden Rahmenbedingungen<br />

zu einer Einigung über die Errichtung einer Therme in <strong>Gmunden</strong> zu gelangen:<br />

1. Beibehaltung des Gmundner Strandbades in dessen gegenwärtigen Form;<br />

2. Renovierung des Strandbades bzw. Aufrechterhaltung des Sommerbetriebes durch die Stadt<br />

<strong>Gmunden</strong><br />

536


3. Zustimmung zur neuen Therme mit direktem Seezugang auf der Halbinsel Toskana auf der bereits<br />

gewidmeten Fläche für die Thermenholding;<br />

4. Ein für die Stadt <strong>Gmunden</strong> verträglichen Finanzierungsmodells;<br />

5. Zustimmung zur Mitnutzung des Strandbades durch die Thermenholding als Außenbadeanlage<br />

gegen ein festzulegenden Verrechnungsmodus und<br />

6. Zustimmung zur Mitnutzung des Toskanaparkplatzes durch die Thermenholding.<br />

StR. Grampelhuber:<br />

Das Thema Traunsee-Therme ist derzeit Tagesgespräch in <strong>Gmunden</strong>. Die ÖVP <strong>Gmunden</strong> hat im Jahr<br />

2009 den <strong>Land</strong>eshauptmann für eine Investition der Thermenholding in <strong>Gmunden</strong> gewinnen können,<br />

zumindest wurde das den Wählerinnen und Wählern vor der Gemeinderatswahl 2009 so vermittelt.<br />

Arbeitstitel: „Traunsee Therme kommt“ !<br />

Von 2009 bis jetzt gab es keine offiziellen Informationen der Gremien der Stadt, dieses Projekt betreffend.<br />

Nach nunmehr drei Jahren hat der Bürgermeister zusammen mit Thermenholding–Geschäftsführer<br />

Achleitner erste konkrete Vorstellungen über dieses Vorhaben den Gmundnerinnen und Gmundnern<br />

im Rahmen einer über eine Postwurfsendung an alle Haushalte angekündigte Veranstaltung näher<br />

gebracht. Ca. zwei Stunden vor dieser Veranstaltung wurden in einer kurzfristig einberufenen Sitzung<br />

die Mitglieder des Stadt- und Gemeinderates von den Details in Kenntnis gesetzt.<br />

StR. Grampelhuber wiederholt kurz zusammengefasst, was den Gemeinderäten und den Bewohnern<br />

zur Kenntnis gebracht wurde:<br />

a) Situierung am Strandbadgelände im Bereich des derzeitigen 50 m Beckens bzw. Kinderbeckens,<br />

deshalb Abbruch dieses Bestandes;<br />

b) direkter Seezugang vom Sauna-Bereich;<br />

c) Einbeziehung der Fläche jenseits des Wartgrabens in den Thermenbereich;<br />

d) Betrieb nach den erfolgreichen Kriterien der Thermenholding;<br />

e) Eintrittspreise im Preisverband der Thermenholding (z.B. Tageskarte Ischl Euro 17,00 für<br />

Schwimmbad, Euro 22,00 für Kombikarte Schwimmbad und Sauna );<br />

f) Einbringung des Strandbades in die Thermenholding;<br />

g) Kostenanteil der Stadt von 1/3 der Investitions-Summe von geschätzten € 30 Mio, also € 10<br />

Mio;<br />

h) Investitionskosten in das Strandbad bei nicht Errichtung der Therme von € 3 bis € 4 Mio;<br />

i) Aufbringung der € 10 Mio durch die Gemeinde durch eine Neuverschuldung in dieser Höhe,<br />

ein Zahlungsplan seitens des Bürgermeisters wurde vorgestellt und dem Publikum unter dem<br />

Titel „Finanzierung gesichert“ präsentiert.<br />

j) Betrieb der Therme auf Risiko der Thermenholding.<br />

k) Beginn der Planungsarbeiten nach positiver Beschlussfassung des Gemeinderates auf Basis<br />

der unter Punkt a – j dargestellten Rahmenbedingungen.<br />

Diese Rahmenbedingungen sind die Basis für den heutigen Antrag des Bürgermeisters und sie, meine<br />

Damen und Herren, sollen sich bewusst sein, was hinter diesem Antrag steht!<br />

Die FPÖ tritt für eine für alle Seiten verträgliche Lösung ein und schlägt deshalb vor:<br />

1) Beibehaltung des Gmundner Strandbades in der derzeitigen Form als reines Sommerbad.<br />

Weder das Strandbadgebäude noch die Außenanlagen sind für einen Winterbetrieb gedacht<br />

bzw. geeignet.<br />

2) Renovierung des Gmundner Strandbades für den Weiterbestand und Betrieb als Sommerbad,<br />

so wie bisher. Weder Arch. Hinterwirth noch die Herstellerfirma der Schwimmbecken können<br />

die genannte Investitionssumme von € 3 Mio. bis 4 Mio. nachvollziehen.<br />

3) Errichtung der Therme am Gelände der Halbinsel Toskana, jenseits des Wartgrabens auf dem<br />

für touristische Zwecke gewidmeten Grundstück.<br />

4) Verbindung der Therme mit einer Brücke über den Wartgraben mit dem Strandbad und damit<br />

Nutzung der Außenanlagen des Strandbades durch die Thermenholding während der Sommermonate.<br />

5) Mit diesem Vorschlag erspart sich die Thermenholding teure Außenanlagen, eine Konkurrenz<br />

zwischen Strandbad und Therme wird es nicht geben, da der Thermenbetrieb großteils bei<br />

Schlechtwetter bzw. in der kalten Jahreszeit gegeben ist. Im Hochsommer, bei Schönwetter,<br />

wird in erster Linie der Außenbereich frequentiert und dafür ist unser Strandbad bestens geeignet<br />

und konzipiert.<br />

537


6) Der Betrieb des Strandbades kann in der bisherigen Form weiterbestehen, Besucher von der<br />

Therme können über ein Drehkreuz jederzeit ein- und austreten. Ein für beide Seiten gerechter<br />

Verrechnungsmodus für diese Eintritte kann sicherlich gefunden werden.<br />

7) Mit diesem Vorschlag werden vorhandene Ressourcen, die mit Steuergeld errichtet wurden,<br />

erhalten und weiterhin einer kommunalen Nutzung zugeführt und den Forderungen der Tourismuswirtschaft<br />

entsprochen. Finanziell ist dieser Vorschlag für die Stadt verkraftbar und für<br />

die Thermenholding wird durch Wegfall in Investitionen in die Außenanlagen der Gesamtaufwand<br />

massiv verringert.<br />

8) Dieser Vorschlag sollte in aller Ruhe und ohne jeglichen Zeitdruck mit dem Herrn <strong>Land</strong>eshauptmann<br />

diskutiert werden.<br />

Abschließend kommt StR. Grampelhuber auf die Sonder-Stadtratssitzung vom 3.7.2012 zurück, die<br />

dazu einberufen wurde, um einen Konsens unter den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen für eine<br />

gemeinsame Vorgehensweise zu finden. Dabei wurde in einer Wortmeldung von ihm auch der Betrag<br />

von € 160.000,00 beleuchtet, den die Tourismusregion Traunsee jährlich bereit ist einer Investition in<br />

eine Therme zuzuschießen. Er habe diesen Betrag relativiert und im Grunde als von <strong>Gmunden</strong> kommend<br />

bezeichnet, da die Budgetmittel der Tourismusregion Traunsee zum überwiegenden Teil aus<br />

<strong>Gmunden</strong> stammen.<br />

Herr Vzbgm Schrabacher hat sein Argument, er zitiere wörtlich „als völligen Schwachsinn“ bezeichnet,<br />

da seiner Meinung nach <strong>Gmunden</strong> nur einen minimalen Anteil am Budget dieser Organisation hat.<br />

Eine Einschau in die Bilanz der Tourismusregion Traunsee hat an Einnahmen wie folgt ergeben:<br />

Gesamteinnahmen per 31.12.2012 in der Höhe von € 1.055.411,00<br />

Davon stammen von:<br />

<strong>Gmunden</strong> aus I-Beiträgen 501.552,15 und aus der Tourismusabgabe 109.877,77<br />

Somit bestreitet <strong>Gmunden</strong> 58 % der Einnahmen und die restlichen drei Gemeinden (Altm., Traunk.,<br />

Ebensee) zusammen bringen lediglich 42 % auf.<br />

Wenn man mit Sachargumenten nicht mehr weiter kommt, wird der persönliche Untergriff gewählt.<br />

Der Lösungsvorschlag der FPÖ wurde von der ÖVP beim Sonderstadtrat vom 3.7.2012 u.a. auch<br />

deshalb nicht in Erwägung gezogen, weil angeblich seitens des Denkmalamtes hier keine Zustimmung<br />

zu erhalten wäre. Das ist so nicht richtig, richtig ist vielmehr, dass es ein von Hrn. Dr. Rizzi vom<br />

Bundesdenkmalamt unterfertigtes Schreiben gibt, in welchem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass<br />

auf der Halbinsel Toskana in der Verlängerung des Kongreßhauses nach Westen hin, eine 3-<br />

geschoßige Verbauung möglich ist. StR. Grampelhuber verweise diesbezüglich auf eine Vorsprache<br />

von Herrn Dr. Schneditz-Bolfras zusammen mit Arch. Hinterwirth in Wien vom Jahr 2002.<br />

Bei der Präsentation im Stadttheater wurde seitens der Thermenholding zum Ausdruck gebracht, dass<br />

die Planung für die neue Therme in Eigenregie durchgeführt wird. Dies ist lt. Expertenauskunft so<br />

auch nicht möglich, die Planungsarbeiten sind öffentlich auszuschreiben.<br />

SPÖ, FPÖ, Grüne und die Stadtliste bringen in einem gemeinsamen Antrag, vorgetragen von<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger, zum Ausdruck, dass man sehr wohl für die Errichtung einer Therme eintritt,<br />

diese aber nicht zu den derzeit bekannten Bedingungen will. Sondern zu Rahmenbedingungen,<br />

die für die Bürgerinnen und Bürger und für die Finanzen von <strong>Gmunden</strong> verträglich<br />

sind.<br />

GR DI Dr. Löcker berichtet betreffend Sanierung des Freischwimmbeckens in angeblicher Höhe von €<br />

3,5 Millionen, dass lt. Antwortschreiben von Herrn Dir. Achleitner darüber kein Gutachten vorliegt.<br />

Diese Zahl wurde aufgrund von einzelnen Beratungsergebnissen und professionellen Einschätzungen<br />

sowie Gesprächen mit Technikern ermittelt. Herr Arch. Hinterwirth teilte ihm in einem Schreiben mit,<br />

dass das 50m-Becken keinesfalls abbruchreif ist und Setzungen ohne größeren Aufwand ausgeglichen<br />

werden können, sowie seit der Errichtung im Jahr 1994 auch keine hohen Sanierungskosten<br />

angefallen sind. Das älteste Becken dieser Art steht in Pfarrwerfen und ist Baujahr 1969. Die unterschiedlich<br />

genannten Zahlen von Dir. Achleitner und Arch. Hinterwrith sind sehr verwirrend und müssten<br />

die genauen Zahlen durch eine neutrale Stelle eruiert werden. GR DI Dr. Löcker ist weiters der<br />

Meinung, dass, wenn das renovierte Strandbad in die Thermenholding integriert wird, die Gemeinde<br />

keine Verfügungsgewalt mehr hätte. Die Preisgestaltung wäre nicht mehr in der Hand der Gemeinde<br />

und müssten die Preise der Thermenholding akzeptiert werden. Eine 15%ige Rabattierung für<br />

538


Gmundner/innen ist rechtlich bei der EU nicht haltbar. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass niemand<br />

gegen die Therme ist, nur sollte das Strandbad nicht ohne Gegenleistung hergegeben werden. GR DI<br />

Dr. Löcker verweist auch auf Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt, welches sich grundsätzlich<br />

gegen die Errichtung auf der Halbinsel Toskana ausgesprochen hat, jedoch Zustimmung für die Errichtung<br />

auf „Tourismusgrund“ signalisiert wurde. Weiters berichtet GR DI Dr. Löcker von einem technischen<br />

Problem aufgrund der sehr flachen Uferzone. Ein „Untertauchen“ nach dem Saunagang wäre<br />

im Traunsee nur möglich, wenn dieser ausgebaggert würde. GR DI Dr. Löcker meint, dass dieses<br />

Projekt in dieser Form eine Enteignung der Gmundner Familien und vor allem der Gmundner Jugend<br />

wäre, zumal Bgm. Köppl in den Sitzungen der Seilbahnanlieger stets betont, und auch in den Zeitungen<br />

wiederholt habe, dass es in <strong>Gmunden</strong> keine Enteignungen geben werde. Abschließend erklärt er,<br />

dass er ohne Abklärung der Punkte, nicht seine Zustimmung zur Therme geben kann.<br />

StR. Meingast berichtet über vergangene Planungen betr. Errichtung eines Strandbades im Jahr 1927<br />

(Standort Esplanade bzw. Dr. Thomas Straße). Das Freizeitverhalten und auch die Arbeitszeit haben<br />

sich jedoch verändert und dem muss Rechnung getragen werden. Das Strandbad soll der Gmundner<br />

Bevölkerung absolut nicht genommen werden, aber die Gebäude der Stadt müssen ordentlich vermarktet<br />

werden und zwar ohne Abgänge. Daher ist die Thermenholding ein kompetenter Partner.<br />

Viele gute Vorschläge wurden von den Fraktionen heute vorgebracht und können gemeinsam (technische)<br />

Lösungen gefunden werden. Wichtig ist jedoch: <strong>Gmunden</strong> will eine Therme und tritt in Verhandlungen<br />

ein. Dieser Schritt wäre wichtig. Die Mitarbeit von allen im Gemeinderat ist gefragt. Positive<br />

Aspekte dieser Therme sind vor allem: Saunalandschaft, Schulschwimmen, statt 60 Badetage 365<br />

Badetage im Jahr, keine laufenden Betriebskosten für die Stadtgemeinde, Schlechtwetterprogramm,<br />

Frequenzbringer für die Stadt, ca. 40 Ganzjahres-Arbeitsplätze. StR. Meingast bemerkt abschließend,<br />

dass Sanierungen beim dzt. Strandbad anstehen und müsste Geld so oder so in die Hand genommen<br />

werden.<br />

GR DI Sperrer spricht sich klar gegen Verschleierungstaktiken aus. Im Amtsvortrag lautet es definitiv:<br />

„Die Thermenholding errichtet ein Thermenhotel …………..“, also ein definitiver Beschluss. Hier wird<br />

kein „Beginn von Beratungen“ beschlossen.<br />

Herr GR DI Sperrer verliest auszugsweise aus einem e-mail von Herrn Dir. Achleitner, dass die Altanlagen<br />

im Zuge des Neuprojektes auf den jeweiligen Stand der Technik zu bringen seien und nicht eine<br />

Sanierung sondern eine Erneuerung der Anlage angestrebt wird. Weiters sei ein Becken nach rd. 20<br />

Jahren am Ende seiner Lebensdauer und sei auch ein 50m-Becken konzeptionell ungeeignet für eine<br />

Gästenutzung.<br />

Die Grünen haben grundsätzlich kein Problem über das Projekt zu diskutieren, jedoch ein Problem<br />

heute einen Beschluss zu fassen, dass das Strandbad zerstört wird. Alles andere ist Verschleierungstaktik.<br />

Hier sind Parallelen in der Vergangenheit zu erkennen: Dem Gemeinderat wurde versprochen in der<br />

Nähe des Parkhotels wird ein Hotel errichtet werden, das Hotel wird bis 31.12.2010 errichtet sein und<br />

die Gemeinde so reich machen, dass aus den Gewinnen des Hotels ein Hallenbad gebaut werden<br />

kann. Dem Gemeinderat wurde auch versichert, dass der Vertrag 100%ig ernst zu nehmen ist, da € 2<br />

Mio Pönale im Vertrag stehen, usw. Ihn überrascht es sehr, dass die Kollegen der ÖVP neuerdings<br />

den Versprechungen und vagen Andeutungen von Bgm. Köppl vertrauen. Die Grünen fordern klar:<br />

ordentliche Pläne, klare Konzepte, Diskussionen und dann Entscheidungsfindung. Vorher wird es<br />

seitens der Grünen keine Zustimmung geben.<br />

StR. in Mag. a Mizelli: Zwischen den Zeilen gibt es persönliche Eitelkeiten, die sie nicht nachvollziehen<br />

kann, da sie noch nicht so lange im Gemeinderat vertreten ist. Klar ist jedoch aus den Zeilen „zu hören“,<br />

dass sich alle für eine Therme aussprechen. Viele konstruktive Vorschläge wurden vorgebracht<br />

und schlägt sie vor, nochmals gemeinsame Besprechungen anzuberaumen. Wichtig ist, dass Gemeinsamkeit<br />

herrscht, nicht immer gestritten wird und mutig eine Entscheidung getroffen wird, denn<br />

sonst verliert <strong>Gmunden</strong> den Anschluss. Kompromisse müssen auf beiden Seiten eingegangen werden.<br />

Klar ist, dass eine Therme mit Seezugang einzigartig ist.<br />

StR. Sageder meint, dass persönliche Befindlichkeiten hier das kleinste Problem sind. Er stößt sich an<br />

der im Amtsvortrag lautenden Formulierung: „Die Thermenholding errichtet auf dem Strandbadareal<br />

………….“. D.h., dass vom Strandbadareal ein erheblicher Teil wegfällt. Wenn eine der wichtigsten<br />

Freizeitanlagen der Gmundnerinnen und Gmundner, und das seit vielen Jahrzehnten, einer anderen<br />

Nutzung zugeführt wird, dann muss sehr wohl vorsichtig vorgegangen werden. Bei der Präsentation<br />

im Stadttheater wurde seitens der Thermenholding deutlich klar gemacht, dass der Standort im Bereich<br />

Freischwimmbecken gewollt wird. Kompromisse sind sicherlich möglich und wäre Therme und<br />

Strandbad ein Gewinn für <strong>Gmunden</strong>. Der Zugang zu beiden Bereichen wäre sicher problemlos mög-<br />

539


lich. Die Stadt <strong>Gmunden</strong> wäre gut beraten, Fachleute beizuziehen, die den Zustand des Freischwimmbeckens<br />

(Setzungen) und des Gebäudes, usw. überprüfen. Dies wäre im Vorfeld ganz wichtig,<br />

um überhaupt Entscheidungen treffen zu können. Eine Eile liegt seiner Meinung nicht vor und wird<br />

es mit ein bisschen guten Willen von allen möglich sein, eine Lösung zu finden, welche der Mehrheit<br />

der Bevölkerung entspricht.<br />

Vzbgm. Schrabacher stellt richtig, dass nicht nur <strong>Gmunden</strong> einen Beitrag zur Therme leistet sondern<br />

auch Altmünster/Traunkirchen/Ebensee. Er betont, dass es nun um die Zukunft von <strong>Gmunden</strong> geht.<br />

Lt. Wertschöpfungsanalyse 2004 muss in den Tourismus investiert werden. Bei keinen anderen Arbeitsplätzen<br />

kann eine höhere Wertschöpfung erzielt werden, als bei den Tourismusarbeitsplätzen.<br />

Die Gastronomie und die Hotellerie rundum den Traunsee fordern für die Gäste ein Schlechtwetterprogramm.<br />

Jetzt besteht die Möglichkeit mit einer Förderung vom <strong>Land</strong> OÖ, dem Zuschuss der OÖ<br />

Thermenholding und den Mitteln der Gemeinde eine Zukunftsinvestition für alle zu machen. Nun muss<br />

zuerst <strong>Gmunden</strong> bekunden, dass eine Therme gewollt wird, dann muss der <strong>Land</strong>tag dies ebenfalls<br />

bekunden und auch der Aufsichtsrat der OÖ. Thermenholding. Wichtig ist nun festzulegen, will <strong>Gmunden</strong><br />

eine Therme und in den Beginn der Verhandlungen eintreten, ja oder nein? Die Rahmenbedingungen<br />

von <strong>Gmunden</strong> können dann an die Thermenholding herangetragen werden. Vzbgm. Schrabacher<br />

betont, dass es in der heutigen Zeit viele Möglichkeiten betr. Zutrittsysteme gibt und hier sicherlich<br />

eine Lösung gefunden werden kann. Weiters sind Liegen und Spielmöglichkeiten für die Kinder in<br />

Thermen vorhanden und daher kann auch die Kabinenanzahl reduziert werden. Vzbgm. Schrabacher<br />

empfiehlt den Gemeinderat, ein klares Signal für eine Therme zu setzen und weiters die Zustimmung<br />

zu geben, dass in Verhandlungen eingetreten wird.<br />

StR. Grampelhuber stellt fest, dass bei der Präsentation im Stadttheater ganz klar der Standort der<br />

Therme vorgestellt wurde und hat Dir. Achleitner auch die Gründe für diesen Standort genannt. Diese<br />

Haltung trägt die FPÖ nicht mit. Es wäre naiv, nun ein Grundsatzbeschluss zu fassen, der genau dies<br />

beinhaltet, was im Stadttheater vorgetragen wurde. Eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten muss<br />

gefunden werden.<br />

GR KR Colli stellt fest, dass lt. Oö. Vergabegesetz die Errichtung der Therme sehr wohl ausgeschrieben<br />

werden müsste, da mehr als 50 % aus öffentlichen Mitteln fließt. Zu allererst müsste auch ein<br />

Raumprogramm erstellt werden. Sollten die Vorgangsweise nicht eingehalten werden, könnten Beschwerden<br />

beim UVS nicht auszuschließen sein.<br />

Bgm. Köppl betont, dass die Thermenholding sicherlich rechtlich nicht unkundig ist und sich im Rahmen<br />

der Gesetze bewegt. Die Thermenholding ist auch gegenüber dem <strong>Land</strong> verantwortlich.<br />

GR Hernler meint, dass es sich hier um ein reines Tourismusprojekt handelt und nicht um den Willen<br />

der Gmundner/innen.<br />

GR DI Dr. Löcker: Ohne einen Masterplan kann nicht zugestimmt werden. Das Strandbad gehört nicht<br />

dem Tourismus alleine sondern auch den Gmundnerinnen und Gmundnern.<br />

GR in Grüneis betont, dass eine Therme auch wichtig für die Gesundheitsvorsorge ist und die Therme<br />

nicht ausschließlich für den Tourismus errichtet wird, sondern vor allem auch für die Gmundner Bevölkerung.<br />

GR Reingruber erklärt, dass er selbst seit Jahrzehnten ein begeisteter Strandbadbesucher ist und er<br />

ein Herz für die Strandbadbesucher hat. In seinen Augen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt<br />

wo „irgendetwas“ hinkommt und wird darüber sicherlich noch ausführlich und eingehend gesprochen.<br />

Die Stimmen der Strandbadbesucher/innen müssen jedoch auch gehört werden.<br />

StR. Ortner: Heute soll der Start der Verhandlungen beschlossen werden. <strong>Gmunden</strong> muss zuerst den<br />

Willen zu einer Therme gegenüber dem <strong>Land</strong> und der Thermenholding kundtun. Wenn nicht, wird<br />

auch das <strong>Land</strong> und die Thermenholding keine weiteren Schritte einleiten.<br />

Bgm. Köppl verspricht, dass die Zahlen und Fakten von den damaligen Besprechungen im Kongreßhaus<br />

selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden. Weiters erklärt er, dass leider viel am Finanziellen<br />

„aufgehängt“ wird, mit den Worten: Können wir uns das leisten? Vor den Wahlen werden, wie so<br />

vielerorts, manche Projekte in den Mittelpunkt gestellt und in das Wahlprogramm aufgenommen und<br />

muss dass auch in <strong>Gmunden</strong> möglich sein.<br />

540


In der Folge berichtet er über die vor ca. 35 Jahren geführten Verhandlungen über die Errichtung eines<br />

Kommunalhallenbades. Auch damals konnte keine Einigung über den Standort erzielt werden und<br />

wurde das Hallenbad nicht errichtet.<br />

Eine Befragung der Bevölkerung im Jahr 2008 hat ergeben, dass ein Hallenbad gewollt wird und stellt<br />

das auch einen Auftrag an die Politik dar. Dies war auch der Grund, warum das Hallenbad im Wahlprogramm<br />

der ÖVP aufgenommen wurde und in der Folge Gespräche mit dem <strong>Land</strong>eshauptmann<br />

und der Oö. Thermenholding geführt wurden. Bgm. Köppl meint, dass mit dem heutigen Beschluss in<br />

Verhandlungen zu treten ist, auch wenn noch nicht genau feststeht, ob das Gebäude und das Freischwimmbecken<br />

stark sanierungsbedürftig sind. Heute liegen noch keine genauen Details vor und hat<br />

auch keine Fraktion dezitiert nach Einzelheiten nachgefragt. Weiters berichtet er über die Besprechung<br />

in Bad Schallerbach mit den Fraktionsvertretern. Dabei wurde u.a. auch über die Deckelung<br />

des Betrages sowie über das Baurecht gesprochen. <strong>Gmunden</strong> braucht einen Schub! Auch das Hotel<br />

wurde bis jetzt verhindert. Wie schön wäre es, wenn das Hotel schon verwirklicht wäre. Im Amtsvortrag<br />

steht ganz genau drinnen „wir treten in die Verhandlungen ein“. Bgm. Köppl erklärt, dass er sich<br />

nicht gegen einen Bau auf der Halbinsel Toskana ausspricht, verweist jedoch auf Gespräche mit dem<br />

Bundesdenkmalamt, dass dieser Standort nicht möglich sei. Wichtig ist für das <strong>Land</strong> zu wissen, will<br />

<strong>Gmunden</strong> eine Therme ja oder nein. Er lässt nicht zu, dass die Therme „verteufelt“ wird und verweist<br />

auf den positiven Einfluss der Thermen in den Städten Bad Ischl und Bad Hall. Wichtig ist, dass heute<br />

ein Beschluss gefasst wird, dass <strong>Gmunden</strong> in Verhandlungen eintritt, mit dem Ziel, dass die Thermenholding<br />

Errichterin/Betreiberin ist, der Betrag gedeckelt ist und die Vorstellungen der Gemeinde<br />

so weit wie möglich umgesetzt werden. Die Fraktionen werden natürlich in die Verhandlungen einbezogen<br />

und sollte ein Arbeitskreis mit Bürgerinnen und Bürgern gebildet werden, um die Bedürfnisse<br />

der Bevölkerung abzustimmen. Weiters berichtet Bgm. Köppl über Unterschriftenlisten für die Therme<br />

bzw. für die Erhaltung des Strandbades und über die aktuellen Nächtigungszahlen. Abschließend<br />

erklärt Bgm. Köppl, dass die Therme nicht nur für den Tourismus ist, sondern vor allem auch für die<br />

Bevölkerung und dass mit dem heutigen Beschluss keine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt<br />

wird, sondern der Wille zu einer Therme bekundet werden soll und in Verhandlungen getreten wird.<br />

GR in Enzmann hat aus der Diskussion herausgehört, dass heute nur ein Projekt eingeleitet wird und<br />

grundsätzlich alle die Therme und auch das Strandbad wollen. Sie würde den Antrag anders formulieren<br />

und zwar, dass in Gespräche/Verhandlungen eingetreten wird.<br />

GR Ing. Mag. Kammerhofer stellt fest, dass der Unterschied zwischen den einzelnen Meinungen in<br />

der heutigen Diskussion stark geschrumpft ist und trennen nur mehr Kleinigkeiten, dass es zu einer<br />

Einigung kommt. Jede Partei hat heute Schritte gesetzt und sich grundsätzlich für eine Therme ausgesprochen.<br />

Eine Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes in den nächsten Gemeinderat wäre<br />

sinnvoll, um eine Lösung zu finden.<br />

GR Hochegger berichtet von Gesprächen in Schallerbach und wurden dort auch von ihm Fragen gestellt.<br />

Leider hat er auf die Frage, ob zwei Zutrittsbereiche (Therme/Strandbad) möglich sind, die Antwort<br />

bekommen, dass das für die Thermenholding nicht in Frage kommt. Eine weitere Bedingung der<br />

Thermenholding ist, dass das 50-m-Becken wegkommt (Standort Therme). Unter dem Diktat der<br />

Thermenholding ist eine Therme nicht denkbar, auch wenn sie grundsätzlich gewollt wird. GR Hochegger<br />

vertritt die Meinung, dass heute nicht grundsätzlich beschlossen werden sollte, dass die Therme<br />

auf dem Strandbadareal errichtet wird, so wie es im Amtsvortrag formuliert wurde. Hier müsste eine<br />

neue Formulierung gefunden werden und zwar, dass eine Therme gewollt wird und in Verhandlungen<br />

mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der Oö Thermenholding getreten wird.<br />

GR Mag. Dr. Bergthaler meint, dass eventuell folgende Ergänzung in den Amtsvortrag eingefügt werden<br />

könnte: „…….nach gemeinsamer Festlegung des Standortes………….“.<br />

Über die vorgebrachten Vorschläge und den vorliegenden Amtsvortrag wird eingehend diskutiert und<br />

sprechen sich alle Parteien grundsätzlich für die Errichtung einer Therme aus und soll mit dem <strong>Land</strong><br />

<strong>Oberösterreich</strong> und der Oö. Thermenholding in Verhandlungen getreten werden. Über Besprechungen<br />

und weitere Schritte soll dem Gemeinderat berichtet werden.<br />

In der Folge stellt Bgm. Köppl folgenden neuformulierten Antrag, der zu Abstimmung kommt:<br />

Der Gemeinderat stellt fest, dass alle Fraktionen des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

grundsätzlich für die Errichtung einer Therme sind und mit dem <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> und der Oö.<br />

Thermenholding zwecks Errichtung einer Therme in Verhandlungen eintreten. (Berichterstattung im<br />

Gemeinderat)<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

541


27. Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Vorsteuerregelung" auf<br />

Anregung vom österreichischen Städtebund;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Mit Schreiben vom 18.04.2012 hat der Österreichische Städtebund der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong><br />

einen Resolutionsentwurf betreffend „Vorsteuerregelung“ (Vorsteuerabzug für Schulen – Investitionen<br />

in Bildung dürfen nicht verteuert werden) übermittelt. Der Österreichische Städtebund sowie auch der<br />

Österreichische Gemeindebund ersuchen um Unterstützung.<br />

Mit diesem Sachverhalt hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.05.2012 auseinandergesetzt und<br />

beschlossen, die Resolution dem Gemeinderat vorzulegen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die vorliegende Resolution „Vorsteuerregelung“ (Beilage ./E) beschließen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt<br />

1 Stimmenthaltung: GR DI Sperrer<br />

28. Beratung und Beschlussfassung bezüglich "Resolution Infrastrukturabgabe"<br />

(Schaffung der gesetzlichen Grundlage);<br />

Bgm. Köppl erteilt Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner das Wort.<br />

Dr. Pseiner verliest vollinhaltlich den Amtsvortrag vom 25.06.2012:<br />

Herr GR. Mag. Ing. Kammerhofer beantragte im Rahmen des Wirtschaftsausschusses Beratungen<br />

über die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe bzw. über die Besteuerung von leerstehenden Objekten<br />

und Wohnungen in <strong>Gmunden</strong> aufzunehmen.<br />

Hiezu wird festgestellt, dass in <strong>Gmunden</strong> ca. 580 Haushalte mit Zweitwohnsitz bestehen und ca.<br />

2.300 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet sind. In <strong>Oberösterreich</strong> besteht zurzeit keine gesetzliche<br />

Grundlage Abgaben für Zweitwohnsitze bzw. für leerstehende Objekte einzuheben. § 14 Absatz 1<br />

Ziffer 3 Finanzausgleichsgesetz 2008 bietet die Möglichkeit, durch <strong>Land</strong>esgesetz eine solche Abgabe<br />

einzuführen.<br />

Der Wirtschafts-, Kultur- und Innovationsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2012 mit dieser<br />

Angelegenheit befasst und einstimmig beschlossen, nachstehend Resolution dem Gemeinderat<br />

zur Beschlussfassung vorzuschlagen:<br />

RESOLUTION<br />

Die Oö. <strong>Land</strong>esregierung wird ersucht, ein Gesetz zur Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe für Nebenwohnsitze<br />

auszuarbeiten und dem Oö. <strong>Land</strong>tag zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll den<br />

Städten und Gemeinden, unter Berücksichtigung der vom <strong>Land</strong>esgesetzgeber ausgearbeiteten Kriterien,<br />

die Abgabeneinhebung und der Abgabenertrag zukommen. Weiters wird die Oö. <strong>Land</strong>esregierung<br />

ersucht, Maßnahmen einzuleiten, um eine verfassungsrechtliche sowie einfach gesetzliche<br />

Grundlage zur Einhebung von Steuern auf leerstehende Wohnungen bzw. Geschäftsflächen als Gemeindeabgabe<br />

zu schaffen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die vorstehende Resolution „Infrastrukturabgabe“ beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

29. Verkehrsangelegenheiten:<br />

Bgm. Köppl erteilt zu den Tagesordnungspunkten 29.1. und 29.2. Herrn StR. Sageder das Wort.<br />

29.1. Beratung und Beschlussfassung über die zeitliche Beschränkung der Verordnung<br />

"Halte- und Parkverbot ausgenommen Berechtigte" am Parkplatz Tagwerkerstraße/Bahnhofstraße<br />

und Parkplatz Seilergasse auf Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00<br />

Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr;<br />

StR. Sageder:<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.03.2012 wurde ein Halte- und Parkverbot ausgenommen<br />

Berechtigte am Parkplatz Tagwerkerstraße/Bahnhofstraße und für die „Parkplatzreihe“ entlang des<br />

Betriebsgebäudes Pesendorfer (Seilerparkplatz) verordnet. Damit sollte für Bewohner sowie Bedienstete<br />

von umliegenden Innenstadtbetrieben eine Parkmöglichkeit gegen Zahlung einer mtl. Gebühr von<br />

€ 25,00 bzw. € 18,00 geschaffen werden.<br />

542


Mit der nunmehr vorgeschlagenen zeitlichen Einschränkung dieser „Reservierung“ wird die Grundlage<br />

geschaffen, diese Parkflächen auch außerhalb der Zeiten Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr und<br />

Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr für Dritte nutzbar zu machen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge nachstehende Verordnungen (Beilage ./F) beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

29.2. Beratung und Beschlussfassung über ein Parkverbot am Kapuzinerparkplatz im<br />

Bereich Turnhalle Schule Traundorf bezogen auf zwei Stellflächen von Montag bis<br />

Freitag im Zeitraum 8.00 bis 9.00 Uhr und 12.00 bis 16.00 Uhr zum Zwecke des Kindertransportes;<br />

StR. Sageder:<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.03.2012 wurde eine gebührenpflichtige Kurzparkzone am<br />

Kapuzinerparkplatz verordnet. Analog der Vorgangsweise bezogen auf den Kindergarten Stadt, sollte<br />

mit nachstehender Verordnung die zeitlich beschränkte Möglichkeit für Eltern von Kindergartenkindern<br />

geschaffen werden, diese mit dem Kraftfahrzeug hinzubringen und wieder abzuholen, ohne das Kraftfahrzeug<br />

unmittelbar vor dem Kindergarteneingang abstellen zu müssen, und damit den Bustransport<br />

zu behindern und die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rettung) zu verstellen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge nachstehende Verordnung (Beilage ./G) beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

30. Berichte des Bürgermeisters;<br />

Bgm. Köppl:<br />

a)<br />

Vor wenigen Tagen fand ein Gespräch betreffend Traunsteinstraße mit einem Vertreter dieses Straßenzuges<br />

sowie Vertretern der Bundespolizei, der Stadtpolizei und dem Verkehrsreferenten statt.<br />

Dabei wurden verschiedene Löschungsvorschläge erarbeitet und zwar 30 km/h-Beschränkung, zusätzliche<br />

Abschleppzonen, Geschwindigkeitsmessungen, Gespräche mit der Gastronomie, usw.<br />

b)<br />

Lt. Mitteilung der Gespag wird ein Salzkammergut-Klinikum (Vöcklabruck/<strong>Gmunden</strong>/Bad Ischl) geschaffen<br />

und beginnt nun die Zusammenlegung im Verwaltungsbereich bzw. der leitenden Funktion.<br />

Bgm. Köppl berichtet über den Zeitplan.<br />

c)<br />

Herr Baudirektor Ing. Aigner geht mit Anfang des Jahres 2013 in den wohlverdienten Ruhestand und<br />

dankt Bgm. Köppl schon heute dem anwesenden Baudirektor für seine langjährige Tätigkeit sowie<br />

engagierte Arbeit.<br />

31. Allfälliges;<br />

a)<br />

StR. Meingast berichtet, dass im Bereich Seebahnhofareal Plakatständer und Verkehrstafeln<br />

zweckentfremdet wurden und eine Sprühaktion stattfand. StR. Meingast meint, dass Aktionismus gut<br />

ist und jeder in der Demokratie seine Meinung äußern kann, jedoch diese Aktion eine schlechte Vorbildwirkung<br />

für die Jugend darstellt und es auch Rechte und Pflichten gibt.<br />

Bgm. Köppl erklärt, dass eine Fraktion sicherlich andere Möglichkeiten hätte, ihre Meinung kundzutun,<br />

als mit einer Sprühaktion, Zweckentfremdung von Verkehrsschildern und Aufstellung von Plakatständern.<br />

GR DI Sperrer ist überrascht, dass es als unangenehm empfunden wird, wenn mit einem Baustellenspray<br />

das Baufeld, welches für Herbst 2012 versprochen wurde, gekennzeichnet wird. Die Grundgrenzen<br />

wurden gekennzeichnet und wird der Spray verwittern. Die Schilder haben Aufregung verur-<br />

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sacht, weil den Personen endlich klar wurde, wie die privaten Grundgrenzen verlaufen, auf denen eine<br />

befristete Nutzung zugesagt ist. GR DI Sperrer kritisiert, dass die Schilder angeblich seitens der Gemeinde<br />

entfernt wurden.<br />

b)<br />

StR. Sageder lädt zum Fest anlässlich des 100. Geburtstages der Traunseebahn ein. Treffpunkt ist<br />

am Samstag, 7. Juli 2012 um 9.30 Uhr am Seebahnhof. Die Fahrt geht nach Vorchdorf, wo gefeiert<br />

wird.<br />

StR. in Mag. a Bors ergänzt, dass das Kinderprogramm zu dieser Veranstaltung am Freitag Nachmittag<br />

am Seebahnhof stattfindet.<br />

c)<br />

GR Reingruber lädt zum Schiffsländefest am Freitag, 6. Juli 2012 ein.<br />

d)<br />

Wie auf der Tagesordnung angekündigt, beabsichtigt Bgm. Köppl den Punkt „Personelles“ im nicht<br />

öffentlichen Teil zu behandeln.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, den Punkt „Personelles“ im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.<br />

Der Bürgermeister dankt für die Teilnahme und schließt die Sitzung.<br />

Schriftführer/in: Gemeinderatsmitglieder: Bürgermeister:<br />

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