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(788 KB) - .PDF - Gmunden - Land Oberösterreich

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der Gemeinderat möge grundsätzlich die Ausarbeitung von „Richtlinien“ für Vereinbarungen<br />

gemäß § 15 Abs. 2 und § 16 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen, zur Sicherung von<br />

Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen oder von Wohnungen mit touristischer Nutzung.<br />

Begründung:<br />

1. Problemdarstellung<br />

<strong>Gmunden</strong> hat einen hohen Anteil an Nebenwohnsitzen. Innerhalb von fünf Jahren ist eine<br />

starke Zunahme von Nebenwohnsitzen festzustellen (2001: 20,5%; 2006: 30,3%).<br />

2. Folgen dieser Entwicklung<br />

Strategien zur Begründung von Hauptwohnsitzen sind vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit:<br />

• Wohnungen für Jungfamilien sind aufgrund der hohen Nachfrage nach Nebenwohnsitzen<br />

oder Immobilien in 1A-Lagen kaum leistbar. Jungfamilien wandern daher in die<br />

Nachbargemeinden ab.<br />

• Wenig Mietwohnungen bzw. hohe Mieten bringen für junge Menschen in der<br />

Wohnungsfrage große Probleme. Viele teure Eigentumswohnungen verursachen eine<br />

soziale Schieflage. Die Folge ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil der über 65-<br />

jährigen. <strong>Gmunden</strong> ist die Pensionistenstadt Österreichs geworden.<br />

• Geringere Einnahmen für <strong>Gmunden</strong> durch den Verlust von Ertragsanteilen (ca. 650,- Euro<br />

pro Person und Jahr) und geringere Einnahmen bei Wasser und Kanal (ca. 350.- Euro pro<br />

Person und Jahr). Ungefähr 80% der Kosten für Wasser und Kanal fallen für die<br />

Bereitstellung der Infrastruktur an. Bei einer Abrechnung primär über den Verbrauch, wie<br />

es in <strong>Gmunden</strong> üblich ist, werden Zweitwohnbesitzer bevorzugt. Die ansässige<br />

Bevölkerung übernimmt somit die Kosten für die leerstehenden bzw. nur wenige Tage im<br />

Jahr genutzten Wohnungen.<br />

Die vielen Nebenwohnsitze sind auch ein ästhetisches Problem. Die „Jalousiesiedlungen“<br />

bieten für eine Touristenstadt einen leeren und trostlosen Anblick.<br />

<strong>Gmunden</strong> braucht daher Steuerungsmaßnahmen, damit die Stadt zu Hauptwohnsitzen und zu<br />

erschwinglichen Wohnungen kommt.<br />

Anmerkung: Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz hat die Gemeinde die Aufgaben der örtlichen<br />

Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Gemäß § 16 Abs.<br />

1 Oö. Raumordnungsgesetz kann die Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte<br />

und widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken abschließen, weiters über die Tragung von Infrastrukturkosten,<br />

soweit sie die Grundstücke betreffen.<br />

Vereinbarungen sind praktisch nur bei einer Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes möglich.<br />

Karl Kammerhofer<br />

Helmut Hochegger<br />

Otto Kienesberger<br />

2012<br />

15. Juni<br />

Anhang:<br />

Statistische Grundlagen<br />

Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse<br />

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