(788 KB) - .PDF - Gmunden - Land Oberösterreich
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der Gemeinderat möge grundsätzlich die Ausarbeitung von „Richtlinien“ für Vereinbarungen<br />
gemäß § 15 Abs. 2 und § 16 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen, zur Sicherung von<br />
Hauptwohnsitzen und leistbarer Wohnungen oder von Wohnungen mit touristischer Nutzung.<br />
Begründung:<br />
1. Problemdarstellung<br />
<strong>Gmunden</strong> hat einen hohen Anteil an Nebenwohnsitzen. Innerhalb von fünf Jahren ist eine<br />
starke Zunahme von Nebenwohnsitzen festzustellen (2001: 20,5%; 2006: 30,3%).<br />
2. Folgen dieser Entwicklung<br />
Strategien zur Begründung von Hauptwohnsitzen sind vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit:<br />
• Wohnungen für Jungfamilien sind aufgrund der hohen Nachfrage nach Nebenwohnsitzen<br />
oder Immobilien in 1A-Lagen kaum leistbar. Jungfamilien wandern daher in die<br />
Nachbargemeinden ab.<br />
• Wenig Mietwohnungen bzw. hohe Mieten bringen für junge Menschen in der<br />
Wohnungsfrage große Probleme. Viele teure Eigentumswohnungen verursachen eine<br />
soziale Schieflage. Die Folge ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil der über 65-<br />
jährigen. <strong>Gmunden</strong> ist die Pensionistenstadt Österreichs geworden.<br />
• Geringere Einnahmen für <strong>Gmunden</strong> durch den Verlust von Ertragsanteilen (ca. 650,- Euro<br />
pro Person und Jahr) und geringere Einnahmen bei Wasser und Kanal (ca. 350.- Euro pro<br />
Person und Jahr). Ungefähr 80% der Kosten für Wasser und Kanal fallen für die<br />
Bereitstellung der Infrastruktur an. Bei einer Abrechnung primär über den Verbrauch, wie<br />
es in <strong>Gmunden</strong> üblich ist, werden Zweitwohnbesitzer bevorzugt. Die ansässige<br />
Bevölkerung übernimmt somit die Kosten für die leerstehenden bzw. nur wenige Tage im<br />
Jahr genutzten Wohnungen.<br />
Die vielen Nebenwohnsitze sind auch ein ästhetisches Problem. Die „Jalousiesiedlungen“<br />
bieten für eine Touristenstadt einen leeren und trostlosen Anblick.<br />
<strong>Gmunden</strong> braucht daher Steuerungsmaßnahmen, damit die Stadt zu Hauptwohnsitzen und zu<br />
erschwinglichen Wohnungen kommt.<br />
Anmerkung: Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz hat die Gemeinde die Aufgaben der örtlichen<br />
Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Gemäß § 16 Abs.<br />
1 Oö. Raumordnungsgesetz kann die Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte<br />
und widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken abschließen, weiters über die Tragung von Infrastrukturkosten,<br />
soweit sie die Grundstücke betreffen.<br />
Vereinbarungen sind praktisch nur bei einer Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes möglich.<br />
Karl Kammerhofer<br />
Helmut Hochegger<br />
Otto Kienesberger<br />
2012<br />
15. Juni<br />
Anhang:<br />
Statistische Grundlagen<br />
Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse<br />
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