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(788 KB) - .PDF - Gmunden - Land Oberösterreich

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GR DI Kienesberger:<br />

Die Änderungen sind nur geringfügig. Das geplante Hotel widerspricht durch die Lage auf einer<br />

öffentlichen Erholungsfläche von vornherein den Vorstellungen der Grünen. Durch die Dimensionen<br />

von 32 m Höhe und 60 m Länge stellt es auf dem denkbar exponiertesten Standort einen krassen<br />

Maßstabsbruch dar. Es ist vergleichsweise um zwei Geschoße höher und um die Hälfte länger wie<br />

das Austria.<br />

Eine große Bitte habe er noch: Holen wir das Modell vom Seetunnel aus dem Archiv und montieren<br />

das geplante Hotel und das Wohnprojekt hinein. Dann könnte man die Einfügung in das Ensemble gut<br />

beurteilen. Bei vielen kleineren Projekten ist es Usus, ein Modell vorzulegen. Warum nicht beim<br />

größten Bauvorhaben?<br />

Bgm. Köppl: Dieses Projekt wird schon sehr lange in vielen Ausschüssen diskutiert und vorgestellt.<br />

Die Anregung hätte schon früher erfolgen sollen und nicht jetzt im letzten Moment.<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger: Bei dem Gespräch mit der Firma Asamer im Medienraum wurde dieses ergänzte<br />

Modell seitens des Architekten versprochen. Das Modell liegt jedoch bis jetzt noch nicht vor.<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag abstimmen und schlägt vor, da es sich heute um die Einleitung des<br />

Verfahrens handelt, die Architekten aufzufordern, das ergänzte Modell bis zum nächsten Gemeinderat<br />

im September vorzulegen.<br />

Beschluss: mehrheitlich genehmigt - Weiters soll das bereits vorhandene Modell im Zusammenhang<br />

mit dem Seetunnelprojekt mit dem Hotelprojekt „Lacus Felix“ zur Veranschaulichung bis zur<br />

nächsten Gemeinderatssitzung ergänzt werden.<br />

31 JA-Stimmen: ÖVP (19), FPÖ (5), Liste STADT (1), SPÖ (6): Vzbgm. Dr. Dickinger, StR. Sageder,<br />

GR. Hochegger, GR. Tschütscher, GR. Ing. Kramesberger, GR in Auer<br />

6 Gegenstimmen: GRÜNE (4), SPÖ (2): GR. Ing. Mag. Kammerhofer, GR Gärber<br />

18. Beratung und Beschlussfassung über die Neuerstellung eines Bebauungsplanes<br />

"Lacus Felix-Wohnen" an der Schiffslände - Krakowitzer-Kai - Traunsteinstraße (Einleitung<br />

des Verfahrens);<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn GR. Dr. Schneditz-Bolfras das Wort.<br />

GR. Dr. Schneditz-Bolfras:<br />

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- u. Raumordnungsangelegenheiten vom<br />

14.06.2012 wurde die Erstellung des Bebauungsplanes Wohnen Lacus Felix Nr. 02.1-3 grundsätzlich<br />

beschlossen.<br />

Der Plan betrifft die Grundstücke 26/2, 229, 242/2 (Teil), .242, .243 (Teil), .32/3, (Geschwister Holzinger)<br />

, 43/4, .65, .66, (ehem. Putz-Garten) 43/3, .269 (Hitzenberger, Eder, Hellmeier) und .32/6 (Kepplinger)<br />

alle KG. Traundorf.<br />

Im Bereich des ehem. Parkhotels ist die Errichtung von Bootshäusern (Chalets) in zweigeschoßiger<br />

Ausführung und die Ausbildung eines Hafenbereiches mit einer Brücke im Bereich des Krakowizer-<br />

Kais vorgesehen.<br />

Entlang der Traunsteinstraße und Richtung Mauergasse ist die Errichtung von 2 Wohnblöcken mit 4<br />

Vollgeschoßen und einem zurückversetzten 5. Geschoß vorgesehen. Für die Häuser ist jeweils eine<br />

Tiefgaragenein- und –ausfahrt geplant.<br />

Die Aufschließung des Areals soll von der Traunsteinstraße erfolgen. Diese Straße soll auch als künftige<br />

Aufschließungsstraße für die Anrainerliegenschaften Kepplinger, Adler, Eisl bzw. Obermayr,<br />

Hausmann etc vorgesehen werden. Diesbezüglich war beim alten Projekt (Arch. Hinterwirth) bzw. in<br />

dem zu diesem Zeitpunkt bereits rechtswirksamen und in der Folge wieder aufgehobenen Bebauungsplan<br />

eine Privatstraße zur Traunsteinstraße vorgesehen und wurden den betroffenen Anrainern<br />

grundbücherlich sichergestellte Geh- u. Fahrrechte im Hochwasserfall zugesichert. Bei der nunmehr<br />

vorliegenden Planung soll nach dzt. Stand diese Straßenanbindung als öffentliche Straße ausgebildet<br />

werden.<br />

Als Bauweise soll für das Planungsgebiet eine „Sonstige Bauweise“ festgelegt werden und sind die<br />

geplanten Baufluchtlinien dem Bebauungsplan zu entnehmen.<br />

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