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(788 KB) - .PDF - Gmunden - Land Oberösterreich

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VI.<br />

Übereinstimmend halten beide Vertragsteile fest, dass alle übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages<br />

vom 7.1./11.1.1985 sowie des 1. Nachtrages vom 8.10.1987 sowie des 2. Nachtrages vom 19.5.1996<br />

vollinhaltlich aufrecht bleiben. Hingewiesen wird im Besonderen auf die uneingeschränkte Zufahrt zu<br />

der Doppelgarage für Frau Claudia Haschek und deren Rechtsnachfolger laut 2. Nachtrags vom<br />

19.05.1996.<br />

VII.<br />

1. Die Parteien verzichten darauf, diesen Vertrag wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage<br />

anzufechten.<br />

2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so<br />

bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Nachtrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien<br />

verpflichten sich schon jetzt, die allenfalls ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten,<br />

die dem Zweck der früheren Vertragsbestimmung am ehesten entspricht.<br />

3. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu dieser Vereinbarung bestehen nicht bzw.<br />

werden solche mit Unterfertigung ausdrücklich aufgehoben. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />

Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Vereinbarung, gemäß welcher von der<br />

Schriftform abgegangen wird.<br />

<strong>Gmunden</strong>, am „<br />

Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner erläutert:<br />

Hiezu ist festzuhalten, dass dieser Nachtrag dem im Dez. 2011 vereinbarten Vertragsinhalt entspricht.<br />

Das nachträglich gewünschte Wahlrecht der Stadt, nach Beendigung der Vertragslaufzeit den Parkplatz<br />

zu belassen oder aber rückzubauen wurde nicht akzeptiert, sondern eingefordert, dass die bisherige<br />

Regelung (Wahlrecht der Verpächter) weiterhin aufrecht bleibt. Die maßgeblichen geänderten<br />

Vertragsinhalte sind:<br />

Mindestlaufzeit 30.06. 2023<br />

Wertgesicherter Pachtzins € 3.181,80 zuzüglich USt. Ab 01.01.2013<br />

Genehmigung der Parkraumbewirtschaftung nach dem Konzept 01.06.2012<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger berichtet, dass der 3. Nachtrag zum Pachtvertrag in der Rechtsausschusssitzung<br />

am 19.06.2012 behandelt wurde und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen<br />

wird.<br />

(Bgm. Köppl erscheint wieder zur Sitzung.)<br />

Vzbgm. Dr. Dickinger stellt den Antrag:<br />

Abschluss eines 3. Nachtrages zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 mit Frau Claudia Haschek, 4810<br />

<strong>Gmunden</strong>, Klosterplatz 11 sowie Herrn Erich Gabis, 4840 Vöcklabruck, Buchleiten II.<br />

Beschluss: einstimmig genehmigt<br />

23. Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses über den Verkauf des gemeindeeigenen<br />

Gst. 263/144, sowie einer Teilfläche aus 263/135, im Gesamtausmaß<br />

von ca. 1.271 m², an die Firma Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>, In der Schörihub 28;<br />

Vzbgm. Schrabacher übergibt wieder den Vorsitz an Bgm. Köppl.<br />

Bgm. Köppl erteilt Herrn StR. Ortner das Wort.<br />

StR. Ortner:<br />

Die Liegenschaftsverwaltung teilt mit, dass entsprechend dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses<br />

an die Fa. Kältetechnik zur Erhaltung des Betriebsstandortes in <strong>Gmunden</strong>, ein Grundverkauf<br />

im Gesamtausmaß von ca. 1.271 m², als große Lösung erfolgen soll. Für den auf einer Teilfläche befindlichen<br />

Kinderspielplatz wird von der Fa. Kältetechnik ein Weiterbestand von mind. 10 Jahre zugesichert.<br />

Bezüglich der Verhandlung des Kaufpreises wurde der Liegenschaftsverwaltung € 130,00 bis<br />

€ 150,00/m² bzw. für die Fläche des Kinderspielplatzes im Ausmaß von ca.400, € 70,00/m² als Basis<br />

vorgegeben.<br />

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