(788 KB) - .PDF - Gmunden - Land Oberösterreich
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VI.<br />
Übereinstimmend halten beide Vertragsteile fest, dass alle übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages<br />
vom 7.1./11.1.1985 sowie des 1. Nachtrages vom 8.10.1987 sowie des 2. Nachtrages vom 19.5.1996<br />
vollinhaltlich aufrecht bleiben. Hingewiesen wird im Besonderen auf die uneingeschränkte Zufahrt zu<br />
der Doppelgarage für Frau Claudia Haschek und deren Rechtsnachfolger laut 2. Nachtrags vom<br />
19.05.1996.<br />
VII.<br />
1. Die Parteien verzichten darauf, diesen Vertrag wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage<br />
anzufechten.<br />
2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so<br />
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Nachtrages hiervon unberührt. Die Vertragsparteien<br />
verpflichten sich schon jetzt, die allenfalls ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten,<br />
die dem Zweck der früheren Vertragsbestimmung am ehesten entspricht.<br />
3. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu dieser Vereinbarung bestehen nicht bzw.<br />
werden solche mit Unterfertigung ausdrücklich aufgehoben. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />
Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Vereinbarung, gemäß welcher von der<br />
Schriftform abgegangen wird.<br />
<strong>Gmunden</strong>, am „<br />
Stadtamtsdirektor Dr. Pseiner erläutert:<br />
Hiezu ist festzuhalten, dass dieser Nachtrag dem im Dez. 2011 vereinbarten Vertragsinhalt entspricht.<br />
Das nachträglich gewünschte Wahlrecht der Stadt, nach Beendigung der Vertragslaufzeit den Parkplatz<br />
zu belassen oder aber rückzubauen wurde nicht akzeptiert, sondern eingefordert, dass die bisherige<br />
Regelung (Wahlrecht der Verpächter) weiterhin aufrecht bleibt. Die maßgeblichen geänderten<br />
Vertragsinhalte sind:<br />
Mindestlaufzeit 30.06. 2023<br />
Wertgesicherter Pachtzins € 3.181,80 zuzüglich USt. Ab 01.01.2013<br />
Genehmigung der Parkraumbewirtschaftung nach dem Konzept 01.06.2012<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger berichtet, dass der 3. Nachtrag zum Pachtvertrag in der Rechtsausschusssitzung<br />
am 19.06.2012 behandelt wurde und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen<br />
wird.<br />
(Bgm. Köppl erscheint wieder zur Sitzung.)<br />
Vzbgm. Dr. Dickinger stellt den Antrag:<br />
Abschluss eines 3. Nachtrages zum Pachtvertrag vom 07.01.1985 mit Frau Claudia Haschek, 4810<br />
<strong>Gmunden</strong>, Klosterplatz 11 sowie Herrn Erich Gabis, 4840 Vöcklabruck, Buchleiten II.<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
23. Beratung und Fassung eines Grundsatzbeschlusses über den Verkauf des gemeindeeigenen<br />
Gst. 263/144, sowie einer Teilfläche aus 263/135, im Gesamtausmaß<br />
von ca. 1.271 m², an die Firma Ideal Kältetechnik, <strong>Gmunden</strong>, In der Schörihub 28;<br />
Vzbgm. Schrabacher übergibt wieder den Vorsitz an Bgm. Köppl.<br />
Bgm. Köppl erteilt Herrn StR. Ortner das Wort.<br />
StR. Ortner:<br />
Die Liegenschaftsverwaltung teilt mit, dass entsprechend dem Beschluss des Liegenschaftsausschusses<br />
an die Fa. Kältetechnik zur Erhaltung des Betriebsstandortes in <strong>Gmunden</strong>, ein Grundverkauf<br />
im Gesamtausmaß von ca. 1.271 m², als große Lösung erfolgen soll. Für den auf einer Teilfläche befindlichen<br />
Kinderspielplatz wird von der Fa. Kältetechnik ein Weiterbestand von mind. 10 Jahre zugesichert.<br />
Bezüglich der Verhandlung des Kaufpreises wurde der Liegenschaftsverwaltung € 130,00 bis<br />
€ 150,00/m² bzw. für die Fläche des Kinderspielplatzes im Ausmaß von ca.400, € 70,00/m² als Basis<br />
vorgegeben.<br />
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