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IHK-Mitgliedermagazin "Die Wirtschaft", Verlag Spezial "Familienunternehmer", Ausgabe November 2013

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VERLAG SPEZIAL: FAMILIENUNTERNEHMEN<br />

Definition Familienunternehmen<br />

Familienunternehmen sind nicht an eine bestimmte Größe hinsichtlich<br />

der Beschäftigten oder des Umsatzes gebunden, sie sind in fast allen<br />

Wirtschaftszweigen anzutreffen und müssen auch keine bestimmte<br />

Rechtsform besitzen. Was also ist ein Familienunternehmen? In der<br />

wissenschaftlichen Forschung und in der breiten Öffentlichkeit gibt es<br />

hierzu keine verbindliche Antwort in Form einer einheitlichen Definition.<br />

Seit 2007 wird EU-weit eine Definition für Familienunternehmen<br />

verwendet, an deren Erarbeitung die Stiftung Familienunternehmen<br />

als offizieller Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Expertengruppe<br />

Familienunternehmen bei der EU-Kommission beteiligt<br />

war.<br />

Ein Unternehmen beliebiger Größe ist ein Familienunternehmen,<br />

wenn:<br />

1. sich die Mehrheit der Entscheidungsrechte im Besitz der natürlichen<br />

Person(en), die das Unternehmen gegründet hat/haben, der<br />

natürlichen Person(en), die das Gesellschaftskapital des Unternehmens<br />

erworben hat/haben oder im Besitz ihrer Ehepartner, Eltern,<br />

ihres Kindes oder der direkten Erben ihres Kindes befindet, und<br />

2. die Mehrheit der Entscheidungsrechte direkt oder indirekt besteht,<br />

und/oder<br />

3. mindestens ein Vertreter der Familie oder der Angehörigen offiziell<br />

an der Leitung bzw. Kontrolle des Unternehmens beteiligt ist.<br />

Börsennotierte Unternehmen entsprechen der Definition eines<br />

Familienunternehmens, wenn die Person, die das Unternehmen<br />

gegründet oder das Gesellschaftskapital erworben hat oder deren<br />

Familien oder Nachfahren aufgrund ihres Anteils am Gesellschaftskapital<br />

25 Prozent der Entscheidungsrechte halten.<br />

<strong>Die</strong>se Definition umfasst auch Familienunternehmen, die die erste<br />

Generationsübertragung noch nicht vollzogen haben. Sie umfasst<br />

weiterhin Einzelunternehmer und Selbstständige (sofern eine rechtliche<br />

Einheit besteht, die übertragen werden kann).<br />

<strong>Die</strong> volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen<br />

Anteil an allen aktiven<br />

Unternehmen<br />

Anteil an der<br />

Gesamtbeschäftigung<br />

Anteil am<br />

Gesamtumsatz<br />

92 Prozent aller deutschen Unternehmen sind familienkon trollierte Unternehmen.<br />

Sie erzielen 51 Prozent der Umsätze und stellen ca. 60 Prozent aller<br />

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.<br />

Quelle: Stiftung Familienunternehmen<br />

Recht & Steuern<br />

Steuergestaltung bei Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen<br />

Dass Ehegatten und Familienangehörige im Betrieb mitarbeiten,<br />

kommt in vielen Unternehmen vor. <strong>Die</strong> Vorteile, die sich hieraus<br />

ergeben liegen nicht nur in der gesteigerten Effizienz des Familienunternehmens,<br />

sondern wirken sich bei richtiger Gestaltung und<br />

Durchführung auch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich aus.<br />

Voraussetzungen:<br />

1. Formvorschrift<br />

Nach dem Nachweisgesetz sind die wesentlichen Vertragsinhalte<br />

aufzuzeichnen. Für Ehegatten-Arbeitsverträge gelten steuerlich noch<br />

höhere Anforderungen.<br />

2. Fremdvergleich und Angemessenheit<br />

<strong>Die</strong> Finanzverwaltung überprüft durch einen Fremdvergleich, ob der<br />

Arbeitsvertrag zur Erzielung von Einkünften oder aus privatem Grund<br />

geschlossen wurde.<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss,<br />

Steuerliche Gestaltungs- &<br />

Nachfolgeberatung<br />

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<strong>Die</strong> Zukunft ist voller Ideen und Chancen.<br />

Wir helfen Ihnen dabei, diese auf steuerlich sicherer<br />

Grundlage zu verwirklichen. Mit unseren<br />

rechtsanwaltlichen Partnern stehen wir für interdisziplinäre<br />

Lösungen aus einer ganzheitlichen Perspektive.<br />

Ascenda Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

Prof. Dr. Manfred Klein LL.M. (LSE)<br />

Steuerberater/Rechtsanwalt<br />

Graurheindorfer Str. 92 · 53117 Bonn<br />

klein@ascenda-stb.de · www.dr-klein-steuerberater.de<br />

Vorteile auf einen Blick:<br />

– Arbeitslohn und Lohnnebenkosten sind Betriebsausgabe<br />

– Minderung der Gewerbesteuerbelastung<br />

– Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,– Euro<br />

– Lohn- und einkommensteuerliche Sonderrechte<br />

– Erwerb von Rentenansprüchen<br />

– 450,– Euro-Minijobs möglich<br />

– Lohnsteuer-Optimierung<br />

3. Durchführung<br />

Das Gehalt muss, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer, an den<br />

Lohnzahlungs zeitpunkten auch tatsächlich ausgezahlt werden. <strong>Die</strong><br />

Arbeitsleistung muss dokumentiert tatsächlich erbracht werden.<br />

Kurzfristige Beschäftigung<br />

<strong>Die</strong>se liegt vor, wenn die Tätigkeit nicht länger als 2 Monate ausgeführt<br />

wird. Es ergeben sich steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />

Vorteile.<br />

Besonderheit in der Sozialversicherung<br />

Ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich anzuerkennen<br />

ist, wird von den Sozialversicherungsträgern überprüft.<br />

Prof. Dr. Manfred Klein, Rechtsanwalt/Steuerberater<br />

Ascenda Steuerberatungsgesellschaft<br />

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<strong>Die</strong> Wirtschaft <strong>November</strong> <strong>2013</strong>

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