IHK-Mitgliedermagazin "Die Wirtschaft", Verlag Spezial "Familienunternehmer", Ausgabe November 2013
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VERLAG SPEZIAL: FAMILIENUNTERNEHMEN<br />
Definition Familienunternehmen<br />
Familienunternehmen sind nicht an eine bestimmte Größe hinsichtlich<br />
der Beschäftigten oder des Umsatzes gebunden, sie sind in fast allen<br />
Wirtschaftszweigen anzutreffen und müssen auch keine bestimmte<br />
Rechtsform besitzen. Was also ist ein Familienunternehmen? In der<br />
wissenschaftlichen Forschung und in der breiten Öffentlichkeit gibt es<br />
hierzu keine verbindliche Antwort in Form einer einheitlichen Definition.<br />
Seit 2007 wird EU-weit eine Definition für Familienunternehmen<br />
verwendet, an deren Erarbeitung die Stiftung Familienunternehmen<br />
als offizieller Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Expertengruppe<br />
Familienunternehmen bei der EU-Kommission beteiligt<br />
war.<br />
Ein Unternehmen beliebiger Größe ist ein Familienunternehmen,<br />
wenn:<br />
1. sich die Mehrheit der Entscheidungsrechte im Besitz der natürlichen<br />
Person(en), die das Unternehmen gegründet hat/haben, der<br />
natürlichen Person(en), die das Gesellschaftskapital des Unternehmens<br />
erworben hat/haben oder im Besitz ihrer Ehepartner, Eltern,<br />
ihres Kindes oder der direkten Erben ihres Kindes befindet, und<br />
2. die Mehrheit der Entscheidungsrechte direkt oder indirekt besteht,<br />
und/oder<br />
3. mindestens ein Vertreter der Familie oder der Angehörigen offiziell<br />
an der Leitung bzw. Kontrolle des Unternehmens beteiligt ist.<br />
Börsennotierte Unternehmen entsprechen der Definition eines<br />
Familienunternehmens, wenn die Person, die das Unternehmen<br />
gegründet oder das Gesellschaftskapital erworben hat oder deren<br />
Familien oder Nachfahren aufgrund ihres Anteils am Gesellschaftskapital<br />
25 Prozent der Entscheidungsrechte halten.<br />
<strong>Die</strong>se Definition umfasst auch Familienunternehmen, die die erste<br />
Generationsübertragung noch nicht vollzogen haben. Sie umfasst<br />
weiterhin Einzelunternehmer und Selbstständige (sofern eine rechtliche<br />
Einheit besteht, die übertragen werden kann).<br />
<strong>Die</strong> volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen<br />
Anteil an allen aktiven<br />
Unternehmen<br />
Anteil an der<br />
Gesamtbeschäftigung<br />
Anteil am<br />
Gesamtumsatz<br />
92 Prozent aller deutschen Unternehmen sind familienkon trollierte Unternehmen.<br />
Sie erzielen 51 Prozent der Umsätze und stellen ca. 60 Prozent aller<br />
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.<br />
Quelle: Stiftung Familienunternehmen<br />
Recht & Steuern<br />
Steuergestaltung bei Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen<br />
Dass Ehegatten und Familienangehörige im Betrieb mitarbeiten,<br />
kommt in vielen Unternehmen vor. <strong>Die</strong> Vorteile, die sich hieraus<br />
ergeben liegen nicht nur in der gesteigerten Effizienz des Familienunternehmens,<br />
sondern wirken sich bei richtiger Gestaltung und<br />
Durchführung auch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich aus.<br />
Voraussetzungen:<br />
1. Formvorschrift<br />
Nach dem Nachweisgesetz sind die wesentlichen Vertragsinhalte<br />
aufzuzeichnen. Für Ehegatten-Arbeitsverträge gelten steuerlich noch<br />
höhere Anforderungen.<br />
2. Fremdvergleich und Angemessenheit<br />
<strong>Die</strong> Finanzverwaltung überprüft durch einen Fremdvergleich, ob der<br />
Arbeitsvertrag zur Erzielung von Einkünften oder aus privatem Grund<br />
geschlossen wurde.<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss,<br />
Steuerliche Gestaltungs- &<br />
Nachfolgeberatung<br />
Effizienz · Unternehmergeist · Voraussicht<br />
<strong>Die</strong> Zukunft ist voller Ideen und Chancen.<br />
Wir helfen Ihnen dabei, diese auf steuerlich sicherer<br />
Grundlage zu verwirklichen. Mit unseren<br />
rechtsanwaltlichen Partnern stehen wir für interdisziplinäre<br />
Lösungen aus einer ganzheitlichen Perspektive.<br />
Ascenda Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Prof. Dr. Manfred Klein LL.M. (LSE)<br />
Steuerberater/Rechtsanwalt<br />
Graurheindorfer Str. 92 · 53117 Bonn<br />
klein@ascenda-stb.de · www.dr-klein-steuerberater.de<br />
Vorteile auf einen Blick:<br />
– Arbeitslohn und Lohnnebenkosten sind Betriebsausgabe<br />
– Minderung der Gewerbesteuerbelastung<br />
– Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,– Euro<br />
– Lohn- und einkommensteuerliche Sonderrechte<br />
– Erwerb von Rentenansprüchen<br />
– 450,– Euro-Minijobs möglich<br />
– Lohnsteuer-Optimierung<br />
3. Durchführung<br />
Das Gehalt muss, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer, an den<br />
Lohnzahlungs zeitpunkten auch tatsächlich ausgezahlt werden. <strong>Die</strong><br />
Arbeitsleistung muss dokumentiert tatsächlich erbracht werden.<br />
Kurzfristige Beschäftigung<br />
<strong>Die</strong>se liegt vor, wenn die Tätigkeit nicht länger als 2 Monate ausgeführt<br />
wird. Es ergeben sich steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />
Vorteile.<br />
Besonderheit in der Sozialversicherung<br />
Ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich anzuerkennen<br />
ist, wird von den Sozialversicherungsträgern überprüft.<br />
Prof. Dr. Manfred Klein, Rechtsanwalt/Steuerberater<br />
Ascenda Steuerberatungsgesellschaft<br />
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<strong>Die</strong> Wirtschaft <strong>November</strong> <strong>2013</strong>