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Nr. 11 vom 05. November 2010 - Gemeinde Binz

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Seite 14<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong><br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:<br />

Steuerart gegenüber bisher v.H. auf nunmehr v.H.<br />

Grundsteuer A 250 unverändert<br />

Grundsteuer B 320 unverändert<br />

Gewerbesteuer 350 unverändert<br />

Die rechtsaufsichtliche Bestätigung erfolgte am 25.10.<strong>2010</strong>.<br />

Ostseebad <strong>Binz</strong>, den 26.10.<strong>2010</strong><br />

Schaumann<br />

Bürgermeister

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