Protokoll - Gemeinde Binz
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<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Binz</strong><br />
- Ostseebad <strong>Binz</strong> -<br />
Niederschrift<br />
über die 28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport<br />
(5. Wahlperiode)<br />
am 11.04.2013<br />
anwesend: (siehe X)<br />
Unter dem Vorsitz von:<br />
Herrn Sebb<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertreter:<br />
1. Möser, Wolfgang e<br />
2. Dr. Rohde-Baran, Elke X<br />
3. Sebb, Hans-Joachim X<br />
sachkundige Einwohner:<br />
4. Holtz, Helga X<br />
6. Michalski, Jürgen X<br />
Gäste:<br />
Frau Tredup-Mischke - Sachgebietsleiterin Zentrale Dienste und Soziales<br />
Herr Hinze - Geschäftsführer Internationaler Bund (IB)<br />
Frau Milski - Mitarbeiterin IB
<strong>Protokoll</strong> der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport am<br />
11.04.2013<br />
Teilnehmer<br />
siehe Anwesenheitsliste<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Ostseebad <strong>Binz</strong>,<br />
Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad <strong>Binz</strong><br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
19.00 Uhr<br />
19.50 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Bestätigung der Tagesordnung<br />
3. Bestätigung des <strong>Protokoll</strong>s der letzten Sitzung<br />
4. Einwohnerfragestunde<br />
5. Beratung und Beschlussempfehlung zur Einvernehmenserklärung zur Leistungs<br />
vereinbarung zwischen dem Internationalen Bund Stralsund e. V. und dem Landkreis<br />
Vorpommern-Rügen über den Betrieb der Kindertagesstätte „Lütt Matten‘<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
6. Mitteilungen und Informationen der Ausschussmitglieder und der Amtsleiterin<br />
Zentrale Dienste und Soziales<br />
Öffentlicher Teil:<br />
zu 1.<br />
Herr Sebb begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />
zu 2.<br />
Die Tagesordnung wird bestätigt.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen: 4 (einstimmig)<br />
zu 3.<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der letzten Sitzung vom 21.02.2013 wird bestätigt.<br />
Abstimmung: Ja-Stimmen: 2<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Enthaltungen: 2<br />
zu 4.<br />
keine Anfragen<br />
zu 5.<br />
Herr Sebb erteilt Herrn Hinze (Geschäftsführer IB) das Wort.<br />
Herr Hinze: Das neue Entgelt wurde im November 2012 an den Landkreis und die <strong>Gemeinde</strong><br />
eingereicht. Im Januar 2013 folgten Verhandlungen mit dem Landkreis, nun hoffl Herr Hinze<br />
auf die Bestätigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Binz</strong>. Die letzten Verhandlungen über die Entgelte der<br />
Kindertagesstätten fanden im Jahr 2011 statt. Bis heute gab es beim IB drei Tarif<br />
erhöhungen, die bisher nicht in die Entgelte eingeflossen sind. Außerdem gilt seit November<br />
2012 eine neue Satzung zur Bemessung des pädagogischen Personals in den<br />
Kindereinrichtungen des Landkreises Vorpommern-Rügen. Hier ist ein neuer<br />
Betreuungsschlüssel festgelegt worden, der sich vor allem in der Krippe niederschlägt. Der
2<br />
Schlüssel ändert sich auf 1,25 Erzieher für 6 Kinder, beim Teilzeitplatz 0,75 und<br />
Ganztagsplatz 0,5 VBE, im Kindergartenbereich 1,5 zu 17 Kinder, im Hort 0,8 auf 22 Kinder.<br />
Außerdem gibt es eine neue Richtlinie für den Abschluss von Leistungsentgelt- und<br />
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen von Kindereinrichtungen des Landkreises Vorpommern-Rügen,<br />
in der alle Konditionen festgehalten sind, welche im Vorfeld in mehreren<br />
Sitzungen beraten und verhandelt wurden (z. B. Höhe der Hausmeisterleistungen, Kosten<br />
der Betreuung, für die Anfertigung der Portfolios). Diese Gründe zusammen führen am Ende<br />
dazu, dass Erhöhungen der Entgelte notwendig sind. Das ist nicht nur beim IB der Fall, dies<br />
betrifft auch die anderen Träger.<br />
Frau Holtz empfindet die Erhöhung im Krippenbereich als sehr hoch.<br />
Herr Sebb hat die Information, dass die Kita „Lütt Matten“ sich bei den Gebühren im oberen<br />
Drittel des gesamten Landes M-V befindet und fragt, warum das so ist.<br />
Herr Hinze erklärt, dass dies mit den Personalkosten zusammenhängt. 80 % des Entgeltes<br />
sind Personalkosten. Jede Kita hat ein anderes Entgelt, die Hauptbestandteile sind die<br />
Personalkosten und die Betriebskosten. Wir haben einen Tarifvertrag, es gibt aber auch<br />
Träger ohne Tarifvertrag. Die Betriebskosten sind in jeder Einrichtung unterschiedlich hoch.<br />
Frau Milski fügt hinzu, dass ein wichtiger Punkt die Altersstruktur der Mitarbeiter in<br />
Einrichtung ist und wie lange sie dort schon angestellt sind.<br />
der<br />
Herr Hinze: Die Kita ist 1994 vom IB in Trägerschaft übernommen worden. Alle damaligen<br />
Kollegen befinden sich noch in dem Manteltarifvertrag. Die Mitarbeiter, welche bis 1998<br />
beschäftigt waren, bekommen z. B. Brillenersatz, Zahnersatz erstattet. Danach gab es einen<br />
neuen Manteltarifvertrag, der für die Mitarbeiter eine Allianz Lebensversicherung beinhaltet,<br />
die ihnen mit 65 Jahren ausgezahlt wird. Außerdem wird eine Pensionskasse zusätzlich zum<br />
Gehalt angespart. Das sind tolle Konditionen.<br />
Frau Dr Rohde-Baran findet die Erhöhung um 10 % zu hoch.<br />
Die Satzungen geben das so vor, wir müssen uns daran halten, so Herr Hinze.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran: Das Essengeld ist in dem Entgelt noch nicht enthalten? Dann<br />
kommen nochmals ca. 40 € zum Entgelt hinzu. An den Einkommen der Eltern gemessen, ist<br />
dies sehr viel.<br />
Bedürftige Eltern können die Übernahme des Betreuungsentgeltes beim Jugendamt bean<br />
tragen, so Frau Milski.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran erkundigt sich nach dem von Herrn Hinze angesprochenen Zahn<br />
bzw. Brillenersatz für die Mitarbeiter<br />
Herr Hinze: Ein Mitarbeiter, welcher bereits vor 1998 beim IB beschäftigt war, bekommt bei<br />
Zahnersatz oder Brillenersatz ca. 113 der Kosten des Eigenanteils vom Arbeitgeber erstattet.<br />
Diese Vergünstigungen waren damals noch sehr an den öffentlichen Dienst angelehnt, sind<br />
aber mit dem Manteltarifvertrag ab 1999 und somit für Mitarbeiter, die seit diesem Zeitpunkt<br />
eingestellt wurden, nicht mehr relevant.<br />
Frau Holz bittet um Erklärungen zu der Höhe des monatlichen leistungsbezogenen<br />
Entgeltes, § 5 Abs. 4 „Dieses Entgelt deckt den Finanzbedarf der Einrichtung, soweit sich der<br />
Leistungserbringer nicht entsprechend § 17 Abs. 2 KiföG M-V an den nicht refinanzierbaren<br />
Eigenanteilen beteiligt.“
3<br />
Herr Hinze: Nicht refinanzierbare Eigenleistungen sind z. 8. Investitionen, Reparaturleistungen,<br />
welche nicht von der <strong>Gemeinde</strong> getragen werden.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran erkundigt sich nach § 5 Abs. 6 „Gemäß § 21 Abs. 4 KiföG M-V tragen<br />
auch die Eltern die Mehrkosten, welche sich aus der erhöhten Betreuungszeit nach §~ 4<br />
Abs. 3 und 5 Abs. 3 KiföG M-V ergeben. Sie sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses<br />
Entgeltes.“<br />
Herr Hinze: Dieser Passus ist vorsorglich enthalten. Wenn z. 8. die Kita längere Öffnungs<br />
zeiten möchte, der öffentliche Träger der Jugendhilfe aber der Meinung ist, dies sei nicht<br />
notwendig, die Kita die längeren Öffnungszeiten trotzdem einführt, hat sie selbst die Kosten<br />
zu tragen. Dies betrifft auch die Hortbetreuung in der Ferienzeit, die über 6 Stunden hinaus<br />
geht.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran möchte wissen, warum der Vertrag erst jetzt vorliegt, obwohl er schon<br />
ab 01.03.2013 gelten soll.<br />
Herr Hinze hat ihn schon im November 2012 beim Landkreis eingereicht. Gründe für die<br />
lange Bearbeitungszeit sind Umstrukturierungen und Krankheit.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran fragt nach der „vollwertigen und gesunden Verpflegung“ (~ 7 Abs. 1).<br />
Wer kontrolliert das?<br />
Herr Hinze: Der Caterer IB wird monatlich einmal von einer externen Firma kontrolliert, so<br />
dass die Qualität und die Anteile für die gesunde Ernährung gemäß Zertifikat stimmen. Die<br />
Speisepläne werden mit den Leitern der Kitas im Hinblick auf das Essverhalten der Kinder<br />
abgestimmt.<br />
Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport gibt die Empfehlung zur<br />
Einvernehmenserklärung zur Leistungsvereinbarung zwischen dem Internationalen<br />
Bund Stralsund e. V. und dem Landkreis Vorpommern-Rügen über den Betrieb der<br />
Kindertagesstätte „Lütt Matten“.<br />
Abstimmung: Ja-Stimmen: 3<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Enthaltungen: -<br />
Sebb<br />
Ausschussvorsitzender<br />
L<br />
P oto ollantin