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Protokoll - Gemeinde Binz

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<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Binz</strong><br />

- Ostseebad <strong>Binz</strong> -<br />

Niederschrift<br />

über die 28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport<br />

(5. Wahlperiode)<br />

am 11.04.2013<br />

anwesend: (siehe X)<br />

Unter dem Vorsitz von:<br />

Herrn Sebb<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertreter:<br />

1. Möser, Wolfgang e<br />

2. Dr. Rohde-Baran, Elke X<br />

3. Sebb, Hans-Joachim X<br />

sachkundige Einwohner:<br />

4. Holtz, Helga X<br />

6. Michalski, Jürgen X<br />

Gäste:<br />

Frau Tredup-Mischke - Sachgebietsleiterin Zentrale Dienste und Soziales<br />

Herr Hinze - Geschäftsführer Internationaler Bund (IB)<br />

Frau Milski - Mitarbeiterin IB


<strong>Protokoll</strong> der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport am<br />

11.04.2013<br />

Teilnehmer<br />

siehe Anwesenheitsliste<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Ostseebad <strong>Binz</strong>,<br />

Jasmunder Str. 11, 18609 Ostseebad <strong>Binz</strong><br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

19.00 Uhr<br />

19.50 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Bestätigung der Tagesordnung<br />

3. Bestätigung des <strong>Protokoll</strong>s der letzten Sitzung<br />

4. Einwohnerfragestunde<br />

5. Beratung und Beschlussempfehlung zur Einvernehmenserklärung zur Leistungs<br />

vereinbarung zwischen dem Internationalen Bund Stralsund e. V. und dem Landkreis<br />

Vorpommern-Rügen über den Betrieb der Kindertagesstätte „Lütt Matten‘<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

6. Mitteilungen und Informationen der Ausschussmitglieder und der Amtsleiterin<br />

Zentrale Dienste und Soziales<br />

Öffentlicher Teil:<br />

zu 1.<br />

Herr Sebb begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />

zu 2.<br />

Die Tagesordnung wird bestätigt.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen: 4 (einstimmig)<br />

zu 3.<br />

Das <strong>Protokoll</strong> der letzten Sitzung vom 21.02.2013 wird bestätigt.<br />

Abstimmung: Ja-Stimmen: 2<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Enthaltungen: 2<br />

zu 4.<br />

keine Anfragen<br />

zu 5.<br />

Herr Sebb erteilt Herrn Hinze (Geschäftsführer IB) das Wort.<br />

Herr Hinze: Das neue Entgelt wurde im November 2012 an den Landkreis und die <strong>Gemeinde</strong><br />

eingereicht. Im Januar 2013 folgten Verhandlungen mit dem Landkreis, nun hoffl Herr Hinze<br />

auf die Bestätigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Binz</strong>. Die letzten Verhandlungen über die Entgelte der<br />

Kindertagesstätten fanden im Jahr 2011 statt. Bis heute gab es beim IB drei Tarif<br />

erhöhungen, die bisher nicht in die Entgelte eingeflossen sind. Außerdem gilt seit November<br />

2012 eine neue Satzung zur Bemessung des pädagogischen Personals in den<br />

Kindereinrichtungen des Landkreises Vorpommern-Rügen. Hier ist ein neuer<br />

Betreuungsschlüssel festgelegt worden, der sich vor allem in der Krippe niederschlägt. Der


2<br />

Schlüssel ändert sich auf 1,25 Erzieher für 6 Kinder, beim Teilzeitplatz 0,75 und<br />

Ganztagsplatz 0,5 VBE, im Kindergartenbereich 1,5 zu 17 Kinder, im Hort 0,8 auf 22 Kinder.<br />

Außerdem gibt es eine neue Richtlinie für den Abschluss von Leistungsentgelt- und<br />

Qualitätsentwicklungsvereinbarungen von Kindereinrichtungen des Landkreises Vorpommern-Rügen,<br />

in der alle Konditionen festgehalten sind, welche im Vorfeld in mehreren<br />

Sitzungen beraten und verhandelt wurden (z. B. Höhe der Hausmeisterleistungen, Kosten<br />

der Betreuung, für die Anfertigung der Portfolios). Diese Gründe zusammen führen am Ende<br />

dazu, dass Erhöhungen der Entgelte notwendig sind. Das ist nicht nur beim IB der Fall, dies<br />

betrifft auch die anderen Träger.<br />

Frau Holtz empfindet die Erhöhung im Krippenbereich als sehr hoch.<br />

Herr Sebb hat die Information, dass die Kita „Lütt Matten“ sich bei den Gebühren im oberen<br />

Drittel des gesamten Landes M-V befindet und fragt, warum das so ist.<br />

Herr Hinze erklärt, dass dies mit den Personalkosten zusammenhängt. 80 % des Entgeltes<br />

sind Personalkosten. Jede Kita hat ein anderes Entgelt, die Hauptbestandteile sind die<br />

Personalkosten und die Betriebskosten. Wir haben einen Tarifvertrag, es gibt aber auch<br />

Träger ohne Tarifvertrag. Die Betriebskosten sind in jeder Einrichtung unterschiedlich hoch.<br />

Frau Milski fügt hinzu, dass ein wichtiger Punkt die Altersstruktur der Mitarbeiter in<br />

Einrichtung ist und wie lange sie dort schon angestellt sind.<br />

der<br />

Herr Hinze: Die Kita ist 1994 vom IB in Trägerschaft übernommen worden. Alle damaligen<br />

Kollegen befinden sich noch in dem Manteltarifvertrag. Die Mitarbeiter, welche bis 1998<br />

beschäftigt waren, bekommen z. B. Brillenersatz, Zahnersatz erstattet. Danach gab es einen<br />

neuen Manteltarifvertrag, der für die Mitarbeiter eine Allianz Lebensversicherung beinhaltet,<br />

die ihnen mit 65 Jahren ausgezahlt wird. Außerdem wird eine Pensionskasse zusätzlich zum<br />

Gehalt angespart. Das sind tolle Konditionen.<br />

Frau Dr Rohde-Baran findet die Erhöhung um 10 % zu hoch.<br />

Die Satzungen geben das so vor, wir müssen uns daran halten, so Herr Hinze.<br />

Frau Dr. Rohde-Baran: Das Essengeld ist in dem Entgelt noch nicht enthalten? Dann<br />

kommen nochmals ca. 40 € zum Entgelt hinzu. An den Einkommen der Eltern gemessen, ist<br />

dies sehr viel.<br />

Bedürftige Eltern können die Übernahme des Betreuungsentgeltes beim Jugendamt bean<br />

tragen, so Frau Milski.<br />

Frau Dr. Rohde-Baran erkundigt sich nach dem von Herrn Hinze angesprochenen Zahn<br />

bzw. Brillenersatz für die Mitarbeiter<br />

Herr Hinze: Ein Mitarbeiter, welcher bereits vor 1998 beim IB beschäftigt war, bekommt bei<br />

Zahnersatz oder Brillenersatz ca. 113 der Kosten des Eigenanteils vom Arbeitgeber erstattet.<br />

Diese Vergünstigungen waren damals noch sehr an den öffentlichen Dienst angelehnt, sind<br />

aber mit dem Manteltarifvertrag ab 1999 und somit für Mitarbeiter, die seit diesem Zeitpunkt<br />

eingestellt wurden, nicht mehr relevant.<br />

Frau Holz bittet um Erklärungen zu der Höhe des monatlichen leistungsbezogenen<br />

Entgeltes, § 5 Abs. 4 „Dieses Entgelt deckt den Finanzbedarf der Einrichtung, soweit sich der<br />

Leistungserbringer nicht entsprechend § 17 Abs. 2 KiföG M-V an den nicht refinanzierbaren<br />

Eigenanteilen beteiligt.“


3<br />

Herr Hinze: Nicht refinanzierbare Eigenleistungen sind z. 8. Investitionen, Reparaturleistungen,<br />

welche nicht von der <strong>Gemeinde</strong> getragen werden.<br />

Frau Dr. Rohde-Baran erkundigt sich nach § 5 Abs. 6 „Gemäß § 21 Abs. 4 KiföG M-V tragen<br />

auch die Eltern die Mehrkosten, welche sich aus der erhöhten Betreuungszeit nach §~ 4<br />

Abs. 3 und 5 Abs. 3 KiföG M-V ergeben. Sie sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses<br />

Entgeltes.“<br />

Herr Hinze: Dieser Passus ist vorsorglich enthalten. Wenn z. 8. die Kita längere Öffnungs<br />

zeiten möchte, der öffentliche Träger der Jugendhilfe aber der Meinung ist, dies sei nicht<br />

notwendig, die Kita die längeren Öffnungszeiten trotzdem einführt, hat sie selbst die Kosten<br />

zu tragen. Dies betrifft auch die Hortbetreuung in der Ferienzeit, die über 6 Stunden hinaus<br />

geht.<br />

Frau Dr. Rohde-Baran möchte wissen, warum der Vertrag erst jetzt vorliegt, obwohl er schon<br />

ab 01.03.2013 gelten soll.<br />

Herr Hinze hat ihn schon im November 2012 beim Landkreis eingereicht. Gründe für die<br />

lange Bearbeitungszeit sind Umstrukturierungen und Krankheit.<br />

Frau Dr. Rohde-Baran fragt nach der „vollwertigen und gesunden Verpflegung“ (~ 7 Abs. 1).<br />

Wer kontrolliert das?<br />

Herr Hinze: Der Caterer IB wird monatlich einmal von einer externen Firma kontrolliert, so<br />

dass die Qualität und die Anteile für die gesunde Ernährung gemäß Zertifikat stimmen. Die<br />

Speisepläne werden mit den Leitern der Kitas im Hinblick auf das Essverhalten der Kinder<br />

abgestimmt.<br />

Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport gibt die Empfehlung zur<br />

Einvernehmenserklärung zur Leistungsvereinbarung zwischen dem Internationalen<br />

Bund Stralsund e. V. und dem Landkreis Vorpommern-Rügen über den Betrieb der<br />

Kindertagesstätte „Lütt Matten“.<br />

Abstimmung: Ja-Stimmen: 3<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Enthaltungen: -<br />

Sebb<br />

Ausschussvorsitzender<br />

L<br />

P oto ollantin

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