Protokoll - Gemeinde Binz
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Herr Hinze: Nicht refinanzierbare Eigenleistungen sind z. 8. Investitionen, Reparaturleistungen,<br />
welche nicht von der <strong>Gemeinde</strong> getragen werden.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran erkundigt sich nach § 5 Abs. 6 „Gemäß § 21 Abs. 4 KiföG M-V tragen<br />
auch die Eltern die Mehrkosten, welche sich aus der erhöhten Betreuungszeit nach §~ 4<br />
Abs. 3 und 5 Abs. 3 KiföG M-V ergeben. Sie sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses<br />
Entgeltes.“<br />
Herr Hinze: Dieser Passus ist vorsorglich enthalten. Wenn z. 8. die Kita längere Öffnungs<br />
zeiten möchte, der öffentliche Träger der Jugendhilfe aber der Meinung ist, dies sei nicht<br />
notwendig, die Kita die längeren Öffnungszeiten trotzdem einführt, hat sie selbst die Kosten<br />
zu tragen. Dies betrifft auch die Hortbetreuung in der Ferienzeit, die über 6 Stunden hinaus<br />
geht.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran möchte wissen, warum der Vertrag erst jetzt vorliegt, obwohl er schon<br />
ab 01.03.2013 gelten soll.<br />
Herr Hinze hat ihn schon im November 2012 beim Landkreis eingereicht. Gründe für die<br />
lange Bearbeitungszeit sind Umstrukturierungen und Krankheit.<br />
Frau Dr. Rohde-Baran fragt nach der „vollwertigen und gesunden Verpflegung“ (~ 7 Abs. 1).<br />
Wer kontrolliert das?<br />
Herr Hinze: Der Caterer IB wird monatlich einmal von einer externen Firma kontrolliert, so<br />
dass die Qualität und die Anteile für die gesunde Ernährung gemäß Zertifikat stimmen. Die<br />
Speisepläne werden mit den Leitern der Kitas im Hinblick auf das Essverhalten der Kinder<br />
abgestimmt.<br />
Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport gibt die Empfehlung zur<br />
Einvernehmenserklärung zur Leistungsvereinbarung zwischen dem Internationalen<br />
Bund Stralsund e. V. und dem Landkreis Vorpommern-Rügen über den Betrieb der<br />
Kindertagesstätte „Lütt Matten“.<br />
Abstimmung: Ja-Stimmen: 3<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Enthaltungen: -<br />
Sebb<br />
Ausschussvorsitzender<br />
L<br />
P oto ollantin