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Stadt Marktoberdorf: Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit ...

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4/ 10 ENOTICES_Schober - ID:2010-XXXXXX Standard-Formular 12 - DE<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>: <strong>Nichtoffener</strong> <strong>Realisierungswettbewerb</strong> <strong>mit</strong> städtebaulichem<br />

Ideenteil "Busbahnhof" (RPW, interdisziplinär, AG Architekt/ Ingenieur)<br />

Die Arbeitsgemeinschaft von einem Architekten <strong>mit</strong> einem "Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) ist<br />

zwingend notwendig. In der Bewerbung ist der "Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) sowie ein Vertreter<br />

der Arbeitsgemeinschaft verbindlich anzugeben.<br />

Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Arbeitsgemeinschaft ist entweder vom Architekten<br />

oder vom "Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) der Arbeitsgemeinschaft folgendes nachzuweisen:<br />

Ein Referenzobjekt in vergleichbarer Art zur Wettbewerbsaufgabe (z.B. Überdachungen,<br />

Sonderdachkonstruktionen, Stahl-Skelett-Tragwerke..., , mind. für die Leisungsphasen 1-5 nach HOAI § 33. Es<br />

wird nur ein textlicher Nachweis gefordert. Die Angabe ist eigenverantwortlich.<br />

Eine ausreichende Zahl an Nachrückern der Arbeitsgemeinschaften der Kategorie A und B werden bestimmt.<br />

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.<br />

Jeder Teilnehmer hat zwingend das Bewerbungsformular einzureichen,<br />

abrufbar unter: www.marktoberdorf.de<br />

Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht<br />

und werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.<br />

Die Zulassung zum Wettbewerb erfolgt durch ein Auswahl- /Losverfahren durch eine unabhängige Person.<br />

Die frist- und formgerecht eingegangenen Bewerbungen werden formal und objektiv geprüft.<br />

Die Unterlagen werden den Bewerbern nicht wieder zurückgesandt.<br />

Es werden nur die ausgelosten Teilnehmer benachrichtigt und zu einer verbindlichen Teilnahmeerklärung<br />

aufgefordert.<br />

Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich und führen zum Ausschluss der Bewerbungen.<br />

Beteiligt sich ein Landschaftsarchitekt (als Mitverfasser), so ist dieser verbindlich erst bei der verbindlichen<br />

Teilnahmeerklärung (nach Ausgabe der Auslobungsunterlagen) zu nennen (keine Nennung eines<br />

Landschaftsarchitekten auf dem Bewerbungsfomular notwendig).<br />

Die vollständig, unterschriebenen Bewerbungsunterlagen sind in ausgedruckter Form in einem<br />

undurchsichtigen, anonymisierten Umschlag fristgerecht bis zum einzureichen:<br />

Freitag, 30.Juli 2010, 12.00 Uhr (es gilt der Eingangsstempel der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>, nicht der Poststempel)<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />

<strong>Stadt</strong>bauamt<br />

Frau Melanie Ott<br />

Richard-Wengenmeier-Platz 1<br />

87616 <strong>Marktoberdorf</strong><br />

Zimmer 217<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Mo - Do 14.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Stichwort: Wettbewerb "Busbahnhof"<br />

"Kategorie A" oder" Kategorie B"<br />

Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.<br />

III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN (falls zutreffend):<br />

Ja Nein<br />

Wenn ja,welchem:<br />

Architekten in zwingend vorgegebener Arbeitsgemeinschaften (als Mitverfasser) <strong>mit</strong> einem "Ingenieur",<br />

(Fachrichtung Tragwerksplanung).<br />

Landschaftsarchitekten (als Mitverfasser) sind nur in der vorgegebenen Arbeitsgemeinschaft <strong>mit</strong> dem<br />

Architekten/ "Ingenieur" ( Fachrichtung Tragwerksplanung) zugelassen und müssen erst bei der verbindlichen<br />

Teilnahmeerklärung genannt werden.<br />

Teilnahmeberechtigt sind 30 Bewerber (Arbeitsgemeinschaften), die aus den eingegangenen Bewerbungen<br />

(gemäß §3 Abs.2 RPW) durch Auswahl / Los bestimmt wurden sowie zusätzlich 10 geladene<br />

Arbeitsgemeinschaften.<br />

Sowohl die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmer als auch die geladenen Teilnehmer dürfen keine<br />

anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser).<br />

Teilnahmeberechtigt am Bewerbungsverfahren sind in den EWR / GPA-Staaten ansässige natürliche Personen,<br />

die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung<br />

„Architekt“/ "Landschaftsarchitekt" und<br />

„Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung)<br />

befugt sind.<br />

Arbeitsgemeinschaften haben im Bewerbungsformular, in der verbindlichen Teilnahmeerklärung bzw. in der<br />

Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

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