Stadt Marktoberdorf: Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit ...
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4/ 10 ENOTICES_Schober - ID:2010-XXXXXX Standard-Formular 12 - DE<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>: <strong>Nichtoffener</strong> <strong>Realisierungswettbewerb</strong> <strong>mit</strong> städtebaulichem<br />
Ideenteil "Busbahnhof" (RPW, interdisziplinär, AG Architekt/ Ingenieur)<br />
Die Arbeitsgemeinschaft von einem Architekten <strong>mit</strong> einem "Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) ist<br />
zwingend notwendig. In der Bewerbung ist der "Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) sowie ein Vertreter<br />
der Arbeitsgemeinschaft verbindlich anzugeben.<br />
Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit und der Fachkunde der Arbeitsgemeinschaft ist entweder vom Architekten<br />
oder vom "Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) der Arbeitsgemeinschaft folgendes nachzuweisen:<br />
Ein Referenzobjekt in vergleichbarer Art zur Wettbewerbsaufgabe (z.B. Überdachungen,<br />
Sonderdachkonstruktionen, Stahl-Skelett-Tragwerke..., , mind. für die Leisungsphasen 1-5 nach HOAI § 33. Es<br />
wird nur ein textlicher Nachweis gefordert. Die Angabe ist eigenverantwortlich.<br />
Eine ausreichende Zahl an Nachrückern der Arbeitsgemeinschaften der Kategorie A und B werden bestimmt.<br />
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.<br />
Jeder Teilnehmer hat zwingend das Bewerbungsformular einzureichen,<br />
abrufbar unter: www.marktoberdorf.de<br />
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht<br />
und werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.<br />
Die Zulassung zum Wettbewerb erfolgt durch ein Auswahl- /Losverfahren durch eine unabhängige Person.<br />
Die frist- und formgerecht eingegangenen Bewerbungen werden formal und objektiv geprüft.<br />
Die Unterlagen werden den Bewerbern nicht wieder zurückgesandt.<br />
Es werden nur die ausgelosten Teilnehmer benachrichtigt und zu einer verbindlichen Teilnahmeerklärung<br />
aufgefordert.<br />
Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich und führen zum Ausschluss der Bewerbungen.<br />
Beteiligt sich ein Landschaftsarchitekt (als Mitverfasser), so ist dieser verbindlich erst bei der verbindlichen<br />
Teilnahmeerklärung (nach Ausgabe der Auslobungsunterlagen) zu nennen (keine Nennung eines<br />
Landschaftsarchitekten auf dem Bewerbungsfomular notwendig).<br />
Die vollständig, unterschriebenen Bewerbungsunterlagen sind in ausgedruckter Form in einem<br />
undurchsichtigen, anonymisierten Umschlag fristgerecht bis zum einzureichen:<br />
Freitag, 30.Juli 2010, 12.00 Uhr (es gilt der Eingangsstempel der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>, nicht der Poststempel)<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
<strong>Stadt</strong>bauamt<br />
Frau Melanie Ott<br />
Richard-Wengenmeier-Platz 1<br />
87616 <strong>Marktoberdorf</strong><br />
Zimmer 217<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
Mo - Do 14.00 Uhr - 16.00 Uhr<br />
Stichwort: Wettbewerb "Busbahnhof"<br />
"Kategorie A" oder" Kategorie B"<br />
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.<br />
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN (falls zutreffend):<br />
Ja Nein<br />
Wenn ja,welchem:<br />
Architekten in zwingend vorgegebener Arbeitsgemeinschaften (als Mitverfasser) <strong>mit</strong> einem "Ingenieur",<br />
(Fachrichtung Tragwerksplanung).<br />
Landschaftsarchitekten (als Mitverfasser) sind nur in der vorgegebenen Arbeitsgemeinschaft <strong>mit</strong> dem<br />
Architekten/ "Ingenieur" ( Fachrichtung Tragwerksplanung) zugelassen und müssen erst bei der verbindlichen<br />
Teilnahmeerklärung genannt werden.<br />
Teilnahmeberechtigt sind 30 Bewerber (Arbeitsgemeinschaften), die aus den eingegangenen Bewerbungen<br />
(gemäß §3 Abs.2 RPW) durch Auswahl / Los bestimmt wurden sowie zusätzlich 10 geladene<br />
Arbeitsgemeinschaften.<br />
Sowohl die aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmer als auch die geladenen Teilnehmer dürfen keine<br />
anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser).<br />
Teilnahmeberechtigt am Bewerbungsverfahren sind in den EWR / GPA-Staaten ansässige natürliche Personen,<br />
die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung<br />
„Architekt“/ "Landschaftsarchitekt" und<br />
„Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung)<br />
befugt sind.<br />
Arbeitsgemeinschaften haben im Bewerbungsformular, in der verbindlichen Teilnahmeerklärung bzw. in der<br />
Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.