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Probeeinsatz - Stiftung Zukunft Thurgau

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arbeitsintegration<br />

Merkblatt für den <strong>Probeeinsatz</strong><br />

Grundlage<br />

Der <strong>Probeeinsatz</strong> ist ein Zusatzinstrument der <strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong>. Diese unterstützende<br />

Massnahme kommt bei empfohlenen, motivierten und leistungsbereiten Teilnehmenden zur<br />

Anwendung. Die Voraussetzung für einen <strong>Probeeinsatz</strong> bedingt eine vorhandene, von der<br />

Amtsstelle genehmigte Zielvereinbarung für ein vorübergehendes Beschäftigungsprogramm.<br />

(AM / ALK / RAV / AVIG)<br />

Weitere Voraussetzungen für die Besetzung eines <strong>Probeeinsatz</strong>es sind die zwischen der<br />

Einsatzfirma und der <strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong> vereinbarten Bedingungen sowie das jeweilige<br />

Stellenprofil. Der Organisator, die Einsatzfirma und die Teilnehmenden unterschreiben eine<br />

Vereinbarung. Wesentliche Änderungen der Tätigkeit meldet die Einsatzfirma dem Organisator.<br />

Zielsetzung<br />

Ziel des <strong>Probeeinsatz</strong>es ist die Festanstellung. Sollte dies nicht gelingen, haben die<br />

Teilnehmenden:<br />

• sich praktische und theoretische Erfahrungen angeeignet,<br />

• ehemalige Fach-, Branchen- und Tätigkeitskenntnisse aufgefrischt,<br />

• sich berufliche Fähigkeiten angeeignet,<br />

• durch Kontakte zu Mitarbeitern das berufliche Netzwerk erweitert.<br />

Dadurch erhöht sich die Chance für eine Festanstellung.<br />

Was kann als <strong>Probeeinsatz</strong> betrachtet werden?<br />

Der <strong>Probeeinsatz</strong> ist eine arbeitsmarktliche Massnahme. Dieses Zusatzinstrument dient der<br />

<strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong>, dem Leistungsauftrag einer möglichst raschen und dauerhaften<br />

Wiedereingliederung in den primären Arbeitsmarkt noch effizienter nach zu kommen. Diese<br />

Massnahme kommt in Ergänzung zu einem vorübergehenden Beschäftigungsprogramm<br />

befristet zur Anwendung.<br />

Wer ist teilnahmeberechtigt?<br />

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die Anspruch auf Leistungen der<br />

Arbeitslosenversicherung haben und die über eine gültige Zielvereinbarung mit der <strong>Stiftung</strong><br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong> verfügen. Die Teilnehmenden wurden vorgängig über eine Empfehlung an die<br />

dafür verantwortliche Stelle Arbeitsintegration übergeben. Diese begleitet die Teilnehmenden<br />

bei ihrer beruflichen Integration.<br />

Pestalozzistrasse 18 Tel. 071 626 24 24 info@stiftung-zukunft.ch<br />

8570 Weinfelden Fax 071 626 24 20 www.stiftung-zukunft.ch


Entschädigung der Teilnehmenden<br />

Die Teilnehmenden eines <strong>Probeeinsatz</strong>es erhalten die ihnen in dieser Zeit zustehende<br />

Taggeldentschädigung. Sie haben Anspruch auf Mittagsverpflegung (Fr. 15.00 pro ganzen<br />

geleisteten Einsatztag) und auf Fahrspesen – günstigste Variante, öffentliche Verkehrsmittel<br />

(2.Kl. SBB). Die Arbeitslosenentschädigung wird durch die zuständige Arbeitslosenkasse in<br />

Form eines Taggeldes ausbezahlt.<br />

Dauer und Arbeitszeit<br />

Die Dauer des <strong>Probeeinsatz</strong>es ist von der persönlichen wie auch von der betrieblichen Situation<br />

abhängig und dauert maximal 1 Monat pro Einsatzbetrieb und Teilnehmerin oder Teilnehmer.<br />

Die Arbeitszeit entspricht bei einem Beschäftigungsgrad von 100% maximal 42<br />

Wochenstunden (8.4h p/Tag).<br />

Diese Arbeitszeit darf nicht überschritten werden und ist strikte einzuhalten, weil für<br />

zusätzliche Präsenzzeiten keine Entschädigung ausgerichtet werden kann.<br />

Einsatzvermittlung von Teilnehmenden<br />

Der Organisator empfiehlt der Einsatzfirma geeignete, motivierte und leistungsbereite<br />

Personen.<br />

Die Teilnehmenden stellen sich bei der Einsatzfirma persönlich vor. Der Einsatzbetrieb<br />

entscheidet über einen Antritt. Der Organisator kann für Fehlplatzierungen nicht haftbar<br />

gemacht werden.<br />

Abbruch<br />

Bei Nichteignung kann der Einsatz in Absprache mit dem Organisator abgebrochen werden,<br />

ohne dass den Teilnehmenden daraus Sanktionen erwachsen. Bei einem durch die<br />

Teilnehmerin oder dem Teilnehmer provozierten Abbruch erfolgt eine entsprechende Meldung<br />

an die zuständige Amtsstelle und kann Sanktionen zur Folge haben (Einstelltage). Ein<br />

anderweitiger Stellenantritt im Arbeitsmarkt kann jederzeit erfolgen.<br />

Voraussetzungen für Einsatzbetriebe<br />

• Der Einsatzbetrieb ist nicht der letzte Arbeitgeber vor Eintritt der Arbeitslosigkeit der<br />

Teilnehmenden.<br />

• Der Einsatzbetrieb ist für die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich.<br />

• Der Einsatzbetrieb stellt am Ende des Einsatzes eine Bestätigung für die Teilnehmenden<br />

aus.<br />

• Der Einsatzbetrieb hat einen Beitrag von Fr. 500.-- bei 100% zu tragen, der an die <strong>Stiftung</strong><br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong> zur Deckung ihres Aufwandes geht.<br />

Dieser Beitrag wird bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend der Stellenprozente reduziert.<br />

Wird die Teilnehmerin oder der Teilnehmer in ein dauerhaftes Anstellungsverhältnis<br />

übernommen entfällt dieser Beitrag. (Unbefristeter Arbeitsvertrag)<br />

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Kontrollgespräche / Arbeitssuche<br />

Während des <strong>Probeeinsatz</strong>es müssen die Teilnehmenden ihre Kontrollpflichten<br />

uneingeschränkt einhalten. Sie müssen namentlich die Weisungen ihrer/es RAV- Berater/in<br />

erfüllen, d.h. RAV-Beratungsgespräche sind Folge zu leisten. Zudem müssen die<br />

Teilnehmenden die dazu entsprechenden Formulare „AVP“ und „Nachweis der persönlichen<br />

Arbeitsbemühungen“ ausfüllen und rechtzeitig der entsprechenden Amtsstelle zusenden. Der<br />

Einsatzbetrieb stellt den Teilnehmenden die nötige Zeit dafür zur Verfügung.<br />

Ferien (Kontrollfreie Tage)<br />

Während des <strong>Probeeinsatz</strong>es dürfen keine kontrollfreie Tage bezogen werden. Entschuldbare<br />

Absenzen werden von der Arbeitslosenkasse als bezahlte Absenzen akzeptiert.<br />

(z.B. Vorstellungstermine, Schnuppereinsätze, Krankheit oder Unfall werden mit Bestätigung<br />

oder mit ärztlichem Attest belegt)<br />

Versicherungen<br />

Alle arbeitslosen Personen sind während der Bezugszeit von Taggeldern der<br />

Arbeitslosenversicherung obligatorisch bei der SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfall<br />

versichert. Die Prämie dafür wird der versicherten Person direkt durch die zuständige<br />

Arbeitslosenkasse bei der Auszahlung abgezogen.<br />

Vereinbarung<br />

Der Organisator, die Einsatzfirma und die Teilnehmenden unterschreiben zusammen eine<br />

Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist eine Ergänzung zu der zu Beginn unterschriebenen<br />

Zielvereinbarung zwischen den Teilnehmenden und der <strong>Stiftung</strong> <strong>Zukunft</strong> <strong>Thurgau</strong>.<br />

Einsatzbestätigung<br />

Am Ende des <strong>Probeeinsatz</strong>es erhalten die Teilnehmenden von der Einsatzfirma eine<br />

Einsatzbestätigung. Dieser Arbeitsbericht enthält Aussagen zu Qualität und Quantität der von<br />

den Teilnehmenden ausgeübten Tätigkeiten. Die dazu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

werden ebenso angegeben. Dieser Bericht können die Teilnehmenden für eine allfällige weitere<br />

Stellensuche verwenden.<br />

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