HTB Fünfte Hanseatische Schiffsfonds - HTB Schiffsfonds
HTB Fünfte Hanseatische Schiffsfonds - HTB Schiffsfonds
HTB Fünfte Hanseatische Schiffsfonds - HTB Schiffsfonds
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Verkaufsprospekt zum Zweitmarktfonds
0<br />
1<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Verkaufsprospekt zum Zweitmarktfonds<br />
Die Emission im Überblick<br />
Risiken der Beteiligung im Überblick<br />
0<br />
2<br />
0<br />
4<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Einkommensteuer<br />
Verlustausgleichsbegrenzungen<br />
Steuerliche Ergebnisse in der Gründungs-/<br />
1<br />
5<br />
Wirtschaftliche Grundlagen der Beteiligung<br />
Investition<br />
Beteiligungsauswahl und -ankauf<br />
Erfahrung in der Umsetzung<br />
0<br />
5<br />
Investitionsphase<br />
Steuerliches Ergebnis in der Betriebsphase<br />
Steuerliche Ergebnisse bei der Veräußerung von<br />
Seeschiffen durch Beteiligungsgesellschaften<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Kapitaleinwerbung<br />
Chancen und Risiken<br />
1<br />
8<br />
Marktpotenzial<br />
Vertragspartner<br />
2<br />
0<br />
Emissionshaus<br />
0<br />
9<br />
Schlussbemerkungen/Abwicklungshinweise<br />
2<br />
1<br />
Investitions- und Finanzplan<br />
Mittelverwendung<br />
1<br />
0<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
2<br />
2<br />
Mittelherkunft<br />
Ergebnisprognose/Kapitaleinsatzund<br />
Rückflussrechnung<br />
Positive Abweichung<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
2<br />
6<br />
2<br />
8<br />
Negative Abweichung<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Gesellschafter<br />
1<br />
3<br />
Haftungsbeschränkung<br />
Vertragswerk
0<br />
2<br />
Einleitung<br />
Mit dem hier vorgestellten Fondsprodukt eröffnet die <strong>HTB</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH Anlegern die Möglichkeit, attraktive Renditen<br />
bei gleichzeitiger Reduzierung des Anlagerisikos und<br />
nahezu vollständiger Steuerfreiheit zu erzielen.<br />
Die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
auch „die Fondsgesellschaft“ genannt), investiert in<br />
Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften, welche von den bisherigen<br />
Anlegern verkauft werden (so genannte Beteiligungen<br />
„aus zweiter Hand“ bzw. „Zweitmarktbeteiligungen“).<br />
Es handelt sich dabei um Beteiligungen an einer Vielzahl von<br />
unterschiedlichen Schifffahrtsgesellschaften, welche wiederum<br />
in den verschiedenen Marktsegmenten (z. B. Containerschiffe<br />
verschiedener Größen, Tanker, Bulker etc.) tätig sind.<br />
Ein Fonds – mit 40 und mehr verschiedenen Schiffen.<br />
Anleger<br />
<strong>HTB</strong> Zweitmarktfonds<br />
MS Container 1<br />
MS Bulker 1<br />
MS Container 2 MS Bulker 2<br />
MS Container... etc.<br />
MS Bulker... etc.<br />
Auf diese Weise ergibt sich ein breit gestreutes Beteiligungsportfolio<br />
mit einem dementsprechend niedrigen Risikoprofil<br />
und einer im Vergleich zu herkömmlichen Schiffsbeteiligungsmodellen<br />
kürzeren Laufzeit.<br />
Containerschiffe<br />
MT Tanker 1<br />
MT Tanker... etc.<br />
Tanker<br />
Bulker<br />
Die Emission im Überblick<br />
Fondsgesellschaft<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG.<br />
Der Gesellschaftsvertrag in der aktuellen Fassung datiert vom 8. März 2005.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH.<br />
Treuhänderin<br />
Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />
welche der Fondsgesellschaft als Kommanditistin beigetreten ist. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft<br />
mbH hält das Beteiligungskapital treuhänderisch für die Anleger nach Maßgabe eines separat abzuschließenden<br />
Treuhandvertrages.<br />
Investition<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften von Anlegern, welche diese Beteiligungen<br />
als Erstzeichner erworben hatten.
0<br />
3<br />
Finanzierung<br />
Die Fondsgesellschaft hat ein geplantes Gesamtvolumen von u 6.000.000, das auf maximal u 12.000.000 erhöht<br />
werden kann. Die Geschäftsführung ist zur Aufnahme von Fremdmitteln zwecks Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
von bis zu 50 % des gezeichneten und noch nicht eingezahlten Eigenkapitals ermächtigt.<br />
Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG ist auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen worden. Jeder Kommanditist kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum<br />
31. Dezember 2013, kündigen.<br />
Zeichnung/Einzahlung<br />
Der Anleger zeichnet seine Beteiligung mittels beigefügter Beitrittserklärung. Die Zahlung des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. Agio erfolgt auf das im Zeichnungsschein genannte Bankkonto der Treuhänderin, wobei 40 %<br />
der gezeichneten Kommanditeinlage zzgl. 5 % Agio (bezogen auf die gezeichnete Kommanditeinlage) binnen<br />
14 Tage nach Annahme der Zeichnung durch die Treuhänderin und 60 % der Kommanditeinlage am 15. Januar 2006<br />
zu zahlen sind.<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Mittelfreigabekontrolle beauftragt. Sie kontrolliert und überwacht<br />
die Freigabe des von den Anlegern gezahlten Beteiligungskapitals gem. den Vereinbarungen des Mittelfreigabevertrages.<br />
Kosten<br />
Sämtliche Kosten der Investitionsphase sind in der Mittelverwendungsrechnung dargestellt. Entsprechende vertragliche<br />
Vereinbarungen mit den wesentlichen Leistungserbringern liegen vor.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG, welche steuerlich direkt deren Anlegern<br />
zuzurechnen sind. Die Fondsgesellschaft wird überwiegend Beteiligungen an solchen Schifffahrtsgesellschaften<br />
erwerben, die bereits zur Tonnagesteuer (§ 5 a EStG) optiert haben. Die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten<br />
laufenden Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften sind daher – bis auf ein geringes, pauschal ermitteltes<br />
steuerliches Ergebnis und eine laufende Besteuerung für etwaige (wenige) Beteiligungen ohne Tonnagesteuer –<br />
im Wesentlichen steuerfrei und können somit ohne nennenswerte Steuerbelastung an die Anleger der Fondsgesellschaft<br />
weitergeleitet werden. Soweit eine Beteiligungsgesellschaft ein Schiff veräußert und die Tonnagesteuer<br />
zur Anwendung kommt, ist ein Buchgewinn für den Anleger der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
vollständig steuerfrei.<br />
Haftung<br />
Die Anleger der Fondsgesellschaft haften gegenüber etwaigen Gläubigern der Fondsgesellschaft als Treugeber nicht.<br />
Im Innenverhältnis zur Treuhänderin haften die Anleger lediglich bis zur Höhe der von ihnen übernommenen Einlage,<br />
soweit diese nicht durch Entnahmen unter den Betrag des übernommenen Nominalkapitals gesunken ist. In diesem<br />
Fall lebt die Haftung wieder auf.
0<br />
4<br />
Risiken der Beteiligung im Überblick<br />
Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um ein unternehmerisches<br />
Engagement, bei dem neben der Chance,<br />
eine überdurchschnittliche Rendite zu erzielen, auch Risiken<br />
vorhanden sind, die im Extremfall dazu führen können, dass<br />
das eingesetzte Kapital verloren gehen kann. Für den Anleger<br />
ist es daher ratsam, nur einen Teil seines Vermögens in einer<br />
Beteiligung anzulegen.<br />
Auf die wesentlichen Risiken, die sich aus einer Beteiligung<br />
ergeben können, wird im Folgenden vorab eingegangen.<br />
Hierbei kann jedoch nur auf die Aspekte eingegangen werden,<br />
die sich auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft ergeben.<br />
Individuelle Besonderheiten eines Anlegers, die möglicherweise<br />
zu einer anderen wirtschaftlichen Beurteilung führen,<br />
können nicht berücksichtigt werden.<br />
Risiko: Niedrigere Betriebsergebnisse / Veräußerungserlöse<br />
Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft Beteiligungen<br />
an Schifffahrtsgesellschaften erwirbt, welche die bei<br />
ihrem Ankauf erwarteten Betriebsergebnisse nicht erreichen<br />
und/oder bei denen ein Veräußerungserlös des betreffenden<br />
Seeschiffes nicht die erwartete Höhe erreicht.<br />
Risiko: Kasko- und Haftpflichtschäden<br />
Die Zielfonds tragen während der Betriebsphase grundsätzlich<br />
das Risiko von Schäden an den von ihnen betriebenen<br />
Schiffen bis hin zu einem Totalverlust bzw. das Risiko von<br />
Schäden, die Dritten bei deren Betrieb entstehen können.<br />
Risiko: Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
Es besteht das Risiko, dass sich bestehende steuerliche Regelungen<br />
zum Nachteil des Anlegers ändern bzw. abgeschafft<br />
werden. Z. B. besteht die Möglichkeit der Abschaffung der<br />
so genannten „Tonnagesteuer“ (§ 5 a EStG).<br />
Risiko: Übertragbarkeit der Beteiligung<br />
Risiko: Insolvenz einer Beteiligungsgesellschaft<br />
Es besteht das Risiko, dass eine Beteiligungsgesellschaft<br />
insolvent wird.<br />
Risiko: Nicht vollständige Einwerbung des Eigenkapitals<br />
Es besteht das Risiko, dass das prospektierte Eigenkapital<br />
(Mindestkapital von u 2.000.000) nicht vollständig eingeworben<br />
werden kann, was u.U. zu einer Rückabwicklung der<br />
Fondsgesellschaft führen kann.<br />
Risiko: Überschreitung von Kostenansätzen<br />
Es besteht das Risiko, dass Kostenansätze, welche im Prospekt<br />
genannt werden, tatsächlich überschritten werden.<br />
Risiko: Dachfondsrisiko<br />
Es besteht das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko, dass<br />
die Zielfonds im Gegensatz zu der beabsichtigten Risikostreuung<br />
in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gleichförmig<br />
schwächer verlaufen als erwartet. Es besteht die Möglichkeit,<br />
dass einzelne Zielfonds die bei ihrem Ankauf erwarteten<br />
wirtschaftlichen Ergebnisse nicht erwirtschaften.<br />
Risiko: Verlängerung der Ankaufsphase<br />
Die Ankaufsphase der am Markt zur Verfügung stehenden<br />
Zielfonds kann auf Grund von Marktgegebenheiten länger<br />
dauern als geplant und kann daher die Laufzeit und Rendite<br />
des Fonds verändern.<br />
Risiko: Verspätete Einzahlung von Anlegern<br />
Es besteht das Risiko, dass Anleger die von ihnen gezeichnete<br />
Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlen.<br />
Es besteht das Risiko, dass ein Anleger der Fondsgesellschaft<br />
bei gegebener Verkaufsabsicht keinen Käufer für seine Beteiligung<br />
findet.
0<br />
5<br />
Wirtschaftliche Grundlagen der Beteiligung<br />
Mit dem hier vorgestellten Fondsprodukt eröffnet die <strong>HTB</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH Anlegern die Möglichkeit, attraktive Renditen<br />
bei gleichzeitiger Reduzierung des Anlagerisikos und<br />
nahezu vollständiger Steuerfreiheit zu erzielen.<br />
Investition<br />
Die Fondsgesellschaft, die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG, investiert in Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften,<br />
welche von den bisherigen Anlegern<br />
verkauft werden (so genannte Beteiligungen „aus zweiter<br />
Hand“ bzw. „Zweitmarktbeteiligungen“).<br />
Es handelt sich dabei um Beteiligungen an einer Vielzahl<br />
von unterschiedlichen Schifffahrtsgesellschaften, welche wiederum<br />
in den verschiedenen Marktsegmenten (z. B. Containerschiffe<br />
verschiedener Größen, Tanker, Bulker etc.) tätig sind.<br />
Auf diese Weise ergibt sich ein breit gestreutes Beteiligungsportfolio<br />
mit einem entsprechend niedrigen Risikoprofil und<br />
einer im Vergleich zu herkömmlichen Schiffsbeteiligungsmodellen<br />
kürzeren Laufzeit.<br />
Hinzu kommt, dass der Erwerb von Schiffsbeteiligungen „aus<br />
zweiter Hand“ die Möglichkeit gibt, den bisherigen, zumeist<br />
mehrjährigen Verlauf einer Beteiligung auf der Grundlage<br />
konkreter Daten und Zahlen, welche sich insbesondere aus<br />
den Jahresabschlüssen ergeben, zu betrachten. Hiermit ist<br />
eine wesentliche Verringerung des Anlagerisikos im Vergleich<br />
zur Zeichnung von Schiffsbeteiligungen auf dem Erstmarkt<br />
verbunden. Denn die Erfahrung zeigt, dass Schiffsgesellschaften,<br />
die in den ersten Jahren nach ihrer Auflegung<br />
erfolgreich gemanagt wurden, auch im weiteren Verlauf die<br />
Chance einer wirtschaftlich guten Entwicklung bieten.<br />
Der Anleger kann somit durch Zeichnung dieser Fondsgesellschaft<br />
das wirtschaftliche Risiko einer Beteiligung im<br />
Vergleich zur Beteiligung an einer Erstemission erheblich<br />
reduzieren.<br />
Die Fondsgesellschaft wird überwiegend Beteiligungen an<br />
solchen Schifffahrtsgesellschaften aufkaufen, die bereits zur<br />
so genannten „Tonnagesteuer“ (§ 5 a EStG) optiert haben.<br />
Somit sind die Ausschüttungen, welche die Fondsgesellschaft<br />
aufgrund ihrer Beteiligung an den Schifffahrtsgesellschaften<br />
erhält, bei dem Anleger nahezu steuerfrei.<br />
Vollständig steuerfrei sind in diesen Fällen Buchgewinne,<br />
wenn das von der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft betriebene<br />
Seeschiff veräußert wird. Denn nachdem die Beteiligungsgesellschaft<br />
zur Tonnagesteuer optiert hat, ist ein etwaiger<br />
Unterschiedsbetrag bereits von dem Verkäufer der<br />
jeweiligen Beteiligung zu versteuern. Der Verkäufer unterliegt<br />
dann mit dem auf ihn entfallenden und aufzulösenden<br />
steuerlichen „Unterschiedsbetrag“ persönlich der Einkommensbesteuerung.<br />
Ein solcher Unterschiedsbetrag ist für die<br />
Fondsgesellschaft nicht erneut festzustellen.<br />
Der Welt-Containerumschlag in den Häfen 1980–2003 und Prognose bis 2010 (in Mio. TEU)<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010<br />
Quelle: Clarksons Research Studies „Container Intelligence Monthly 07/2004”
0<br />
6<br />
Welt-Handelsflotte per 1. Dezember 2003 in<br />
Mio. Tonnen Tragfähigkeit in %<br />
40 %<br />
10 %<br />
11%<br />
39 %<br />
10% übrige Handelsflotte 39% Massengutschiffe<br />
11% Containerschiffe 40% Tanker<br />
Quelle: Clarksons Research Studies „Container Intelligence Monthly, 06/2004“<br />
Die Fondsgesellschaft wird das prospektierte Eigenkapital i. H.<br />
von u 6.000.000 einwerben. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />
das geplante Kommanditkapital um bis zu u 6.000.000<br />
auf maximal u 12.000.000 zu erhöhen. Des Weiteren hat die<br />
Fondsgeschäftsführung die Befugnis, die Fondsgesellschaft<br />
bei Erreichen eines Kommanditkapitals von u 2.000.000,<br />
unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Komanditkapitals,<br />
spätestens jedoch zum 30. Juni 2005, zu schließen.<br />
Soweit sich das Kommanditkapital gegenüber dem Prospektansatz<br />
von u 6.000.000 verändert, werden die in den Positionen<br />
1. bis 5. der Mittelverwendungsübersicht enthaltenen<br />
Posten entsprechend quotal angepasst.<br />
Soweit erforderlich, ist die Geschäftsführung zur Aufnahme<br />
von Darlehen von bis zu 50 % des gezeichneten und von den<br />
Anlegern noch nicht eingezahlten Kommanditkapitals zwecks<br />
Zwischenfinanzierung der Beteiligungsankäufe ermächtigt.<br />
Die Fondsgesellschaft wird ihre Mittelzuflüsse dazu verwenden,<br />
das Beteiligungsportfolio aufzubauen (s. Mittelverwendung<br />
und -herkunft). Diese Ankaufsphase wird voraussichtlich<br />
18 Monate gerechnet ab Fondsschließung umfassen.<br />
Nach Abschluss der Ankaufsphase wird die Fondsgesellschaft<br />
Ausschüttungen (Gewinn- und sonstige Ausschüttungen sowie<br />
Kapitalrückflüsse aufgrund von Schiffsverkäufen) aus den<br />
von ihr angekauften Schiffsbeteiligungen erhalten. Diese<br />
Phase wird voraussichtlich das zweite bis neunte Jahr der<br />
Laufzeit der Fondsgesellschaft umfassen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird Ausschüttungen, welche sie von<br />
den Beteiligungsgesellschaften erhält, nicht für den Erwerb<br />
weiterer Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften verwenden.<br />
Beteiligungsauswahl und -ankauf<br />
Die Fondsgesellschaft wird ausschließlich Beteiligungen an<br />
solchen Schifffahrtsgesellschaften aufkaufen, die in Deutschland<br />
aufgelegt worden sind.<br />
Angebotene Zweitmarktbeteiligungen werden zunächst im<br />
Rahmen einer Bewertung zwecks Wertfeststellung geprüft.<br />
Dabei werden insbesondere der bisherige tatsächliche wirtschaftliche<br />
Verlauf der betreffenden Schifffahrtsgesellschaft,<br />
die Entschuldung des Schiffes und die geleisteten Ausschüttungen<br />
an die Anleger sowie die aktuellen wirtschaftlichen<br />
Gegebenheiten auf dem jeweils spezifischen Chartermarkt,<br />
auf welchem das Schiff zum Einsatz kommt, untersucht.<br />
Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Leistungsfähigkeit des<br />
Reeders. Dessen Kompetenz und Erfahrung ist wesentlich für<br />
den positiven Verlauf einer Schiffsbeteiligung. Von Bedeutung<br />
ist auch die Kompetenz des Emissionshauses, das<br />
Gewähr dafür bieten muss, in schwierigen wirtschaftlichen<br />
Situationen die Schiffsgesellschaft stabilisieren zu können.<br />
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der vorgenannten<br />
Kriterien durch die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH unter<br />
Einbeziehung erfahrener Berater. Nach Durchführung der<br />
Bewertung wird ein Angebot für die jeweilige zum Verkauf<br />
stehende Schiffsbeteiligung abgegeben.<br />
Zwecks Risikostreuung dürfen dabei maximal 20 % des gesamten<br />
Investitionsvolumens (§ 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages)<br />
in den Ankauf einer einzelnen Beteiligung investiert<br />
werden.<br />
Die weitere Abwicklung des Ankaufs erfolgt unter Einbeziehung<br />
erfahrener Rechts- und Steuerberater in Abstimmung<br />
mit dem jeweiligen Emissionshaus, welches die Schiffsbeteiligung<br />
ursprünglich konzipiert hat.
0<br />
7<br />
Bewertungskriterien<br />
Erfahrung des Emissionshauses, welches die<br />
Beteiligungsgesellschaft aufgelegt hat, mit der<br />
Konzeption und der laufenden Betreuung von<br />
geschlossenen <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Erfahrung des Reeders<br />
Erzielung der prospektierten Ergebnisse durch die<br />
Beteiligungsgesellschaft in der Vergangenheit<br />
Tilgungsstand und Währung der Schiffshypothekendarlehen<br />
Erbringung geplanter Ausschüttungen an die Anleger<br />
Einhaltung der Schiffsbetriebskostenansätze<br />
aktuelle Chartervereinbarung (Charterrate,<br />
Charterlaufzeit und Verlängerungsoption) und Bonität<br />
des Charterers<br />
aktuelles Charterratenniveau<br />
aktueller Neubaupreis des Schiffes<br />
die <strong>HTB</strong> Vierte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
(Dezember 2003) aufgelegt. Beide Publikumsfonds sind bereits<br />
geschlossen. Die <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG hat zwischenzeitlich bereits gebrauchte<br />
Schiffsbeteiligungen für insgesamt u 7,9 Mio. (Nominalbetrag<br />
der Beteiligungen) erworben (Stichtag: 1. März 2005).<br />
<strong>HTB</strong> – Investitionsvolumen seit 2002 in Mio. E<br />
15 Mio.<br />
10 Mio.<br />
5Mio.<br />
0<br />
3Mio<br />
10 Mio<br />
17,8 Mio<br />
2002 2003 2004<br />
18,6 Mio<br />
2005<br />
Investition in Zweitmarktanteile von <strong>Schiffsfonds</strong> (Stand Januar 2005)<br />
(Nominalkapital der erworbenen Beteiligungen – kumuliert)<br />
<strong>HTB</strong> – Ergebnisse bereits veräußerter Beteiligungen<br />
Mittelrückfluss in %<br />
Erfahrung in der Umsetzung<br />
Das hier angebotene Modell einer Fondsgesellschaft kann sich<br />
auf schon vorliegende Erfahrungen mit dem Ankauf von Zweitmarktbeteiligungen<br />
stützen. Bereits im Jahr 2002 wurde im<br />
Rahmen eines so genannten „Private Placement“ (Privatplatzierung)<br />
die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG,<br />
Bremen, mit dem Ziel gegründet, Zweitmarkt-(Schiffs-)Beteiligungen<br />
in größerem Umfang aufzukaufen und im Rahmen<br />
einer Vermögensverwaltung für Privatanleger zu halten.<br />
450 %<br />
MS<br />
Clipper<br />
170 %<br />
MS<br />
Gloria<br />
266 %<br />
MS<br />
Hoheweg<br />
200 %<br />
MS<br />
Mijo<br />
206 %<br />
MS<br />
Swenja<br />
169 %<br />
MS<br />
Wilma<br />
368 %<br />
MS<br />
John Wulff<br />
119 %<br />
VLCC Front<br />
Century<br />
240 %<br />
MS Hannes<br />
Oltmann<br />
Bis zum Stichtag 30. Juni 2003 hat die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />
für ca. u 7,4 Mio. (Nominalkapital der erworbenen<br />
Beteiligungen) angekauft. Das Portfolio setzte sich aus<br />
Beteiligungen an 40 Schifffahrtsgesellschaften zusammen.<br />
Diese Gesellschaft hat die Ankaufsphase abgeschlossen. Die<br />
<strong>HTB</strong> Zweite <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG ist<br />
ebenfalls als Private Placement mit einem Investitionsvolumen<br />
von ca. u 1.000.000 aufgelegt worden.<br />
Als Publikumsfonds wurden bislang die <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG (September 2003) und<br />
Verkauf der Beteiligungen aus dem <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG und <strong>HTB</strong> Dritte<br />
<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG. Die angegebenen Verkaufspreise beziehen sich auf das<br />
(bisher) tatsächlich geflossene Kapital.<br />
Angekauft wurden Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften,<br />
die von namhaften deutschen Emissionshäusern aufgelegt<br />
worden sind. Für sämtliche von der <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG bis zum Stichtag angekauften<br />
Schiffsbeteiligungen war die Option zur Tonnagesteuer ausgeübt<br />
worden. Im Rahmen der vorgenannten Ankaufsaktivitäten<br />
hat sich zwischenzeitlich ein ausgedehntes Netzwerk von<br />
Kontakten gebildet, welches den Zugang zu verkaufsbereiten<br />
Anlegern eröffnet und für Zwecke des Beteiligungsankaufs
0<br />
8<br />
für die Fondsgesellschaft zur Verfügung steht. Ausdrücklich<br />
hingewiesen sei darauf, dass ein Handel einzelner Schiffsbeteiligungen<br />
zwischen den einzelnen <strong>HTB</strong> Zweitmarktfonds<br />
(z.B. zwischen der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG und der <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG) nicht stattfindet. Ein Gesellschafterbeschluss,<br />
welcher die Geschäftsführung der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH in diesem Sinne<br />
anweist, liegt vor.<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Zum Zweck der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung<br />
der Anlegergelder wird die Treuhandgesellschaft ein<br />
Treuhandkonto einrichten, auf dem die Anlegergelder eingehen.<br />
Über diese Gelder darf die Fondsgesellschaft erst<br />
verfügen, wenn ein mit der Mittelfreigabe beauftragter unabhängiger<br />
Wirtschaftsprüfer bestätigt hat, dass alle vorgesehenen<br />
Bedingungen für die Zahlungsfreigabe erfüllt sind<br />
(Einzelheiten s. unter „Rechtliche Grundlagen“).<br />
Kapitaleinwerbung<br />
Die Koordination der Kapitaleinwerbung erfolgt durch die<br />
TEUFL equity partner gmbh („TEP“), Ebersberg. TEP hat zu<br />
diesem Zweck eine Vertriebsvereinbarung mit der Fondsgesellschaft<br />
abgeschlossen (Einzelheiten s. unter „Rechtliche<br />
Grundlagen“).<br />
In Milliarden Euro<br />
Platzierungszahlen für Schiffsbeteiligungen.<br />
Eigenkapitalinvestitionen in <strong>Schiffsfonds</strong> von<br />
1993 bis 2004: 18 Milliarden Euro.<br />
4,5<br />
4,0<br />
3,5<br />
3,0<br />
2,5<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Eigenkapital<br />
Fondsvolumen Quelle: TEUFL equity partner gmbh 1/2005<br />
Marktpotenzial<br />
Deutsche Anleger haben bereits seit mehreren Jahrzehnten<br />
Kapitalanlagen im Bereich der Seeschifffahrt, die so genannten<br />
„Schiffsbeteiligungen“ gezeichnet. Allein in den Jahren<br />
1993 bis 2004 belief sich das gezeichnete Eigenkapital auf<br />
ca. u 18 Milliarden. Neben steuerlichen Erwägungen spielte<br />
dabei auch der Umstand eine Rolle, dass seriös konzipierte<br />
Schiffsbeteiligungen etablierter deutscher Emissionshäuser<br />
in der Vergangenheit gute wirtschaftliche Ergebnisse für die<br />
Anleger erzielt haben.<br />
Als nachteilig wurde bei derartigen Kapitalanlagen oftmals<br />
die fehlende Verkaufsmöglichkeit empfunden, da es für<br />
Schiffsbeteiligungen bislang keinen – transparenten – Markt<br />
(„Zweitmarkt“) gab. Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit<br />
stark gestiegenen Anlagevolumens bei Schiffsbeteiligungen<br />
steigt das Verkaufspotenzial bei Anlegern mit<br />
Schiffsbeteiligungen.<br />
Denkbare Anlässe sind:<br />
eintretende Arbeitslosigkeit<br />
Wertverluste in anderen Vermögensbereichen<br />
Übernahme von Schiffsbeteiligungen im Wege<br />
des Erbfalls/der Schenkung<br />
Änderung des individuellen Anlageverhaltens/<br />
Vermögensumschichtungen<br />
Änderungen in der steuerlichen und wirtschaftlichen<br />
Ausrichtung des eigenen Portfolios<br />
Nach den vorliegenden Erfahrungen geht die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH davon aus, dass ca. 5 % dieses Volumens grundsätzlich<br />
für einen Ankauf über den Zweitmarkt zur Verfügung<br />
stehen könnte.<br />
Hinreichendes Ankaufspotenzial ist damit in Deutschland<br />
vorhanden.
0<br />
9<br />
<strong>HTB</strong> – Ergebnisse bereits veräußerter Beteiligungen<br />
Schiffsname Kaufpreis Verkaufspreis Ertrag Mittelrückfluss Laufzeit (Monate)<br />
MS Clipper 30.677 u 138.048 u 107.371 u 450 % 28<br />
MS Gloria 5.110 u 8.700 u 3.590 u 170 % 19<br />
MS Hoheweg 19.969 u 53.174 u 33.205 u 266 % 15<br />
MS Mijo 10.226 u 20.451 u 10.225 u 200 % 10<br />
MS Svenja 61.355 u 126.544 u 65.189 u 206 % 17<br />
MS Wilma 7.670 u 13.000 u 5.330 u 169 % 19<br />
MS John Wulff 16.654 u 61.355 u 44.701 u 368 % 13<br />
VLCC Front Century 18.070 u 21.474 u 3.404 u 119 % 13<br />
MS Hannes Oltmann 127.822 u 306.775 u 178.953 u 240 % 29<br />
Durchschnitt 243% 18<br />
Verkauf der Beteiligungen aus dem <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG und <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Die angegebenen Verkaufspreise beziehen sich auf das (bisher) tatsächlich geflossene Kapital.<br />
Emissionshaus<br />
Das Fondskonzept wurde von der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />
entwickelt.<br />
Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erbringt gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen<br />
Geschäftsbesorgungsvertrags die folgenden Leistungen:<br />
1. Erstellung des Fondskonzeptes<br />
2. Erstellung des Fondsprospektes und Beauftragung der<br />
Prospektprüfung<br />
3. Koordinierung sämtlicher Berater<br />
4. Koordinierung der Kapitaleinwerbung<br />
5. Auswahl und Bewertung der Ankäufe<br />
Für die vorstehenden Leistungen erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH folgende Vergütungen:<br />
für die vorstehenden Leistungen gem. Ziffer 1 – 4 eine<br />
feste Vergütung von u 80.000*<br />
für die Auswahl und Bewertung der Ankäufe gem.<br />
Ziffer 5 eine Vergütung von 5 % des jeweiligen<br />
Ankaufspreises einer Beteiligung<br />
*(bezogen auf ein Kommanditkapital von u 6.000.000; bei<br />
einem hiervon abweichenden Kommanditkapital erfolgt eine<br />
quotale Anpassung dieser Vergütung)<br />
Daneben erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erfolgsabhängig<br />
10 % von sämtlichen Liquiditätsrückflüssen aus den Beteiligungsgesellschaften.<br />
Die Initiatorin hat damit ein eigenes wirtschaftliches Interesse<br />
an dem Ankauf von gebrauchten Schiffsbeteiligungen<br />
zu marktgerechten, nicht überhöhten Preisen, denn je besser<br />
sich deren Beteiligungsrückflüsse entwickeln, desto höher<br />
fällt der erfolgsabhängige Ergebnisanteil der Initiatorin aus.
1<br />
0<br />
Investitions- und Finanzplan<br />
Mittelverwendung<br />
1. Ankauf der Schiffsbeteiligungen<br />
inkl. Anschaffungsnebenkosten<br />
(z. B. Provisionen, Rechtsberatungskosten,<br />
Handelsregistergebühren)<br />
Tu<br />
5.200<br />
Tu<br />
2. Auswahl, Bewertung der Beteiligungen<br />
und Ankaufsabwicklung 260 5.460<br />
3. Gründungs- und Beratungskosten,<br />
Mittelfreigabekontrolle,<br />
Handelsregistergebühren 40<br />
4. Eigenkapitalvermittlung 420 1)<br />
5. Sonstige Kosten (Kosten der Konzeption<br />
der Prospekterstellung und -prüfung, etc.) 80<br />
Gesamt 6.000<br />
Mittelherkunft<br />
Kommanditkapital 6.000 2)<br />
1)<br />
zzgl. Agio, 2) zzgl. 5 % Agio<br />
Die vorstehenden Kostenpositionen zu Ziffer 2 (u 260.000),<br />
Ziffer 4 (u 420.000 zzgl. Agio) und Ziffer 5 (u 80.000) sind<br />
vertraglich mit den jeweiligen Leistungserbringern vereinbart.<br />
Die Kostenpositionen zu Ziffer 3 wurden auf der Grundlage<br />
branchenüblicher Vergütungen bzw., soweit es sich um Handelsregistergebühren<br />
handelt, auf der Grundlage der amtlichen<br />
Gebührenordnung, geschätzt. Die Kostenpositionen zu<br />
Ziffer 2 bis Ziffer 5 ändern sich quotal entsprechend, soweit<br />
das Kommanditkapial den Betrag von u 6.000.000 über- bzw.<br />
unterschreitet. Die Gründungskommanditisten zahlen kein<br />
Agio auf von ihnen gehaltene eigene Kommanditeinlagen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat vom Zeitpunkt ihrer Gründung bis<br />
zur Prospektherausgabe keine finanziellen Vorbelastungen<br />
zu Lasten der Anleger getragen.<br />
Ergebnisprognose/Kapitaleinsatz- und Rückflussrechnung<br />
Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Emissionsprospektes<br />
noch nicht feststeht, in welche Schiffsbeteiligungen investiert<br />
wird, lässt sich eine konkrete, d. h. auf bestimmte<br />
Schiffsbeteiligungen gestützte Prognoserechnung nicht aufstellen.<br />
Aufgrund der Erfahrungen mit dem Ankauf und den<br />
ersten Beteiligungsverkäufen bei den bislang aufgelegten<br />
Fondsgesellschaften können bestimmte Annahmen zugrunde<br />
gelegt werden, um einen Anhaltspunkt für den möglichen<br />
wirtschaftlichen Verlauf einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
darzustellen.<br />
Folgende Annahmen werden getroffen (Standardmodell):<br />
1. Das zu berücksichtigende Eigenkapital der<br />
Fondsgesellschaft beträgt Tu 6.000.<br />
2. Der Ankaufswert der Beteiligungen<br />
(inkl. Anschaffungsnebenkosten) beträgt Tu 5.200.<br />
3. Die Anschaffungsnebenkosten für Auswahl,<br />
Bewertung, Ankaufsabwicklung betragen Tu 260.<br />
4. Die sonstigen Vorlaufkosten für Vertrieb,<br />
Konzeption, Verwaltung etc. betragen Tu 540.<br />
5. Die jährlich anfallenden laufenden Kosten<br />
der Beteiligungsgesellschaft betragen Tu 60.<br />
6. Die laufenden jährlichen Ausschüttungen der angekauften<br />
Beteiligungen betragen 8 % des Ankaufswertes nach Ablauf<br />
der Ankaufsphase, erstmalig im Jahr 2 (entsprechend<br />
6% auf den Nominalwert der angekauften Beteiligungen<br />
bei einem angenommenen Ankaufspreis von 75 % des jeweiligen<br />
Nominalbetrages).<br />
7. Die laufenden Ausschüttungen steigen jährlich um 2 Prozentpunkte.<br />
8. Die Verkäufe der erworbenen Beteiligungen beginnen am<br />
Ende des Jahres 3 und betragen in den Jahren 3–6<br />
jeweils 10 % des ursprünglichen Ankaufsvolumens und<br />
in den drei darauf folgenden Jahren jeweils 20 % des<br />
Ankaufsvolumens.<br />
9. Aus dem Verkauf der erworbenen Beteiligungen erfolgt<br />
jeweils ein Rückfluss in Höhe von 150 % des ursprünglichen<br />
Anschaffungswertes inkl. Anschaffungsnebenkosten.<br />
10. Im Ankaufsjahr (Jahr 1) erfolgen Ausschüttungen aus den<br />
unterjährig eingekauften Beteiligungen, die mindestens die<br />
laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft abdecken.<br />
11.90 % der verfügbaren Liquidität wird an die Kommanditisten<br />
ausgeschüttet.<br />
Auf Basis dieser Annahmen ergeben sich die im Folgenden<br />
dargestellten Rückflüsse aus der Beteiligung:
1<br />
1<br />
Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu<br />
Ankaufswert am Jahresende 5.200 5.200 4.680 4.160 3.640 3.120 2.080 1.040 0<br />
Lfd. Ausschüttung in u 60 416 520 562 582 582 562 416 229<br />
Verkaufserlöse 0 0 780 780 780 780 1.560 1.560 1.560<br />
Rückfluss (brutto) 60 416 1.300 1.342 1.362 1.362 2.122 1.976 1.789<br />
Lfd. Kosten 60 60 60 60 60 60 60 60 60<br />
Rückfluss (netto) 0 356 1.240 1.282 1.302 1.302 2.062 1.916 1.729<br />
Rückfluss an Anleger in v 0 320 1.116 1.153 1.172 1.172 1.855 1.724 1.556<br />
Rückfluss an Anleger in % 0 5 19 19 20 20 31 29 26<br />
Der Gesamtrückfluss inkl. Kapitalrückzahlung beträgt danach<br />
168 %.<br />
Die tatsächliche Entwicklung des wirtschaftlichen Verlaufs<br />
der Fondsgesellschaft kann sich verändern, wenn sich (positive<br />
oder negative) Abweichungen von den zuvor dargestellten<br />
zugrunde gelegten Annahmen ergeben. Aus diesem<br />
Grunde werden die Annahmen im Folgenden modifiziert, um<br />
mögliche positive oder negative Abweichungen des tatsächlichen<br />
Verlaufs und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf<br />
eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu verdeutlichen:<br />
Positive Abweichung<br />
Gegenüber der obigen Standardberechnung wird von folgenden<br />
positiven Abweichungen ausgegangen:<br />
1. Die anfänglichen laufenden Ausschüttungen im Jahr 2<br />
betragen 10 % statt 8 % der Anschaffungswerte.<br />
2. Die Ausschüttungen steigen jährlich um 3 Prozentpunkte<br />
statt um 2 Prozentpunkte.<br />
3. Der Verkauf erfolgt zu 175 % statt 150 % des ursprünglichen<br />
Anschaffungswertes.<br />
Auf Basis dieser geänderten Annahmen ergeben sich die folgenden<br />
Rückflüsse an die Anleger:<br />
Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu<br />
Rückfluss an<br />
Anleger in u<br />
0 414 1.373 1.439 1.476 1.486 2.286 2.108 1.874<br />
Rückfluss an<br />
0 7 23 24 25 25 38 35 31<br />
Anleger in %<br />
Der Gesamtrückfluss inkl. Kapitalrückzahlung beträgt danach<br />
208 %.
1<br />
2<br />
Negative Abweichung<br />
Gegenüber der Standardberechnung wird von folgenden negativen<br />
Abweichungen ausgegangen:<br />
1. Die anfänglichen laufenden Ausschüttungen im Jahr 2<br />
betragen 6 % statt 8 % der Anschaffungswerte.<br />
2. Die Ausschüttungen steigen jährlich um 1 Prozentpunkt<br />
statt um 2 Prozentpunkte.<br />
3. Der Verkauf erfolgt zu 125 % statt 150 % des ursprünglichen<br />
Anschaffungswertes.<br />
Auf Basis dieser geänderten Annahmen ergeben sich die folgenden<br />
Rückflüsse an die Anleger:<br />
Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu<br />
Rückfluss an<br />
Anleger in u<br />
Rückfluss an<br />
Anleger in %<br />
0 227 859 868 868 859 1.425 1.341 1.238<br />
0 4 14 14 14 14 24 22 21<br />
Der Gesamtrückfluss inkl. Kapitalrückzahlung beträgt danach<br />
128 %.<br />
Steuerliche Auswirkungen aufgrund der nur geringfügigen<br />
Tonnagesteuerbelastung werden bei den vorgenannten Berechnungen<br />
unberücksichtigt gelassen.<br />
In der vorliegenden Tabelle wurden die oben genannten drei<br />
Szenarien kalkuliert. Bei der Standard-Betrachtung beträgt<br />
der Rückfluss 168 %, bei der positiven Abweichung 208 %<br />
und in der negativen Abweichung 128 % bezogen auf die<br />
Nominalbeteiligung.<br />
Mögliche Entwicklung der Beteiligung an dem <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Kapitaleinsatz-/-rückflussrechnung Standard- Positive Negative<br />
für eine Beteiligung von 100.000 u zzgl. Agio modell Abweichung Abweichung<br />
Kapitaleinsatz in v 105.000 105.000 105.000<br />
Kapitalrückfluss brutto in u 186.480 230.680 142.280<br />
Managementbeteiligung in u 18.650 23.070 14.230<br />
Kapitalrückfluss netto 1 in v 167.830 207.610 128.050<br />
Rückfluss in % 168 208 128<br />
1<br />
90 % der verfügbaren Liquidität werden an die Kommanditisten ausgeschüttet.
1<br />
3<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Die Fondsgesellschaft wurde als Kommanditgesellschaft<br />
deutschen Rechts gegründet und am 3. Mai 2004 unter HRA<br />
23360 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen.<br />
Sitz der Fondsgesellschaft ist Bremen.<br />
Gesellschafter<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen.<br />
Sie ist am Kapital der Gesellschaft mit u 5.000 beteiligt. Sie<br />
ist mit der Vertretung der Fondsgesellschaft und der Geschäftsführung<br />
betraut.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme<br />
der Haftung gem. § 9 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
eine feste jährliche Vergütung i. H. v. 0,5 % des<br />
Kommanditkapitals (zzgl. USt) der Fondsgesellschaft.<br />
Gründungskommanditistin und Treuhänderin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />
(AG Bremen, HRB 20890), welche eine eigene Kommanditeinlage<br />
von u 5.000 übernimmt. Darüber hinaus wird die<br />
Gründungskommanditistin weitere Kommanditeinlagen bis zu<br />
einem geplanten Gesamtbetrag von insgesamt u 5.985.000<br />
als Treuhänderin für hinzutretende Anleger übernehmen.<br />
Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />
erhält für die von ihr gem. gesondertem Treuhandvertrag zu<br />
erbringenden Leistungen eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,2 %<br />
(zzgl. USt) der von ihr treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen.<br />
Die weitere Gründungskommanditistin, die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH, hält eine Kommanditeinlage von u 5.000. Sie erhält<br />
eine einmalige Vergütung von u 80.000 für die Konzeption<br />
des Beteiligungsangebotes, die Erstellung des Fondsprospektes,<br />
die Auswahl und Koordination der notwendigen Berater<br />
(Rechts- und Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer) sowie<br />
die Koordination der Eigenkapitaleinwerbung durch die Vertriebspartner.<br />
Diese Vergütung ändert sich entsprechend, soweit das<br />
Kommanditkapital den Betrag von u 6.000.000 übersteigt<br />
(„erhöhtes Kommanditkapital“ gem. § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />
bzw. unterschreitet. Für die Auswahl<br />
und Bewertung der anzukaufenden Beteiligungen erhält<br />
sie eine Vergütung von 5 % bezogen auf den Kaufpreis der<br />
Beteiligungen.<br />
Des Weiteren erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH als Kommanditistin<br />
einen Gewinnvorab, welcher sich nach den Liquiditätsrückflüssen,<br />
welche die Fondsgesellschaft von ihren Beteiligungsgesellschaften<br />
erhält, bemisst. Dieser Gewinnvorab<br />
beträgt 10 % der für Ausschüttungen vorgesehenen Liquiditätsrückflüsse.<br />
Haftungsbeschränkung<br />
Soweit der Anleger seine Einlage in die Fondsgesellschaft<br />
geleistet hat, ist eine Nachschusspflicht für den Anleger gesetzlich<br />
ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HGB).<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft von<br />
ihren Beteiligungsgesellschaften (Schifffahrtsgesellschaften)<br />
Ausschüttungen erhält, welche handelsrechtlich als Entnahmen<br />
i. S. des § 172 Abs. 4 i. V. m. § 171 Abs. 1 HGB zu behandeln<br />
sind (Überentnahmen auf der Ebene der jeweiligen<br />
Schifffahrtsgesellschaft), was zu einem Wiederaufleben der<br />
Haftung der Fondsgesellschaft im Rahmen ihrer Beteiligung<br />
an der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft führt.<br />
Dasselbe Risiko kann sich ergeben, wenn der Verkäufer einer<br />
Beteiligung aus der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) erhalten hat, welche zu einem<br />
Wiederaufleben der Haftung bei der Fondsgesellschaft als<br />
Erwerberin einer solchen Beteiligung führen kann (§§ 172<br />
Abs. 4, 173 HGB).<br />
Eine persönliche Haftung des Anlegers der Fondsgesellschaft<br />
kann dann gegeben sein, wenn dessen Kommanditeinlage<br />
in der Fondsgesellschaft, z. B. durch Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) unter den Betrag der Hafteinlage absinkt (§ 172<br />
Abs. 4 HGB).<br />
Vertragswerk<br />
Das Vertragswerk des Beteiligungsmodells umfasst folgende<br />
Verträge:<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden Fassung wurde<br />
am 8. März 2005 abgeschlossen. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH. Gründungskommanditistinnen sind die <strong>HTB</strong><br />
<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH sowie
1<br />
4<br />
die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte<br />
Zeit abgeschlossen. Anleger haben erstmals die<br />
Möglichkeit der Kündigung zum 31. Dezember 2013. Beteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft können mit Zustimmung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin auf den Anfang<br />
oder das Ende eines Kalenderjahres übertragen werden.<br />
Im Falle des Ausscheidens eines Anlegers ermittelt sich<br />
dessen Abfindungsguthaben gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Das Abfindungsguthaben bemisst sich nach dem<br />
Ankaufswert der von der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt<br />
des Ausscheidens gehaltenen Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />
abzgl. sämtlicher zwischenzeitlich von den<br />
jeweiligen Beteiligungsgesellschaften erhaltenen Entnahmen/Ausschüttungen.<br />
Treuhandvertrag<br />
Der Treuhandvertrag wurde zwischen der Treuhandkommanditistin,<br />
der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft<br />
mbH, unter Beitritt der Fondsgesellschaft am 8. März<br />
2005 abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Rechtsbeziehung<br />
zwischen der Treuhänderin und den beitretenden Anlegern.<br />
Der Beitritt der Anleger erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhänderin.<br />
Die Treuhänderin erhält jährlich eine Vergütung in Höhe von<br />
0,2 % zzgl. USt, bezogen auf das von ihr für Anleger gehaltene<br />
Eigenkapital der Gesellschaft.<br />
Mittelfreigabevertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
einen Mittelfreigabevertrag abgeschlossen.<br />
Danach dürfen die von den Anlegern auf ein<br />
Treuhandkonto gezahlten Gelder nur dann an die Fondsgesellschaft<br />
weitergeleitet werden, wenn sämtliche im Mittelfreigabevertrag<br />
vorgesehenen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen<br />
Verwendung der Anlegergelder erfüllt sind.<br />
Hierzu gehört im Wesentlichen die Vorlage der abgeschlossenen<br />
(Beteiligungs-)Ankaufsverträge sowie der Eintritt der<br />
Fälligkeit der jeweils sonstigen prospektierten Kosten. Hierdurch<br />
wird eine nicht prospektgemäße Verwendung der Anlegergelder<br />
ausgeschlossen. Die Vergütung entspricht berufsüblichen<br />
Sätzen.<br />
Der Mittelfreigabevertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni<br />
2007, endet jedoch spätestens mit der vollständigen Mittelverwendung<br />
für den Beteiligungsankauf. Im Übrigen kann<br />
eine Kündigung dieses Vertrages nur aus wichtigem Grund<br />
erfolgen.<br />
Vertriebsvereinbarung<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der TEUFL equity partner gmbh,<br />
Ebersberg, am 9. März 2005 eine Vertriebsvereinbarung<br />
geschlossen. Darin verpflichtet sich die TEUFL equity partner<br />
gmbh, der Fondsgesellschaft geeignete Vertriebspartner<br />
zu vermitteln und deren Aktivitäten im Rahmen der Kapitaleinwerbung<br />
zu koordinieren.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH hat am 9. März 2005 einen<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Fondsgesellschaft geschlossen.<br />
Darin verpflichtet sich die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH, nachfolgende Leistungen gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
zu erbringen:<br />
a) die Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
b) die Erstellung des Fondsprospektes und die<br />
Beauftragung der Prospektprüfung<br />
c) die Auswahl und Koordination der Berater<br />
(Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)<br />
d) die Koordination der Einwerbung des Eigenkapitals<br />
der Fondsgesellschaft durch Vertriebspartner<br />
e) die Auswahl und Bewertung der anzukaufenden<br />
Beteiligungen<br />
Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erhält für die Leistungen a) bis<br />
d) eine einmalige Vergütung in Höhe von u 80.000* und für<br />
die Leistung gem. e) eine Vergütung in Höhe von 5 % bezogen<br />
auf den Kaufpreis der anzukaufenden Beteiligungen.<br />
*(diese Vergütung ändert sich entsprechend quotal, soweit<br />
das Kommanditkapital den Betrag des geplanten Kommanditkapitals<br />
von u 6.000.000 über- oder unterschreitet).<br />
Des Weiteren erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH einen Gewinnvorab<br />
in Höhe von 10% der für Ausschüttungen vorgesehenen<br />
Liquiditätsrückflüsse (siehe S.13, Stichw.: „Gesellschafter“).
1<br />
5<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Die folgenden Ausführungen sollen dem Anleger einen<br />
Überblick über die maßgeblichen steuerlichen Regelungen<br />
verschaffen. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts<br />
können diese Ausführungen eine detaillierte steuerliche<br />
Beratung, in die auch die individuellen Belange eines<br />
Anlegers einfließen müssen, nicht ersetzen. Die Ausführungen<br />
unterstellen, dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermögen<br />
einer Kapitalgesellschaft gehalten wird.<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart und Gewinnerzielungsabsicht<br />
Die Konzeption sieht vor, dass die Anleger sich als Mitunternehmer<br />
an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG beteiligen mit der Folge, dass ihnen entsprechend<br />
ihrer Beteiligungsquote gewerbliche Einkünfte im<br />
Sinne des § 15 EStG zuzurechnen sind. Voraussetzung hierfür<br />
ist das Vorliegen eines Gewerbebetriebes sowie die Beteiligung<br />
am unternehmerischen Risiko und einer Teilnahme an<br />
unternehmerischen Entscheidungen.<br />
Sämtliche Bedingungen sind im Fall der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG erfüllt, da die Beteiligung<br />
an gewerblichen Unternehmen der Seeschifffahrt<br />
auch über eine zwischengeschaltete Kommanditgesellschaft<br />
einen gewerblichen Betrieb darstellt, die Anleger an sämtlichen<br />
Ergebnissen der Gesellschaft entsprechend ihrer<br />
Beteiligungsquote partizipieren und die Mitwirkungs- und<br />
Kontrollrechte gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsund<br />
des Treuhandvertrages den handelsrechtlichen Bestimmungen<br />
für Kommanditisten entsprechen. Neben diesen<br />
formellen Voraussetzungen ist es notwendig, dass die Gesellschaft<br />
eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Die Planrechnung,<br />
die für die Anleger ohne Berücksichtigung steuerlicher<br />
Auswirkungen einen Nettoüberschuss erwarten lässt,<br />
belegt diese Gewinnerzielungsabsicht.<br />
Verlustausgleichsbegrenzungen<br />
§2bEStG<br />
Das aktuelle Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Verluste<br />
aus Verlustzuweisungsgesellschaften gem. § 2b EStG nur noch<br />
mit Gewinnen aus Beteiligungen an anderen Gesellschaften,<br />
die unter die Regelung von § 2b EStG fallen, ausgeglichen<br />
werden dürfen.<br />
§10d EStG<br />
Diese Bestimmung sieht vor, dass negative Einkünfte, die bei<br />
der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen<br />
werden, (nur) bis zu einem Betrag von u 511.500<br />
(bei zusammen veranlagten Ehegatten bis u 1.023.000) vom<br />
Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Veranlagungszeitraumes<br />
abzuziehen sind.<br />
§15aEStG<br />
Eine weitere Verlustausgleichsbeschränkung ergibt sich aus<br />
§15a EStG. Diese Bestimmung sieht vor, dass Verluste aus<br />
einer Kommanditbeteiligung maximal in Höhe der gezeichneten<br />
und geleisteten Einlage ausgeglichen werden können.<br />
Die drei vorgenannten Vorschriften kommen auf der Ebene<br />
der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
grundsätzlich nicht zur Anwendung, da steuerliche Verlustzuweisungen<br />
nicht vorgesehen sind.<br />
Allerdings könnten sich negative steuerliche Ergebnisse<br />
dann ergeben, wenn sich die Fondsgesellschaft an Schifffahrtsgesellschaften<br />
beteiligt, welche noch nicht zur<br />
Tonnagesteuer optiert haben. Dies wird jedoch erfahrungsgemäß<br />
nur in geringem Umfang der Fall sein.<br />
Steuerliche Ergebnisse in der Gründungs-/Investitionsphase<br />
Gründungs- und sonstige Vorlaufkosten<br />
Die in der Gründungs- und Investitionsphase entstehenden<br />
Rechtsberatungs- und Vertriebskosten sind nach handelsrechtlichen<br />
Grundsätzen sofort als Aufwand abzusetzen, da<br />
sie weder als Anschaffungsnebenkosten des Schiffes noch<br />
als sonstige Wirtschaftsgüter aktivierbar sind.<br />
Für die steuerliche Behandlung von Gründungs- und sonstigen<br />
Vorlaufkosten als zu aktivierende bzw. steuerlich sofort<br />
abzugsfähige Aufwendungen ist der Erlass des Bundesministers<br />
der Finanzen vom 20. Oktober 2003 maßgebend (sog.<br />
„Fondserlass“; GZ: IV C 3 – S. 2253 a -48/03).<br />
Danach sind Gründungs- und sonstige Vorlaufkosten nur<br />
noch unter bestimmten engen Voraussetzungen als steuer-
1<br />
6<br />
lich sofort abzugsfähiger Aufwand zu betrachten. Für das<br />
hier dargestellte Fondskonzept besteht auf Grundlage des<br />
Fondserlasses die Möglichkeit, die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />
bis zu einer Höhe von 6 % bezogen auf das vermittelte<br />
Eigenkapital als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />
anzusetzen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird jedoch auch die sämtlichen sonstigen<br />
Gründungs- und Vorlaufkosten für steuerliche Zwecke<br />
als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erklären. Denn es<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in dem Fondserlass<br />
von der Finanzverwaltung aufgestellten Richtlinien in<br />
einem späteren finanzgerichtlichen Verfahren als nicht steuerlich<br />
verbindlich betrachtet werden. Dies hätte zur Folge,<br />
dass die Kommanditisten der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG in einem späteren Zeitpunkt evtl.<br />
noch in den Genuss von steuerlichen Verlustzuweisungen<br />
kommen können. Aufgrund dieser erst kürzlich erlassenen<br />
neuen Richtlinien und der dargestellten, noch offenen steuerlichen<br />
Fragen wird für Zwecke dieses Prospekts eine steuerliche<br />
Verlustzuweisung nicht angenommen.<br />
Steuerliches Ergebnis in der Betriebsphase<br />
Tonnagesteuer<br />
Die Fondsgesellschaft wird überwiegend Beteiligungen an<br />
solchen Schifffahrtsgesellschaften erwerben, die ihrerseits<br />
bereits zur Tonnagesteuer (§ 5a EStG) optiert haben. Dies<br />
bedeutet, dass die Schifffahrtsgesellschaften den Gewinn<br />
noch in Abhängigkeit von der Schiffsgröße (Tonnage) des<br />
jeweiligen Schiffes pauschal feststellen. Der tatsächliche<br />
(handelsrechtliche) Gewinn ist für die Besteuerung somit<br />
nicht mehr maßgebend. Dementsprechend werden die der<br />
Fondsgesellschaft zuzuweisenden steuerlichen Ergebnissanteile<br />
regelmäßig weniger als 1 % des angekauften Nominalkapitals<br />
der Schifffahrtsgesellschaften betragen und damit<br />
faktisch für die Anleger der Fondsgesellschaft einkommensteuerfrei<br />
sein.<br />
Normalbesteuerung<br />
Für angekaufte Beteiligungen, die (noch nicht) zur Tonnagesteuer<br />
optiert haben, erfolgt die Gewinnermittlung durch<br />
Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG). Hieraus können sich<br />
sowohl negative als auch positive steuerliche Ergebnisanteile<br />
für die Fondsgesellschaft ergeben. Bei einem späteren<br />
Wechsel zur Tonnagesteuer ist für diese Beteiligungen<br />
ein Unterschiedsbetrag zu ermitteln, der bei Verkauf<br />
des betreffenden Schiffes steuerpflichtig und ohne weitere<br />
steuerliche Vergünstigungen zu versteuern ist.<br />
Steuerliche Ergebnisse bei der Veräußerung von Seeschiffen<br />
durch Beteiligungsgesellschaften<br />
Tonnagesteuer<br />
Die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
wird überwiegend Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />
erwerben, welche ihrerseits zur Tonnagesteuer<br />
optiert haben. Grundsätzlich ist bei der Veräußerung von<br />
Seeschiffen unter der Tonnagesteuerregelung von der Auflösung<br />
des „Unterschiedsbetrages“ (Betrag der stillen Reserven<br />
bei Wechsel zur Tonnagesteuer) und dessen Besteuerung auf<br />
der Ebene eines Anlegers auszugehen.<br />
Dieser Unterschiedsbetrag ist jedoch von dem Beteiligungsverkäufer<br />
persönlich bereits im Zeitpunkt des Beteiligungsverkaufs<br />
an die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />
&Co. KG zu versteuern. Für die Fondsgesellschaft ist ein<br />
„neuer“ Unterschiedsbetrag nicht zu bilden. Eine Versteuerung<br />
eines entstehenden Buchgewinns bei Verkauf des<br />
Schiffes durch die Beteiligungsgesellschaft findet für die<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG und<br />
deren Anleger dementsprechend nicht mehr statt.<br />
Der Liquiditätsrückfluss aus der Schiffsveräußerung ist auf der<br />
Ebene des Anlegers der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG daher in diesen Fällen einkommensteuerfrei.<br />
Normalbesteuerung<br />
Für angekaufte Beteiligungen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs<br />
des Schiffes den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich<br />
(§ 5 EStG) ermitteln, ist der anteilige Unterschied<br />
zwischen Buchwert und Beteiligungserlös von den Anlegern<br />
der Fondsgesellschaft zu versteuern.<br />
Die vorgenannten Regelungen im Fall der Tonnagebesteuerung<br />
bzw. der Normalbesteuerung gelten entsprechend,<br />
wenn ein Anleger einen Anteil an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG verkauft.<br />
Denn die Veräußerung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
wird steuerlich als Veräußerung eines Anteils an den<br />
jeweiligen, von der Fondsgesellschaft gehaltenen Anteilen
1<br />
7<br />
an den Beteiligungsgesellschaften (<strong>Schiffsfonds</strong>) behandelt.<br />
Diese Regelung gilt ebenfalls im Falle der Liquidation der<br />
Fondsgesellschaft (Auflösung der Fondsgesellschaft bei<br />
gleichzeitiger Veräußerung der von ihr gehaltenen Beteiligungen).<br />
Verfahrensrechtliche Regelungen<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden vom<br />
jeweiligen zuständigen Betriebsfinanzamt einheitlich und<br />
gesondert für jeden Gesellschafter festgestellt und im Amtswege<br />
den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter<br />
amtsintern mitgeteilt. Soweit einzelne Gesellschafter<br />
zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der<br />
Beteiligung haben, können diese aufgrund der regelmäßig<br />
erfolgenden Tonnagegewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt<br />
werden.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Werden Anteile an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG verschenkt oder vererbt, ist für die eventuell<br />
festzusetzende Erbschaft- oder Schenkungsteuer der anteilige<br />
Beteiligungswert nach § 9 des Bewertungsgesetzes zu<br />
ermitteln. Dieser Wertansatz entspricht im Wesentlichen<br />
dem steuerlichen Buchwert der Beteiligung.<br />
Positives Betriebsvermögen wird darüber hinaus nur mit<br />
65 % seines Wertes lt. Bewertungsgesetz berücksichtigt<br />
(§ 13 a Abs. 2 ErbStG).<br />
Daneben sind unentgeltliche Übertragungen von Betriebsvermögen<br />
stets nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I<br />
zu versteuern, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.<br />
Gewerbesteuer<br />
Als Gewerbebetrieb unterliegen die Beteiligungsgesellschaften,<br />
an welchen die Fondsgesellschaft Anteile erworben<br />
hat, grundsätzlich mit ihren Erträgen der Gewerbesteuer.<br />
Für die Seeschifffahrt gilt eine besondere Begünstigung,<br />
wonach 80 % des Gewerbeertrags von der Gewerbesteuer<br />
befreit werden (§ 9 Nr. 3 GewStG), da unterstellt wird, dass<br />
es sich hierbei um ausländische Erträge handelt.<br />
Nach Option zur Tonnagesteuer ist für die gewerbesteuerliche<br />
Bemessungsgrundlage auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />
der gem. § 5a des Einkommensteuergesetzes<br />
ermittelte Pauschalbetrag heranzuziehen.<br />
Der Verkauf des Schiffes durch eine Beteiligungsgesellschaft<br />
ist auch für Zwecke der Gewerbesteuer durch den jährlich zu<br />
ermittelnden Pauschalbetrag abgegolten. Nicht unter diese<br />
pauschale Abgeltung fällt jedoch die Auflösung des Unterschiedsbetrages<br />
bei Verkauf des Schiffes oder Wechsel zur<br />
herkömmlichen Gewinnermittlungsart. Für die Auflösung<br />
des Unterschiedsbetrages gilt genauso wie für die pauschal<br />
ermittelten laufenden Beträge die 80%-ige Gewerbesteuerfreiheit<br />
gem. § 9 Nr. 3 GewStG.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft ist gem. neuester EUGH-Rechtsprechung<br />
Unternehmer i. S. des § 2 UStG (BFH, Urteil v. 01. Juli<br />
2004, V R 32/00; EUGH, Urteil v. 26. Juni 2003 – Rs. C –<br />
442/01 KapHag).<br />
Da die Fondsgesellschaft keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze<br />
tätigt, ist sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />
Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein<br />
Freibetrag bis zu u 225.000 zur Anwendung kommen.<br />
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass innerhalb von 5<br />
Jahren nach dem Vermögensübergang weder die Gesellschaftsanteile<br />
aufgegeben noch Anteile an der Gesellschaft<br />
veräußert werden.<br />
Hinzuweisen ist darauf, dass aufgrund verschiedener anhängiger<br />
Verfahren die steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens<br />
bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf dem<br />
verfassungsrechtlichen Prüfstand steht. Es lässt sich z. Zt.<br />
nicht absehen, inwieweit die vorbeschriebenen Regelungen<br />
auf Dauer Bestand haben werden.
1<br />
8<br />
Chancen und Risiken<br />
Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um ein unternehmerisches<br />
Engagement, bei dem neben der Chance,<br />
eine überdurchschnittliche Rendite zu erzielen, auch Risiken<br />
vorhanden sind, die im Extremfall dazu führen können, dass<br />
das eingesetzte Kapital verloren gehen kann. Für den Anleger<br />
ist es daher ratsam, nur einen Teil seines Vermögens in einer<br />
Beteiligung anzulegen. Auf die wesentlichen Chancen und Risiken,<br />
die sich aus einer Beteiligung ergeben können, wird im<br />
Folgenden eingegangen. Hierbei kann jedoch nur auf die Aspekte<br />
eingegangen werden, die sich auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
ergeben. Individuelle Besonderheiten eines<br />
Anlegers, die möglicherweise zu einer anderen wirtschaftlichen<br />
Beurteilung führen, können nicht berücksichtigt werden.<br />
Risiko:<br />
Niedrigere Betriebsergebnisse/Veräußerungserlöse<br />
Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft Beteiligungen<br />
an Schifffahrtsgesellschaften erwirbt, welche die<br />
bei ihrem Ankauf erwarteten Betriebsergebnisse nicht<br />
erreichen und/oder bei welchen ein Veräußerungserlös<br />
des betreffenden Seeschiffes nicht die erwartete Höhe<br />
erreicht.<br />
Chance:<br />
Da die Fondsgesellschaft nicht nur eine, sondern eine<br />
Mehrzahl von Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />
mit unterschiedlichen Schiffstypen und -größen erwirbt, die<br />
zudem von verschiedenen Emissionshäusern emittiert worden<br />
sind, verteilt sich dieses Risiko. Es besteht die Chance,<br />
dass eventuelle Mindererlöse aus einer Beteiligung durch<br />
bessere Ergebnisse aus anderen Beteiligungen (über-)kompensiert<br />
werden.<br />
Risiko:<br />
Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
Es besteht das Risiko, dass sich bestehende steuerliche<br />
Regelungen zum Nachteil des Anlegers ändern bzw. abgeschafft<br />
werden. Z. B. besteht die Möglichkeit der Abschaffung<br />
der so genannten „Tonnagesteuer“ (§ 5a EStG).<br />
Anmerkung:<br />
Die Veränderung von steuerlichen Regelungen kann nicht im<br />
Voraus ausgeschlossen werden; entsprechende rechtliche<br />
Gestaltungen, welche auf eine Beibehaltung des bei Auflegung<br />
dieser Fondsgesellschaft gegebenen steuerlichen<br />
Status Quo abzielen, sind regelmäßig nicht möglich.<br />
Risiko:<br />
Übertragbarkeit der Beteiligung<br />
Es besteht das Risiko, dass ein Anleger der Fondsgesellschaft<br />
bei gegebener Verkaufsabsicht keinen Käufer für<br />
seine Beteiligung findet.<br />
Chance:<br />
Grundsätzlich wird die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH behilflich sein,<br />
einen Käufer für die Beteiligung eines Anlegers zu finden.<br />
Eine Garantie, dass ein solcher Verkauf möglich ist und<br />
zu welchem Preis dieser ggf. zustande kommt, kann die<br />
Initiatorin jedoch nicht geben.<br />
Risiko:<br />
Insolvenz einer Beteiligungsgesellschaft<br />
Es besteht das Risiko, dass eine Beteiligungsgesellschaft<br />
insolvent wird.<br />
Anmerkung:<br />
Dieses Risiko relativiert sich aufgrund des Ankaufs nicht nur<br />
einer, sondern mehrerer Beteiligungen an verschiedenen<br />
Schifffahrtsgesellschaften; es ist unwahrscheinlich, dass<br />
sämtliche Beteiligungsgesellschaften insolvent werden.<br />
Risiko:<br />
Nicht vollständige Einwerbung des Eigenkapitals<br />
Es besteht das Risiko, dass das prospektierte Eigenkapital<br />
nicht vollständig eingeworben werden kann.<br />
Anmerkung:<br />
Die Erfahrungen mit den Vorgängerfonds, der <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG und <strong>HTB</strong> Vierte <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG, zeigen, dass anlegerseitig<br />
ein hinreichendes Interesse an der Anlage von Kapital
1<br />
9<br />
in gebrauchten Schiffsbeteiligungen besteht. Zudem ist die<br />
Fondsgeschäftsführung berechtigt, den Fonds bereits bei<br />
einem erreichten Eigenkapital von u 2.000.000 zu schließen<br />
(§ 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages). Auch bei diesem<br />
Fondsvolumen ist eine angemessene Risikostreuung möglich.<br />
Risiko:<br />
Überschreitung von Kostenansätzen<br />
Es besteht das Risiko, dass Kostenansätze, welche im Prospekt<br />
genannt werden, tatsächlich überschritten werden,<br />
was zu einer Verringerung der Rendite für den Anleger führt.<br />
Anmerkung:<br />
Die Kostenansätze beruhen überwiegend auf vertraglich getroffenen<br />
Vereinbarungen, so dass insoweit eine Kostenüberschreitung<br />
ausgeschlossen ist. Soweit es sich um Kostenschätzungen<br />
handelt, beruhen diese auf Erfahrungswerten<br />
und haben sich bei Vorgängerfonds als zutreffend erwiesen.<br />
Risiko:<br />
Verspätete Einzahlung von Anlegern<br />
Es besteht das Risiko, dass Anleger die von ihnen gezeichnete<br />
Einlage nicht oder nicht vollständig erbringen.<br />
Anmerkung:<br />
Sollte ein Anleger vertragswidrig die Einzahlung der übernommenen<br />
Einlage ganz oder teilweise verweigern, hat die Fondsgeschäftsführung<br />
das Recht, diesen Anleger aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen (§ 4 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Ein wirtschaftliches Risiko ist damit für die Fondsgesellschaft<br />
kaum verbunden, da die Investition der eingeworbenen Kommanditeinlagen<br />
in der Regel erst zeitlich nach deren tatsächlicher<br />
Einzahlung erfolgt und eine Deckungslücke aufgrund<br />
ausstehender Einzahlungen der Anleger nicht entsteht.<br />
verlaufen als erwartet. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne<br />
Zielfonds die bei ihrem Ankauf erwarteten wirtschaftlichen<br />
Ergebnisse nicht erwirtschaften.<br />
Anmerkung:<br />
Die Zielfonds agieren in unterschiedlichen Teilmärkten. Die<br />
unterschiedlichen Schiffstypen unterliegen aus der Erfahrung<br />
der Vergangenheit unterschiedlichen Marktschwankungen.<br />
Die Beschäftigungsverhältnisse laufen zu unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten aus. Hierdurch soll eine Risikostreuung<br />
erreicht werden.<br />
Risiko:<br />
Verlängerung der Ankaufsphase<br />
Die Ankaufsphase der am Markt zur Verfügung stehenden Zielfonds<br />
kann auf Grund von Marktgegebenheiten länger dauern<br />
als geplant und kann daher die Laufzeit des Fonds verändern.<br />
Anmerkung:<br />
Bei vorzeitiger Investition durch die Fondsgesellschaft erhält<br />
diese bereits frühzeitig Rückflüsse aus den Beteiligungsgesellschaften.<br />
Risiko:<br />
Kasko- und Haftpflichtschäden<br />
Die Zielfonds tragen während der Betriebsphase grundsätzlich<br />
das Risiko von Schäden an den von ihnen betriebenen<br />
Schiffen bis hin zu einem Totalverlust bzw. das Risiko von<br />
Schäden, die Dritten bei deren Betrieb entstehen können.<br />
Anmerkung:<br />
Für die in den Zielfonds befindlichen Schiffe wurden die in<br />
der Schifffahrt üblichen Versicherungen für Kaskoschäden,<br />
Haftpflicht gegenüber Dritten, Havarie und Untergang abgeschlossen.<br />
Risiko:<br />
Dachfondsrisiko<br />
Es besteht das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko, dass die<br />
Zielfonds im Gegensatz zu der beabsichtigten Risikostreuung<br />
in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gleichförmig schwächer
2<br />
0<br />
Vertragspartner<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Funktion: Beteiligungsgesellschaft und<br />
Prospektherausgeberin<br />
Sitz: Bremen<br />
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRA 23360<br />
Eintragung im Handelsregister: 3. Mai 2004<br />
Kommanditkapital: u 15.000; das Kommanditkapital<br />
wird im Laufe der Platzierung auf u 6.000.000 (maximal<br />
u 12.000.000) erhöht<br />
Gesellschafter:<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
(persönlich haftende Gesellschafterin), Bremen<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />
Bremen<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH, Bremen<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Funktion: persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Sitz: Bremen<br />
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 20891<br />
Eintragung im Handelsregister: 17. Juni 2002<br />
Stammkapital: u 25.000<br />
Geschäftsführer: Hans-Peter Westerlinck<br />
Gesellschafter: Quorum Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />
Funktion: Treuhandkommanditistin<br />
Sitz: Bremen<br />
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 20890<br />
Eintragung im Handelsregister: 17. Juni 2002<br />
Stammkapital: u 25.000<br />
Geschäftsführer:<br />
Hans-Peter Westerlinck, Rechtsanwalt Lars Claßen<br />
Gesellschafter: Quorum Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />
Funktion: Kapitalvertrieb, Prospektherausgeber,<br />
Konzepterstellung<br />
Sitz: Bremen<br />
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 21602<br />
Eintragung im Handelsregister: 25. Juli 2003<br />
Stammkapital: u 90.000<br />
Geschäftsführer: Roman Teufl<br />
Gesellschafter: Quorum Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />
TEUFL equity partner gmbh<br />
Funktion: Vertriebspartner<br />
Sitz: Ebersberg<br />
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 122014<br />
Eintragung im Handelsregister: 11.09.1998<br />
Stammkapital: DM 50.000<br />
Geschäftsführer: Roman Teufl<br />
Gesellschafter:<br />
Teufl Vermögensverwaltung GmbH, Ebersberg<br />
Anna Thomas, Kitzbühel<br />
Bei der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft<br />
mbH, der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH und der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH besteht Gesellschafteridentität.
2<br />
1<br />
Schlussbemerkungen/Abwicklungshinweise<br />
Beitritt<br />
Als Anlage zu diesem Prospekt finden Sie die Beitrittserklärung<br />
nebst Widerrufsbelehrung. Bitte senden Sie die<br />
vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung<br />
ebenso wie die Widerrufserklärung an die Treuhänderin<br />
unter folgender Postanschrift:<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />
Postfach 33 03 14<br />
28333 Bremen<br />
Der Beitritt wird wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhänderin.<br />
Einzahlung<br />
Bitte zahlen Sie nach Erhalt der Annahmebestätigung durch<br />
die Treuhänderin 40 % der gezeichneten Einlage zzgl. 5 %<br />
Agio (bezogen auf die gezeichnete Einlage) binnen 14 Tage<br />
auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto.<br />
Die zweite Rate in Höhe von 60 % des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
ist am 15. Januar 2006 fällig.<br />
Widerruf<br />
Sollten Sie innerhalb von zwei Wochen Ihren Beitritt widerrufen<br />
wollen, senden Sie bitte eine entsprechende Widerrufserklärung<br />
an die Treuhandgesellschaft unter der vorgenannten<br />
Anschrift. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs.<br />
Ausschüttungen<br />
Die Ausschüttungen werden auf das von Ihnen in der Beitrittserklärung<br />
angegebene Bankkonto nach entsprechender<br />
Ankündigung durch die Treuhänderin überwiesen. Sollte sich<br />
Ihre Bankverbindung ändern, geben Sie bitte rechtzeitig<br />
entsprechende Informationen an die Treuhänderin, um Fehlleitungen<br />
zu vermeiden.<br />
Informationen<br />
Zu Ihrer Information erhalten Sie jährlich einen Bericht der<br />
Geschäftsführung sowie einen Jahresabschluss für das abgelaufene<br />
Wirtschaftsjahr. Darüber hinaus wird Sie die Treuhänderin<br />
über besondere Ereignisse informieren.<br />
Herausgabedatum<br />
Der Prospekt beruht auf dem Stand der Erkenntnisse vom<br />
10. März 2005. Alle bis dahin bekannt gewordenen Fakten,<br />
Annahmen und Einschätzungen wurden mit großer Sorgfalt<br />
ausgewertet und sind in die Prospektdarstellung eingeflossen.<br />
Eine Haftung für das Nichteintreffen von Prognosen,<br />
Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
sowie den Eintritt des beabsichtigten wirtschaftlichen<br />
oder steuerlichen Ergebnisses kann nicht übernommen<br />
werden, es sei denn, dem Prospektherausgeber<br />
könnten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />
werden. Angaben, die vom Prospekt abweichen, sind nur<br />
verbindlich, wenn sie von den Herausgebern, der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong><br />
<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG und der <strong>HTB</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH, schriftlich bestätigt worden sind.<br />
Internet<br />
www.htbschiffsfonds.de
2<br />
2 Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Zwischen<br />
1. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />
und<br />
2. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />
Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />
und<br />
3. der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH,<br />
Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />
wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Vereinbarungen folgender<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag geschlossen:<br />
§1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG.<br />
2. Der Sitz der Kommanditgesellschaft ist Bremen.<br />
3. Das Geschäftsjahr der Kommanditgesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr, das<br />
am 31.12.2004 endet.<br />
§2 Gegenstand der Gesellschaft<br />
1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die<br />
Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an bereits<br />
bestehenden geschlossenen <strong>Schiffsfonds</strong> in der Rechtsform der<br />
Kommanditgesellschaft.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Arten von Geschäften zu<br />
tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand<br />
der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen<br />
und geeignet sind, dem Gegenstand der Gesellschaft zu dienen.<br />
§3 Investitions- und Finanzplan<br />
1. Die geplante Mittelverwendung und die geplante Mittelherkunft<br />
stellen sich wie folgt dar:<br />
Mittelverwendung<br />
u<br />
u<br />
(1) Ankauf der Schiffsbeteilungen<br />
inkl. Anschaffungsnebenkosten<br />
(z.B. Provisionen, Rechtsberatungskosten,<br />
Handelsregistergebühren) 5.200.000<br />
(2) Auswahl, Bewertung und Abwicklung 260.000 5.460.000<br />
(3) Gründungs- und Beratungskosten,<br />
Mittelfreigabekontrolle,<br />
Handelsregistergebühren<br />
(Anmeldung der Gesellschaft) 40.000<br />
(4) Werbung, Marketing,<br />
Eigenkapitalvermittlung 420.000 1)<br />
(5) Sonstige Kosten (Kosten der Konzeption,<br />
Prospekterstellung und -prüfung etc.) 80.000<br />
Gesamt 6.000.000<br />
Mittelherkunft<br />
Kommanditkapital 6.000.000 2)<br />
(davon u 5.985.000 treuhänderisch für Anleger)<br />
1)<br />
zzgl. Agio, 2) zzgl. 5 % Agio<br />
2. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft bei Erreichen<br />
eines Eigenkapitals i. H. v. u 2.000.000, unabhängig von<br />
der Höhe des eingeworbenen Kapitals spätestens zum 30. Juni<br />
2005, für den weiteren Beitritt von Anlegern zu schließen.<br />
Das Kommanditkapital kann von ihr um weitere u 6.000.000 auf<br />
u12.000.000 erhöht werden, soweit das von Anlegern gezeichnete<br />
Kommanditkapital den Betrag von u 5.985.000 übersteigt<br />
(„erhöhtes Kommanditkapital“). In den Fällen des Satzes 1 bzw.<br />
2 ändern sich die Planzahlen der vorstehenden Mittelverwendung<br />
(Ziffer 1.(1)–(5)) entsprechend (quotal).<br />
3. Die Geschäftsführung ist berechtigt, zwecks Zwischenfinanzierung<br />
des Beteiligungsankaufs gem. § 2 Ziffer 1 Darlehen bis<br />
zu 50 % des gezeichneten und nicht eingezahlten Kommanditkapitals<br />
aufzunehmen.<br />
4. Soweit sich beitretende Kommanditisten als Treugeber an der<br />
Kommanditgesellschaft beteiligen, ist die Einlage auf das in der<br />
Beitrittserklärung angegebene Treuhandkonto einzuzahlen.<br />
5. Die Treuhandgesellschaft darf Auszahlungen von diesen Treuhandkonten<br />
zugunsten der Kommanditgesellschaft nur im Rahmen<br />
des Investitions- und Finanzplans gem. Ziffer 1 nach Freigabe<br />
durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. separat<br />
abgeschlossenem Mittelfreigabevertrag vornehmen.<br />
6. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2007 nicht<br />
in Anspruch genommen werden, sind sie an die Gesellschafter<br />
zurückzuzahlen.<br />
§4 Gesellschafter, Kommanditkapital, Treuhänderin<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer Einlage von<br />
u 5.000.<br />
2. Kommanditisten sind<br />
die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />
Bremen, mit einer Kommanditeinlage von u 5.000<br />
die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH, Bremen, mit einer Kommanditeinlage<br />
von u 5.000<br />
3. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH ist<br />
berechtigt, ihre Kommanditeinlage als Treuhandkommanditistin<br />
für Dritte (Treugeber) um den Betrag von bis zu u 5.985.000 zu<br />
erhöhen.<br />
Die vorstehende Ermächtigung umfasst auch das erhöhte Kommanditkapital<br />
gem. § 3 Ziffer 2.<br />
Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung erfolgt durch die Annahme<br />
der Beitrittserklärung eines Treugebers durch die Treuhandkommanditistin.<br />
4. Auf das Kommanditkapital gem. Ziffer 3 einschließlich eines<br />
etwaig erhöhten Kommanditkapitals ist ein Agio von 5 % zu<br />
entrichten.<br />
5. Soweit die Treuhandgesellschaft (Ziffer 3) Kommanditeinlagen<br />
für Treugeber übernimmt, hält und verwaltet sie diese nach<br />
Maßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern abzuschließenden<br />
Treuhandvertrages.<br />
Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft, soweit gesetzlich<br />
zulässig, wie Kommanditisten behandelt.<br />
6. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Kommanditisten der<br />
Gesellschaft in das Handelsregister eintragen zu lassen. Diese<br />
Eintragung setzt voraus, dass der jeweilige Treugeber zuvor der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht erteilt hat, welche über den Tod des<br />
Treugebers hinaus und unwiderruflich erteilt wird und zur Vornahme<br />
sämtlicher handelsregisterlicher Anmeldungen, welche die<br />
Gesellschaft betreffen können, ermächtigt.<br />
Die mit der eigenen Handelsregistereintragung eines Treugebers<br />
entstehenden Kosten sind von diesem zu tragen.<br />
7. Soweit sich ein Treugeber selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lässt, setzt sich das Treuhandverhältnis<br />
mit der Treuhänderin als Verwaltungstreuhand fort. Das Nähere<br />
regelt der Treuhandvertrag.<br />
8. Die Treuhandkommanditistin ist zur Einzahlung einer gem. Zif-
fer 3 erhöhten Kommanditeinlage nur insoweit verpflichtet, als<br />
Anleger ihr entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt haben.<br />
9. Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten, der<br />
seine fällige Einlage trotz schriftlicher Mahnung nach Fristsetzung<br />
und Ausschließungsandrohung ganz oder teilweise nicht<br />
erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />
oder teilweise auszuschließen, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf.<br />
§5 Gesellschafterkonten<br />
1. Die Einlagen der Gesellschafter werden auf festen Kapitalkonten,<br />
das Agio auf Kapitalsonderkonten gebucht.<br />
2. Neben den festen Kapitalkonten gem. Ziffer 1 werden bewegliche<br />
Kapitalkonten für anteilige Gewinne und Verluste sowie Entnahmen<br />
geführt.<br />
3. Sämtliche Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />
§6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 112 HGB und § 181 BGB berechtigt und<br />
verpflichtet.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird die Gesellschaft<br />
u. a. im Rahmen von Beteiligungsankäufen vertreten. Insoweit<br />
ist die persönlich haftende Gesellschafterin verpflichtet, folgende<br />
Grundsätze zu beachten:<br />
es dürfen ausschließlich Beteiligungen an deutschen Schifffahrtsgesellschaften<br />
erworben werden;<br />
es dürfen nur Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften erworben<br />
werden, deren Erstzeichnung bereits erfolgt war („Zweitmarktbeteiligungen“);<br />
für den Ankauf einer Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft<br />
dürfen aus Gründen der Risikostreuung nur maximal 20 % des gesamten<br />
Investitionsvolumens gem. § 3 Ziffer 1 (Mittelverwendung)<br />
eingesetzt werden.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf für Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />
welche über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
4. Der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen insbesondere:<br />
der Erwerb von Beteiligungen, soweit das Investitionsvolumen<br />
von u 5.200.000 gem. § 3 Ziffer 1 bzw. das erhöhte Investitionsvolumen<br />
gem. § 3 Ziffer 2 überschritten wird;<br />
die Aufnahme von Darlehen; ausgenommen hiervon sind Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
gem. § 3 Ziffer 3.<br />
5. Maßnahmen zur Durchführung der in § 3 Ziffer 1 genannten Investitionen,<br />
insbesondere der Beteiligungserwerb, bedürfen nicht<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
6. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf<br />
die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen<br />
der Beteiligungsgesellschaften, in denen die<br />
Gesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterin vertreten<br />
wird. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf sich<br />
insoweit ihrerseits von geeigneten Personen vertreten lassen.<br />
§7 Gesellschafterversammlung<br />
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmal jährlich<br />
bis zum 31. Oktober nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres in<br />
Bremen abgehalten werden. Die Komplementärin ist berechtigt,<br />
für die Gesellschafterversammlung einen anderen Ort festzulegen.<br />
Entsprechend § 8 Ziffer 4 dieses Vertrages kann die Gesellschafterversammlung<br />
auch im schriftlichen oder fernschriftlichen<br />
Verfahren durchgeführt werden.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der Komplementärin<br />
einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der<br />
Gesellschaft erfordert oder die Komplementärin dies für zweckmäßig<br />
hält. Die Komplementärin ist zur Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung auch dann verpflichtet,<br />
wenn Kommanditisten, die zusammen mindestens 25 % der<br />
Pflichteinlagen auf sich vereinigen, dies schriftlich unter Übersendung<br />
einer Tagesordnung und einer Begründung verlangen.<br />
Kommt die Komplementärin der Aufforderung von Kommanditisten<br />
zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Kommanditisten<br />
selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung<br />
in entsprechender Form und Frist einzuberufen. Ziffer 1 Satz 3<br />
und Ziffer 3 finden auf außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
entsprechende Anwendung.<br />
3. Die Komplementärin hat Gesellschafterversammlungen schriftlich<br />
(d. h. durch einfachen Brief) unter Übersendung einer Tagesordnung<br />
einzuberufen. Die Einberufung muss spätestens drei<br />
Wochen vor dem Versammlungstermin an alle Gesellschafter<br />
abgesandt worden sein.<br />
Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht der Komplementärin<br />
zu. Sie hat durch eine von ihr benannte geeignete<br />
Person ein Protokoll führen und unterzeichen zu lassen. Eine<br />
Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern zu übersenden. Es<br />
gilt als inhaltlich richtig, wenn nicht innerhalb von vier Wochen<br />
nach Zugang der Komplementärin ein schriftlicher Widerspruch<br />
zugegangen ist. Über den Widerspruch entscheidet die<br />
nächste Gesellschafterversammlung.<br />
4. Sind in einer Gesellschafterversammlung Kommanditisten, die<br />
zusammen mehr als 50 % des Kommanditkapitals auf sich vereinigen,<br />
oder die Komplementärin nicht anwesend oder vertreten,<br />
so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher<br />
Form und Frist einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl<br />
der dann anwesenden oder vertretenen Gesellschafter beschlussfähig<br />
ist. Hierauf ist in der Ladung besonders hinzuweisen.<br />
5. Je volle u 1.000 der geleisteten Kommanditeinlage gewähren<br />
eine Stimme.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin (§ 4 Ziffer 3) ist berechtigt, ihr<br />
Stimmrecht unterschiedlich entsprechend den Kapitalanteilen<br />
der von ihr vertretenen Treugeber auszuüben, und zwar nach Maßgabe<br />
der ihr von den Treugebern erteilten Weisungen.<br />
7. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />
Mitgesellschafter oder durch eine mit schriftlicher Vollmacht<br />
versehene und zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person<br />
(Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar) vertreten<br />
zu lassen. Die schriftliche Vollmacht ist zu Beginn der<br />
Gesellschafterversammlung der Komplementärin auszuhändigen.<br />
Die Vertretung durch sonstige Personen kann durch Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung zugelassen werden.<br />
Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht für die Bevollmächtigung<br />
der Treuhandkommanditistin (§ 4 Ziffer 3) als Verwaltungstreuhänderin<br />
in den Fällen des § 4 Ziffer 7.<br />
8. Die Treugeber sind berechtigt, in eigenem Namen an Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen (§ 4 Ziffer 5). Ziffer 7 gilt<br />
insoweit entsprechend.<br />
9. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />
geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von<br />
einem Monat nach Absendung des Protokolls der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. der schriftlichen Mitteilung des Gesellschafterbeschlusses<br />
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen<br />
die Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />
evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.<br />
§8 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />
und Beschlussfassung<br />
1. Die Gesellschafterversammlung beschließt in allen ihr gesetzlich<br />
oder kraft dieses Gesellschaftsvertrages zugewiesenen Angelegenheiten,<br />
insbesondere:<br />
a) über die Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />
b) über die Entlastung der Geschäftsführung;<br />
c) über die Ausschüttung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen;<br />
d) über die Wahl des Abschlussprüfers und Steuerberaters der<br />
Gesellschaft;<br />
e) in den Fällen des § 6 Ziffer 4 dieses Gesellschaftsvertrages;<br />
f) über die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages;<br />
g) über die Auflösung der Gesellschaft.<br />
2<br />
3
2<br />
4<br />
2. Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, soweit dieser Gesellschaftsvertrag<br />
oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen.<br />
Ungültige Stimmen und Stimmenenthaltungen gelten als nicht<br />
abgegebene Stimmen.<br />
Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abweichend von Satz 1<br />
einer Mehrheit von 70 % der abgegebenen Stimmen:<br />
a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
b) die Auflösung der Gesellschaft.<br />
Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags zu Lasten der Gründungskommanditisten<br />
(§ 4 Ziffer 2) bedürfen deren vorheriger<br />
Einwilligung.<br />
3. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />
50 % der gesamten Stimmen anwesend oder rechtlich wirksam<br />
vertreten sind und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
rechtlich wirksam vertreten ist.<br />
Ist die Gesellschafterversammlung nicht gem. Satz 1 beschlussfähig,<br />
so wird die persönlich haftende Gesellschafterin unverzüglich<br />
mit gleicher Form und Frist eine neue Gesellschafterversammlung<br />
einberufen. Diese neue Gesellschafterversammlung<br />
ist ungeachtet des Satzes 1 beschlussfähig.<br />
4. Gesellschafterbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren (auch<br />
per E-Mail und Telefax) gefasst werden, wenn nicht mehr als<br />
25 % der gesamten Stimmen dem widersprechen. Eine solche<br />
Beschlussfassung ist in den Fällen der Ziffern 2. a) und b) ausgeschlossen.<br />
§9 Vergütungen<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre Tätigkeit<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,5 % (zzgl. USt) des<br />
Kommanditkapitals der Gesellschaft. Stichtag ist jeweils der<br />
Stand des Kommanditkapitals per 31.12. eines Jahres bzw. das<br />
Datum der Vollbeendigung der Gesellschaft.<br />
2. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />
nach Maßgabe des jeweiligen Treuhandvertrages.<br />
3. Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erhält eine Vergütung nach Maßgabe<br />
des mit der Gesellschaft gesondert abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages.<br />
§ 10 Gewinn und Verlust<br />
1. Das handelsrechtliche Ergebnis wird wie folgt verteilt:<br />
a) die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erhält vorab 10 % bezogen auf sämtliche<br />
Liquiditätsausschüttungen bzw. -entnahmen, welche an die<br />
Kommanditisten geleistet bzw. von diesen getätigt worden sind;<br />
b) das nach Abzug des Vorabgewinns gem. vorstehend a) verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Beteiligung verteilt.<br />
2. Für das Rumpfwirtschaftsjahr 2004 wird das Jahresergebnis unabhängig<br />
vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten nach<br />
der Höhe der übernommenen Einlagen zum Jahresende verteilt.<br />
Satz 1 gilt sinngemäß für Kommanditisten, die im Jahr 2005 der<br />
Gesellschaft beitreten.<br />
§ 11 Entnahmen<br />
1. Die in § 9 genannten Vergütungen können von den jeweils<br />
Berechtigten entnommen werden.<br />
2. Die Entscheidung über Entnahmen obliegt im Übrigen der Gesellschafterversammlung.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist berechtigt, Ausschüttungen an die Kommanditisten unter<br />
Berücksichtigung des § 10 vorzunehmen, soweit entsprechende<br />
Liquidität zur Verfügung steht und dies im Hinblick auf den weiteren<br />
Geschäftsverlauf der Gesellschaft nach Einschätzung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin als vertretbar erscheint.<br />
§ 12 Jahresabschluss<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat den Jahresabschluss<br />
innerhalb von neun Monaten nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres<br />
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />
aufzustellen und von dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer,<br />
welcher von der Gesellschafterversammlung bestimmt worden<br />
ist (§ 8 Ziffer 1 lit. d)) prüfen zu lassen, sofern der Jahresabschluss<br />
nicht von einem Angehörigen der wirtschaftsprüfenden<br />
oder steuerberatenden Berufe erstellt worden ist.<br />
2. Nach Vorliegen des Prüfungsberichtes erhält jeder Kommanditist<br />
eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung zugesandt, spätestens<br />
mit der Einladung zur Hauptversammlung.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat der Treuhandkommanditistin<br />
auf Verlangen ein Exemplar des Jahresabschlusses<br />
für jeden von ihr vertretenen Treugeber auszuhändigen. Dies gilt<br />
sowohl im Falle der Vollrechts- als auch der Verwaltungstreuhand.<br />
3. Ergeben sich Änderungen in einem Jahresabschluss, z. B. aufgrund<br />
von Änderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung durch<br />
die Finanzbehörden, so erfolgt eine Anpassung in dem nächsten<br />
Jahresabschluss. Änderungen gem. Satz 1 sind für alle Gesellschafter,<br />
auch nach ihrem Ausscheiden, verbindlich.<br />
§13 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres kündigen,<br />
erstmals zum 31. Dezember 2013. Die Kündigung bedarf<br />
der Schriftform und ist an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
zu richten.<br />
§ 14 Tod eines Kommanditisten<br />
1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen<br />
Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Diese haben sich<br />
durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins oder einer beglaubigten<br />
Abschrift des Eröffnungsprotokolls nebst notariell<br />
erstelltem Testament oder Erbvertrag zu legitimieren.<br />
2. Falls mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden sind, haben<br />
diese zwecks Ausübung der Gesellschafterrechte einen einheitlichen<br />
Vertreter zu benennen. Bis zur Benennung ruht das<br />
Stimmrecht aus der Beteiligung des Erblassers. Das gilt sinngemäß<br />
im Falle der treugeberischen Beteiligung des Erblassers.<br />
§ 15 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt.<br />
2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis gem. § 13 Ziffer 2 oder aus wichtigem<br />
Grunde kündigt;<br />
b) ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Auseinandersetzungsguthaben<br />
pfändet und die Gesellschaft gem. § 135 HGB<br />
wirksam kündigt, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
der Kündigung;<br />
c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die<br />
Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, und zwar nach Ablauf<br />
von zwei Monaten nach diesem Zeitpunkt;<br />
d) in der Person des Kommanditisten ein wichtiger Grund vorliegt<br />
und er daraufhin durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird;<br />
e) er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt;<br />
f) er aus der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
wegen Nichteinzahlung der fälligen Einlage nach Fristsetzung<br />
mit Ausschlussandrohung ausgeschlossen wird (§ 4 Ziffer 9).<br />
3. Die Regelungen der Ziffer 2 gelten entsprechend für Treugeber<br />
mit der Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen die Treuhandkommanditistin<br />
anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />
aus der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch<br />
für den jeweils betroffenen Treuhänder hält.<br />
4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft<br />
aus, so beruft die Treuhandkommanditistin unverzüglich<br />
eine Gesellschafterversammlung ein, welche eine neue persönlich<br />
haftende Gesellschafterin wählt.<br />
5. Scheidet die Treuhandkommanditistin aus, so ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ermächtigt, für die Zeit bis zur Neuein-
setzung einer Treuhandkommanditistin deren Rechte und Pflichten<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages gegenüber den Treugebern<br />
wahrzunehmen.<br />
§ 16 Auseinandersetzung<br />
1. Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus und findet<br />
eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit seinen<br />
Rechtsnachfolgern nicht statt, so ist an den ausscheidenden<br />
Gesellschafter eine Abfindung zu zahlen.<br />
Die Abfindung bemisst sich nach dem Buchwert der Beteiligung<br />
an der Gesellschaft. Dabei werden die von der Gesellschaft gehaltenen<br />
Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften (geschlossene<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> i. S. des § 2 Ziffer 1) mit dem Ankaufspreis abzgl.<br />
sämtlicher von der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft erhaltenen<br />
Entnahme/Ausschüttungen bewertet. Ein etwaiger Firmenwert<br />
bleibt bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens außer Betracht.<br />
2. Ein Auseinandersetzungsguthaben gem. Ziffer 1 ist unverzinslich<br />
und in drei gleichen Jahresraten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres,<br />
an den ausgeschiedenen Kommanditisten zu zahlen,<br />
erstmals zum Ende des Kalenderjahres des Ausscheidens. Die Gesellschaft<br />
kann die Ratenzahlung aussetzen, wenn die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft eine Ratenzahlung nicht zulässt oder<br />
Darlehen zwecks Ratenzahlung aufgenommen werden müssten.<br />
3. Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten ein negatives<br />
Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft keinen<br />
Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind<br />
diese an die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit<br />
sie die Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />
4. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />
für ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben nicht verlangen.<br />
5. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin durch<br />
Beendigung eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden<br />
Bestimmungen entsprechend, soweit die entsprechende<br />
Kommanditbeteiligung nicht auf den Treugeber oder einen Übernehmer<br />
übertragen wird.<br />
§ 17 Verfügung über Geschäftsanteile<br />
1. Unbeschadet der Regelungen des § 4 Ziffer 6, 7 kann die Treuhandkommanditistin<br />
über ihr Kommanditkapital im Ganzen nur<br />
mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin nach<br />
Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages verfügen.<br />
2. Jeder Kommanditist/Treugeber kann auf den Beginn oder das<br />
Ende eines Kalenderjahres über seinen Gesellschaftsanteil verfügen,<br />
sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte<br />
und Pflichten des Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt. Verfügungen über<br />
Gesellschaftsanteile bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung der Komplementärin. Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />
Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der<br />
Gesellschaft gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprüche<br />
zustehen oder wenn der Erwerber unmittelbar oder<br />
mittelbar mit der Gesellschaft oder Gesellschaftern im Wettbewerb<br />
steht. Verweigert die Komplementärin ihre Zustimmung,<br />
entscheidet hierüber die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung.<br />
Diese Regelung gilt entsprechend für die Belastung<br />
von Kommanditanteilen. Eine vollständige oder teilweise Verpfändung<br />
zum Zwecke der Erstfinanzierung von Einlagen ist<br />
jedoch ohne Zustimmung der Komplementärin jederzeit möglich.<br />
Der Rechtsnachfolger hat eine notarielle Handelsregistervollmacht<br />
gem. § 4 Ziffer 6 zu erteilen.<br />
3. Soweit eine Anteilsübernahme gem. Ziffer 2 – mittelbar wie unmittelbar<br />
– zu einer Beteiligung des Übernehmers von mehr als<br />
40 % an der Gesellschaft oder eine Anteilsübernahme zusammen<br />
mit bereits – mittelbar oder unmittelbar – gehaltenen Beteiligungen<br />
an der Gesellschaft zu einer Beteiligung von mehr als<br />
40 % an derselben führen würde, bedarf die Anteilsübernahme<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung einschließlich<br />
der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Die<br />
Gesellschafterversammlung und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
sind berechtigt, die Zustimmung zu versagen, wenn<br />
hierdurch eine Schädigung oder sonstige Beeinträchtigung der<br />
Gesellschaft oder einzelner ihrer Gesellschafter zu befürchten ist.<br />
4. Bei Übertragungen sowie bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />
auf einen Dritten im Rahmen von Gesamtrechts-<br />
oder Sonderrechtsnachfolge werden alle Konten gem. § 5<br />
unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
§ 18 Auflösung der Gesellschaft<br />
1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die Komplementärin<br />
Liquidatorin.<br />
2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu<br />
verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen<br />
und den Verwertungserlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
geleisteten Pflichteinlagen nach Maßgabe des jeweiligen Kapitalkontos<br />
zueinander zu verteilen.<br />
3. Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch die beschlossenen<br />
und nicht entnommenen Ausschüttungen an die<br />
Kommanditisten.<br />
4. Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit bei der Auflösung<br />
der Gesellschaft Ersatz ihrer Auslagen einschließlich von ihr<br />
getätigter Aufwendungen für Beauftragte.<br />
§ 19 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch einen entsprechenden<br />
Gesellschafterbeschluss erfolgen.<br />
2. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderungen<br />
unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten<br />
erfolgen mit einfachem Brief an die letzte der Gesellschaft<br />
bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei Werktage<br />
nach Absendung als zugegangen.<br />
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />
undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages<br />
im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder<br />
undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten,<br />
die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />
4. Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen Registereintragungen<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
5. Gerichtsstand ist Bremen.<br />
Bremen, den<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />
2<br />
5
2<br />
6<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
für die treuhänderische Beteiligung an der<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
zwischen<br />
1. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />
Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />
– nachstehend „Treuhänderin“ oder „<strong>HTB</strong>“ genannt –<br />
und<br />
2. dem der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
über die Treuhänderin beitretenden Treugeber<br />
– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />
unter Beitritt der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />
&Co.KG<br />
– nachstehend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />
Vorbemerkung<br />
Die <strong>HTB</strong> hat sich als Treuhandkommanditistin an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong><br />
<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG beteiligt, deren Gegenstand<br />
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von<br />
Beteiligungen an geschlossenen <strong>Schiffsfonds</strong> ist.<br />
Gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ist die <strong>HTB</strong><br />
mit einer Einlage von u 5.000 an der Fondsgesellschaft beteiligt,<br />
welche sie auf bis zu u 12.000.000 erhöhen kann. Die <strong>HTB</strong> wird die<br />
erhöhte Einlage treuhänderisch im Rahmen eines Vollrechts- oder<br />
Verwaltungstreuhand für Treugeber halten. Dies vorausgeschickt,<br />
übernimmt die Treuhänderin nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen<br />
den treuhänderischen Erwerb und die treuhänderische<br />
Verwaltung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für den<br />
jeweiligen Treugeber.<br />
§1 Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den jeweiligen Treugeber und die Annahme dieser<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin geschlossen. Für die<br />
Wirksamkeit der Annahme genügt die Gegenzeichnung oder Faksimilierung<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Die Treuhänderin<br />
wird den jeweiligen Treugeber von der Annahme seiner<br />
Beitrittserklärung durch Übersendung einer Kopie der von der Treuhänderin<br />
gegengezeichneten oder faksimilierten Beitrittserklärung<br />
des Treugebers informieren.<br />
§2 Gegenstand des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, im eigenen Namen, im Innenverhältnis<br />
jedoch im Auftrag und für Rechnung des Treugebers, nach<br />
Maßgabe dieses Treuhandvertrages, des Gesellschaftsvertrages<br />
und der Beitrittserklärung des Treugebers eine Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Zeichnungsbetrages nach dessen Zahlung<br />
zzgl. Agio durch den Treugeber an die Treuhänderin nach Maßgabe<br />
der nachfolgenden Regelungen zu erwerben und zu halten.<br />
2. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung<br />
an der Gesellschaft als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />
Im Innenverhältnis handelt die Treuhänderin jedoch<br />
ausschließlich im Auftrag und für Rechnung der Treugeber. Die<br />
Stellung des Treugebers entspricht daher wirtschaftlich der eines<br />
unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten.<br />
3. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber<br />
sowie zwischen den Treugebern untereinander wird geregelt<br />
durch die Vorschriften dieses Treuhandvertrages sowie durch die<br />
entsprechend anwendbaren Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,<br />
und zwar auch in den Fällen, in denen ein besonderer<br />
Verweis auf die Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
in diesem Treuhandvertrag nicht ausdrücklich erfolgt. Der<br />
Gesellschaftsvertrag ist dem Treugeber bei Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />
ausgehändigt und vor ihm zur Kenntnis genommen<br />
worden. Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Treuhandvertrages.<br />
4. Der Treugeber ist verpflichtet, den in seiner Beitrittserklärung<br />
genannten Zeichnungsbetrag an die Treuhänderin auf das in der<br />
Beitrittserklärung genannte und von der Treuhänderin eingerichtete<br />
Treuhandkonto zu zahlen.<br />
5. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die auf das Treuhandkonto<br />
eingezahlten Beträge ausschließlich zur Leistung der in der<br />
Beitrittserklärung des Treugebers übernommenen Pflichteinlage<br />
zu verwenden.<br />
§3 Weisungsrecht<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen hinsichtlich<br />
der Ausübung des Stimmrechtes bei der Fassung von<br />
Beschlüssen für die Fondsgesellschaft zu erteilen. Die Treuhänderin<br />
ist verpflichtet, diese Weisungen zu berücksichtigten und<br />
ihr Stimmrecht entsprechend auszuüben.<br />
2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft die Weisungen des<br />
Treugebers einzuholen. Soweit die Treuhänderin trotz Nachfrage<br />
keine Weisungen des Treugebers erhält, wird die Treuhänderin<br />
ihr Stimmrecht nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben.<br />
3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Vollmacht zur Ausübung<br />
des Stimmrechts auf der Gesellschafterversammlung unter<br />
Berücksichtigung vorstehender Ziffern 1 und 2.<br />
4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustimmung des<br />
Treugebers erforderlich ist, darf von der Treuhänderin in Fällen<br />
unabweisbarer Dringlichkeit ohne eine solche Zustimmung vorgenommen<br />
werden, wenn dies nach ihrem eigenen pflichtgemäßen<br />
Ermessen für die Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über<br />
ein solches selbstständiges Handeln dem Treugeber unverzüglich<br />
zu berichten.<br />
§4 Herausgabepflicht<br />
Die Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen des Treugebers<br />
verpflichtet, die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft auf den Treugeber zu übertragen.<br />
Die Kosten der Übertragung trägt der Treugeber.<br />
§5 Pflichten des Treugebers<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />
und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft freizuhalten<br />
bzw., soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert<br />
der Leistungen auf erste Anforderung zu erstatten.<br />
§6 Übertragung von Beteiligungen<br />
Für die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Treugeber gilt § 17 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entsprechend. Dies gilt sinngemäß für die Übertragung<br />
von Rechten, welche dem Treugeber aus diesem Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag gegenüber der Treuhänderin zustehen.<br />
§7 Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Er sowie das Treuhandverhältnis enden in jedem
Fall mit der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft.<br />
2. Unbeschadet Ziffer 1 endet das Treuhandverhältnis mit der Übertragung<br />
des treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft von der Treuhänderin auf den Treugeber,<br />
es sei denn, der Treugeber wünscht die Fortsetzung als Verwaltungstreuhand<br />
oder nimmt im weiteren Verlauf die Dienste der<br />
Treuhänderin in Anspruch.<br />
3. Die Treuhänderin hat das Recht, diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Die Kündigung bedarf<br />
der Schriftform.<br />
§8 Vergütung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält für ihr Tätigkeit von der Fondsgesellschaft<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,2 % des treuhänderisch<br />
gehaltenen oder im Wege der Verwaltungstreuhand verwalteten<br />
Kommanditkapitals zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Maßgebend ist jeweils das treuhänderisch gehaltene oder<br />
verwaltete Kommanditkapital am Ende eines Geschäftsjahres.<br />
2. Die Vergütung eines laufenden Geschäftsjahres gem. Ziffer 1 ist<br />
anteilig jeweils am 30. Juni bzw. 31. Dezember fällig.<br />
3. Im Jahr der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft ist die Vergütung<br />
in voller Höhe für die Abwicklung der Fondsgesellschaft an<br />
die Treuhänderin zu zahlen.<br />
4. Aufwendungen, welche die Treuhänderin für Rechnung der Fondsgesellschaft<br />
außerhalb der Treuhand- und Verwaltungstätigkeit<br />
hat, kann sie dieser in Rechnung stellen.<br />
§9 Haftung der Treuhänderin<br />
1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegers sind<br />
ausschließlich die im Emissionsprospekt der Fondsgesellschaft<br />
enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin hat den Emissionsprospekt<br />
und die darin enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung<br />
unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />
des Emissionsprospektes und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />
und zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung.<br />
2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die sich aus diesem Treuhandvertrag<br />
ergebenden Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.<br />
3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten, haften<br />
auch für ein vor dem Abschluss des Treuhandvertrages liegendes<br />
Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last fällt. Im Falle der Haftung, ausgenommen vorsätzliches<br />
Verschulden, haftet die Treuhänderin nur für den typischen<br />
und vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall ist der Umfang der<br />
Haftung auf die jeweilige Höhe des vom Anleger gezeichneten<br />
Zeichnungsbetrages begrenzt.<br />
4. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die Treuhänderin verjährt nach<br />
12 Monaten; soweit kraft Gesetz kürzere Verjährungsfristen gelten,<br />
sind diese anwendbar. Diese Verjährungsfrist beginnt für<br />
alle Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin grundsätzlich mit<br />
der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen Umstände,<br />
die eine Haftung der Treuhänderin begründen. Spätestens mit<br />
dem dritten Tag nach der Absendung des jeweiligen Geschäftsberichtes<br />
und/oder des Berichtes der Treuhänderin an die Treugeber<br />
beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die während des<br />
Geschäftsjahres der Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf<br />
die sich der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der Treuhänderin<br />
an die Treugeber bezieht. § 103 BGB findet keine Anwendung.<br />
5. Die Ausführung von Weisungen des Anlegers gem. § 3 dieses Treuhandvertrages<br />
stellt die Treuhänderin im Verhältnis zum Anleger<br />
von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende<br />
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
1. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die zuletzt bekannt<br />
gegebene Anschrift des Treugebers gelten nach dem gewöhnlichen<br />
Postlauf (3 Werktage) als dem Treugeber zugegangen.<br />
2. Die Treuhänderin weist darauf hin, dass die persönlichen Daten<br />
im Rahmen dieses Treuhandvertrages elektronisch gespeichert<br />
werden und dass die in die Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten<br />
Personen über die Verhältnisse der Gesellschaft zu<br />
Vertriebszwecken informiert werden. Der Anleger ist verpflichtet,<br />
sämtliche Änderungen bzgl. seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz,<br />
Anschrift, Bankverbindungen, Finanzamt, Steuernummer)<br />
unverzüglich der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />
3. Soweit in diesem Treuhandvertrag nicht anders bestimmt ist,<br />
gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in seiner<br />
jeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß.<br />
Die Beitrittserklärung des Anlegers sowie der Gesellschaftsvertrag<br />
sind integrale Bestandteile des Treuhandvertrages.<br />
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Treuhandvertrages einschließlich<br />
dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für<br />
den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />
5. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages ganz oder<br />
teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden,<br />
werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen<br />
Bestimmungen dieses Treuhandvertrages hiervon nicht berührt.<br />
Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als<br />
durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt<br />
anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder<br />
nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen<br />
Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige<br />
Lücken in diesem Vertrag.<br />
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder<br />
im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit gesetzlich<br />
zulässig, der Sitz der Treuhänderin.<br />
Bremen, den<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
2<br />
7<br />
§ 10 Schlussbestimmungen
2<br />
8<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
zwischen<br />
1. der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG,<br />
Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />
– nachstehend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
2. der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH,<br />
Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />
– nachstehend „<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong>“ genannt –<br />
§1 Gegenstand<br />
1. Die Fondsgesellschaft beauftragt die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> mit der<br />
Übernahme und Durchführung der nachfolgend bezeichneten<br />
Aufgaben:<br />
a) die Konzeption des Beteiligungsangebotes;<br />
b) die Erstellung des Fondsprospektes und die Beauftragung der<br />
Prospektprüfung;<br />
c) die Auswahl und Koordination der Berater (Rechts- und Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer);<br />
d) die Koordination der Einwerbung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
durch Vertriebspartner;<br />
e) die Auswahl und Bewertung der anzukaufenden Beteiligungen.<br />
2. Soweit erforderlich, kann sich die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> bei Erfüllung<br />
der ihr gem. Ziffer 1 obliegenden Aufgaben Dritter (z. B.<br />
Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanzdienstleister)<br />
bedienen. Die Beauftragung erfolgt für Rechnung der<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong>.<br />
§2 Vergütung, Fälligkeit<br />
1. Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> erhält eine einmalige Vergütung wie folgt:<br />
a) für die Leistungen gem. § 1 Ziffer 1 a), b), c) und d) (entsprechend<br />
§ 3 Ziffer 1 (5) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft)<br />
eine Vergütung i. H. v. u 80.000 (in Worten: Euro<br />
achtzigtausend); bezogen auf das geplante Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft von u 6.000.000; der Betrag ändert sich entsprechend<br />
quotal, wenn und insoweit das Kommanditkapital der<br />
Beteiligungsgesellschaft den Betrag von u 6.000.000 über- bzw.<br />
unterschreitet;<br />
b) für die Leistungen gem. § 1 Ziffer 1. e) (Auswahl und Bewertung)<br />
eine Vergütung von 5 % des jeweiligen Ankaufpreises<br />
einer Beteiligung.<br />
§4 Laufzeit des Vertrages<br />
1. Der Vertrag endet mit der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft.<br />
2. Eine vorzeitige Kündigung dieses Vertrages durch die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
bzw. die Fondsgesellschaft ist ausgeschlossen. Unberührt<br />
bleibt die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund. Eine<br />
solche Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
§5 Schlussbestimmungen<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit<br />
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />
Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich<br />
zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen<br />
Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn<br />
sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />
Lücke ergeben sollte.<br />
2. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung<br />
dieser Schriftformklausel.<br />
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag ist Bremen.<br />
Bremen, den<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />
2. Die Vergütung gem. Ziffer 1 entsteht und wird zur Zahlung fällig<br />
wie folgt:<br />
a) die Vergütung gem. vorstehender Ziffer 1. a) jeweils hälftig<br />
nach Platzierung eines anteiligen Eigenkapitals in Höhe von<br />
u 3.000.000 bzw. nach Schließung der Fondsgesellschaft;<br />
b) die Vergütung gem. vorstehender Ziffer 1. b) nach Abschluss des<br />
jeweiligen Beteiligungskaufvertrages.<br />
§3 Haftung<br />
Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> haftet bei der Erbringung ihrer Leistungen<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche<br />
der Fondsgesellschaft gegenüber der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />
verjähren innerhalb von drei Jahren nach Bekanntwerden des schadensstiftenden<br />
Ereignisses, soweit nicht zwingendes Recht eine<br />
hiervon abweichende Regelung enthält. Schadensersatzansprüche<br />
sind schriftlich geltend zu machen.