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HTB Fünfte Hanseatische Schiffsfonds - HTB Schiffsfonds

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<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Verkaufsprospekt zum Zweitmarktfonds


0<br />

1<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Verkaufsprospekt zum Zweitmarktfonds<br />

Die Emission im Überblick<br />

Risiken der Beteiligung im Überblick<br />

0<br />

2<br />

0<br />

4<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Einkommensteuer<br />

Verlustausgleichsbegrenzungen<br />

Steuerliche Ergebnisse in der Gründungs-/<br />

1<br />

5<br />

Wirtschaftliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Investition<br />

Beteiligungsauswahl und -ankauf<br />

Erfahrung in der Umsetzung<br />

0<br />

5<br />

Investitionsphase<br />

Steuerliches Ergebnis in der Betriebsphase<br />

Steuerliche Ergebnisse bei der Veräußerung von<br />

Seeschiffen durch Beteiligungsgesellschaften<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

Kapitaleinwerbung<br />

Chancen und Risiken<br />

1<br />

8<br />

Marktpotenzial<br />

Vertragspartner<br />

2<br />

0<br />

Emissionshaus<br />

0<br />

9<br />

Schlussbemerkungen/Abwicklungshinweise<br />

2<br />

1<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

Mittelverwendung<br />

1<br />

0<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

2<br />

2<br />

Mittelherkunft<br />

Ergebnisprognose/Kapitaleinsatzund<br />

Rückflussrechnung<br />

Positive Abweichung<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

2<br />

6<br />

2<br />

8<br />

Negative Abweichung<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gesellschafter<br />

1<br />

3<br />

Haftungsbeschränkung<br />

Vertragswerk


0<br />

2<br />

Einleitung<br />

Mit dem hier vorgestellten Fondsprodukt eröffnet die <strong>HTB</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH Anlegern die Möglichkeit, attraktive Renditen<br />

bei gleichzeitiger Reduzierung des Anlagerisikos und<br />

nahezu vollständiger Steuerfreiheit zu erzielen.<br />

Die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

auch „die Fondsgesellschaft“ genannt), investiert in<br />

Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften, welche von den bisherigen<br />

Anlegern verkauft werden (so genannte Beteiligungen<br />

„aus zweiter Hand“ bzw. „Zweitmarktbeteiligungen“).<br />

Es handelt sich dabei um Beteiligungen an einer Vielzahl von<br />

unterschiedlichen Schifffahrtsgesellschaften, welche wiederum<br />

in den verschiedenen Marktsegmenten (z. B. Containerschiffe<br />

verschiedener Größen, Tanker, Bulker etc.) tätig sind.<br />

Ein Fonds – mit 40 und mehr verschiedenen Schiffen.<br />

Anleger<br />

<strong>HTB</strong> Zweitmarktfonds<br />

MS Container 1<br />

MS Bulker 1<br />

MS Container 2 MS Bulker 2<br />

MS Container... etc.<br />

MS Bulker... etc.<br />

Auf diese Weise ergibt sich ein breit gestreutes Beteiligungsportfolio<br />

mit einem dementsprechend niedrigen Risikoprofil<br />

und einer im Vergleich zu herkömmlichen Schiffsbeteiligungsmodellen<br />

kürzeren Laufzeit.<br />

Containerschiffe<br />

MT Tanker 1<br />

MT Tanker... etc.<br />

Tanker<br />

Bulker<br />

Die Emission im Überblick<br />

Fondsgesellschaft<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG.<br />

Der Gesellschaftsvertrag in der aktuellen Fassung datiert vom 8. März 2005.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH.<br />

Treuhänderin<br />

Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />

welche der Fondsgesellschaft als Kommanditistin beigetreten ist. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft<br />

mbH hält das Beteiligungskapital treuhänderisch für die Anleger nach Maßgabe eines separat abzuschließenden<br />

Treuhandvertrages.<br />

Investition<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften von Anlegern, welche diese Beteiligungen<br />

als Erstzeichner erworben hatten.


0<br />

3<br />

Finanzierung<br />

Die Fondsgesellschaft hat ein geplantes Gesamtvolumen von u 6.000.000, das auf maximal u 12.000.000 erhöht<br />

werden kann. Die Geschäftsführung ist zur Aufnahme von Fremdmitteln zwecks Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

von bis zu 50 % des gezeichneten und noch nicht eingezahlten Eigenkapitals ermächtigt.<br />

Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG ist auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen worden. Jeder Kommanditist kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum<br />

31. Dezember 2013, kündigen.<br />

Zeichnung/Einzahlung<br />

Der Anleger zeichnet seine Beteiligung mittels beigefügter Beitrittserklärung. Die Zahlung des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. Agio erfolgt auf das im Zeichnungsschein genannte Bankkonto der Treuhänderin, wobei 40 %<br />

der gezeichneten Kommanditeinlage zzgl. 5 % Agio (bezogen auf die gezeichnete Kommanditeinlage) binnen<br />

14 Tage nach Annahme der Zeichnung durch die Treuhänderin und 60 % der Kommanditeinlage am 15. Januar 2006<br />

zu zahlen sind.<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Mittelfreigabekontrolle beauftragt. Sie kontrolliert und überwacht<br />

die Freigabe des von den Anlegern gezahlten Beteiligungskapitals gem. den Vereinbarungen des Mittelfreigabevertrages.<br />

Kosten<br />

Sämtliche Kosten der Investitionsphase sind in der Mittelverwendungsrechnung dargestellt. Entsprechende vertragliche<br />

Vereinbarungen mit den wesentlichen Leistungserbringern liegen vor.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG, welche steuerlich direkt deren Anlegern<br />

zuzurechnen sind. Die Fondsgesellschaft wird überwiegend Beteiligungen an solchen Schifffahrtsgesellschaften<br />

erwerben, die bereits zur Tonnagesteuer (§ 5 a EStG) optiert haben. Die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten<br />

laufenden Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaften sind daher – bis auf ein geringes, pauschal ermitteltes<br />

steuerliches Ergebnis und eine laufende Besteuerung für etwaige (wenige) Beteiligungen ohne Tonnagesteuer –<br />

im Wesentlichen steuerfrei und können somit ohne nennenswerte Steuerbelastung an die Anleger der Fondsgesellschaft<br />

weitergeleitet werden. Soweit eine Beteiligungsgesellschaft ein Schiff veräußert und die Tonnagesteuer<br />

zur Anwendung kommt, ist ein Buchgewinn für den Anleger der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

vollständig steuerfrei.<br />

Haftung<br />

Die Anleger der Fondsgesellschaft haften gegenüber etwaigen Gläubigern der Fondsgesellschaft als Treugeber nicht.<br />

Im Innenverhältnis zur Treuhänderin haften die Anleger lediglich bis zur Höhe der von ihnen übernommenen Einlage,<br />

soweit diese nicht durch Entnahmen unter den Betrag des übernommenen Nominalkapitals gesunken ist. In diesem<br />

Fall lebt die Haftung wieder auf.


0<br />

4<br />

Risiken der Beteiligung im Überblick<br />

Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um ein unternehmerisches<br />

Engagement, bei dem neben der Chance,<br />

eine überdurchschnittliche Rendite zu erzielen, auch Risiken<br />

vorhanden sind, die im Extremfall dazu führen können, dass<br />

das eingesetzte Kapital verloren gehen kann. Für den Anleger<br />

ist es daher ratsam, nur einen Teil seines Vermögens in einer<br />

Beteiligung anzulegen.<br />

Auf die wesentlichen Risiken, die sich aus einer Beteiligung<br />

ergeben können, wird im Folgenden vorab eingegangen.<br />

Hierbei kann jedoch nur auf die Aspekte eingegangen werden,<br />

die sich auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft ergeben.<br />

Individuelle Besonderheiten eines Anlegers, die möglicherweise<br />

zu einer anderen wirtschaftlichen Beurteilung führen,<br />

können nicht berücksichtigt werden.<br />

Risiko: Niedrigere Betriebsergebnisse / Veräußerungserlöse<br />

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft Beteiligungen<br />

an Schifffahrtsgesellschaften erwirbt, welche die bei<br />

ihrem Ankauf erwarteten Betriebsergebnisse nicht erreichen<br />

und/oder bei denen ein Veräußerungserlös des betreffenden<br />

Seeschiffes nicht die erwartete Höhe erreicht.<br />

Risiko: Kasko- und Haftpflichtschäden<br />

Die Zielfonds tragen während der Betriebsphase grundsätzlich<br />

das Risiko von Schäden an den von ihnen betriebenen<br />

Schiffen bis hin zu einem Totalverlust bzw. das Risiko von<br />

Schäden, die Dritten bei deren Betrieb entstehen können.<br />

Risiko: Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

Es besteht das Risiko, dass sich bestehende steuerliche Regelungen<br />

zum Nachteil des Anlegers ändern bzw. abgeschafft<br />

werden. Z. B. besteht die Möglichkeit der Abschaffung der<br />

so genannten „Tonnagesteuer“ (§ 5 a EStG).<br />

Risiko: Übertragbarkeit der Beteiligung<br />

Risiko: Insolvenz einer Beteiligungsgesellschaft<br />

Es besteht das Risiko, dass eine Beteiligungsgesellschaft<br />

insolvent wird.<br />

Risiko: Nicht vollständige Einwerbung des Eigenkapitals<br />

Es besteht das Risiko, dass das prospektierte Eigenkapital<br />

(Mindestkapital von u 2.000.000) nicht vollständig eingeworben<br />

werden kann, was u.U. zu einer Rückabwicklung der<br />

Fondsgesellschaft führen kann.<br />

Risiko: Überschreitung von Kostenansätzen<br />

Es besteht das Risiko, dass Kostenansätze, welche im Prospekt<br />

genannt werden, tatsächlich überschritten werden.<br />

Risiko: Dachfondsrisiko<br />

Es besteht das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko, dass<br />

die Zielfonds im Gegensatz zu der beabsichtigten Risikostreuung<br />

in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gleichförmig<br />

schwächer verlaufen als erwartet. Es besteht die Möglichkeit,<br />

dass einzelne Zielfonds die bei ihrem Ankauf erwarteten<br />

wirtschaftlichen Ergebnisse nicht erwirtschaften.<br />

Risiko: Verlängerung der Ankaufsphase<br />

Die Ankaufsphase der am Markt zur Verfügung stehenden<br />

Zielfonds kann auf Grund von Marktgegebenheiten länger<br />

dauern als geplant und kann daher die Laufzeit und Rendite<br />

des Fonds verändern.<br />

Risiko: Verspätete Einzahlung von Anlegern<br />

Es besteht das Risiko, dass Anleger die von ihnen gezeichnete<br />

Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlen.<br />

Es besteht das Risiko, dass ein Anleger der Fondsgesellschaft<br />

bei gegebener Verkaufsabsicht keinen Käufer für seine Beteiligung<br />

findet.


0<br />

5<br />

Wirtschaftliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Mit dem hier vorgestellten Fondsprodukt eröffnet die <strong>HTB</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH Anlegern die Möglichkeit, attraktive Renditen<br />

bei gleichzeitiger Reduzierung des Anlagerisikos und<br />

nahezu vollständiger Steuerfreiheit zu erzielen.<br />

Investition<br />

Die Fondsgesellschaft, die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG, investiert in Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften,<br />

welche von den bisherigen Anlegern<br />

verkauft werden (so genannte Beteiligungen „aus zweiter<br />

Hand“ bzw. „Zweitmarktbeteiligungen“).<br />

Es handelt sich dabei um Beteiligungen an einer Vielzahl<br />

von unterschiedlichen Schifffahrtsgesellschaften, welche wiederum<br />

in den verschiedenen Marktsegmenten (z. B. Containerschiffe<br />

verschiedener Größen, Tanker, Bulker etc.) tätig sind.<br />

Auf diese Weise ergibt sich ein breit gestreutes Beteiligungsportfolio<br />

mit einem entsprechend niedrigen Risikoprofil und<br />

einer im Vergleich zu herkömmlichen Schiffsbeteiligungsmodellen<br />

kürzeren Laufzeit.<br />

Hinzu kommt, dass der Erwerb von Schiffsbeteiligungen „aus<br />

zweiter Hand“ die Möglichkeit gibt, den bisherigen, zumeist<br />

mehrjährigen Verlauf einer Beteiligung auf der Grundlage<br />

konkreter Daten und Zahlen, welche sich insbesondere aus<br />

den Jahresabschlüssen ergeben, zu betrachten. Hiermit ist<br />

eine wesentliche Verringerung des Anlagerisikos im Vergleich<br />

zur Zeichnung von Schiffsbeteiligungen auf dem Erstmarkt<br />

verbunden. Denn die Erfahrung zeigt, dass Schiffsgesellschaften,<br />

die in den ersten Jahren nach ihrer Auflegung<br />

erfolgreich gemanagt wurden, auch im weiteren Verlauf die<br />

Chance einer wirtschaftlich guten Entwicklung bieten.<br />

Der Anleger kann somit durch Zeichnung dieser Fondsgesellschaft<br />

das wirtschaftliche Risiko einer Beteiligung im<br />

Vergleich zur Beteiligung an einer Erstemission erheblich<br />

reduzieren.<br />

Die Fondsgesellschaft wird überwiegend Beteiligungen an<br />

solchen Schifffahrtsgesellschaften aufkaufen, die bereits zur<br />

so genannten „Tonnagesteuer“ (§ 5 a EStG) optiert haben.<br />

Somit sind die Ausschüttungen, welche die Fondsgesellschaft<br />

aufgrund ihrer Beteiligung an den Schifffahrtsgesellschaften<br />

erhält, bei dem Anleger nahezu steuerfrei.<br />

Vollständig steuerfrei sind in diesen Fällen Buchgewinne,<br />

wenn das von der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft betriebene<br />

Seeschiff veräußert wird. Denn nachdem die Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Tonnagesteuer optiert hat, ist ein etwaiger<br />

Unterschiedsbetrag bereits von dem Verkäufer der<br />

jeweiligen Beteiligung zu versteuern. Der Verkäufer unterliegt<br />

dann mit dem auf ihn entfallenden und aufzulösenden<br />

steuerlichen „Unterschiedsbetrag“ persönlich der Einkommensbesteuerung.<br />

Ein solcher Unterschiedsbetrag ist für die<br />

Fondsgesellschaft nicht erneut festzustellen.<br />

Der Welt-Containerumschlag in den Häfen 1980–2003 und Prognose bis 2010 (in Mio. TEU)<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010<br />

Quelle: Clarksons Research Studies „Container Intelligence Monthly 07/2004”


0<br />

6<br />

Welt-Handelsflotte per 1. Dezember 2003 in<br />

Mio. Tonnen Tragfähigkeit in %<br />

40 %<br />

10 %<br />

11%<br />

39 %<br />

10% übrige Handelsflotte 39% Massengutschiffe<br />

11% Containerschiffe 40% Tanker<br />

Quelle: Clarksons Research Studies „Container Intelligence Monthly, 06/2004“<br />

Die Fondsgesellschaft wird das prospektierte Eigenkapital i. H.<br />

von u 6.000.000 einwerben. Die Geschäftsführung ist ermächtigt,<br />

das geplante Kommanditkapital um bis zu u 6.000.000<br />

auf maximal u 12.000.000 zu erhöhen. Des Weiteren hat die<br />

Fondsgeschäftsführung die Befugnis, die Fondsgesellschaft<br />

bei Erreichen eines Kommanditkapitals von u 2.000.000,<br />

unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Komanditkapitals,<br />

spätestens jedoch zum 30. Juni 2005, zu schließen.<br />

Soweit sich das Kommanditkapital gegenüber dem Prospektansatz<br />

von u 6.000.000 verändert, werden die in den Positionen<br />

1. bis 5. der Mittelverwendungsübersicht enthaltenen<br />

Posten entsprechend quotal angepasst.<br />

Soweit erforderlich, ist die Geschäftsführung zur Aufnahme<br />

von Darlehen von bis zu 50 % des gezeichneten und von den<br />

Anlegern noch nicht eingezahlten Kommanditkapitals zwecks<br />

Zwischenfinanzierung der Beteiligungsankäufe ermächtigt.<br />

Die Fondsgesellschaft wird ihre Mittelzuflüsse dazu verwenden,<br />

das Beteiligungsportfolio aufzubauen (s. Mittelverwendung<br />

und -herkunft). Diese Ankaufsphase wird voraussichtlich<br />

18 Monate gerechnet ab Fondsschließung umfassen.<br />

Nach Abschluss der Ankaufsphase wird die Fondsgesellschaft<br />

Ausschüttungen (Gewinn- und sonstige Ausschüttungen sowie<br />

Kapitalrückflüsse aufgrund von Schiffsverkäufen) aus den<br />

von ihr angekauften Schiffsbeteiligungen erhalten. Diese<br />

Phase wird voraussichtlich das zweite bis neunte Jahr der<br />

Laufzeit der Fondsgesellschaft umfassen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird Ausschüttungen, welche sie von<br />

den Beteiligungsgesellschaften erhält, nicht für den Erwerb<br />

weiterer Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften verwenden.<br />

Beteiligungsauswahl und -ankauf<br />

Die Fondsgesellschaft wird ausschließlich Beteiligungen an<br />

solchen Schifffahrtsgesellschaften aufkaufen, die in Deutschland<br />

aufgelegt worden sind.<br />

Angebotene Zweitmarktbeteiligungen werden zunächst im<br />

Rahmen einer Bewertung zwecks Wertfeststellung geprüft.<br />

Dabei werden insbesondere der bisherige tatsächliche wirtschaftliche<br />

Verlauf der betreffenden Schifffahrtsgesellschaft,<br />

die Entschuldung des Schiffes und die geleisteten Ausschüttungen<br />

an die Anleger sowie die aktuellen wirtschaftlichen<br />

Gegebenheiten auf dem jeweils spezifischen Chartermarkt,<br />

auf welchem das Schiff zum Einsatz kommt, untersucht.<br />

Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Leistungsfähigkeit des<br />

Reeders. Dessen Kompetenz und Erfahrung ist wesentlich für<br />

den positiven Verlauf einer Schiffsbeteiligung. Von Bedeutung<br />

ist auch die Kompetenz des Emissionshauses, das<br />

Gewähr dafür bieten muss, in schwierigen wirtschaftlichen<br />

Situationen die Schiffsgesellschaft stabilisieren zu können.<br />

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der vorgenannten<br />

Kriterien durch die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH unter<br />

Einbeziehung erfahrener Berater. Nach Durchführung der<br />

Bewertung wird ein Angebot für die jeweilige zum Verkauf<br />

stehende Schiffsbeteiligung abgegeben.<br />

Zwecks Risikostreuung dürfen dabei maximal 20 % des gesamten<br />

Investitionsvolumens (§ 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages)<br />

in den Ankauf einer einzelnen Beteiligung investiert<br />

werden.<br />

Die weitere Abwicklung des Ankaufs erfolgt unter Einbeziehung<br />

erfahrener Rechts- und Steuerberater in Abstimmung<br />

mit dem jeweiligen Emissionshaus, welches die Schiffsbeteiligung<br />

ursprünglich konzipiert hat.


0<br />

7<br />

Bewertungskriterien<br />

Erfahrung des Emissionshauses, welches die<br />

Beteiligungsgesellschaft aufgelegt hat, mit der<br />

Konzeption und der laufenden Betreuung von<br />

geschlossenen <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Erfahrung des Reeders<br />

Erzielung der prospektierten Ergebnisse durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft in der Vergangenheit<br />

Tilgungsstand und Währung der Schiffshypothekendarlehen<br />

Erbringung geplanter Ausschüttungen an die Anleger<br />

Einhaltung der Schiffsbetriebskostenansätze<br />

aktuelle Chartervereinbarung (Charterrate,<br />

Charterlaufzeit und Verlängerungsoption) und Bonität<br />

des Charterers<br />

aktuelles Charterratenniveau<br />

aktueller Neubaupreis des Schiffes<br />

die <strong>HTB</strong> Vierte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

(Dezember 2003) aufgelegt. Beide Publikumsfonds sind bereits<br />

geschlossen. Die <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG hat zwischenzeitlich bereits gebrauchte<br />

Schiffsbeteiligungen für insgesamt u 7,9 Mio. (Nominalbetrag<br />

der Beteiligungen) erworben (Stichtag: 1. März 2005).<br />

<strong>HTB</strong> – Investitionsvolumen seit 2002 in Mio. E<br />

15 Mio.<br />

10 Mio.<br />

5Mio.<br />

0<br />

3Mio<br />

10 Mio<br />

17,8 Mio<br />

2002 2003 2004<br />

18,6 Mio<br />

2005<br />

Investition in Zweitmarktanteile von <strong>Schiffsfonds</strong> (Stand Januar 2005)<br />

(Nominalkapital der erworbenen Beteiligungen – kumuliert)<br />

<strong>HTB</strong> – Ergebnisse bereits veräußerter Beteiligungen<br />

Mittelrückfluss in %<br />

Erfahrung in der Umsetzung<br />

Das hier angebotene Modell einer Fondsgesellschaft kann sich<br />

auf schon vorliegende Erfahrungen mit dem Ankauf von Zweitmarktbeteiligungen<br />

stützen. Bereits im Jahr 2002 wurde im<br />

Rahmen eines so genannten „Private Placement“ (Privatplatzierung)<br />

die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG,<br />

Bremen, mit dem Ziel gegründet, Zweitmarkt-(Schiffs-)Beteiligungen<br />

in größerem Umfang aufzukaufen und im Rahmen<br />

einer Vermögensverwaltung für Privatanleger zu halten.<br />

450 %<br />

MS<br />

Clipper<br />

170 %<br />

MS<br />

Gloria<br />

266 %<br />

MS<br />

Hoheweg<br />

200 %<br />

MS<br />

Mijo<br />

206 %<br />

MS<br />

Swenja<br />

169 %<br />

MS<br />

Wilma<br />

368 %<br />

MS<br />

John Wulff<br />

119 %<br />

VLCC Front<br />

Century<br />

240 %<br />

MS Hannes<br />

Oltmann<br />

Bis zum Stichtag 30. Juni 2003 hat die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />

für ca. u 7,4 Mio. (Nominalkapital der erworbenen<br />

Beteiligungen) angekauft. Das Portfolio setzte sich aus<br />

Beteiligungen an 40 Schifffahrtsgesellschaften zusammen.<br />

Diese Gesellschaft hat die Ankaufsphase abgeschlossen. Die<br />

<strong>HTB</strong> Zweite <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG ist<br />

ebenfalls als Private Placement mit einem Investitionsvolumen<br />

von ca. u 1.000.000 aufgelegt worden.<br />

Als Publikumsfonds wurden bislang die <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG (September 2003) und<br />

Verkauf der Beteiligungen aus dem <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG und <strong>HTB</strong> Dritte<br />

<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG. Die angegebenen Verkaufspreise beziehen sich auf das<br />

(bisher) tatsächlich geflossene Kapital.<br />

Angekauft wurden Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften,<br />

die von namhaften deutschen Emissionshäusern aufgelegt<br />

worden sind. Für sämtliche von der <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG bis zum Stichtag angekauften<br />

Schiffsbeteiligungen war die Option zur Tonnagesteuer ausgeübt<br />

worden. Im Rahmen der vorgenannten Ankaufsaktivitäten<br />

hat sich zwischenzeitlich ein ausgedehntes Netzwerk von<br />

Kontakten gebildet, welches den Zugang zu verkaufsbereiten<br />

Anlegern eröffnet und für Zwecke des Beteiligungsankaufs


0<br />

8<br />

für die Fondsgesellschaft zur Verfügung steht. Ausdrücklich<br />

hingewiesen sei darauf, dass ein Handel einzelner Schiffsbeteiligungen<br />

zwischen den einzelnen <strong>HTB</strong> Zweitmarktfonds<br />

(z.B. zwischen der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG und der <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG) nicht stattfindet. Ein Gesellschafterbeschluss,<br />

welcher die Geschäftsführung der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH in diesem Sinne<br />

anweist, liegt vor.<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

Zum Zweck der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung<br />

der Anlegergelder wird die Treuhandgesellschaft ein<br />

Treuhandkonto einrichten, auf dem die Anlegergelder eingehen.<br />

Über diese Gelder darf die Fondsgesellschaft erst<br />

verfügen, wenn ein mit der Mittelfreigabe beauftragter unabhängiger<br />

Wirtschaftsprüfer bestätigt hat, dass alle vorgesehenen<br />

Bedingungen für die Zahlungsfreigabe erfüllt sind<br />

(Einzelheiten s. unter „Rechtliche Grundlagen“).<br />

Kapitaleinwerbung<br />

Die Koordination der Kapitaleinwerbung erfolgt durch die<br />

TEUFL equity partner gmbh („TEP“), Ebersberg. TEP hat zu<br />

diesem Zweck eine Vertriebsvereinbarung mit der Fondsgesellschaft<br />

abgeschlossen (Einzelheiten s. unter „Rechtliche<br />

Grundlagen“).<br />

In Milliarden Euro<br />

Platzierungszahlen für Schiffsbeteiligungen.<br />

Eigenkapitalinvestitionen in <strong>Schiffsfonds</strong> von<br />

1993 bis 2004: 18 Milliarden Euro.<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Eigenkapital<br />

Fondsvolumen Quelle: TEUFL equity partner gmbh 1/2005<br />

Marktpotenzial<br />

Deutsche Anleger haben bereits seit mehreren Jahrzehnten<br />

Kapitalanlagen im Bereich der Seeschifffahrt, die so genannten<br />

„Schiffsbeteiligungen“ gezeichnet. Allein in den Jahren<br />

1993 bis 2004 belief sich das gezeichnete Eigenkapital auf<br />

ca. u 18 Milliarden. Neben steuerlichen Erwägungen spielte<br />

dabei auch der Umstand eine Rolle, dass seriös konzipierte<br />

Schiffsbeteiligungen etablierter deutscher Emissionshäuser<br />

in der Vergangenheit gute wirtschaftliche Ergebnisse für die<br />

Anleger erzielt haben.<br />

Als nachteilig wurde bei derartigen Kapitalanlagen oftmals<br />

die fehlende Verkaufsmöglichkeit empfunden, da es für<br />

Schiffsbeteiligungen bislang keinen – transparenten – Markt<br />

(„Zweitmarkt“) gab. Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit<br />

stark gestiegenen Anlagevolumens bei Schiffsbeteiligungen<br />

steigt das Verkaufspotenzial bei Anlegern mit<br />

Schiffsbeteiligungen.<br />

Denkbare Anlässe sind:<br />

eintretende Arbeitslosigkeit<br />

Wertverluste in anderen Vermögensbereichen<br />

Übernahme von Schiffsbeteiligungen im Wege<br />

des Erbfalls/der Schenkung<br />

Änderung des individuellen Anlageverhaltens/<br />

Vermögensumschichtungen<br />

Änderungen in der steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Ausrichtung des eigenen Portfolios<br />

Nach den vorliegenden Erfahrungen geht die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH davon aus, dass ca. 5 % dieses Volumens grundsätzlich<br />

für einen Ankauf über den Zweitmarkt zur Verfügung<br />

stehen könnte.<br />

Hinreichendes Ankaufspotenzial ist damit in Deutschland<br />

vorhanden.


0<br />

9<br />

<strong>HTB</strong> – Ergebnisse bereits veräußerter Beteiligungen<br />

Schiffsname Kaufpreis Verkaufspreis Ertrag Mittelrückfluss Laufzeit (Monate)<br />

MS Clipper 30.677 u 138.048 u 107.371 u 450 % 28<br />

MS Gloria 5.110 u 8.700 u 3.590 u 170 % 19<br />

MS Hoheweg 19.969 u 53.174 u 33.205 u 266 % 15<br />

MS Mijo 10.226 u 20.451 u 10.225 u 200 % 10<br />

MS Svenja 61.355 u 126.544 u 65.189 u 206 % 17<br />

MS Wilma 7.670 u 13.000 u 5.330 u 169 % 19<br />

MS John Wulff 16.654 u 61.355 u 44.701 u 368 % 13<br />

VLCC Front Century 18.070 u 21.474 u 3.404 u 119 % 13<br />

MS Hannes Oltmann 127.822 u 306.775 u 178.953 u 240 % 29<br />

Durchschnitt 243% 18<br />

Verkauf der Beteiligungen aus dem <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> I GmbH & Co. KG und <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Die angegebenen Verkaufspreise beziehen sich auf das (bisher) tatsächlich geflossene Kapital.<br />

Emissionshaus<br />

Das Fondskonzept wurde von der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />

entwickelt.<br />

Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erbringt gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrags die folgenden Leistungen:<br />

1. Erstellung des Fondskonzeptes<br />

2. Erstellung des Fondsprospektes und Beauftragung der<br />

Prospektprüfung<br />

3. Koordinierung sämtlicher Berater<br />

4. Koordinierung der Kapitaleinwerbung<br />

5. Auswahl und Bewertung der Ankäufe<br />

Für die vorstehenden Leistungen erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH folgende Vergütungen:<br />

für die vorstehenden Leistungen gem. Ziffer 1 – 4 eine<br />

feste Vergütung von u 80.000*<br />

für die Auswahl und Bewertung der Ankäufe gem.<br />

Ziffer 5 eine Vergütung von 5 % des jeweiligen<br />

Ankaufspreises einer Beteiligung<br />

*(bezogen auf ein Kommanditkapital von u 6.000.000; bei<br />

einem hiervon abweichenden Kommanditkapital erfolgt eine<br />

quotale Anpassung dieser Vergütung)<br />

Daneben erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erfolgsabhängig<br />

10 % von sämtlichen Liquiditätsrückflüssen aus den Beteiligungsgesellschaften.<br />

Die Initiatorin hat damit ein eigenes wirtschaftliches Interesse<br />

an dem Ankauf von gebrauchten Schiffsbeteiligungen<br />

zu marktgerechten, nicht überhöhten Preisen, denn je besser<br />

sich deren Beteiligungsrückflüsse entwickeln, desto höher<br />

fällt der erfolgsabhängige Ergebnisanteil der Initiatorin aus.


1<br />

0<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

Mittelverwendung<br />

1. Ankauf der Schiffsbeteiligungen<br />

inkl. Anschaffungsnebenkosten<br />

(z. B. Provisionen, Rechtsberatungskosten,<br />

Handelsregistergebühren)<br />

Tu<br />

5.200<br />

Tu<br />

2. Auswahl, Bewertung der Beteiligungen<br />

und Ankaufsabwicklung 260 5.460<br />

3. Gründungs- und Beratungskosten,<br />

Mittelfreigabekontrolle,<br />

Handelsregistergebühren 40<br />

4. Eigenkapitalvermittlung 420 1)<br />

5. Sonstige Kosten (Kosten der Konzeption<br />

der Prospekterstellung und -prüfung, etc.) 80<br />

Gesamt 6.000<br />

Mittelherkunft<br />

Kommanditkapital 6.000 2)<br />

1)<br />

zzgl. Agio, 2) zzgl. 5 % Agio<br />

Die vorstehenden Kostenpositionen zu Ziffer 2 (u 260.000),<br />

Ziffer 4 (u 420.000 zzgl. Agio) und Ziffer 5 (u 80.000) sind<br />

vertraglich mit den jeweiligen Leistungserbringern vereinbart.<br />

Die Kostenpositionen zu Ziffer 3 wurden auf der Grundlage<br />

branchenüblicher Vergütungen bzw., soweit es sich um Handelsregistergebühren<br />

handelt, auf der Grundlage der amtlichen<br />

Gebührenordnung, geschätzt. Die Kostenpositionen zu<br />

Ziffer 2 bis Ziffer 5 ändern sich quotal entsprechend, soweit<br />

das Kommanditkapial den Betrag von u 6.000.000 über- bzw.<br />

unterschreitet. Die Gründungskommanditisten zahlen kein<br />

Agio auf von ihnen gehaltene eigene Kommanditeinlagen.<br />

Die Fondsgesellschaft hat vom Zeitpunkt ihrer Gründung bis<br />

zur Prospektherausgabe keine finanziellen Vorbelastungen<br />

zu Lasten der Anleger getragen.<br />

Ergebnisprognose/Kapitaleinsatz- und Rückflussrechnung<br />

Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Emissionsprospektes<br />

noch nicht feststeht, in welche Schiffsbeteiligungen investiert<br />

wird, lässt sich eine konkrete, d. h. auf bestimmte<br />

Schiffsbeteiligungen gestützte Prognoserechnung nicht aufstellen.<br />

Aufgrund der Erfahrungen mit dem Ankauf und den<br />

ersten Beteiligungsverkäufen bei den bislang aufgelegten<br />

Fondsgesellschaften können bestimmte Annahmen zugrunde<br />

gelegt werden, um einen Anhaltspunkt für den möglichen<br />

wirtschaftlichen Verlauf einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

darzustellen.<br />

Folgende Annahmen werden getroffen (Standardmodell):<br />

1. Das zu berücksichtigende Eigenkapital der<br />

Fondsgesellschaft beträgt Tu 6.000.<br />

2. Der Ankaufswert der Beteiligungen<br />

(inkl. Anschaffungsnebenkosten) beträgt Tu 5.200.<br />

3. Die Anschaffungsnebenkosten für Auswahl,<br />

Bewertung, Ankaufsabwicklung betragen Tu 260.<br />

4. Die sonstigen Vorlaufkosten für Vertrieb,<br />

Konzeption, Verwaltung etc. betragen Tu 540.<br />

5. Die jährlich anfallenden laufenden Kosten<br />

der Beteiligungsgesellschaft betragen Tu 60.<br />

6. Die laufenden jährlichen Ausschüttungen der angekauften<br />

Beteiligungen betragen 8 % des Ankaufswertes nach Ablauf<br />

der Ankaufsphase, erstmalig im Jahr 2 (entsprechend<br />

6% auf den Nominalwert der angekauften Beteiligungen<br />

bei einem angenommenen Ankaufspreis von 75 % des jeweiligen<br />

Nominalbetrages).<br />

7. Die laufenden Ausschüttungen steigen jährlich um 2 Prozentpunkte.<br />

8. Die Verkäufe der erworbenen Beteiligungen beginnen am<br />

Ende des Jahres 3 und betragen in den Jahren 3–6<br />

jeweils 10 % des ursprünglichen Ankaufsvolumens und<br />

in den drei darauf folgenden Jahren jeweils 20 % des<br />

Ankaufsvolumens.<br />

9. Aus dem Verkauf der erworbenen Beteiligungen erfolgt<br />

jeweils ein Rückfluss in Höhe von 150 % des ursprünglichen<br />

Anschaffungswertes inkl. Anschaffungsnebenkosten.<br />

10. Im Ankaufsjahr (Jahr 1) erfolgen Ausschüttungen aus den<br />

unterjährig eingekauften Beteiligungen, die mindestens die<br />

laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft abdecken.<br />

11.90 % der verfügbaren Liquidität wird an die Kommanditisten<br />

ausgeschüttet.<br />

Auf Basis dieser Annahmen ergeben sich die im Folgenden<br />

dargestellten Rückflüsse aus der Beteiligung:


1<br />

1<br />

Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu<br />

Ankaufswert am Jahresende 5.200 5.200 4.680 4.160 3.640 3.120 2.080 1.040 0<br />

Lfd. Ausschüttung in u 60 416 520 562 582 582 562 416 229<br />

Verkaufserlöse 0 0 780 780 780 780 1.560 1.560 1.560<br />

Rückfluss (brutto) 60 416 1.300 1.342 1.362 1.362 2.122 1.976 1.789<br />

Lfd. Kosten 60 60 60 60 60 60 60 60 60<br />

Rückfluss (netto) 0 356 1.240 1.282 1.302 1.302 2.062 1.916 1.729<br />

Rückfluss an Anleger in v 0 320 1.116 1.153 1.172 1.172 1.855 1.724 1.556<br />

Rückfluss an Anleger in % 0 5 19 19 20 20 31 29 26<br />

Der Gesamtrückfluss inkl. Kapitalrückzahlung beträgt danach<br />

168 %.<br />

Die tatsächliche Entwicklung des wirtschaftlichen Verlaufs<br />

der Fondsgesellschaft kann sich verändern, wenn sich (positive<br />

oder negative) Abweichungen von den zuvor dargestellten<br />

zugrunde gelegten Annahmen ergeben. Aus diesem<br />

Grunde werden die Annahmen im Folgenden modifiziert, um<br />

mögliche positive oder negative Abweichungen des tatsächlichen<br />

Verlaufs und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf<br />

eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu verdeutlichen:<br />

Positive Abweichung<br />

Gegenüber der obigen Standardberechnung wird von folgenden<br />

positiven Abweichungen ausgegangen:<br />

1. Die anfänglichen laufenden Ausschüttungen im Jahr 2<br />

betragen 10 % statt 8 % der Anschaffungswerte.<br />

2. Die Ausschüttungen steigen jährlich um 3 Prozentpunkte<br />

statt um 2 Prozentpunkte.<br />

3. Der Verkauf erfolgt zu 175 % statt 150 % des ursprünglichen<br />

Anschaffungswertes.<br />

Auf Basis dieser geänderten Annahmen ergeben sich die folgenden<br />

Rückflüsse an die Anleger:<br />

Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu<br />

Rückfluss an<br />

Anleger in u<br />

0 414 1.373 1.439 1.476 1.486 2.286 2.108 1.874<br />

Rückfluss an<br />

0 7 23 24 25 25 38 35 31<br />

Anleger in %<br />

Der Gesamtrückfluss inkl. Kapitalrückzahlung beträgt danach<br />

208 %.


1<br />

2<br />

Negative Abweichung<br />

Gegenüber der Standardberechnung wird von folgenden negativen<br />

Abweichungen ausgegangen:<br />

1. Die anfänglichen laufenden Ausschüttungen im Jahr 2<br />

betragen 6 % statt 8 % der Anschaffungswerte.<br />

2. Die Ausschüttungen steigen jährlich um 1 Prozentpunkt<br />

statt um 2 Prozentpunkte.<br />

3. Der Verkauf erfolgt zu 125 % statt 150 % des ursprünglichen<br />

Anschaffungswertes.<br />

Auf Basis dieser geänderten Annahmen ergeben sich die folgenden<br />

Rückflüsse an die Anleger:<br />

Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu Tu<br />

Rückfluss an<br />

Anleger in u<br />

Rückfluss an<br />

Anleger in %<br />

0 227 859 868 868 859 1.425 1.341 1.238<br />

0 4 14 14 14 14 24 22 21<br />

Der Gesamtrückfluss inkl. Kapitalrückzahlung beträgt danach<br />

128 %.<br />

Steuerliche Auswirkungen aufgrund der nur geringfügigen<br />

Tonnagesteuerbelastung werden bei den vorgenannten Berechnungen<br />

unberücksichtigt gelassen.<br />

In der vorliegenden Tabelle wurden die oben genannten drei<br />

Szenarien kalkuliert. Bei der Standard-Betrachtung beträgt<br />

der Rückfluss 168 %, bei der positiven Abweichung 208 %<br />

und in der negativen Abweichung 128 % bezogen auf die<br />

Nominalbeteiligung.<br />

Mögliche Entwicklung der Beteiligung an dem <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Kapitaleinsatz-/-rückflussrechnung Standard- Positive Negative<br />

für eine Beteiligung von 100.000 u zzgl. Agio modell Abweichung Abweichung<br />

Kapitaleinsatz in v 105.000 105.000 105.000<br />

Kapitalrückfluss brutto in u 186.480 230.680 142.280<br />

Managementbeteiligung in u 18.650 23.070 14.230<br />

Kapitalrückfluss netto 1 in v 167.830 207.610 128.050<br />

Rückfluss in % 168 208 128<br />

1<br />

90 % der verfügbaren Liquidität werden an die Kommanditisten ausgeschüttet.


1<br />

3<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Die Fondsgesellschaft wurde als Kommanditgesellschaft<br />

deutschen Rechts gegründet und am 3. Mai 2004 unter HRA<br />

23360 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen.<br />

Sitz der Fondsgesellschaft ist Bremen.<br />

Gesellschafter<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen.<br />

Sie ist am Kapital der Gesellschaft mit u 5.000 beteiligt. Sie<br />

ist mit der Vertretung der Fondsgesellschaft und der Geschäftsführung<br />

betraut.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Übernahme<br />

der Haftung gem. § 9 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine feste jährliche Vergütung i. H. v. 0,5 % des<br />

Kommanditkapitals (zzgl. USt) der Fondsgesellschaft.<br />

Gründungskommanditistin und Treuhänderin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />

(AG Bremen, HRB 20890), welche eine eigene Kommanditeinlage<br />

von u 5.000 übernimmt. Darüber hinaus wird die<br />

Gründungskommanditistin weitere Kommanditeinlagen bis zu<br />

einem geplanten Gesamtbetrag von insgesamt u 5.985.000<br />

als Treuhänderin für hinzutretende Anleger übernehmen.<br />

Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />

erhält für die von ihr gem. gesondertem Treuhandvertrag zu<br />

erbringenden Leistungen eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,2 %<br />

(zzgl. USt) der von ihr treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen.<br />

Die weitere Gründungskommanditistin, die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH, hält eine Kommanditeinlage von u 5.000. Sie erhält<br />

eine einmalige Vergütung von u 80.000 für die Konzeption<br />

des Beteiligungsangebotes, die Erstellung des Fondsprospektes,<br />

die Auswahl und Koordination der notwendigen Berater<br />

(Rechts- und Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer) sowie<br />

die Koordination der Eigenkapitaleinwerbung durch die Vertriebspartner.<br />

Diese Vergütung ändert sich entsprechend, soweit das<br />

Kommanditkapital den Betrag von u 6.000.000 übersteigt<br />

(„erhöhtes Kommanditkapital“ gem. § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />

bzw. unterschreitet. Für die Auswahl<br />

und Bewertung der anzukaufenden Beteiligungen erhält<br />

sie eine Vergütung von 5 % bezogen auf den Kaufpreis der<br />

Beteiligungen.<br />

Des Weiteren erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH als Kommanditistin<br />

einen Gewinnvorab, welcher sich nach den Liquiditätsrückflüssen,<br />

welche die Fondsgesellschaft von ihren Beteiligungsgesellschaften<br />

erhält, bemisst. Dieser Gewinnvorab<br />

beträgt 10 % der für Ausschüttungen vorgesehenen Liquiditätsrückflüsse.<br />

Haftungsbeschränkung<br />

Soweit der Anleger seine Einlage in die Fondsgesellschaft<br />

geleistet hat, ist eine Nachschusspflicht für den Anleger gesetzlich<br />

ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HGB).<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft von<br />

ihren Beteiligungsgesellschaften (Schifffahrtsgesellschaften)<br />

Ausschüttungen erhält, welche handelsrechtlich als Entnahmen<br />

i. S. des § 172 Abs. 4 i. V. m. § 171 Abs. 1 HGB zu behandeln<br />

sind (Überentnahmen auf der Ebene der jeweiligen<br />

Schifffahrtsgesellschaft), was zu einem Wiederaufleben der<br />

Haftung der Fondsgesellschaft im Rahmen ihrer Beteiligung<br />

an der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft führt.<br />

Dasselbe Risiko kann sich ergeben, wenn der Verkäufer einer<br />

Beteiligung aus der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) erhalten hat, welche zu einem<br />

Wiederaufleben der Haftung bei der Fondsgesellschaft als<br />

Erwerberin einer solchen Beteiligung führen kann (§§ 172<br />

Abs. 4, 173 HGB).<br />

Eine persönliche Haftung des Anlegers der Fondsgesellschaft<br />

kann dann gegeben sein, wenn dessen Kommanditeinlage<br />

in der Fondsgesellschaft, z. B. durch Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) unter den Betrag der Hafteinlage absinkt (§ 172<br />

Abs. 4 HGB).<br />

Vertragswerk<br />

Das Vertragswerk des Beteiligungsmodells umfasst folgende<br />

Verträge:<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden Fassung wurde<br />

am 8. März 2005 abgeschlossen. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Gründungskommanditistinnen sind die <strong>HTB</strong><br />

<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH sowie


1<br />

4<br />

die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte<br />

Zeit abgeschlossen. Anleger haben erstmals die<br />

Möglichkeit der Kündigung zum 31. Dezember 2013. Beteiligungen<br />

an der Fondsgesellschaft können mit Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin auf den Anfang<br />

oder das Ende eines Kalenderjahres übertragen werden.<br />

Im Falle des Ausscheidens eines Anlegers ermittelt sich<br />

dessen Abfindungsguthaben gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Das Abfindungsguthaben bemisst sich nach dem<br />

Ankaufswert der von der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens gehaltenen Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />

abzgl. sämtlicher zwischenzeitlich von den<br />

jeweiligen Beteiligungsgesellschaften erhaltenen Entnahmen/Ausschüttungen.<br />

Treuhandvertrag<br />

Der Treuhandvertrag wurde zwischen der Treuhandkommanditistin,<br />

der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft<br />

mbH, unter Beitritt der Fondsgesellschaft am 8. März<br />

2005 abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Rechtsbeziehung<br />

zwischen der Treuhänderin und den beitretenden Anlegern.<br />

Der Beitritt der Anleger erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhänderin.<br />

Die Treuhänderin erhält jährlich eine Vergütung in Höhe von<br />

0,2 % zzgl. USt, bezogen auf das von ihr für Anleger gehaltene<br />

Eigenkapital der Gesellschaft.<br />

Mittelfreigabevertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

einen Mittelfreigabevertrag abgeschlossen.<br />

Danach dürfen die von den Anlegern auf ein<br />

Treuhandkonto gezahlten Gelder nur dann an die Fondsgesellschaft<br />

weitergeleitet werden, wenn sämtliche im Mittelfreigabevertrag<br />

vorgesehenen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen<br />

Verwendung der Anlegergelder erfüllt sind.<br />

Hierzu gehört im Wesentlichen die Vorlage der abgeschlossenen<br />

(Beteiligungs-)Ankaufsverträge sowie der Eintritt der<br />

Fälligkeit der jeweils sonstigen prospektierten Kosten. Hierdurch<br />

wird eine nicht prospektgemäße Verwendung der Anlegergelder<br />

ausgeschlossen. Die Vergütung entspricht berufsüblichen<br />

Sätzen.<br />

Der Mittelfreigabevertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni<br />

2007, endet jedoch spätestens mit der vollständigen Mittelverwendung<br />

für den Beteiligungsankauf. Im Übrigen kann<br />

eine Kündigung dieses Vertrages nur aus wichtigem Grund<br />

erfolgen.<br />

Vertriebsvereinbarung<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der TEUFL equity partner gmbh,<br />

Ebersberg, am 9. März 2005 eine Vertriebsvereinbarung<br />

geschlossen. Darin verpflichtet sich die TEUFL equity partner<br />

gmbh, der Fondsgesellschaft geeignete Vertriebspartner<br />

zu vermitteln und deren Aktivitäten im Rahmen der Kapitaleinwerbung<br />

zu koordinieren.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH hat am 9. März 2005 einen<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Fondsgesellschaft geschlossen.<br />

Darin verpflichtet sich die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH, nachfolgende Leistungen gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

zu erbringen:<br />

a) die Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

b) die Erstellung des Fondsprospektes und die<br />

Beauftragung der Prospektprüfung<br />

c) die Auswahl und Koordination der Berater<br />

(Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)<br />

d) die Koordination der Einwerbung des Eigenkapitals<br />

der Fondsgesellschaft durch Vertriebspartner<br />

e) die Auswahl und Bewertung der anzukaufenden<br />

Beteiligungen<br />

Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erhält für die Leistungen a) bis<br />

d) eine einmalige Vergütung in Höhe von u 80.000* und für<br />

die Leistung gem. e) eine Vergütung in Höhe von 5 % bezogen<br />

auf den Kaufpreis der anzukaufenden Beteiligungen.<br />

*(diese Vergütung ändert sich entsprechend quotal, soweit<br />

das Kommanditkapital den Betrag des geplanten Kommanditkapitals<br />

von u 6.000.000 über- oder unterschreitet).<br />

Des Weiteren erhält die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH einen Gewinnvorab<br />

in Höhe von 10% der für Ausschüttungen vorgesehenen<br />

Liquiditätsrückflüsse (siehe S.13, Stichw.: „Gesellschafter“).


1<br />

5<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die folgenden Ausführungen sollen dem Anleger einen<br />

Überblick über die maßgeblichen steuerlichen Regelungen<br />

verschaffen. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts<br />

können diese Ausführungen eine detaillierte steuerliche<br />

Beratung, in die auch die individuellen Belange eines<br />

Anlegers einfließen müssen, nicht ersetzen. Die Ausführungen<br />

unterstellen, dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermögen<br />

einer Kapitalgesellschaft gehalten wird.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart und Gewinnerzielungsabsicht<br />

Die Konzeption sieht vor, dass die Anleger sich als Mitunternehmer<br />

an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG beteiligen mit der Folge, dass ihnen entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote gewerbliche Einkünfte im<br />

Sinne des § 15 EStG zuzurechnen sind. Voraussetzung hierfür<br />

ist das Vorliegen eines Gewerbebetriebes sowie die Beteiligung<br />

am unternehmerischen Risiko und einer Teilnahme an<br />

unternehmerischen Entscheidungen.<br />

Sämtliche Bedingungen sind im Fall der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG erfüllt, da die Beteiligung<br />

an gewerblichen Unternehmen der Seeschifffahrt<br />

auch über eine zwischengeschaltete Kommanditgesellschaft<br />

einen gewerblichen Betrieb darstellt, die Anleger an sämtlichen<br />

Ergebnissen der Gesellschaft entsprechend ihrer<br />

Beteiligungsquote partizipieren und die Mitwirkungs- und<br />

Kontrollrechte gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsund<br />

des Treuhandvertrages den handelsrechtlichen Bestimmungen<br />

für Kommanditisten entsprechen. Neben diesen<br />

formellen Voraussetzungen ist es notwendig, dass die Gesellschaft<br />

eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Die Planrechnung,<br />

die für die Anleger ohne Berücksichtigung steuerlicher<br />

Auswirkungen einen Nettoüberschuss erwarten lässt,<br />

belegt diese Gewinnerzielungsabsicht.<br />

Verlustausgleichsbegrenzungen<br />

§2bEStG<br />

Das aktuelle Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Verluste<br />

aus Verlustzuweisungsgesellschaften gem. § 2b EStG nur noch<br />

mit Gewinnen aus Beteiligungen an anderen Gesellschaften,<br />

die unter die Regelung von § 2b EStG fallen, ausgeglichen<br />

werden dürfen.<br />

§10d EStG<br />

Diese Bestimmung sieht vor, dass negative Einkünfte, die bei<br />

der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen<br />

werden, (nur) bis zu einem Betrag von u 511.500<br />

(bei zusammen veranlagten Ehegatten bis u 1.023.000) vom<br />

Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Veranlagungszeitraumes<br />

abzuziehen sind.<br />

§15aEStG<br />

Eine weitere Verlustausgleichsbeschränkung ergibt sich aus<br />

§15a EStG. Diese Bestimmung sieht vor, dass Verluste aus<br />

einer Kommanditbeteiligung maximal in Höhe der gezeichneten<br />

und geleisteten Einlage ausgeglichen werden können.<br />

Die drei vorgenannten Vorschriften kommen auf der Ebene<br />

der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

grundsätzlich nicht zur Anwendung, da steuerliche Verlustzuweisungen<br />

nicht vorgesehen sind.<br />

Allerdings könnten sich negative steuerliche Ergebnisse<br />

dann ergeben, wenn sich die Fondsgesellschaft an Schifffahrtsgesellschaften<br />

beteiligt, welche noch nicht zur<br />

Tonnagesteuer optiert haben. Dies wird jedoch erfahrungsgemäß<br />

nur in geringem Umfang der Fall sein.<br />

Steuerliche Ergebnisse in der Gründungs-/Investitionsphase<br />

Gründungs- und sonstige Vorlaufkosten<br />

Die in der Gründungs- und Investitionsphase entstehenden<br />

Rechtsberatungs- und Vertriebskosten sind nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen sofort als Aufwand abzusetzen, da<br />

sie weder als Anschaffungsnebenkosten des Schiffes noch<br />

als sonstige Wirtschaftsgüter aktivierbar sind.<br />

Für die steuerliche Behandlung von Gründungs- und sonstigen<br />

Vorlaufkosten als zu aktivierende bzw. steuerlich sofort<br />

abzugsfähige Aufwendungen ist der Erlass des Bundesministers<br />

der Finanzen vom 20. Oktober 2003 maßgebend (sog.<br />

„Fondserlass“; GZ: IV C 3 – S. 2253 a -48/03).<br />

Danach sind Gründungs- und sonstige Vorlaufkosten nur<br />

noch unter bestimmten engen Voraussetzungen als steuer-


1<br />

6<br />

lich sofort abzugsfähiger Aufwand zu betrachten. Für das<br />

hier dargestellte Fondskonzept besteht auf Grundlage des<br />

Fondserlasses die Möglichkeit, die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

bis zu einer Höhe von 6 % bezogen auf das vermittelte<br />

Eigenkapital als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

anzusetzen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird jedoch auch die sämtlichen sonstigen<br />

Gründungs- und Vorlaufkosten für steuerliche Zwecke<br />

als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erklären. Denn es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in dem Fondserlass<br />

von der Finanzverwaltung aufgestellten Richtlinien in<br />

einem späteren finanzgerichtlichen Verfahren als nicht steuerlich<br />

verbindlich betrachtet werden. Dies hätte zur Folge,<br />

dass die Kommanditisten der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG in einem späteren Zeitpunkt evtl.<br />

noch in den Genuss von steuerlichen Verlustzuweisungen<br />

kommen können. Aufgrund dieser erst kürzlich erlassenen<br />

neuen Richtlinien und der dargestellten, noch offenen steuerlichen<br />

Fragen wird für Zwecke dieses Prospekts eine steuerliche<br />

Verlustzuweisung nicht angenommen.<br />

Steuerliches Ergebnis in der Betriebsphase<br />

Tonnagesteuer<br />

Die Fondsgesellschaft wird überwiegend Beteiligungen an<br />

solchen Schifffahrtsgesellschaften erwerben, die ihrerseits<br />

bereits zur Tonnagesteuer (§ 5a EStG) optiert haben. Dies<br />

bedeutet, dass die Schifffahrtsgesellschaften den Gewinn<br />

noch in Abhängigkeit von der Schiffsgröße (Tonnage) des<br />

jeweiligen Schiffes pauschal feststellen. Der tatsächliche<br />

(handelsrechtliche) Gewinn ist für die Besteuerung somit<br />

nicht mehr maßgebend. Dementsprechend werden die der<br />

Fondsgesellschaft zuzuweisenden steuerlichen Ergebnissanteile<br />

regelmäßig weniger als 1 % des angekauften Nominalkapitals<br />

der Schifffahrtsgesellschaften betragen und damit<br />

faktisch für die Anleger der Fondsgesellschaft einkommensteuerfrei<br />

sein.<br />

Normalbesteuerung<br />

Für angekaufte Beteiligungen, die (noch nicht) zur Tonnagesteuer<br />

optiert haben, erfolgt die Gewinnermittlung durch<br />

Betriebsvermögensvergleich (§ 5 EStG). Hieraus können sich<br />

sowohl negative als auch positive steuerliche Ergebnisanteile<br />

für die Fondsgesellschaft ergeben. Bei einem späteren<br />

Wechsel zur Tonnagesteuer ist für diese Beteiligungen<br />

ein Unterschiedsbetrag zu ermitteln, der bei Verkauf<br />

des betreffenden Schiffes steuerpflichtig und ohne weitere<br />

steuerliche Vergünstigungen zu versteuern ist.<br />

Steuerliche Ergebnisse bei der Veräußerung von Seeschiffen<br />

durch Beteiligungsgesellschaften<br />

Tonnagesteuer<br />

Die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

wird überwiegend Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />

erwerben, welche ihrerseits zur Tonnagesteuer<br />

optiert haben. Grundsätzlich ist bei der Veräußerung von<br />

Seeschiffen unter der Tonnagesteuerregelung von der Auflösung<br />

des „Unterschiedsbetrages“ (Betrag der stillen Reserven<br />

bei Wechsel zur Tonnagesteuer) und dessen Besteuerung auf<br />

der Ebene eines Anlegers auszugehen.<br />

Dieser Unterschiedsbetrag ist jedoch von dem Beteiligungsverkäufer<br />

persönlich bereits im Zeitpunkt des Beteiligungsverkaufs<br />

an die <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />

&Co. KG zu versteuern. Für die Fondsgesellschaft ist ein<br />

„neuer“ Unterschiedsbetrag nicht zu bilden. Eine Versteuerung<br />

eines entstehenden Buchgewinns bei Verkauf des<br />

Schiffes durch die Beteiligungsgesellschaft findet für die<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG und<br />

deren Anleger dementsprechend nicht mehr statt.<br />

Der Liquiditätsrückfluss aus der Schiffsveräußerung ist auf der<br />

Ebene des Anlegers der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG daher in diesen Fällen einkommensteuerfrei.<br />

Normalbesteuerung<br />

Für angekaufte Beteiligungen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs<br />

des Schiffes den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich<br />

(§ 5 EStG) ermitteln, ist der anteilige Unterschied<br />

zwischen Buchwert und Beteiligungserlös von den Anlegern<br />

der Fondsgesellschaft zu versteuern.<br />

Die vorgenannten Regelungen im Fall der Tonnagebesteuerung<br />

bzw. der Normalbesteuerung gelten entsprechend,<br />

wenn ein Anleger einen Anteil an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG verkauft.<br />

Denn die Veräußerung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

wird steuerlich als Veräußerung eines Anteils an den<br />

jeweiligen, von der Fondsgesellschaft gehaltenen Anteilen


1<br />

7<br />

an den Beteiligungsgesellschaften (<strong>Schiffsfonds</strong>) behandelt.<br />

Diese Regelung gilt ebenfalls im Falle der Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft (Auflösung der Fondsgesellschaft bei<br />

gleichzeitiger Veräußerung der von ihr gehaltenen Beteiligungen).<br />

Verfahrensrechtliche Regelungen<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden vom<br />

jeweiligen zuständigen Betriebsfinanzamt einheitlich und<br />

gesondert für jeden Gesellschafter festgestellt und im Amtswege<br />

den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter<br />

amtsintern mitgeteilt. Soweit einzelne Gesellschafter<br />

zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der<br />

Beteiligung haben, können diese aufgrund der regelmäßig<br />

erfolgenden Tonnagegewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt<br />

werden.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Werden Anteile an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG verschenkt oder vererbt, ist für die eventuell<br />

festzusetzende Erbschaft- oder Schenkungsteuer der anteilige<br />

Beteiligungswert nach § 9 des Bewertungsgesetzes zu<br />

ermitteln. Dieser Wertansatz entspricht im Wesentlichen<br />

dem steuerlichen Buchwert der Beteiligung.<br />

Positives Betriebsvermögen wird darüber hinaus nur mit<br />

65 % seines Wertes lt. Bewertungsgesetz berücksichtigt<br />

(§ 13 a Abs. 2 ErbStG).<br />

Daneben sind unentgeltliche Übertragungen von Betriebsvermögen<br />

stets nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I<br />

zu versteuern, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.<br />

Gewerbesteuer<br />

Als Gewerbebetrieb unterliegen die Beteiligungsgesellschaften,<br />

an welchen die Fondsgesellschaft Anteile erworben<br />

hat, grundsätzlich mit ihren Erträgen der Gewerbesteuer.<br />

Für die Seeschifffahrt gilt eine besondere Begünstigung,<br />

wonach 80 % des Gewerbeertrags von der Gewerbesteuer<br />

befreit werden (§ 9 Nr. 3 GewStG), da unterstellt wird, dass<br />

es sich hierbei um ausländische Erträge handelt.<br />

Nach Option zur Tonnagesteuer ist für die gewerbesteuerliche<br />

Bemessungsgrundlage auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />

der gem. § 5a des Einkommensteuergesetzes<br />

ermittelte Pauschalbetrag heranzuziehen.<br />

Der Verkauf des Schiffes durch eine Beteiligungsgesellschaft<br />

ist auch für Zwecke der Gewerbesteuer durch den jährlich zu<br />

ermittelnden Pauschalbetrag abgegolten. Nicht unter diese<br />

pauschale Abgeltung fällt jedoch die Auflösung des Unterschiedsbetrages<br />

bei Verkauf des Schiffes oder Wechsel zur<br />

herkömmlichen Gewinnermittlungsart. Für die Auflösung<br />

des Unterschiedsbetrages gilt genauso wie für die pauschal<br />

ermittelten laufenden Beträge die 80%-ige Gewerbesteuerfreiheit<br />

gem. § 9 Nr. 3 GewStG.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft ist gem. neuester EUGH-Rechtsprechung<br />

Unternehmer i. S. des § 2 UStG (BFH, Urteil v. 01. Juli<br />

2004, V R 32/00; EUGH, Urteil v. 26. Juni 2003 – Rs. C –<br />

442/01 KapHag).<br />

Da die Fondsgesellschaft keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze<br />

tätigt, ist sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein<br />

Freibetrag bis zu u 225.000 zur Anwendung kommen.<br />

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass innerhalb von 5<br />

Jahren nach dem Vermögensübergang weder die Gesellschaftsanteile<br />

aufgegeben noch Anteile an der Gesellschaft<br />

veräußert werden.<br />

Hinzuweisen ist darauf, dass aufgrund verschiedener anhängiger<br />

Verfahren die steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens<br />

bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf dem<br />

verfassungsrechtlichen Prüfstand steht. Es lässt sich z. Zt.<br />

nicht absehen, inwieweit die vorbeschriebenen Regelungen<br />

auf Dauer Bestand haben werden.


1<br />

8<br />

Chancen und Risiken<br />

Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um ein unternehmerisches<br />

Engagement, bei dem neben der Chance,<br />

eine überdurchschnittliche Rendite zu erzielen, auch Risiken<br />

vorhanden sind, die im Extremfall dazu führen können, dass<br />

das eingesetzte Kapital verloren gehen kann. Für den Anleger<br />

ist es daher ratsam, nur einen Teil seines Vermögens in einer<br />

Beteiligung anzulegen. Auf die wesentlichen Chancen und Risiken,<br />

die sich aus einer Beteiligung ergeben können, wird im<br />

Folgenden eingegangen. Hierbei kann jedoch nur auf die Aspekte<br />

eingegangen werden, die sich auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

ergeben. Individuelle Besonderheiten eines<br />

Anlegers, die möglicherweise zu einer anderen wirtschaftlichen<br />

Beurteilung führen, können nicht berücksichtigt werden.<br />

Risiko:<br />

Niedrigere Betriebsergebnisse/Veräußerungserlöse<br />

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft Beteiligungen<br />

an Schifffahrtsgesellschaften erwirbt, welche die<br />

bei ihrem Ankauf erwarteten Betriebsergebnisse nicht<br />

erreichen und/oder bei welchen ein Veräußerungserlös<br />

des betreffenden Seeschiffes nicht die erwartete Höhe<br />

erreicht.<br />

Chance:<br />

Da die Fondsgesellschaft nicht nur eine, sondern eine<br />

Mehrzahl von Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften<br />

mit unterschiedlichen Schiffstypen und -größen erwirbt, die<br />

zudem von verschiedenen Emissionshäusern emittiert worden<br />

sind, verteilt sich dieses Risiko. Es besteht die Chance,<br />

dass eventuelle Mindererlöse aus einer Beteiligung durch<br />

bessere Ergebnisse aus anderen Beteiligungen (über-)kompensiert<br />

werden.<br />

Risiko:<br />

Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

Es besteht das Risiko, dass sich bestehende steuerliche<br />

Regelungen zum Nachteil des Anlegers ändern bzw. abgeschafft<br />

werden. Z. B. besteht die Möglichkeit der Abschaffung<br />

der so genannten „Tonnagesteuer“ (§ 5a EStG).<br />

Anmerkung:<br />

Die Veränderung von steuerlichen Regelungen kann nicht im<br />

Voraus ausgeschlossen werden; entsprechende rechtliche<br />

Gestaltungen, welche auf eine Beibehaltung des bei Auflegung<br />

dieser Fondsgesellschaft gegebenen steuerlichen<br />

Status Quo abzielen, sind regelmäßig nicht möglich.<br />

Risiko:<br />

Übertragbarkeit der Beteiligung<br />

Es besteht das Risiko, dass ein Anleger der Fondsgesellschaft<br />

bei gegebener Verkaufsabsicht keinen Käufer für<br />

seine Beteiligung findet.<br />

Chance:<br />

Grundsätzlich wird die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH behilflich sein,<br />

einen Käufer für die Beteiligung eines Anlegers zu finden.<br />

Eine Garantie, dass ein solcher Verkauf möglich ist und<br />

zu welchem Preis dieser ggf. zustande kommt, kann die<br />

Initiatorin jedoch nicht geben.<br />

Risiko:<br />

Insolvenz einer Beteiligungsgesellschaft<br />

Es besteht das Risiko, dass eine Beteiligungsgesellschaft<br />

insolvent wird.<br />

Anmerkung:<br />

Dieses Risiko relativiert sich aufgrund des Ankaufs nicht nur<br />

einer, sondern mehrerer Beteiligungen an verschiedenen<br />

Schifffahrtsgesellschaften; es ist unwahrscheinlich, dass<br />

sämtliche Beteiligungsgesellschaften insolvent werden.<br />

Risiko:<br />

Nicht vollständige Einwerbung des Eigenkapitals<br />

Es besteht das Risiko, dass das prospektierte Eigenkapital<br />

nicht vollständig eingeworben werden kann.<br />

Anmerkung:<br />

Die Erfahrungen mit den Vorgängerfonds, der <strong>HTB</strong> Dritte <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG und <strong>HTB</strong> Vierte <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG, zeigen, dass anlegerseitig<br />

ein hinreichendes Interesse an der Anlage von Kapital


1<br />

9<br />

in gebrauchten Schiffsbeteiligungen besteht. Zudem ist die<br />

Fondsgeschäftsführung berechtigt, den Fonds bereits bei<br />

einem erreichten Eigenkapital von u 2.000.000 zu schließen<br />

(§ 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages). Auch bei diesem<br />

Fondsvolumen ist eine angemessene Risikostreuung möglich.<br />

Risiko:<br />

Überschreitung von Kostenansätzen<br />

Es besteht das Risiko, dass Kostenansätze, welche im Prospekt<br />

genannt werden, tatsächlich überschritten werden,<br />

was zu einer Verringerung der Rendite für den Anleger führt.<br />

Anmerkung:<br />

Die Kostenansätze beruhen überwiegend auf vertraglich getroffenen<br />

Vereinbarungen, so dass insoweit eine Kostenüberschreitung<br />

ausgeschlossen ist. Soweit es sich um Kostenschätzungen<br />

handelt, beruhen diese auf Erfahrungswerten<br />

und haben sich bei Vorgängerfonds als zutreffend erwiesen.<br />

Risiko:<br />

Verspätete Einzahlung von Anlegern<br />

Es besteht das Risiko, dass Anleger die von ihnen gezeichnete<br />

Einlage nicht oder nicht vollständig erbringen.<br />

Anmerkung:<br />

Sollte ein Anleger vertragswidrig die Einzahlung der übernommenen<br />

Einlage ganz oder teilweise verweigern, hat die Fondsgeschäftsführung<br />

das Recht, diesen Anleger aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen (§ 4 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Ein wirtschaftliches Risiko ist damit für die Fondsgesellschaft<br />

kaum verbunden, da die Investition der eingeworbenen Kommanditeinlagen<br />

in der Regel erst zeitlich nach deren tatsächlicher<br />

Einzahlung erfolgt und eine Deckungslücke aufgrund<br />

ausstehender Einzahlungen der Anleger nicht entsteht.<br />

verlaufen als erwartet. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne<br />

Zielfonds die bei ihrem Ankauf erwarteten wirtschaftlichen<br />

Ergebnisse nicht erwirtschaften.<br />

Anmerkung:<br />

Die Zielfonds agieren in unterschiedlichen Teilmärkten. Die<br />

unterschiedlichen Schiffstypen unterliegen aus der Erfahrung<br />

der Vergangenheit unterschiedlichen Marktschwankungen.<br />

Die Beschäftigungsverhältnisse laufen zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten aus. Hierdurch soll eine Risikostreuung<br />

erreicht werden.<br />

Risiko:<br />

Verlängerung der Ankaufsphase<br />

Die Ankaufsphase der am Markt zur Verfügung stehenden Zielfonds<br />

kann auf Grund von Marktgegebenheiten länger dauern<br />

als geplant und kann daher die Laufzeit des Fonds verändern.<br />

Anmerkung:<br />

Bei vorzeitiger Investition durch die Fondsgesellschaft erhält<br />

diese bereits frühzeitig Rückflüsse aus den Beteiligungsgesellschaften.<br />

Risiko:<br />

Kasko- und Haftpflichtschäden<br />

Die Zielfonds tragen während der Betriebsphase grundsätzlich<br />

das Risiko von Schäden an den von ihnen betriebenen<br />

Schiffen bis hin zu einem Totalverlust bzw. das Risiko von<br />

Schäden, die Dritten bei deren Betrieb entstehen können.<br />

Anmerkung:<br />

Für die in den Zielfonds befindlichen Schiffe wurden die in<br />

der Schifffahrt üblichen Versicherungen für Kaskoschäden,<br />

Haftpflicht gegenüber Dritten, Havarie und Untergang abgeschlossen.<br />

Risiko:<br />

Dachfondsrisiko<br />

Es besteht das Auswahl- und Mittelzuordnungsrisiko, dass die<br />

Zielfonds im Gegensatz zu der beabsichtigten Risikostreuung<br />

in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gleichförmig schwächer


2<br />

0<br />

Vertragspartner<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Funktion: Beteiligungsgesellschaft und<br />

Prospektherausgeberin<br />

Sitz: Bremen<br />

Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRA 23360<br />

Eintragung im Handelsregister: 3. Mai 2004<br />

Kommanditkapital: u 15.000; das Kommanditkapital<br />

wird im Laufe der Platzierung auf u 6.000.000 (maximal<br />

u 12.000.000) erhöht<br />

Gesellschafter:<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(persönlich haftende Gesellschafterin), Bremen<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Bremen<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH, Bremen<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Funktion: persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Sitz: Bremen<br />

Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 20891<br />

Eintragung im Handelsregister: 17. Juni 2002<br />

Stammkapital: u 25.000<br />

Geschäftsführer: Hans-Peter Westerlinck<br />

Gesellschafter: Quorum Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />

Funktion: Treuhandkommanditistin<br />

Sitz: Bremen<br />

Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 20890<br />

Eintragung im Handelsregister: 17. Juni 2002<br />

Stammkapital: u 25.000<br />

Geschäftsführer:<br />

Hans-Peter Westerlinck, Rechtsanwalt Lars Claßen<br />

Gesellschafter: Quorum Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />

Funktion: Kapitalvertrieb, Prospektherausgeber,<br />

Konzepterstellung<br />

Sitz: Bremen<br />

Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 21602<br />

Eintragung im Handelsregister: 25. Juli 2003<br />

Stammkapital: u 90.000<br />

Geschäftsführer: Roman Teufl<br />

Gesellschafter: Quorum Treuhandgesellschaft mbH, Bremen<br />

TEUFL equity partner gmbh<br />

Funktion: Vertriebspartner<br />

Sitz: Ebersberg<br />

Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 122014<br />

Eintragung im Handelsregister: 11.09.1998<br />

Stammkapital: DM 50.000<br />

Geschäftsführer: Roman Teufl<br />

Gesellschafter:<br />

Teufl Vermögensverwaltung GmbH, Ebersberg<br />

Anna Thomas, Kitzbühel<br />

Bei der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft<br />

mbH, der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH und der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH besteht Gesellschafteridentität.


2<br />

1<br />

Schlussbemerkungen/Abwicklungshinweise<br />

Beitritt<br />

Als Anlage zu diesem Prospekt finden Sie die Beitrittserklärung<br />

nebst Widerrufsbelehrung. Bitte senden Sie die<br />

vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung<br />

ebenso wie die Widerrufserklärung an die Treuhänderin<br />

unter folgender Postanschrift:<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />

Postfach 33 03 14<br />

28333 Bremen<br />

Der Beitritt wird wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhänderin.<br />

Einzahlung<br />

Bitte zahlen Sie nach Erhalt der Annahmebestätigung durch<br />

die Treuhänderin 40 % der gezeichneten Einlage zzgl. 5 %<br />

Agio (bezogen auf die gezeichnete Einlage) binnen 14 Tage<br />

auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto.<br />

Die zweite Rate in Höhe von 60 % des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

ist am 15. Januar 2006 fällig.<br />

Widerruf<br />

Sollten Sie innerhalb von zwei Wochen Ihren Beitritt widerrufen<br />

wollen, senden Sie bitte eine entsprechende Widerrufserklärung<br />

an die Treuhandgesellschaft unter der vorgenannten<br />

Anschrift. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Ausschüttungen werden auf das von Ihnen in der Beitrittserklärung<br />

angegebene Bankkonto nach entsprechender<br />

Ankündigung durch die Treuhänderin überwiesen. Sollte sich<br />

Ihre Bankverbindung ändern, geben Sie bitte rechtzeitig<br />

entsprechende Informationen an die Treuhänderin, um Fehlleitungen<br />

zu vermeiden.<br />

Informationen<br />

Zu Ihrer Information erhalten Sie jährlich einen Bericht der<br />

Geschäftsführung sowie einen Jahresabschluss für das abgelaufene<br />

Wirtschaftsjahr. Darüber hinaus wird Sie die Treuhänderin<br />

über besondere Ereignisse informieren.<br />

Herausgabedatum<br />

Der Prospekt beruht auf dem Stand der Erkenntnisse vom<br />

10. März 2005. Alle bis dahin bekannt gewordenen Fakten,<br />

Annahmen und Einschätzungen wurden mit großer Sorgfalt<br />

ausgewertet und sind in die Prospektdarstellung eingeflossen.<br />

Eine Haftung für das Nichteintreffen von Prognosen,<br />

Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

sowie den Eintritt des beabsichtigten wirtschaftlichen<br />

oder steuerlichen Ergebnisses kann nicht übernommen<br />

werden, es sei denn, dem Prospektherausgeber<br />

könnten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />

werden. Angaben, die vom Prospekt abweichen, sind nur<br />

verbindlich, wenn sie von den Herausgebern, der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong><br />

<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG und der <strong>HTB</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> GmbH, schriftlich bestätigt worden sind.<br />

Internet<br />

www.htbschiffsfonds.de


2<br />

2 Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Zwischen<br />

1. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />

und<br />

2. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />

und<br />

3. der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH,<br />

Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />

wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Vereinbarungen folgender<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag geschlossen:<br />

§1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG.<br />

2. Der Sitz der Kommanditgesellschaft ist Bremen.<br />

3. Das Geschäftsjahr der Kommanditgesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr, das<br />

am 31.12.2004 endet.<br />

§2 Gegenstand der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die<br />

Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an bereits<br />

bestehenden geschlossenen <strong>Schiffsfonds</strong> in der Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Arten von Geschäften zu<br />

tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand<br />

der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen<br />

und geeignet sind, dem Gegenstand der Gesellschaft zu dienen.<br />

§3 Investitions- und Finanzplan<br />

1. Die geplante Mittelverwendung und die geplante Mittelherkunft<br />

stellen sich wie folgt dar:<br />

Mittelverwendung<br />

u<br />

u<br />

(1) Ankauf der Schiffsbeteilungen<br />

inkl. Anschaffungsnebenkosten<br />

(z.B. Provisionen, Rechtsberatungskosten,<br />

Handelsregistergebühren) 5.200.000<br />

(2) Auswahl, Bewertung und Abwicklung 260.000 5.460.000<br />

(3) Gründungs- und Beratungskosten,<br />

Mittelfreigabekontrolle,<br />

Handelsregistergebühren<br />

(Anmeldung der Gesellschaft) 40.000<br />

(4) Werbung, Marketing,<br />

Eigenkapitalvermittlung 420.000 1)<br />

(5) Sonstige Kosten (Kosten der Konzeption,<br />

Prospekterstellung und -prüfung etc.) 80.000<br />

Gesamt 6.000.000<br />

Mittelherkunft<br />

Kommanditkapital 6.000.000 2)<br />

(davon u 5.985.000 treuhänderisch für Anleger)<br />

1)<br />

zzgl. Agio, 2) zzgl. 5 % Agio<br />

2. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft bei Erreichen<br />

eines Eigenkapitals i. H. v. u 2.000.000, unabhängig von<br />

der Höhe des eingeworbenen Kapitals spätestens zum 30. Juni<br />

2005, für den weiteren Beitritt von Anlegern zu schließen.<br />

Das Kommanditkapital kann von ihr um weitere u 6.000.000 auf<br />

u12.000.000 erhöht werden, soweit das von Anlegern gezeichnete<br />

Kommanditkapital den Betrag von u 5.985.000 übersteigt<br />

(„erhöhtes Kommanditkapital“). In den Fällen des Satzes 1 bzw.<br />

2 ändern sich die Planzahlen der vorstehenden Mittelverwendung<br />

(Ziffer 1.(1)–(5)) entsprechend (quotal).<br />

3. Die Geschäftsführung ist berechtigt, zwecks Zwischenfinanzierung<br />

des Beteiligungsankaufs gem. § 2 Ziffer 1 Darlehen bis<br />

zu 50 % des gezeichneten und nicht eingezahlten Kommanditkapitals<br />

aufzunehmen.<br />

4. Soweit sich beitretende Kommanditisten als Treugeber an der<br />

Kommanditgesellschaft beteiligen, ist die Einlage auf das in der<br />

Beitrittserklärung angegebene Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

5. Die Treuhandgesellschaft darf Auszahlungen von diesen Treuhandkonten<br />

zugunsten der Kommanditgesellschaft nur im Rahmen<br />

des Investitions- und Finanzplans gem. Ziffer 1 nach Freigabe<br />

durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. separat<br />

abgeschlossenem Mittelfreigabevertrag vornehmen.<br />

6. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2007 nicht<br />

in Anspruch genommen werden, sind sie an die Gesellschafter<br />

zurückzuzahlen.<br />

§4 Gesellschafter, Kommanditkapital, Treuhänderin<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong><br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer Einlage von<br />

u 5.000.<br />

2. Kommanditisten sind<br />

die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Bremen, mit einer Kommanditeinlage von u 5.000<br />

die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH, Bremen, mit einer Kommanditeinlage<br />

von u 5.000<br />

3. Die <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH ist<br />

berechtigt, ihre Kommanditeinlage als Treuhandkommanditistin<br />

für Dritte (Treugeber) um den Betrag von bis zu u 5.985.000 zu<br />

erhöhen.<br />

Die vorstehende Ermächtigung umfasst auch das erhöhte Kommanditkapital<br />

gem. § 3 Ziffer 2.<br />

Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung erfolgt durch die Annahme<br />

der Beitrittserklärung eines Treugebers durch die Treuhandkommanditistin.<br />

4. Auf das Kommanditkapital gem. Ziffer 3 einschließlich eines<br />

etwaig erhöhten Kommanditkapitals ist ein Agio von 5 % zu<br />

entrichten.<br />

5. Soweit die Treuhandgesellschaft (Ziffer 3) Kommanditeinlagen<br />

für Treugeber übernimmt, hält und verwaltet sie diese nach<br />

Maßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern abzuschließenden<br />

Treuhandvertrages.<br />

Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft, soweit gesetzlich<br />

zulässig, wie Kommanditisten behandelt.<br />

6. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Kommanditisten der<br />

Gesellschaft in das Handelsregister eintragen zu lassen. Diese<br />

Eintragung setzt voraus, dass der jeweilige Treugeber zuvor der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht erteilt hat, welche über den Tod des<br />

Treugebers hinaus und unwiderruflich erteilt wird und zur Vornahme<br />

sämtlicher handelsregisterlicher Anmeldungen, welche die<br />

Gesellschaft betreffen können, ermächtigt.<br />

Die mit der eigenen Handelsregistereintragung eines Treugebers<br />

entstehenden Kosten sind von diesem zu tragen.<br />

7. Soweit sich ein Treugeber selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lässt, setzt sich das Treuhandverhältnis<br />

mit der Treuhänderin als Verwaltungstreuhand fort. Das Nähere<br />

regelt der Treuhandvertrag.<br />

8. Die Treuhandkommanditistin ist zur Einzahlung einer gem. Zif-


fer 3 erhöhten Kommanditeinlage nur insoweit verpflichtet, als<br />

Anleger ihr entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt haben.<br />

9. Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten, der<br />

seine fällige Einlage trotz schriftlicher Mahnung nach Fristsetzung<br />

und Ausschließungsandrohung ganz oder teilweise nicht<br />

erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />

oder teilweise auszuschließen, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf.<br />

§5 Gesellschafterkonten<br />

1. Die Einlagen der Gesellschafter werden auf festen Kapitalkonten,<br />

das Agio auf Kapitalsonderkonten gebucht.<br />

2. Neben den festen Kapitalkonten gem. Ziffer 1 werden bewegliche<br />

Kapitalkonten für anteilige Gewinne und Verluste sowie Entnahmen<br />

geführt.<br />

3. Sämtliche Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />

§6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 112 HGB und § 181 BGB berechtigt und<br />

verpflichtet.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird die Gesellschaft<br />

u. a. im Rahmen von Beteiligungsankäufen vertreten. Insoweit<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin verpflichtet, folgende<br />

Grundsätze zu beachten:<br />

es dürfen ausschließlich Beteiligungen an deutschen Schifffahrtsgesellschaften<br />

erworben werden;<br />

es dürfen nur Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften erworben<br />

werden, deren Erstzeichnung bereits erfolgt war („Zweitmarktbeteiligungen“);<br />

für den Ankauf einer Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft<br />

dürfen aus Gründen der Risikostreuung nur maximal 20 % des gesamten<br />

Investitionsvolumens gem. § 3 Ziffer 1 (Mittelverwendung)<br />

eingesetzt werden.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf für Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

welche über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

4. Der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen insbesondere:<br />

der Erwerb von Beteiligungen, soweit das Investitionsvolumen<br />

von u 5.200.000 gem. § 3 Ziffer 1 bzw. das erhöhte Investitionsvolumen<br />

gem. § 3 Ziffer 2 überschritten wird;<br />

die Aufnahme von Darlehen; ausgenommen hiervon sind Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

gem. § 3 Ziffer 3.<br />

5. Maßnahmen zur Durchführung der in § 3 Ziffer 1 genannten Investitionen,<br />

insbesondere der Beteiligungserwerb, bedürfen nicht<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

6. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf<br />

die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen<br />

der Beteiligungsgesellschaften, in denen die<br />

Gesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterin vertreten<br />

wird. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf sich<br />

insoweit ihrerseits von geeigneten Personen vertreten lassen.<br />

§7 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmal jährlich<br />

bis zum 31. Oktober nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres in<br />

Bremen abgehalten werden. Die Komplementärin ist berechtigt,<br />

für die Gesellschafterversammlung einen anderen Ort festzulegen.<br />

Entsprechend § 8 Ziffer 4 dieses Vertrages kann die Gesellschafterversammlung<br />

auch im schriftlichen oder fernschriftlichen<br />

Verfahren durchgeführt werden.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der Komplementärin<br />

einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der<br />

Gesellschaft erfordert oder die Komplementärin dies für zweckmäßig<br />

hält. Die Komplementärin ist zur Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung auch dann verpflichtet,<br />

wenn Kommanditisten, die zusammen mindestens 25 % der<br />

Pflichteinlagen auf sich vereinigen, dies schriftlich unter Übersendung<br />

einer Tagesordnung und einer Begründung verlangen.<br />

Kommt die Komplementärin der Aufforderung von Kommanditisten<br />

zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Kommanditisten<br />

selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung<br />

in entsprechender Form und Frist einzuberufen. Ziffer 1 Satz 3<br />

und Ziffer 3 finden auf außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

entsprechende Anwendung.<br />

3. Die Komplementärin hat Gesellschafterversammlungen schriftlich<br />

(d. h. durch einfachen Brief) unter Übersendung einer Tagesordnung<br />

einzuberufen. Die Einberufung muss spätestens drei<br />

Wochen vor dem Versammlungstermin an alle Gesellschafter<br />

abgesandt worden sein.<br />

Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht der Komplementärin<br />

zu. Sie hat durch eine von ihr benannte geeignete<br />

Person ein Protokoll führen und unterzeichen zu lassen. Eine<br />

Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern zu übersenden. Es<br />

gilt als inhaltlich richtig, wenn nicht innerhalb von vier Wochen<br />

nach Zugang der Komplementärin ein schriftlicher Widerspruch<br />

zugegangen ist. Über den Widerspruch entscheidet die<br />

nächste Gesellschafterversammlung.<br />

4. Sind in einer Gesellschafterversammlung Kommanditisten, die<br />

zusammen mehr als 50 % des Kommanditkapitals auf sich vereinigen,<br />

oder die Komplementärin nicht anwesend oder vertreten,<br />

so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher<br />

Form und Frist einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl<br />

der dann anwesenden oder vertretenen Gesellschafter beschlussfähig<br />

ist. Hierauf ist in der Ladung besonders hinzuweisen.<br />

5. Je volle u 1.000 der geleisteten Kommanditeinlage gewähren<br />

eine Stimme.<br />

6. Die Treuhandkommanditistin (§ 4 Ziffer 3) ist berechtigt, ihr<br />

Stimmrecht unterschiedlich entsprechend den Kapitalanteilen<br />

der von ihr vertretenen Treugeber auszuüben, und zwar nach Maßgabe<br />

der ihr von den Treugebern erteilten Weisungen.<br />

7. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen<br />

Mitgesellschafter oder durch eine mit schriftlicher Vollmacht<br />

versehene und zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person<br />

(Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar) vertreten<br />

zu lassen. Die schriftliche Vollmacht ist zu Beginn der<br />

Gesellschafterversammlung der Komplementärin auszuhändigen.<br />

Die Vertretung durch sonstige Personen kann durch Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung zugelassen werden.<br />

Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht für die Bevollmächtigung<br />

der Treuhandkommanditistin (§ 4 Ziffer 3) als Verwaltungstreuhänderin<br />

in den Fällen des § 4 Ziffer 7.<br />

8. Die Treugeber sind berechtigt, in eigenem Namen an Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen (§ 4 Ziffer 5). Ziffer 7 gilt<br />

insoweit entsprechend.<br />

9. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur<br />

geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von<br />

einem Monat nach Absendung des Protokolls der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. der schriftlichen Mitteilung des Gesellschafterbeschlusses<br />

Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen<br />

die Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt ein<br />

evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.<br />

§8 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

und Beschlussfassung<br />

1. Die Gesellschafterversammlung beschließt in allen ihr gesetzlich<br />

oder kraft dieses Gesellschaftsvertrages zugewiesenen Angelegenheiten,<br />

insbesondere:<br />

a) über die Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />

b) über die Entlastung der Geschäftsführung;<br />

c) über die Ausschüttung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen;<br />

d) über die Wahl des Abschlussprüfers und Steuerberaters der<br />

Gesellschaft;<br />

e) in den Fällen des § 6 Ziffer 4 dieses Gesellschaftsvertrages;<br />

f) über die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages;<br />

g) über die Auflösung der Gesellschaft.<br />

2<br />

3


2<br />

4<br />

2. Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit dieser Gesellschaftsvertrag<br />

oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen.<br />

Ungültige Stimmen und Stimmenenthaltungen gelten als nicht<br />

abgegebene Stimmen.<br />

Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abweichend von Satz 1<br />

einer Mehrheit von 70 % der abgegebenen Stimmen:<br />

a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

b) die Auflösung der Gesellschaft.<br />

Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags zu Lasten der Gründungskommanditisten<br />

(§ 4 Ziffer 2) bedürfen deren vorheriger<br />

Einwilligung.<br />

3. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />

50 % der gesamten Stimmen anwesend oder rechtlich wirksam<br />

vertreten sind und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

rechtlich wirksam vertreten ist.<br />

Ist die Gesellschafterversammlung nicht gem. Satz 1 beschlussfähig,<br />

so wird die persönlich haftende Gesellschafterin unverzüglich<br />

mit gleicher Form und Frist eine neue Gesellschafterversammlung<br />

einberufen. Diese neue Gesellschafterversammlung<br />

ist ungeachtet des Satzes 1 beschlussfähig.<br />

4. Gesellschafterbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren (auch<br />

per E-Mail und Telefax) gefasst werden, wenn nicht mehr als<br />

25 % der gesamten Stimmen dem widersprechen. Eine solche<br />

Beschlussfassung ist in den Fällen der Ziffern 2. a) und b) ausgeschlossen.<br />

§9 Vergütungen<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre Tätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,5 % (zzgl. USt) des<br />

Kommanditkapitals der Gesellschaft. Stichtag ist jeweils der<br />

Stand des Kommanditkapitals per 31.12. eines Jahres bzw. das<br />

Datum der Vollbeendigung der Gesellschaft.<br />

2. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />

nach Maßgabe des jeweiligen Treuhandvertrages.<br />

3. Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erhält eine Vergütung nach Maßgabe<br />

des mit der Gesellschaft gesondert abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages.<br />

§ 10 Gewinn und Verlust<br />

1. Das handelsrechtliche Ergebnis wird wie folgt verteilt:<br />

a) die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH erhält vorab 10 % bezogen auf sämtliche<br />

Liquiditätsausschüttungen bzw. -entnahmen, welche an die<br />

Kommanditisten geleistet bzw. von diesen getätigt worden sind;<br />

b) das nach Abzug des Vorabgewinns gem. vorstehend a) verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Beteiligung verteilt.<br />

2. Für das Rumpfwirtschaftsjahr 2004 wird das Jahresergebnis unabhängig<br />

vom Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten nach<br />

der Höhe der übernommenen Einlagen zum Jahresende verteilt.<br />

Satz 1 gilt sinngemäß für Kommanditisten, die im Jahr 2005 der<br />

Gesellschaft beitreten.<br />

§ 11 Entnahmen<br />

1. Die in § 9 genannten Vergütungen können von den jeweils<br />

Berechtigten entnommen werden.<br />

2. Die Entscheidung über Entnahmen obliegt im Übrigen der Gesellschafterversammlung.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist berechtigt, Ausschüttungen an die Kommanditisten unter<br />

Berücksichtigung des § 10 vorzunehmen, soweit entsprechende<br />

Liquidität zur Verfügung steht und dies im Hinblick auf den weiteren<br />

Geschäftsverlauf der Gesellschaft nach Einschätzung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin als vertretbar erscheint.<br />

§ 12 Jahresabschluss<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat den Jahresabschluss<br />

innerhalb von neun Monaten nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres<br />

nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />

aufzustellen und von dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer,<br />

welcher von der Gesellschafterversammlung bestimmt worden<br />

ist (§ 8 Ziffer 1 lit. d)) prüfen zu lassen, sofern der Jahresabschluss<br />

nicht von einem Angehörigen der wirtschaftsprüfenden<br />

oder steuerberatenden Berufe erstellt worden ist.<br />

2. Nach Vorliegen des Prüfungsberichtes erhält jeder Kommanditist<br />

eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung zugesandt, spätestens<br />

mit der Einladung zur Hauptversammlung.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat der Treuhandkommanditistin<br />

auf Verlangen ein Exemplar des Jahresabschlusses<br />

für jeden von ihr vertretenen Treugeber auszuhändigen. Dies gilt<br />

sowohl im Falle der Vollrechts- als auch der Verwaltungstreuhand.<br />

3. Ergeben sich Änderungen in einem Jahresabschluss, z. B. aufgrund<br />

von Änderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung durch<br />

die Finanzbehörden, so erfolgt eine Anpassung in dem nächsten<br />

Jahresabschluss. Änderungen gem. Satz 1 sind für alle Gesellschafter,<br />

auch nach ihrem Ausscheiden, verbindlich.<br />

§13 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres kündigen,<br />

erstmals zum 31. Dezember 2013. Die Kündigung bedarf<br />

der Schriftform und ist an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zu richten.<br />

§ 14 Tod eines Kommanditisten<br />

1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen<br />

Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Diese haben sich<br />

durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins oder einer beglaubigten<br />

Abschrift des Eröffnungsprotokolls nebst notariell<br />

erstelltem Testament oder Erbvertrag zu legitimieren.<br />

2. Falls mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden sind, haben<br />

diese zwecks Ausübung der Gesellschafterrechte einen einheitlichen<br />

Vertreter zu benennen. Bis zur Benennung ruht das<br />

Stimmrecht aus der Beteiligung des Erblassers. Das gilt sinngemäß<br />

im Falle der treugeberischen Beteiligung des Erblassers.<br />

§ 15 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt.<br />

2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis gem. § 13 Ziffer 2 oder aus wichtigem<br />

Grunde kündigt;<br />

b) ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Auseinandersetzungsguthaben<br />

pfändet und die Gesellschaft gem. § 135 HGB<br />

wirksam kündigt, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Kündigung;<br />

c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die<br />

Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, und zwar nach Ablauf<br />

von zwei Monaten nach diesem Zeitpunkt;<br />

d) in der Person des Kommanditisten ein wichtiger Grund vorliegt<br />

und er daraufhin durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird;<br />

e) er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt;<br />

f) er aus der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

wegen Nichteinzahlung der fälligen Einlage nach Fristsetzung<br />

mit Ausschlussandrohung ausgeschlossen wird (§ 4 Ziffer 9).<br />

3. Die Regelungen der Ziffer 2 gelten entsprechend für Treugeber<br />

mit der Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen die Treuhandkommanditistin<br />

anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch<br />

für den jeweils betroffenen Treuhänder hält.<br />

4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft<br />

aus, so beruft die Treuhandkommanditistin unverzüglich<br />

eine Gesellschafterversammlung ein, welche eine neue persönlich<br />

haftende Gesellschafterin wählt.<br />

5. Scheidet die Treuhandkommanditistin aus, so ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ermächtigt, für die Zeit bis zur Neuein-


setzung einer Treuhandkommanditistin deren Rechte und Pflichten<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrages gegenüber den Treugebern<br />

wahrzunehmen.<br />

§ 16 Auseinandersetzung<br />

1. Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus und findet<br />

eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit seinen<br />

Rechtsnachfolgern nicht statt, so ist an den ausscheidenden<br />

Gesellschafter eine Abfindung zu zahlen.<br />

Die Abfindung bemisst sich nach dem Buchwert der Beteiligung<br />

an der Gesellschaft. Dabei werden die von der Gesellschaft gehaltenen<br />

Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften (geschlossene<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> i. S. des § 2 Ziffer 1) mit dem Ankaufspreis abzgl.<br />

sämtlicher von der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft erhaltenen<br />

Entnahme/Ausschüttungen bewertet. Ein etwaiger Firmenwert<br />

bleibt bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens außer Betracht.<br />

2. Ein Auseinandersetzungsguthaben gem. Ziffer 1 ist unverzinslich<br />

und in drei gleichen Jahresraten, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres,<br />

an den ausgeschiedenen Kommanditisten zu zahlen,<br />

erstmals zum Ende des Kalenderjahres des Ausscheidens. Die Gesellschaft<br />

kann die Ratenzahlung aussetzen, wenn die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft eine Ratenzahlung nicht zulässt oder<br />

Darlehen zwecks Ratenzahlung aufgenommen werden müssten.<br />

3. Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten ein negatives<br />

Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft keinen<br />

Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind<br />

diese an die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit<br />

sie die Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />

4. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />

für ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben nicht verlangen.<br />

5. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin durch<br />

Beendigung eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden<br />

Bestimmungen entsprechend, soweit die entsprechende<br />

Kommanditbeteiligung nicht auf den Treugeber oder einen Übernehmer<br />

übertragen wird.<br />

§ 17 Verfügung über Geschäftsanteile<br />

1. Unbeschadet der Regelungen des § 4 Ziffer 6, 7 kann die Treuhandkommanditistin<br />

über ihr Kommanditkapital im Ganzen nur<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin nach<br />

Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages verfügen.<br />

2. Jeder Kommanditist/Treugeber kann auf den Beginn oder das<br />

Ende eines Kalenderjahres über seinen Gesellschaftsanteil verfügen,<br />

sofern der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte<br />

und Pflichten des Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt. Verfügungen über<br />

Gesellschaftsanteile bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung der Komplementärin. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der<br />

Gesellschaft gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprüche<br />

zustehen oder wenn der Erwerber unmittelbar oder<br />

mittelbar mit der Gesellschaft oder Gesellschaftern im Wettbewerb<br />

steht. Verweigert die Komplementärin ihre Zustimmung,<br />

entscheidet hierüber die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung.<br />

Diese Regelung gilt entsprechend für die Belastung<br />

von Kommanditanteilen. Eine vollständige oder teilweise Verpfändung<br />

zum Zwecke der Erstfinanzierung von Einlagen ist<br />

jedoch ohne Zustimmung der Komplementärin jederzeit möglich.<br />

Der Rechtsnachfolger hat eine notarielle Handelsregistervollmacht<br />

gem. § 4 Ziffer 6 zu erteilen.<br />

3. Soweit eine Anteilsübernahme gem. Ziffer 2 – mittelbar wie unmittelbar<br />

– zu einer Beteiligung des Übernehmers von mehr als<br />

40 % an der Gesellschaft oder eine Anteilsübernahme zusammen<br />

mit bereits – mittelbar oder unmittelbar – gehaltenen Beteiligungen<br />

an der Gesellschaft zu einer Beteiligung von mehr als<br />

40 % an derselben führen würde, bedarf die Anteilsübernahme<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung einschließlich<br />

der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Die<br />

Gesellschafterversammlung und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

sind berechtigt, die Zustimmung zu versagen, wenn<br />

hierdurch eine Schädigung oder sonstige Beeinträchtigung der<br />

Gesellschaft oder einzelner ihrer Gesellschafter zu befürchten ist.<br />

4. Bei Übertragungen sowie bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten im Rahmen von Gesamtrechts-<br />

oder Sonderrechtsnachfolge werden alle Konten gem. § 5<br />

unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

§ 18 Auflösung der Gesellschaft<br />

1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die Komplementärin<br />

Liquidatorin.<br />

2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu<br />

verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen<br />

und den Verwertungserlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

geleisteten Pflichteinlagen nach Maßgabe des jeweiligen Kapitalkontos<br />

zueinander zu verteilen.<br />

3. Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch die beschlossenen<br />

und nicht entnommenen Ausschüttungen an die<br />

Kommanditisten.<br />

4. Die Komplementärin erhält für ihre Tätigkeit bei der Auflösung<br />

der Gesellschaft Ersatz ihrer Auslagen einschließlich von ihr<br />

getätigter Aufwendungen für Beauftragte.<br />

§ 19 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch einen entsprechenden<br />

Gesellschafterbeschluss erfolgen.<br />

2. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderungen<br />

unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten<br />

erfolgen mit einfachem Brief an die letzte der Gesellschaft<br />

bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei Werktage<br />

nach Absendung als zugegangen.<br />

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />

undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages<br />

im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder<br />

undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten,<br />

die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />

4. Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen Registereintragungen<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

5. Gerichtsstand ist Bremen.<br />

Bremen, den<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />

2<br />

5


2<br />

6<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

für die treuhänderische Beteiligung an der<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

zwischen<br />

1. der <strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />

– nachstehend „Treuhänderin“ oder „<strong>HTB</strong>“ genannt –<br />

und<br />

2. dem der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

über die Treuhänderin beitretenden Treugeber<br />

– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />

unter Beitritt der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />

&Co.KG<br />

– nachstehend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />

Vorbemerkung<br />

Die <strong>HTB</strong> hat sich als Treuhandkommanditistin an der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong><br />

<strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG beteiligt, deren Gegenstand<br />

der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von<br />

Beteiligungen an geschlossenen <strong>Schiffsfonds</strong> ist.<br />

Gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ist die <strong>HTB</strong><br />

mit einer Einlage von u 5.000 an der Fondsgesellschaft beteiligt,<br />

welche sie auf bis zu u 12.000.000 erhöhen kann. Die <strong>HTB</strong> wird die<br />

erhöhte Einlage treuhänderisch im Rahmen eines Vollrechts- oder<br />

Verwaltungstreuhand für Treugeber halten. Dies vorausgeschickt,<br />

übernimmt die Treuhänderin nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen<br />

den treuhänderischen Erwerb und die treuhänderische<br />

Verwaltung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für den<br />

jeweiligen Treugeber.<br />

§1 Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den jeweiligen Treugeber und die Annahme dieser<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin geschlossen. Für die<br />

Wirksamkeit der Annahme genügt die Gegenzeichnung oder Faksimilierung<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Die Treuhänderin<br />

wird den jeweiligen Treugeber von der Annahme seiner<br />

Beitrittserklärung durch Übersendung einer Kopie der von der Treuhänderin<br />

gegengezeichneten oder faksimilierten Beitrittserklärung<br />

des Treugebers informieren.<br />

§2 Gegenstand des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, im eigenen Namen, im Innenverhältnis<br />

jedoch im Auftrag und für Rechnung des Treugebers, nach<br />

Maßgabe dieses Treuhandvertrages, des Gesellschaftsvertrages<br />

und der Beitrittserklärung des Treugebers eine Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Zeichnungsbetrages nach dessen Zahlung<br />

zzgl. Agio durch den Treugeber an die Treuhänderin nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Regelungen zu erwerben und zu halten.<br />

2. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />

Im Innenverhältnis handelt die Treuhänderin jedoch<br />

ausschließlich im Auftrag und für Rechnung der Treugeber. Die<br />

Stellung des Treugebers entspricht daher wirtschaftlich der eines<br />

unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten.<br />

3. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber<br />

sowie zwischen den Treugebern untereinander wird geregelt<br />

durch die Vorschriften dieses Treuhandvertrages sowie durch die<br />

entsprechend anwendbaren Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

und zwar auch in den Fällen, in denen ein besonderer<br />

Verweis auf die Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

in diesem Treuhandvertrag nicht ausdrücklich erfolgt. Der<br />

Gesellschaftsvertrag ist dem Treugeber bei Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />

ausgehändigt und vor ihm zur Kenntnis genommen<br />

worden. Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Treuhandvertrages.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, den in seiner Beitrittserklärung<br />

genannten Zeichnungsbetrag an die Treuhänderin auf das in der<br />

Beitrittserklärung genannte und von der Treuhänderin eingerichtete<br />

Treuhandkonto zu zahlen.<br />

5. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die auf das Treuhandkonto<br />

eingezahlten Beträge ausschließlich zur Leistung der in der<br />

Beitrittserklärung des Treugebers übernommenen Pflichteinlage<br />

zu verwenden.<br />

§3 Weisungsrecht<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen hinsichtlich<br />

der Ausübung des Stimmrechtes bei der Fassung von<br />

Beschlüssen für die Fondsgesellschaft zu erteilen. Die Treuhänderin<br />

ist verpflichtet, diese Weisungen zu berücksichtigten und<br />

ihr Stimmrecht entsprechend auszuüben.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft die Weisungen des<br />

Treugebers einzuholen. Soweit die Treuhänderin trotz Nachfrage<br />

keine Weisungen des Treugebers erhält, wird die Treuhänderin<br />

ihr Stimmrecht nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben.<br />

3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Vollmacht zur Ausübung<br />

des Stimmrechts auf der Gesellschafterversammlung unter<br />

Berücksichtigung vorstehender Ziffern 1 und 2.<br />

4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustimmung des<br />

Treugebers erforderlich ist, darf von der Treuhänderin in Fällen<br />

unabweisbarer Dringlichkeit ohne eine solche Zustimmung vorgenommen<br />

werden, wenn dies nach ihrem eigenen pflichtgemäßen<br />

Ermessen für die Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über<br />

ein solches selbstständiges Handeln dem Treugeber unverzüglich<br />

zu berichten.<br />

§4 Herausgabepflicht<br />

Die Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen des Treugebers<br />

verpflichtet, die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft auf den Treugeber zu übertragen.<br />

Die Kosten der Übertragung trägt der Treugeber.<br />

§5 Pflichten des Treugebers<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft freizuhalten<br />

bzw., soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert<br />

der Leistungen auf erste Anforderung zu erstatten.<br />

§6 Übertragung von Beteiligungen<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Treugeber gilt § 17 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechend. Dies gilt sinngemäß für die Übertragung<br />

von Rechten, welche dem Treugeber aus diesem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag gegenüber der Treuhänderin zustehen.<br />

§7 Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Er sowie das Treuhandverhältnis enden in jedem


Fall mit der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft.<br />

2. Unbeschadet Ziffer 1 endet das Treuhandverhältnis mit der Übertragung<br />

des treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft von der Treuhänderin auf den Treugeber,<br />

es sei denn, der Treugeber wünscht die Fortsetzung als Verwaltungstreuhand<br />

oder nimmt im weiteren Verlauf die Dienste der<br />

Treuhänderin in Anspruch.<br />

3. Die Treuhänderin hat das Recht, diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Die Kündigung bedarf<br />

der Schriftform.<br />

§8 Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält für ihr Tätigkeit von der Fondsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,2 % des treuhänderisch<br />

gehaltenen oder im Wege der Verwaltungstreuhand verwalteten<br />

Kommanditkapitals zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Maßgebend ist jeweils das treuhänderisch gehaltene oder<br />

verwaltete Kommanditkapital am Ende eines Geschäftsjahres.<br />

2. Die Vergütung eines laufenden Geschäftsjahres gem. Ziffer 1 ist<br />

anteilig jeweils am 30. Juni bzw. 31. Dezember fällig.<br />

3. Im Jahr der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft ist die Vergütung<br />

in voller Höhe für die Abwicklung der Fondsgesellschaft an<br />

die Treuhänderin zu zahlen.<br />

4. Aufwendungen, welche die Treuhänderin für Rechnung der Fondsgesellschaft<br />

außerhalb der Treuhand- und Verwaltungstätigkeit<br />

hat, kann sie dieser in Rechnung stellen.<br />

§9 Haftung der Treuhänderin<br />

1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegers sind<br />

ausschließlich die im Emissionsprospekt der Fondsgesellschaft<br />

enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin hat den Emissionsprospekt<br />

und die darin enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung<br />

unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />

des Emissionsprospektes und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />

und zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die sich aus diesem Treuhandvertrag<br />

ergebenden Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.<br />

3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten, haften<br />

auch für ein vor dem Abschluss des Treuhandvertrages liegendes<br />

Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last fällt. Im Falle der Haftung, ausgenommen vorsätzliches<br />

Verschulden, haftet die Treuhänderin nur für den typischen<br />

und vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall ist der Umfang der<br />

Haftung auf die jeweilige Höhe des vom Anleger gezeichneten<br />

Zeichnungsbetrages begrenzt.<br />

4. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die Treuhänderin verjährt nach<br />

12 Monaten; soweit kraft Gesetz kürzere Verjährungsfristen gelten,<br />

sind diese anwendbar. Diese Verjährungsfrist beginnt für<br />

alle Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin grundsätzlich mit<br />

der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen Umstände,<br />

die eine Haftung der Treuhänderin begründen. Spätestens mit<br />

dem dritten Tag nach der Absendung des jeweiligen Geschäftsberichtes<br />

und/oder des Berichtes der Treuhänderin an die Treugeber<br />

beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die während des<br />

Geschäftsjahres der Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf<br />

die sich der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der Treuhänderin<br />

an die Treugeber bezieht. § 103 BGB findet keine Anwendung.<br />

5. Die Ausführung von Weisungen des Anlegers gem. § 3 dieses Treuhandvertrages<br />

stellt die Treuhänderin im Verhältnis zum Anleger<br />

von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende<br />

gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

1. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die zuletzt bekannt<br />

gegebene Anschrift des Treugebers gelten nach dem gewöhnlichen<br />

Postlauf (3 Werktage) als dem Treugeber zugegangen.<br />

2. Die Treuhänderin weist darauf hin, dass die persönlichen Daten<br />

im Rahmen dieses Treuhandvertrages elektronisch gespeichert<br />

werden und dass die in die Platzierung des Eigenkapitals eingeschalteten<br />

Personen über die Verhältnisse der Gesellschaft zu<br />

Vertriebszwecken informiert werden. Der Anleger ist verpflichtet,<br />

sämtliche Änderungen bzgl. seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz,<br />

Anschrift, Bankverbindungen, Finanzamt, Steuernummer)<br />

unverzüglich der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Soweit in diesem Treuhandvertrag nicht anders bestimmt ist,<br />

gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in seiner<br />

jeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß.<br />

Die Beitrittserklärung des Anlegers sowie der Gesellschaftsvertrag<br />

sind integrale Bestandteile des Treuhandvertrages.<br />

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Treuhandvertrages einschließlich<br />

dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für<br />

den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages ganz oder<br />

teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden,<br />

werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen<br />

Bestimmungen dieses Treuhandvertrages hiervon nicht berührt.<br />

Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als<br />

durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt<br />

anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder<br />

nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen<br />

Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige<br />

Lücken in diesem Vertrag.<br />

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder<br />

im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit gesetzlich<br />

zulässig, der Sitz der Treuhänderin.<br />

Bremen, den<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> Treuhandgesellschaft mbH<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

2<br />

7<br />

§ 10 Schlussbestimmungen


2<br />

8<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

zwischen<br />

1. der <strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG,<br />

Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />

– nachstehend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

2. der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH,<br />

Mary-Somerville-Straße 9, 28359 Bremen<br />

– nachstehend „<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong>“ genannt –<br />

§1 Gegenstand<br />

1. Die Fondsgesellschaft beauftragt die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> mit der<br />

Übernahme und Durchführung der nachfolgend bezeichneten<br />

Aufgaben:<br />

a) die Konzeption des Beteiligungsangebotes;<br />

b) die Erstellung des Fondsprospektes und die Beauftragung der<br />

Prospektprüfung;<br />

c) die Auswahl und Koordination der Berater (Rechts- und Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer);<br />

d) die Koordination der Einwerbung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

durch Vertriebspartner;<br />

e) die Auswahl und Bewertung der anzukaufenden Beteiligungen.<br />

2. Soweit erforderlich, kann sich die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> bei Erfüllung<br />

der ihr gem. Ziffer 1 obliegenden Aufgaben Dritter (z. B.<br />

Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanzdienstleister)<br />

bedienen. Die Beauftragung erfolgt für Rechnung der<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong>.<br />

§2 Vergütung, Fälligkeit<br />

1. Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> erhält eine einmalige Vergütung wie folgt:<br />

a) für die Leistungen gem. § 1 Ziffer 1 a), b), c) und d) (entsprechend<br />

§ 3 Ziffer 1 (5) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft)<br />

eine Vergütung i. H. v. u 80.000 (in Worten: Euro<br />

achtzigtausend); bezogen auf das geplante Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft von u 6.000.000; der Betrag ändert sich entsprechend<br />

quotal, wenn und insoweit das Kommanditkapital der<br />

Beteiligungsgesellschaft den Betrag von u 6.000.000 über- bzw.<br />

unterschreitet;<br />

b) für die Leistungen gem. § 1 Ziffer 1. e) (Auswahl und Bewertung)<br />

eine Vergütung von 5 % des jeweiligen Ankaufpreises<br />

einer Beteiligung.<br />

§4 Laufzeit des Vertrages<br />

1. Der Vertrag endet mit der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft.<br />

2. Eine vorzeitige Kündigung dieses Vertrages durch die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

bzw. die Fondsgesellschaft ist ausgeschlossen. Unberührt<br />

bleibt die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund. Eine<br />

solche Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

§5 Schlussbestimmungen<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit<br />

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen<br />

Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich<br />

zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen<br />

Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn<br />

sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke ergeben sollte.<br />

2. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung<br />

dieser Schriftformklausel.<br />

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag ist Bremen.<br />

Bremen, den<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Fünfte</strong> <strong>Hanseatische</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

<strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> GmbH<br />

2. Die Vergütung gem. Ziffer 1 entsteht und wird zur Zahlung fällig<br />

wie folgt:<br />

a) die Vergütung gem. vorstehender Ziffer 1. a) jeweils hälftig<br />

nach Platzierung eines anteiligen Eigenkapitals in Höhe von<br />

u 3.000.000 bzw. nach Schließung der Fondsgesellschaft;<br />

b) die Vergütung gem. vorstehender Ziffer 1. b) nach Abschluss des<br />

jeweiligen Beteiligungskaufvertrages.<br />

§3 Haftung<br />

Die <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong> haftet bei der Erbringung ihrer Leistungen<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft gegenüber der <strong>HTB</strong> <strong>Schiffsfonds</strong><br />

verjähren innerhalb von drei Jahren nach Bekanntwerden des schadensstiftenden<br />

Ereignisses, soweit nicht zwingendes Recht eine<br />

hiervon abweichende Regelung enthält. Schadensersatzansprüche<br />

sind schriftlich geltend zu machen.

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