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Gemeinde Biessenhofen - Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen

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Mitteilungsblatt und<br />

amtliches Bekanntmachungsorgan der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong><br />

mit den Ortsteilen<br />

Altdorf, <strong>Biessenhofen</strong>, Ebenhofen, Hörmanshofen, Kreen, Weiß<br />

Jahrgang 28 Mittwoch, 07.08.2013 Nr. 16-17/13<br />

Brunnen für den Bahnhofsplatz - Spenden willkommen<br />

Auf der Tagesordnung der letzten öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung stand erneut das Thema „Brunnen für den<br />

Bahnhofsplatz“. Mit großer Mehrheit entschied sich das Gremium bei der Abstimmung für dessen Errichtung.<br />

Zeichnung: Hofmann & Dietz Architektur, Irsee<br />

Bürgermeister Eurisch erinnerte zu Beginn der Sitzung daran, dass der Brunnen in einer früheren Sitzung abgelehnt<br />

worden war. Größtes Hindernis für eine mehrheitliche Zustimmung waren seinerzeit die Kosten in Höhe<br />

von ca. 40.000 €. Er erinnerte noch einmal daran, dass die tatsächlichen Kosten für die <strong>Gemeinde</strong> bei etwa 50 %<br />

liegen, da das Amt für ländliche Entwicklung durch Fördergelder an der Finanzierung beteiligt sei. Damals<br />

war bereits von einzelnen Räten die Bitte geäußert worden, ob sich nicht private Spender oder Firmen an der<br />

Finanzierung beteiligen könnten. Jetzt lag eine mündliche Zusage einer Spendensumme von 5.000 Euro vor,<br />

wie Eurisch mitteilte. Spontan meldeten sich aus dem Publikum zwei Besucher der Sitzung, welche 500 € und<br />

200 € spenden wollen. Dipl. Arch. Gudrun Dietz-Hofmann stellte eine leicht geänderte Planung des Brunnens<br />

vor. Die Kosten dafür betragen ca. 35.000 €. Einschließlich einer Wasserenthärtungsanlage und einer Abdeckung<br />

für die Wintermonate, beides von der Planerin empfohlen, entstehen wiederum Gesamtkosten in Höhe<br />

von 40.000 €. Dietz-Hofmann verwies auf die Bedeutung des Bahnhofs zur Zeit von König Ludwig II. Dieser<br />

nutzte <strong>Biessenhofen</strong> als Umsteigemöglichkeit von der Bahn in die Kutsche, um zum Schloß Neuschwanstein<br />

zu gelangen. Aus einer Zeichnung der damaligen Situation am Bahnhof ginge hervor, dass seinerzeit bereits<br />

ein Brunnen vorhanden war. Der jetzige Brunnen sei im maximilianschen Stil gehalten und soll an diese Zeit<br />

erinnern.<br />

Im Anschluss daran ergab sich eine kontroverse Diskussion. In deren Verlauf standen auch die Folgekosten<br />

zur Debatte. Dietz - Hofmann teilte dazu mit, dass mit etwa 100 € Stromkosten sowie Personalkosten für die<br />

Reinhaltung zu rechnen sei.<br />

Letztendlich stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat mit großer Mehrheit für die Errichtung des Brunnens.<br />

Bis zur Errichtung des Brunnens im Herbst sind Spenden für den Brunnen sowohl von gewerblicher als auch<br />

privater Seite herzlich willkommen. Die Spender werden bei der Einweihung des Bahnhofsplatzes im Herbst<br />

diesen Jahres veröffentlicht. Bürgermeister Eurisch nimmt Spendenmitteilungen gern entgegen.


<strong>Biessenhofen</strong> -2- Nr. 16-17/13<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über die Wahlkreisvorschläge<br />

für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag<br />

am 15. September 2013<br />

Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die<br />

Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Schwaben wird im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 32/2013<br />

vom 09.08.2013 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung während der Dienststunden<br />

(Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. Nachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Mi.<br />

Nachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)<br />

in der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer 1, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

eingesehen werden.<br />

Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern<br />

eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand,<br />

Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.<br />

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-<br />

Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am<br />

15. September 2013“ veröffentlicht.<br />

<strong>Biessenhofen</strong>, 05.08.2013<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BIESSENHOFEN<br />

Köpf<br />

Verwaltungsfachwirtin<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für die Landtagswahl, die Bezirkswahl und die Volksentscheide<br />

am 15. September 2013<br />

1. Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl sowie für die Volksentscheide der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong><br />

wird in der Zeit vom<br />

Montag, 26. August 2013 bis Freitag, 30. August 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl)<br />

während der Dienststunden (Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. Nachmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

und Mi. Nachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr)<br />

in der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer 1, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen,<br />

wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten,<br />

für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.<br />

2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.


der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen,<br />

wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten,<br />

für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen<br />

<strong>Biessenhofen</strong> -3- Nr. 16-17/13<br />

ist.<br />

2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 26. August 2013 bis spätestens<br />

Freitag, 30. August 2013, 12:00 Uhr<br />

in der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer 1, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 25. August 2013 eine<br />

Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung<br />

erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,<br />

wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Landtagswahl, der Bezirkswahl und den Volksentscheiden im Stimmkreis<br />

Nr. 711 Marktoberdorf durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Stimmkreises<br />

oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person.<br />

Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 13. September 2013, 15:00 Uhr<br />

in der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer 1, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher<br />

Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann<br />

der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.<br />

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn<br />

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach<br />

§ 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 25. August 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis<br />

nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat,<br />

b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter a) genannten Antragsfrist nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung<br />

oder der o.g. Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,<br />

c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die <strong>Gemeinde</strong> von der Feststellung erst<br />

nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />

Diese Stimmberechtigten können bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins<br />

noch bis zu Wahltag, 15:00 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.<br />

6. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er<br />

dazu berechtigt ist.<br />

7. Mit dem Wahlschein erhält die stimmberechtigte Person<br />

- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),<br />

- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),<br />

- einen Stimmzettel für die fünf Volksentscheide (gelb),<br />

- drei Stimmzettelumschläge (weiß, blau und gelb),<br />

- einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl und<br />

- die Bekanntmachung der Staatsregierung zum Volksentscheid (falls angefordert).<br />

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte<br />

Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl<br />

(Samstag, 14. September 2013), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Stimmberechtigten persönlich abgeholt werden. An<br />

andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte<br />

Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> vor dem<br />

Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.<br />

9. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und<br />

die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 15. September 2013 bis 18:00 Uhr eingeht.<br />

Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem


- einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten<br />

(Erststimme),<br />

- einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten<br />

(Zweitstimme),<br />

- einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im<br />

Stimmkreis (Erststimme),<br />

- einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im<br />

Wahlkreis (Zweitstimme),<br />

(auf jedem dieser Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden), sowie<br />

- einen gelben Stimmzettel zu den fünf Volksentscheiden über die vom Landtag beschlossenen Gesetze zur<br />

8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Stimmberechtigten persönlich abgeholt werden. An<br />

andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte<br />

Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte<br />

<strong>Biessenhofen</strong> -4-<br />

vertritt; dies hat sie der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> vor<br />

Nr.<br />

dem<br />

16-17/13<br />

Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.<br />

9. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und<br />

die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 15. September 2013 bis 18:00 Uhr eingeht.<br />

Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem<br />

Merkblatt für die Briefwahl.<br />

<strong>Biessenhofen</strong>, 05.08.2013<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BIESSENHOFEN<br />

Köpf<br />

Verwaltungsfachwirtin<br />

WAHLBEKANNTMACHUNG<br />

zur Landtags- und zur Bezirkswahl<br />

und zu den Volksentscheiden<br />

am 15. September 2013<br />

1. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong> ist in folgende vier Stimmbezirke eingeteilt:<br />

Stimmbezirk<br />

Wahlraum<br />

Nr. Abgrenzung Bezeichnung und genaue Anschrift<br />

1<br />

Altdorf und Hörmanshofen<br />

Musikproberaum Altdorf<br />

Mühlenstr. 5<br />

barrierefrei<br />

ja / nein<br />

Nein<br />

2<br />

<strong>Biessenhofen</strong> - Süd<br />

Mittelschule <strong>Biessenhofen</strong><br />

Jahnstr. 4<br />

Ja<br />

3<br />

Ebenhofen<br />

Grundschule Ebenhofen<br />

Kirchensteig 3<br />

Ja<br />

4<br />

<strong>Biessenhofen</strong> - Nord<br />

Alte Schule <strong>Biessenhofen</strong><br />

Schulweg 1<br />

Ja<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 12.08.2013 bis 25.08.2013 übersandt<br />

worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abzustimmen<br />

haben.<br />

3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17:00 Uhr in<br />

der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Sitzungssaal, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

zusammen.<br />

4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen<br />

Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren<br />

Personalausweis oder Reisepass zu den Abstimmungen mitzubringen.<br />

Jeder Wähler/Jede Wählerin hat zwei Stimmen für die Landtagswahl, zwei Stimmen für die Bezirkswahl und je eine<br />

Stimme für die fünf Volksentscheide. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die dem Wähler/der Wählerin bei<br />

Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.<br />

Im Einzelnen erhält der Wähler/die Wählerin folgende Stimmzettel:


während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. Nachmittag von 14:00 Uhr<br />

bis 17:00 Uhr, Mi. Nachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer<br />

1, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprü-<br />

- einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten<br />

(Erststimme),<br />

- einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten<br />

<strong>Biessenhofen</strong> -5- Nr. 16-17/13<br />

(Zweitstimme),<br />

- einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im<br />

Stimmkreis (Erststimme),<br />

- einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im<br />

Wahlkreis (Zweitstimme),<br />

(auf jedem dieser Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden), sowie<br />

- einen gelben Stimmzettel zu den fünf Volksentscheiden über die vom Landtag beschlossenen Gesetze zur<br />

Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern<br />

(auf diesem Stimmzettel dürfen insgesamt fünf Stimmen abgegeben werden: je eine Stimme – „Ja“ oder<br />

„Nein“ – zu jedem der fünf Volksentscheide).<br />

Bei der Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag kennzeichnet der Wähler/die Wählerin durch je ein Kreuz oder auf<br />

andere Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern, welcher<br />

Stimmkreisbewerberin/welchem Stimmkreisbewerber, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern,<br />

welcher Wahlkreisbewerberin/welchem Wahlkreisbewerber er/sie seine/ihre Stimme geben will.<br />

Bei der Abstimmung über die fünf Volksentscheide kennzeichnet der Wähler/die Wählerin jeweils durch ein Kreuz<br />

oder auf andere Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem gelben Stimmzettel, ob er/sie dem jeweils vom<br />

Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung der Verfassung zustimmt (Ja-Stimme) oder es ablehnt<br />

(Nein-Stimme).<br />

Die Stimmzettel müssen vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlzelle bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung<br />

des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und mehrfach gefaltet werden.<br />

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an den Abstimmungen<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> auf Antrag mit dem Wahlschein<br />

folgende Unterlagen:<br />

- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),<br />

- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),<br />

- einen Stimmzettel für die fünf Volksentscheide (gelb),<br />

- drei Stimmzettelumschläge (weiß, blau und gelb),<br />

- einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl und<br />

- die Bekanntmachung der Staatsregierung zu den Volksentscheiden (falls angefordert).<br />

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und<br />

die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 15. September 2013 bis 18:00 Uhr eingeht.<br />

Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem<br />

Merkblatt für die Briefwahl.<br />

7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst<br />

ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf<br />

Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3, § 108d des Strafgesetzbuchs).<br />

<strong>Biessenhofen</strong>, 05.08.2013<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BIESSENHOFEN<br />

Köpf<br />

Verwaltungsfachwirtin<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für die Wahl zum Deutschen Bundestag<br />

am 22. September 2013<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong><br />

wird von Montag, 2. September 2013, bis Freitag, 6. September 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl)


1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong><br />

wird von Montag, 2. September 2013, bis Freitag, 6. September 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl)<br />

<strong>Biessenhofen</strong> -6- Nr. 16-17/13<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. Nachmittag von 14:00 Uhr<br />

bis 17:00 Uhr, Mi. Nachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer<br />

1, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen,<br />

wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des<br />

Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />

für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem unter Nr. 1 genannten Zeitraum, spätestens<br />

am Freitag, 6. September 2013 bis 12:00 Uhr bei der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer 1,<br />

Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong> Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 1. September 2013<br />

eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,<br />

muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht<br />

nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein<br />

mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 257 – Ostallgäu durch Stimmabgabe in einem<br />

beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.<br />

Der Wahlschein kann in diesem Fall bis zum Freitag, 20. September 2013, 18:00 Uhr,<br />

bei der Geschäftsstelle der VGem <strong>Biessenhofen</strong>, Zimmer 1, Füssener Str. 12, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher<br />

Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den<br />

Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen.<br />

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn<br />

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach<br />

§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 1. September 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis<br />

nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2013) versäumt hat,<br />

b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist,<br />

c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die <strong>Gemeinde</strong> von der Feststellung erst nach<br />

Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />

Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr,<br />

mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden.<br />

6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />

dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen<br />

Person bedienen.<br />

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich<br />

- einen amtlichen Stimmzettel,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung<br />

zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und<br />

die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

vor Empfangnahem der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 21. September 2013),<br />

12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich<br />

von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stel-


Person auszuweisen.<br />

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis<br />

<strong>Biessenhofen</strong> -7-<br />

zum Tag vor der Wahl (Samstag, 21. September<br />

Nr.<br />

2013),<br />

16-17/13<br />

12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich<br />

von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

<strong>Biessenhofen</strong>, 05.08.2013<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BIESSENHOFEN<br />

Köpf<br />

Verwaltungsfachwirtin<br />

Erste Satzung zur Änderung der Kindergarten-Gebührensatzung<br />

Vom 29. Juli 2013<br />

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – BayRS 2024-1-I – , zuletzt geändert durch Gesetz v. 25. Februar<br />

2010 (GVBl. S. 66), erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong> folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Inhalt<br />

Die Kindergarten-Gebührensatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong> vom 01. August 2012 wird wie folgt geändert:<br />

1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

„(1) Die monatlichen Gebühren (Elternbeiträge) für den Besuch eines Kindergartens betragen in der<br />

Buchungskategorie 1 > 1 bis 2 Stunden 40,60 €<br />

Buchungskategorie 2 > 4 bis 5 Stunden 61,25 €<br />

Buchungskategorie 3 > 5 bis 6 Stunden 68,30 €<br />

Buchungskategorie 4 > 6 bis 7 Stunden 76,35 €<br />

Buchungskategorie 5 > 7 bis 8 Stunden 85,40 €.“<br />

2. In § 6 wird „50,00 €“ ersetzt durch „100,00 €“.<br />

Diese Satzung tritt am 01. September 2013 in Kraft.<br />

<strong>Biessenhofen</strong>, 29.07.2013<br />

GEMEINDE BIESSENHOFEN<br />

Wolfgang Eurisch<br />

Erster Bürgermeister<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Bekanntmachung nach Art 32 Abs. 1 Satz 4 MeldeG über<br />

das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen<br />

Nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz-MeldeG) darf die <strong>Gemeinde</strong> als Meldebehörde im Zusammenhang<br />

mit den Kommunalwahlen am 16.03.2014 den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen<br />

Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift von Wahlberechtigten erteilen, die<br />

nach Ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).<br />

Die davon Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder<br />

mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig<br />

und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Die <strong>Gemeinde</strong> bzw. Meldebehörde darf, falls einer<br />

Datenweitergabe nicht widersprochen wurde, Daten frühestens ab dem 15. Oktober 2013 weitergeben.<br />

<strong>Biessenhofen</strong>, den 01.08.2013<br />

P. Belinski


<strong>Biessenhofen</strong> -8- Nr. 16-17/13<br />

Rathausnachrichten<br />

Nepomukbrücke gesperrt<br />

Die Fertigstellung der neu gebauten Geltnachbrücke östlich<br />

von Kreen steht unmittelbar bevor. Voraussichtlich ab 9. August<br />

ist diese wieder befahrbar.<br />

Am 19. August beginnt der Neubau der Nepomukbrücke.<br />

Die Fertigstellung ist für Mitte Oktober vorgesehen. In dieser<br />

Zeit ist für den allgemeinen Verkehr die Umleitung über<br />

Hörmanshofen ausgeschildert. Landwirtschaftliche Fahrzeuge<br />

können dann auch die neue Brücke östlich von Kreen nutzen.<br />

B 16 in <strong>Biessenhofen</strong> im Oktober gesperrt<br />

Das Staatliche Bauamt Kempten teilt mit, dass im Herbst<br />

2013 Straßenbauarbeiten an der B 16 südlich von Kauf beuren<br />

durchgeführt werden. In dieser Maßnahme ist auch die Asphaltierung<br />

der B 16 in <strong>Biessenhofen</strong> im Bereich auf Höhe<br />

Bahnhof bis zur Einfahrt der Fa. Nestle zwischen Freitag, 25.10.,<br />

ab 14 Uhr und Samstag, 26.10. vorgesehen. In dieser Zeit sind<br />

alle privaten Zufahrten und auch die Zufahrt zum „Netto“ gesperrt.<br />

Das Straßenbauamt bittet alle Anlieger bereits jetzt<br />

davon Kenntnis zu nehmen. Für Rückfragen steht Herr Thomas<br />

Schweiger, Staatliches Bauamt Kempten, Tel. 0831/5243-3613,<br />

zur Verfügung.<br />

Aus der Sitzung des Sozial- und Kulturausschuss<br />

Sperrzeitenregelung für Veranstaltungen<br />

Der Sozial- und Kulturausschuss hat in der letzten Sitzung eine<br />

neue Regelung für die Sperrzeiten für Feiern in der <strong>Gemeinde</strong><br />

beschlossen. Inhalt des Beschlusses ist, dass Feierlichkeiten<br />

und Veranstaltungen bis längstens 4 Uhr morgens genehmigt<br />

werden. Bei Erstveranstaltungen ist die Zeit auf 3 Uhr begrenzt.<br />

Zur Sitzung war der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion<br />

Marktoberdorf, Herr Thomas Maier, von Bürgermeister<br />

Wolfgang Eurisch eingeladen worden. Er stellte die Problematik<br />

aus polizeilicher Sicht dar.<br />

Die Statistiken der Polizei zeigten, so Maier, dass das Gewaltpotenzial<br />

(Körperverletzungen und Vandalismus) zwischen 3 und<br />

5 Uhr deutlich ansteigen würden. Im Landkreis Unterallgäu<br />

hätten sich die Kommunen einheitlich auf eine Zeit von 2 Uhr<br />

für das Ende von Festen geeinigt. Die Stadt Marktoberdorf<br />

und die <strong>Gemeinde</strong> Stötten würde mittlerweile keine Veranstaltung<br />

länger als bis 3 Uhr genehmigen. Aus dem Gremium<br />

wird die Frage gestellt, ob bei einem frühen Veranstaltungsende<br />

die Bereitschaft zu Gewaltdelikten im weiteren Umfeld<br />

der Veranstaltung steigen würde, wenn die Besucher den<br />

Veranstaltungsraum verlassen müßten. Maier teilte dazu mit,<br />

dass dies nicht erkennbar sei. Dabei verweist er auf das Oktoberfest<br />

in München oder das Tänzelfest in Kaufbeuren. Auch<br />

dort werden um 23 Uhr die Zelte geschlossen. Bürgermeister<br />

Eurisch meinte dazu, dass es sicher hilfreich sei für die Veranstalter,<br />

wenn das Ende der Veranstaltung rechtzeitig bekannt<br />

gegeben würde, so dass sich die Besucher darauf einstellen<br />

könnten.<br />

Nach der Verabschiedung von Herrn Maier wurde nach weiterer<br />

Diskussion die neue Regelung beschlossen. Beinhaltet<br />

dabei ist, dass die Musik jeweils eine halbe Stunde vor dem<br />

Ende der Veranstaltung beendet werden muss. Von Seiten der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, so wurde aus dem Gremium vorgeschlagen, könne<br />

in ein paar Jahren über weitere Änderungen nachgedacht<br />

werden.<br />

Nachrichten für 60+<br />

Gemeinsamer Mittagstisch<br />

„Gemeinsam statt einsam“<br />

Da der nächste Amtsbote erst am 11. September wieder erscheint,<br />

die Gesamt-Ankündigung für den August und die<br />

ersten zwei September-Wochen<br />

Donnerstag, 8. August<br />

SCHW.ADLER Altdorf, „beim Fürguth“<br />

Tel 08 342 / 2847<br />

Mittwoch, 14. August<br />

Gasthof HIRSCH, Ebenhofen, „Oberer Wirt“<br />

Tel 08342 / 2708<br />

Donnerstag, 22. August<br />

SCHW. ADLER Ebenhofen, „Unterer Wirt“<br />

Tel 08 342 / 895 78 66<br />

Donnerstag, 29. August<br />

ALTE POST <strong>Biessenhofen</strong>, „beim Linder“<br />

Anrufen vormittags 08 341 / 34 02<br />

Donnerstag, 5. September<br />

SCHW.ADLER Altdorf, „beim Fürguth“<br />

Tel 08 342 / 2847<br />

Donnerstag, 12. September<br />

Gasthof HIRSCH, Ebenhofen, „Oberer Wirt“<br />

Tel 08342 / 2708<br />

Bitte nicht vergessen:<br />

Telefonische Anmeldung bis einen Tag vor dem Termin in der<br />

betreffenden Gaststätte.<br />

Vereine und Verbände<br />

Fit werden mit LAUF10!<br />

An der von der Abendschau des Bayerischen Rundfunks mit<br />

dem Landessportverband ins Leben gerufenen Aktion beteiligte<br />

sich in diesem Jahr auch der FC Ebenhofen. Ziel des<br />

Trainingsprogrammes ist es, in 10 Wochen die Fitness und<br />

Ausdauer soweit zu steigern, um einen Zehnkilometerlauf<br />

bestreiten zu können.<br />

Am 29. April begannen etliche Läufer und Nordic-Walker<br />

in zwei Gruppen hierfür dreimal wöchentlich zu trainieren.<br />

Trotz des oft regnerischen und kalten Wetters, herrschten eigentlich<br />

optimale Trainingsbedingungen. Die Laufzeiten für<br />

den Abschlusslauf am 12. Juli, auf einem Rundkurs durch den<br />

Schwesternwald, betrugen zwischen 55 und knapp 90 Minuten.<br />

Anschließend wurden die Erfolge gebührend bei einem<br />

Grillfest gefeiert.


<strong>Biessenhofen</strong> -9- Nr. 16-17/13<br />

Nachdem wir richtig Spaß an der ganzen Sache gefunden haben,<br />

laufen wir nun natürlich weiter! Wir treffen uns bei jedem<br />

Wetter zweimal die Woche, immer montags, um 18:45 Uhr und<br />

mittwochs, um 18:30 Uhr an der Kapelle am Holdersberg.<br />

Neuzugänge - ganz gleich welchen Alters und Leistungsvermögens<br />

(auch Neu- oder Wiedereinsteiger) - sind uns jederzeit<br />

herzlich willkommen! Weitere Infos bei Carsten Gredigk unter<br />

0151 – 226 87 012 oder einfach mal vorbeischauen und eine<br />

Runde mit uns drehen!<br />

„Baroque meets Classic“<br />

-„Komponisten aus früheren Jahrhunderten<br />

auf der Suche nach dem integrativen Geschmack“<br />

Am Donnerstag, 15.08.2013, 20.00 Uhr, lädt Sie das Ensemble<br />

„Camerata Piccola“ (Christina Paetzold – Flöte, Herbert<br />

Paetzold – Violine, Albin Wirbel – Cembalo) in die Kirche St.<br />

Dominikus Kaufbeuren zu einem Sommerkonzert ein. Erleben<br />

Sie einen beschwingten Konzertabend mit musikalischen<br />

Grenzgängen.<br />

Eintritt frei, über Spenden zur Restaurierung von Kirche und<br />

Orgel wird gebeten!<br />

Infos:<br />

Camerata piccola, Schwabenstraße 14, 87640 Ebenhofen<br />

Tel.: 08342-899 111, e-mail: alte-musik@floetenhof.info<br />

Saisonabschluss der<br />

Fußballjugend des TSV <strong>Biessenhofen</strong><br />

Petrus muss ein Fußballfan sein. Anders kann man sich das<br />

tolle Wetter für das Saisonabschlussfest der Fußballabteilung<br />

des TSV <strong>Biessenhofen</strong> nicht erklären. Bei herr lichem Sommerwetter,<br />

Temperaturen von 25° und leichtem Wind konnten Kinder<br />

ihre Ge schicklichkeit in Sachen Ballbehandlung beweisen.<br />

Dabei waren Sprintqualitäten beim Hindernisparcours genauso<br />

gefordert, wie Passgenauigkeit beim Zielpassen und Ballgefühl<br />

beim Fußballgolf. Dass dabei viele Väter sich mit ihren<br />

Kleinen messen konnten, er höhte Engagement und Spaß bei<br />

allen Be teiligten. Josef Sirch, Jugendleiter der Fußballabteilung<br />

hatte sich bei seiner Be grüßung hocherfreut über die<br />

zahlreichen Teilnehmer – 40 Jugendspieler wollten Spaß haben<br />

– gezeigt. Er möchte sich bei allen Trainern und Eltern<br />

bedanken, so Sirch. Ohne ihr Engagement oder die Mithilfe<br />

beim Trikot waschen und Fahrdienst könne die Jugend arbeit<br />

nicht geleistet werden, stellte er fest. Wir haben zwar große<br />

Nachwuchssorgen, doch wenn alle zusammenhalten, gelingt<br />

unsere wichtige Aufgabe und vielleicht steigt das Interesse am<br />

Fußball wieder, so Sirch abschließend. Am Ende erhielten die<br />

Punktsieger der einzelnen Jahrgänge einen kleinen Preis und<br />

jedes Kind ein großes Eis.<br />

ZSG <strong>Biessenhofen</strong><br />

Spiele-Wanderung<br />

46 Teilnehmer ließen sich am bisher heißesten Tag des Jahres<br />

nicht davon abhalten, an der Spiele-Wanderung mitzumachen.<br />

Versorgt mit Getränken und Sonnenschutz absolvierten<br />

alle die zehn Disziplinen und freuten sich, als sie wieder im<br />

kühlen Schützenheim ankamen und sich dort mit Steaks und<br />

Kartoffelsalat stärken konnten.<br />

Als Siegerin ging Andrea Münster hervor, gefolgt von Bernhard<br />

Sprenzl und Hermann Heel. Bei den Kindern (bis 12 Jahre) sicherte<br />

sich Christian Sprenzl vor Immanuel Gareiß und Carolin<br />

Flitta den Sieg.<br />

Weitere Ergebnisse und Fotos können Sie auf unserer Homepage<br />

einsehen.<br />

Wir verabschieden uns nun in die Sommerpause und wünschen<br />

Allen einen erholsamen Urlaub und schöne Ferien!<br />

Die Vorstandschaft<br />

Schulnachrichten<br />

„Endlich frei!“<br />

Mit diesen Worten sprach Schulleiter Werner Obermeier sicherlich<br />

vielen Abschlussschülern der Mittelschule <strong>Biessenhofen</strong><br />

tief aus ihrem Herzen. In seiner Rede begrüßte er die diesjährigen<br />

Neuntklässler, deren Familien sowie die anwesenden<br />

Ehrengäste zur Entlassfeier. Er blickte auf die gemeinsame Zeit<br />

mit ihren Höhen und bisweilen auch Tiefen zurück, erinnerte<br />

an die harmonische Woche der Abschlussfahrt und machte<br />

den Absolventen lobend bewusst, dass sie, mit dem klaren Ziel<br />

vor Augen, einen guten Schulabschluss schaffen zu wollen, ungeahnte<br />

Kräfte mobilisiert hätten. „Entscheidend ist der Wille“,<br />

sagte Obermeier und betonte, „Natürlich gibt es keine Garantie<br />

dafür, dass mit dem Willen alles gelingt, sicher ist aber,<br />

dass ohne Willen fast gar nichts gelingt.“ Untermalt wurde die<br />

Feier durch eine unterhaltsame Fotoshow über die gemeinsame<br />

Abschlussfahrt, die Dominik Große aus der Klasse 9a mit<br />

Hilfe zahlreicher Schnappschüsse seiner Mitschüler gekonnt<br />

zusammengestellt hatte. Die Elternbeiratsvorsitzende, Petra<br />

Straub-Hartmann, übergab im Namen des Elternbeirats jedem<br />

Abschlussschüler einen Glücks-Cent. In ihrer Rede verglich sie<br />

die nun zurückliegende Schulzeit mit einer Bergtour, bei der<br />

man, die Last des Rucksacks tragend und mit dem Risiko, auch<br />

mal auszurutschen, stetig bergauf marschiere, aller Mühsal<br />

zum Trotz, dem Gipfel entgegen. Der Vorsitzende des Schulverbandes,<br />

<strong>Biessenhofen</strong>s Bürgermeister Wolfgang Eurisch,<br />

zeichnete die Schülerinnen und Schüler mit den besten Prüfungsergebnissen<br />

aus. Dominik Große, Daniela Port, Georg<br />

Schuller und Annemarie Wesle teilten sich jeweils zu zweit mit<br />

einem Schnitt von 1,7 bzw. 1,9 die besten Platzierungen. In<br />

seiner Rede bedankte sich Eurisch bei allen Beteiligten der<br />

Mittelschule <strong>Biessenhofen</strong> für ihren Einsatz, insbesondere bei<br />

der Jugendsozialarbeiterin, Margit Scheßl, welche die Schule<br />

nach 5 Jahren verläßt. Mit seinem Zitat eines Schülers, wonach<br />

das Mathebuch nun alt genug sei, um selbst seine Lösungen<br />

zu finden, hatte der Bürgermeister die Lacher auf seiner Seite.<br />

Auch nutzte er den Anlass, an dieser Stelle die Arbeit der<br />

im Hintergrund agierenden ehrenamtlichen Helfer der Mittelschule<br />

<strong>Biessenhofen</strong> zu würdigen: Heinz Siegert, der die<br />

Gartenanlage im Atrium hege und pflege sowie das Ehepaar<br />

Fischer aus <strong>Biessenhofen</strong>, das an der Schule kostenlos Nachhilfe<br />

anbiete. Die anschließende Zeugnisübergabe bildete den<br />

Abschluss der diesjährigen Entlassfeier. Schulleiter Werner<br />

Obermeier überreichte zusammen mit den Klassenlehrerinnen<br />

Nicola Kraft und Christine Reinsch den Abschlussschülern ihre<br />

Zeugnisse. Für diesen Anlass hatte Georg Klöck aus der Klasse<br />

9b Kinderbilder seiner Mitschüler gesammelt und zu einer<br />

Präsentation aufbereitet. Diese wurden zusammen mit einem<br />

aktuellen Bild von jedem Absolventen eingeblendet und ließen<br />

die Zuschauer in der Aula immer wieder schmunzeln.<br />

Zum Ausklang der Feier bewirteten traditionell die Schüler<br />

der achten Klassen unter der Leitung der Fachlehrerin Christina<br />

Knestel mit einem reichhaltigen Büffet die Gäste.


<strong>Biessenhofen</strong> -10- Nr. 16-17/13<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Wir trauern um<br />

Herrn Franz Baumann, <strong>Biessenhofen</strong><br />

verst. 18.07.2013<br />

Herrn Franz Hartmann, Ebenhofen<br />

verst. 20.07.2013<br />

Frau Elisabeth Kalchschmid, <strong>Biessenhofen</strong><br />

verst. 21.07.2013<br />

Einladung zum Pfarrausflug<br />

Am Freitag, den 06. September 2013 fahren wir zum Kloster<br />

Weingarten. Dort feiern wir einen Gottesdienst und anschließend<br />

nehmen wir an einer Kirchenführung teil.<br />

Nach dem Mittagessen fahren wir weiter nach Sulzberg in<br />

Vorarlberg (bitte Ausweis mitnehmen).<br />

Abfahrtszeiten:<br />

Ebenhofen 7.40 Uhr Bäckerei Horn<br />

Altdorf 7.45 Uhr Gasthof Fürguth<br />

Hörmanshofen 7.50 Uhr Stegmühle<br />

Fahrpreis:<br />

Geist einatmen<br />

Domkapitular Franz-Reinhard Daffner firmt in Ebenhofen<br />

27 Firmlinge der Pfarreiengemeinschaft <strong>Biessenhofen</strong><br />

In der katholischen Kirche wird die Firmung als Vollendung<br />

der Taufe verstanden. Nach ihrer Spendung ist der Firmling<br />

ein vollwertiges Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Sie wird<br />

als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den Gläubigen verstanden.<br />

Vierzehn Mädchen und dreizehn Jungen aus den<br />

Pfarrgemeinden <strong>Biessenhofen</strong>, Hörmanshofen, Altdorf und<br />

Ebenhofen erhielten am 18. Juli von Domkapitualer Franz-<br />

Reinhard Daffner aus Augsburg das Sakrament der Firmung<br />

gespendet. In einem sehr feierlich vom Kirchenchor Ebenhofen<br />

gestalteten Festgottesdienst erbaten sie sich nach dem<br />

Motto „Atme in uns Heiliger Geist“ die Kraft Gottes.<br />

ca. 17,00 Euro<br />

Es sind noch einige Plätze frei.<br />

Wir würden uns sehr über weitere Anmeldungen freuen.<br />

Lisi Bittner, Tel. 08342/6732, Hanni Köpf Tel. 08342/916384<br />

Diasporafest der Evangelischen<br />

<strong>Gemeinde</strong> im Kaufbeurer Umland<br />

„Wir leben Gemeinschaft mit Gottes Segen“, unter diesem<br />

Motto steht alljährlich das Diasporafest der Evangelischen<br />

<strong>Gemeinde</strong>, das seit einigen Jahren wieder regelmäßig stattfindet.<br />

Im vorgeschalteten Abendmahl gottesdienst im Pfarrsaal<br />

in <strong>Biessenhofen</strong> hatte Pfarrer Kretschmer die „Zeit“ in<br />

den Mittelpunkt seiner Predigt gestellt. Dabei versuchte er<br />

mit anschaulichen Beispielen die verschiedenen Einflüsse der<br />

Zeit darzustellen. Angefangen bei einer überdimensionalen<br />

Sand uhr, in der in gut einer Minute der Sand verrinnt und man<br />

im übertragenen Sinn darauf achten muss, einmal inne zu<br />

halten, um auch eng gesteckte Ziele zu erreichen. Aber auch<br />

eine Sonnenuhr hatte er mitgebracht, die ja eher grob die Zeit<br />

zeigt und dabei einen Hinweis gibt, dass es auf den genauen<br />

Standort der Uhr in Bezug auf die Position der Sonne und die<br />

des Betrachters ankommt, um die Stunden ablesen zu können.<br />

Einfühlsam stimmlich begleitet wurde der Gottesdienst vom<br />

Frauenquintett der Evan gelischen Ge meinde aus Kaufbeuren.<br />

An schließend star tete auf dem Vorplatz das gemütliche Sommer-Grillfest<br />

unter einer riesigen Kastanie, die angesichts der<br />

hohen Temperaturen reichlich Schatten spendete. Bei guten<br />

Ge sprächen und selbst gegrillten Spezialitäten stimmte sich<br />

die Glaubens gemeinde dabei auf den Sommer ein und festigte<br />

das Gemein schaftsgefühl in der Diaspora.<br />

Jubilare – Jubiläen<br />

Wir gratulieren zum<br />

75. Geburtstag Frau Hedwig Schubert, Ebenhofen<br />

85. Geburtstag Frau Dr. Marianne Neuner, <strong>Biessenhofen</strong><br />

80. Geburtstag Frau Viktoria von Hofen, Hörmanshofen<br />

75. Geburtstag Herrn Mathias Bronner, <strong>Biessenhofen</strong><br />

zur Diamantenen Hochzeit dem<br />

Ehepaar Gabriele und Johann Schöning, <strong>Biessenhofen</strong><br />

GEFUNDEN / VERLOREN<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Biessenhofen</strong> wurden folgende Gegenstände<br />

gefunden und können vom rechtmäßigen Besitzer<br />

abgeholt werden:<br />

- Damenuhr mit goldfarbenem Metallband<br />

- Hörgerät<br />

Vermisst werden folgende Gegenstände:<br />

- Zelttasche rot/grau mit Kleidung und und Bargeld<br />

- Digitalkamera Canon<br />

Wer einen dieser Gegenstände gefunden hat, wird gebeten,<br />

ihn bei der <strong>Gemeinde</strong> abzugeben damit er an den Eigentümer<br />

weitergegeben werden kann.<br />

Sonstiges<br />

Schienenersatzverkehr<br />

Im August 2013 werden mehrere Weichen in <strong>Biessenhofen</strong> erneuert.<br />

Während der Weichenerneuerung kommt es zu erheblichen<br />

Fahrplaneinschränkungen mit Schienenersatzverkehr<br />

(SEV) auf den folgenden Strecken:<br />

7. und 8. August Ausfall aller Züge auf dem Abschnitt Kaufbeuren<br />

- Füssen - als Ersatz fahren Busse (ab Füssen ca. 45<br />

Minuten früher).<br />

8. August (ab 21 Uhr) bis 12. August (5 Uhr) Ausfall aller Züge<br />

auf den Strecken Kaufbeuren - Kempten Hbf und Kaufbeuren<br />

- Füssen - als Ersatz fahren Busse<br />

Zur Sperrung ab dem 8. August wurde bereits eine Baustellenbroschüre<br />

gedruckt und liegt in Zügen sowie Verkaufsstellen<br />

der DB AG aus.


<strong>Biessenhofen</strong> -11- Nr. 16-17/13<br />

Aufgrund kurzfristig notwendiger Änderungen im Bauablauf,<br />

kommt es auf der Strecke Kaufbeuren - Füssen bereits am 7.<br />

und 8. August zu Zugausfällen mit Schienenersatzverkehr.<br />

Die Baustellenbroschüre incl. Ersatzfahrplan wurde bereits unter<br />

www.bahn.de/bauarbeiten (KBS 974) online gestellt und<br />

liegt vsl. Anfang nächster KW in an allen Verkaufsstellen und<br />

Regionalzügen aus.<br />

DB Regio AG<br />

Viktoriastraße 1, 86150 Augsburg<br />

Tel. 0151-5840 7753, Mobil: 0151 / 12541282<br />

Immobilien<br />

Rüstige Rentnerin, mit kleinem gutmütigem Hund sucht<br />

günstige 2-3 Zimmer Wohnung mit Balkon oder Terrasse,<br />

evtl. Garage, in der Umgebung.<br />

Bitte melden bei:<br />

Gudrun Weber<br />

Tel: 0831 / 5 25 84 26<br />

IMPRESSUM<br />

Bürgernachrichten<br />

Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen<br />

der Kommunalverwaltung<br />

Der <strong>Biessenhofen</strong>er Amtsbote erscheint 14-tägig.<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong><br />

87640 <strong>Biessenhofen</strong>, Tel. 08341 / 9365-0,<br />

e-mail: info@biessenhofen.de<br />

Satz u. Druck: Digitaldruck Tebben<br />

Märzenburgweg 8, 87640 <strong>Biessenhofen</strong><br />

Tel. 08341 / 99 56 55 Fax: 08341 / 95 47 59<br />

e-mail: info@digitaldruck-tebben.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der erste Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Biessenhofen</strong>,<br />

Wolfgang Eurisch<br />

Musik mit Minis<br />

Musizieren mit kleinen Kindern (1,5- 3 Jahre)<br />

Am 26.9.13 starten wir wieder, bei ausreichender Teilnehmerzahl,<br />

mit einer neuen Musikgruppe für kleine Kinder in Begleitung einer<br />

Bezugsperson.<br />

Wir treffen uns donnerstags 9.15 Uhr- 10.00 Uhr im alten Pfarrhaus<br />

in Aitrang zum Singen, Tanzen, Spielen, Instrumente spielen und<br />

Spaß haben.<br />

Mitzubringen sind Isomatte/Decke und Haus- oder Turnschuhe.<br />

Bei Fragen oder Anmeldungswunsch rufen Sie mich bitte an. Weitere<br />

Informationen gibt es auch auf meiner Homepage: www.<br />

musikmitkindern.com<br />

Ich freue mich auf Sie und Ihre Kinder!<br />

Tina Weberstetter, Tel.: 08342 / 91 46 57

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