Gutachten gemäß § 31a EisbG 1957 idF BGBl. I Nr ... - Burgenland.at
Gutachten gemäß § 31a EisbG 1957 idF BGBl. I Nr ... - Burgenland.at
Gutachten gemäß § 31a EisbG 1957 idF BGBl. I Nr ... - Burgenland.at
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STELLA GesmbH<br />
Technisches Büro – Ingenieurbüro (Ber<strong>at</strong>ende Ingenieure)<br />
Fachgebiet Verkehrswesen und Verkehrswirtschaft<br />
<strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>31a</strong> <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong><br />
<strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
Elektrifizierung<br />
Wulkaprodersdorf – Neusiedl am See<br />
Elektrifizierung der eingleisigen Strecke Wulkaprodersdorf – Abzweigung Bruck an der<br />
Leitha 1 im Abschnitt zwischen Wulkaprodersdorf und Neusiedl am See, Änderung der<br />
Eisenbahnsicherungsanlage des Bf. Wulkaprodersdorf sowie technische Sicherung von sieben<br />
Eisenbahnkreuzungen zwischen Wulkaprodersdorf und Eisenstadt und Änderungen bei der<br />
technischen Sicherung von zwei Eisenbahnkreuzungen im Bahnhof Wulkaprodersdorf. Die<br />
eisenbahnrechtliche Einreichung bezieht sich auf folgenden ÖBB-Streckenabschnitt:<br />
−<br />
ÖBB-Strecke Wulkaprodersdorf – Abzweigung Bruck an der Leitha 1 von Bestandkm<br />
0,000 bis Bestand-km 35,266<br />
STELLA GesmbH, Geneestraße 9, A-3013 Tullnerbach Telefon: +43 650 7300770 e-mail: stella@kpr.<strong>at</strong><br />
FB-<strong>Nr</strong>: FN 257549 z Landesgericht St. Pölten UID-<strong>Nr</strong>: ATU61380133<br />
Bankverbindung: Volksbank Wien AG, Filiale Pressbaum, Hauptstraße 11a, A-3021 Pressbaum<br />
Konto <strong>Nr</strong>: 40514032016 BKL: 43000 IBAN: AT 63 4300 0405 1403 2016 BIC-code: VBWIATW1
2<br />
Für die Erstellung des <strong>Gutachten</strong>s <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> wurden seitens der STELLA<br />
GesmbH nachfolgende Gutachter beigezogen:<br />
Eisenbahnbetrieb:<br />
Eisenbahnbautechnik:<br />
Wasserbautechnik:<br />
Elektrotechnik:<br />
Sicherungstechnik und Eisenbahnkreuzungen:<br />
Lärmschutztechnik:<br />
Hr. Alfred Czerny<br />
DI Werner Stella<br />
DI Othmar Kral<br />
DI Werner Stella<br />
Ing. Peter Herteg<br />
Ing. Erich Lassnig<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
A) Erfüllung der <strong>§</strong><strong>31a</strong> Voraussetzungen, Aufgabenstellung,<br />
Umfang der Beurteilung, Grundlagen der Begutachtung Seite 3<br />
B) Befund Seite 21<br />
C) <strong>Gutachten</strong> Seite 67<br />
D) Zusammenfassendes <strong>Gutachten</strong> Seite 85<br />
E) Unterfertigungen Seite 86<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
3<br />
A) ERFÜLLUNG der <strong>§</strong> <strong>31a</strong> VORAUSSETZUNGEN,<br />
AUFGABENSTELLUNG, UMFANG des PROJEKTES,<br />
GRUNDLAGEN:<br />
Erfüllung der <strong>§</strong><strong>31a</strong>-Voraussetzungen<br />
Wir bestätigen, dass die Voraussetzungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong><strong>31a</strong> Abs. 2 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> erfüllt sind,<br />
wir mit der Planung nicht betraut waren und auch keine sonstigen Umstände vorliegen,<br />
die die Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel ziehen würden.<br />
Tabelle 1 Voraussetzung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong><strong>31a</strong> (2) Z 1-5<br />
Fachbereich <strong>§</strong><strong>31a</strong> Gutachter Voraussetzung gem. <strong>§</strong><strong>31a</strong> (2)<br />
Eisenbahnbetrieb Hr. Alfred CZERNY Ziffer 4, STELLA GesmbH<br />
Technisches Büro – Ingenieurbüro<br />
Fachgebiet Verkehrswesen und<br />
Verkehrswirtschaft<br />
Eisenbahnbautechnik DI Werner STELLA Ziffer 4, STELLA GesmbH<br />
Technisches Büro – Ingenieurbüro<br />
Fachgebiet Verkehrswesen und<br />
Verkehrswirtschaft<br />
Wasserbautechnik DI Othmar KRAL Ziffer 3, Ingenieurkonsulent für<br />
Bauingenieurwesen<br />
Elektrotechnik DI Werner STELLA Ziffer 4, STELLA GesmbH<br />
Technisches Büro – Ingenieurbüro<br />
Fachgebiet Verkehrswesen und<br />
Verkehrswirtschaft<br />
Sicherungstechnik und<br />
Eisenbahnkreuzungen<br />
Ing. Peter HERTEG<br />
Ziffer 4, HERTEG GmbH<br />
Technisches Büro – Ingenieurbüro<br />
Fachgebiete Eisenbahnbetrieb,<br />
Eisenbahnsicherungstechnik und<br />
Eisenbahnkreuzungen<br />
Lärmschutztechnik Ing. Erich LASSNIG Ziffer 5, allgemein beeideter und<br />
gerichtlich zertifizierter<br />
Sachverständiger für Lärmschutz<br />
Legende: Voraussetzungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>31a</strong> (2):<br />
1. Anstalt des Bundes oder eines Bundeslandes,<br />
2. akkreditierte Stelle oder benannte Stelle im Rahmen des fachlichen Umfanges ihrer<br />
Akkreditierung,<br />
3. Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnis,<br />
4. Technische Büros – Ingenieurbüros im Rahmen ihrer Fachgebiete sowie<br />
5. n<strong>at</strong>ürliche Personen, die für die Erst<strong>at</strong>tung von <strong>Gutachten</strong> der erforderlichen Art im Allgemeinen<br />
beeidet sind.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
4<br />
Aufgabenstellung<br />
Nach <strong>§</strong> <strong>31a</strong> <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 ist die Erteilung der<br />
eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung bei der Behörde zu beantragen. Dem Antrag ist<br />
neben dem Bauentwurf auch ein <strong>Gutachten</strong> zu projektrelevanten Fachgebieten<br />
beizugeben. Letzteres zum Beweis, ob das Bauvorhaben dem Stand der Technik unter<br />
Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes<br />
von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des<br />
Arbeitnehmerschutzes entspricht.<br />
Im vorliegenden <strong>Gutachten</strong> wurden seitens der Gutachter, aus Sicht der angeführten<br />
Fachgebiete jene Begutachtungen durchgeführt, die in der resultierenden Beurteilung zum<br />
Beweis dienen, dass gegen eine Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 aus den Gesichtspunkten Einhaltung<br />
des Stands der Technik, Sicherheit und Ordnung des Betriebs unter Berücksichtigung des<br />
Arbeitnehmerschutzes für das gegenständliche Projekt keine Bedenken bestehen.<br />
Das vorliegende Bauprogramm sowie die Bauphasen wurden als Inform<strong>at</strong>ion betrachtet,<br />
jedoch keiner Begutachtung unterzogen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
5<br />
Umfang der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung:<br />
Allgemeines<br />
Das Projekt Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl am See ist Bestandteil eines<br />
Übereinkommens zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und dem Land<br />
<strong>Burgenland</strong> und umfasst neben der Elektrifizierung auch eine Geschwindigkeitsanhebung,<br />
die technische Sicherung von Eisenbahnkreuzungen und Bahnsteigverlängerungen in den<br />
Betriebsstellen.<br />
Gemäß <strong>§</strong> 31 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 ist für den Bau oder die Veränderung<br />
von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen<br />
Einrichtungen eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erforderlich.<br />
Die Projektwerberin beabsichtigt nun, die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> 31 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 für die im Bauentwurf dargestellten<br />
Baumaßnahmen zu beantragen. Hierauf bezieht sich der den Gegenstand des vorliegenden<br />
<strong>Gutachten</strong>s bildende Bauentwurf.<br />
Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong><br />
<strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 bezieht sich auf folgende projektsgegenständliche<br />
Einzelbaumaßnahmen:<br />
- Umtrassierung Gleis 1 von Bestand-km 0,403 bis Bestand-km 34,721,<br />
- Elektrifizierung von Bestand-km 0,403 bis Bestand-km 6,175 und von<br />
Bestand-km 7,785 bis Bestand.-km 35,266,<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 1 von Projekt-km 6,163,<br />
entspricht Bestand-km 6,161, bis Projekt-km 6,865, entspricht Bestand-km 6,860,<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 2 von Projektkm<br />
13,142, entspricht Bestand-km 13,138, bis Projekt-km 13,296, entspricht<br />
Bestand-km 13,290,<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 3 von Projektkm<br />
14,165, entspricht Bestand-km 14,159, bis Projekt-km 14,542, entspricht<br />
Bestand-km 14,538,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
6<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 4 von Projektkm<br />
16,115, entspricht Bestand-km 16,102, bis Projekt-km 16,379, entspricht<br />
Bestand-km 16,367,<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 5 von Projektkm<br />
19,486, entspricht Bestand-km 19,476, bis Projekt-km 19,842, entspricht<br />
Bestand-km 19,835,<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 6 von Projektkm<br />
22,369, entspricht Bestand-km 22,362, bis Projekt-km 22,666, entspricht<br />
Bestand-km 22,654,<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 7 von Projektkm<br />
28,538, entspricht Bestand-km 28,535, bis Projekt-km 29,118, entspricht<br />
Bestand-km 29,115,<br />
- Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 8 von Projektkm<br />
30,485, entspricht Bestand-km 30,485, bis Projekt-km 30,787, entspricht<br />
Bestand-km 30,788,<br />
- Änderung der Eisenbahnsicherungsanlage des Bf. Wulkaprodersdorf,<br />
- Änderung der Technischen Sicherung der Eisenbahnkreuzungen in Bestandkm<br />
0,434 und in Projekt-km 0,596,<br />
- Technische Sicherung der Eisenbahnkreuzungen in Projekt-km 1,262, in Projektkm<br />
1,924, in Projekt-km 2,464, in Projekt-km 2,921, in Projekt-km 4,118, in<br />
Projekt-km 5,315 sowie in Projekt-km 5,559,<br />
- Neuerrichtung Schaltgerüst bei Projekt-km 13,604 sowie<br />
- Neuerrichtung Schaltgerüst bei Projekt-km 23,126<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
7<br />
Die beantragte eisenbahnrechtliche Baugenehmigung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong><br />
<strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 in Verbindung mit <strong>§</strong> 127 WRG 1959 idgF bezieht<br />
sich auf folgende projektsgegenständliche Einzelbaumaßnahmen:<br />
- Errichtung von Versitzgräben links und rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 1,<br />
- Errichtung von Versitzgräben links und rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 2,<br />
- Errichtung von Versitzgräben rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 3,<br />
- Errichtung von Versitzgräben links und rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 4,<br />
- Errichtung von Versitzgräben links und rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 5,<br />
- Errichtung von Versitzgräben links der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 6,<br />
- Errichtung von Versitzgräben links und rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 7,<br />
- Errichtung von Versitzgräben links und rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 8,<br />
- Errichtung von Versitzgräben rechts der Bahn im<br />
Einreichabschnitt Unterbau Teil 9,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1200 bei Projektkm<br />
12,644, entspricht Bestand-km 12,641,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines WIB-Tragwerkes durch ein Stahlpl<strong>at</strong>tentragwerk bei Projekt-km<br />
16,079, entspricht Bestand-km 16,060,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
22,643, entspricht Bestand-km 22,636,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
25,981, entspricht Bestand-km 25,974 sowie<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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8<br />
- Neuerrichtung einer Eisenbahnbrücke in Projekt-km 28,650,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
30,867, entspricht Bestand-km 30,858.<br />
Einzelbaumaßnahmen, die nach <strong>§</strong> 36 Abs. 1 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>.<br />
125/2006 genehmigungsfreie T<strong>at</strong>bestände darstellen:<br />
- Anpassung der Oberleitung von Bestand-km 0,000 bis Bestand-km 0,403,<br />
- Anpassung der Gleisgeometrie der Gleise 3, 5 und 1b im Bf. Eisenstadt,<br />
- Anpassung der Gleisgeometrie der Gleise 2 und 3 im Bf. Schützen am Gebirge,<br />
- Versetzen der Weiche 231 und Anpassung der Gleisgeometrie im Bf. Purbach am<br />
Neusiedlersee,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 1,283 links des Gleises 1,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 2,476 rechts des Gleises 1,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 2,909 rechts des Gleises 1,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 4,148 rechts des Gleises 1,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 5,327 links des Gleises 1,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 5,570 links des Gleises 1,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Wulkaprodersdorf Haltestelle von<br />
Projekt-km 1,329 bis Projekt-km 1,429,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Eisenstadt Schule von<br />
Projekt-km 7,390 bis Projekt-km 7,490,<br />
- Verlängerung des Mittelbahnsteiges im Bf. Schützen am Gebirge von<br />
Projekt-km 13,620 bis Projekt-km 13,622,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Schützen Haltestelle von Projektkm<br />
14,614 bis Projekt-km 14,714,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
9<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Donnerskirchen von<br />
Projekt-km 19,479 bis Projekt-km 19,571,<br />
- Verlängerung des Mittelbahnsteiges im Bf. Purbach am Neusiedlersee von<br />
Projekt-km 23,034 bis Projekt-km 23,044,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Breitenbrunn von<br />
Projekt-km 28,430 bis Projekt-km 28,530,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Winden von<br />
Projekt-km 29,622 bis Projekt-km 29,722,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Jois von<br />
Projekt-km 32,279 bis Projekt-km 32,354,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 0,605,<br />
entspricht Bestand-km 0,606,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 2,345,<br />
entspricht Bestand-km 2,345,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 3,100,<br />
entspricht Bestand-km 3,099,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 3,172,<br />
entspricht Bestand-km 3,172,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 4,394,<br />
entspricht Bestand-km 4,394,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 4,751,<br />
entspricht Bestand-km 4,750.<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 5,272,<br />
entspricht Bestand-km 5,273,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 750 bei Projekt-km 7,019,<br />
entspricht Bestand-km 7,018,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 7,179,<br />
entspricht Bestand-km 7,180,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 7,193,<br />
entspricht Bestand-km 7,191,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
10<br />
- Sanierung und Neukilometrierung eines Schienentragwerkes bei Projektkm<br />
7,237, entspricht Bestand-km 7,236,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Betonrahmen bei Projekt-km 7,325,<br />
entspricht Bestand-km 7,324,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 8,298,<br />
entspricht Bestand-km 8,296,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 9,889,<br />
entspricht Bestand-km 9,887,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 10,808,<br />
entspricht Bestand-km 10,808,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 11,010,<br />
entspricht Bestand-km 11,007,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1200 bei Projektkm<br />
12,644, entspricht Bestand-km 12,641,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines WIB-Tragwerkes durch ein Stahlpl<strong>at</strong>tentragwerk bei Projektkm<br />
16,079, entspricht Bestand-km 16,060,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung eines Schienentragwerkes bei Projektkm<br />
17,251, entspricht Bestand-km 17,245,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1200 bei Projektkm<br />
17,789, entspricht Bestand-km 17,784,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 18,142,<br />
entspricht Bestand-km 18,137,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung eines Schienentragwerkes bei Projektkm<br />
20,701, entspricht Bestand-km 20,697,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
22,643, entspricht Bestand-km 22,636,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 24,562,<br />
entspricht Bestand-km 24,554,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung eines Schienentragwerkes bei Projektkm<br />
25,065, entspricht Bestand-km 25,058,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
11<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
25,981, entspricht Bestand-km 25,974,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
26,332, entspricht Bestand-km 26,324,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 26,433,<br />
entspricht Bestand-km 26,420,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch ein Stahlpl<strong>at</strong>tentragwerk bei Projektkm<br />
29,510, entspricht Bestand-km 29,496,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
30,867, entspricht Bestand-km 30,858,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 31,724,<br />
entspricht Bestand-km 31,723,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 32,708,<br />
entspricht Bestand-km 32,698,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 33,306,<br />
entspricht Bestand-km 33,295,<br />
- Errichtung eines Steins<strong>at</strong>zes l.d.B von Projekt-km 14,614 bis Projekt-km 14,714,<br />
- Errichtung eines Steins<strong>at</strong>zes l.d.B von Projekt-km 29,622 bis Projekt-km 29,722,<br />
- Errichtung eines Steins<strong>at</strong>zes l.d.B von Projekt-km 30,538 bis Projekt-km 30,589,<br />
- Errichtung der Energie- und Beleuchtungsanlagen,<br />
- Errichtung von Weichenheizungen,<br />
- technische Ausrüstung der Haltestelleninfrastruktur,<br />
- Neuerrichtung der Weichen- bzw. Bahnsteigbeleuchtung sowie<br />
- Anpassungen der Oberleitungsanlage im Bf.. Neusiedl am See.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
12<br />
Entfallene Anlagen, die <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 Abs. 1 Z 4 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>.<br />
125/2006 einen genehmigungsfreien T<strong>at</strong>bestand darstellen:<br />
- Auflassung der bestehenden Eisenbahnkreuzung in Bestand-km 3,465,<br />
- Abtrag der bestehenden Bundesheerrampe im Bf. Schützen am Gebirge,<br />
- Abtrag Gleisstutzen 5a im Bf. Schützen am Gebirge von Projekt-km 13,336 bis<br />
Projekt-km 13,586,<br />
- Abtrag der Weichen 51, 52, 50 und der Weiche 31 im Bf. Eisenstadt,<br />
- Abtrag der Weiche 31 im Bf. Schützen am Gebirge,<br />
- Abtrag einer Weiche EW A 200-1:9,51 bei Projekt-km 23,040 im Bf. Purbach am<br />
Neusiedlersee sowie<br />
- Abtrag des Magazins und der Laderampe im Bf. Purbach am Neusiedlersee.<br />
Entscheidungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 49 Abs. 2 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 über<br />
die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung<br />
- bei der bestehenden Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 2,464 mit einer<br />
Gemeindestraße im IV Quadranten,<br />
- bei der bestehenden Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 2,921 mit einer<br />
Gemeindestraße im II Quadranten,<br />
- bei der bestehenden Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 5,315 mit einer<br />
Gemeindestraße im III Quadranten sowie<br />
- bei der bestehenden Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 5,559 mit einer<br />
Gemeindestraße im III Quadranten.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
13<br />
Grundlagen für die Begutachtung<br />
Die Projektsmappe der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, wobei für die Verkehrsplanung und<br />
Grundeinlösungsunterlagen das Büro Stoik & Partner ZT-GmbH in Wien V, für die<br />
schalltechnische Untersuchung die Ziviltechniker GesmbH iC consulenten in Wien VII,<br />
für die geotechnische und geohydrologische Untersuchung der Zivilingenieur für<br />
Bauwesen Herr Dipl.-Ing. Dr. techn. Peter Waibel vom Zivilingenieurbüro BGG in Wien<br />
VII, für die wasserbaulichen Maßnahmen der Zivilingenieur für Kulturtechnik und<br />
Wasserwirtschaft Herr Dipl.-Ing. Wilfried Pistecky vom gleichnamigen Ingenieurbüro in<br />
Wien VI, für die Objektplanung das Technologiezentrum woschitz engineering aus<br />
Eisenstadt, für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument und die Unterlage für<br />
spätere Arbeiten die Ziviltechniker GesmbH Metz&Partner aus Wien I und für die<br />
Streckenausrüstung sowie die Eisenbahnkreuzungen die ÖBB Fachdienste und die<br />
RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER EISENBAHN AG mit folgenden<br />
Projektsunterlagen verantwortlich zeichnen:<br />
Einlage Planzahl Inhalt Maßstab<br />
Mappe 1.1: Verkehrsprojekt Teil 1<br />
1.1-1 30-EWN_SP4_0000-00-0001-00 Technischer Bericht Verkehrsplanung<br />
1.1-2 30-EWN_GT5_0000-01-0101-00 Gutachterliche Stellungnahme zur Sickerfähigkeit<br />
des Untergrundes<br />
1.1-3 30-EWN_SP4_0000-00-0101-00 Übersichtskarte 1:20.000<br />
1.1-4 30-EWN_SP4_0000-01-1001-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 1<br />
km 6.163,069 - km 6.864,840 1:500<br />
1.1-5 30-EWN_SP4_0000-01-1002-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 2<br />
km 13.142,324 - km 13.295,812 1:500<br />
1.1-6 30-EWN_SP4_0000-01-1003-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 3<br />
km 14.164,960 - km 14.541,747 1:500<br />
1.1-7 30-EWN_SP4_0000-01-1004-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 4<br />
km 16.115,205 - km 16.379,099 1:500<br />
1.1-8 30-EWN_SP4_0000-01-1005-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 5<br />
km 19.485,515 - km 19.842,451 1:500<br />
1.1-9 30-EWN_SP4_0000-01-1006-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 6<br />
km 22.368,863 - km 22.665,918 1:500<br />
1.1-10 30-EWN_SP4_0000-01-1007-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 7<br />
km 28.537,597 - km 29.117,636 1:500<br />
1.1-11 30-EWN_SP4_0000-01-1008-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 8<br />
km 30.485,263 - km 30.787,734 1:500<br />
1.1-12 30-EWN_SP4_0000-01-1009-00 Einreichabschnitt Unterbau Teil 9<br />
km 32.914,756 - km 33.137,554 1:500<br />
1.1-13 30-EWN_SP4_0000-02-5001-00 Abstecklageplan Teil 1<br />
km 0,300 bis km 1,000 1:1000<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
14<br />
1.1-14 30-EWN_SP4_0000-02-5002-00 Abstecklageplan Teil 2<br />
km 1,000 bis km 2,000 1:1000<br />
1.1-15 30-EWN_SP4_0000-02-5003-00 Abstecklageplan Teil 3<br />
km 2,000 bis km 3,000 1:1000<br />
1.1-16 30-EWN_SP4_0000-02-5004-00 Abstecklageplan Teil 4<br />
km 3,000 bis km 4,000 1:1000<br />
1.1-17 30-EWN_SP4_0000-02-5005-00 Abstecklageplan Teil 5<br />
km 4,000 bis km 5,000 1:1000<br />
1.1-18 30-EWN_SP4_0000-02-5006-00 Abstecklageplan Teil 6<br />
km 5,000 bis km 6,000 1:1000<br />
1.1-19 30-EWN_SP4_0000-02-5007-00 Abstecklageplan Teil 7<br />
km 6,000 bis km 7,000 1:1000<br />
1.1-20 30-EWN_SP4_0000-02-5008-00 Abstecklageplan Teil 8<br />
km 7,000 bis km 8,000 1:1000<br />
1.1-21 30-EWN_SP4_0000-02-5009-00 Abstecklageplan Teil 9<br />
km 8,000 bis km 9,000 1:1000<br />
1.1-22 30-EWN_SP4_0000-02-5010-00 Abstecklageplan Teil 10<br />
km 9,000 bis km 10,000 1:1000<br />
1.1-23 30-EWN_SP4_0000-02-5011-00 Abstecklageplan Teil 11<br />
km 10,000 bis km 11,000 1:1000<br />
1.1-24 30-EWN_SP4_0000-02-5012-00 Abstecklageplan Teil 12<br />
km 11,000 bis km 12,000 1:1000<br />
1.1-25 30-EWN_SP4_0000-02-5013-00 Abstecklageplan Teil 13<br />
km 12,000 bis km 13,000 1:1000<br />
1.1-26 30-EWN_SP4_0000-02-5014-00 Abstecklageplan Teil 14<br />
km 13,000 bis km 14,000 1:1000<br />
1.1-27 30-EWN_SP4_0000-02-5015-00 Abstecklageplan Teil 15<br />
km 14,000 bis km 15,000 1:1000<br />
1.1-28 30-EWN_SP4_0000-02-5016-00 Abstecklageplan Teil 16<br />
km 15,000 bis km 16,000 1:1000<br />
1.1-29 30-EWN_SP4_0000-02-5017-00 Abstecklageplan Teil 17<br />
km 16,000 bis km 17,000 1:1000<br />
1.1-30 30-EWN_SP4_0000-02-5018-00 Abstecklageplan Teil 18<br />
km 17,000 bis km 18,000 1:1000<br />
1.1-31 30-EWN_SP4_0000-02-5019-00 Abstecklageplan Teil 19<br />
km 18,000 bis km 19,000 1:1000<br />
1.1-32 30-EWN_SP4_0000-02-5020-00 Abstecklageplan Teil 20<br />
km 19,000 bis km 20,000 1:1000<br />
1.1-33 30-EWN_SP4_0000-02-5021-00 Abstecklageplan Teil 21<br />
km 20,000 bis km 21,000 1:1000<br />
1.1-34 30-EWN_SP4_0000-02-5022-00 Abstecklageplan Teil 22<br />
km 21,000 bis km 22,000 1:1000<br />
1.1-35 30-EWN_SP4_0000-02-5023-00 Abstecklageplan Teil 23<br />
km 22,000 bis km 23,000 1:1000<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
15<br />
1.1-36 30-EWN_SP4_0000-02-5024-00 Abstecklageplan Teil 24<br />
km 23,000 bis km 24,000 1:1000<br />
1.1-37 30-EWN_SP4_0000-02-5025-00 Abstecklageplan Teil 25<br />
km 24,000 bis km 25,000 1:1000<br />
1.1-38 30-EWN_SP4_0000-02-5026-00 Abstecklageplan Teil 26<br />
km 25,000 bis km 26,000 1:1000<br />
1.1-39 30-EWN_SP4_0000-02-5027-00 Abstecklageplan Teil 27<br />
km 26,000 bis km 27,000 1:1000<br />
1.1-40 30-EWN_SP4_0000-02-5028-00 Abstecklageplan Teil 28<br />
km 27,000 bis km 28,000 1:1000<br />
1.1-41 30-EWN_SP4_0000-02-5029-00 Abstecklageplan Teil 29<br />
km 28,000 bis km 29,000 1:1000<br />
1.1-42 30-EWN_SP4_0000-02-5030-00 Abstecklageplan Teil 30<br />
km 29,000 bis km 30,000 1:1000<br />
1.1-43 30-EWN_SP4_0000-02-5031-00 Abstecklageplan Teil 31<br />
km 30,000 bis km 31,000 1:1000<br />
1.1-44 30-EWN_SP4_0000-02-5032-00 Abstecklageplan Teil 32<br />
km 31,000 bis km 32,000 1:1000<br />
1.1-45 30-EWN_SP4_0000-02-5033-00 Abstecklageplan Teil 33<br />
km 32,000 bis km 33,000 1:1000<br />
1.1-46 30-EWN_SP4_0000-02-5034-00 Abstecklageplan Teil 34<br />
km 33,000 bis km 34,000 1:1000<br />
1.1-47 30-EWN_SP4_0000-02-5035-00 Abstecklageplan Teil 35<br />
km 34,000 bis km 35,000 1:1000<br />
1.1-48 30-EWN_LT5_0000-00-0001-00 Schalltechnische Untersuchung<br />
Mappe 1.2: Verkehrsprojekt Teil 2<br />
1.2-1 30-EWN_SP4_0000-03-5201-00 Koordin<strong>at</strong>enverzeichnis Gleis 1<br />
1.2-2 30-EWN_SP4_0000-03-5501-00 Lageabweichung Bestand - Projekt<br />
1.2-3 30-EWN_SP4_0000-03-5502-00 Höhenvergleich Bestand - Projekt<br />
1.2-4 30-EWN_SP4_0000-03-5503-00 Bogenverzeichnis Gleis 1<br />
1.2-5 30-EWN_SP4_0000-04-2001-00 Längenschnitt Gleis 1 1:5000/500<br />
1.2-6 30-EWN_SP4_0000-05-5101-00 Geschriebener Längenschnitt Gleis 1<br />
1.2-7 30-EWN_SP4_0000-07-3001-00 Regelprofil Hst. Wulkaprodersdorf Haltestelle 1:50<br />
1.2-8 30-EWN_SP4_0000-07-3002-00 Regelprofil Einreichabschnitt 1 1:50<br />
1.2-9 30-EWN_SP4_0000-07-3003-00 Regelprofil Hst. Eisenstadt Schule 1:50<br />
1.2-10 30-EWN_SP4_0000-07-3004-00 Regelprofil Einreichabschnitt 2 1:50<br />
1.2-11 30-EWN_SP4_0000-07-3005-00 Regelprofil Bf. Schützen am Gebirge 1:50<br />
1.2-12 30-EWN_SP4_0000-07-3006-00 Regelprofil Einreichabschnitt 3 / Freie Strecke 1:50<br />
1.2-13 30-EWN_SP4_0000-07-3007-00 Regelprofil Einreichabschnitt 3 /<br />
Hst. Schützen Haltestelle 1:50<br />
1.2-14 30-EWN_SP4_0000-07-3008-00 Regelprofil Einreichabschnitt 4 1:50<br />
1.2-15 30-EWN_SP4_0000-07-3009-00 Regelprofil Einreichabschnitt 5 1:50<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
17<br />
1.3-5 30-EWN_GE4_0000-53-8005-00 Grundeinlöseplan Teil 5 1:1000<br />
1.3-6 30-EWN_GE4_0000-53-8006-00 Grundeinlöseplan Teil 6 1:1000<br />
1.3-7 30-EWN_GE4_0000-53-8007-00 Grundeinlöseplan Teil 7 1:1000<br />
1.3-8 30-EWN_GE4_0000-53-8008-00 Grundeinlöseplan Teil 8 1:1000<br />
1.3-9 30-EWN_GE4_0000-53-8009-00 Grundeinlöseplan Teil 9 1:1000<br />
1.3-10 30-EWN_GE4_0000-55-8100-00 Grundeinlöseverzeichnis<br />
1.3-11 30-EWN_GE4_0000-55-8200-00 Gesamtparteienverzeichnis<br />
Mappe 2:<br />
Brückenbau<br />
2-1 30-EWN_KI4_0024-02-1000-00 Technischer Bericht<br />
2-2 30-EWN_KI4_0024-02-1002-00 Lageplanausschnitt mit Brückenobjekt 1:250<br />
2-3 30-EWN_KI4_0024-02-1001-00 Brückenplan 1:50, 1:20, 1:10<br />
Mappe 3:<br />
Streckenausrüstung<br />
3.1-1 30-EWN_OL4_0000-00-0001-00 Technischer Bericht der Oberleitungsanlage<br />
3.1-2 30-EWN_OL4_0000-01-1001-00 Schaltbild der Oberleitungsanlage<br />
3.2-1 30-EWN_SP4_0000-70-7701-00 SFE-Schema<br />
3.3-1 30-EWN_ET4_0000-00-0001-00 Technischer Bericht Energietechnik<br />
3.4-1 Einreichungspläne zur Änderung des Gleisbildstellwerkes VGS 80 am Bf. Wulkaprodersdorf<br />
3.4-2 Technischer Bericht zur Errichtung der Fahrleitung zwischen Wulkaprodersdorf und der<br />
Systemtrennstelle in km 3,260<br />
3.4-3 Technischer Bericht Umbau der Fahrleitung am Bf. Wulkaprodersdorf<br />
3.4-4 Schaltbild Bf. Wulkaprodersdorf<br />
3.4-5 Fahrleitungsumbauplan Bf. Wulkaprodersdorf 1:1000<br />
3.4-6 Fahrleitungslageplan Bf. Wulkaprodersdorf bis km 3,260 1:1000<br />
Mappe 4:<br />
SiGe - Dokumente<br />
4-1 30-EWN_SG5_0000-90-7801-00 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />
4-2 30-EWN_SG5_0000-90-7802-00 Unterlage für spätere Arbeiten<br />
Mappe 5:<br />
Eisenbahnkreuzungen<br />
5-1 30-EWN_EK4_0000-00-0001-00 Technischer Bericht Eisenbahnkreuzung km 1,262<br />
5-2 30-EWN_EK4_0000-01-1001-00 Lageplan Eisenbahnkreuzung km 1,262 1:200<br />
5-3 30-EWN_EK4_0000-00-0002-00 Technischer Bericht Eisenbahnkreuzung km 1,924<br />
5-4 30-EWN_EK4_0000-01-1002-00 Lageplan Eisenbahnkreuzung km 1,924 1:200<br />
5-5 30-EWN_EK4_0000-00-0003-00 Technischer Bericht Eisenbahnkreuzung km 2,464<br />
5-6 30-EWN_EK4_0000-01-1003-00 Lageplan Eisenbahnkreuzung km 2,464 1:200<br />
5-7 30-EWN_EK4_0000-00-0004-00 Technischer Bericht Eisenbahnkreuzung km 2,921<br />
5-8 30-EWN_EK4_0000-01-1004-00 Lageplan Eisenbahnkreuzung km 2,921 1:200<br />
5-9 30-EWN_EK4_0000-00-0005-00 Technischer Bericht Eisenbahnkreuzung km 4,118<br />
5-10 30-EWN_EK4_0000-01-1005-00 Lageplan Eisenbahnkreuzung km 4,118 1:200<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
18<br />
5-11 30-EWN_EK4_0000-00-0006-00 Technischer Bericht Eisenbahnkreuzung km 5,315<br />
5-12 30-EWN_EK4_0000-01-1006-00 Lageplan Eisenbahnkreuzung km 5,315 1:200<br />
5-13 30-EWN_EK4_0000-00-0007-00 Technischer Bericht Eisenbahnkreuzung km 5,559<br />
5-14 30-EWN_EK4_0000-01-1007-00 Lageplan Eisenbahnkreuzung km 5,559 1:200<br />
5-15 30-EWN_EK4_0000-01-0201-00 Sicherungstechnischer Lageplan Bf. Eisenstadt 1:1000<br />
- Eisenbahngesetz <strong>1957</strong> (<strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006),<br />
- Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959 <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 123/2006),<br />
- Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002 <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 222/2002 <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. II<br />
<strong>Nr</strong>. 33/2006),<br />
- Eisenbahnverordnung 2003 (EisbVO 2003),<br />
- Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO Verkehr),<br />
- Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung(EisbAV) Stand: 1. Februar 2007,<br />
<strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 384/1999 in den Fassungen <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 444/1999, <strong>BGBl</strong>. II<br />
<strong>Nr</strong>. 80/2004, <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 505/2004, <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 536/2006 und <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>.<br />
281/2007,<br />
- Arbeitsstättenverordnung (AstV),<br />
- Verordnung Lärm und Vibr<strong>at</strong>ionen – VOLV, <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 22/2006,<br />
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG),<br />
- Schwerpunktkonzept aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes, Eisenbahnanlagen<br />
(R10),<br />
- Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT),<br />
- Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV, <strong>BGBl</strong>. 415/1993),<br />
- Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-<br />
Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV), GZ. BMVIT-260/415/0001-II/SCH5/2005<br />
vom 1. Jänner 2006,<br />
- ÖNORM S 9012 (Beurteilung der Einwirkung von Schienenverkehrsimmissionen auf<br />
Menschen in Gebäude, Ausgabe August 1996),<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
19<br />
- die für die Erstellung von Einreichentwürfen zu beachtenden n<strong>at</strong>ionalen<br />
eisenbahnspezifischen Vorschriften, Richtlinien und Dienstbehelfe der ÖBB, die<br />
vom BMVIT genehmigten HL-Richtlinien, sowie die Fortschreibungen der HL-<br />
Richtlinien, Stand Mai 2002,<br />
- die Oberbauvorschrift DV B 50 sowie die Zus<strong>at</strong>zbestimmung zur DV B 51<br />
Oberbauvorschrift – ZOV 7 Umgrenzung des lichten Raumes und Gleisabstand,<br />
- die Richtlinie für die Linienführung von Gleisen, RVE 05.00.01 vom 01. Juni 2006,<br />
- „Str<strong>at</strong>egie Oberbaukonstruktion für Gleise und Weichen“ der ÖBB Stand<br />
August 2006,<br />
- die ZOV 54 „Abnahme von Oberbauarbeiten“ Stand Mai 2004,<br />
- B 45 – Technische Richtlinien für Eisenbahnbrücken, Bahnüberbrückungen und<br />
verwandte Bauwerke mit der Ausgabe vom 1.1.2006, übernommen in den Richtlinien<br />
und Vorschriften für das Eisenbahnwesen - RVE 06.00.01 Technische Richtlinie für<br />
Eisenbahnbrücken, ÖN B 4003 Eisenbahn- und Straßenbrücken mit dem Stand<br />
1. April 1994,<br />
- Anhang 1 zum Kooper<strong>at</strong>ionsvertrag – Österreichische Bundesbahnen,<br />
Planungsgrundsätze für Eisenbahnbrücken,<br />
- Richtlinien für den Entwurf und Neubau von Eisenbahnbrücken aus Stahlbeton und<br />
Spannbeton im Hinblick auf Wartung, Erhaltung, Zuverlässigkeit und<br />
Dauerhaftigkeit,<br />
- Regelplanungen der Österreichischen Bundesbahnen als Anhang zu der<br />
B 45 (Regelplanung Randbalken, Regelplanung Abgang Tragwerk – Damm,<br />
Regelplanung Brückenausrüstung – Lärmschutzwände, Geländer),<br />
- Betriebliche Norm der ÖBB Dienstvorschrift DV V3 und DV V2,<br />
- Sicherungstechnische Norm der ÖBB DV S60 und DV S80,<br />
- Relevante Richtlinien, Verordnungen und Fachnormen aus dem Bereich Wasserbau<br />
u.a. AAEV, Richtlinie der ÖBB zur Berechnung der Entwässerungsanlagen von<br />
Bahntrassen,<br />
- Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 1961, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 2/1961, zuletzt geändert durch<br />
<strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 123/1988,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
20<br />
- Durchführungserlass zur Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 1961, vom 24. Juli 1992,<br />
Zl.: 226.003/15–II/21-1992, zuletzt geändert am 13.6.2005 mit GZ. BMVIT-<br />
250.086/0002-II/SCH4/2005,<br />
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 159/1960, zuletzt geändert<br />
durch <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 152/2006,<br />
- Bodenmarkierungsverordnung, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 848/1995, zuletzt geändert durch <strong>BGBl</strong>. II<br />
<strong>Nr</strong>. 370/2002,<br />
- die aktuellen elektrotechnischen Vorschriften und Normen (siehe Bezug in den TB<br />
Energietechnik bzw. Oberleitung)<br />
- die n<strong>at</strong>ionalen eisenbahnelektrotechnischen Vorschriften, Richtlinien und<br />
Dienstbehelfe der ÖBB und der RÖEE (siehe Bezug in den TB Energie bzw.<br />
Oberleitung)<br />
- sonstige diverse Gespräche und Schriftverkehr zur Abstimmung des eingereichten<br />
Projektes auf die durch die <strong>§</strong> 31 Gutachter aufgezeigten Erfordernisse sowie<br />
- die Zustimmung des verantwortlichen Betriebsleiters vom 2. April 2008.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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21<br />
B) BEFUND<br />
Allgemeines<br />
Die Einzelbaumaßnahmen, die nach <strong>§</strong> 36 Abs. 1 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
genehmigungsfreie T<strong>at</strong>bestände darstellen, sowie Änderungen, die <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 20 Abs. 1<br />
<strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 Ers<strong>at</strong>zmaßnahmen darstellen, werden in den<br />
Projektsunterlagen der Vollständigkeit halber ebenso dargestellt und im gegenständlichen<br />
<strong>31a</strong>-<strong>Gutachten</strong> angeführt, sind jedoch nicht Bestandteil des gegenständlichen <strong>Gutachten</strong>s.<br />
Die kilometrischen Angaben in diesem Befund sind grundsätzlich auf ganze Meter<br />
angegeben.<br />
Die Baumaßnahmen sind in den Einreichunterlagen beschrieben und werden in diesem<br />
<strong>Gutachten</strong> nur insoweit dargestellt, wie es für die eisenbahnfachliche Beurteilung als<br />
erforderlich erachtet wird.<br />
Grundeinlöse<br />
Die erforderlichen einzulösenden Flächen sind neben der Darstellung der Bauverbotsund<br />
Servitutsbereiche in den Projektsunterlagen (Mappe 1.3) ersichtlich.<br />
Grundsätzlich liegt der überwiegende Teil der Umbau- und Neubauarbeiten auf<br />
bahneigenen Grundstücken und Grundflächen bahnfremder Anrainer werden nur in<br />
unumgänglichem Ausmaß beansprucht.<br />
Weiters liegen nach Angaben der Projektwerberin für die h.o. tax<strong>at</strong>iv angeführten<br />
genehmigungsfreien Bauvorhaben, da diese auf bahneigenen Grundstücken errichtet<br />
werden, keine Grundinanspruchsnahmen vor.<br />
Betriebliche Vorgaben<br />
Über die Elektrifizierung hinaus soll die Verkehrstauglichkeit der Strecke für alle<br />
Zugg<strong>at</strong>tungen hergestellt und die Betriebsgeschwindigkeit angehoben werden. Es wurden<br />
die Regelprofile der Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen –<br />
Hochleistungsbahnen für die Planung herangezogen. Die Gleisanlagen werden<br />
eisenbahnbetrieblich für die Streckenklasse „ D“ errichtet.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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22<br />
Die begehbaren Sicherheitsräume sind eben ausgeführt und haben eine Breite von mind.<br />
0,60 cm. Die Höhenunterschiede werden durch Rampen und Stiegen ausgeglichen.<br />
Die Geschwindigkeiten für Gleis 1 betragen:<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
ƒ NPyNP 9 NPK<br />
Neutrassierung der Gleisanlagen<br />
Als Übergangsbogen zwischen Gerade und Bogen wird zum Großteil der Wiener Bogen<br />
verwendet. Der maximale Überhöhungsfehlbetrag beträgt 130 mm und entspricht hiermit<br />
<strong>gemäß</strong> RVE Pkt. 5.7.2 dem Ausnahmegrenzwert für die Umrüstung von<br />
Nebenbahnstrecken.<br />
Gleis 1 der ÖBB- Strecke Wulkaprodersdorf – Abzw. Bruck an der Leitha 1:<br />
Die Neutrassierung des Gleises 1 beginnt bei Bestand-km 0,403, entspricht Gleis1-<br />
km 0,403, mit einem 139 m langen Wiener Bogen, in dem die Überhöhung von 140 mm<br />
für den folgenden 165 m langen Rechtsbogen mit Radius R = 402 m aufgebaut wird.<br />
Im anschließenden 139 m langen Wiener Bogen wird die Überhöhung wieder abgebaut<br />
und es folgt eine 961 m lange Gerade, die bis zum Projekt-km 1,806 verläuft, wo in<br />
einem 114 m langen Wiener Bogen die Überhöhung von 90 mm für den nachfolgenden,<br />
135 m langen Linksbogen mit Radius R = -1010 m aufgebaut wird.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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23<br />
Im anschließenden Wiener Bogen mit einer Länge von 107 m wird die Überhöhung<br />
wieder abgebaut und es folgt eine 864 m lange Gerade, die sich bis zum Projekt-km 3,027<br />
erstreckt. Hier schließt ein 168 m langer Wiener Bogen an in welchem 115 mm<br />
Überhöhung für den folgenden, 335 m langen Rechtsbogen mit Radius R = 804,67 m<br />
aufgebaut wird.<br />
Im nachfolgenden Wiener Bogen mit einer Länge von 138 m wird die Überhöhung<br />
wieder abgebaut und es folgt eine 33 m lange Gerade an welche bei Projekt-km 3,701 ein<br />
ebenfalls 138 m langer Wiener Bogen anschließt. Es folgt ein 279 m langer Linksbogen<br />
mit Radius R = -500,25 m und 140 mm Überhöhung. Im anschließenden 138 m langen<br />
Wiener Bogen wird die Überhöhung wieder abgebaut und es folgt eine 151 m lange<br />
Gerade, die sich bis Projekt-km 4,407 erstreckt. Hier schließt ein 128 m langer Wiener<br />
Bogen an, in dem 130 mm Überhöhung für den nachfolgenden Rechtsbogen mit Radius<br />
R = 821 m und einer Länge von 181 m aufgebaut wird.<br />
Danach folgt eine 227 m lange Wiener Bogen Wendelinie in der die 130 mm Überhöhung<br />
vom Rechtsbogen abgebaut werden und 80 mm Überhöhung für den anschließenden,<br />
589 m langen, Linksbogen mit Radius R = -1003,25 m aufgebaut werden. Im<br />
anschließenden Wiener Bogen mit einer Länge von 126 m wird die Überhöhung wieder<br />
abgebaut und es folgt eine 241 m lange Gerade, die bis Projekt-km 5,898 verläuft, wo ein<br />
81 m langer Wiener Bogen anschließt in welchem 20 mm Überhöhung für den<br />
nachfolgenden Rechtsbogen mit R = 1067,332 m aufgebaut werden.<br />
Es folgen ein 49 m langer Wiener Bogen zum Abbau der Überhöhung und eine 1 m lange<br />
Gerade, an die wiederum ein Wiener Bogen mit einer Länge von 117 m anschließt. Der<br />
nachfolgende Rechtsbogen mit Radius R = 290 m weist eine Überhöhung von 100 mm<br />
auf und ist 101 m lang. In der anschließenden 70 m langen Klothoide wird die<br />
Überhöhung wieder abgebaut und es folgen eine 30 m lange Gerade, ein 46 m langer<br />
Rechtsbogen mit Radius R = 800 m, eine 37 m lange Gerade und ein 47 m langer<br />
Linksbogen mit Radius R = -800 m, wobei alle Elemente ohne Überhöhung ausgeführt<br />
sind.<br />
Von Projekt-km 6,610 bis Projekt-km 6,709 verläuft eine 99 m lange Gerade, an die ein<br />
Linksbogen mit Radius R = -1450 m und 0 mm Überhöhung anschließt. Danach folgt<br />
eine 113 m Gerade an die bei Projekt-km 6,865 ein 43 m langer Rechtsbogen mit Radius<br />
R = 1450 m und 0 mm Überhöhung nachfolgt. In weiterer Folge verläuft Gleis 1 über eine<br />
226 m lange Gerade bis Projekt-km 7,133, wo ein 132 m langer Wiener Bogen beginnt in<br />
welchem 40 mm Überhöhung für den nachfolgenden 166 m langen Rechtsbogen mit<br />
Radius R = 681 m aufgebaut werden.<br />
Bei Projekt-km 7,431 ist ein Bogenwechsel auf einen Rechtsbogen mit Radius R = 726 m<br />
der wiederum mittels Bogenwechsel bei Projekt-km 7,524 in einen Rechtsbogen mit<br />
Radius R = 680 m übergeht und in weiterer Folge bei Projekt-km 7,623 der nächste<br />
Bogenwechsel zum Rechtsbogen mit Radius R = 739 m liegt. Die Bogenfolge weist<br />
durchgehend 40 mm Überhöhung auf, welche mittels anschließendem 132 m langen<br />
Wiener Bogen wieder abgebaut wird.<br />
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24<br />
Von Projekt-km 7,779 bis Projekt-km 8,199 verläuft eine 420 m lange Gerade an die ein<br />
144 m langer Wiener Bogen anschließt in dem 80 mm Überhöhung für den<br />
nachfolgenden Rechtsbogen mit Radius R = 974,5 m und einer Länge von 60 m<br />
aufgebaut werden. Der Abbau der Überhöhung erfolgt in einem 154 m langen Wiener<br />
Bogen an den eine 1323 m lange Gerade anschließt.<br />
Bei Projekt-km 9,879 beginnt der nächste Wiener Bogen mit einer Länge von 142 m. Hier<br />
wird die Überhöhung von 90 mm für den 16 m langen Linksbogen mit Radius R = -940 m<br />
aufgebaut. Der Abbau der Überhöhung erfolgt mittels 142 m langen Wiener Bogen an<br />
den eine 352 m lange Gerade anschließt. Bei Projekt-km 10,531 beginnt der nächste<br />
Wiener Bogen mit einer Länge von 100 m und einer Überhöhungsänderung von<br />
0 bis 90 mm. Der anschließende Linksbogen ist 9 m lang und weist einen Radius von<br />
R = -1050 m auf.<br />
Im anschließenden 100 m langen Wiener Bogen wird die Überhöhung wieder abgebaut<br />
und es folgt eine 352 m lange Gerade. Bei Projekt-km 11,092 schließt der nächste Wiener<br />
Bogen mit einer Länge von 142 m an. Hier wird die Überhöhung von 80 mm für den<br />
nachfolgenden Linksbogen mit Radius R = -1010,05 m und 51 m Länge aufgebaut die<br />
nach dem Bogen wiederum mittels 142 m langen Wiener Bogen wieder abgebaut wird.<br />
In weiterer Folge verläuft Gleis 1 bis Projekt-km 11,713 in einer 286 m langen Geraden.<br />
Hier schließt eine 48 m lange Klothoide an der ein Rechtsbogen mit Radius R = 5555 m<br />
und 0 mm Überhöhung und eine weitere Klothoide mit 48 m Länge folgt.<br />
Die nachfolgende Gerade ist 668 m lang und erstreckt sich bis Projekt-km 12,541 wo<br />
mittels 130 m langen Wiener Bogen die Überhöhung von 115 mm für den anschließenden<br />
Rechtsbogen mit Radius R = 808 m und einer Länge von 21 m aufgebaut wird. Der<br />
Abbau der Überhöhung erfolgt durch einen weiteren Wiener Bogen mit der Länge von<br />
130 m, an den eine 321 m lange Gerade anschließt.<br />
Bei Projekt-km 13,142 beginnt eine 54 m lange Klothoide mittels der die Überhöhung<br />
von 86 mm für den anschließenden Linksbogen mit Radius R = -350 m aufgebaut wird<br />
und in weiterer Folge durch eine ebenfalls 54 m lange Klothoide wieder abgebaut wird.<br />
Bei Projekt-km 13,296 beginnt eine 654 m lange Gerade, an die ein 102 m langer Wiener<br />
Bogen anschließt in welchem 78 mm Überhöhung für den nachfolgenden Rechtsbogen<br />
mit Radius R = 425,4 m aufgebaut wird. Mittels anschließender 50 m langer Klothoide<br />
wird die Überhöhung wieder abgebaut und es folgt eine 27 m lange Gerade.<br />
Bei Projekt-km 14,165 beginnt die nächste Klothoide mit 60 m Länge, in welcher die<br />
Überhöhung von 93 mm für den anschließenden Linksbogen mit Radius R = -391 m und<br />
einer Länge von 177m aufgebaut wird. Der Abbau der Überhöhung erfolgt durch den<br />
nachfolgenden, 140 m langen Wiener Bogen dem eine 1573 m lange Gerade folgt, die<br />
sich bis Projekt-km 16,115 erstreckt.<br />
Hier sind dem Linksbogen mit Radius R = -740 m und 133 mm Überhöhung jeweils<br />
Wiener Bögen mit 131,947 m vor- bzw. nachgeschaltet. Von Projekt-km 16,379 erstreckt<br />
sich eine 1182 m lange Gerade bis zum Projekt-km 17,561, wo ein Wiener Bogen mit<br />
einer Länge von 115 m die Überhöhung von 90 mm aufbaut. Der anschließende<br />
Linksbogen mit Radius R = -1016,3 m ist 260 m lang und wird mittels 115 m langen<br />
Wiener Bogen wieder in die nächste Gerade mit einer Länge von 382 m übergeleitet.<br />
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25<br />
Bei Projekt-km 18,433 schließt der nächste Wiener Bogen mit einer Länge von 108 m<br />
und einer Überhöhungsänderung von 110 mm an. Der nachfolgende Linksbogen mit<br />
Radius R = -900 m besitzt eine Länge von 21 m und wird mittels 108 m langen Wiener<br />
Bogen wieder in die Gerade überführt.<br />
Die 302 m lange Gerade mündet bei Projekt-km 18,972 in einen Wiener Bogen mit einer<br />
Länge von 99 m, an welchen ohne Zwischenbogen wieder ein Wiener Bogen mit einer<br />
Länge von 99 m anschließt. Der Scheitelradius beträgt R = 1200 m.<br />
Von Projekt-km 19,170 bis Projekt-km 19,486 verläuft Gleis 1 in einer 316 m langen<br />
Geraden, an die ein Wiener Bogen mit einer Länge von 142 m anschließt. Der<br />
nachfolgende Rechtsbogen mit Radius R = 440 m ist 73 m lang und weist eine<br />
Überhöhung von 140 mm auf und wird mittels 142 m langem Wiener Bogen in die<br />
nächste Gerade übergeleitet.<br />
Die 161 m lange Gerade endet bei Projekt-km 20,003, wo mittels 119 m langen Wiener<br />
Bogen die Überhöhung von 110 mm für den anschließenden Rechtsbogen mit Radius R =<br />
587,5 m und einer Länge von 202 m aufgebaut wird. Der Abbau der Überhöhung erfolgt<br />
durch einen ebenfalls 119 m langen Wiener Bogen, an den eine 1926 m lange Gerade<br />
anschließt.<br />
Bei Projekt-km 22,369 beginnt der nächste, 106 m lange Wiener Bogen in dem die<br />
Überhöhung von 30 mm für den nachfolgenden Linksbogen mit Radius R = -500 m<br />
aufgebaut wird. In der anschließenden Eilinie erfolgt die Überhöhungsänderung von<br />
30 mm auf 55 mm. Der folgende Linksbogen mit Radius R = -375 m ist 122 m lang und<br />
wird durch eine 40 m lange Klothoide in die Gerade übergeleitet.<br />
Von Projekt-km 22,666 bis Projekt-km 25,441 erstreckt sich eine 2775 m lange Gerade,<br />
an die ein Rechtsbogen mit Radius R = 1006 m und 90 mm Überhöhung und beidseitigen<br />
jeweils 120 m langen Wiener Bögen anschließt.<br />
Bei Projekt-km 25,961 beginnt eine 591 m lange Gerade, die bis Projekt-km 26,552<br />
verläuft, wo ein Linksbogen mit Radius R = -981 m und 90 mm Überhöhung und<br />
beidseitigen jeweils 118 m langen Wiener Bögen anschließt.<br />
Hier beginnt bei Projekt-km 26,981 eine 1379 m lange Gerade, an die bei Projektkm<br />
28,360 ein Linksbogen mit Radius R = -55.000 m und einer Länge von 78 m<br />
anschließt. Die nachfolgende Gerade ist 99 m lang.<br />
Bei Projekt-km 28,537 beginnt ein 116 m langer Wiener Bogen in dem 70 mm<br />
Überhöhung für den nachfolgenden Rechtsbogen mit Radius R = 1130 m und einer Länge<br />
von 317 m aufgebaut werden. Der Abbau der Überhöhung erfolgt durch den<br />
anschließenden, 116 m langen Wiener Bogen dem eine 459 m lange Gerade folgt.<br />
Bei Projekt-km 29,545 startet der nächste, 129 m lange Wiener Bogen in dem 100 mm<br />
Überhöhung für den anschließenden Rechtsbogen mit Radius R = 783 m und 70 m Länge<br />
aufgebaut werden. Der Abbau der Überhöhung erfolgt durch den anschließenden, 129 m<br />
langen Wiener Bogen dem eine 201 m lange Gerade folgt, die sich bis Projekt-km 30,075<br />
erstreckt.<br />
Hier schließt ein 118 m langer Wiener Bogen und in weiterer Folge ein Linksbogen mit<br />
Radius R = -978 m und ein weiterer 118 m langer Wiener Bogen an. Die Überhöhung im<br />
Linksbogen beträgt 90 mm. Die nachfolgende 120 m lange Gerade endet bei Projektkm<br />
30,485 wo ein Linksbogen mit Radius R = -550 m und 130 mm Überhöhung und<br />
beidseitigen jeweils 131 m langen Wiener Bögen anschließt.<br />
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26<br />
Die Länge der anschließenden Gerade beträgt 334 m, wo bei Projekt-km 31,121 ein<br />
Rechtsbogen mit Radius R = 585 m und 130 mm Überhöhung und beidseitigen jeweils<br />
111 m langen Wiener Bögen folgt. Bei Projekt-km 31,420 beginnt eine 636 m lange<br />
Gerade die bei Projekt-km 32,056 endet.<br />
Hier beginnt ein 100m langer Wiener Bogen, in dem die Überhöhung von 100 mm für<br />
den anschließenden Rechtsbogen mit Radius R = 400 m und einer Länge von 52 m<br />
aufgebaut wird. Der Abbau der Überhöhung erfolgt im nachgeschalteten Wiener Bogen<br />
mit einer Länge von 100 m.<br />
Die Zwischengerade bis zum nächsten Wiener Bogen ist 189 m lang und endet bei<br />
Projekt-km 32,498. Hier beginnt ein Wiener Bogen mit der Länge von 112 m, in welchem<br />
die Überhöhung von 100 mm für den anschließenden Linksbogen mit Radius R = -620 m<br />
und einer Länge von 19 m aufgebaut wird. Der Abbau der Überhöhung erfolgt im<br />
nachfolgenden Wiener Bogen, der eine Länge von 112 m aufweist.<br />
Danach kommt eine 174 m lange Gerade, an die bei Projekt-km 32,915 zwei Wiener<br />
Bögen ohne dazwischen liegenden Kreisbogen mit jeweils 111 m anschließen. Der<br />
Scheitelradius beträgt 317 m, die maximale Überhöhung 113 mm. Von Projektkm<br />
33,137 erstreckt sich eine 474 m lange Gerade bis Projekt-km 33,598.<br />
Bei Projekt-km 33,600, entspricht Bestand-km 33,586.597, wurde ein Fehlerprofil<br />
eingeführt und wieder auf die Bestandskilometrierung gesprungen. Das Fehlerprofil<br />
beträgt – 13,403 m.<br />
Bei Projekt-km 33,598 beginnt ein 105 m langer Wiener Bogen, in dem 100 mm<br />
Überhöhung für den anschließenden Rechtsbogen mit Radius R = 295,15 m erfolgt.<br />
Mittels anschließender Wiener Bogen Wendelinie erfolgt der Abbau der Überhöhung für<br />
den Rechtsbogen und der Aufbau der 95 mm Überhöhung für den nächsten Linksbogen<br />
mit Radius R = -301,92 m. Dem 69 m langen Linksbogen folgt ein 101 m langer Wiener<br />
Bogen für den Abbau der Überhöhung und es schließt eine 256 m lange Gerade an.<br />
Bei Projekt-km 34,397 beginnt ein Wiener Bogen mit einer Länge von 45 m, der in den<br />
bereits im Bestand liegenden Linksbogen mit Radius R = - 515 m überleitet. Ab Projektkm<br />
34,490, entspricht Bestand-km 34,490, verbleibt Gleis 1 unverändert im Bestand.<br />
Die Nivellette von Gleis 1 wurde an den Bestand angepasst und weist im<br />
Projektsabschnitt 106 Neigungswechsel auf. Die Abweichungen vom Bestand betragen in<br />
weiten Bereichen weniger als 10 cm und in den restlichen Abschnitten im Regelfall<br />
weniger als 20 cm. Die maximal ausgeführte Längsneigung beträgt 10,00 %o.<br />
Bahnhof Eisenstadt:<br />
Durch die Neutrassierung ergibt sich für den Bf. Eisenstadt der Projekt-km 6,665.<br />
Im Bf. Eisenstadt werden die Bestandsweichen 50, 51, 52 und 31 abgetragen und die<br />
Gleise 3, 5 und 1b neu angebunden.<br />
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27<br />
Die Anbindung von Gleis 3 erfolgt über die Weiche 1, eine par. ABW 300–1:9 (li),<br />
welche mit dem Weichenanfang bei Projekt-km 6,417 in Gleis 1 situiert ist. Das Gleis 3<br />
verläuft im Anschluss an die Weiche 1 über eine 15 m lange Gerade, einen 21 m langen<br />
Rechtsbogen mit Radius R = 190 m, an welchen wiederum eine Gerade mit 72 m Länge<br />
anschließt und schwenkt in weiterer Folge mittels 45 m langem Rechtsbogen mit Radius<br />
R = 4000 m an eine Bestandsgerade. Das Gleis 3 weist keine Überhöhung auf.<br />
Die Anbindung von Gleis 5 erfolgt über die Weiche 2, eine EW 190–1:9 (li), welche mit<br />
dem Weichenanfang bei Projekt-km 6,525 in Gleis 3 situiert ist. Das Gleis 5 verläuft im<br />
Anschluss an die Weiche 2 über eine 37 m lange Gerade und schwenkt nachfolgend<br />
mittels 45 m langem Rechtsbogen mit Radius R = 405 m an eine Bestandsgerade. Die<br />
Überhöhung beträgt durchgehend 0 mm.<br />
Die Anbindung von Gleis 1b erfolgt über die Weiche 51, eine EW 300–1:9 (re), die mit<br />
dem Weichenanfang bei Projekt-km 6,752 in Gleis 1 situiert ist. An die Weiche 51<br />
schließt eine 8 m lange Gerade und nachfolgend ein 33 m langer Linksbogen mit Radius<br />
R = -300 m. Die anschließende Gerade ist 39 m lang und endet am Stumpfgleisabschluss.<br />
Das Stumpfgleis wird mit einem Stumpfgleisabschluss Bauart Wörth 250 N mit einer<br />
Bremsarbeit von 1800kJ abgeschlossen.<br />
Die Geschwindigkeit für die nicht durchgehenden Bahnhofsgleise beträgt 40 km/h.<br />
Der bestehende Mittelbahnsteig ist mit einer 38 cm hohen Bahnsteigkante ausgerüstet, die<br />
an die neue Gleisgeometrie von Gleis 1 angepasst wird. Die Kante liegt in einem Abstand<br />
von 1,60 m zur Gleisachse, wobei die Warnlinie in einem Abstand von 2,20 m für<br />
Vmax von 60 km/h aufgebracht. Der Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im<br />
Minimum 4,60 m. Das Befahren des Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht<br />
vorgesehen.<br />
Bahnhof Schützen am Gebirge:<br />
Im Bahnhof Schützen am Gebirge werden die Weichen 101 und 102 Richtung Osten<br />
versetzt um nicht in den Übergangsbogen zu fallen.<br />
Der Weichenanfang der Weiche 101, einer EW 190 – 1:9 (li) liegt in Gleis 1 bei Projektkm<br />
13,296. Im Anschluss an die Weiche 101 verläuft das Gleis 3 über eine 12 m lange<br />
Gerade und schwenkt mittels 23 m langen Rechtsbogen mit Radius R = 200 m an die<br />
Bestandsgerade.<br />
Der Weichenanfang der Weiche 102, einer EW 190 – 1:9 (re) liegt in Gleis 1 bei Projektkm<br />
13,323. Im Anschluss an die Weiche 102 verläuft das Gleis 2 über eine 15 m lange<br />
Gerade und schwenkt mittels 22 m langen Linksbogen mit Radius R = -200 m an die<br />
Bestandsgerade.<br />
Des Weiteren wird der Gleisstutzen 3a inklusive der Weiche 31 abgetragen. Die<br />
Gleislücke in Gleis 3 wird mittels zweier Radien von R = 300 m mit 8 m Zwischengerade<br />
geschlossen.<br />
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28<br />
Oberbau und Unterbau<br />
Der Oberbau des Gleises 1 besteht aus 55 cm Gleisschotter der Körnung I und wird<br />
entsprechend der Streckenklasse D4 mit der zulässigen Achslast von 225 kN hergestellt.<br />
Als Unterbau kommt eine 40 cm starke Tragschicht bestehend aus einer 30 cm starken<br />
Frostschutzschicht sowie einer 10 cm starken Planumsschutzschicht zur Ausführung,<br />
wobei das Quergefälle am Oberbauplanum sowie am Unterbauplanum im Regelfall 5 %<br />
beträgt.<br />
Die Entwässerung erfolgt flächig über die Dammschulter bzw. in Einschnittsbereichen in<br />
Bahngräben, die als Versitzgräben ausgebildet werden.<br />
Bedienräume<br />
In den Bahnhöfen Eisenstadt, Schützen am Gebirge und Purbach am Neusiedlersee<br />
werden die bestehenden Bedienräume an die neue Gleisgeometrie angepasst.<br />
Bahnsteigverlängerungen:<br />
Hst. Wulkaprodersdorf Haltestelle:<br />
Der l.d.B liegende Randbahnsteig wird um 100 m auf eine Gesamtlänge von 160 m<br />
verlängert. Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 1,329 bis Projekt-km 1,429.<br />
Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Haltestellenkilometer mit Projektkm<br />
1,348.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,60 m zur Gleisachse, wobei die<br />
Warnlinie in einem Abstand von 2,40 m für Vmax von 120 km/h aufgebracht wird. Der<br />
Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im Minimum 2,35 m. Das Befahren des<br />
Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Hst. Eisenstadt Schule:<br />
Der l.d.B liegende Randbahnsteig wird um 100 m auf eine Gesamtlänge von 160 m<br />
verlängert. Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 7,390 bis Projekt-km 7,490.<br />
Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Haltestellenkilometer mit Projektkm<br />
7,409.<br />
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29<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,59 m zur Gleisachse wobei die<br />
Warnlinie in einem Abstand von 2,20 m für Vmax von 80 km/h aufgebracht wird. Der<br />
Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im Minimum 2,50 m. Das Befahren des<br />
Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Bf. Schützen am Gebirge:<br />
Der Mittel Randbahnsteig wird um 1,50 m auf eine Gesamtlänge von 160 m verlängert.<br />
Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 13,620 bis Projekt-km 13,622. Durch die<br />
Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Bahnhofkilometer mit Projekt-km 13,700.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,60 m zur Gleisachse, wobei die<br />
Warnlinie in einem Abstand von 2,20 m für Vmax von 80 km/h aufgebracht wird. Der<br />
Aufenthaltsbereich zwischen den Warnlinien beträgt im Minimum 4,49 m. Das Befahren<br />
des Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Hst. Schützen Haltestelle:<br />
Der l.d.B liegende Randbahnsteig wird um 100 m auf eine Gesamtlänge von 160 m<br />
verlängert. Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 14,614 bis Projektkm<br />
14,714. Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Haltestellenkilometer<br />
mit Projekt-km 14,634.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,60 m zur Gleisachse, wobei die<br />
Warnlinie in einem Abstand von 2,40 m für Vmax von 120 km/h aufgebracht wird. Der<br />
Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im Minimum 2,35 m. Das Befahren des<br />
Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Hst. Donnerskirchen:<br />
Der l.d.B liegende Randbahnsteig wird um 92 m auf eine Gesamtlänge von 160 m<br />
verlängert. Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 19,479 bis Projektkm<br />
19,571. Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Haltestellenkilometer<br />
mit Projekt-km 19,491.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,60 m zur Gleisachse, wobei die<br />
Warnlinie in einem Abstand von 2,40 m für Vmax von 120 km/h aufgebracht wird. Der<br />
Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im Minimum 2,30 m. Das Befahren des<br />
Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
30<br />
Bf. Purbach am Neusiedlersee:<br />
Der Mittelbahnsteig wird um 10 m auf eine Gesamtlänge von 160 m verlängert. Die<br />
Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 23,034 bis Projekt-km 23,044. Dazu ist es<br />
erforderlich, die bestehende Weiche EW A 200-1:9,51 bei Projekt-km 23,040 abzutragen<br />
und durch die Weiche 231, eine EW 190-1:9 (re) bei Projekt-km 30,024 zu ersetzen.<br />
Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Bahnhofkilometer mit Projektkm<br />
23,114.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,60 m zur Gleisachse, wobei die<br />
Warnlinie in einem Abstand von 2,40 m für Vmax von 120 km/h aufgebracht wird. Der<br />
Aufenthaltsbereich zwischen den Warnlinien beträgt im Minimum 4,44 m. Das Befahren<br />
des Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Hst. Breitenbrunn:<br />
Der l.d.B liegende Randbahnsteig wird um 100 m auf eine Gesamtlänge von 160 m<br />
verlängert. Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 28,430 bis Projektkm<br />
28,530. Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Haltestellenkilometer<br />
mit Projekt-km 28,450.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,60 m zur Gleisachse, wobei die<br />
Warnlinie in einem Abstand von 2,40 m für Vmax von 120 km/h aufgebracht wird. Der<br />
Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im Minimum 2,32 m. Das Befahren des<br />
Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Hst. Winden:<br />
Der l.d.B liegende Randbahnsteig wird um 100 m auf eine Gesamtlänge von 160 m<br />
verlängert. Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 29,622 bis Projektkm<br />
29,722. Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Haltestellenkilometer<br />
mit Projekt-km 29,642.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,575 m bis 1,60 m zur Gleisachse,<br />
wobei die Warnlinie in einem Abstand von 2,40 m für Vmax von 120 km/h aufgebracht<br />
wird. Der Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im Minimum 1,84 m. Das<br />
Befahren des Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
An der Rückseite des Bahnsteiges ist von Projekt-km 29,562 bis Projekt-km 29,722 ein<br />
Steins<strong>at</strong>z als Stützkonstruktion erforderlich. Der Steins<strong>at</strong>z weist eine Länge von 160 m<br />
und eine Höhe von 1,20 m auf. Die Kronenbreite beträgt 1,50 m.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
31<br />
Hst. Jois:<br />
Der l.d.B liegende Randbahnsteig wird um 75 m auf eine Gesamtlänge von 160 m<br />
verlängert. Die Verlängerung erstreckt sich von Projekt-km 32,279 bis Projektkm<br />
32,354. Durch die Bahnsteigverlängerung ergibt sich ein neuer Haltestellenkilometer<br />
mit Projekt-km 32,274.<br />
Es wird analog dem Bestand eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 38 cm über SOK<br />
ausgeführt. Die Kante liegt in einem Abstand von 1,575 m bis 1,60 m zur Gleisachse,<br />
wobei die Warnlinie in einem Abstand von 2,20 m für Vmax von 80 km/h aufgebracht<br />
wird. Der Aufenthaltsbereich hinter der Warnlinie beträgt im Minimum 2,56 m. Das<br />
Befahren des Aufenthaltsbereiches mit Gepäckkarren ist nicht vorgesehen.<br />
Sämtliche Bahnsteigverlängerungen stellen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>.<br />
<strong>Nr</strong>. 125/2006 genehmigungsfreie Bauvorhaben dar.<br />
Entwässerungsmaßnahmen<br />
Allgemeines:<br />
Die Bahnstrecke Wulkaprodersdorf – Neusiedl liegt in einer nordwestlichen bis<br />
nördlichen Verebnung des Neusiedler Sees, südlich des Leithagebirges, im Wesentlichen<br />
von West nach Ost erstreckt.<br />
An nennenswerten Vorflutern finden sich die „ Wulka“ – querend bei Wulkaprodersdorf –<br />
und der „ Eisbach“ , welcher westlich von Eisenstadt gequert wird und bei Schützen in die<br />
Wulka mündet. Westlich von Donnerskirchen wird der „ Wolfsbrunnbach“ , in Purbach<br />
der „ Angerbach“ , zwischen Purbach und Breitenbrunn der „ Ackerlbach“ und am<br />
östlichen Projektsende der „ Parndorfer Bach“ gequert. Weiters werden zahlreiche<br />
namenlose Gerinne wie z. B. in Winden und Jois, sowie zahlreiche<br />
Tiefpunktsentwässerungen (bestehende Rohrdurchlässe zur Vermeidung anstauender<br />
Wässer oberhalb der bestehenden Bahntrasse) gequert. Gemäß Abfrage bei eHora liegt<br />
die Bahntrasse im Wesentlichen außerhalb maßgeblicher Hochwasserabflüsse dieser<br />
Gerinne, im Bereich um Donnerskirchen - etwa zwischen Projekt-km 18,0 und Projektkm<br />
23,7 - liegt die Trasse im HW30-Staubereich des Neusiedler Sees.<br />
Untergrunderkundungen liegen in den Bereichen der Bahnhöfe Donnerskirchen, Purbach,<br />
Breitenbrunn und Jois vor. Demnach finden sich dort unter einer 0,1 bis 0,3m dicken<br />
Humusschichte künstliche Anschüttungen bis in eine Tiefe von 0,6 bis 1,2m. Diese sind<br />
überwiegend unterschiedlich sandige bzw. schluffige Mittel- bis Grobkiese bzw.<br />
untergeordnet auch Kies-Schluff-Gemische. Diese künstlichen Anschüttungen werden<br />
durchgehend von Stau- bzw. Schwemmsedimenten des Neusiedler Sees unterlagert.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
32<br />
Diese stehen überwiegend in Form von plastischen Schluffen mit wechselndem<br />
Feinsandgehalt bzw. Feinsand-Schluff-Gemischen an. Im Sondierschlitz SS2 wurde eine<br />
Lage aus fein- bis mittelsandigem Mittel- bis Grobkies aufgeschlossen.<br />
Die Konsistenz der Feinkornsedimente ist durchgehend als weich, die Lagerungsdichte<br />
als locker zu bezeichnen. Wasserzutritte wurden ab 2,0 bis 3,5m unter GOK registriert.<br />
Die Sickerfähigkeit des Untergrundes wurde in den oben genannten Bahnhöfen<br />
untersucht und liegt zwischen 4x10 -6 m/s in Purbach und 1,0x10 -4 m/s in Breitenbrunn.<br />
Entwässerungskonzept:<br />
Die Schienenoberkante liegt im zu beurteilenden Projektsabschnitt teilweise nur<br />
geringfügig über der Höhe des angrenzenden Geländes, sodass in wesentlichen<br />
Abschnitten – wie auch derzeit im Bestand – beiderseits der Trasse eine Entwässerung<br />
über die Dammschulter bzw. direkt eine Versickerung über das Unterbauplanum in den<br />
Untergrund vorgesehen ist. Technische Entwässerungseinrichtungen, abgesehen von<br />
kurzen, als Versitzgräben ausgebildeten Bahngräben, sind nicht geplant.<br />
Einleitungen in Oberflächengewässer sind nicht geplant. Auf der gesamten Strecke ist<br />
kein Güterverkehr vorgesehen.<br />
Bemessungswerte:<br />
Im Wesentlichen werden die ursprünglichen Bestandsverhältnisse wieder hergestellt.<br />
Einzugsflächen aus Bahnanlagen werden dabei nur unwesentlich verändert. Eine<br />
Bemessung der Bahnentwässerung wurde nicht vorgenommen. Rechnerische Nachweise<br />
über die Funktionsfähigkeit – der seit Jahrzehnten funktionierenden Anlagen - liegen<br />
nicht vor.<br />
Über die grundsätzliche Sickerfähigkeit des Untergrundes hinsichtlich flächiger<br />
Versickerung (über die Dammschulter bzw. direkt über den Gleisschotter) liegt ein<br />
<strong>Gutachten</strong> vor.<br />
Für die wesentlichen querenden Gerinne und Gräben liegen Abflussd<strong>at</strong>en des Amtes der<br />
Burgenländischen Landesregierung vor.<br />
Entwässerungsabschnitte:<br />
Freie Strecke (zwischen den unten näher beschriebenen eisenbahnrechtlichen<br />
Einreichabschnitten):<br />
Die Entwässerung der Bahntrasse erfolgt im Bestand überwiegend frei über die<br />
Dammschulter ins Gelände. Bahngräben liegen nur in einzelnen Bereichen vor.<br />
In diesen Streckenabschnitten, in denen die Achsabweichung geringer als 20cm sein wird,<br />
werden der Unterbau erneuert und gegebenenfalls die Bahngräben nachgeschnitten, ohne<br />
die Abflussverhältnisse erheblich zu verändern.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
33<br />
Die Entwässerungsabschnitte werden anhand der vorliegenden Projektsunterlagen in<br />
St<strong>at</strong>ionierungsrichtung wie folgt beschrieben:<br />
Von Projekt-km 1,269 (westlicher Beginn Einreichabschnitt) bis Projekt-km 1,429<br />
(Regelprofil Hst. Wulkaprodersdorf Haltestelle)<br />
Der Bahnsteig l.d.B. wird Richtung Neusiedl am See von 60m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt nur geringfügig über anstehendem Gelände. Die Entwässerung des<br />
Bahnsteiges erfolgt nach links über die Dammschulter, die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen direkt über<br />
den Gleisschotter in den Untergrund.<br />
Von Projekt-km 6.163 bis Projekt-km 6.865 (Regelprofile Einreichabschnitt Teil 1, freie<br />
Strecke, Bf. Eisenstadt)<br />
Die Schienen-OK liegt nur geringfügig über anstehendem Gelände, die Entwässerung der<br />
Bahntrasse erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen<br />
direkt über den Gleisschotter – ohne Querneigung des Unterbauplanums – in den<br />
Untergrund.<br />
Im Bereich Bahnhof Eisenstadt erfolgt die Entwässerung des Bahnsteiges ohne<br />
Entwässerungseinrichtungen in den Gleisschotter. Im südlichen Bahnhofsbereich werden<br />
die Bahngräben beiderseits der Bahn nachgeschnitten und als Versitzgräben ausgebildet.<br />
Von Projekt-km 7,329 bis Projekt-km 7,489 (Regelprofil Hst. Eisenstadt Schule)<br />
Der Bahnsteig l.d.B. wird Richtung Neusiedl am See von 60m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt nur geringfügig über anstehendem Gelände. Die Entwässerung des<br />
Bahnsteiges erfolgt über die Dammschulter, die Entwässerung der Bahntrasse erfolgt<br />
durch die Querneigung des Unterbauplanums über die seitlichen Böschungen bzw.<br />
teilweise direkt in den Untergrund.<br />
Von Projekt-km 13,142 bis Projekt-km 13,296 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 2, freie<br />
Strecke)<br />
Die Schienen-OK liegt nur geringfügig über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der<br />
Bahntrasse erfolgt über die Querneigung des Unterbauplanums in die beidseitigen<br />
Bahngräben, welche als abflusslose Versitzgräben ausgebildet werden.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
34<br />
Von Projekt-km 13,620 bis Projekt-km 13,780 (Regelprofil Bf. Schützen am Gebirge)<br />
Die Schienen-OK liegt nur geringfügig über anstehendem Gelände, die Entwässerung der<br />
Bahntrasse erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen<br />
direkt über den Gleisschotter – ohne Querneigung des Unterbauplanums – in den<br />
Untergrund. Der Mittelbahnsteig entwässert mittels Dachprofil in den Gleisschotter.<br />
Von Projekt-km 14,165 bis Projekt-km 14,542 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 3, freie<br />
Strecke)<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt über die Querneigung des Unterbauplanums nach rechts der Bahn flächig über die<br />
Böschungen bzw. in einen Bahngraben, welcher nachgeschnitten und abflusslos als<br />
Versitzgraben ausgebildet wird.<br />
Von Projekt-km 14,554 bis Projekt-km 14,714 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 3, Hst.<br />
Schützen Haltestelle)<br />
Der Bahnsteig l.d.B. wird Richtung Neusiedl am See von 60m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände, die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen direkt über<br />
den Gleisschotter – ohne Querneigung des Unterbauplanums – in den Untergrund. Der<br />
Bahnsteig entwässert nach links der Bahn in den dortigen Steins<strong>at</strong>z.<br />
Von Projekt-km 16,115 bis Projekt-km 16,379 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 4, freie<br />
Strecke)<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt über die Querneigung des Unterbauplanums nach links der Bahn flächig über die<br />
Böschungen bzw. in Bahngräben, welche links und rechts der Bahn nachgeschnitten und<br />
abflusslos als Versitzgräben ausgebildet werden.<br />
Von Projeks-km 19,411 bis Projekt-km 19,571 (Regelprofil Hst. Donnerskirchen)<br />
Der Bahnsteig l.d.B. wird Richtung Neusiedl am See von 68m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt nur geringfügig über anstehendem Gelände. Die Entwässerung des<br />
Bahnsteiges erfolgt über die Dammschulter l.d.B., die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen direkt über<br />
den Gleisschotter in den Untergrund.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
35<br />
Von Projekt-km 19,571 bis Projekt-km 19,842 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 5, freie<br />
Strecke)<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt nach rechts der Bahn über die Querneigung des Unterbauplanums flächig über die<br />
Böschungen bzw. in Bahngräben, welche links und rechts der Bahn nachgeschnitten und<br />
abflusslos als Versitzgräben ausgebildet werden.<br />
Von Projekt-km 22,378 bis Projekt-km 22,659 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 6, freie<br />
Strecke)<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt über die Querneigung des Unterbauplanums nach links der Bahn flächig über die<br />
Böschungen bzw. in einen Bahngraben, welcher nachgeschnitten und abflusslos als<br />
Versitzgraben ausgebildet wird.<br />
Von Projekt-km 23,033 bis Projekt-km 23,193 (Regelprofil Bf. Purbach)<br />
Der Mittelbahnsteig wird Richtung Wulkaprodersdorf von 150m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt nur geringfügig über anstehendem Gelände, die Entwässerung der<br />
Bahntrasse erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen<br />
direkt über den Gleisschotter – ohne Querneigung des Unterbauplanums – in den<br />
Untergrund. Der Mittelbahnsteig entwässert mittels Dachprofil in den Gleisschotter.<br />
Von Projekt-km 28,370 bis Projekt-km 28,530 (Regelprofil HST Breitenbrunn)<br />
Der Bahnsteig l.d.B. wird Richtung Neusiedl am See von 60m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände. Die Entwässerung des Bahnsteiges<br />
erfolgt über die Dammschulter l.d.B., die Entwässerung der Bahntrasse erfolgt durch die<br />
Querneigung des Unterbauplanums über die seitlichen Böschungen bzw. teilweise direkt<br />
in den Untergrund.<br />
Von Projekt-km 28,538 bis Projekt-km 29,118 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 7, freie<br />
Strecke – Unterbau 7)<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt über die Querneigung des Unterbauplanums nach links der Bahn flächig über die<br />
Böschungen bzw. in Bahngräben, welche links und rechts der Bahn nachgeschnitten und<br />
abflusslos als Versitzgräben ausgebildet werden. Rechts der Bahn liegt abschnittsweise<br />
die Bahntrasse tiefer als der Begleitweg. Dieser Höhenunterschied wird durch eine<br />
Steinschlichtung überwunden.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
36<br />
Von Projekt-km 29,562 bis Projekt-km 29,722 (Regelprofil Hst. Winden)<br />
Der Bahnsteig l.d.B. wird Richtung Neusiedl am See von 60m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände, die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen direkt über<br />
den Gleisschotter – ohne Querneigung des Unterbauplanums - in den Untergrund. Der<br />
Bahnsteig entwässert über die Querneigung flächig über die Böschung bzw. über den<br />
dortigen Steins<strong>at</strong>z in das angrenzende Gelände.<br />
Von Projekt-km 30,485 bis Projekt-km 30,788 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 8, freie<br />
Strecke )<br />
Die Schienen-OK liegt deutlich über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der<br />
Bahntrasse erfolgt über die Querneigung des Unterbauplanums nach links der Bahn<br />
flächig über die Böschungen. Abschnittsweise werden Böschungen links und rechts der<br />
Bahn nachgeschnitten und diese abflusslos als Versitzgräben ausgebildet. Auf eine Länge<br />
von 51m entwässert die Bahn zu einem Steins<strong>at</strong>z links der Bahn, welcher über das<br />
Längsgefälle zum nachfolgend angeordneten Versitzgraben entwässert.<br />
Von Projekt-km 32,194 bis Projekt-km 32,354 (Regelprofil Hst. Jois)<br />
Der Bahnsteig l.d.B. wird Richtung Neusiedl am See von 85m auf 160m verlängert.<br />
Die Schienen-OK liegt über anstehendem Gelände, die Entwässerung der Bahntrasse<br />
erfolgt – wie auch im derzeitigen Bestand – ohne Entwässerungseinrichtungen direkt über<br />
den Gleisschotter – ohne Querneigung des Unterbauplanums – in den Untergrund. Der<br />
Bahnsteig entwässert über die Querneigung flächig über die Böschungen.<br />
Von Projekt-km 32,915 bis Projekt-km 33,138 (Regelprofil Einreichabschnitt Teil 9, freie<br />
Strecke )<br />
Die Schienen-OK liegt deutlich über anstehendem Gelände. Die Entwässerung der<br />
Bahntrasse erfolgt über die Querneigung des Unterbauplanums nach rechts der Bahn<br />
flächig über die Böschungen. Teilweise werden Bahngräben links der Bahn<br />
nachgeschnitten.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
37<br />
Maßnahmen an Durchlässen und Brückenobjekten, die <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong>36 Abs. 1 <strong>EisbG</strong><br />
<strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 genehmigungsfreie Vorhaben darstellen<br />
Bei sämtlichen Durchlässen (Rohrdurchlässen + Rahmendurchlässen) werden an der<br />
Böschungsoberkante Absturzsicherungen mit einer Höhe von 1,0 m vorgesehen.<br />
Rohrdurchlass DN 600 in Projekt-km 0,605:<br />
Der Rohrdurchlass DN600 ist verschüttet, wird freigelegt und wird analog zum Bestand<br />
saniert. Der Abflussquerschnitt bleibt im Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 500 in Projekt-km 2,345:<br />
Es erfolgt die Erneuerung des Böschungskopfes l.d.B. Der Abflussquerschnitt bleibt im<br />
Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 600 in Projekt-km 3,100:<br />
Es erfolgt die Erneuerung der Böschungskopfes l.d.B und r.d.B. Der Abflussquerschnitt<br />
bleibt im Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 600 in Projekt-km 3,172:<br />
Es erfolgt die Erneuerung der Böschungskopfes l.d.B und r.d.B. Der Abflussquerschnitt<br />
bleibt im Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 4,394:<br />
Der Rohrdurchlass wird analog zum Bestand saniert. Der Abflussquerschnitt bleibt im<br />
Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 500 in Projekt-km 4,751:<br />
Es erfolgt die Erneuerung der Böschungskopfes l.d.B und r.d.B. Der Abflussquerschnitt<br />
bleibt im Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
38<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 5,272:<br />
Es erfolgt die Erneuerung der Böschungskopfes l.d.B und r.d.B. Der Abflussquerschnitt<br />
bleibt im Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 750 in Projekt-km 7,019:<br />
In den bestehenden Durchlass DN1000 soll ein Faserzementrohr DN750 eingebracht und<br />
kraftschlüssig verbunden werden (Kapazität im Bestand bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 1%: 2,8 m³/s, Kapazität des DN750 bei Annahme eines Druckhöhengefälles<br />
von 1%: 1,45 m³/s). Da der Durchlass unmittelbar abstromig in eine<br />
Verrohrung DN600 übergeht (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%:<br />
0,72 m³/s), ist der Bahndurchlass weder im Bestand noch vorhabens<strong>gemäß</strong> die<br />
limitierende Größe.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 7,179:<br />
Das im Bestand nicht aufgefundene Rohr DN1000 wird bei Bedarf analog zum<br />
mutmaßlichen Bestand wieder hergestellt. Der Abflussquerschnitt bleibt im Vergleich<br />
zum Bestand unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 500 in Projekt-km 7,193:<br />
Das im Bestand nicht aufgefundene Rohr DN500 wird bei Bedarf analog zum<br />
mutmaßlichen Bestand wieder hergestellt. Der Abflussquerschnitt bleibt im Vergleich<br />
zum Bestand unverändert.<br />
Durchlass in Projekt-km 7,237:<br />
Das bestehende Schienentragwerk LW 1,60 m / LH 0,20 m wird am Bestand saniert. Der<br />
Abflussquerschnitt bleibt unverändert.<br />
Durchlass in Projekt-km 7,325:<br />
Das bestehende Schienentragwerk LW 2,00 m / LH 1,00 m wird am Bestand saniert. Der<br />
Abflussquerschnitt bleibt unverändert.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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39<br />
Rohrdurchlass DN 600 in Projekt-km 8,298:<br />
Es erfolgt die Erneuerung der Böschungskopfes l.d.B und r.d.B. Der Abflussquerschnitt<br />
bleibt unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 9,889:<br />
Es erfolgt die Erneuerung der Böschungskopfes l.d.B und r.d.B. Der Abflussquerschnitt<br />
bleibt unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 10,808:<br />
Der Rohrdurchlass wird analog zum Bestand saniert. Der Abflussquerschnitt bleibt<br />
unverändert.<br />
Rohrdurchlass DN 500 in Projekt-km 11,010:<br />
Der bestehende Rohrdurchlass DN 400 wird durch einen Rohrdurchlass DN 500 ersetzt.<br />
Der Abflussquerschnitt erhöht sich dadurch um ca. 56%. Der Abflussquerschnitt<br />
vergrößert sich im Vergleich zum Bestand.<br />
Durchlass in Projekt-km 17,251:<br />
Die Brücke LW 1,00 m / LH 0,85m (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles<br />
von 1%: 2,3 m³/s) wird am Bestand saniert.<br />
Rohrdurchlass DN 1200 in Projekt-km 17,789:<br />
Das Schienentragwerk LW 1,00 m / LH 1,03 m (Kapazität bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 1%: 3,6 m³/s) wird durch ein Betonrohr DN1200 (Kapazität bei<br />
Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%: 4,9 m³/s) ersetzt. Der Abflussquerschnitt<br />
wird im Vergleich zum Bestand vergrößert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 18,142:<br />
Der bestehende Rohrdurchlass DN 500 wird durch einen Rohrdurchlass DN 1000 ersetzt.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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40<br />
Durchlass in Projekt-km 20,701:<br />
Das Schienentragwerk LW 2,00 m / LH 1,98 m wird am Bestand saniert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 24,562:<br />
Der Durchlass DN500 wird durch ein Betonrohr DN1000 ersetzt und beide<br />
Böschungsköpfe werden erneuert. Der Abflussquerschnitt wird dadurch erhöht.<br />
Durchlass in Projekt-km 25,065:<br />
Das Schienentragwerk LW 2,00 m / LH 0,60 m wird am Bestand saniert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 26,332:<br />
Das Schienentragwerk LW 1,90 m / LH 0,40 m wird am Bestand saniert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 26,433:<br />
Der Durchlass DN550 wird durch ein Betonrohr DN1000 ersetzt und beide<br />
Böschungsköpfe werden erneuert. Der Abflussquerschnitt wird im Vergleich zum<br />
Bestand vergrößert.<br />
Durchlass in Projekt-km 29,510:<br />
Das Schienentragwerk LW 2,00 m / LH 2,00 m (Kapazität bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 0,6%: 17,2 m³/s) wird am Bestand saniert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 31,724:<br />
Der Durchlass DN500 wird durch ein Betonrohr DN1000 ersetzt und beide<br />
Böschungsköpfe werden erneuert. Der Abflussquerschnitt wird im Vergleich zum<br />
Bestand vergrößert.<br />
Rohrdurchlass DN 600 in Projekt-km 32,708:<br />
Es erfolgt die Erneuerung des Böschungskopfes l.d.B. Der Abflussquerschnitt bleibt im<br />
Vergleich zum Bestand unverändert.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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41<br />
Rohrdurchlass DN 1000 in Projekt-km 33,306:<br />
Der Durchlass DN600 wird durch ein Betonrohr DN1000 ersetzt und beide<br />
Böschungsköpfe werden erneuert. Der Abflussquerschnitt wird im Vergleich zum<br />
Bestand vergrößert.<br />
Durchlässe und Brücken, die <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>31a</strong> Abs. 1 <strong>EisbG</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
in Verbindung mit <strong>§</strong> 127 WRG 1959 idgF zu beurteilen sind<br />
Rohrdurchlass DN 1200 Projekt-km 12,644:<br />
Das Schienentragwerk LW 2,00 m / LH 1,20 m (Kapazität bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 4%: 23 m³/s) wird durch ein Betonrohr DN1200 (Kapazität bei<br />
Annahme eines Druckhöhengefälles von 4%: 10,4 m³/s) ersetzt.<br />
Aufgrund der Veränderung des Abflussquerschnittes wird für diese Maßnahme die<br />
Bewilligung nach <strong>§</strong>127 WRG beantragt.<br />
Das von amtlicher Seite bekannt gegebene HQ100 beträgt 7,9m³/s < max. Abfuhrleistung<br />
des projektierten Durchlasses DN1200 von 10,4 m³/s.<br />
Das Gerinne unterquert unmittelbar aufstromig die B 50 <strong>Burgenland</strong> Straße in zwei<br />
Rohren DN500 (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%: insgesamt<br />
0,8 m³/s).<br />
Brücke Projekt-km 16,079:<br />
Die Brücke (Walzträger in Beton) LW 3,00 m / LH 1,36 m (Kapazität bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 1%: 24 m³/s) wird durch ein Stahlpl<strong>at</strong>tentragwerk mit LW<br />
2,50 m / LH 1,49 m ersetzt (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%:<br />
22 m³/s). Aufgrund der Veränderung des Abflussquerschnittes wird für diese Maßnahme<br />
die Bewilligung nach <strong>§</strong>127 WRG beantragt.<br />
Das von amtlicher Seite bekannt gegebene HQ100 beträgt 6,0m³/s < max. Abfuhrleistung<br />
des projektierten Durchlasses 2,50/1,49m von 22 m³/s.<br />
Das Gerinne unterquert unmittelbar aufstromig die B 50 <strong>Burgenland</strong> Straße in einem<br />
Betonrohr DN2000 (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%: 19 m³/s)<br />
und einen aufstromig gelegenen Feldweg mit einer Brücke LW 1,70 m / LH 1,30 m<br />
(Kapazität 11 m³/s).<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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42<br />
Rohrdurchlass DN 1000 Projekt-km 22,643:<br />
Das Schienentragwerk LW 1,50 m / LH 0,95 m mit dem darunter liegenden Durchlass ca.<br />
DN600 (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%: insg. 7,1 m³/s) wird<br />
durch ein Betonrohr DN1000 (Kapazität bei Annahme eines Druckliniengefälles von 1%:<br />
3,5m³/s) ersetzt.<br />
Aufgrund der Veränderung des Abflussquerschnittes wird für diese Maßnahme die<br />
Bewilligung nach <strong>§</strong>127 WRG beantragt.<br />
Das von amtlicher Seite bekannt gegebene HQ100 beträgt 1,5m³/s und ist somit deutlich<br />
kleiner als die max. Abfuhrleistung des projektierten Durchlasses DN1000 von 3,5m³/s.<br />
Das Gerinne wird unmittelbar aufstromig von einer anderen Brücke LW 1,22 m / LH<br />
0,72 m (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%: 4,2 m³/s) überquert.<br />
Rohrdurchlass DN 1000 Projekt-km 25,981:<br />
Das Schienentragwerk LW 1,40 m / 0,75 m (Kapazität bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 0,5%: 2,6 m³/s) wird durch ein Betonrohr DN1000 (Kapazität<br />
bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 0,5%: 2,2 m³/s) ersetzt und beide<br />
Böschungsköpfe werden erneuert.<br />
Aufgrund der Veränderung des Abflussquerschnittes wird für diese Maßnahme die<br />
Bewilligung nach <strong>§</strong>127 WRG beantragt.<br />
Der seitens des Projektanten auf Basis der benachbarten Abflussspenden abgeschätzte<br />
HQ100-Abfluss wird nach oben mit maximal 1,5m³/s begrenzt und ist somit kleiner als<br />
die max. Abfuhrleistung des projektierten Durchlasses DN1000 von 2,2m³/s.<br />
Brückenobjekt 025 bei Projekt-km 28,650<br />
Anstelle des bestehenden Schienentragwerkes über einen Entwässerungsgraben in<br />
Bestand-km 28,641, entspricht Projekt-km 28,650 wird eine eingleisige Brücke in Form<br />
eines geschlossenen Rahmens hergestellt. Der Rahmen weist eine lichte Weite von<br />
2,00 m und eine lichte Höhe von 1,50 m auf. Der Kreuzungswinkel zwischen<br />
Gerinneachse und Gleisachse beträgt 90 gon.<br />
Das Tragwerk wurde für die Brückenklasse +2/SW gem. ÖNORM B 4003 bemessen und<br />
h<strong>at</strong> eine Stärke von 0,35 m bis 0,365 m. Beidseitig des Tragwerkes sind Randbalken<br />
<strong>gemäß</strong> den Regelplänen als HL 2.1 vorgesehen wobei an allen 4 Flügelwänden<br />
Kabeltrogabführungen <strong>gemäß</strong> Regelplan S42144 zur Ausführung kommen. Als<br />
Absturzsicherung befindet sich auf den Randbalken ein Brückengeländer der Type 2<br />
<strong>gemäß</strong> Regelplan 30021. Die Betonsorte des Tragwerkes beträgt C25/30/B3.<br />
Die Widerlager besitzen eine Stärke von 30 cm und sind starr mit dem Tragwerk<br />
verbunden. Die Betonsorte der Widerlager beträgt wie beim Tragwerk C25/30/B3.<br />
Die Bodenpl<strong>at</strong>te weist eine Dicke von 40 cm auf und die Betonsorte beträgt ebenfalls<br />
C25/30/B3. Auf die Bodenpl<strong>at</strong>te wird als Gerinnesohle eine Bruchsteinpflasterung mit<br />
einer Stärke von ca. 25 cm und darauf mittig Sohlsubstr<strong>at</strong> mit einer Stärke von 25 cm<br />
aufgebracht.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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43<br />
Das Schienentragwerk LW 2,00 m / LH 1,50 m (Kapazität bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 0,8%: 13 m³/s) wird durch einen Stahlbetonrahmen LW 2,00 m /<br />
LH 1,50 m entsprechend dem Bestand ersetzt.<br />
Aufgrund der über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehenden Veränderung der Brücke ist<br />
für diese Maßnahme die Bewilligung nach <strong>§</strong>127 WRG zu beantragen.<br />
Das von amtlicher Seite bekannt gegebene HQ100 beträgt 20,0m³/s > max. 13m³/s<br />
Abfuhrleistung des bestehenden und des projektierten Durchlasses 2,00/1,50m bei<br />
Vollfüllung. Für die Abfuhr des HQ100 ist - wie auch im derzeitigen Zustand - ein<br />
Druckliniengefälle von 1,9% erforderlich, dies entspricht einer Aufspiegelung oberhalb<br />
der Brücke von etwa 8 cm.<br />
Das Gerinne unterquert unmittelbar abstromig einen Feldweg in einem Betonrohr<br />
DN1500 (Kapazität bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 1%: 7,9 m³/s).<br />
Rohrdurchlass DN 1000 Projekt-km 30,867:<br />
Das Schienentragwerk LW 1,80 m / LH 1,30 m (Kapazität bei Annahme eines<br />
Druckhöhengefälles von 0,5%: 7,8 m³/s) wird durch ein Betonrohr DN1000 (Kapazität<br />
bei Annahme eines Druckhöhengefälles von 0,5%: 2,2 m³/s) ersetzt.<br />
Aufgrund der Veränderung des Abflussquerschnittes wird für diese Maßnahme die<br />
Bewilligung nach <strong>§</strong>127 WRG beantragt.<br />
Von amtlicher Seite liegen keine Abflussd<strong>at</strong>en vor. Nach Abschätzung des Projektanten<br />
beträgt der maximal mögliche Zufluss zum Durchlass etwa 2,1m³/s und ist somit kleiner<br />
als die max. Abfuhrleistung des projektierten Durchlasses DN1000 von 2,2m³/s.<br />
Stützkonstruktionen<br />
Steins<strong>at</strong>z l.d.B von Projekt-km 14,614 bis Projekt-km 14,714:<br />
In der Hst. Schützen Haltestelle ist an der Rückseite des Bahnsteiges von Projektkm<br />
14,614 bis Projekt-km 14,714 ein Steins<strong>at</strong>z als Stützkonstruktion erforderlich. Der<br />
Steins<strong>at</strong>z weist eine Länge von 100 m und eine maximale Höhe von 2,50 m auf. Die<br />
Kronenbreite beträgt 1,50 m. Der Abstand zur Gleisachse Gleis 1 beträgt 4,0 m.<br />
Steins<strong>at</strong>z l.d.B von Projekt-km 29,622 bis Projekt-km 29,722:<br />
In der Hst. Winden ist an der Rückseite des Bahnsteiges von Projekt-km 29,622 bis<br />
Projekt-km 29,722 ein Steins<strong>at</strong>z als Stützkonstruktion erforderlich. Der Steins<strong>at</strong>z weist<br />
eine Länge von 100 m und eine maximale Höhe von 1,20 m auf. Die Kronenbreite beträgt<br />
1,50 m. Der Abstand zur Gleisachse Gleis 1 beträgt 3,70 m.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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44<br />
Steins<strong>at</strong>z l.d.B von Projekt-km 30,538 bis Projekt-km 30,589:<br />
Im Einreichabschnitt Unterbau Teil 8 ist l.d.B von Projekt-km 30,538 bis Projektkm<br />
30,589 ein Steins<strong>at</strong>z als Stützkonstruktion erforderlich. Der Steins<strong>at</strong>z weist eine<br />
Länge von 51 m und eine maximale Höhe von 2,50 m auf. Die Kronenbreite beträgt 1,50<br />
m. Der Abstand zur Gleisachse Gleis 1 beträgt 3,50 m.<br />
Die Stützkonstruktionen stellen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
genehmigungsfreie Bauvorhaben dar.<br />
Hochbauten<br />
Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 1,283 links des Gleises 1:<br />
Für die Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 1,262 wird bei Projekt-km 1,283 ein neues<br />
Schalthaus l.d.B errichtet. Die Abmessungen betragen 4,00 m auf 2,50 m und der Abstand<br />
zur Gleisachse beträgt 10,70 m.<br />
Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 2,476 rechts des Gleises 1:<br />
Für die Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 2,464 wird bei Projekt-km 2,476 ein neues<br />
Schalthaus r.d.B errichtet. Die Abmessungen betragen 4,00 m auf 2,50 m und der<br />
Abstand zur Gleisachse beträgt 5,00 m.<br />
Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 2,909 rechts des Gleises 1:<br />
Für die Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 2,921 wird bei Projekt-km 2,909 ein neues<br />
Schalthaus r.d.B errichtet. Die Abmessungen betragen 4,00 m auf 2,50 m und der<br />
Abstand zur Gleisachse beträgt 5,00 m.<br />
Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 4,148 rechts des Gleises 1:<br />
Für die Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 4,118 wird bei Projekt-km 4,148 ein neues<br />
Schalthaus r.d.B errichtet. Die Abmessungen betragen 4,00 m auf 2,50 m und der<br />
Abstand zur Gleisachse beträgt 7,00 m.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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45<br />
Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 5,327 links des Gleises 1:<br />
Für die Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 5,315 wird bei Projekt-km 5,327 ein neues<br />
Schalthaus l.d.B errichtet. Die Abmessungen betragen 4,00 m auf 2,50 m und der Abstand<br />
zur Gleisachse beträgt 5,00 m.<br />
Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 5,570 links des Gleises 1:<br />
Für die Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 5,559 wird bei Projekt-km 5,570 ein neues<br />
Schalthaus l.d.B errichtet. Die Abmessungen betragen 4,00 m auf 2,50 m und der Abstand<br />
zur Gleisachse beträgt 5,00 m.<br />
Sämtliche Schalthäuser stellen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
genehmigungsfreie Bauvorhaben dar.<br />
Objekte bei denen sich der Kreuzungskilometer ändert<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 800 bei Projekt-km 2,580, entspricht<br />
Bestand-km 2,580,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 5,633, entspricht<br />
Bestand-km 5,633,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 6,083, entspricht<br />
Bestand-km 6,079,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 7,980, entspricht<br />
Bestand-km 7,976,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 14,493, entspricht<br />
Bestand-km 14,489<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 16,488, entspricht<br />
Bestand-km 16,475,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 200 bei Projekt-km 16,968, entspricht<br />
Bestand-km 16,965,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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46<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 950 bei Projekt-km 18,710, entspricht<br />
Bestand-km 18,712,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 18,802, entspricht<br />
Bestand-km 18,792,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 19,362, entspricht<br />
Bestand-km 19,352,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 800 bei Projekt-km 21,337, entspricht<br />
Bestand-km 21,336,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 800 bei Projekt-km 21,802, entspricht<br />
Bestand-km 21,796,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 800 bei Projekt-km 22,197, entspricht<br />
Bestand-km 22,192,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 27,032, entspricht<br />
Bestand-km 27,028,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 27,737, entspricht<br />
Bestand-km 27,740,<br />
- Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 32,981, entspricht<br />
Bestand-km 32,979,<br />
- Änderung des Kreuzungskilometers mit der Straßenbrücke A3 von Bestandkm<br />
2,315 auf Projekt-km 2,315,<br />
- Änderung des Kreuzungskilometers mit der Straßenbrücke S31 von Bestandkm<br />
4,608 auf Projekt-km 4,607,<br />
- Änderung der Kilometrierung der Eisenbahnbrücke Objekt 003 von Bestandkm<br />
5,415 auf Projekt-km 5,415,<br />
- Änderung der Kilometrierung der Eisenbahnbrücke Objekt 004 von Bestandkm<br />
5,843 auf Projekt-km 5,844,<br />
- Änderung der Kilometrierung des gedeckten Durchlasses Objekt 005 von<br />
Bestand-km 6,379 auf Projekt-km 6,377,<br />
- Änderung der Kilometrierung der Eisenbahnbrücke Objekt 008 von Bestandkm<br />
9,032 auf Projekt-km 9,034,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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47<br />
- Änderung der Kilometrierung der Eisenbahnbrücke Objekt 009 von Bestandkm<br />
9,195 auf Projekt-km 9,197,<br />
- Änderung der Kilometrierung des gedeckten Durchlasses Objekt 011 von<br />
Bestand-km 13,905 auf Projekt-km 13,909,<br />
- Änderung der Kilometrierung des Betonrahmens Objekt 012 von Bestandkm<br />
14,229 auf Projekt-km 14,233,<br />
- Änderung der Kilometrierung des Betonrahmens Objekt 013 von Bestandkm<br />
15,224 auf Projekt-km 15,228,<br />
- Änderung der Kilometrierung des Betonrahmens Objekt 017 von Bestandkm<br />
19,810 auf Projekt-km 19,808<br />
- Änderung der Kilometrierung des Betonrahmens Objekt 020 von Bestandkm<br />
23,434 auf Projekt-km 23,437,<br />
- Änderung der Kilometrierung des gedeckten Rohrdurchlasses Objekt 027 von<br />
Bestand-km 32,255 auf Projekt-km 32,264,<br />
Elektrotechnische Ausrüstung<br />
Allgemein:<br />
Aus elektrotechnischer Sicht wird festgestellt, dass durch die Novelle des<br />
Eisenbahngesetz <strong>1957</strong> in der Fassung <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125 vom 26. Juli 2006 nunmehr ein<br />
Bauentwurf alle projektrelevanten Teilbereiche zu enthalten h<strong>at</strong>, Dies betrifft beim<br />
vorgelegten Bauvorhaben Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl am See<br />
insbesondere den Bahnspezifischen Teil der Elektrotechnischen Anlagenteile.<br />
Oberleitung:<br />
Die Oberleitungsanlagen werden im Abschnitt Bf. Wulkaprodersdorf bis zur<br />
Systemtrennstelle im km 3,260 mit dem System Einphasenwechselstrom 25 kV<br />
Nennspannung und 50 Hz Nennfrequenz <strong>gemäß</strong> Regelbauart der RÖEE errichtet. Ab der<br />
Systemtrennstelle (Bauart Flury) im km 3,260 wird die Oberleitungsanlage mit<br />
Einphasenwechselstrom 15 kV Nennspannung und 16,7 Hz Nennfrequenz (ÖBB<br />
Standard) betrieben. Informell wird festgehalten, dass die Versorgung dieses Bereiches<br />
aus dem Unterwerk Parndorf (nicht Projektsgegenstand) erfolgt.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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48<br />
Im Abschnitt Wulkaprodersdorf – Eisenstadt wird auch im RÖEE – Bereich eine<br />
Fahrleitungshöhe mit 5,5 m (ÖBB - Regelhöhe) hergestellt, wobei im Bereich der<br />
Bestandsüberführung A3 (km 2,315) bedingt durch die Lichte Höhe des Objektes auch<br />
die Systemhöhe der RÖEE Oberleitungsausführung von 1,5 auf 1,0 m reduziert wird und<br />
damit der erforderliche Schutzabstand zum Brückenbauwerk eingehalten wird. Die<br />
Bestandsüberführung der S 31 (km 4,607) erfordert ebenfalls eine Absenkung des<br />
Fahrdrahtes auf 5,10 m da die Lichte Höhe des Bestandsobjektes lediglich 5,93 m beträgt.<br />
Festgehalten wird weiters, dass durch die kurzen Versorgungsabschnitte sowohl im<br />
RÖEE als auch im ÖBB – Abschnitt keine Verstärkungsleitung errichtet wird.<br />
Die erforderlichen Anpassungen der Oberleitungsanlage im Bf. Wulkaprodersdorf (insb.<br />
Verlängerung des Gleises 3 und die erforderlichen Speiseleitungen vom bestehenden<br />
Schaltgerüst) stellen aus elektrotechnischer Sicht genehmigungsfreie Baumaßnahmen dar.<br />
Für die Errichtung der Oberleitung im Teilabschnitt Bf. Eisenstadt von Bestand-km 6,175<br />
bis Bestand-km 7,785 liegt bereits die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung mit Zahl<br />
5-V-A6643/5-2005 vom 25.07.2005 vor.<br />
Daher wurde dieser Bereich aus elektrotechnischer Sicht nicht mehr beurteilt.<br />
Im Streckenabschnitt Eisenstadt – Neusiedl werden alle Strecken- und Bahnhofgleise mit<br />
Kettenwerksoberleitung ausgerüstet. Nicht ausgerüstet mit einer Oberleitungsanlage<br />
werden das Gleis 5 im Bahnhof Purbach sowie die Ladegleise. Im Bf. Schützen / Gebirge<br />
(ca. km 13,600 l.d.B) sowie im Bf. Purbach (ca. km 23,100 l.d.B) werden<br />
Oberleitungsschaltgerüste vorgesehen.<br />
Die erforderlichen Anpassungen der Oberleitungsanlage im Bf. Neusiedl am See (insb.<br />
Errichtung der Umgehungs- und Speiseleitungen vom bestehenden Schaltgerüst) stellen<br />
aus elektrotechnischer Sicht genehmigungsfreie Baumaßnahmen dar. Der in den<br />
Oberleitungsunterlagen dargestellte Abschnitt vom Bf. Neusiedl am See zum Unterwerk<br />
Parndorf ist nicht Gegenstand dieser Einreichung.<br />
Die der Planung zu Grunde gelegte Oberleitungstype der Type 1.2 im ÖBB Bereich ist<br />
bereits eine zertifizierte Interoperabilitätskomponente <strong>gemäß</strong> EG-<br />
Bauartprüfbescheinigung <strong>Nr</strong>.0894/1/B/2006/ENE/DEEN/2.03.00640.1.0 vom Arsenal<br />
Research Kennnummer der europäischen Kommission 0894.<br />
Die Oberleitungsanlagen der ÖBB (Standardausrüstung mit Rückleiter und Umsetzung<br />
des Erdungskonzeptes) werden entsprechend dem Stand der Technik ausgeführt und<br />
stellen zusätzlich feldmindernde Maßnahmen dar. Im Bereich der RÖEE – Oberleitung<br />
sind auf Grund der zu erwartenden Betriebsströme keine zusätzlichen<br />
Kompens<strong>at</strong>ionsmaßnahmen (Rückleiter) geplant.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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49<br />
Festgehalten wird, dass durch die Neuelektrifizierung des gegenständliches Abschnittes<br />
mit einer Oberleitungsanlage die in Österreich maßgebenden Referenzwerte der Vornorm<br />
„ ÖVE/ÖNORM E 8850, Ausgabe: 2006-02-01. Elektrische, magnetische und<br />
elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz-Beschränkung der<br />
Exposition von Personen“ unterschritten werden. Objekte sensibler Nutzung (z.B.:<br />
Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altersheime) liegen nicht innerhalb bzw. im<br />
unmittelbaren Nahbereich des Bauverbotsbereiches.<br />
Im Rahmen der Inbetriebsetzungen der elektrischen Anlagen und Ausrüstungen werden<br />
an ausgewählten Bereichen der allgemein zugänglichen Bereiche die Referenzwerte für<br />
die Allgemeinbevölkerung bzw. für berufliche Expositionen erhoben (gemessen) und mit<br />
den der Planung zu Grunde gelegten Annahmen vergleichend bewertet.<br />
Da bei der Bemessung der Leitungsüberkreuzung eine Elektrifizierung der Strecke nicht<br />
berücksichtigt war, ergeben sich bei den Freileitungsüberkreuzungen der BEWAG im<br />
km 8,857, km 12,610 und km 17,243 Einbautenkonflikte. Die Umbauten an den<br />
Überkreuzungen im km 8,857 und km 17,243 werden vor dem Errichten der<br />
Oberleitungsanlage durchgeführt und die Überkreuzung im km 12,610 wird vom<br />
Leitungseigentümer abgetragen.<br />
Energieanlage:<br />
Die Energieversorgung umfasst die elektrischen Anlagen der Bahnhöfe und Haltestellen<br />
sowie die elektrischen Anlagen der Schaltst<strong>at</strong>ionen in Eisenstadt, Schützen am Gebirge<br />
und Purbach sowie die Fernwirkanlagen, die aus elektrotechnischer Sicht<br />
genehmigungsfreie T<strong>at</strong>bestände darstellen.<br />
Kabelwege:<br />
Für die erforderlichen Verkabelungen werden links neben dem Gleis Kabelwege mittels<br />
Trog- und Rohrtrassen hergestellt.<br />
Beleuchtung:<br />
In den Bahnhöfen und Haltestellen werden Bahnsteig- und Gleisfeldbeleuchtungen<br />
errichtet, die aus elektrotechnischer Sicht genehmigungsfreie T<strong>at</strong>bestände darstellen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
50<br />
Weichenheizung:<br />
In den Bahnhöfen Eisenstadt, Schützen am Gebirge und Purbach werden elektrische<br />
Weichenheizungen errichtet, die aus elektrotechnischer Sicht genehmigungsfreie<br />
T<strong>at</strong>bestände darstellen.<br />
Sicherungstechnik<br />
Die bestehende Eisenbahnsicherungsanlage des Bahnhofs Wulkaprodersdorf Bauart<br />
VGS 80 wird mit einer neuen Streckenblockung und einer neuen<br />
Streckengleisfreimeldeanlage zum Bahnhof Eisenstadt ergänzt. Weiters wird die<br />
Fernüberwachung von zwei Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen mit der Möglichkeit<br />
der Grundstellung und die Fernüberwachung von fünf Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen<br />
im Stell- und Meldepult eingebaut.<br />
Wegen der Erhöhung der örtlich zulässigen Geschwindigkeit auf v = 120 km/h muss der<br />
Vorsignalabstand des Einfahrvorsignals b vergrößert und die Einschaltstrecke der beiden<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen der Eisenbahnkreuzungen in km 0,434 und<br />
km 0,596 verlängert werden.<br />
Die dem projektierten Vorsignalabstand zu Grunde liegenden Geschwindigkeiten sind im<br />
bautechnischen Projekt näher beschrieben.<br />
Die sicherungstechnischen Lagepläne 1/a und 1/b des Bf. Wulkaprodersdorf enthalten den<br />
Bahnhof und die sieben Eisenbahnkreuzungen in Richtung Eisenstadt gelegen.<br />
Die Lage der Anlagen, die sicherungstechnisch im gesamten Elektrifizierungsbereich<br />
erfasst werden, ist in dem SFE – Schema ersichtlich.<br />
Die Eisenbahnsicherungsanlagen Bahnhof Eisenstadt, Bahnhof Schützen am Gebirge,<br />
Bahnhof Purbach am Neusiedlersee und Selbstblockstelle Purbach am Neusiedlersee 1,<br />
alles Stellwerke der Bauart ERSTW ZSB 2000 sowie der Neubau von<br />
31 Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen im Bereich Bahnhof Eisenstadt bis Bahnhof<br />
Neusiedl am See, werden in einem gesonderten eisenbahnrechtlichen Verfahren<br />
behandelt.<br />
Grenze ROeEE – ÖBB<br />
Diese Grenze befindet sich laut VzG, Spalte 2, in km 0,363 innerhalb des Bahnhofs<br />
Wulkaprodersdorf. Die in Spalte 9 angeführte Eigentumsgrenze in km 0,427 ist<br />
t<strong>at</strong>sächlich die Erhaltungsgrenze. Das VzG wird zum gegebenen Zeitpunkt geändert<br />
werden.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
51<br />
Eisenbahnkreuzungen<br />
Allgemein wurde der Schaltstellenberechnung ein Entwurfs-VzG zu Grunde gelegt, das<br />
vom VzG-Ausschuss seinerzeit genehmigt wurde. Im Verlauf der Planung des Projekts<br />
wurde aber weitgehenst bei den Übergangsbögen der „ Wiener Bogen“ eingesetzt. Dies<br />
ergab durch den längeren Bogen eine vom Entwurfs-VzG abweichende Lage des<br />
Geschwindigkeitsbruchs, wodurch der Bereich mit der höheren Geschwindigkeit verkürzt<br />
wurde. Dieser neue Geschwindigkeitsverlauf, also mit neuen kilometrischen Lagen der<br />
Geschwindigkeitsbrüche entgegen dem Entwurfs-VzG, wird in diesem Projekt<br />
angewendet. Lediglich die bereits durchgeführten Schaltstellenberechnungen bei allen<br />
fahrtbewirkten Einschaltstellen der Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen wurden mit<br />
den alten, in kurzen Teilstrecken höheren Geschwindigkeiten berechnet. Die erforderliche<br />
Schaltstrecke wird daher in Einzelfällen einige Meter kürzer werden.<br />
Diese geringfügigen Änderungen werden bei dem nächsten eisenbahnrechtlichen<br />
Verfahren mit den betroffenen Eisenbahnkreuzungen behandelt.<br />
Eisenbahnkreuzung in Bestand-km 0,434:<br />
Die Eisenbahnkreuzung liegt im Bahnhof Wulkaprodersdorf und ist durch eine<br />
halbautom<strong>at</strong>ische Lichtzeichenanlage mit 6 Signalgebern gesichert. Die<br />
Zus<strong>at</strong>zeinrichtung Läutewerk ist vorhanden. Im Bereich dieser Eisenbahnkreuzung wird<br />
die örtlich zulässige Geschwindigkeit auf der Bahn in Richtung 2 auf 120 km/h<br />
angehoben, ab km 0,822 auf 90 km/h und ab km 0,452 auf 70 km/h vermindert. Aus<br />
diesem Grunde muss die erforderliche Schaltstrecke für die fahrtbewirkte Einschaltung in<br />
Richtung 2 neu berechnet werden.<br />
Die Einschaltstelle bleibt weiterhin gekuppelt und wird somit auch als Einschaltstelle für<br />
die Eisenbahnkreuzung in km 0,596 verwendet. Die erforderliche Länge der Schaltstrecke<br />
beträgt 621 m. Sie wird jedoch 743 m ausgeführt (Berücksichtigung der EK in km 0,596).<br />
Die Verzögerungszeit für die Freistellung des Einfahrsignals B nach einer<br />
Einschaltspeicherung beträgt 15 Sekunden.<br />
Sonst ist diese Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage vom Projekt nicht betroffen und<br />
erfährt keine weiteren Änderungen.<br />
Eisenbahnkreuzung in Bestand-km 0,596:<br />
Die Eisenbahnkreuzung liegt im Bahnhof Wulkaprodersdorf, jedoch erst nach dem Signal<br />
„ Verschubhalttafel“ und ist durch eine halbautom<strong>at</strong>ische Lichtzeichenanlage mit<br />
5 Signalgebern gesichert. Die Zus<strong>at</strong>zeinrichtung Läutewerk ist vorhanden.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
52<br />
Im Bereich dieser Eisenbahnkreuzung wird die örtlich zulässige Geschwindigkeit auf der<br />
Bahn in Richtung 2 auf 120 km/h angehoben, ab km 0,822 auf 90 km/h und ab km 0,452<br />
auf 70 km/h vermindert. Aus diesem Grunde muss die erforderliche Schaltstrecke für die<br />
fahrtbewirkte Einschaltung in Richtung 2 neu berechnet werden.<br />
Die Einschaltstelle bleibt weiterhin gekuppelt und wird somit auch als Einschaltstelle für<br />
die Eisenbahnkreuzung in km 0,434 verwendet. Die erforderliche Länge der Schaltstrecke<br />
beträgt 581 m und wird so ausgeführt. Die Verzögerungszeit für die Freistellung des<br />
Einfahrsignals B nach einer Einschaltspeicherung beträgt 15 Sekunden (maßgebend EK<br />
in km 0,434).<br />
Sonst ist diese Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage vom Projekt nicht betroffen und<br />
erfährt keine weiteren Änderungen.<br />
Entscheidung gem. <strong>§</strong> 49 Abs. 2 <strong>EisbG</strong> über die Sicherung der<br />
Eisenbahnkreuzungen mit den Projekt-Kilometern in km 1,262, in km 1,924, in<br />
km 2,464, in km 2,921, in km 4,118, in km 5,315 und in km 5,559:<br />
Die Entscheidung über die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung an den<br />
o.a. Eisenbahnkreuzungen wurde mit Bescheid Zl: 5-V-A7124/41-2007 vom<br />
2. August 2007 <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 49 Abs. 2 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> in der Fassung <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 in<br />
Zusammenhalt mit <strong>§</strong> 9 EKVO 1961, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 61 i.d.d.g.F. von der zuständigen<br />
Eisenbahnbehörde, Landeshauptmann von <strong>Burgenland</strong>, Amt der Burgenländischen<br />
Landesregierung Abt. 5, festgelegt.<br />
Im Folgenden werden nur mehr die Projektkilometer angegeben.<br />
Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 1,262:<br />
Die Eisenbahnkreuzung in km 1,262 befindet sich auf der freien Strecke zwischen<br />
Bahnhof Wulkaprodersdorf und Bahnhof Eisenstadt nächst der Hst. Wulkaprodersdorf<br />
Haltestelle.<br />
Die eingleisige Strecke wird im Bereich der Eisenbahnkreuzung in der Richtung<br />
von Wulkaprodersdorf nach Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 (Richtung 1) von km 0,452<br />
bis km 0,822 mit 90 km/h und anschließend mit 120 km/h und in der Richtung von<br />
Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 nach Wulkaprodersdorf (Richtung 2) mit 120 km/h befahren.<br />
Die Frequenz in 24 Stunden beträgt durchschnittlich 50 Züge. Die Frequenz auf der<br />
Straße beträgt in 24 Stunden über 450 Fahrzeuge.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
53<br />
Die Eisenbahnkreuzung befindet sich im Verlaufe einer Gemeindestraße im Ortsgebiet<br />
der Gemeinde Wulkaprodersdorf.<br />
Die Straße kreuzt die ÖBB-Strecke mit einem Kreuzungswinkel von 110°.<br />
Die Breite der baulichen Ausgestaltung im Gleis wird im Kreuzungsbereich 6,0 m.<br />
(Fahrbahnbreite 4,8 m) betragen.<br />
Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich ist mit Holzbedielung hergestellt, außerhalb des<br />
Gleises ist Asphalt verwendet.<br />
Die Entwässerung des Gleises bzw. der Straße erfolgt in diesem Bereich in das<br />
angrenzende Gelände flächig über Versickerung in den Untergrund.<br />
Der nächstgelegene Teil der Straßensignale befindet sich in einem Abstand von<br />
mindestens 3,00 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 1,283 l.d.B., die eine Länge von etwa 3,0 m und eine Breite von<br />
ca. 2,0 m aufweist, liegt in einem Abstand von 10,7 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung erfolgt durch eine neue zuggeschaltete<br />
Lichtzeichenanlage mit sechs Signalgebern, wobei die Einschaltung fahrtbewirkt mittels<br />
Fahrzeugsensoren in Richtung 1 in km 0,643 bzw. in Richtung 2 in km 1,942 erfolgen<br />
soll. Die erforderliche Schaltstrecke beträgt in Richtung 1 619 m und in Richtung 2<br />
680 m mit einer Annäherungszeit von 20 Sekunden.<br />
Die Einschaltstelle für die Ri 2 muss wegen der EK in km 1,924 st<strong>at</strong>t in km 1,942 in<br />
km 1,945 situiert werden; dies ergibt eine vorhandene um 3 m verlängerte Schaltstrecke<br />
von 683 m und eine Annäherungszeit von 21 Sekunden. Diese Verlängerung der<br />
Annäherungszeit ist wegen der örtlichen Situ<strong>at</strong>ion erforderlich und die längeren<br />
Sperrzeiten sind vertretbar.<br />
Zum Eins<strong>at</strong>z kommt eine bauartgenehmigte (typengenehmigte) elektronische<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage.<br />
Die Zus<strong>at</strong>zeinrichtung Läutewerk wird aus eigenem Ermessen von den ÖBB vorgesehen.<br />
Die Eisenbahnkreuzung wird an den Straßensignalen mit einfachen „ Andreaskreuzen“<br />
angezeigt.<br />
Die Ausschaltung der Lichtzeichenanlage erfolgt fahrtbewirkt durch das<br />
Schienenfahrzeug mittels zweier Fahrzeugsensoren unmittelbar nach Räumung der<br />
Eisenbahnkreuzung.<br />
Die Bedienungs- und Überwachungsstellen befinden sich im Bahnhof Wulkaprodersdorf<br />
in km 0,000 und in Bahnhof Eisenstadt in km 6,584. Die Grundstellung der Anlage kann<br />
nur durch Bf. Wulkaprodersdorf hergestellt werden.<br />
Eine Abhängigkeit zur Eisenbahnsicherungsanlage Bf. Eisenstadt in Richtung 2 wird<br />
hergestellt.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
54<br />
In der Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 1,283 l.d.B. ist ein Ortsschalterbetrieb vorgesehen.<br />
Als Bodenmarkierung wird beiderseits der Bahn die Anbringung je einer 0,5 m breiten<br />
Haltelinie etwa 3 m vor den jeweils rechten Straßensignalen der LZA auf der Fahrbahn<br />
aufgetragen.<br />
Die Bodenmarkierungen dienen zur Sicherung, Leitung und Ordnung des Straßenverkehrs<br />
an der Eisenbahnkreuzung<br />
Die Aufbringung der erforderlichen Bodenmarkierungen und das Aufstellen der<br />
erforderlichen Straßenverkehrszeichen werden von den ÖBB beim Straßenerhalter<br />
beantragt.<br />
Die erforderlichen Bodenmarkierungen werden vom Straßenerhalter aufgetragen.<br />
Die jeweils erforderlichen Straßenverkehrszeichen – Gefahrenzeichen „ Bahnübergang<br />
ohne Schranken“ , gegebenenfalls mit Zus<strong>at</strong>ztafel „ Richtungspfeil“ – werden vom<br />
Straßenerhalter aufgestellt.<br />
Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 1,924:<br />
Die Eisenbahnkreuzung in km 1,924 befindet sich auf der freien Strecke zwischen<br />
Bahnhof Wulkaprodersdorf und Bahnhof Eisenstadt.<br />
Die eingleisige Strecke wird im Bereich der Eisenbahnkreuzung in der Richtung von<br />
Wulkaprodersdorf nach Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 (Richtung 1) mit 120 km/h und in der<br />
Richtung von Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 nach Wulkaprodersdorf (Richtung 2) ebenfalls<br />
mit 120 km/h befahren.<br />
Die Frequenz in 24 Stunden beträgt durchschnittlich 50 Züge. Die Frequenz auf der<br />
Straße beträgt in 24 Stunden über 4.800 Fahrzeuge.<br />
Die Eisenbahnkreuzung befindet sich im Verlaufe der Landesstraße B 16 im Freiland der<br />
Gemeinde Wulkaprodersdorf.<br />
Die Straße kreuzt die ÖBB-Strecke mit einem Kreuzungswinkel von 105°.<br />
Die Breite der baulichen Ausgestaltung im Gleis wird im Kreuzungsbereich 10,8 m.<br />
(Fahrbahnbreite 7,5 m und Gehsteig 1,8 m) betragen.<br />
Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich ist mit typisierten Fertigteilpl<strong>at</strong>ten hergestellt,<br />
außerhalb des Gleises ist Asphalt verwendet.<br />
Der nächstgelegene Teil der Straßensignale befindet sich in einem Abstand von<br />
mindestens 3,00 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die bestehende Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 1,944 l.d.B., die eine Länge von etwa 3,0 m und eine<br />
Breite von ca. 2,0 m aufweist, liegt in einem Abstand von 15,0 m zur nächsten<br />
Gleisachse.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
55<br />
Die Entwässerung des Gleises bzw. der Straße erfolgt in diesem Bereich in das<br />
angrenzende Gelände flächig über Versickerung in den Untergrund.<br />
Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung erfolgt durch eine neue zuggeschaltete<br />
Lichtzeichenanlage mit sechs Signalgebern, wobei die Einschaltung fahrtbewirkt mittels<br />
Fahrzeugsensoren in Richtung 1 in km 1,230 bzw. in Richtung 2 in km 2,587 erfolgt. Die<br />
erforderliche Schaltstrecke beträgt 663 m mit einer Annäherungszeit von 20 Sekunden.<br />
Die Einschaltstelle für die Ri 1 muss wegen der EK in km 1,262 st<strong>at</strong>t in km 1,261 in<br />
km 1,230 situiert werden; dies ergibt eine vorhandene Schaltstrecke von 694 m und eine<br />
Annäherungszeit von 21 Sekunden. Diese Verlängerung der Annäherungszeit ist wegen<br />
der örtlichen Situ<strong>at</strong>ion erforderlich und die längeren Sperrzeiten sind vertretbar.<br />
Zum Eins<strong>at</strong>z kommt eine bauartgenehmigte (typengenehmigte) elektronische<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage.<br />
Die Zus<strong>at</strong>zeinrichtung Läutewerk wird aus eigenem Ermessen von den ÖBB vorgesehen.<br />
Die Eisenbahnkreuzung wird an den Straßensignalen mit einfachen „ Andreaskreuzen“<br />
angezeigt.<br />
Die Ausschaltung der Lichtzeichenanlage erfolgt fahrtbewirkt durch das<br />
Schienenfahrzeug mittels zweier Fahrzeugsensoren unmittelbar nach Räumung der<br />
Eisenbahnkreuzung.<br />
Die Bedienungs- und Überwachungsstellen befinden sich im Bahnhof Wulkaprodersdorf<br />
in km 0,000 und in Bahnhof Eisenstadt in km 6,584. Die Grundstellung der Anlage kann<br />
nur durch Bf. Wulkaprodersdorf hergestellt werden.<br />
Eine Abhängigkeit zur Eisenbahnsicherungsanlage Bf. Eisenstadt in Richtung 2 wird<br />
hergestellt.<br />
In der Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 1,944 l.d.B ist ein Ortsschalterbetrieb vorgesehen.<br />
Die Bodenmarkierungen dienen zur Sicherung, Leitung und Ordnung des Straßenverkehrs<br />
an der Eisenbahnkreuzung.<br />
Die Aufbringung der erforderlichen Bodenmarkierungen und das Aufstellen der<br />
erforderlichen Straßenverkehrszeichen werden von den ÖBB beim Straßenerhalter<br />
beantragt.<br />
Die erforderlichen Bodenmarkierungen sind bereits oder werden vom Straßenerhalter<br />
aufgetragen.<br />
Die jeweils erforderlichen Straßenverkehrszeichen – Gefahrenzeichen „ Bahnübergang<br />
ohne Schranken“ bzw. „ Baken“ , gegebenenfalls mit Zus<strong>at</strong>ztafel „ Richtungspfeil“ – sind<br />
bereits oder werden vom Straßenerhalter aufgestellt.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
56<br />
Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 2,464:<br />
Die Eisenbahnkreuzung in km 2,464 befindet sich auf der freien Strecke zwischen<br />
Bahnhof Wulkaprodersdorf und Bahnhof Eisenstadt.<br />
Die eingleisige Strecke wird im Bereich der Eisenbahnkreuzung in der Richtung<br />
von Wulkaprodersdorf nach Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 (Richtung 1) mit 120 km/h und in<br />
der Richtung von Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 nach Wulkaprodersdorf (Richtung 2)<br />
ebenfalls mit 120 km/h befahren.<br />
Die Frequenz in 24 Stunden beträgt durchschnittlich 50 Züge. Die Frequenz auf der<br />
Straße beträgt in 24 Stunden weniger als 100 Fahrzeuge.<br />
Die Eisenbahnkreuzung befindet sich im Verlaufe einer Gemeindestraße im Freiland der<br />
Gemeinde Wulkaprodersdorf.<br />
Die Straße kreuzt die ÖBB-Strecke mit einem Kreuzungswinkel von 93°.<br />
Die Breite der baulichen Ausgestaltung im Gleis wird im Kreuzungsbereich 5,0 m.<br />
(Fahrbahnbreite 4,0 m) betragen.<br />
Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich ist mit Holzbedielung hergestellt, außerhalb des<br />
Gleises ist Schotter verwendet.<br />
Die Entwässerung des Gleises bzw. der Straße erfolgt in diesem Bereich in das<br />
angrenzende Gelände flächig über Versickerung in den Untergrund.<br />
Der nächstgelegene Teil der Straßensignale befindet sich in einem Abstand von<br />
3,00 m zur nächsten Schiene.<br />
Die Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 2,476 r.d.B., die eine Länge von etwa 3,0 m und eine Breite von<br />
ca. 2,0 m aufweist, liegt in einem Abstand von 5,0 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung erfolgt durch eine neue zuggeschaltete<br />
Lichtzeichenanlage mit vier Signalgebern, wobei die Einschaltung fahrtbewirkt mittels<br />
Fahrzeugsensoren in Richtung 1 in km 1,804 bzw. in Richtung 2 in km 3,124 erfolgen<br />
soll. Die erforderliche Schaltstrecke beträgt in Richtung 1 660 m und in Richtung 2<br />
660 m mit einer Annäherungszeit von 20 Sekunden.<br />
Zum Eins<strong>at</strong>z kommt eine bauartgenehmigte (typengenehmigte) elektronische<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage.<br />
Die Eisenbahnkreuzung wird an den Straßensignalen mit einfachen „ Andreaskreuzen“<br />
angezeigt.<br />
Die Ausschaltung der Lichtzeichenanlage erfolgt fahrtbewirkt durch das<br />
Schienenfahrzeug mittels zweier Fahrzeugsensoren unmittelbar nach Räumung der<br />
Eisenbahnkreuzung.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
57<br />
Die Bedienungs- und Überwachungsstellen befinden sich im Bahnhof Wulkaprodersdorf<br />
in km 0,000 und in Bahnhof Eisenstadt in km 6,584. Die Grundstellung der Anlage kann<br />
nur durch Bf. Eisenstadt hergestellt werden.<br />
Eine Abhängigkeit zur Eisenbahnsicherungsanlage Bf. Eisenstadt in Richtung 2 wird<br />
hergestellt.<br />
In der Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 2,476 r.d.B. ist ein Ortsschalterbetrieb vorgesehen.<br />
Das Aufstellen der erforderlichen Straßenverkehrszeichen werden von den ÖBB beim<br />
Straßenerhalter beantragt.<br />
Die jeweils erforderlichen Straßenverkehrszeichen – Gefahrenzeichen „ Bahnübergang<br />
ohne Schranken“ , gegebenenfalls mit Zus<strong>at</strong>ztafel „ Richtungspfeil“ – werden vom<br />
Straßenerhalter aufgestellt.<br />
Durch die Errichtung der Schaltst<strong>at</strong>ion kommt es im Quadranten IV (rechts der Bahn<br />
gegen den Endpunkt der Strecke) zu einer Sichteinschränkung. Ab dem Zeitpunkt der<br />
Sichteinschränkung bis zur Inbetriebnahme der Lichtzeichenanlage erfolgt als<br />
Provisorium die Sicherung in diesem Quadranten durch Andreaskreuze und Abgabe<br />
akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus.<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung der Züge für die Richtung nach Wulkaprodersdorf<br />
v max = 60 km/h ab km 2,829 (365 m).<br />
Über die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung h<strong>at</strong> die Eisenbahnbehörde<br />
nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse gem. <strong>§</strong> 49 <strong>EisbG</strong> zu<br />
bestimmen.<br />
Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 2,921:<br />
Die Eisenbahnkreuzung in km 2,921 befindet sich auf der freien Strecke zwischen<br />
Bahnhof Wulkaprodersdorf und Bahnhof Eisenstadt.<br />
Die eingleisige Strecke wird im Bereich der Eisenbahnkreuzung in der Richtung<br />
von Wulkaprodersdorf nach Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 (Richtung 1) mit 120 km/h und in<br />
der Richtung von Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 nach Wulkaprodersdorf (Richtung 2)<br />
ebenfalls mit 120 km/h befahren.<br />
Die Frequenz in 24 Stunden beträgt durchschnittlich 50 Züge. Die Frequenz auf der<br />
Straße beträgt in 24 Stunden weniger als 100 Fahrzeuge.<br />
Die Eisenbahnkreuzung befindet sich im Verlaufe einer Gemeindestraße im Freiland der<br />
Gemeindegrenze Wulkaprodersdorf / Eisenstadt.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
58<br />
Die Straße kreuzt die ÖBB-Strecke mit einem Kreuzungswinkel von 110°.<br />
Die Breite der baulichen Ausgestaltung im Gleis wird im Kreuzungsbereich 5,0 m.<br />
(Fahrbahnbreite 3,5 m) betragen.<br />
Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich ist mit Holzbedielung hergestellt, außerhalb des<br />
Gleises ist Asphalt bzw. Schotter verwendet.<br />
Die Entwässerung des Gleises bzw. der Straße erfolgt in diesem Bereich in das<br />
angrenzende Gelände flächig über Versickerung in den Untergrund.<br />
Der nächstgelegene Teil der Straßensignale befindet sich in einem Abstand von<br />
mindestens 3,00 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 2,909 r.d.B., die eine Länge von etwa 3,0 m und eine Breite von<br />
ca. 2,0 m aufweist, liegt in einem Abstand von 5,0 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung erfolgt durch eine neue zuggeschaltete<br />
Lichtzeichenanlage mit fünf Signalgebern, wobei die Einschaltung fahrtbewirkt mittels<br />
Fahrzeugsensoren in Richtung 1 in km 2,241 bzw. in Richtung 2 in km 3,601 erfolgen<br />
soll. Die erforderliche Schaltstrecke beträgt in Richtung 1 680 m und in Richtung 2<br />
680 m mit einer Annäherungszeit von 20 Sekunden.<br />
Zum Eins<strong>at</strong>z kommt eine bauartgenehmigte (typengenehmigte) elektronische<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage.<br />
Die Eisenbahnkreuzung wird an den Straßensignalen mit einfachen „ Andreaskreuzen“<br />
angezeigt.<br />
Die Ausschaltung der Lichtzeichenanlage erfolgt fahrtbewirkt durch das<br />
Schienenfahrzeug mittels zweier Fahrzeugsensoren unmittelbar nach Räumung der<br />
Eisenbahnkreuzung.<br />
Die Bedienungs- und Überwachungsstellen befinden sich im Bahnhof Wulkaprodersdorf<br />
in km 0,000 und in Bahnhof Eisenstadt in km 6,584. Die Grundstellung der Anlage kann<br />
nur durch Bf. Eisenstadt hergestellt werden.<br />
Eine Abhängigkeit zur Eisenbahnsicherungsanlage Bf. Eisenstadt in Richtung 2 wird<br />
hergestellt.<br />
In der Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 2,909 r.d.B. ist ein Ortsschalterbetrieb vorgesehen.<br />
Als Bodenmarkierung wird beiderseits der Bahn die Anbringung je einer 0,5 m breiten<br />
Haltelinie etwa 3 m vor den jeweils rechten Straßensignalen der LZA auf der Fahrbahn<br />
aufgetragen.<br />
Die Bodenmarkierungen dienen zur Sicherung, Leitung und Ordnung des Straßenverkehrs<br />
an der Eisenbahnkreuzung.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
59<br />
Die Aufbringung der erforderlichen Bodenmarkierungen und das Aufstellen der<br />
erforderlichen Straßenverkehrszeichen werden von den ÖBB beim Straßenerhalter<br />
beantragt.<br />
Die erforderlichen Bodenmarkierungen werden vom Straßenerhalter aufgetragen.<br />
Die jeweils erforderlichen Straßenverkehrszeichen – Gefahrenzeichen „ Bahnübergang<br />
ohne Schranken“ , gegebenenfalls mit Zus<strong>at</strong>ztafel „ Richtungspfeil“ –werden vom<br />
Straßenerhalter aufgestellt.<br />
Durch die Errichtung der Schaltst<strong>at</strong>ion kommt es im Quadranten II (rechts der Bahn<br />
gegen den Anfangspunkt der Strecke) zu einer Sichteinschränkung. Ab dem Zeitpunkt der<br />
Sichteinschränkung bis zur Inbetriebnahme der Lichtzeichenanlage erfolgt als<br />
Provisorium die Sicherung in diesem Quadranten durch Andreaskreuze und Abgabe<br />
akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus.<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung der Züge für die Richtung nach Abzw. Bruck a.d. Leitha<br />
1 v max = 60 km/h ab km 2,538 (383 m).<br />
Über die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung h<strong>at</strong> die Eisenbahnbehörde<br />
nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse gem. <strong>§</strong> 49 <strong>EisbG</strong> zu<br />
bestimmen.<br />
Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 4,118:<br />
Die Eisenbahnkreuzung in km 4,118 befindet sich auf der freien Strecke zwischen<br />
Bahnhof Wulkaprodersdorf und Bahnhof Eisenstadt.<br />
Die eingleisige Strecke wird im Bereich der Eisenbahnkreuzung in der Richtung<br />
von Wulkaprodersdorf nach Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 (Richtung 1) bis km 3,711 mit<br />
120 km/h anschließend mit 100 km/h und in der Richtung von Abzw. Bruck a.d. Leitha 1<br />
nach Wulkaprodersdorf (Richtung 2) ebenfalls bis km 4,252 mit 120 km/h anschließend<br />
mit 100 km/h befahren.<br />
Die Frequenz in 24 Stunden beträgt durchschnittlich 50 Züge. Die Frequenz auf der<br />
Straße beträgt in 24 Stunden weniger als 100 Fahrzeuge.<br />
Die Eisenbahnkreuzung befindet sich im Verlaufe einer Gemeindestraße im Freiland der<br />
Gemeinde Kleinhöflein im <strong>Burgenland</strong>.<br />
Die Straße kreuzt die ÖBB-Strecke mit einem Kreuzungswinkel von 105°.<br />
Die Breite der baulichen Ausgestaltung im Gleis wird im Kreuzungsbereich 5,0 m.<br />
(Fahrbahnbreite 3,5 m) betragen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
60<br />
Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich ist mit Holzbedielung hergestellt, außerhalb des<br />
Gleises ist Asphalt bzw. Schotter verwendet.<br />
Die Entwässerung des Gleises bzw. der Straße erfolgt in diesem Bereich in das<br />
angrenzende Gelände flächig über Versickerung in den Untergrund.<br />
Der nächstgelegene Teil der Straßensignale befindet sich in einem Abstand von<br />
mindestens 3,00 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 4,148 r.d.B., die eine Länge von etwa 3,0 m und eine Breite von<br />
ca. 2,0 m aufweist, liegt in einem Abstand von 7,0 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung erfolgt durch eine neue zuggeschaltete<br />
Lichtzeichenanlage mit vier Signalgebern, wobei die Einschaltung fahrtbewirkt mittels<br />
Fahrzeugsensoren in Richtung 1 in km 3,539 bzw. in Richtung 2 in km 4,751 erfolgen<br />
soll. Die erforderliche Schaltstrecke beträgt in Richtung 1 579 m und in Richtung 2<br />
633 m mit einer Annäherungszeit von 20 Sekunden.<br />
Zum Eins<strong>at</strong>z kommt eine bauartgenehmigte (typengenehmigte) elektronische<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage.<br />
Die Eisenbahnkreuzung wird an den Straßensignalen mit einfachen „ Andreaskreuzen“<br />
angezeigt.<br />
Die Ausschaltung der Lichtzeichenanlage erfolgt fahrtbewirkt durch das<br />
Schienenfahrzeug mittels zweier Fahrzeugsensoren unmittelbar nach Räumung der<br />
Eisenbahnkreuzung.<br />
Die Bedienungs- und Überwachungsstellen befinden sich im Bahnhof Wulkaprodersdorf<br />
in km 0,000 und in Bahnhof Eisenstadt in km 6,584. Die Grundstellung der Anlage kann<br />
nur durch Bf. Eisenstadt hergestellt werden.<br />
Eine Abhängigkeit zur Eisenbahnsicherungsanlage Bf. Eisenstadt in Richtung 2 wird<br />
hergestellt.<br />
In der Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 4,148 r.d.B. ist ein Ortsschalterbetrieb vorgesehen.<br />
Das Aufstellen der erforderlichen Straßenverkehrszeichen wird von den ÖBB beim<br />
Straßenerhalter beantragt.<br />
Die jeweils erforderlichen Straßenverkehrszeichen – Gefahrenzeichen „ Bahnübergang<br />
ohne Schranken“ – werden vom Straßenerhalter aufgestellt.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
61<br />
Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 5,315:<br />
Die Eisenbahnkreuzung in km 5,315 befindet sich auf der freien Strecke zwischen<br />
Bahnhof Wulkaprodersdorf und Bahnhof Eisenstadt.<br />
Die eingleisige Strecke wird im Bereich der Eisenbahnkreuzung in der Richtung<br />
von Wulkaprodersdorf nach Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 (Richtung 1) mit<br />
120 km/h und in der Richtung von Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 nach Wulkaprodersdorf<br />
(Richtung 2) bis km 5,919 mit 80 km/h anschließend mit 120 km/h befahren.<br />
Die Frequenz in 24 Stunden beträgt durchschnittlich 50 Züge. Die Frequenz auf der<br />
Straße beträgt in 24 Stunden 450 Fahrzeuge.<br />
Die Eisenbahnkreuzung befindet sich im Verlaufe einer Gemeindestraße im Ortsgebiet<br />
der Gemeinde Kleinhöflein im <strong>Burgenland</strong>.<br />
Die Straße kreuzt die ÖBB-Strecke mit einem Kreuzungswinkel von 92°.<br />
Die Breite der baulichen Ausgestaltung im Gleis wird im Kreuzungsbereich 6,0 m.<br />
(Fahrbahnbreite 5,0 m) betragen.<br />
Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich ist mit Holzbedielung hergestellt, außerhalb des<br />
Gleises ist Schotter verwendet.<br />
Die Entwässerung des Gleises bzw. der Straße erfolgt in diesem Bereich in das<br />
angrenzende Gelände flächig über Versickerung in den Untergrund.<br />
Der nächstgelegene Teil der Straßensignale befindet sich in einem Abstand von<br />
3,00 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 5,327 l.d.B., die eine Länge von etwa 3,0 m und eine Breite von<br />
ca. 2,0 m aufweist, liegt in einem Abstand von 5,0 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung erfolgt durch eine neue zuggeschaltete<br />
Lichtzeichenanlage mit vier Signalgebern, wobei die Einschaltung fahrtbewirkt mittels<br />
Fahrzeugsensoren in Richtung 1 in km 4,655 bzw. in Richtung 2 in km 5,956 erfolgen<br />
soll. Die erforderliche Schaltstrecke beträgt in Richtung 1 660 m und in Richtung 2<br />
641 m mit einer Annäherungszeit von 20 Sekunden.<br />
Zum Eins<strong>at</strong>z kommt eine bauartgenehmigte (typengenehmigte) elektronische<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage.<br />
Die Eisenbahnkreuzung wird an den Straßensignalen mit einfachen „ Andreaskreuzen“<br />
angezeigt.<br />
Die Ausschaltung der Lichtzeichenanlage erfolgt fahrtbewirkt durch das<br />
Schienenfahrzeug mittels zweier Fahrzeugsensoren unmittelbar nach Räumung der<br />
Eisenbahnkreuzung.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
62<br />
Die Bedienungs- und Überwachungsstellen befinden sich im Bahnhof Wulkaprodersdorf<br />
in km 0,000 und in Bahnhof Eisenstadt in km 6,584. Die Grundstellung der Anlage kann<br />
nur durch Bf. Eisenstadt hergestellt werden.<br />
Eine Abhängigkeit zur Eisenbahnsicherungsanlage Bf. Eisenstadt in Richtung 2 wird<br />
hergestellt.<br />
In der Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 5,327 l.d.B. ist ein Ortsschalterbetrieb vorgesehen.<br />
Das Aufstellen der erforderlichen Straßenverkehrszeichen wird von den ÖBB beim<br />
Straßenerhalter beantragt.<br />
Die jeweils erforderlichen Straßenverkehrszeichen – Gefahrenzeichen „ Bahnübergang<br />
ohne Schranken“ – werden vom Straßenerhalter aufgestellt.<br />
Durch die Errichtung der Schaltst<strong>at</strong>ion kommt es im Quadranten III (links der Bahn gegen<br />
den Endpunkt der Strecke) zu einer Sichteinschränkung. Ab dem Zeitpunkt der<br />
Sichteinschränkung bis zur Inbetriebnahme der Lichtzeichenanlage erfolgt als<br />
Provisorium die Sicherung in diesem Quadranten durch Andreaskreuze und Abgabe<br />
akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus.<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung der Züge für die Richtung nach Wulkaprodersdorf<br />
v max = 60 km/h ab km 5,676 (361 m).<br />
Über die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung h<strong>at</strong> die Eisenbahnbehörde<br />
nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse gem. <strong>§</strong> 49 <strong>EisbG</strong> zu<br />
bestimmen.<br />
Eisenbahnkreuzung in Projekt-km 5,559:<br />
Die Eisenbahnkreuzung in km 5,559 befindet sich auf der freien Strecke zwischen<br />
Bahnhof Wulkaprodersdorf und Bahnhof Eisenstadt.<br />
Die eingleisige Strecke wird im Bereich der Eisenbahnkreuzung in der Richtung<br />
von Wulkaprodersdorf nach Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 (Richtung 1) mit<br />
120 km/h und in der Richtung von Abzw. Bruck a.d. Leitha 1 nach Wulkaprodersdorf<br />
(Richtung 2) bis km 5,919 mit 80 km/h anschließend mit 120 km/h befahren.<br />
Die Frequenz in 24 Stunden beträgt durchschnittlich 50 Züge. Die Frequenz auf der<br />
Straße beträgt in 24 Stunden 4.500 Fahrzeuge.<br />
Die Eisenbahnkreuzung befindet sich im Verlaufe einer Gemeindestraße im Ortsgebiet<br />
der Gemeinde Kleinhöflein im <strong>Burgenland</strong>.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
63<br />
Die Straße kreuzt die ÖBB-Strecke mit einem Kreuzungswinkel von 93°.<br />
Die Breite der baulichen Ausgestaltung im Gleis wird im Kreuzungsbereich 7,2 m.<br />
(Fahrbahnbreite 5,0 m) betragen.<br />
Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich ist mit Strailpl<strong>at</strong>ten hergestellt, außerhalb des<br />
Gleises ist Asphalt verwendet.<br />
Die Entwässerung des Gleises bzw. der Straße erfolgt in diesem Bereich in das<br />
angrenzende Gelände flächig über Versickerung in den Untergrund.<br />
Der nächstgelegene Teil der Straßensignale befindet sich in einem Abstand von<br />
3,00 m zur nächsten Schiene.<br />
Die Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 5,570 l.d.B., die eine Länge von etwa 3,0 m und eine Breite von<br />
ca. 2,0 m aufweist, liegt in einem Abstand von 5,0 m zur nächsten Gleisachse.<br />
Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung erfolgt durch eine neue zuggeschaltete<br />
Lichtzeichenanlage mit vier Signalgebern, wobei die Einschaltung fahrtbewirkt mittels<br />
Fahrzeugsensoren in Richtung 1 in km 4,896 bzw. in Richtung 2 in km 6,160 erfolgen<br />
soll. Die erforderliche Schaltstrecke beträgt in Richtung 1 663 m und in Richtung 2<br />
562 m mit einer Annäherungszeit von 20 Sekunden.<br />
Die Einschaltstelle für die Ri 2 muss wegen des Einfahrsignals Aw11 Bf. Eisenstadt in<br />
km 6,150 st<strong>at</strong>t in km 6,121 in km 6,160 situiert werden; dies ergibt eine vorhandene<br />
Schaltstrecke von 601 m und eine Annäherungszeit von 21 Sekunden. Diese<br />
Verlängerung der Annäherungszeit ist wegen der örtlichen Situ<strong>at</strong>ion erforderlich und die<br />
längeren Sperrzeiten sind vertretbar.<br />
Zum Eins<strong>at</strong>z kommt eine bauartgenehmigte (typengenehmigte) elektronische<br />
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage.<br />
Die Eisenbahnkreuzung wird an den Straßensignalen mit einfachen „ Andreaskreuzen“<br />
angezeigt.<br />
Die Ausschaltung der Lichtzeichenanlage erfolgt fahrtbewirkt durch das<br />
Schienenfahrzeug mittels zweier Fahrzeugsensoren unmittelbar nach Räumung der<br />
Eisenbahnkreuzung.<br />
Die Bedienungs- und Überwachungsstellen befinden sich im Bahnhof Wulkaprodersdorf<br />
in km 0,000 und in Bahnhof Eisenstadt in km 6,584. Die Grundstellung der Anlage kann<br />
nur durch Bf. Eisenstadt hergestellt werden.<br />
Eine Abhängigkeit zur Eisenbahnsicherungsanlage Bf. Eisenstadt in Richtung 2 wird<br />
hergestellt.<br />
In der Schaltst<strong>at</strong>ion bei km 5,570 l.d.B. ist ein Ortsschalterbetrieb vorgesehen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
64<br />
Als Bodenmarkierung wird beiderseits der Bahn die Anbringung je einer 0,5 m breiten<br />
Haltelinie etwa 3 m vor den jeweils rechten Straßensignalen der LZA auf der Fahrbahn<br />
aufgetragen.<br />
Die Bodenmarkierungen dienen zur Sicherung, Leitung und Ordnung des Straßenverkehrs<br />
an der Eisenbahnkreuzung<br />
Die Aufbringung der erforderlichen Bodenmarkierungen und das Aufstellen der<br />
erforderlichen Straßenverkehrszeichen werden von den ÖBB beim Straßenerhalter<br />
beantragt.<br />
Die erforderlichen Bodenmarkierungen werden vom Straßenerhalter aufgetragen.<br />
Die jeweils erforderlichen Straßenverkehrszeichen – Gefahrenzeichen „ Bahnübergang<br />
ohne Schranken“ – werden vom Straßenerhalter aufgestellt.<br />
Durch die Errichtung der Schaltst<strong>at</strong>ion kommt es im Quadranten III (links der Bahn gegen<br />
den Endpunkt der Strecke) zu einer Sichteinschränkung. Ab dem Zeitpunkt der<br />
Sichteinschränkung bis zur Inbetriebnahme der Lichtzeichenanlage erfolgt als<br />
Provisorium die Sicherung in diesem Quadranten durch Andreaskreuze und Abgabe<br />
akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus.<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung der Züge für die Richtung nach Wulkaprodersdorf<br />
v max = 60 km/h ab km 5,924 (365 m).<br />
Über die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung h<strong>at</strong> die Eisenbahnbehörde<br />
nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse gem. <strong>§</strong> 49 <strong>EisbG</strong> zu<br />
bestimmen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
65<br />
Lärmschutz<br />
In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung, ausgeführt vom Büro der iC<br />
consulenten Ziviltechniker GmbH, 1070 Wien, vom Dezember 2007, wird für das<br />
vorliegende Projekt zunächst der Geltungsbereich der Schienenverkehrslärm-<br />
Immissionsschutzverordnung (SchIV, <strong>BGBl</strong>. 415 vom 25. Juni 1993) überprüft, ob<br />
hinsichtlich der Schallimmission ein wesentlicher Umbau von Strecken (-teilen) vorliegt.<br />
Die Überprüfung erfolgt nach den Bestimmungen des <strong>§</strong> 1, Abs.2, Z 2 der SchIV, ob durch<br />
die Änderung der örtlichen Lage der durchgehenden Gleise (Streckengleise) in den<br />
maßgebenden Immissionspunkten eine Erhöhung des Beurteilungspegels um mehr als 2<br />
dB (Dezibel) eintritt (2 dB-Kriterium).<br />
Entsprechend den Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung<br />
(DB-SchIV, v. 1. Jänner 2006) werden bei der Ermittlung der zu<br />
vergleichenden Beurteilungspegel neben der Änderung der örtlichen Lage auch eine<br />
durch die Lageänderung bedingte Geschwindigkeitsänderung berücksichtigt.<br />
Bei der Berechnung der Höhe der Beurteilungspegel der Schienenverkehrslärmimmissionen<br />
wird sowohl für den Bestand als auch für die neue Trasse das für die neue<br />
Trasse vorgesehene Betriebsprogramm berücksichtigt. Als Betriebsprogramm wird das<br />
Dimensionierungsprogramm 2025 der ÖBB mit insgesamt 64 Zugbewegungen für<br />
Regionalzüge pro Tag, davon 6 Bewegungen bei Nacht, zugrunde gelegt. Für die neue<br />
Strecke „ Prognose“ werden die für die jeweiligen Streckenabschnitte höheren zulässigen<br />
Fahrgeschwindigkeiten berücksichtigt.<br />
Für den Fall der Überschreitung des 2 dB-Kriteriums werden die Beurteilungspegel für<br />
die neue Trasse mit den Immissionsgrenzwerten nach <strong>§</strong> 4 der SchIV verglichen.<br />
Die Berechnung der Schallemissionen und Schienenlärmimmissionen erfolgt mit einem<br />
digitalem Rechenprogramm CadnaA, Version 3.7.123, der Firma D<strong>at</strong>akustik GmbH, nach<br />
der Rechenmethode der ONREGEL 305011 (ONR 305011, Berechnung der Schallimmissionen<br />
durch Schienenverkehr – Zugverkehr, Verschub- und Umschlagbetrieb, vom<br />
Sept. 2004).<br />
Die Untersuchung erfolgt für 10 Teilbereiche der Strecke in Wulkaprodersdorf (Wu),<br />
Eisenstadt (Ei), Osliper Meierhof (Os), Schützen a.G. (Sch), Donnerskirchen (Do),<br />
Seehof bei Donnerskirchen (Se), Purbach (Pu), Breitenbrunn (Br), Winden am See (Wi)<br />
und Jois, getrennt für Tag- und Nachtzeit.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
66<br />
Als Ergebnisse der Lärmuntersuchung werden für sämtliche untersuchten Bereiche<br />
Rasterlärmkarten als Differenzlärmkarten mit 0,5 dB-Abstufung für „ Prognose“ minus<br />
„ Bestand“ nach DB-SchIV, jeweils für Tag- und Nachtzeit, dargestellt. Als Ergebnis zeigt<br />
sich, dass in folgenden 6 Teilbereichen das 2 dB-Kriterium überschritten wird:<br />
− Wulkaprodersdorf Süd und Wulkaprodersdorf Nord<br />
− Eisenstadt Süd und Eisenstadt Bahnhof<br />
− Osliper Meierhof<br />
− Donnerskirchen<br />
− Winden am See und<br />
− Jois.<br />
In weiterer Folge werden für die 6 Teilbereiche die für Tag- und Nachtzeit<br />
prognostizierten Beurteilungspegel der Schienenverkehrslärmimmissionen berechnet und<br />
die Ergebnisse in Rasterlärmkarten mit 5 dB Abstufung dargestellt. Überdies werden die<br />
für exponierte Häuser punktuell ermittelten Ergebnisse in Tabellen (Tab. 9, 10 und 11)<br />
zusammengestellt.<br />
Die ausgewiesenen Ergebnisse zeigen, dass an einem Hausfassadenpunkt in<br />
Wulkaprodersdorf (Wu 067) und an einem Punkt in Wiesen am See (Wi 026) der nach<br />
<strong>§</strong> 4 der SchIV strengste Immissionsgrenzwert von 50 dB bei Nachtzeit gerade erreicht<br />
wird, während an den übrigen Punkten der Grenzwert z.T. deutlich unterschritten wird.<br />
Der nach <strong>§</strong> 4 der SchIV strengste Immissionsgrenzwert von 60 dB bei Tagzeit wird an<br />
allen Punkten z.T. deutlich unterschritten.<br />
Insgesamt zeigt sich somit für den gesamten Bereich die Einhaltung der nach <strong>§</strong> 4 der<br />
SchIV strengsten Immissionsgrenzwerte von 60 dB bei Tagzeit und 50 dB bei Nachtzeit<br />
durch den Beurteilungspegel der Schienenverkehrslärmimmissionen. Die Ausführung von<br />
Lärmschutzmaßnahmen ist nach den Bestimmungen der SchIV nicht erforderlich und<br />
nicht vorgesehen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
67<br />
C) GUTACHTEN<br />
Allgemeines:<br />
Das im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur Bau AG für das Bauvorhaben Elektrifizierung<br />
Wulkaprodersdorf – Neusiedl am See erstellte <strong>Gutachten</strong> dient <strong>gemäß</strong> dem <strong>§</strong><strong>31a</strong> <strong>EisbG</strong><br />
<strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 zum Beweis:<br />
- „ ob das Bauvorhaben dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit<br />
und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf<br />
der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht“ .<br />
Das gegenständliche <strong>Gutachten</strong> für die projektrelevanten Fachgebiete bildet als Teil des<br />
Einreichoper<strong>at</strong>es den gesetzlich geforderten Nachweis der eisenbahnrechtlichen<br />
Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens auf Grundlage einer Prüfung desselben durch<br />
nachstehende unabhängige und nicht mit dessen Planung befasste Sachverständige, die in<br />
ihrer Person alle Voraussetzungen des <strong>§</strong><strong>31a</strong> <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
erfüllen:<br />
Eisenbahnbetrieb:<br />
Eisenbahnbautechnik:<br />
Wasserbautechnik:<br />
Elektrotechnik:<br />
Sicherungstechnik und Eisenbahnkreuzungen:<br />
Lärmschutztechnik:<br />
Hr. Alfred Czerny<br />
DI Werner Stella<br />
DI Othmar Kral<br />
DI Werner Stella<br />
Ing. Peter Herteg<br />
Ing. Erich Lassnig<br />
Eisenbahnbetrieb<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wurden durch die vorgelegten<br />
Einreichunterlagen näher beschrieben und dargestellt.<br />
Vom eisenbahnbetrieblichen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf zur Ausführung<br />
geeignet und entspricht den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und<br />
des Verkehres sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesonders unter Berücksichtigung der relevanten<br />
Punkte der Module „ Allgemeines“ und „ Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungen<br />
für Eisenbahnen und Bergbau eingehalten werden.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
68<br />
Eisenbahnbautechnik<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wurden durch die vorgelegten<br />
Entwurfsunterlagen beschrieben und dargestellt.<br />
Die Projektsunterlagen entsprechen dem Stand der Technik und werden positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht<br />
festgestellt, dass der zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>§</strong> 31<br />
<strong>EisbG</strong> vorgelegte Bauentwurf gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Vom eisenbahnbautechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf zur Ausführung<br />
geeignet und entspricht den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und<br />
des Verkehres sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbautechnischer Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesonders unter Berücksichtigung der relevanten<br />
Punkte der Module „ Allgemeines“ , „ Hochbau“ und „ Fahrweg“ der Richtlinie R10 der<br />
Versicherungen für Eisenbahnen und Bergbau eingehalten werden.<br />
Wasserbautechnik<br />
Die im Projekt angeführten wasserbautechnischen Baumaßnahmen wurden durch die<br />
vorgelegten Entwurfsunterlagen beschrieben und dargestellt.<br />
Die Projektsunterlagen entsprechen dem Stand der Technik und werden positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht<br />
festgestellt, dass der zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>§</strong> 31<br />
<strong>EisbG</strong> vorgelegte Bauentwurf gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Das Entwässerungskonzept der Bestandsanlage mit Versickerung der<br />
Niederschlagswässer wurde beibehalten und entspricht dem Stand der Technik. Eine<br />
Entlastung der Bahnentwässerung in angrenzende landwirtschaftliche Flächen bei<br />
größeren Niederschlagsereignissen ist in ausreichendem Maße gegeben.<br />
Aufgrund der Versickerung sämtlicher Niederschlagswässer nahezu am Ort ihres Anfalles<br />
sind im Grundwasser nur örtlich geringfügige Aufspiegelungen – wie auch im bisherigen<br />
Bestand - möglich, eine quantit<strong>at</strong>ive Änderung im Grundwasserhaushalt gegenüber dem<br />
derzeitigen Zustand ist nicht zu erwarten.<br />
Niederschlagswässer aus Bahnanlagen sind im Betriebsfall vernachlässigbar gering<br />
belastet. Güterverkehr ist auf der gesamten Strecke nicht vorgesehen. Bei Versickerung<br />
dieser Wässer sind daher qualit<strong>at</strong>iv keine mehr als geringfügigen Auswirkungen zu<br />
erwarten.<br />
Einleitungen in Oberflächengewässer sind nicht vorgesehen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
69<br />
Die querenden Durchlässe werden im Regelfall am Bestand saniert oder in ihrem<br />
Querschnitt erneuert, teilweise die Ein- und Auslaufbereiche instand gesetzt oder<br />
erneuert. Diese Erhaltungsmaßnahmen fallen <strong>gemäß</strong> WRG nicht unter den<br />
Bewilligungst<strong>at</strong>bestand.<br />
Folgende Durchlässe und Brücken werden baulich soweit verändert, dass diese<br />
Maßnahmen als Regulierungsmaßnahmen an Oberflächengewässern wasserrechtlich nach<br />
<strong>§</strong>127 (1)b im Zuge des eisenbahnrechtlichen Bewilligungsverfahrens einer Bewilligung<br />
bedürfen:<br />
Rohr Projekt-km 12,644<br />
Brücke Projekt-km 16,079<br />
Rohr Projekt-km 22,643<br />
Rohr Projekt-km 25,981<br />
Brücke Projekt-km 28,650<br />
Rohr Projekt-km 30,867.<br />
Für diese Durchlässe wurden die hydraulischen Nachweise der zukünftigen<br />
Abfuhrleistung geführt und den derzeitigen Abflusskapazitäten sowie den maximal<br />
anfallenden HQ100-Abflüssen gegenübergestellt. Die vom Projektanten angegebene<br />
Abfuhrleistung wurde überprüft und liegt unter Ans<strong>at</strong>z einer betrieblichen Rauigkeit von<br />
k b = 0,4 mm teilweise um rd. 10 % unter den angeführten Werten. Die daraus<br />
resultierende Leistungsfähigkeit der im Querschnitt verkleinerten Durchlässe liegt<br />
dennoch über den maximal anfallenden HQ100-Abflüssen.<br />
Die Brücke Projekt-km 28,650 wird unter Beibehaltung des derzeitigen Querschnittes<br />
erneuert. Ihr Abfuhrvermögen reicht aus, um das HQ100 - unter vernachlässigbarem<br />
Anstau - schadlos durch die Bahnlinie abzuleiten.<br />
Vom wasserbautechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf zur Ausführung<br />
geeignet und entspricht dem Stand der technischen Entwicklung.<br />
Elektrotechnik<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wurden durch die vorgelegten<br />
Entwurfsunterlagen beschrieben und dargestellt. Sie entsprechen dem Stand der Technik<br />
und werden positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht<br />
festgestellt, dass der zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>§</strong> 31<br />
<strong>EisbG</strong> vorgelegte Bauentwurf gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Vom eisenbahnelektrotechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf zur<br />
Ausführung geeignet und entspricht den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des<br />
Betriebes und des Verkehres sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
70<br />
Weiters wird aus eisenbahnelektrotechnischer Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten<br />
Punkte der Module „ Allgemeines“ und „ Energieversorgung“ der Richtlinie R10 der<br />
Versicherungen für Eisenbahnen und Bergbau eingehalten werden.<br />
Sicherungstechnik<br />
Das vorgelegte Betriebsprogramm wird mit dieser Bauausführung erfüllt.<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wurden durch die vorgelegten<br />
Entwurfsunterlagen beschrieben und dargestellt.<br />
Die vorgelegten Entwurfsunterlagen werden positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht<br />
festgestellt, dass der zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>§</strong> 31<br />
<strong>EisbG</strong> vorgelegte Bauentwurf gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Vom eisenbahnsicherungstechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf zur<br />
Ausführung geeignet und entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der<br />
Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von<br />
Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich<br />
der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes im Sinne der AVO-Verkehr.<br />
Weiters wird aus eisenbahnsicherungstechnischer Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten<br />
Punkte der Module „ Allgemeines“ und „ Sicherungstechnik“ der Richtlinie R10 der<br />
Versicherungen für Eisenbahnen und Bergbau eingehalten werden.<br />
Eisenbahnkreuzungen<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wurden durch die vorgelegten<br />
Entwurfsunterlagen beschrieben und dargestellt.<br />
Die vorgelegten Entwurfsunterlagen werden positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht<br />
festgestellt, dass der zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>§</strong> 31<br />
<strong>EisbG</strong> vorgelegte Bauentwurf gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Vom eisenbahnkreuzungstechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf zur<br />
Ausführung geeignet und entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der<br />
Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von<br />
Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich<br />
der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes im Sinne der AVO-Verkehr.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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71<br />
Weiters wird aus eisenbahnkreuzungstechnischer Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten<br />
Punkte der Module „ Allgemeines“ , „ Fahrweg“ und „ Sicherungstechnik“ der Richtlinie<br />
R10 der Versicherungen für Eisenbahnen und Bergbau eingehalten werden.<br />
Lärmschutz:<br />
Die im Einreichprojekt enthaltenen schalltechnischen Untersuchungen der iC consulenten<br />
ZT GmbH, Wien, vom Dezember 2007 entsprechen in ihren Ausführungen dem Stand<br />
der Technik und berücksichtigen in vollem Umfang die in der Schienenverkehrslärm-<br />
Immissionsschutzverordnung (SchIV) und in den Durchführungsbestimmungen zur<br />
SchIV (DB-SchIV) enthaltenen Kriterien.<br />
Die für insgesamt 10 Streckenbereiche durchgeführte Differenzüberprüfung zeigt für 6<br />
Teilabschnitte eine Überschreitung des 2 dB-Kriteriums nach <strong>§</strong> 1 Abs. 2 Z 2 der SchIV.<br />
In lärmschutztechnischer Hinsicht liegt daher für die 6 Teilabschnitte der Geltungsbereich<br />
der SchIV nach <strong>§</strong> 1 Abs. 1 als wesentlicher Umbau vor.<br />
Die detaillierte Untersuchung der Höhe der durch das Projekt unter Berücksichtigung des<br />
Betriebsprogramms „ Dimensionierungsprogramm 2025“ in den 6 Teilabschnitten zu<br />
erwartenden Beurteilungspegel der Schienenverkehrslärmimmissionen zeigt für alle<br />
Bereiche die Einhaltung der nach <strong>§</strong> 4 der SchIV strengsten Immissionsgrenzwerte von<br />
60 dB bei Tagzeit und 50 dB bei Nachtzeit durch den Beurteilungspegel der<br />
Schienenverkehrslärmimmissionen. Die Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen ist nicht<br />
vorgesehen und nach den Bestimmungen der SchIV nicht erforderlich.<br />
Aus lärmschutztechnischer Sicht bestehen gegen die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung<br />
des vorliegenden Einreichprojekts 2008 der ÖBB bei plan- und<br />
beschreibungs<strong>gemäß</strong>er Ausführung keine Bedenken.<br />
Zusammenfassung Arbeitnehmerschutz:<br />
Mit 13. November 2006 tr<strong>at</strong> die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – AVO<br />
Verkehr, <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 422/2006 in Kraft. Die Erläuterungen zur AVO Verkehr in<br />
Verbindung mit der Richtlinie R 10 der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und<br />
Bergbau erfordern vertiefende Ausführungen bei der Beurteilung der eingereichten<br />
Bauentwürfe <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>31a</strong>, Abs. 1, <strong>EisbG</strong> Novelle 2006.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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72<br />
Es waren aus eisenbahnbautechnischer Sicht folgende Anforderungen des<br />
Arbeitnehmerschutzes zu begutachten:<br />
1. Prüfung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 5 des<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>, <strong>Nr</strong>. 450/1994.<br />
2. Prüfung der Unterlage für spätere Arbeiten <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 8 des Bauarbeitenkoordin<strong>at</strong>ionsgesetzes,<br />
<strong>BGBl</strong>, I <strong>Nr</strong>. 37/1999.<br />
3. Prüfung der Explosionsschutzdokumente <strong>gemäß</strong> Verordnung explosionsfähige Atmosphären,<br />
<strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 309/2004.<br />
4. Prüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere des<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 450/1994, und der Verordnungen in<br />
Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.<br />
5. Prüfung der Einhaltung der sonstigen Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer,<br />
insbesondere der Rechtsvorschriften <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 33 Abs. 3, Z 2 des<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 450/1994, sowie <strong>gemäß</strong> Anhang A und<br />
Anhang B der Arbeitsmittelverordnung, <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 164/2000 sowie die Verordnung Lärm<br />
und Vibr<strong>at</strong>ionen VOLV.<br />
6. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 95 Abs. 3, Z 2 des<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 450/1994.<br />
Zu Punkt 1 „Prüfung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 5 des<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>, <strong>Nr</strong>. 450/1994“:<br />
Für das gegenwärtig vorliegende Einreichprojekt erfolgt in den vorgelegten Sicherheits- und<br />
Gesundheitsschutzdokumenten eine Evaluierung der Arbeitsplätze, welche als Erstevaluierung<br />
bezeichnet wird, und im Zuge der weiteren Planung und Ausführung anzupassen ist.<br />
Gemäß den Unterlagen erfolgte die Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente<br />
unter Beiziehung der im Dokument angeführten Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner.<br />
Die vorgelegten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente entsprechen hinsichtlich Inhalt<br />
und Vollständigkeit den Anforderungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können unter<br />
Berücksichtigung der für die Einreichung der Änderungen erforderlichen Planungstiefe mit dem<br />
vorgelegten Bauentwurf umgesetzt werden.<br />
Zu Punkt 2 „Prüfung der Unterlage für spätere Arbeiten <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 8 des<br />
Bauarbeitenkoordin<strong>at</strong>ionsgesetzes, <strong>BGBl</strong>, I <strong>Nr</strong>. 37/1999“:<br />
Die vorgeschlagenen Vorkehrungen, die für die Durchführung der erforderlichen Reinigungs-,<br />
Instandhaltung-, Wartungs-, Repar<strong>at</strong>ur- und Kontrollmaßnahmen erforderlich sind, können unter<br />
Berücksichtigung der für die Einreichung erforderlichen Planungstiefe mit dem vorgelegten<br />
Bauentwurf umgesetzt werden.<br />
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Zu Punkt 3 „Prüfung der Explosionsschutzdokumente <strong>gemäß</strong> Verordnung<br />
explosionsfähige Atmosphären, <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 309/2004“:<br />
Die Projektwerberin teilt mit, dass auf die Ermittlung eines Explosionsschutzdokumentes<br />
(VEXAT) verzichtet wurde und begründet dies, dass in den maßgebenden Räumen der<br />
neuen Schaltst<strong>at</strong>ionen in Eisenstadt, Schützen am Gebirge und Purbach lediglich eine<br />
Übergabest<strong>at</strong>ion zum Energieversorgungsunternehmen errichtet wird. Aus gutachterlicher<br />
Sicht wird diese Begründung als ausreichend erachtet.<br />
Zu Punkt 4 „Prüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere<br />
des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 450/1994, und der Verordnungen in<br />
Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“:<br />
Mit Berücksichtigung der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen undBergbau<br />
wurde unter anderem auf die Bestimmungen dieses <strong>§</strong> 2 Abs. 2 Z 4 AVO Verkehr eingegangen.<br />
Zu Punkt 5 „Prüfung der Einhaltung der sonstigen Rechtsvorschriften zum Schutz der<br />
Arbeitnehmer, insbesondere der Rechtsvorschriften <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 33 Abs. 3, Z 2 des<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 450/1994, sowie <strong>gemäß</strong> Anhang A und<br />
Anhang B der Arbeitsmittelverordnung, <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 164/2000 sowie die Verordnung<br />
Lärm und Vibr<strong>at</strong>ionen VOLV“:<br />
Im gegenständlichen Projekt kommen nur typengenehmigte Anlagen zur Ausführung, wobei<br />
anzumerken ist, dass bei Typengenehmigungen der Arbeitnehmerschutz bereits Berücksichtigung<br />
gefunden h<strong>at</strong> und somit eine neuerliche Begutachtung als obsolet zu betrachten ist. Für die<br />
Arbeitsbereiche wird die Einhaltung der einschlägigen Kriterien der Verordnung über den Schutz<br />
der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibr<strong>at</strong>ion (Verordnung Lärm und<br />
Vibr<strong>at</strong>ion – VOLV), <strong>BGBl</strong>. II <strong>Nr</strong>. 22/2006, sichergestellt<br />
Zu Punkt 6 „Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 95 Abs. 3, Z 2 des<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, <strong>BGBl</strong>. <strong>Nr</strong>. 450/1994“:<br />
Im gegenständlichen Projekt wurden keine Ausnahmegenehmigungen beantragt bzw. sind nach<br />
ho. Überprüfung auch nicht erforderlich.<br />
Die in der Richtlinie R10 insbesondere unter dem Modul „ Allgemeines“ sowie<br />
dem Modul „ Fahrweg“ , dem Modul „ Hochbau“ einschließlich der Verordnung<br />
Lärm und Vibr<strong>at</strong>ionen (VOLV), „ Energieversorgung“ und „ Sicherungstechnik“<br />
relevanten Punkte wurden aus gutachterlicher Sicht dem Detaillierungsgrad des<br />
Projektes entsprechend überprüft und es konnten keine Abweichungen gegenüber<br />
bestehender Gesetze und Verordnungen festgestellt werden.<br />
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Beurteilung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>31a</strong> Abs. 1 <strong>EisbG</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
Das Bauvorhaben Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl am See mit der<br />
Umtrassierung von Gleis 1 von Bestand-km 0,403 bis Bestand-km 34,721, der<br />
Elektrifizierung von Bestand-km 0,403 bis Bestand-km 6,175 und von Bestand-km 7,785<br />
bis Bestand.-km 35,266, den Untermaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 1 von<br />
Projekt-km 6,163 bis Projekt-km 6,865, den Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt<br />
Unterbau Teil 2 von Projekt-km 13,142 bis Projekt-km 13,296, den Unterbaumaßnahmen<br />
im Einreichabschnitt Unterbau Teil 3 von Projekt-km 14,165 bis Projekt-km 14,542, den<br />
Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 4 von Projekt-km 16,115 bis<br />
Projekt-km 16,379, den Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 5 von<br />
Projekt-km 19,485 bis Projekt-km 19,842, den Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt<br />
Unterbau Teil 6 von Projekt-km 22,369 bis Projekt-km 22,666, den Unterbaumaßnahmen<br />
im Einreichabschnitt Unterbau Teil 7 von Projekt-km 28,538 bis Projekt-km 29,118, den<br />
Unterbaumaßnahmen im Einreichabschnitt Unterbau Teil 8 von Projekt-km 30,485 bis<br />
Projekt-km 30,787, der Technischen Sicherung der Eisenbahnkreuzungen in Bestandkm<br />
0,434, in Projekt-km 0,596, in Projekt-km 1,262, in Projekt-km 1,924, in Projekt-km<br />
2,464, in Projekt-km 2,921, in Projekt-km 4,118, in Projekt-km 5,315 sowie in Projektkm<br />
5,559, der Neuerrichtung eines Schaltgerüstes bei Projekt-km 13,604 und der<br />
Neuerrichtung eines Schaltgerüstes bei Projekt-km 23,126 stellt ein<br />
genehmigungspflichtiges Bauvorhaben dar und wurde hinsichtlich der Vollständigkeit<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 <strong>EisbG</strong> sowie hinsichtlich der beantragten Baugenehmigung <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> <strong>31a</strong> Abs. 1 <strong>EisbG</strong> ho. überprüft.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht<br />
festgestellt, dass der zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>§</strong> 31<br />
<strong>EisbG</strong> vorgelegte Bauentwurf gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Bezüglich des Antrages um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> <strong>31a</strong> Abs. 1 <strong>EisbG</strong> wird aus gutachterlicher Sicht festgestellt, dass das Bauvorhaben dem<br />
Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der<br />
Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf<br />
der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz, den<br />
Kriterien der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV, <strong>BGBl</strong>.<br />
415/1993) sowie den Kriterien der ÖNORM S 9012 (Beurteilung der Einwirkung von<br />
Schienenverkehrsimmissionen auf Menschen in Gebäude, Ausgabe August 1996) für<br />
„ guten Erschütterungsschutz“ entspricht.<br />
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75<br />
Beurteilung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>31a</strong> Abs. 1 <strong>EisbG</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 in Verbindung<br />
mit <strong>§</strong> 127 WRG 1959 idgF<br />
Das Bauvorhaben mit der Errichtung von Versitzgräben in den Einreichabschnitten<br />
Unterbau Teil 1 bis Teil 9 von Projekt-km 6,163 bis Projekt-km 6,865, von Projekt-km<br />
13,142 bis Projekt-km 13,296, von Projekt-km 14,165 bis Projekt-km 14,542, von<br />
Projekt-km 16,115 bis Projekt-km 16,379, von Projekt-km 19,486 bis Projekt-km 19,842,<br />
von Projekt-km 22,369 bis Projekt-km 22,666, von Projekt-km 28,538 bis Projekt-km<br />
29,118, von Projekt-km 30,485 bis Projekt-km 30,787 und von Projekt-km 32,915 bis<br />
Projekt-km 33,138 sowie der Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass<br />
DN1200 bei Projekt-km 12,644, der Ers<strong>at</strong>z eines WIB-Tragwerkes durch ein<br />
Stahlpl<strong>at</strong>tentragwerk bei Projekt-km 16,079, der Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch<br />
einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projekt-km 22,643, der Ers<strong>at</strong>z eines<br />
Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projekt-km 25,981,<br />
Errichtung eines Rahmendurchlasses bei Projekt-km 28,650 und der Ers<strong>at</strong>z eines<br />
Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projekt-km 30,867 stellt ein<br />
genehmigungspflichtiges Bauvorhaben dar und wurde hinsichtlich der Vollständigkeit<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 <strong>EisbG</strong> sowie hinsichtlich der beantragten Baugenehmigung <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> <strong>31a</strong> Abs. 1 <strong>EisbG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong> 127 WRG 1959 idgF ho. überprüft.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht<br />
festgestellt, dass der zur Erlangung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>§</strong> 31<br />
<strong>EisbG</strong> vorgelegte Bauentwurf gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Bezüglich des Antrages um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> <strong>31a</strong> Abs. 1 <strong>EisbG</strong> wird aus gutachterlicher Sicht festgestellt, dass das Bauvorhaben dem<br />
Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der<br />
Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf<br />
der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz, entspricht.<br />
Im Hinblick auf die Mitbehandlung wasserrechtlicher T<strong>at</strong>bestände ist festzustellen, dass<br />
eine Wasserentnahme wie auch eine motorische Nutzung des Wassers nicht st<strong>at</strong>tfindet,<br />
und weiters sind keine Einleitungen in öffentliche Gewässer vorgesehen sind, sodass dem<br />
<strong>§</strong>127(1)a WRG keine der vorgesehenen Maßnahmen zuzurechnen ist.<br />
Es sind auf Bahngrund lediglich Versickerungen von unbedenklichen<br />
Oberflächenwässern in den Grundwasserkörper vorgesehen, welche dem <strong>§</strong>127(2) WRG<br />
zuzurechnen sind. Diese Einleitungen in das Grundwasser sind bezüglich der Quantität<br />
geringfügig, und durch die Verteilung auf zahlreiche Einleitungsstellen und die Retention<br />
in den Versitzgräben der Bahn wird eine merkliche Änderung gegenüber dem n<strong>at</strong>ürlichen<br />
Zustand vermieden.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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76<br />
Die Belastung der versickerten Niederschlagswässer ist nach den Erfahrungen mit<br />
vergleichbaren Bahnstrecken sehr gering, und es sind mehr als geringfügige qualit<strong>at</strong>ive<br />
Auswirkungen auf das Grundwasser nicht zu erwarten.<br />
Die übrigen Baumaßnahmen, soweit sie wasserbautechnische Belange betreffen, wie<br />
Sammlung der Niederschlagswässer auf der Bahntrasse und Regulierungsmaßnahmen an<br />
Oberflächengewässern durch Abänderung von Durchlässen, sind dem <strong>§</strong> 127(1)b<br />
zuzurechnen.<br />
Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für diese Maßnahmen im<br />
Rahmen des Eisenbahnverfahrens bestehen aus fachlicher Sicht keine Einwände.<br />
Stellungnahme zum <strong>§</strong> 49 Abs. 2 <strong>EisbG</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006<br />
Durch die Errichtung der Schaltst<strong>at</strong>ion kommt es bei vier Eisenbahnkreuzungen in einem<br />
Quadranten zu einer Sichteinschränkung. Diese Eisenbahnkreuzungen sind derzeit gem.<br />
<strong>§</strong> 4 EKVO 1961 durch „ Andreaskreuze und Gewährleisten des erforderlichen<br />
Sichtraums“ gesichert. Ab dem Zeitpunkt der Sichteinschränkung bis zur Inbetriebnahme<br />
der Lichtzeichenanlage ist es erforderlich, die Sicherungsart als Provisorium zu ändern<br />
Vom Sachverständigen für Eisenbahnkreuzungen wird festgestellt, dass als Provisorium<br />
die Sicherung der gegenständlichen Eisenbahnkreuzungen in km 2,464 im IV<br />
Quadranten, in km 2,921 im II Quadranten, in km 4,118 im III Quadranten und in km<br />
5,315 im III Quadranten unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse und die<br />
Verkehrserfordernisse <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 6 EKVO 1961 durch „ Andreaskreuze und Abgabe von<br />
akustischen Signalen vom Schienenfahrzeug aus“ erfolgen kann.<br />
Gegen die Entscheidung, die Eisenbahnkreuzungen in km 2,464 im IV Quadranten, in km<br />
2,921 im II Quadranten, in km 4,118 im III Quadranten und in km 5,315 im III<br />
Quadranten <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 49 Abs. 2 <strong>EisbG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong> 6 EKVO 1961 durch<br />
„ Andreaskreuze und Abgabe von akustischen Signalen vom Schienenfahrzeug aus“ als<br />
Provisorium zu sichern, besteht kein Einwand.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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Stellungnahme zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong><br />
<strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006:<br />
Die Projektwerberin führt im Technischen Bericht Einzelbaumaßnahmen an, die nach<br />
Ihrer Sicht <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 Abs. 1 <strong>EisbG</strong> als genehmigungsfrei zu betrachten sind.<br />
Dazu wird aus eisenbahnbautechnischer Sicht festgestellt, dass <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 Abs. 1 Pkt. 1.<br />
bei Neu-, Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten, soweit sie keine umfangreichen zu<br />
einer Verbesserung der Gesamtleistung der Eisenbahn führenden Arbeiten bedingen,<br />
keine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung oder Bauartgenehmigung sowie Pkt. 4. bei<br />
Abtragungen unter der Voraussetzung, dass diese Bauten, Veränderungen,<br />
Inbetriebnahmen und Abtragungen unter der Leitung einer im Verzeichnis <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 40<br />
geführten Person ausgeführt und subjektiv öffentliche Rechte Dritter, denen unter der<br />
Voraussetzung einer Baugenehmigungspflicht für die unter Z 1 bis 4 angeführten Bauten,<br />
Veränderungen und Abtragungen Parteistellung zugekommen wäre, nicht verletzt<br />
werden, erforderlich ist.<br />
Weiters wird unter Abs. 2 festgestellt, dass der Bundesminister für Verkehr, Innov<strong>at</strong>ion<br />
und Technologie für alle oder für einzelne Arten von Eisenbahnen durch Verordnung<br />
näher bezeichnen kann, für welche der in Abs. 1 Z 1 bis 3 angeführten Bauten,<br />
Veränderungen, Inbetriebnahmen und Abtragungen jedenfalls bei Einhaltung der im Abs.<br />
1 angeführten Voraussetzung keine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung oder<br />
Bauartgenehmigung erforderlich ist.<br />
Zu Abs. 2 ist anzumerken, dass die Verordnung über genehmigungsfreie T<strong>at</strong>bestände<br />
nach dem neuen Eisenbahngesetz 2006 nicht vorliegt und somit die 5. Verordnung über<br />
geringfügige Baumaßnahmen 2004 –VgB 2004 ausgegeben am 12. Jänner 2005 – für<br />
gegenständliche genehmigungsfreie T<strong>at</strong>bestände herangezogen wird unter der Prämisse,<br />
dass die zukünftige Verordnung nach dem neuen Eisenbahngesetz diese T<strong>at</strong>bestände auch<br />
als genehmigungsfrei ansieht.<br />
Weiters liegen nach Angaben der Projektwerberin für die angeführten<br />
genehmigungsfreien Bauvorhaben, da diese auf bahneigenen Grundstücken errichtet<br />
werden, keine zusätzlichen Grundinanspruchsnahmen vor.<br />
Weiters teilt die Projektwerberin im Technischen Bericht mit, dass das Bauvorhaben<br />
unter der Leitung einer <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 40 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 verzeichneten<br />
Person ausgeführt wird.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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78<br />
Diese genehmigungsfreien T<strong>at</strong>bestände sind nach der 5. Verordnung VgB 2004 wie folgt:<br />
- Anpassung der Oberleitung von Bestand-km 0,000 bis Bestand-km 0,403 sowie<br />
im Bahnhof Neusiedl am See, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 6 VgB,<br />
- Anpassung der Gleisgeometrie der Gleise 3, 5 und 1b im Bf. Eisenstadt, geringer<br />
Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 5 VgB,<br />
- Anpassung der Gleisgeometrie der Gleise 2 und 3 im Bf. Schützen am Gebirge,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 5 VgB,<br />
- Versetzen der Weiche 231 und Anpassung der Gleisgeometrie im Bf. Purbach am<br />
Neusiedlersee, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 5 VgB,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 1,283 links des Gleises 1, geringer<br />
Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 19 VgB,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 2,476 rechts des Gleises 1, geringer<br />
Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 19 VgB,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 2,909 rechts des Gleises 1, geringer<br />
Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 19 VgB,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 4,148 rechts des Gleises 1, geringer<br />
Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 19 VgB,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 5,327 links des Gleises 1, geringer<br />
Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 19 VgB,<br />
- Errichtung eines Schalthauses bei Projekt-km 5,570 links des Gleises 1, geringer<br />
Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 19 VgB,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Wulkaprodersdorf Haltestelle von<br />
Projekt-km 1,329 bis Projekt-km 1,429, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit.<br />
c VgB,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Eisenstadt Schule von Projektkm<br />
7,390 bis Projekt-km 7,490, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit. c VgB,<br />
- Verlängerung des Mittelbahnsteiges im Bf. Schützen am Gebirge von Projektkm<br />
13,620 bis Projekt-km 13,622, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit. c VgB,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Schützen Haltestelle von Projektkm<br />
14,614 bis Projekt-km 14,714, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit. c VgB,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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79<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Donnerskirchen von Projektkm<br />
19,479 bis Projekt-km 19,571, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit. c VgB,<br />
- Verlängerung des Mittelbahnsteiges im Bf. Purbach am Neusiedlersee von<br />
Projekt-km 23,034 bis Projekt-km 23,044, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit.<br />
c VgB,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Breitenbrunn von Projektkm<br />
28,430 bis Projekt-km 28,530, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit. c VgB,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Winden von Projekt-km 29,622 bis<br />
Projekt-km 29,722, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit. c VgB,<br />
- Verlängerung des Randbahnsteiges in der Hst. Jois von Projekt-km 32,279 bis<br />
Projekt-km 32,354, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 2 lit. c VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 0,605,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 2,345,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 3,100,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 3,172,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 4,394,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 4,751,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 5,272,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 750 bei Projekt-km 7,019,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 7,179,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 500 bei Projekt-km 7,193,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
80<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 8,298,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 9,889,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 10,808,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 400 bei Projekt-km 11,010,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 18,142,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 24,562,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 26,433,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 31,724,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 600 bei Projekt-km 32,708,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung und Neukilometrierung Rohrdurchlass DN 1000 bei Projekt-km 33,306,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung eines Schienentragwerkes bei Projekt-km 7,237, geringer Umfang<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Betonrahmen bei Projekt-km 7,325,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1200 bei Projektkm<br />
12,644, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines WIB-Tragwerkes durch ein Stahlpl<strong>at</strong>tentragwerk bei Projektkm<br />
16,079, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
- Sanierung eines Schienentragwerkes bei Projekt-km 17,251, geringer Umfang<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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81<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1200 bei Projektkm<br />
17,789, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung eines Schienentragwerkes bei Projekt-km 20,701, geringer Umfang<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
22,643, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Sanierung eines Schienentragwerkes bei Projekt-km 25,065, geringer Umfang<br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
25,981, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
26,332, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch ein Stahlpl<strong>at</strong>tentragwerk bei Projektkm<br />
29,510, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 8 VgB,<br />
- Ers<strong>at</strong>z eines Schienentragwerkes durch einen Rohrdurchlass DN1000 bei Projektkm<br />
30,867, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. b VgB,<br />
- Errichtung eines Steins<strong>at</strong>zes l.d.B von Projekt-km 14,554 bis Projekt-km 14,714,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. c VgB,<br />
- Errichtung eines Steins<strong>at</strong>zes l.d.B von Projekt-km 29,562 bis Projekt-km 29,722,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. c VgB,<br />
- Errichtung eines Steins<strong>at</strong>zes l.d.B von Projekt-km 30,538 bis Projekt-km 30,589,<br />
geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 3 lit. c VgB,<br />
- Errichtung der Energie- und Beleuchtungsanlagen, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z<br />
4 lit. q VgB,<br />
- Errichtung von Weichenheizungen, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 Z 4 lit. i VgB,<br />
- technische Ausrüstung der Haltestelleninfrastruktur, geringer Umfang <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3<br />
Z 4 lit. q und t VgB, sowie<br />
- Neuerrichtung der Weichen- bzw. Bahnsteigbeleuchtung, geringer Umfang <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> 3 Z 4 lit. q VgB,<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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82<br />
Weiters ist der Abtrag für folgende Eisenbahnanlagen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 Abs. 1 Z 4 <strong>EisbG</strong> <strong>idF</strong><br />
<strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 genehmigungsfrei:<br />
- Auflassung der bestehenden Eisenbahnkreuzung in Bestand-km 3,465,<br />
- Abtrag der bestehenden Bundesheerrampe im Bf. Schützen am Gebirge,<br />
- Abtrag Gleisstutzen 5a im Bf. Schützen am Gebirge von Projekt-km 13,336 bis<br />
Projekt-km 13,586,<br />
- Abtrag der Weichen 51, 52, 50 und der Weiche 31 im Bf. Eisenstadt,<br />
- Abtrag der Weiche 31 im Bf. Schützen am Gebirge,<br />
- Abtrag einer Weiche EW A 200-1:9,51 bei Projekt-km 23,040 im Bf. Purbach am<br />
Neusiedlersee sowie<br />
- Abtrag des Magazin und der Laderampe im Bf. Purbach am Neusiedlersee<br />
Neg<strong>at</strong>ive Abgrenzung:<br />
Die Errichtung der Sicherungsanlagen für den gesamten Projektabschnitt sowie die<br />
technische Sicherung der Eisenbahnkreuzungen von Bestand-km 6,391 bis Bestandkm<br />
35,266 liegen laut Aussage der Projektwerberin bereits bei der zuständigen Behörde<br />
und werden in einem gesonderten Verfahren eisenbahnrechtlich behandelt und sind nicht<br />
Gegenstand des vorliegenden <strong>Gutachten</strong>.<br />
Für die Errichtung der Oberleitung im Teilabschnitt Bf. Eisenstadt von Bestand-km 6,175<br />
bis Bestand-km 7,785 liegt bereits die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung mit Zahl<br />
5-V-A6643/5-2005 vom 25.07.2005 vor und ist daher nicht Gegenstand des vorliegenden<br />
<strong>Gutachten</strong>.<br />
Bei genehmigungsfreien T<strong>at</strong>beständen <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 36 Abs. 1 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>.<br />
125/2006 wird nur der Umstand der Genehmigungsfreiheit (unter Prüfung, dass subjektiv<br />
öffentliche Rechte nicht verletzt werden) im ho. <strong>Gutachten</strong> festgestellt.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
83<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Zu der Eisenbahnverordnung 2003 im Zusammenhang mit den gesetzlichen<br />
Aufgaben des Betriebsleiters:<br />
Gemäß der Eisenbahnverordnung 2003 <strong>§</strong>6 (4) ist bei der Planung von Betriebsanlagen,<br />
welche die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes und des Eisenbahnverkehres<br />
beeinflussen können, der verantwortliche Betriebsleiter anzuhören. Die Zustimmung des<br />
Betriebsleiters der ÖBB Herr DI Wolfgang Skowronek vom 2. April 2008 wurde ho.<br />
vorgelegt.<br />
Im Zusammenhang mit der Festlegung von sicherheitstechnischen Maßnahmen wird<br />
insbesondere deshalb auf die <strong>gemäß</strong> der Eisenbahnverordnung 2003 vorgesehenen<br />
Anhörung des Betriebsleiters hingewiesen, da in den gültigen Regelwerken für die<br />
Planung von Eisenbahnanlagen verschiedenste Gefahrenpotentiale nicht betrachtet<br />
werden und keine bautechnischen Maßnahmen vorgesehen werden. Neben den<br />
bautechnischen Maßnahmen werden auch verschiedenste Maßnahmen beispielsweise im<br />
Bereich der Sicherungstechnik, Fahrzeugtechnik, etc. angeführt, welche jedoch nicht<br />
Bestandteil des gegenständlichen <strong>Gutachten</strong>s sind.<br />
Stand der Technik:<br />
Als Stand der Technik wird für den Fachbereich Eisenbahnbautechnik angesehen,<br />
wenn die für die Erstellung von Einreichentwürfen erforderlichen eisenbahnspezifischen<br />
n<strong>at</strong>ionalen Vorschriften, Richtlinien und Normen zugrunde gelegt werden und ein mit<br />
dem verantwortlichen Betriebsleiter sowie der zuständigen Sicherheitsfachkraft<br />
akkordiertes Projekt vorliegt.<br />
Betrachtung außergewöhnlicher Ereignisse / Störfälle im Eisenbahnbetrieb:<br />
In den derzeit geltenden Normen, Vorschriften und Richtlinien werden außergewöhnliche<br />
Ereignisse (Entgleisungen, Anprall, etc.) nur für bestimmte Ereignisszenarien bei Anprall<br />
an Unterstützungen von Überbauungen (siehe beispielsweise RVE 06.00.01, B 45,<br />
ÖNORM ENV 1991-2-7, UIC Kodex 777-2 E) betrachtet und legen teilweise bauliche<br />
Maßnahmen fest, wobei für eine Vielzahl anderer Szenarien mit größeren oder zumindest<br />
gleichartigen Schadensausmaßen keine Vorsorge getroffen wird.<br />
Dies wird insbesondere deshalb angeführt, da es nicht als Aufgabe der Sachverständigen<br />
angesehen wird, für alle theoretisch möglichen Störfälle und außergewöhnlichen<br />
Ereignisse (Entgleisungen, Anprall, etc.) Schutzziele festzulegen und durch<br />
Vorschreibungen Vorsorge zu treffen, um die Sicherheit des Bahnverkehres für die<br />
denkbar möglichen Unfallszenarien zu erhöhen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
STELLA GesmbH
84<br />
Vielmehr ist es Aufgabe der Sachverständigen zu prüfen, ob die behördlich bzw. seitens<br />
des Unternehmens festgelegten Schutzziele eingehalten wurden. Insbesondere wird darauf<br />
hingewiesen, dass neben den meist aufwendigen baulichen Maßnahmen verschiedenste<br />
effiziente Maßnahmen getroffen werden können, welche mit einer Reduktion des<br />
Restrisikos die Sicherheit des Bahnverkehres erhöhen können.<br />
In diesem Zusammenhang wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen der<br />
EisbAV eine Stellungnahme des betriebsführenden Unternehmens, bzw. des<br />
verantwortlichen Betriebsleiters als wesentlich angesehen. Dabei sind gegebenenfalls die<br />
sich aus einer Störfallbetrachtung ableitbaren Szenarien - welche beispielsweise derzeit<br />
nicht in Normen, Vorschriften, Richtlinien, etc. vorgesehen sind - zu betrachten und<br />
gegebenenfalls risikomindernde Maßnahmen zu treffen, oder es sind die sich aus<br />
verschiedenen Szenarien ergebenden möglichen Schadensauswirkungen als akzeptiertes<br />
Risiko zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Aufgrund des von den ÖBB als zukünftiges betriebführendes Unternehmen üblicherweise<br />
durchgeführten Planprüfungsverfahrens im Rahmen des Qualitätsmanagements, muss<br />
davon ausgegangen werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen der EisbVO 2003<br />
beachtet wurden und eine Prüfung des gegenständlichen Projektes von dem zuständigen<br />
Betriebsleiter vorgenommen wurde.<br />
Auf das Schreiben des verantwortlichen Betriebsleiters der Österreichischen<br />
Bundesbahnen - Infrastruktur Hr. Dipl. Ing. Wolfang Skowronek vom 2. April 2008,<br />
wonach gegen das gegenständliche Projekt kein Einwand des verantwortlichen<br />
Betriebsleiters im Sinne von <strong>§</strong> 6 der Eisenbahnverordnung 2003 besteht wird<br />
hingewiesen.<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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85<br />
D) ZUSAMMENFASSENDES GUTACHTEN<br />
Es wird erklärt, dass für alle projektrelevanten Fachgebiete die Genehmigungsfähigkeit<br />
des Projektes vollständig geprüft und beurteilt wurde.<br />
Aus Sicht der Gutachter wird festgehalten, dass das gegenständliche Projekt in sich<br />
abgeschlossen und daher nach Fertigstellung für sich alleine verkehrswirksam ist.<br />
Gegen die Entscheidung, die Eisenbahnkreuzungen in km 2,464 im IV Quadranten,<br />
in km 2,921 im II Quadranten, in km 4,118 im III Quadranten und in km 5,315 im<br />
III Quadranten ab dem Zeitpunkt der Sichteinschränkung bis zur Inbetriebnahme der<br />
Lichtzeichenanlage <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 49 Abs. 2 <strong>EisbG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong> 6 EKVO 1961 durch<br />
„ Andreaskreuze und Abgabe von akustischen Signalen vom Schienenfahrzeug aus“ als<br />
Provisorium zu sichern, besteht kein Einwand.<br />
Vom gutachterlichen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf zur<br />
Ausführung geeignet und entspricht den Erfordernissen der Sicherheit und<br />
Ordnung des Betriebes und des Verkehres sowie des Standes der technischen<br />
Entwicklung.<br />
Ebenso entspricht das Projekt den Kriterien der Schienenverkehrslärm-<br />
Immissionsschutzverordnung (SchIV, <strong>BGBl</strong>. 415/1993) für Lärmschutz sowie den<br />
Kriterien der ÖNORM S 9012 (Beurteilung der Einwirkung von<br />
Schienenverkehrsimmissionen auf Menschen in Gebäude, Ausgabe August 1996)<br />
für „ guten Erschütterungsschutz“ .<br />
Weiters wird aus Sicht der Gutachter festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der<br />
relevanten Punkte der Module 0 „Allgemeines“, 1 „Hochbau“, 2 „Fahrweg“,<br />
3 „Energieversorgung“ und 4 „Sicherungstechnik“ der Richtlinie R10 der<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau eingehalten werden.<br />
Diese positive Begutachtung erfolgt unter der Annahme, dass die<br />
Ergebnisdarstellung der Gefahrenanalyse aus dem Si-Ge-Dokument eingehalten<br />
wird.<br />
Es besteht daher aufgrund der vorliegenden Projektsunterlagen aus Sicht der<br />
beteiligten Gutachter gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen<br />
Baugenehmigung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 31 <strong>EisbG</strong> <strong>1957</strong> <strong>idF</strong> <strong>BGBl</strong>. I <strong>Nr</strong>. 125/2006 in<br />
Verbindung mit <strong>§</strong> 127 WRG 1959 idgF kein Einwand.<br />
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86<br />
E) UNTERFERTIGUNGEN<br />
Alfred A CZERNY<br />
Eisenbahnbetrieblicher Gutachter<br />
Ing Peter HERTEG<br />
Sicherungstechnischer Gutachter<br />
Eisenbahnkreuzungstechnischer Gutachter<br />
DI Othmar KRAL<br />
Wasserbautechnischer Gutachter<br />
Ing. Erich LASSNIG<br />
Lärmschutztechnischer Gutachter<br />
DI Werner STELLA<br />
Eisenbahnbautechnischer Gutachter bzw.<br />
Eisenbahnelektrotechnischer Gutachter<br />
DI Werner STELLA<br />
für die Stella GesmbH<br />
Tullnerbach, am 8. April 2008<br />
Elektrifizierung Wulkaprodersdorf – Neusiedl/See <strong>Gutachten</strong> <strong>gemäß</strong> 31 a <strong>EisbG</strong> im April 2008<br />
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