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Zulassungsbeschränkungen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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<strong>Zulassungsbeschränkungen</strong> nach § 103 Abs. 1 SGB V - Psychotherapeuten<br />

Direktionsbezirk Chemnitz<br />

Psychotherapeutenbestand zum: 01.01.2013<br />

Einwohnerstand zum: 30.06.2012<br />

Gebietsstand zum: 31.07.2008<br />

Planungsbereiche<br />

Versorgungsgrad<br />

Feststellung<br />

Bei festgestellter Überversorgung<br />

noch mögliche Anzahl von Zulassungen¹<br />

Ärztliche<br />

Psychotherapeuten<br />

Anteil mind. 25% Anteil mind. 20%<br />

1 2 3 4 5<br />

Chemnitz/Stadt 135,3 Ü 19,0 1,0<br />

Zwickau/Stadt. 145,1 Ü 6,0 1,0<br />

Plauen/Stadt-Vogtlandkreis 156,3 Ü 0,0 0,0<br />

Landkreis Annaberg 148,7 Ü 2,0 0,0<br />

LandkreisAue-Schwarzenberg 145,4 Ü 3,0 0,0<br />

Landkreis Chemnitzer Land 140,9 Ü 4,0 0,0<br />

Döbeln 182,7 Ü 2,0 0,0<br />

Landkreis Freiberg 143,5 Ü 1,0 1,0<br />

Mittlerer Erzgebirgskreis 155,7 Ü 2,0 0,0<br />

Landkreis Mittweida 196,6 Ü 3,0 0,0<br />

Landkreis Stollberg 117,9 Ü 2,0 1,0<br />

Zwickauer Land 189,9 Ü 3,0 1,0<br />

Anzahl gesperrter Planungsbereiche<br />

12<br />

Erläuterungen Spalte 3:<br />

Ü = Überversorgung<br />

- = offenes Fachgebiet<br />

Ziffer = partiell geöffnetes Fachgebiet - Anzahl der Arztsitze bis zur erneuten Überversorgung (110%); differenziert nach Fallkonstellationen (a, b, d, da, db)<br />

Erläuterungen Spalte 4 - 6:<br />

n.g. = nicht gesperrt (in Klammern: Anzahl noch möglicher Zulassungen bis zum Erreichen des Mindestversorgungsanteils)<br />

* = Stelle(n), für die aufgrund früherer Anordnung Anträge auf Zulassung eingegangen sind, durch den zuständigen Zulassungsausschuss aber<br />

bis zum Stichtag des Psychotherapeutenbestandes noch keine Zulassung erfolgt ist.<br />

¹ = Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung im Internet (www.kvs-sachsen.de) ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür<br />

erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung<br />

fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter<br />

Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß<br />

§ 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V und räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten.<br />

Die Anschrift der zuständigen Registerstelle lautet:<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Sachsen</strong>, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 1164, 09070 Chemnitz<br />

Anlage 1a<br />

ausschließlich Kinder u. Jugendliche<br />

betreuende Psychotherapeuten<br />

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