Zulassungsbeschränkungen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
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<strong>Zulassungsbeschränkungen</strong> nach § 103 Abs. 1 SGB V - Psychotherapeuten<br />
Direktionsbezirk Dresden<br />
Psychotherapeutenbestand zum: 01.01.2013<br />
Einwohnerstand zum: 30.06.2012<br />
Gebietsstand zum: 31.07.2008<br />
Anlage 2a<br />
Planungsbereiche<br />
Versorgungsgrad<br />
in Prozent<br />
Feststellung<br />
Bei festgestellter Überversorgung<br />
noch mögliche Anzahl von Zulassungen¹<br />
Ärztliche Psychotherapeuten<br />
ausschließlich Kinder u. Jugendliche<br />
betreuende Psychotherapeuten<br />
Anteil mind. 25% Anteil mind. 20%<br />
1 2 3 4 5<br />
Dresden/Stadt 117,3 Ü 0,0 7,0<br />
Görlitz/NOL 172,8 Ü 0,0 0,0<br />
Hoyerswerda/Kamenz 205,2 Ü 0,0 0,0<br />
Bautzen 140,8 Ü 1,0 1,0<br />
Meißen 133,6 Ü 0,0 1,0<br />
Riesa-Großenhain 186,6 Ü 1,0 1,0<br />
Löbau-Zittau 151,7 Ü 4,0 0,0<br />
Sächsische Schweiz 185,3 Ü 1,0 0,0<br />
Weißeritzkreis 199,0 Ü 3,0 0,0<br />
Anzahl gesperrter<br />
Planungsbereiche<br />
9<br />
Erläuterungen Spalte 3:<br />
Ü = Überversorgung<br />
- = offenes Fachgebiet<br />
Ziffer = partiell geöffnetes Fachgebiet - Anzahl der Arztsitze bis zur erneuten Überversorgung (110%); differenziert nach Fallkonstellationen (a, b, d, da, db)<br />
Erläuterungen Spalte 4 - 6:<br />
n.g. = nicht gesperrt (in Klammern: Anzahl noch möglicher Zulassungen bis zum Erreichen des Mindestversorgungsanteils)<br />
* = Stelle(n), für die aufgrund früherer Anordnung Anträge auf Zulassung eingegangen sind, durch den zuständigen Zulassungsausschuss aber bis zum<br />
Stichtag des Psychotherapeutenbestandes noch keine Zulassung erfolgt ist.<br />
¹ = Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung im Internet (www.kvs-sachsen.de) ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür<br />
erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung<br />
fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter<br />
Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß<br />
§ 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V und räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten.<br />
Die Anschrift der zuständigen Registerstelle lautet:<br />
<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Sachsen</strong>, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Postfach 10 06 41, 01076 Dresden<br />
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